Begründung. Bebauungsplan Nr. 20. Gemeinde Kronshagen Kreis Rendsburg-Eckernförde

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1 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Begründung zum Bebauungsplan Nr Bürgermeister-Drews-Straße - Gemeinde Kronshagen Kreis Rendsburg-Eckernförde Stand des Verfahrens: Entwurf gemäß 3(2) und 4(2) BauGB i.v. mit 13 b BauGB Stand Gemeinde Kronshagen Bürgermeister Ingo Sander Kopperpahler Allee Kronshagen

2 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Projektverantwortlich: Koordinator: Bearbeitung: Bauzeichner: Dipl.-Ing. Martin Jubelt Dipl.-Ing. Marianne Sommer Jonas Ohlwein

3 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Inhaltsverzeichnis Teil I 1. Plangeltungsbereich Bebauung und Nutzung im Bestand Verkehrssituation Technische Infrastruktur Altlasten und altlastverdächtige Flächen Planerische Vorgaben Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 und Regionalplan (Fortschreibung 2000) Flächennutzungsplan Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Inhalte der Planung Planerische Festsetzungen Schallimmissionen durch Gewerbelärm und Schienenverkehrslärm Belange von Natur und Landschaft Maßnahmen zur Vermeidung der Eingriffserheblichkeit Ermittlung des Ausgleichsbedarf Anlagen: Schallgutachten AZ 303-1/17 - Gewerbegebiet "Wittland" Schallgutachten AZ 302/17 - Schienenverkehrslärm Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Ausgleichsermittlung vom

4 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Teil I Zur Wahl des Planaufstellungsverfahrens Die Gemeinde Kronshagen hat am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Bürgermeister-Drews-Straße beschlossen. Für das Flurstück in der Bürgermeister-Drews- Straße ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 12 Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau und ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen (dezentrale Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge) vorgesehen. Die vorliegenden Baugenehmigungen erfolgten auf der Grundlage des 246 (9) BauGB (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes) in Verbindung mit 34 BauGB. Zur Sicherung der Planungsziele sowohl Wohneinheiten zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge als auch der Parallel- oder Nachnutzung Schaffung von Wohnungen mit Sozialbindung, hat sich die Gemeinde Kronshagen für die bauplanungsrechtliche Absicherung dieser Planungsziele entschlossen. Die Gemeinde Kronshagen hat sich zunächst für die Durchführung des zweistufigen Aufstellungsverfahrens gemäß 3 und 4 BauGB entschieden. Mit der am 4.Mai2017 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches werden die Möglichkeiten, der Anwendung des beschleunigten Verfahrens erweitert. Für Verfahren, die bis zum förmlich eingeleitet werden und deren Satzungsbeschluss bis gefasst wird, gilt 13 a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als Quadratmeter, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Dies ist vorliegend der Fall. Die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des 13 b BauGB sind gegeben. Die Gemeinde Kronshagen hat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 20 Bürgermeister- Drews-Straße im beschleunigten Verfahren nach 13 b BauGB aufzustellen. Ein Scoping für den im zweistufigen Verfahren zu erstellenden Umweltbericht wurde durchgeführt, ebenso die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Information der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist auf freiwilliger Basis erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen wurden ausgewertet. Mit Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 b BauGB entfällt die Erstellung eines Umweltberichtes. Gleichwohl sind zu berücksichtigende Umweltbelange in den planerischen Entscheidungen nach den Grundsätzen der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten. Der Bebauungsplan Nr. 20 entwickelt sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde erfolgt nicht im Parallelverfahren gemäß 8 (3) BauGB, sondern gemäß 13 a (2) Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung. 1. Plangeltungsbereich Der Plangeltungsbereich liegt westlich der Bürgermeister-Drews-Straße, gegenüber der Einmündung der Straße Tauwerk, südlich der Kieler Straße und östlich der Bahnlinie Kiel-Flensburg, nördlich der Kleingartenanlagen in der Bürgermeister-Drews-Straße. Er umfasst den nördlichen Teil des Flurstück 511, Flur 23, Gemarkung Kronshagen mit einer Fläche von ca qm und grenzt direkt an die Bürgermeister-Drews- Straße an. Gegenüber liegt die Einmündung der Straße Tauwerk.

