O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS - Gewerkschaft
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- Herta Linden
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1 OÖ. Kurier Juli O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS - Gewerkschaft Ausgabe 3/15 Juli 2015 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wir informieren Sie über: 1. Bericht der Vorsitzenden (Mag. Sylvia Bäck) 2. Neue Vorsitzende der Jungen GÖD (Mag. Bernhard Engl) 3. Gut versichert im Urlaub Mag. Bernhard Engl) 4. Unsere Krankenversicherungen im Vergleich (Mag. Werner Hittenberger) 5. Prüfungstaxen neue Reifeprüfung Periodenglättung in der Maturaklasse (Mag. Gerald Bachmayr) 6. Besoldungsreform 2015 ( Vorrückungsstichtag ) Mag. Brigitte Möslinger Informieren Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule in geeigneter Form über den Inhalt dieses Rundschreibens! Mit freundlichen Grüßen namens der oö. AHS Gewerkschaft Mag. Gerald Bachmayr e.h. Mag.Sylvia Bäck e.h. Mag. Brigitte Möslinger e.h. Vorsitzende Stellvertreter Vorsitzende Vorsitzende Stellvertr. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
2 OÖ. Kurier Juli Ein ereignis- und arbeitsreiches Schuljahr neigt sich den Ende zu. Erstmals wurde die neue standardisierte Reifeprüfung österreichweit durchgeführt. Nur Ihrem außergewöhnlich hohen Einsatz und Engagement ist es zu verdanken, dass im Großen und Ganzen alles gut gegangen ist. Besonders stolz dürfen wir auf unser Ergebnis in Oberösterreich sein, was nicht nur unseren Schülerinnen und Schülern, sondern im besonderen Maße uns Lehrerinnen und Lehrern ein besonders gutes Zeugnis ausstellt. Darauf sind wir stolz, denn dieses gute oberösterreichische Ergebnis trägt wesentlich zu einem positiven Lehrerimage bei. Jetzt wird es notwendig sein, die neue Reifeprüfung in den Landes-Arges zu besprechen und zu evaluieren. Verbesserungsvorschläge müssen gehört und berücksichtigt werden. Bitte geben Sie über Ihre Schularbeitsgemeinschaften Feedback! Ab dem nächsten Schuljahr wird es im Unterrichtsfach Deutsch sowie in den lebenden Fremdsprachen möglich sein, 3-stündige Schularbeiten bereits in der 7. Klasse abzuhalten. Die Anzahl der zu Verfügung stehenden Minuten erhöht sich auf 350, wobei auch eine 2- stündige Schularbeit abzuhalten ist. Ebenso gelang es der Gewerkschaft, allen voran unserem Vorsitzenden Mag. Dr. Eckehard Quin, in unzähligen Verhandlungen, die Nachbesserung der Besoldungsreform vom Februar 2015 durchzusetzen und somit bis zu 2000 Euro pro LehrerIn zu erkämpfen. (siehe dazu den Artikel von Koll. Möslinger) Abschließend möchte ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Landesleitung einen angenehmen Schulschluss und erholsame Ferien wünschen. Tanken Sie Kraft und Energie für das kommende Schuljahr! Neue Vorsitzende in der Jungen GÖD
3 OÖ. Kurier Juli In der letzten Sitzung der jungen GÖD ergab ist ein Wechsel an der Spitze der Jungen GÖD, nachdem Martin Buchschachermair den Vorsitz zurückgelegt hat. Barbara Igler wurde deshalb mit zur designierten Vorsitzenden der Jungen GÖD OÖ gewählt. Unter den Anwesenden war auch der Landesvorsitzende der GÖD OÖ, LAbg., der herzlich gratulierte: Ich freue mich, dass eine junge dynamische Frau an der Spitze der Jugendbewegung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst steht. Sie hat die beste Unterstützung bei dieser herausfordernden Tätigkeit. Gerade in schwierigen Zeiten müssen sich jugendliche Bedienstete verstärkt in die Gestaltung des öffentlichen Dienstes einbringen und das ist mit der Jungen GÖD unter der Leitung von Barbara Igler möglich! Barbara Igler ist Volksschullehrerin an der Kreuzschwesternschule in Linz und gehört somit der Sektion 10 - Pflichtschullehrer (FCG-CLV) der GÖD OÖ an. Gleichzeitig hat sich Dr. Peter Csar beim Vorgänger und Gründungsvorsitzenden der Jungen GÖD OÖ Martin Buchschachermair für sein Engagement seit der Gründung 2012 bedankt. Gut versichert im Urlaub (Mag. Berhard Engl) Junge GÖD Viele Kolleginnen und Kollegen nützen die Sommerferien zum Urlaub im In- und Ausland. Für BVA Versicherte sind dabei je nach Urlaubsziel folgende Infos zu berücksichtigen: 1. Urlaub in Österreich Wenn Sie Ihre e-card dabei haben, können Sie österreichweit das dichte Netz der Vertragspartner der BVA in Anspruch nehmen. Falls Sie jedoch eine Wahleinrichtung oder einen Wahlarzt auf, so müssen Sie die Rechnung (genauso wie zu Hause) vorerst selbst bezahlen und können dann die Rechnung bei der zuständigen Landesoder Außenstelle einreichen. Vorsicht: Dadurch kann es auch zu größeren Selbstbehalten kommen. 