DIPLOMAUSBILDUNG JOURNALISMUS STUDIENFÜHRER

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1 DIPLOMAUSBILDUNG JOURNALISMUS STUDIENFÜHRER WEITERE INFORMATIONEN UNTER

2 INHALT I. ALLGEMEINES Geltungsbereich... 2 II. AUFBAU DES STUDIENGA NGS Beginn und Dauer Lernziele Module / Inhalte... 2 Basismodul... 3 Dialog- und Selbstkompetenz... 3 Sprach- und Sprechkompetenz... 3 Fach- und Sachkompetenz... 3 Journalistische Darstellungsformen... 3 Multimedia / Digital / Konvergenz... 3 Diplom-Modul Lehrveranstaltungen / Unterrichtsformen Volontariat / Praktikum... III. EVALUATIONEN UN D ABSCHLUSS Prüfung Basismodul Leistungsnachweise durch eingereichte Arbeiten Leistungsnachweise durch Multimedia-Produktionen auf eigenem Blog oder eigener Website Standortbestimmung - Feedback und Reflexion Prüfung Fachkompetenz Arbeitszeugnis Diplomarbeit und Diplomarbeit Multimedia Das Diplom... 7 IV. REGLEMENT EVALUA TIONEN Bewertung Fristen, Rekurse... 8 V. ADMINISTRATION: K ONDITIONEN Kosten Buchen der Kurse Abmelden, Absenzen Probezeit / Kündigen des Vertrages... 9 VI. INKRAFTTRETEN... 9 VII. ANHANG TABELLE ECTS (= EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM) Evaluationen Print Evaluationen Online Evaluationen Radio Evaluationen TV/Video MAZ Die Schweizer Journalistenschule, Murbacherstrasse 3, CH 6003 Luzern, Tel. +1 (0) , Fax +1(0) , office@maz.ch,

3 I. ALLGEMEINES 1. Geltungsbereich Dieser Studienführer der Diplomausbildung Journalismus definiert die inhaltlichen und administrativen Rahmenbedingungen und ist integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags. II. AUFBAU DES STUDIENGANGS 2. Beginn und Dauer Der Studiengang beginnt im Frühjahr und dauert Semester, also 2 Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in 90 Tage praxisbezogenen Unterricht am MAZ = 22.5 ECTS (Punkte des European Credit Transfer Systems); mindestens 320 Tage Volontariat oder Arbeit in einer Redaktion = 0 ECTS; Evaluationen von Praxis und Kursen = 27.5 ECTS. Die insgesamt 90 ECTS entsprechen gemäss Bologna-System 2700 Arbeitsstunden. Die Ausbildung kann auf Gesuch hin auf maximal Jahre verlängert werden (Details siehe Ausbildungsvertrag). 3. Lernziele Die Studierenden sind fähig, alle Aufgaben wahrzunehmen, die einen qualitativ hochstehenden und verantwortungsvollen Journalismus auszeichnen; beherrschen das journalistische Handwerk und die Fertigkeiten, die für eine adäquate und ansprechende Vermittlung journalistischer Inhalte erforderlich sind; sind in der Lage, die Funktionen der Medien und die Rollen der JournalistInnen in der Gesellschaft zu reflektieren und ihre eigene Arbeit auf der Grundlage ethischer Normen kritisch zu hinterfragen; bauen ihre Sachkompetenz sowie technische Kompetenzen aus; sehen und denken über die Grenzen des eigenen Mediums hinaus und produzieren und arbeiten in neuen Medien (Stichwort: Medienkonvergenz); knüpfen ein Netzwerk, das sie während des Studiums und danach nutzen; kennen das Leitbild des MAZ (s. Anhang).. Module / Inhalte Die Diplomausbildung umfasst 1. die Vermittlung der praktischen Fertigkeiten des Journalismus; 2. die theoretischen Grundlagen; die Reflexion von Berufsrollen und Journalismuskonzepten; 3. die journalistische Alltagsarbeit; den ständigen Transfer des Gelernten zwischen den Kursen am MAZ und der Praxis am Arbeitsplatz. Und umgekehrt. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