5 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Abb. 1: Lage des Plangebietes in der Bürgermeister-Drews-Straße (nördlicher Teil des Flurstücks 511, Flur 23, Gemarkung Kronshagen). 1.1 Bebauung und Nutzung im Bestand Der Plangeltungsbereich umfasst derzeit eine als Spielplatz hergerichtete Grünfläche. Der Spielplatz ist in der Grundnutzung als Wiesenfläche mit einem größeren Sandspielbereich hergestellt und mit mehreren Spielgeräten und den dazugehörenden Flächenbefestigungen ausgestattet. Der Spielplatz ist durch einen dichten Gehölzrand gefasst. Gebäude sind auf der Fläche nicht vorhanden. Nordwestlich grenzen markante Großbäume den Spielplatz zu den benachbarten Hausgärten ab. Die südliche Grenze zu den benachbarten Kleingärten wird durch eine dichte Hecke mit einzelnem Gehölzbestand bestimmt. Im Landschaftsplan der Gemeinde Kronshagen Stand sind die nördlich, westlich und südlich das Gebiet begrenzenden Hecken dem nach 30 BNatSchG i.v. mit 12 LNatSchG in Schleswig-Holstein geschützten Biotoptyp Knick zugeordnet. Im Zuge der durchgeführten Baugenehmigungsverfahren wurde zur Beurteilung der Bestands- und Eingriffssituation ein landschaftspflegerischen Begleitplan mit aufgestellt. Dabei wurden die im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen fachlich neu aufgenommen, bewertet und zugeordnet. Die aktuellen Unterlagen sind vom Oktober Danach verläuft entlang der nördlichen und westlichen Grenze des Plangeltungsbereiches ein ca. 7 bis 10 m breiter Laubgehölzstreifen mit vorwiegend standortheimischen Arten. Am Süd- und Ostrand ist dieser Gehölzstreifen schmaler und als Hecke ausgeprägt. (S. 6 LBP, 2016). Der Biotopbestand wird fachlich nicht dem Schutzstatus nach 30 BNatSchG i.v. mit 21 LNatSchG zugeordnet oder bewertet. Insofern ist der Landschaftsplan der Gemeinde Kronshagen im Zuge einer Fortschreibung an dieser Stelle zu berichtigen oder anzupassen. Die Fläche des Spielplatzes ist durch einen hohen Anteil von Bäumen geprägt. Diese wurden insgesamt in Art, Größe und

6 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Ausprägung im Fachbeitrag aufgenommen und dokumentiert (Tab. 1 S. 7 a.a.o.) Davon werden im nordwestlichen Teil des Gebietes eine Eiche mit Stammumfang von 220 cm und ein Spitzahorn mit Stammumfang von 188 cm mit Erhaltungsgebot dauerhaft gesichert. Der weitere Baumbestand auf dem Grundstück ist soweit nicht zu erhalten und auszugleichen. Abb. 2: Luftbild (Quelle: google-earth) mit Kennzeichnung des Plangeltungsbereiches 1.2 Verkehrssituation Die Erschließung des Plangebietes ist über die Bürgermeister-Drews-Straße gesichert. 1.3 Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt durch Anschlüsse an die öffentlichen Netze in der Bürgermeister-Drews-Straße (Trinkwasser, Schmutzwasser und Regenwasserentsorgung). Gleiches gilt für die Strom- und Gasversorgung sowie für Einrichtungen der Telekommunikation. Als örtlich konzessionierter Netzbetreiber für die Strom-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung ist die Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH zuständig. 1.4 Altlasten und altlastverdächtige Flächen Zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ist derzeit nichts bekannt. Nach den vorliegenden Unterlagen zu den bereits vorhandenen Baugenehmigungen besteht hier kein Handlungsbedarf.