2. Urlaub in EU-Staaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien oder Serbien In diesen Ländern kommen Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) im Regelfall relativ unkompliziert zu medizinischer Betreuung. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer e-card. Beachten Sie, dass jedes Familienmitglied eine eigene EKVK braucht und jede EKVK ein Ablaufdatum hat. Ihre Gültigkeitsdauer hängt davon ab, welche Vorversicherungszeiten Sie in der Krankenversicherung vor dem Ausstellungsstichtag der EKVK erworben hatten. Ist auf der Rückseite Ihrer e-card nur die EKVK-Kartennummer aufgedruckt und sind die
4 OÖ. Kurier Juli restlichen Felder mit "*****" gekennzeichnet, besitzen Sie keine gültige EKVK. In diesem Fall können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle anfordern, mit der Sie auch die entsprechenden medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen können. Durch die Vorlage Ihrer EKVK und eines Lichtbildausweises bei einem Vertragspartner der lokalen Krankenversicherung erhalten Sie in diesen Zielländern all jene medizinisch notwendigen Sachleistungen, die auch Inländer erhalten würden, und das zu den Konditionen der Inländer. Eine Verrechnung erfolgt im Regelfall direkt zwischen der lokalen Krankenkasse und der BVA in Österreich. In einigen Ländern (z. B. Frankreich) müssen Sie (wie auch einheimische Patienten) die Behandlung zuerst privat bezahlen und erhalten die Kosten im Nachhinein von der Krankenversicherung refundiert. In so einem Fall ist eine detaillierte Rechnung im Original bei der BVA einzureichen. Die Kostenvergütung erfolgt nach der des Gastlandes. In Serbien bekommt man gegen Vorlage der EKVK bei der zuständigen Organisationseinheit des Republiksversicherungsfonds in der Region, in der man sich gerade aufhält, einen "örtlichen Krankenschein". Dieser ist dann dem Leistungserbringer auszuhändigen. Mit Montenegro und der Türkei gibt es zwischenstaatliche Abkommen. Sie stellen einen Versicherungsschutz mittels Betreuungsscheins sicher. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor einer Reise in eines dieser Länder einen Auslandsbetreuungsschein bei der BVA. Den müssen Sie dann vor einem Arztbesuch in einen "örtlichen Krankenschein" umtauschen. Bedenken Sie, dass Kosten einer notfalls erforderlichen Krankenbehandlung im Einzelfall überhaupt nicht oder nur teilweise durch staatliche Abkommen und Verträge gedeckt sind. Gegen solche Risiken können Sie sich nur durch eine private Krankenversicherung schützen. 3.Urlaub in anderen Staaten der Erde In allen anderen Ländern müssen Sie bei Konsultationen von Ärzten und bei Spitalsaufenthalten die Rechnungen vorerst selbst bezahlen. Bedenken Sie, dass Ihnen beispielsweise nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung in den USA enorm hohe Kosten erwachsen können. Sie können die Originalrechnungen zwar bei der BVA einreichen. Diese ersetzt nur die Kosten entsprechend dem österreichischen Vertragstarif. Für den Differenzbetrag müssen Sie selbst aufkommen, weshalb der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Denn nur diese wird die Differenzkosten ganz oder teilweise übernehmen. Einige Tipps für den Arztbesuch im Ausland: o Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung! Ohne eine solche Rechnung erhalten Sie keine Kostenrückerstattung in Österreich. o Drängen Sie auf eine sofortige Ausstellung der Rechnung! Lassen Sie sich nicht auf eine Nachsendung per Post oder ein! o Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Rechnung Folgendes aufscheint: - Name und Anschrift des Mediziners bzw. der medizinischen Einrichtung - Name und Sozialversicherungsnummer des Patienten - Genaue Beschreibung der erbrachten medizinischen Leistungen - Höhe des Honorars