4 Basismodul Die Studierenden sind mit den Lernformen und den Abläufen ihres Studiums am MAZ der Schweizer Journalistenschule vertraut. Sie sind in der Lage, eine Nachricht und einen Bericht oder einen Online-, Radio- oder Videobeitrag anschaulich und verständlich zu texten. Sie können aus der Fülle von Informationen die relevanten Fakten filtern und gewichten. Sie beherrschen die wichtigsten Recherche-Regeln und kennen die massgeblichen Quellen, um rasch zu verlässlichen Informationen zu kommen. Dieses Modul schliesst mit der Prüfung Basismodul ab. Dialog- und Selbstkompetenz Die Studierenden können ihr Gesprächsverhalten analysieren, kompetent auftreten und reagieren. Sie kennen unterschiedliche Gesprächstypen und -techniken. Sie sind in der Lage, Techniken für effizientes Lernen und Arbeiten anzuwenden. Sprach- und Sprechkompetenz Die Studierenden professionalisieren ihre schriftliche und mündliche Vermittlungskompetenz. Sie kennen die Regeln des medienspezifischen Textens. Sie sind in der Lage, kreativ zu formulieren und ihre Texte und Beiträge korrekt und dramaturgisch attraktiv aufzubauen und zu gestalten. Fach- und Sachkompetenz Die Studierenden kennen die ethischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Berufs sowie die relevanten Journalismuskonzepte. Sie kennen die Besonderheiten unterschiedlicher Ressorts wie Wirtschaft, Ausland, Inland etc. Sie können hartnäckig und zielstrebig recherchieren. Sie überprüfen Quellen und Fakten. Sie sind kreativ im Finden von Themen. Dieses Modul umfasst auch die Fachkompetenzprüfung (Medienrecht und Medienethik). Journalistische Darstellungsformen Die Studierenden kennen die journalistischen Darstellungsformen in verschiedenen Medien und können sie in der Praxis anwenden. Multimedia / Digital / Konvergenz Die Studierenden erwerben Multimedia- und Konvergenzkompetenz: Sie wissen, dass journalistische Inhalte in unterschiedlichen Medien und Kanälen verschiedene Formate bedingen und entsprechend gestaltet werden müssen. Sie wissen, welche Konsequenzen das für arbeitsteilig organisierte Redaktionen hat. Die Studierenden ergänzen und erweitern die Kenntnisse ihres Mediums dahingehend und betreiben einen eigenen Blog bzw. eine eigene Website. Diplom-Modul Die Studierenden schliessen ihre Ausbildung mit einer anspruchsvollen Diplomarbeit ab. Print-, Radio- und TV-Journalisten produzieren zusätzlich eine Diplomarbeit Multimedia (näheres zur Diplomarbeit unter 7.7). 5. Lehrveranstaltungen / Unterrichtsformen Die Ausbildung am MAZ beinhaltet Pflicht- und Wahlkurse sowie Kontakt- und Selbststudium. Die Pflichtkurse vermitteln die journalistischen Grundlagen. Wahlkurse können nach individuellen Neigungen belegt werden. Neue Kurse werden laufend entwickelt und auf publiziert. Das Kontaktstudium findet in der Regel zwischen Montag und Freitag am MAZ statt. Die Präsenz im Unterricht an den 90 Kurstagen ist Pflicht und wird kontrolliert. 90 Prozent des Präsenzunterrichts müssen besucht werden. Wer mehr als 9 Kurstage fehlt, muss zusätzliche Kurse buchen und bezahlen (vgl. Absenzenregelung unter Punkt 1). Auf schriftliches Gesuch hin kann die Studienleitung von Pflichtkursen dispensieren, wenn der Besuch von gleichwertigem Unterricht (zum Beispiel an einer Universität) belegt werden kann. Die Pflichtkurstage müssen Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