7 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Planerische Vorgaben Planung hat laut dem Raumordnungsgesetz (ROG) die Aufgabe, eine planmäßige Ordnung, Sicherung und Entwicklung von Gebietseinheiten herbeizuführen. Um den Raum dauerhaft nutzen zu können, müssen unterschiedliche Ansprüche an den Raum koordiniert werden. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung sind die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. Die Konkretisierung dieser Zielvorgaben erfolgt in den ineinandergreifenden Planungen auf Landesebene in der Regionalplanung und auf kommunaler Ebene in der Flächennutzungsplanung. 2.1 Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 und Regionalplan (Fortschreibung 2000) Die Gemeinde Kronshagen ist im Landesentwicklungsplan 2010 als Stadtrandkern II. Ordnung und Bestandteil der Siedlungsachse Kiel-Westufer Kronshagen Kiel- Suchsdorf Gettorf eingeordnet. Stadtrandkerne sollen in engem räumlichem Zusammenhang mit dem übergeordneten Zentralen Ort Versorgungsaufgaben wahrnehmen.. Die Stadtrandkerne sollen baulich so geordnet und gestaltet sein, dass ein städtischer Kern erkennbar ist. Für die Gemeinde Kronshagen gelten die Vorgaben des Regionalplanes für den Planungsraum III (die neuen Regionalpläne liegen im Entwurf noch nicht vor). Kronshagen ist dem Nahbereich Kiel zugeordnet. Für die Grundaufgaben und Funktionszuordnungen werden keine Änderungen der Ziele und Grundsätze erwartet. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin der nachfolgend zitierte Orientierungsrahmen gilt: Neben den innerstädtischen Stadtrandkernen sollen im Nahbereich insbesondere Kronshagen, Molfsee und Mönkeberg als Wohnvororte,, entwickelt werden. Dies betrifft auch den Aufgabenbereich der Schaffung eines preisgünstigen Wohnraumangebotes mit Sozialbindung, der zentrumsnah belegen ist und über eine gute Anbindung an bestehende innerörtliche Versorgungsbereiche verfügt. Dies ist vorliegend der Fall. Die Versorgungsbereiche und soziale und kulturelle Einrichtungen im Zentrum der Ortslage (Bürgermeister-Drews-Straße/Kieler Straße/Kopperpahler Allee) sind fußläufig zu erreichen. 2.2 Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan Nr. 20 entwickelt sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Der Plangeltungsbereich ist wie im nachstehenden Ausschnitt zu erkennen, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wird nach 13 a (2) Nr. 2 BauGB berichtigt. Es ist die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und umfasst die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 20 wie nachstehend dargestellt.

8 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde erfolgt auf dem Wege der Berichtigung nach 13a (2) Nr. 2 BauGB. Die Darstellung als Grünfläche im wirksamen Flächennutzungsplan entfällt. Es erfolgt im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung als Wohnbaufläche (W). Die Berichtigung umfasst ca qm. Südlich der Planänderungsfläche erstreckt sich die Kleingartenanlage im Bereich Hofbrook/Bürgermeister-Drews-Straße. Diese bleibt wie dargestellt. Westlich verläuft die Bahnlinie Kiel-Flensburg. Sie grenzen die Wohnbaufläche zum Kieler Gewerbegebiet Wittland ab. Als Ersatz für den mit der Umsetzung dieser Planung geschliffenen Spielplatzes stellt die Gemeinde Kronshagen ca. 150 m weiter südlich im Bereich der Wendeanlage der Bürgermeister-Drews-Straße einen neuen öffentlich zugänglichen Spielplatz. Damit sichert die Gemeinde die Versorgung der Wohngebiete um die Bürgermeister-Drews- Straße mit Angeboten öffentlicher Grünflächen und Spielplätze. Kennzeichnung der Änderungsfläche Im wirksamen Flächennutzungs plan. Darstellung als Grünfläche Standort neuen, öffentlichen Spielplatzes. des Abb. 3. Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde.

