Doppikeinführung in Roßdorf, Erstellung der Eröffnungsbilanz: 1. Generelles:

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1 Doppikeinführung in Roßdorf, Erstellung der Eröffnungsbilanz: 1. Generelles: Gemäß 114o i. V. m. 108 Hess. Gemeindeordnung (HGO) und Nr. 1 VV zu 59 (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde auf den 1. Januar des Jahres, mit dem die Umstellung auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) erfolgt, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Roßdorf wurde mit dem Haushaltsjahr 2008 auf die Doppik umgestellt, folglich ist Stichtag für die Eröffnungsbilanz der 1. Januar Nach 59 GemHVO-Doppik hat die Gemeinde mit dem Start der doppischen Buchführung u.a. eine erstmalige Aufstellung und Bewertung ihres Vermögens durchzuführen. Da diese Arbeiten für alle neu waren, mussten zunächst Schulungen besucht werden. Zudem mussten Verbindlichkeiten, Forderungen, Rückstellungen, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt, berechnet, zugeordnet und eingebucht werden. Die erforderlichen Arbeiten waren sehr umfangreich und zeitaufwändig und wurden in der Zeit von November 2007 bis Mai 2011 durchgeführt. Ergebnis ist die nunmehr vorliegende Eröffnungsbilanz auf Basis der doppischen Rechnungslegung. Bereits seit Mai 2010 bis Mai 2011 wurde die Prüfung der Eröffnungsbilanz und der zu Grunde liegenden Unterlagen durch einen Prüfer des Revisionsamtes begleitend vorbereitet. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und zu den angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz gegeben. Das Vermögen der Gemeindewerke mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erscheint in dieser Eröffnungsbilanz nicht, weil die Gemeindewerke schon seit 1987 selbst eine Bilanz erstellen. Das Eigenkapital der Gemeindewerke wird im Finanzanlagevermögen der Gemeinde gemäß der Eigenkapitalspiegelbildmethode mit 100% gezeigt (Pos ). Erst im Jahr 2015 ist dann eine sog. Konzernbilanz zu erstellen, in der die beiden Bilanzen von Gemeinde und Gemeindewerke zusammengeführt werden müssen. Nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeindevorstandes am wurde die Eröffnungsbilanz vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüft und ein entsprechender Prüfbericht erstellt. Die Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz ist Aufgabe der Gemeindevertretung. Diese erfolgte in der Sitzung vom Vorbereitend gab es eine gutbesuchte Haupt- und Finanzausschusssitzung, in der der Leiter des Revisionsamtes, Herr Thomas Fiedler, den Prüfbericht des Revisionsamtes vorstellte und generelle Erklärungen zur Systematik der Bilanzierungen machte. Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung über die Eröffnungsbilanz kann die Finanzverwaltung mit der Aufstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2008 beginnen. Ohne die geprüften Vermögenswerte aus der Eröffnungsbilanz kann kein Jahresabschluss erstellt werden. In der Folge müssen dann noch die Jahre 2009, 2010 und bis dahin sicherlich auch noch 2011 abgeschlossen werden. Seltsamerweise hat der Gesetzgeber in Hessen keine Übergangsfristen eingeräumt. Somit hätte der Jahresabschluss 2008 bereits am Ende April 2009 aufgestellt werden müssen, was aber von der Finanzverwaltung nicht geleistet werden konnte, schon wegen fehlender Eröffnungsbilanz. In Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber bestimmt, dass erst dann doppisch gebucht werden darf, wenn die Eröffnungsbilanz vorliegt. Dies erscheint pragmatischer. Abteilung II/2 Seite 1 C:\Users\amann\Desktop\Presseinfo Version Homepage.doc