5 dann als Wahlkurstage bezogen werden. MAZ-Kurse, die vor Studienbeginn besucht wurden und inhaltlich Kursen der Diplomausbildung entsprechen, können auf Gesuch hin voll angerechnet werden. Dispensationen von Prüfungen sind hingegen nicht möglich. Die Unterrichtsform orientiert sich an den Erfordernissen der journalistischen Praxis. Theorie wechselt mit Einzel- sowie Gruppenübungen ab, in denen die Studierenden umsetzen, was sie erarbeitet oder was die Dozierenden vermittelt haben. Dazu gehört die regelmässige Analyse fremder und eigener Texte bzw. Beiträge. Durch das Selbststudium belegen die Studierenden, dass sie die Lernziele der Kurse erreicht haben. Sie legen dazu Arbeiten/Artikel/Beiträge aus der Praxis vor (sogenannte Leistungsnachweise). Die zuständigen Dozenten prüfen, ob die Lernziele erreicht sind. Auf der Internet-Lernplattform Moodle sind allgemeine Informationen zu finden, eine Literaturliste mit empfehlenswerten Büchern zum Selbststudium (auch auf sowie Unterlagen und Übungsmaterial zu Kursen. Auch Prüfungsunterlagen der Vorjahre sind abgelegt. Feedback: Die Studierenden geben jedem Dozierenden in jeder Unterrichtseinheit ein Feedback. Es wird von der Studienleitung ausgewertet und mit den Dozierenden besprochen. Auf Basis der Rückmeldungen evaluiert das MAZ den Unterricht laufend und verbessert ihn. In der Mitte und am Ende des Studiums beantworten die Studierenden einen ausführlichen Fragebogen. Das MAZ als lernende Organisation setzt viele Anregungen der Studierenden um. 6. Volontariat / Praktikum Mindestens 320 Tage Arbeit (ca. 70%-Pensum) als JournalistIn sind während der Ausbildung vorgeschrieben. Die ECTS-Punkte für die Praxis werden auf Grund eines Arbeitszeugnisses gutgeschrieben. Freie JournalistInnen legen ein Dossier vor, das ihre Leistung dokumentiert. Jede Studentin, jeder Student sucht sich eine Mentorin oder einen Mentor. Mindestens ein Mal pro Jahr bespricht der Mentor oder die Mentorin am Arbeitsplatz ausgewählte Arbeiten der Studierenden. Freischaffende JournalistInnen wählen eine Mentorin oder einen Mentor in Absprache mit der MAZ-Studienleitung. Der oder die Studierende verfasst in der Mitte und am Ende des Studiums einen Bericht über dieses Praxis- Feedback (vgl. Dossier Standortbestimmung und Dossier Feedback Diplomarbeit unter VII). Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

6 III. EVALUATIONEN UND ABSCHLUSS Die Diplomausbildung Journalismus ist nach dem Bologna-System organisiert. Ob die Lernziele erreicht worden sind, wird folgendermassen evaluiert: 7.1. Prüfung Basismodul (schriftlich) 7.2. Leistungsnachweise durch eingereichte Arbeiten 7.3. Leistungsnachweise durch Multimedia-Produktionen auf eigenem Blog oder eigener Website 7.. Standortbestimmung hier werden die Lernfortschritte am Beispiel von Artikeln oder Beiträgen reflektiert 7.5. Prüfung Fachkompetenz (schriftlich) 7.6. Arbeitszeugnisse 7.7. Diplomarbeit, Diplomarbeit Multimedia und Kurstag Feedback Diplomarbeit 7.1. Prüfung Basismodul Die schriftliche Prüfung findet im Juni des ersten Studienjahres statt. Diese Fertigkeiten werden geprüft: Verständlich und attraktiv texten Nachrichten schreiben Recherche 7.2 Leistungsnachweise durch eingereichte Arbeiten Ob Studierende die Lernziele erreicht haben, belegen sie mit Arbeiten aus der Praxis. So ist nach bestimmten Kursen 2 bis 3 Monate nach Kursende eine Arbeit zur Evaluation einzureichen (siehe Ziffer VII und Erläuterungen zum Studienführer). 7.3 Leistungsnachweise durch Multimedia-Produktionen auf eigenem Blog oder eigener Website Die Studierenden produzieren während der Ausbildung regelmässig auf individuellen Blogs bzw. Websites. Zum Einrichten ihrer Webpräsenz werden sie zu Beginn des Studiums angeleitet und falls erforderlich unterstützt. Die Fähigkeit, multimedial zu produzieren, erhalten die Studierenden dann vor allem in den vier Schwerpunkttagen Multimedia und weiteren obligatorischen Multimedia-Kursen. Art und Häufigkeit der veröffentlichten Beiträge werden vorgegeben. Die Produktionen werden als Leistungsnachweise zum Ende des zweiten und vierten Semesters überprüft und angenommen oder zur Überarbeitung zurückgegeben. Details hierzu an den Schwerpunkttagen Multimedia. 7. Standortbestimmung - Feedback und Reflexion In der Mitte der Ausbildung legen die Studierenden ein Portfolio vor. Sie dokumentieren ihre Entwicklung mit eigenen Arbeiten. Sie zeigen auf, welchen An- und Herausforderungen sie sich in der Vergangenheit gestellt haben, wo sie sich noch verbessern können und was sie in Zukunft leisten wollen (vgl. Dossier Standortbestimmung unter VII). 7.5 Prüfung Fachkompetenz Findet im September des zweiten Studienjahres statt. Zur Prüfung Fachkompetenz wird zugelassen, wer die Prüfung Basismodul bestanden hat. Mit dieser Qualifikation zeigen die Studierenden, dass sie praktische Fertigkeiten, theoretische Kenntnisse und fundiertes Wissen über die Zusammenhänge des Journalismus erworben haben. Geprüft werden: Medienrecht sowie Medienethik. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

