Schutz vor Zugriff auf (Online-) Datenbanken

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1 Schutz vor Zugriff auf (Online-) Datenbanken Schweizer Forum für Kommunikationsrecht Dr. Reto Arpagaus LL.M. Zürich, 8. Mai 2007

2 Aktuell gewordene Fälle Übernahme von Inseraten (UWG und Vertrag) BGE 131 III 384 ff: ( ) GP am Bezirksgericht der Sense: immoscout24 - comparis ( ) VSM Pressespiegel Entscheide (URG) Appellationshof Bern ( ) und Ziv.Ger. Basel-Stadt ( ): Verlage - Presseausschnittsdienst OGer ZH ( ): Verlage - Verwertungsgesellschaft Blick über die Grenze

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5 Wo liegt das Problem? Es freuen sich: Der Beklagte: Er generiert traffic auf seiner Website und steigert deren Attraktivität - zu Lasten derjenigen der Klägerinnen Die Nachfrager von Immobilieninseraten, d.h. die Wohnungssuchenden: sie müssen (theoretisch) nur noch an einem Ort suchen (Meta-Plattform) Es ärgern sich: Die Klägerinnen: Ihre Akquisitions- und Marketingaufwendungen werden abgeschöpft Die Inserenten: Ihr Inserat wird möglicherweise an einem Ort oder zu einem Zeitpunkt publiziert, den sie nicht wünschen

6 Marktreifes Arbeitsergebnis eines anderen Inseratedaten als Arbeitsergebnis? BGer: Einzelne Inserate sind blosse Teile des Arbeitsergebnisses, die aber selbständig verwertbar sind Arbeitsergebnis sei das Gesamtangebot von Immobilien- Inseraten, d.h. eine Ansammlung elektronisch gespeicherter Daten, d.h. es liege eine Datenbank vor Marktreife? wenn das Produkt ohne weiteres Zutun gewerblich verwendet werden kann; bejaht. Eines anderen? Daten der Klägerinnen (BGer)

7 Unmittelbare Übernahme und Verwertung Auch unmittelbare Verwertung? Ja nach einlässlicher Diskussion und Auslegung des Gesetzes BGer (E. 4.3): UWG 5 lit. c setzt voraus, dass weder bei der Übernahme des fremden Arbeitsergebnisses durch ein technisches Reproduktionsverfahren noch bei der Verwertung ein angemessener eigener Aufwand betrieben wird Unmittelbare Übernahme und unmittelbare Verwertung

8 Ohne angemessenen eigenen Aufwand 1 Prüfung = Abwägung des ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteils des Zweitbewerbers (E ): Botschaft: Doppelter Aufwandvergleich (vom BGer sanktioniert) Vergleich Aufwand Erstbewerber mit Aufwand Zweitbewerber Vergleich effektiver Aufwand Zweitbewerber bei der Übernahme mit hypothetischem Aufwand Zweitbewerber bei Nachvollzug der einzelnen Produktionsschritte Berücksichtigung der Möglichkeit zur Amortisierung des Aufwands des Erstbewerbers (BBl 1983 II 1071)

9 Ohne angemessenen eigenen Aufwand 4 Welcher Aufwand ist relevant (BGer)? Erstbewerber: Nur der zur erstmaligen Herstellung der Daten objektiv nötige Aufwand ist relevant; Amortisationsmöglichkeit zu berücksichtigen Zweitbewerber: Umstritten. Nach h.l. Reproduktions-, Weiterentwicklungs- und Variationsaufwand Dazu gehört der Programmieraufwand für Spider zur Übernahme und Aufbereitung der Daten aus fremden Beständen (Zerlegung und Neu-Zusammensetzung) >< Anschaffung des Reproduktionsgeräts

10 Ohne angemessenen eigenen Aufwand 5 Beurteilung im vorliegenden Fall: 1. Instanz: Anfängliche Programmierung des Such-Spiders, Filtrierung der Daten sowie Anpassung der Programmierung stellen einen nicht mehr bloss geringen Aufwand dar, weshalb Tatbestand nicht erfüllt sei. 2. Instanz: Kein blosses Einscannen; es wird ein gewisser, d.h. mehr als minimaler Aufwand betrieben ; Eingehen auf den Aufwand der Klägerinnen erübrige sich. BGer: Klägerinnen haben den objektiv für die erstmalige Herstellung der Daten nötigen Erstbewerberaufwand nicht rechtsgenügend dargelegt.

11 Ohne angemessenen eigenen Aufwand 6 Der Aufwand mit dem Aufwand Print-/Online und reine Online-Unternehmen Revidierte Jahresrechnungen mit Auszügen aus Buchhaltung genügen nicht externe Partei- Gutachten? Wer beurteilt, ob der nachgewiesenermassen betriebene Aufwand auch objektiv nötig war?