9 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Darstellung als Wohnbaufläche (W) nach 1 (1) BauNVO im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Abb.: 4 Ausschnitt aus der geplanten 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, Darstellung der Änderungsfläche als Wohnbaufläche (W) 3. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Im Plangeltungsbereich in der Bürgermeister-Drews-Straße ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 12 Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau und ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen (dezentrale Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge) vorgesehen. Die bereits vorliegenden Baugenehmigungen erfolgten auf der Grundlage des 246 (9) BauGB (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes) in Verbindung mit 34 BauGB. Zwischenzeitlich hat sich die Bedarfslage für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge erheblich geändert. Die für die Anwendung des 246 (9) BauGB gebotene Bedarfssituation ist für die Absicherung der Planungsziele der Gemeinde nicht mehr ausreichend. Zur Sicherung der Planungsziele sowohl Wohneinheiten zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge als auch der als Paralleloder Nachnutzung beabsichtigten Schaffung von preisgütigen Mietwohnungen mit Sozialbindung hat sich die Gemeinde Kronshagen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 für die bauplanungsrechtliche Absicherung dieser Planungsziele entschlossen. Sowohl für die Errichtung von familiengerechten Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge als auch um dem erheblichen Defizit an

10 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand preisgünstigem Wohnraum und Wohnraum mit Sozialbindung entgegen zu wirken, besteht bauleitplanerisch akuter Handlungsbedarf. 4. Inhalte der Planung 4.1 Planerische Festsetzungen Das Siedlungsgefüge in Kronshagen zeichnet sich durch eine offene Bauweise mit Einfamilienhaus, Reihenhaus- und Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise aus. Diese Charakteristik bestimmt auch die Nutzung und Bauweise in den angrenzenden Gebieten an der Bürgermeister-Drews-Straße. Direkt angrenzend, im nördlichen Teil der Bürgermeister-Drews-Straße bestimmen Mehrfamilienhäuser in dreigeschossiger Bauweise und Gliederung als Zeilenbau das Stadtbild. In den rückwärtig belegenen Grundstücksflächen bestimmen Reihenhäuser in zweigeschossiger Bauweise das Gefüge. Südöstlich schließt südlich der Straße Tauwerk ein Wohngebiet mit eingeschossigen Bungalowhäusern in verdichteter Bauweise an. Die Grundnutzung der Umgebung ist Wohnen. Diese Grundnutzung setzt sich auch westlich der Bahnlinie Kiel-Flensburg fort. Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO ausgewiesen. Nach 1 (5) BauNVO bestimmt die Gemeinde folgende Nutzungseinschränkungen für das Allgemeine Wohngebiet (WA): Die gemäß 4 (3) Nr. 1 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind ausgeschlossen. Die Festsetzung erfolgt in Text (Teil B). Das zulässige Maß der baulichen Dichte wird unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der vorhandenen Gebietscharakteristik nördlich und nordöstlich an der Bürgermeister- Drews-Straße mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 festgesetzt. Es wird eine dreigeschossige Bauweise zugelassen. Die maximale Gebäudehöhe der Mehrfamilienhäuser wird auf 12,00 m festgesetzt. Bezugspunkt ist die Oberkante Fahrbahnmitte der Bürgermeister-Drews-Straße ( 18 (1) BauNVO). Auf dem Grundstück ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Es wird festgesetzt, dass pro Gebäude höchsten 12 Wohneinheiten (WE) zugelassen sind. Mit diesen Festsetzungen stellt die Gemeinde sicher, dass sich die geplante Bebauung in die Siedlungsstruktur der nördlich angrenzenden Wohnbebauung einfügt, beziehungsweise deren Fortsetzung bis Höhe der Einmündung Tauwerk findet. Im weiteren Verlauf der Bürgermeister-Drews-Straße bestimmt auf der einen Seite die Kleingärtenanlage und auf der anderen Seite die eingeschossige Bungalowsiedlung das Bild. Das festgesetzte Maß der baulichen Dichte fügt sich in die Bebauung nördlich der Straße Tauwerk ein und führt zu keiner Überprägung der südlich davon liegenden Gebiete. Die durch Baugrenzen ausgewiesenen überbaubaren Flächen sind so angeordnet, dass keine baulichen Querriegel entstehen können und die künftigen