7 7.6 Arbeitszeugnis Die 0 ECTS-Punkte für die Praxis werden aufgrund von Arbeitszeugnissen erteilt. Sie werden von der Mentorin oder vom Mentor ausgestellt und enthalten neben der Beurteilung als Informationen: Arbeitsort, Funktion, Dauer und Art der Anstellung. Studierende, die in wechselnden Praktika arbeiten, legen eine Bestätigung bei mit Name der Redaktion und Dauer des jeweiligen Praktikums. 7.7 Diplomarbeit und Diplomarbeit Multimedia Die Diplomarbeit ist das Meisterstück am Ende der Ausbildung. Sie muss sowohl in Qualität als auch im Umfang über tagesaktuelle Artikel/Beiträge hinausreichen. Besonders gefragt ist dabei das Storytelling die Fähigkeit, journalistische Stoffe zu strukturieren und in ansprechender dramaturgischer Form zu präsentieren. Dies gilt für alle Medien gleichermassen. Das Thema wird in Absprache mit der Studienleitung gewählt. RadiojournalistInnen bereiten sich in Pflichtkursen auf die Diplomarbeit vor. Print-, Online- und Video- JournalistInnen können sich von einem Coach begleiten lassen (vgl. Liste der Coaches auf Moodle). Ihre Diplomarbeit veröffentlichen die Studierenden in ihrem Medium. Eine Auswahl der besten Arbeiten wird auf maz.ch publiziert. Die Diplomarbeit ist eine anspruchsvolle Reportage oder ein Porträt oder ein Hintergrundbericht oder ein gestalteter Radio- oder Fernseh-/Videobeitrag bei Online-JournalistInnen ein multimedialer und vernetzter Beitrag grösseren Umfangs (unabhängig vom Blog/der Website während des laufenden Studiengangs). Die Arbeit sollte zudem dialogische oder interaktive Elemente beinhalten, welche die Leserschaft einbeziehen und zur Weiterverbreitung des Beitrages animieren. Print-, Radio- und Video-JournalistInnen produzieren zusätzlich zu ihrer Diplomarbeit eine Diplomarbeit Multimedia, die einen oder mehrere Aspekte der Hauptarbeit aufgreift. Sie dokumentieren damit, dass sie multimedial denken und medienkonvergent arbeiten können. Im Kurs Feedback Diplomarbeit gibt die Studienleitung eine Rückmeldung zur Diplomarbeit. Die Studierenden geben auch dem MAZ ein Feedback zur Qualität des Studienganges. Einreichen Die Diplomarbeit wird nach der erfolgreichen Prüfung Fachkompetenz in ansprechender Form eingereicht - Print in drei Kopien, TV-/Video-Beiträge auf drei DVDs, Radio-Beiträge auf drei CDs; möglich sind auch USB-Sticks; bei Online-JournalistInnen genügt ein Link. Einzureichen ist die letzte Version, die der/die Studierende alleine erstellt hat also vor Produktion/Beitragsabnahme durch die Redaktion. Achtung: Abgabefrist muss zwingend eingehalten werden! Siehe Wichtige Fristen und Termine in den Erläuterungen zum Studienführer. Form, Umfang Detaillierte Informationen gibt die Studienleitung im Kurs Journalistische Standortbestimmung. Experten Die Diplomarbeit wird durch die Studienleitung und externe Experten, die Diplomarbeit Multimedia durch externe Experten beurteilt. Die Absolvierenden erhalten mit dem Diplom schriftliche Beurteilungen zur Diplomarbeit und zur Diplomarbeit Multimedia. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