12 Art. 2 UWG eigenständige Bedeutung 1. und 2. Instanz: Keine Prüfung; BGer: Systematische Ausbeutung als selbständige Fallgruppe von Art. 2 UWG bestätigt (E. 5.3) Tatbestand verneint: kein systematisches Heranschleichen der Beklagten an die Leistungen der Klägerinnen, weil: Übernommene Daten sind veröffentlichte, frei zugängliche Immobilien-Inserate Daten als solche immaterialgüterrechtlich nicht geschützt Herstellung der Daten bedarf keines Aufwandes, der eine systematische Übernahme allgemein als unlauter erscheinen lässt Keine Täuschung über Herkunft der Daten Klägerinnen steht es frei, selber zu spidern

13 GP am BezGer der Sense: Entscheid vom

14 GP am BezGer der Sense: Entscheid vom Thema: Relevanz von Nutzungsbedingungen auf Website, welche Datenübernahme ausdrücklich verbieten Hauptfrage: Besteht eine Vertragsbeziehung zum Besucher (Nutzer) der Website? Wegen der Besonderheiten des Internets, insbesondere der Vielzahl der Benutzer, soll ein Vertragsverhältnis bei unentgeltlichen Informationen nur "sehr restriktiv" angenommen werden (Erw. 2.3) Zusatzfrage: Sind Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil geworden? Überbindung auf Benutzer (AGB-Problematik)?

15 GP am BezGer der Sense: Entscheid vom Im konkreten Fall Vertragsbeziehung verneint, weil: Keine Benutzeridentifikation oder -registrierung erforderlich Unentgeltlicher Informationsbezug Schriftlich zugestellte Nutzungsbedingungen wurden zurückgewiesen (?) Vom Nutzer wird kein explizites Akzept der Nutzungsbedingungen verlangt

16 GP am BezGer der Sense: Entscheid vom Taugt Nutzungsvertrag als Anspruchsgrundlage? Vertragsschluss möglich, wo Zugang zur Information an Bedingungen geknüpft, aus denen sich ein Interesse an vertraglicher Bindung ergibt: Explizites Akzept der Nutzungsbedingungen Weiterbenutzung trotz automatischer Vorlage der NB bei Aufruf der Webseite (z.b. durch Pop-Up-Fenster) technische Überwindung eines mangels Akzept verweigerten Zugriffs (Nota: Aufwand zur Überwindung von Kopiersicherungen wäre auch unter UWG 5 lit. c nicht zu berücksichtigen)

17 Pressespiegel Entscheide In welchem Umfang müssen sich Zeitungs- und Zeitschriftenverlage den Zugriff auf und die Verwendung ihrer redaktionellen Inhalte gefallen lassen? Aktuell geworden im Verhältnis zu professionellen Zugreifern, d.h. Presseausschnittsdiensten und Medienbeobachtungsunternehmen sowie im Verhältnis zu den Verwertungsgesellschaften Hier: URG, insbesondere Umfang der Schutzausnahme des Eigengebrauchs

18 Pressespiegel Entscheide 1 + 2

19 Pressespiegel Entscheide 1 + 2

20 Pressespiegel Entscheide 1 + 2

21 Pressespiegel Entscheide Presseausschnittsdienst Ausgangslage: Appellationshof Bern, Urteil vom Erstellen von PS und Archivierung in eigener Datenbank auf Vorrat ist Vervielfältigung i.s.v. Art. 10 II lit. a URG und unterliegt dem individuellen Verbotsrecht (Art. 19 I lit. c URG greift nur für Erstellung eines internen Archivs des zum EG Berechtigten) Vertrieb von PS via Internet oder ist Verbreitung i.s.v. Art. 10 II lit. b URG unterliegt ebenfalls dem individuellen Verbotsrecht Zeitungsartikel (redaktionelle Beiträge) sind Werke, Zeitungen als Ganzes sind Sammelwerke Sowohl Zeitung als Ganzes wie auch der einzelne Artikel sind Arbeitsergebnisse i.s.v. Art. 5 lit. c UWG. Scannen, Speichern und Versenden = unmittelbare Übernahme und Verwertung Ähnlich: Zivilgericht Basel-Stadt: Urteil vom

22 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH, Urteil vom (nicht publ., nicht rechtskräftig) Verfahren gegen Verwertungsgesellschaft aber: Qualifikation der Nutzungsformen seitens der MBU als Vorfrage Zentrale Frage: Stellen die Handlungen, für welche die VG Vergütungen einzieht, noch erlaubten Eigengebrauch dar? Wenn ja, kein individuelles Verbotsrecht der Verlage Bestätigt: Zeitungsartikel sind Werke, Zeitungen als Ganzes und Zeitschriften sind Sammelwerke, unabhängig von der Art der Verbreitung

23 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH: Urteil vom Vervielfältigen schliesst nur aber immerhin auch innerbetriebliche Verbreitung im Sinne einer betriebsinternen Übermittlung mit ein (E. 8b), und zwar unabhängig davon, ob diese Verbreitung digital oder analog erfolgt (Intranet, internes Netzwerk). Verbreiten umfasst externen Versand, Bereitstellen im Internet zum Abruf ( downloading ) Art. 19 Abs. 2 und 3 URG umfasst auch das digitale Vervielfältigen und die elektronische Übermittlung der Werkexemplare.