11 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Mehrfamilienhäuser eine Nordwest-Südost-Ausrichtung erfahren. Es wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die fußläufige Erschließung der künftigen Wohngebäude soll von Norden her erfolgen. Hier sind auch Fahrradabstellanlagen und Mülleinhausungen vorgesehen. Diese Nebenanlagen werden jedoch nicht gesondert festgesetzt. Es werden keine gesonderten Festsetzungen zur Lage der Nebenanlagen getroffen. Die Verkehrswege zur inneren Erschließung des Plangebietes werden im südlichen Teil des Plangebietes ausgewiesen. Ziel dieser Festsetzungen ist die Sicherung der inneren Erschließung und der räumlichen Trennung von Aufenthaltsflächen und Eingängen und der verkehrlichen Erschließung zu den Stellplätzen. Die nach Landesbauordnung für die geplante Anzahl von Wohneinheiten erforderliche Anzahl von Stellplätzen werden kompakt als Gemeinschaftsstellplatzanlage nach 9 (1) Nr. 22 BauGB ausgewiesen. Die ausgewiesene Grundfläche einer ebenerdigen Gemeinschaftsstellplatzanlage ist auf ein Angebot von 21 Stellplätze dimensioniert. Dies entspricht der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze für die genehmigten Wohngebäude mit Sozialbindung. Die Gemeinde Kronshagen schafft mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 allgemeines Baurecht. Der Bedarf an Stellplatzflächen für das Wohngebiet könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen. Ein erhöhter Bedarf soll nicht durch Nutzung der Flächen für den ruhenden Verkehr in der Bürgermeister-Drews-Straße gedeckt werden. Aus diesen Gründen wird im Text (Teil B) eine Festsetzung ausgewiesen, die die Errichtung eines offenen Parkdecks mit einer Parkebene im Erdgeschoss und einer Parkebene im 1. Obergeschoss ermöglicht. Die nach 9 (1) Nr. 22 BauGB ausgewiesene Grundfläche für eine Gemeinschaftsstellplatzanlage ist hierfür ausreichend dimensioniert. Wird die untere Ebene im Mittel und 1,00 m bis 1,50 m abgesenkt und die obere Ebene auf ca. 1,50 m bis 2,00 m über dem umgebenden Gelände errichtet, sind für beide Parkebenen jeweils nur kurze Rampen erforderlich. Die Gemeinde sichert diese Option durch folgende Festsetzung in Text (Teil B): Im ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist die Errichtung eines Parkdecks mit einem Geschoss und einer maximalen Gebäudehöhe von 3,00 Meter außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Als Bezugshöhe wird für das Parkdeck die mittlere Höhe des anstehenden Geländes mit 22,50 m ünn festgesetzt. Auf dem oberen Geschoss des Parkdecks ist eine Blend- und Sichtschutzeinrichtung von 1,20 Meter Höhe in Richtung Wohngebäude und der Bahnlinie zulässig. Mit der Blend-und Sichtschutzeinrichtung darf die maximale Gebäudehöhe des Parkdecks um maximal 1,20 Meter überschritten werden. Für eine nur ebenerdige Stellplatzanlage wird festgesetzt, dass die Herstellung in versickerungsfähigen Materialien zu erfolgen hat. Dies betrifft sowohl den Unterbau als auch die Oberflächenbefestigung und dient der Minderung der Eingriffserheblichkeit, die durch die geplante Versiegelung der Grundflächen für die künftigen Gebäude entstehen wird. Für die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen unter Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der vorliegende und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises bereits abgestimmte Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros BRIEN, WESSELS, WERNING, Lübeck, (vom ) zugrunde gelegt. Danach sind zur Kompensation von zu fällenden Einzelbäumen insgesamt 13 Laubbäume der Größe Stammumfang 16-18