8 8. Das Diplom Das Diplom erhält, wer 90 Kurstage absolviert, mindestens 320 Tage Volontariat oder Arbeit in einer Redaktion belegt, die Prüfungen und alle Evaluationen bestanden, die Leistungsnachweise erbracht und somit 90 ECTS- Punkte erworben hat. IV. REGLEMENT EVALUATIONEN 9. Bewertung Prüfungen und Arbeiten werden gemäss Bologna-Richtlinien bewertet: A B C D E FX F Note 6 Note 5.5 Note 5 Note.5 Note Note 3.5 Note 3 Hervorragend Ausgezeichnete Leistungen = % der möglichen Leistung Sehr gut Überdurchschnittliche Leistungen = 80-89% Gut Gute und solide Arbeit = 70-79% Befriedigend Mittelmässige Leistungen = 60-69% Ausreichend Leistungen entsprechen den Mindestanforderungen = 50-59% Nicht bestanden Verbesserungen erforderlich = 0-9% Nicht bestanden Erhebliche Verbesserungen erforderlich = weniger als 0% Beurteilt werden die Prüfungen, Arbeiten und Leistungsnachweise von Dozierenden, externen Experten und der Studienleitung der Diplomausbildung Journalismus. Die Prüfungen Basismodul sowie Fachkompetenz hat bestanden, wer einen Notendurchschnitt von.0 oder mehr erreicht nicht mehr als insgesamt 0.5 Punkte unter erzielt. Wer die Prüfungen nicht besteht, kann sie im Folgejahr wiederholen. Er muss nur jene Teile der Prüfung nochmals ablegen, in denen er ungenügende Noten erzielt hat. Es wird eine separate Prüfungsgebühr erhoben (siehe V/12, Kosten). Wer auch die Wiederholungsprüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf das Diplom, kann die restlichen Kurse aber bis zum Ende der ordentlichen Studiendauer zum reduzierten Tarif der Diplomausbildung besuchen und erhält eine Bestätigung der besuchten Kurse. Die Kursgebühren werden weiterhin mit Semesterrechnungen beglichen. Eingereichte Arbeiten für Leistungsnachweise, die nicht genügen, können ein Mal nachgebessert werden. Die Studierenden können auch eine gänzlich neue Arbeit schreiben oder produzieren. Sind auch dann noch erhebliche Verbesserungen erforderlich, muss der Kurs ein zweites Mal besucht werden. Dabei wird eine separate Kursgebühr fällig und dieser Kurs wird nicht auf die 90 Kurstage angerechnet. Das gilt auch für die ECTS- Punkte. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

9 Diplomarbeit und Diplomarbeit Multimedia sind angenommen, wenn die Expertin/der Experte und die Studienleitung sie als ausreichend beurteilen. Diplomarbeiten oder Diplomarbeiten Multimedia, die journalistische, konzeptionelle, inhaltliche oder sprachliche Mängel aufweisen, gibt die Studienleitung zum Überarbeiten zurück. Sie können ein zweites Mal, allenfalls auch mit einem anderen Thema, eingereicht werden. Genügt die Diplomarbeit auch dann nicht, besteht kein Anspruch mehr auf das Diplom. 10. Fristen, Rekurse Fristen Wer die Diplomarbeit und die Diplomarbeit Multimedia nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abliefert oder die schriftlichen Prüfungen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt antritt, hat die entsprechende Evaluation nicht bestanden. Vorbehalten bleiben Dispensationen aus triftigen Gründen (zum Beispiel schwere Krankheit). Dazu ist ein Arztzeugnis erforderlich. Prüfungen und Diplomarbeiten können im folgenden Jahr ein Mal wiederholt werden. Krankheit Wer krank zu einer Prüfung antritt, kann sich später nicht auf diese Krankheit berufen. Die Prüfung wird in jedem Fall für gültig erklärt. Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kann keine Prüfungsleistung wegen Krankheit für ungültig erklärt werden. Hilfsmittel An der schriftlichen Prüfung können Kursunterlagen und Mitschriften des Unterrichts benutzt werden. Weitere Hilfsmittel können von Fall zu Fall bewilligt werden. Wer für eine Prüfung unerlaubte Hilfsmittel benutzt, hat die Prüfung nicht bestanden. Rekurse Sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Bewertung schriftlich einzureichen. Rekursinstanz ist der Geschäftsführende Ausschuss des MAZ-Stiftungsrats. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