2 Bisher beschlossen und geprüft sind die Eröffnungsbilanzen folgender 7 Kommunen unseres Landkreises: Stadt Groß-Umstadt, Stadt Dieburg, Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Stadt Griesheim, Gemeinde Eppertshausen, Gemeinde Messel und Stadt Pfungstadt. Alle Kommunen außer Pfungstadt ( ) haben zum auf die Doppik umgestellt. Damit liegt die Gemeinde Roßdorf im 1. Drittel der 23 Kreiskommunen. Bis spätestens zum mussten alle Kommunen in Hessen ihre Buchführung umstellen. Die Gemeinde Roßdorf war somit ein Jahr früher als der gesetzliche Stichtag. Die Gemeindevertretung stellte die Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von ,82 EUR (Eigenkapitalquote = 83,11%) zum fest. Die Eigenkapitalquote der Gemeinde Roßdorf scheint bei den bisher vorliegenden Eröffnungsbilanzen im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Spitzenwert zu sein. 2. Vermögensbewertung Die Vermögensbewertung soll in Hessen generell nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen. Nur wenn diese nicht mehr vorliegen oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelt werden können, sind Schätzungen zulässig. Schwierig waren die Anschaffungskosten zum Beispiel in einem Fall zu ermitteln, wo die Gemeinde im Jahr 2005 ein privates Anwesen auf Rentenbasis erworben hat. Von dem Grundstück mit 3 Gebäuden wurde mittlerweile eines abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das Anwesen dient heute als Bürgerzentrum (Hofreite Palmy). Der Kaufvertrag enthält weder eine Kaufpreissumme noch eine Aufteilung nach Grundstück und Gebäude. Die Verkäuferin sollte eine monatliche Leibrente bis zu ihrem Lebensende erhalten. Für eine Berechnung der Kaufpreissumme hätte man also das künftige Sterbedatum kennen müssen. Statt dessen wurde eine statistische Lebenserwartung herangezogen, die auch vom Finanzamt verwendet wird. Der ermittelte Wert in Höhe von EUR wurde dermaßen aufgeteilt, dass dem Fachwerkhaus von , der Scheune ebenfalls 1 und dem mittlerweile abgerissenen Zwischengebäude 0 zugeordnet wurden. Die restlichen wurden dem Grundstück zugeordnet. An Stelle des Zwischengebäudes baute die Gemeinde Roßdorf in 2006 und 2007 ein Bürgerzentrum (Seniorencafe), welches mit der Pflasterung im Hof ,30 kostete. Somit waren die Anschaffungskosten für das gesamte Anwesen ,30. Der Restbuchwert Anfang 2011 war ,88. Nur die beiden Positionen Bürgerzentrum (Seniorencafe) und Pflasterung unterliegen der Abschreibung (Wertminderung). Auch die Straßenbewertung war schwierig, weil Gemeindestraßen teilweise sehr alt sind. So sind noch Straßen vorzufinden, die mit Kopfsteinpflaster hergestellt sind und einen Asphaltüberzug haben. Die Herstellungsdaten für die einzelnen Straßen lagen größtenteils nicht mehr vor. (Hintergrundinfo: Die Durchgangsstraßen gehören nicht der Gemeinde, sondern dem Land Hessen, also L 3104, Darmstädter Straße, von Darmstadt bis Ortsmitte, dann weiter als Wilhelm-Leuschner-Straße nach Ober-Ramstadt, L 3115 von Ortsmitte nach Gundernhausen und weiter nach Groß-Zimmern, in Roßdorf als Dieburger Straße, in Gundernhausen als Hauptstraße und dann als Groß-Zimmerner-Straße. Weiterhin die K 128 von Ortsmitte Gundernhausen Richtung Zeilhard bis zur B38, benannt als Rathausstraße, Nordhäuser Straße und Bruchwiesenstraße). Die Straßenbewertung muss generell immer zweigeteilt betrachtet werden. Zunächst wurden die Grundstücke bewertet, auf denen die Straßenbauwerke vorzufinden sind. Dies war verhältnismäßig einfach mit dem vorliegenden Grundstücksverzeichnis durchzuführen. Hier war einheitlich der niedrigste Bodenrichtwert in der Gemarkung, also 2,20 EUR pro Quadratmeter anzusetzen. Auf diesen Grundstücken lastet dann das eigentliche Straßenbauwerk (Unterbau, Straßenbelag, ggfs. Fußweg). Zunächst wurde ein Straßengutachten in Auftrag gegeben mit Abteilung II/2 Seite 2 C:\Users\amann\Desktop\Presseinfo Version Homepage.doc

