Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
|
|
- Lothar Hertz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 THEMA Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) janoaktuell ist ein neuer Service von Deutschlands führendem Rechtsportal janolaw.de. Mit diesem neuen Angebot werden wir in loser Folge aktuelle Themen aufgreifen, die für unsere Kunden interessant sind. In gewohnter Qualität und mit der nötigen Ausführlichkeit vertiefen wir Rechtsthemen, die gerade in der Diskussion stehen. Weitere Informationen zu verschiedenen Rechtsthemen erhalten Sie kostenlos unter: Juristische Mustervorlagen zu verschiedenen Rechtsthemen erhalten Sie unter: Sollten Sie zu dem Thema der vorliegenden Ausgabe von janoaktuell weitere Rechtsfragen haben, nutzen Sie bitte unsere telefonische Rechtsberatung. Sie erreichen erfahrene Rechtsanwälte montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Telefonnummer Jeder Anruf kostet 1,99 Euro/Min aus dem Festnetz der deutschen Telekom, ggf. gilt ein davon abweichender Tarif aus den Mobilfunknetzen.
2 Das neue Versicherungsvertragsgesetz Alles wird gut? Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 die bereits lange fällige Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beschlossen. Das bislang geltende Versicherungsvertragsrecht stammt aus dem Jahre Dieses knapp hundert Jahre alte Gesetz wird dem heutigen Verbraucherschutz nicht mehr gerecht, so dass dies als auch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre es notwendig machten, diese umfassende Reform auf den Weg zu bringen. Nach der Sommerpause muss der Bundesrat dem neuen Versicherungsvertragsgesetz noch zustimmen, was angesichts der derzeitige Mehrheitsverhältnisse als sicher gilt. Alles in allem sind die Versicherten die Gewinner der Reform, da ihre Rechte gestärkt werden. Wie diese Stärkung der Verbraucherrechte im Einzelnen aussieht, lesen Sie hier: 1. Mehr Information? Bessere Beratung? Allein was die Formalia eines Vertragsabschlusses anbelangt, werden die Verbraucherrechte gestärkt. Die Versicherungsnehmer müssen in Zukunft abgestimmt auf ihre Interessen beraten werden. Insofern treffen den Versicherer nunmehr umfassende Beratungs- und Informationspflichten. Wichtig ist, dass die Beratung seitens des Versicherers umfassend dokumentiert werden muss. Dies soll dem Versicherungsnehmer im Falle, dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, die Beweisführung erleichtern, da er anhand seiner Unterlagen dann belegen kann, worüber er informiert und aufgeklärt wurde und worüber nicht. Wenn die Versicherer ihre Informations- und Beratungspflichten verletzen, machen sie sich gegenüber dem Versicherungsnehmer schadensersatzpflichtig. Insbesondere ist es dann nicht mehr möglich, dem Versicherungsnehmer erst mit dem Versicherungsschein seine Vertragsunterlagen zu schicken. Allerdings kann der Versicherungsnehmer sowohl auf die Beratung als auch auf die Information verzichten, da natürlich niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sich einem Beratungsgespräch zu unterziehen. Dieser Verzicht auf eine Beratung bzw. Information ist aber nur wirksam, wenn er durch eine gesonderte schriftliche Erklärung ausgesprochen wurde und der Versicherer auf die nachteiligen Folgen des Verzichts ausdrücklich hingewiesen hat. Welche konkreten Informationen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden müssen, wird in der geplanten Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (die sog. VVG Info-V) geregelt werden.
3 2. Offenbarungspflichten des Versicherten? Was muss der Versicherte alles beichten? Alle Informationen, die der Versicherer haben möchte, muss er vor Vertragsschluss schriftlich erfragen. Denn der Versicherungsnehmer muss grundsätzlich nur solche Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein bestimmter Umstand versicherungsrelevant ist oder nicht, nicht mehr beim Versicherungsnehmer, sondern beim Versicherer. Des weiteren ist der Versicherer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern den Vertrag unter bestimmten Bedingungen lediglich für die Zukunft kündigen oder seine Fortsetzung unter geänderten Bedingungen verlangen. Schließlich muss der Versicherer seine Rechte innerhalb einer bestimmten Frist, die je nach Versicherung und Vorsatzform zwischen 3 und 10 Jahren liegt, geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist dem Versicherungsnehmer eine Rückabwicklung des Vertrages oder eine Anpassung nicht mehr zumutbar. 3. Was ist, wenn was schief geht? Wen kann der Versicherte nun verklagen? Der Versicherungsnehmer wird im bestimmten Fällen gegenüber allen Pflichtversicherern unmittelbar seine Zahlungs- bzw. Leistungsansprüche geltend machen können. Dies ist der Fall, wenn über das Vermögen des Schädigers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt bzw. sogar erst ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Aber auch wenn der Schädiger unbekannt verzogen ist, d.h. sein Aufenthalt nicht bekannt ist, kann der Pflichtversicherer direkt verklagt werden. Ein Beispiel: Ein Bauherr erleidet einen finanziellen Schaden aufgrund eines Planungsfehlers seines Architekten. Er verlangt nun Schadensersatz von seinem Architekten. Über dessen Vermögen wurde allerdings ein Insolvenzverfahren eröffnet. In Zukunft kann der Bauherr direkt die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten auf Schadensersatz verklagen.