10 V. KOSTEN, KÜNDIGUNG UND WEITERE KONDITIONEN 11. Kosten, Prüfungsgebühren und Kündigung Siehe Ausbildungsvertrag. 12. Buchen der Kurse Buchungen für zusätzliche Kurstage (mehr als 90) sind nur während der Dauer des Studiengangs möglich. Sie werden zu einem Vorzugspreis verrechnet. Mit der Übergabe des Diploms gilt die Ausbildung als abgeschlossen; danach gilt der reguläre Kurspreis. Bis zum Ausbildungsende nicht bezogene Kurstage können innerhalb von zwei Kalenderjahren ohne zusätzliche Kosten besucht werden. 13. Abmelden, Absenzen Gebuchte Kurse können nur bis spätestens 28 Tage vor dem Kurs annulliert werden. Abmeldungen, die später erfolgen, gelten als Absenz und werden vom Absenzguthaben (9 Tage) abgebucht. Die Abmeldung erfolgt schriftlich und begründet an die Administration. Wer in seiner Ausbildung mehr als 9 Tage mit begründeter Absenz fehlt, muss zusätzliche Kurstage bezahlen, um die Voraussetzungen der Diplomausbildung zu erfüllen. Die Anwesenheit im Unterricht wird kontrolliert. Die Dozierenden führen eine Präsenzliste, die verbindlich über An- oder Abwesenheiten der Studierenden Auskunft gibt. VI. INKRAFTTRETEN Dieses Studien- und Prüfungsreglement tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft und ersetzt alle früheren DAJ-Reglemente. Änderungen vorbehalten. Diego Yanez Direktor Bernd Merkel Studienleiter Diplomausbildung Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

11 VII. ANHANG TABELLE ECTS (= European Credit Transfer System) Gibt einen Überblick, für welche Leistungen Sie wie viele ECTS-Punkte erhalten. Übersicht ECTS-Punkte alle Medien ECTS 90 Kurstage (Präsenztage und Selbststudium) 22.5 Evaluationen (Details siehe unten) und Praxisnachweis 67.5 ECTS Total 90 Evaluationen Print 67.5 Blog bzw. Website, laufend bewirtschaften - Leistungsnachweis Blog 1. Jahr (2 ECTS) - Leistungsnachweis Blog 2. Jahr (2 ECTS) Dossier Standortbestimmung - Texte gemäss separater Einladung - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Protokoll des MentorInnengesprächs - Feedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 1. Jahr (20 ECTS) Dossier Feedback Diplomarbeit - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Arbeitszeugnis zweites Jahr - Schlussfeedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 2. Jahr (20 ECTS) Leistungsnachweise durch Artikel und Beiträge* (abzugeben bis 3 Monate nach Besuch der Kurse, spätestens aber bis Ende November des zweiten Studienjahres) - Interview (1 ECTS) - Reportage oder Porträt (2 ECTS) - Recherche II oder Bericht (1 ECTS) Prüfungen - Basismodulprüfung (3 ECTS) - Fachkompetenzprüfung ( ECTS) Diplomarbeit - Diplomarbeit Print ( ECTS) - Diplomarbeit Multimedia (3 ECTS) *Auf diese Kurse folgen Leistungsnachweise: - Interview Im Dialog ermitteln ( = Interview) - Umgang mit PR «spezial» was Mediensprecher und Medienkonferenzen verschweigen ( = Bericht) - Porträt Du sollst dir (k)ein Bildnis machen ( = Porträt) - Reportage Wir gehen näher ran ( = Reportage) - Recherche II In die Tiefe recherchieren ( = Recherche inkl. Rechercheprotokoll) Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

12 Evaluationen Online 27.5 Blog bzw. Website, laufend bewirtschaften - Leistungsnachweis Blog 1. Jahr (2 ECTS) - Leistungsnachweis Blog 2. Jahr (2 ECTS) Dossier «Standortbestimmung» - Arbeiten gemäss separater Einladung - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Protokoll des MentorInnengesprächs - Feedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 1. Jahr (20 ECTS) Dossier «Feedback Diplomarbeit» - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Schlussfeedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 2. Jahr (20 ECTS) Leistungsnachweise durch Artikel und Beiträge * (abzugeben bis 3 Monate nach Besuch der Kurse, spätestens aber bis Ende November des zweiten Studienjahres) - Interview (1 ECTS) - Online-Schreibhandwerk (1 ECTS) - Online-Erzählformen (2 ECTS) Prüfungen - Basismodulprüfung (3 ECTS) - Fachkompetenzprüfung ( ECTS) Diplomarbeit *Auf diese Kurse folgen Leistungsnachweise: - Interview Im Dialog ermitteln ( = Interview) - Online-Schreibhandwerk (= 3-5 Online-Berichte, vernetzt, etappiert, evtl. kuratiert, inkl. Arbeitsjournal) - Online-Erzählformen (= aufwändiger Beitrag mit onlinetypischen Multimedia-Elementen in mehreren Formaten oder Anwendungen - inkl. Arbeitsjournal) Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