3 dem Ziel, die Straßenbauwerke zu vermessen und anhand ihres vorgefundenen Zustandes zu bewerten. Die Straßenbewertung nach dem Gutachten der Gesellschaft für Straßenanalyse mbh, Kaiserslautern (GSA), lag bei rund 20 Mio. EUR. Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren hätte dies rund EUR jährliche Abschreibung (AfA) ergeben, bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren EUR jährliche AfA ergeben. Die beratende Firma Schüllermann Consulting warnte jedoch, dass die Gutachten oft zu hohe Werte ausweisen. Durch die Nachlieferung der Vereinfachungsregelung durch den Gesetzgeber (VV zu 59 GemHVO-Doppik vom Juni 2008) war es möglich, die tatsächlichen Investitionskosten der letzten 30 Jahre vor dem Stichpunkt ( ) zu ermitteln, davon 50% zu nehmen und dies auf 15 Jahre aufzulösen. Die tatsächlichen Kosten der letzten 30 Jahre, ermittelt aus den Ist-Beträgen der Jahresrechnungen (im Archiv verfügbar) waren rund 11,3 Mio. EUR. Davon 50% = 5,6 Mio. EUR auf 15 Jahre verteilt ergibt eine jährliche AfA von EUR. Bei dieser Gelegenheit wurden die Erschließungsbeiträge genauso erfasst und analog dazu 50% auf die gleiche Laufzeit aufgelöst. Dies ergibt jährliche Zuflüsse von rund EUR, so dass die Nettobelastung im ersten Jahr damit EUR beträgt. Ab 2008 wurden weitere Straßen gebaut oder saniert, diese werden auf 40 Jahre abgeschrieben. Diese neuen Straßen erhöhen die oben genannte jährliche Afa mit einem vierzigstel der Herstellungskosten (Hühnerbusch, Hintergasse, Sackgasse, rund EUR). Die Prüfer der Firma PricewaterhouseCoopers AG (PWC), die im Jahr 2009 eine überörtliche Prüfung durchführten, empfahlen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren für Durchgangs- und 50 Jahren für Anliegerstraßen anzusetzen. Dieser Empfehlung wurde nicht gefolgt, stattdessen wird ein Mittelwert angewandt. Auch für die Bewertung der Brückenbauwerke lag ein Wertgutachten eines Ingenieurbüros vor. Es wurde nicht verwendet, da die Brückenbauwerke in der obigen Bewertung der Straßen enthalten sind. Bei der Vermögensbewertung stellte sich heraus, dass bei einem Teilstück der Kreisstraße 128 (Rathausstraße) irrtümlich die Gemeinde Roßdorf als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen war. Das Grundbuchamt in Darmstadt wurde angeschrieben und diese Sache wurde korrigiert. Die Gemeinde verfügt über ein eigenes Straßennetz von 51 km Länge, 15 Brückenbauwerke und 20 Durchlässe. In Zusammenhang mit der Straßenbewertung mussten auch Radwege, Buswartehallen, Ampeln, Verkehrsschilder, Straßenlaternen usw. bewertet werden. Grundstücksbewertung: Die Gemeinde war zum Eigentümerin von etwa Grundstücken, davon sind 9 den Gemeindewerken zugeordnet. Insgesamt handelt es sich um etwa m 2 (926 ha), davon sind m 2 den Gemeindewerken zugeordnet. Die Grundstücksgrößen variieren von 0,2 m 2 bis 1,4 Mio. m 2. Da von den rund ha Gesamtgemarkungsfläche rund 900 ha der Gemeinde selbst gehören, verfügt sie über 45% der Gemarkungsfläche. Zu bewerten waren Wohngrundstücke, Wohnbauplätze, Bauerwartungsland, Gewerbebauplätze, Verkehrsflächen (Straßen, Parkplätze, Radwege, Feldwege), landwirtschaftliche Flächen, Bachlauf- oder Grabengrundstücke, Sportflächen, Waldgrundstücke, Waldwege, Friedhofsgrundstücke, Gartengrundstücke und Grundstücke von Parks oder Grünanlagen. Abteilung II/2 Seite 3 C:\Users\amann\Desktop\Presseinfo Version Homepage.doc

4 Die Grundstücksbewertung hat nur Bedeutung für die Buchhaltung, nicht für eventuell festzulegende Verkaufspreise. Allerdings darf ein Verkaufspreis nicht unter dem Buchwert liegen. Waldbewertung: Auch bei der Bewertung des Waldes ist wie bei der Straßenbewertung eine zweigeteilte Betrachtung notwendig, da der Gemeindewald aus Grundstücken und Aufwuchs besteht. Erste Überlegungen, wie der 710 ha große Gemeindewald bewertet werden könnte, wurden bereits in 2005 angestellt. Damals ging man davon aus, eine Pauschale für Grund- und Boden von 0,46 EUR pro Quadratmeter und für dessen Aufwuchs 0,44 EUR, also insgesamt 0,90 EUR pro Quadratmeter anzusetzen. Dieser Wert ist ein Erfahrungswert aus Nordrhein-Westfalen. Da Waldgrundstücke in Hessen sehr selten verkauft werden, liegen dafür keine Bodenrichtwerte vor. In 2006 empfahl die Hess. Forstverwaltung den Kommunen, für Grund- und Boden 50 ct und für Aufwuchs ebenfalls 50 ct anzusetzen, also 1 EUR pro Quadratmeter Wald forderte dann das Revisionsamt die Einholung von Wertgutachten, welche die Gemeinde in Auftrag gab und dann im März 2009 vorlag. Die Forstliche Bewertungsstelle FENA (Abteilung des Eigenbetriebes Hessenforst) kam zu folgendem Ergebnis: Die 59 Waldgrundstücke (1,14 EUR pro Quadratmeter) und die Waldwege haben einen Wert von knapp 8 Mio. EUR, der Aufwuchs (0,35 EUR pro Quadratmeter) einen Wert von rund 2,4 Mio. EUR. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von rund 10,4 Mio. EUR (Wert für 1 Quadratmeter Wald = 1,49 EUR). Gebäudebewertung: Bei Gebäuden, die erst vor einigen Jahren angekauft wurden, war die Bewertung einfach, wenn die Anschaffungskosten aus dem Kaufvertrag übernommen werden konnten. Dies war zum Beispiel beim Kindergarten in der Alten Bahnhofstraße der Fall, welcher im Jahr 2005 der evangelischen Kirchengemeinde abgekauft wurde. Meistens baut die Gemeinde jedoch ihre Gebäude selbst. Da die Baukosten des Rathauses von 1959 nicht mehr vorlagen, musste eine sog. NHK-Bewertung vorgenommen werden, also eine Bewertung auf Grundlage des Sachwertverfahrens mit Normalherstellungskosten (NHK 2000). Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Vorgehensmethode. Für den Rathausanbau von 1992 mit Tiefgarage lagen die Baukosten noch vor. Ebenso für den Einbau von Arkaden am Altbau entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße im Jahr Somit konnte für das gesamte Rathaus (ohne Nebengebäude Wilhelm-Leuschner-Str. 2, bereits abgeschrieben) ein Anschaffungswert von 2,8 Mio. EUR ermittelt werden. Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag beträgt 1,8 Mio. EUR. Das Rathaus, das historische Rathaus und das Nebengebäude Wilhelm-Leuschner-Str. 2 stehen auf einem gemeinsamen Grundstück mit Quadratmeter (Bodenrichtwert 340 EUR/m 2, 20% Abschlag wegen Bebauung, Wert = EUR). Gebäude, die zum Bilanzstichtag schon älter als 50 Jahre waren, wurden mit einem Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt, so z. B. das historische Rathaus von 1575, welches als Seniorenbegegnungsstätte und Trausaal genutzt wird. Die Zahlwaldhalle, die im Jahr 2004 fertig gestellt wurde, kostete 2,7 Mio. EUR, das Grundstück mit Quadratmetern kostete ,75 EUR, somit waren die Anschaffungskosten für die Zahlwaldhalle insgesamt rund 2,97 Mio. EUR. Das Schwimmbad steht auf einem Grundstück mit insg Quadratmetern Fläche (Parkplatz, Festplatz, Liegewiesen, Basketballplatz, Eisbahn, Gaststätte Puck). Der Nutzung Schwimmbad ist daraus eine Teilfläche von Quadratmetern zugewiesen, Wert rund 2 Mio. EUR. Hinzu kommen die Gebäude, die drei Becken, der Sprungturm, die Solaranlage, Zäune und Pflasterungen. Anschaffungskosten = 2,5 Mio EUR, Restbuchwert = EUR. Maschinen, Geräte und Inventar kommen noch hinzu. Abteilung II/2 Seite 4 C:\Users\amann\Desktop\Presseinfo Version Homepage.doc

5 Bewertung der Außenanlagen: Nicht immer befinden sich Straßen oder Gebäude auf gemeindlichen Grundstücken. Gerade bei Spielplätzen und Grünanlagen gibt es Zäune, Mauern, Pflasterungen, Brunnen, Denkmäler (Kulturgüter), Dränagen, Spielgeräte, Sportgeräte, Bänke usw. Das sind alles Vermögensgegenstände, somit waren diese zu erfassen und zu bewerten. Geißberganlage: Die Mauern, Zäune, Pflasterungen, Brunnen, öffentliche Toiletten, Lagerraum und der Musikpavillon kosteten rund EUR, der Restbuchwert beträgt rund EUR. Das Grundstück (3.152 qm) hat einen Wert von knapp EUR. Also Anschaffungs- u. Herstellungskosten insg EUR, Restbuchwert EUR. Die Ergebnisse der Vermögensbewertung flossen in den sog. Anlagennachweis, eine separate Buchführung die seit der Doppikeinführung angewendet werden muss. Dort ist für jeden Vermögensgegenstand eine eigene Anlagenkarte anzulegen, die Nutzungsdauer festzulegen und die jährliche Abschreibung zu berechnen. Grundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Für das Anwesen in Gundernhausen (siehe oben unter 2. Vermögensbewertung) müssen 6 Anlagekarten geführt werden, und zwar für das Grundstück, das Fachwerkhaus, das Seniorencafe, die Scheune, die Pflasterung im Hof und die Küchenzeile. Die Anlagenbuchhaltung besteht mittlerweile aus über Anlagekarten. Abteilung II/2 Seite 5 C:\Users\amann\Desktop\Presseinfo Version Homepage.doc

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