5 OÖ. Kurier Juli Höhe und Art der Nebenkosten für Heilmittel oder Heilbehelfe - Angabe der Steuern und Abgaben - Ort und Datum der Leistungserbringung o Wenn Sie Zahlungen leisten, verlangen Sie auch eine Quittung! UNSERE KRANKENVERSICHERUNGEN IM VERGLEICH - Aktualisierung und Überarbeitung der Broschüre (Mag. Berhard Engl) Junge GÖD Als Referent für Sozialversicherungsangelegenheiten habe ich die Informationsbroschüre Unsere Krankenversicherungen BVA und OÖ-GKK im Vergleich wiederum auf den neuesten Stand (Jänner 2015) gebracht. Die Inhalte wurden von Fachleuten der oö. Gebietskrankenkasse und der BVA geprüft und korrigiert. Alle Änderungen, die notwendig waren, sind in der Broschüre gelb gekennzeichnet. Die Informationsbroschüre Unsere Krankenversicherungen im Vergleich ist ab sofort im Internet des OÖ-Gewerkschaftsbundes ( unter Landesleitungen/AHS Lehrer/Beiträge oder Service/Broschüren&Links/Broschüren) zu finden. ENTFALL DER BEWILLIGUNGSPFLICHT FÜR CT- und MRT- UNTERSUCHUNGEN ab 1.April 2015 Im Sinne einer versichertenfreundlichen und effizienten Verwaltung hat die BVA beschlossen, die Bewilligungspflicht für CT- und MRT-Untersuchungen aufzuheben. Die neue Regelung gilt für Zuweisungen durch Vertrags(fach)ärzte bzw. durch Fachabteilungen einer Krankenanstalt an ein Vertragsambulatorium und tritt mit Wirksamkeit ab 1.April 2015 in Kraft. Achtung: Bei Zuweisungen durch Wahl(fach)ärzte wird die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres beibehalten! Referent für Sozialversicherungen Werner Hittenberger Periodenglättung Ein Thema im Besoldungsbereich, das immer wieder für Verwirrung sorgt, ist die Periodenglättung. Die Frage, die in diesem Zusammenhang auftritt, ist: Bekomme ich immer das bezahlt, was ich arbeite? und die Antwort ist: JEIN! zumindest nicht zu jedem Zeitpunkt.
6 OÖ. Kurier Juli Eine Glättung entsteht im Wesentlichen nur bei Kolleginnen und Kollegen, die einen zeitlich begrenzten Unterricht (z.b. Maturaklasse, unverbindliche Übung, ) haben. D.h. es gibt (in einer normalen Woche, ohne zusätzliche Supplierstunden und ohne entfallene Stunden) ein o Beschäftigungsausmaß = Zahl der Werteinheiten pro Woche, die gehalten werden. o Besoldungsausmaß = Zahl der Werteinheiten pro Woche, für die man bezahlt wird. Nehmen wir das Beispiel einer Maturaklasse - vor und nach der Matura ist das Beschäftigungsausmaß unterschiedlich! Wenn das Beschäftigungs- und das Besoldungsausmaß immer gleich wären, könnte das im Extremfall bedeuten, dass ein Kollege, der ausschließlich 8. Klassen unterrichtet, ab Mai kein Gehalt mehr bekommen würde er unterrichtet ja auch nicht. Um das Gehalt über ein Schuljahr (normalerweise 43 volle Wochen) auszugleichen, müssen in der Zeit der Überbeschäftigung Werteinheiten zum Auffüllen für die Zeit der Unterbeschäftigung verwendet werden. Ein Beispiel: o Eine Kollegin ist vollbeschäftigt (= 20 Werteinheiten) o Beschäftigungsausmaß vor der Matura: 22,38 Werteinheiten o Wochen vor der Matura: 34 o Beschäftigungsausmaß nach der Matura: 18,88 Werteinheiten o Wochen nach der Matura: 9 Es müssen demnach Werteinheiten aus den 34 Wochen vor der Matura verwendet werden, um die Kollegin in den 9 Wochen nach der Matura auf 20 Werteinheiten auffüllen zu können. o Es fehlen in der Zeit nach der Matura 20,00 18,88 = 1,12 Werteinheiten pro Woche, also insgesamt 9 1,12 = ı ı, ı ı Werteinheiten o Dafür werden 10,08 34 = 0,296 Werteinheiten pro Woche aus der Zeit vor der Matura verwendet Für die Kollegin bedeutet das Vor der Matura: Beschäftigungsausmaß: 22,38 WE Besoldungsausmaß: 22,38 0,296 = 22,08 WE Nach der Matura: Beschäftigungsausmaß: 18,88 WE Besoldungsausmaß: 18,88 + 1,12 = 20 WE Damit ist die Eingangsfrage beantwortet und die Kollegin bekommt zu keinem Zeitpunkt das bezahlt, wofür sie arbeitet. Ein aussagekräftiger Wert ist das Jahresmittel, d.h. die Anzahl der Werteinheiten die im Durchschnitt pro Woche gehalten und besoldet werden. Für die Kollegin ergibt das