13 Evaluationen Radio 27.5 Blog bzw. Website, laufend bewirtschaften - Leistungsnachweis Blog 1. Jahr (2 ECTS) - Leistungsnachweis Blog 2. Jahr (2 ECTS) Dossier Standortbestimmung - Beiträge gemäss separater Einladung - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Protokoll des MentorInnengesprächs - Feedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 1. Jahr (20 ECTS) Dossier Feedback Diplomarbeit - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Schlussfeedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 2. Jahr (20 ECTS) Leistungsnachweise durch Beiträge* (abzugeben bis 3 Monate nach Besuch der Kurse, spätestens aber bis Ende November des zweiten Studienjahres) - 3 Interviews oder ein längeres Gespräch (1 ECTS) - 3 Reportagen oder ein längeres Porträt (2 ECTS) - 3 Beiträge oder eine Recherche (1 ECTS) Prüfungen - Basismodulprüfung (3 ECTS) - Fachkompetenzprüfung ( ECTS) Diplomarbeit - Diplomarbeit ( ECTS) - Diplomarbeit Multimedia (3 ECTS) *Auf diese Kurse folgen Leistungsnachweise: - Interview Im Dialog ermitteln ( = 3 Interviews oder 1 längeres Gespräch) - Beitrag am Radio Die Pflicht beherrschen, die Kür entdecken ( = 3 Beiträge oder eine Serie ) - Die Radioreportage Mit allen Sinnen geniessen ( = 3 Reportagen) - Porträt Du sollst dir (k)ein Bildnis machen ( = längeres Porträt) - Recherche II In die Tiefe recherchieren ( = Recherche inkl. Rechercheprotokoll) Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

14 Evaluationen TV/Video 27.5 Blog bzw. Website, laufend bewirtschaften - Leistungsnachweis Blog 1. Jahr (2 ECTS) - Leistungsnachweis Blog 2. Jahr (2 ECTS) Dossier Standortbestimmung - Beiträge gemäss separater Einladung - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Protokoll des MentorInnengesprächs - Feedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 1. Jahr (20 ECTS) Dossier Feedback Diplomarbeit - Einschätzung Mentor/Selbsteinschätzung Studierende - Schlussfeedback ans MAZ - Arbeitszeugnis 2. Jahr (20 ECTS) Leistungsnachweise durch Beiträge und/oder Artikel* (abzugeben bis 3 Monate nach Besuch der Kurse, spätestens aber bis Ende November des zweiten Studienjahres) - Interview (1 ECTS): kann ein TV-Interview sein oder ein schriftlich geführtes (Print) - Reportage oder Porträt (2 ECTS): entweder Print oder TV - Recherche oder Bericht(1 ECTS): entweder Print oder TV Prüfungen - Basismodulprüfung (3 ECTS) - Fachkompetenzprüfung ( ECTS) Diplomarbeit - Diplomarbeit ( ECTS) - Diplomarbeit Multimedia (3 ECTS) *Auf diese Kurse folgen Leistungsnachweise: - Interview Im Dialog ermitteln ( = Interview) - Video 1a & 1b (beim SRF) ( = Bericht) - Porträt Du sollst dir (k)ein Bildnis machen ( = Porträt) - Reportage Wir gehen näher ran ( = Reportage) - Recherche II In die Tiefe recherchieren ( = Recherche inkl. Rechercheprotokoll) Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