4 4. Plötzlich stellt man fest, dass man den Vertrag doch nicht braucht. Wer kann wie lange widerrufen? In den Fällen, in denen man einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und danach feststellt, dass man ihn doch nicht braucht, stellt sich immer die Frage, ob er gegebenenfalls noch widerrufen werden kann. Die Beantwortung auch dieser Frage wird durch das neue Versicherungsvertragsrecht erleichtert. Unabhängig vom Vertriebsweg können Versicherungsverträge widerrufen werden. Wichtig ist, dass nun nicht nur die Verbraucher, sondern auch Handwerker und Freiberufler das Recht haben, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich einheitlich zwei Wochen, bei den Lebensversicherungen sogar 30 Tage. Erst wenn dem Versicherten alle Versicherungsunterlagen wie Vertragsbedingen und sonstige Informationen übermittelt sind, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Die nach dem alten Recht vorhandene Ausschlussfrist von einem Jahr entfällt komplett. 5. Verletzung von Vertragspflichten? Und nun? Bislang war es für den Versicherungsnehmer immer dramatisch, wenn er grob fahrlässig gegen seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat. Dies hatte nämlich die Folge, dass die Versicherung von ihrer Versicherungspflicht frei wurde und nichts zahlen musste. Dieses sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip wird in dem neuen Versicherungsvertragsgesetz auch aufgegeben. Nach dem neuen Recht bleibt es wie bisher dabei, dass der Versicherer bei vorsätzlichen Verstößen des Versicherungsnehmers gegen seine Obliegenheiten von seiner Pflicht zu Leistung frei wird. Allerdings kann der Versicherer seine Leistung bei einem grob fahrlässigen Verstoß des Versicherungsnehmers nicht mehr komplett verweigern, sondern seine Leistung lediglich entsprechend der Schwere des Verstoßes angemessen kürzen. Bei leicht fahrlässigen Verstößen hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die volle Leistung aus seinem Versicherungsvertrag. 6. Was ist mit meinen Versicherungsbeiträgen, wenn die Versicherung im Laufe des Versicherungsjahres den Vertrag kündigt? Für den Fall, dass die Versicherung den Versicherungsvertrag im Laufe des Versicherungsjahres kündigt, muss der Versicherungsnehmer nicht mehr, wie bislang, die Prämien für das komplette Kalenderjahr bezahlen. In Zukunft muss er die Prämie nur noch bis zum Beendigungszeitpunkt des Versicherungsvertrages leisten.
5 7. Wann muss ich klagen, um meine Ansprüche nicht zu verlieren? Eine wichtige Neuerung für den Versicherten ist der Wegfall der bislang geltenden kurzen Klagefrist. Nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz musste der Versicherte, wenn die Versicherung eine Leistung schriftlich ablehnte, seinen Anspruch binnen sechs Monaten geltend machen. Dies stellte eine erhebliche Benachteiligung der Versicherungsnehmer dar, die mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz abgeschafft wird. 8. Die Lebensversicherung Anspruch auf Überschussbeteiligung? Wie wird der Rückkaufswert berechnet? Aufgrund der Tatsache, dass die Lebensversicherungen in Deutschland einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellen, da viele allein aus Gründen der privaten Altersversorgung eine solche Versicherung abschließen, werden im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes insbesondere auch bei den Lebensversicherungen die Verbraucherrechte gestärkt. So hat der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung einen Anspruch auf Überschussbeteiligung, wobei es möglich bleibt, auch Verträge ohne Überschussbeteiligung abzuschließen. Der Versicherungsnehmer soll auch an den noch nicht realisierten Gewinnen (den sog. stillen Reserven) beteiligt werden, soweit durch seine Versicherungsbeiträge Gewinne erzielt worden sind. Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, die stillen Reserven offen zu legen und den Versicherungsnehmer jährlich über seinen auf ihn entfallenen Anteil zu unterrichten. Die eine Hälfte der stillen Reserven ist bei Beendigung des Vertrages auszuzahlen. Die andere Hälfte der stillen Reserven verbleibt im Versicherungsunternehmen, um damit Wertschwankungsrisiken ausgleichen zu können. Des weiteren wird auch der Rückkaufswert einer Lebensversicherung in Zukunft anders berechnet. Bisher wurde der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach dem Zeitwert des Versicherungsvertrages berechnet. Diese Berechnungsgrundlage ist oft unklar und nicht transparent, so dass nunmehr auf das Deckungskapital abgestellt wird. Das Deckungskapital ist das Kapital, das vorhanden sein muss, damit die Ansprüche des Versicherungsnehmers erfüllt werden können. Die Abstellung auf das Deckungskapital erfolgt auch, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Die Abschlusskosten der Lebensversicherung werden bei einer Kündigung auf die ersten fünf Jahre verteilt, so dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren höher ausfällt. Nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz erhält der Versicherungsnehmer in der Regel keinen oder nur einen sehr geringen Rückkaufswert, wenn der Vertrag wider Erwarten vorzeitig beendet wird.