12 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand cm oder Stammbüsche innerhalb des Plangeltungsbereiches neu anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Kompensation des flächenbezogenen Eingriffs sind insgesamt qm resp. das Äquivalent an Ökopunkte erforderlich. Die Maßnahmen sind im Ökokonto Dörnbrook 3 (ÖK 11-3) in der Gemeinde Lebrade, Kreis Plön nachgewiesen. Das Ökokonto wird von der Stiftung Naturschutz betreut. Die so ermittelten Maßnahmen zur Kompensation des mit der Planaufstellung einhergehenden Eingriffs in Natur und Landschaft sind im Text (Teil B) zu Punkt 2 festgesetzt. Trotz Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13 b BauGB wird im vorliegenden Fall jedoch an der Umsetzung der Eingriffsregelung festgehalten, da die Eingriffsrelevanz gegeben ist. Maßnahmen zur artenschutzrechtlichen Sicherung der Bestimmungen des 44 BNatSchG betreffen Einschränkungen und Vorgaben für Bauzeiten resp. deren vorbereitende Maßnahmen und CEF-Maßnahmen zur Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der Fledermauspopulation in und in unmittelbarer Umgebung des Plangeltungsbereiches. Punkt 3 Text (Teil B) setzt fest, dass insgesamt fünf als Sommerquartiere geeignete Fledermausspaltenkästen fachgerecht anzubringen sind. Aufgrund der Nähe der Bahnlinie Kiel-Flensburg und des angrenzenden Gewerbegebietes Wittland der Landeshauptstadt Kiel ist mit Schallimmissionen durch Gewerbelärm und Schienenverkehrslärm zu rechnen. Es werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. 4.2 Schallimmissionen durch Gewerbelärm und Schienenverkehrslärm Gewerbelärm: Das südwestlich an das Plangebiet angrenzende Gewerbegebiet Wittland ist durch den Bebauungsplan Nr. 402 der Landeshauptstadt Kiel als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Schalltechnische Festsetzungen sind darin nicht enthalten. Die Gemeinde Kronshagen hat zur Klärung möglicher gegenseitiger Beeinträchtigungen ein Schallgutachten in Auftrag gegeben (Schallgutachten, Schallschutz NORD GmbH, , AZ: 303-1/17). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags 55 db(a) im geplanten Wohngebiet (B- Plan Nr. 20) unterschritten werden, die Immissionsrichtwerte für die Nacht von 40 db(a) im gesamten Wohngebiet deutlich überschritten werden. Es sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, die die zu erwartende Lärmimmission durch passiver Lärmschutzmaßnahmen so begrenzen, dass eine Verträglichkeit mit den schutzbedürftigen Nutzungen und dem benachbarten Gewerbegebiet gewährleistet wird. Da die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nur während der Nacht überschritten werden, wird empfohlen, auch im Hinblick auf die relativ hohen nächtlichen Schallimmissionen durch den Schienenverkehr, die Schlafzimmer der Gebäude mit nicht öffenbaren Fenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen. Die Ostfassade des Wohngebäudes, das direkt an der Bürgermeister-Drews-Straße liegt ist davon ausgenommen.