15 MAZ DIE SCHWEIZER JOURNALISTENSCHULE Das MAZ Das MAZ 198 gegründet ist die führende Journalismusschule der deutschen Schweiz. Aus- und Weiterbildung für Medienschaffende sind seine Kernkompetenzen. Die enge Zusammenarbeit mit Redaktionen garantiert Praxisnähe. Kooperationen im In- und Ausland ermöglichen den Blick nach aussen. Hohe Qualität auf allen Ebenen ist der Anspruch. Träger des MAZ sind: der Verband Schweizer Presse, die SRG SSR, die Journalismusverbände, Stadt und Kanton Luzern; weiter wird das MAZ vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM unterstützt. Mehr zum MAZ unter MAZ-Partner Das MAZ ist Teil des Hochschulcampus Luzern, Mitglied der Europäischen Vereinigung namhafter Journalismusschulen EJTA sowie Kooperationspartner der Universitäten Lugano, Hamburg und Leipzig, der Hochschule für Wirtschaft Zürich HWZ, der Akademie für Publizistik in Hamburg und der Österreichischen Medienakademie in Salzburg, des Schweizer Radios und Fernsehens SRF, der Schweizerischen Depeschenagentur SDA, des Schweizerischen PR-Instituts SPRI, des Medieninstitus des Verbands Schweizer Presse, der Schweizer Kader Organisation SKO. Das MAZ-Team Direktor: Diego Yanez; Geschäftsleitung: Beatrice Brenner, Sonja Döbeli Stirnemann; Studienleitung: Reto Camenisch, Beat Glogger, Frank Hänecke, Bernd Merkel, Beat Rüdt, Christian Schenkel, Reto Schlatter, Oliver Schroeder, Alexandra Stark, Barbara Stöckli, Dominique Strebel, Elmar zur Bonsen; Marketing: Anita Ott, Lisa Savenberg; Administration: Madeleine Arnold, Isabelle Gabriel, Monika Hame, Theres Huser, Claudia Meier, Jae-In Moon, Roberto Liberato, Yvonne Stocker, Barbara Trauffer, Jasmin Troxler, Technik: Willy Hediger LEITBILD (AUSZUG) Selbstverständnis Das MAZ nimmt eine führende Stellung in der Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten ein und baut sie stetig aus. Es engagiert sich auch in der Professionalisierung von Führungskräften und Kommunikationsverantwortlichen. Das MAZ orientiert sich an international anerkannten professionellen und ethischen Berufsstandards sowie an neusten Erkenntnissen der Wissenschaft. In engem Kontakt und Austausch mit der Medien- und Kommunikationsbranche lotet es die Bedürfnisse des Marktes aus, reflektiert die Entwicklungen und richtet sein Angebot stets von neuem danach aus. Das MAZ strebt eine möglichst hohe Eigenfinanzierung und eine ausgeglichene Rechnung an. Als Erfolgsfaktoren dazu sieht das MAZ die hohe Qualität des Angebots, die Innovationskraft der Mitarbeitenden und die Nähe zur Branche. Journalismusverständnis Das MAZ setzt sich für einen kompetenten, kritischen, fairen und attraktiven Journalismus ein. Kompetent heisst: Fakten und Meinungen sachgerecht und nach Relevanz auswählen, darstellen und einordnen. Kritisch heisst: Fakten und Meinungen unabhängig ermitteln und hinterfragen. Fair heisst: Fakten und Meinungen ausgewogen gerecht werden und ohne Täuschung ermitteln. Attraktiv heisst: Fakten und Meinungen verständlich und unterhaltend in den jeweils geeigneten Kanälen des analogen und digitalen Journalismus vermitteln. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

16 Qualitätsentwicklung Das Streben nach qualitätsvoller Arbeit bestimmt den Alltag am MAZ. Das MAZ versteht sich als lernende Institution, die ihre Leistungen regelmässig an professionellen Massstäben misst und kontinuierlich verbessert. Unterstützt wird die Qualitätsentwicklung durch ein effizientes, unbürokratisches Prozessmanagement. Das MAZ misst sich an den hohen Anforderungen der European Foundation for Quality Management und der entsprechenden Akkreditierungsverfahren. Lernkultur Die Lerninhalte werden auf die Berufsstandards, die Entwicklungen im Markt sowie die beruflichen Herausforderungen der Teilnehmenden ausgerichtet praxisorientiert und mit hohem Nutzwert. Praktisches Training und Vernetzung prägen den Unterricht. Das MAZ nutzt gezielt auch die Erfahrungen und Kompetenzen der Lernenden. Sie werden auf der Basis ihres persönlichen Erfahrungs- und Wissensstands optimal gefördert und unterstützt. Der Gesellschaft verpflichtet Das MAZ ist in der Medienbranche verankert und wird als Stiftung von der öffentlichen Hand mitgetragen. Durch seine Arbeit der an hohen ethischen und handwerklichen Massstäben orientierten Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und Kommunikationsfachleuten fördert es die publizistische Qualität in der Schweiz. Denn verantwortungsbewusste, gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten tragen zu einem besseren Verständnis zwischen den Kulturen, zum Abbau von Intoleranz und zum Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft bei. Studienführer Diplomausbildung MAZ / 16

EINBLICK INS JOURNALISTISCHE SCHREIBEN 2014

EINBLICK INS JOURNALISTISCHE SCHREIBEN 2014 EINBLICK INS JOURNALISTISCHE SCHREIBEN 2014 maz Die Schweizer Journalistenschule, Murbacherstrasse 3, CH-6003 Luzern, Tel. +41 (0)41 226 33 33, office@maz.ch, www.maz.ch EINBLICK INS JOURNALISTISCHE SCHREIBEN

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