24 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH: Urteil vom Parallelität der Befugnisse im digitalen Zeitalter: Ausdehnung der Nutzungsmöglichkeiten der zum Eigengebrauch Berechtigten geht einher mit dem Zuwachs von Nutzungsformen und Verwertungsmöglichkeiten für den Urheber Begriff Werkexemplar (Art. 19 I lit. c, II und III lit. c URG): Ganze Zeitung (unbestritten) oder (bei Online-Medien) auch noch der einzelne Artikel? Nein. Allenfalls relevant, ob der einzelne Artikel als aktueller Beitrag noch unentgeltlich online verfügbar oder bereits im vergütungspflichtigen Online-Archiv abgelegt ist.

25 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH: Urteil vom Weitere Frage: Presseausschnittdienste bzw. Medienbeobachtungsunternehmen als Dritte i.s.v. Art. 19 II URG? Bloss genereller Auftrag ( Gattungsauftrag ) des zum EG berechtigten Kunden an das MBU; der Kunde bestimmt nicht, auf jeden Fall nicht allein, was kopiert werden soll, d.h Arbeitsteilung Dritter tritt nicht einfach nur an die Stelle des Kopiergeräts Soweit die Dienstleistung der MBU neben der (1) Vervielfältigung auch noch (2) Recherche und (3) Selektion umfasst, fällt sie nicht unter Art. 19 II URG.

26 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH: Urteil vom Konsequenz betrifft das Herstellen eines internen elektronischen Pressespiegels durch ein Unternehmen: Das elektronische Vervielfältigen von journalistischen Beiträgen aus Print-Medien, E-Papers oder Online-Medien sowie das anschliessende interne elektronische Verbreiten, ist von der Schutzausnahme i.s.v. Art. 19 I lit. c URG gedeckt und unterliegt als unkontrollierte Massennutzung der vergütungs- und kollektivverwertungspflichtigen gesetzlichen Lizenz nach Art. 20 II und IV URG. Kein individuelles Verbotsrecht des Urhebers VG dürfen Vergütungen geltend machen.

27 Pressespiegel Entscheid Verwertungsgesellschaft OGer ZH: Urteil vom Konsequenz: betrifft die Tätigkeit der Medienbeobachtungsunternehmen: Das generelle elektronische Vervielfältigen von journalistischen Beiträgen aus Print-Medien, E-Papers oder Online-Medien sowie das anschliessende elektronische Versenden oder Zugänglichmachen durch Medienbeobachtungsunternehmen ist von Art. 19 I lit. c URG und Art. 19 II URG nicht gedeckt ausser es liegt ein konkreter Vervielfältigungsauftrag eines zum Eigengebrauch Berechtigten vor. Individuelles Verbotsrecht des Urhebers Verwertungsgesellschaften können keine Vergütungsansprüche gegenüber MBU geltend machen.

28 Kurzer Blick ins Ausland 1 Paperboy (BGH I ZR 259/00; Urteil vom ) Das Setzen eines Hyperlinks (auch als Deep-Link) auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk greift weder in das Vervielfältigungsrecht noch in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein (D-UrhG 15 f) Datenbankherstellerrecht nicht verletzt, wenn einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden (D- UrhG 87b) Die Tätigkeit von Suchdiensten ist auch wettbewerbsrechtlich hinzunehmen, wenn diese ohne Umgehung technischer Schutzmassnahmen - lediglich den Abruf öffentlich zugänglich gemachter Informationen erleichtern (D-UWG 1)

29 Kurzer Blick ins Ausland 2

30 Kurzer Blick ins Ausland 2 Google-Cache und Google-News (BruxellesTrib. de Pr. Instance; ) Cache: Automatische Speicherung der von Google-Suchrobotern indexierten Webseiten im Cache von Google und Zugänglichmachung des Cache für Publikum = Vervielfältigung und Wiedergabe; dass nur der HTML-Code gespeichert wird, sei ohne Bedeutung Der Umstand, dass der Abwehr-Befehl robots.txt nicht gesetzt wurde, stellt keine implizite Zustimmung zur Vervielfältigung und Wiedergabe dar News: Anbieten von Inhalten (Titelzeilen und Vorspann) an Kunden ohne deren Suche stellt eine Vervielfältigung und Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke dar

31 Besten Dank.

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