13 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Ausschnitt aus Seite 14, Gutachten 303-1/17, Mai 2017: Ausschnitt zur Lage der Immissionsorte (Beilage Nr. 2.3, Gutachten 303-1/17): Schienenverkehrslärm: Das Plangebiet grenzt in unmittelbarer Nachbarschaft an die Bahnlinie Kiel- Eckernförde an. Die Gemeinde Kronshagen hat zur Klärung möglicher Beeinträchtigungen ein Schallgutachten zur Beurteilung der Auswirkungen des zu erwartenden Schienenverkehrslärms in Auftrag gegeben (Schallgutachten, Schallschutz NORD GmbH, , AZ: 302/17). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch den Schienenverkehrslärm nachts der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 (Schallschutz im Städtebau) als auch der Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV an allen Immissionsorten(immissionsorte 1 bis 3, nachstehende Tabelle 4) überschritten werden. Tags wird der Immissionswert nach der 16. BImSchV am Immissionsort 1 unterschritten, am Immissionsort 2

14 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand eingehalten und am Immissionsort 3 überschritten. Die Immissionsorten sind den nachstehenden Abbildungen zu entnehmen. In der Konsequenz sind passiver Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen. In Tabelle 4 sind die maßgeblichen Beurteilungspegel nach Regelwerken vergleichend angeführt. (Ausschnitt aus dem Gutachten 302/17, S.14): Ausschnitt zur Lage der oben angeführten Immissionsorte (Beilage Nr. 2. Gutachten 302/17):

15 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Ergebnis Aufgrund der oben angeführten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Schallschutzmaßnahmen beispielsweise in Form von Lärmschutzwänden wären nur seitens der Bahn, entlang des Bahndamms möglich. Hier wäre dann der kommunale Planungsträger in der Pflicht. Aus städtebaulicher Sicht wäre die Errichtung einer Lärmschutzwand in einem sehr kleinen Abschnitt entlang der Bahnlinie nicht sinnvoll. Die Gemeinde entscheidet sich für die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen nach Empfehlung des Gutachtens. Das Plangebiet liegt innerhalb der Lärmpegelbereiche I bis VI. Festgesetzt werden die folgenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (nach Tabelle 7 der DIN ): Ausschnitt aus dem Gutachten 302/17, Seite 16: Die Zuordnung der berechneten Lärmpegelbereiche der einzelnen Fassaden zu den Gebäuden in den einzelnen Baufeldern ist wie folgt: Haus 1 bezeichnet in der nachfolgenden Tabelle das östlich Baufeld, Haus 2 das mittlere und Haus 3 das westliche Baufeld.

16 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Ausschnitt aus dem Gutachten 302/17, S. 16: Zur weiteren Verbesserung wird empfohlen, bei Einzelüberschreitungen des Beurteilungspegels von 45 db(a) nachts, in der Lärmpegelbereiche II und höher die Schlafräume und Kinderzimmer mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Weiterhin wird empfohlen, in der Grundrissgestaltung Fenster der Schlafräume und Kinderzimmer an der von der Bahnlinie abgewandten Seite anzuordnen. 4.3 Belange von Natur und Landschaft Für die Ermittlung und Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wurde der vorliegende und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises bereits abgestimmte Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros BRIEN, WESSELS, WERNING, Lübeck (vom ) als auszuwertender Fachbeitrag für das anstehende Bebauungsplanverfahren zugrunde gelegt. Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG i.v.m. 21 LNatSchG und geschützte Pflanzenarten gemäß 7 (2) Nr. 12 und 14 BNatSchG, die unter die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG fallen, sind im Gebiet nicht vorhanden (vgl. Fachbeitrag S. 10). Im Landschaftsplan der Gemeinde Kronshagen Stand sind die nördlich, westlich und südlich das Gebiet begrenzenden Hecken dem nach 30 BNatSchG i.v. mit 12 LNatSchG in Schleswig-Holstein geschützten Biotoptyp Knick zugeordnet. Im Zuge der durchgeführten Baugenehmigungsverfahren wurde zur Beurteilung der Bestands- und Eingriffssituation ein landschaftspflegerischen Begleitplan mit aufgestellt. Dabei wurden die im Plangebiet vorhandenen Biotoptypen fachlich neu aufgenommen, bewertet und zugeordnet. Die aktuellen Unterlagen sind vom Oktober