7 OÖ. Kurier Juli ı ı ı ı,ı ı ı ı ı ı ı,ı ı ı ı ı ı ı ı ı ı, ı ı Werteinheiten/Woche Liegt das Beschäftigungsausmaß vor und nach der Matura über 20 Werteinheiten, muss nichts ausgeglichen werden und es ist zu jedem Zeitpunkt das Besoldungsund Beschäftigungsausmaß gleich. Ist das Jahresmittel unter 20 Werteinheiten, dann können in der Zeit vor der Matura nicht genügend Werteinheiten angespart werden, um die Differenz nach der Matura ausgleichen zu können. In diesem Fall ist das Besoldungsausmaß vor und nach der Matura genau das Jahresmittel. Mag. Gerald Bachmayr Besoldungsreferent Liebe Kolleginnen und Kollegen, in nächster Zeit werden die Vorbereitung zur Reifeprüfung und allfällige Prüfungsgebühren abgerechnet. VORBEREITUNG AUF DIE MÜNDLICHE REIFEPRÜFUNG Abgeltung: Der Lehrperson, die mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der teilzentralen Reifeprüfung betraut ist, gebührt für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine Abgeltung in Höhe 60,78. Anzahl der Arbeitsgruppen = Anzahl der Kandidat/innen geteilt durch 20 (+ auf die nächste ganze Zahl runden) Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. BETREUUNG EINER VORWISSENSCHAFTLICHEN ARBEIT Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit im Schuljahr 2014/15 eine Abgeltung in Höhe 234,60. Im Schuljahr 2015/2016 sind das 238,75. PRÜFUNGSTAXEN (AB ) Pro Kandidat Vorsitzender 13,8 Schulleiter 11,8 Klassenvorstand 7,1 Schriftlich Nicht standardisiert 21,2
8 OÖ. Kurier Juli Standardisiert 11,8 Vorw. Arbeit Betreuer (p.a.) 238,75 Korrektur, Präsentation, Diskussion 32,6 Mündlich Prüfung 11,8 Mündliche Kompensationsprüfung 11,8 Beisitzer 6,1 AUFNAHMEPRÜFUNGEN UND EINSTUFUNGSPRÜFUNGEN (AB ) Für die Abhaltung von Aufnahme- und Einstufungsprüfungen wird folgende Prüfungsentschädigung ausbezahlt: Pro Kandidat Vorsitzender 2,4 Prüfer schriftlich 4,7 Prüfung mündlich oder praktisch 4,7 Mag. Gerald Bachmayr Besoldungsreferent Option neues Lehrerdienstrecht Ab 1. September 2015 wird es erstmals Personen geben, die dem neuen Lehrerdienstrecht unterliegen. Um einen einheitlichen Vollzug im Bundesbereich zu gewährleisten, hat das BMBF den LSR Musterformulare übermittelt. Für AufnahmewerberInnen, denen ein Wahlrecht zukommt, hat das BMBF außerdem ein Informationsblatt betreffend der Grundzüge des Alt- und Neuschemas zur Verfügung gestellt. Weiter Informationen erhalten Sie beim GBA bzw. unter brigittemoeslinger@tele2.at ( Dienstrechtsreferentin der LL ) Besoldungsreform 2015 ( Vorrückungsstichtag ) Die im Jänner 2015 beschlossene Besoldungsreform wurde von der GÖD abgelehnt, da damit erhebliche Verluste und sonstige gravierende Mängel verbunden waren. Nach mehr als 30 Verhandlungsrunden ist es der GÖD mit der Einführung von zwei Wahrungszulagen gelungen sämtliche Verluste in der Lebensverdienstsumme zu beseitigen. Das bedeutet: 1. Bis zur nächsten Vorrückung bleibt der Bezug gleich ( Wahrungszulage 1 ) 2. Die nächste Vorrückung wird durch die Wahrungszulage 2 entsprechend dem bisherigen Besoldungsverlauf erfolgen. 3. Die übernächste Vorrückung wird ( je nach Verwendung ) vorgezogen. Damit wird die erwartete Erwerbsaussicht gewahrt. 4. Mit dieser übernächsten Vorrückung wird die Zielstufe erreicht. Die Zielstufe ist im Vergleich zum Altrecht betraglich höher. 5. Danach erfolgt die Vorrückung wieder alle zwei Jahre. 6. Der Jubiläumszuwendungsstichtag bleibt gleich.
9 OÖ. Kurier Juli Es gibt nun für alle Verwendungen eine kleine und eine große DAZ. Damit sind die Verlustszenarien beseitigt! Eine ausführliche Information wird im nächsten Mitgliedermagazin GÖD erfolgen. Die technische Umsetzung der Besoldungsreform 2015 ( Überleitung ) wird lt. BMF mit den Bezügen für September 2015 rückwirkend erfolgen. Mag. Brigitte Möslinger (Dienstrecht)
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