17 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Danach verläuft entlang der nördlichen und westlichen Grenze des Plangeltungsbereiches ein ca. 7 bis 10 m breiter Laubgehölzstreifen mit vorwiegend standortheimischen Arten. Am Süd- und Ostrand ist dieser Gehölzstreifen schmaler und als Hecke ausgeprägt. (S. 6 LBP, 2016). Der Biotopbestand wird fachlich nicht dem Schutzstatus nach 30 BNatSchG i.v. mit 21 LNatSchG zugeordnet oder bewertet. Eingriffsrelevant und für die Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfes ist der im Plangeltungsbereich vorhandene Baum- und Strauchbestand. Hier verläuft am Nord- und Westrand ein 7 bis 10 m breiter, frei wachsender Laubgehölzstreifen mit vorwiegend standortheimischen Arten. Am Süd- und Ostrand ist der Streifen schmaler und als Hecke (zum Teil als Schnitthecke) ausgebildet. Innerhalb der randlichen Gehölzstreifen stehen ca. 30 größere Laubbäume. Die Grund- und Spielflächen zwischen den Gehölzen sind als Rasen ausgebildet mit teilversiegelten Grandwegen und vollversiegelten Plattenflächen durchmischt (vgl. Fachbeitrag S. 7 f). Aufgrund der innerörtlichen Lage, der Nähe zur Bahnstecke, der Biotopausstattung im Plangeltungsbereich und der angrenzenden Nutzungen wird davon ausgegangen, dass neben den regelmäßig im Siedlungsbereich vorkommenden Vogelarten und Fledermäusen keine weiteren artenschutzrechtlich relevanten Tierarten vorkommen. Insgesamt kommt der Fachbeitrag zu der Bewertung, dass der Habitat Ausstattung im Plangeltungsbereich eine geringe Bedeutung für die Tierwelt zukommt, jedoch potentiell Lebensraum für europarechtlich geschützte Brutvögel und streng geschützte Fledermäuse bietet. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote nach 44 (1) BNatSchG sind CEF-Maßnahmen und Bauzeitenbeschränkungen festgelegt Maßnahmen zur Vermeidung der Eingriffserheblichkeit Stellung der künftigen Gebäude zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von erhaltenswertem Baumbestand. Hier vor allen Dingen die im Nordwesten stehende große Eiche und Hainbuche. Diese Vorgabe spiegelt sich in Lage und Ausweisung der Baugrenzen wieder. Zeitliche Einschränkung für den Fäll- und Rodungsarbeiten bei Bäumen auf den Zeitraum vom 01. Dezember bis 28./29. Februar. Die zeitlichen Einschränkungen dienen dem Artenschutz. Es wird angenommen, dass dem Baumbestand eine Funktion als Sommerquartier für Fledermäuse zukommt. Aufstellen von fünf als Sommerquartier geeignete Fledermausspaltenkästen vor dem 01. März nach erfolgten Fällarbeiten. Vermeidung von Beeinträchtigungen an verbleibenden Gehölzstrukturen während der Bauphase. Teilversickerung von anfallendem Niederschlagswasser innerhalb des Plangeltungsbereiches Ermittlung des Ausgleichsbedarf Auszug aus dem Fachbeitrag ( , Büro BRIEN, WESSELS, WERNING, Lübeck) mit Darstellung des ermittelten Kompensationsbedarfes für die mit dem Bebauungsplan Nr. 20 zulässigen Eingriffe (Ausschnitt aus dem Fachbeitrag (S. 22) in nachstehender Tabelle 7):

18 Verfahrensstand 3(2) und 4(2) BauGB Planstand: Entwurf Stand Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Größe der anzupflanzenden Einzelbäume mit Stammumfang (16-18 cm) ist auch bei festgesetzten 13 Einzelbäumen der Ausgleich erbracht. Die Ergebnisse des Fachbeitrages zum Ausgleichsbedarf werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan Nr. 20 eingestellt. Gemeinde Kronshagen, den (Bürgermeister Ingo Sander)

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