6 Schließlich werden die Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine sog. Modellrechnung zu überlassen. Anhand dieser Modellrechnung soll dem Versicherungsnehmer die mögliche Ablaufleistung unter Zugrundelegung realistischer Zinssätze dargestellt werden. 9. Ich will wissen, was mich der Abschluss des Vertrages kostet sprich: was kostet wie viel? Die Versicherer werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, die jeweiligen Abschluss- und Vertriebskosten zu benennen und offen zu legen. Dadurch soll nicht nur gegenüber dem Verbraucher eine Kostentransparenz herrschen, sondern auch der Wettbewerb der Versicherungsunternehmen untereinander gefördert werden. Welche konkreten Kosten offengelegt und dem Versicherten angezeigt werden müssen, wird auch in der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (sog. VVG Info-V) geregelt werden. 10. Ab wann gilt das neue Versicherungsvertragsrecht? Für wen? Das neue Versicherungsvertragsgesetz soll, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Selbstverständlich gilt dieses Gesetz dann für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Auf alle laufenden Verträge, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, findet bis zum 31. Dezember 2008 das alte Versicherungsvertragsgesetz Anwendung. Erst nach dieser Übergangsphase findet auch für die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossenen Verträge das neue Versicherungsvertragsgesetz Anwendung. Hierzu gibt es allerdings Ausnahmen: Die Neuregelung bzgl. der Überschussrechnung bei Lebensversicherungen wird auch bei Altverträgen direkt ab dem 1. Januar 2008, d.h. ohne Übergangsphase, Anwendung finden. Die Neuregelung bzgl. der Rückkaufswerte gilt ausschließlich für Neuverträge, die nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen werden. Maren Fleck Rechtsanwältin
Einzelne Aspekte zum neuen Versicherungsvertragsrecht ab 01. Januar 2008
Einzelne Aspekte zum neuen Versicherungsvertragsrecht ab 01. Januar 2008 Das neue Versicherungsvertragsrechts wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Erstmals erhält der einzelne Versicherungsnehmer bei
MehrW I S O : V e r s i c h e r u n g s b e r a t e r
Vorwort Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Sie richtig versichert sind, ist relativ gering. Wahrscheinlicher ist dagegen Folgendes: Sie geben zu viel Geld für Versicherungen aus. Denn das ist, so schätzen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrDas neue Versicherungsvertragsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten Das am 5. Juli 2007 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechtes (VVG) novelliert das Versicherungsvertragsgesetz
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrVorteile einstreichen
Vorteile einstreichen Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Wichtige Informationen für unsere Kunden Viele Vorteile für Sie als Kunden Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrHinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrGeld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung
Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrVersicherungsberater. ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe. Sendung vom: 25. August 2012, 17.03 Uhr im Ersten. Zur Beachtung!
ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 25. August 2012, 17.03 Uhr im Ersten Versicherungsberater Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrZahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau
Zahnzusatzversicherungen Sechs Fragen Sechs Antworten Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau 1. 2. Wieso überhaupt eine zusatzversicherung? Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts. (BT-Drs. 16/3945)
Stellungnahme des Bundes der Versicherten e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BT-Drs. 16/3945) Gliederung Seite Vorwort 3 1. Beratung des Versicherungsnehmers (
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrReformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten
Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige
MehrAuf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der
Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrWiderrufsrecht & Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
Mehr05.07.2007 I Verbraucherschutz
05.07.2007 I Verbraucherschutz Neues Versicherungsvertragsrecht Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrFragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen
Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehrkampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract
ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei
MehrAusgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG
Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrDaten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life
Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrProduktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG
Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick
MehrGEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT
GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrVerpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer
Verpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer In letzter Zeit kam es von der Mitgliederseite vermehrt zu Anfragen,
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrWie Sie am besten reagieren, wenn der Versicherer gekündigt hat, lesen Sie im Merkblatt Wenn der Versicherer kündigt.
Merkblatt Kündigung Wenn Sie feststellen, dass Sie falsche und/oder zu teure Versicherungen abgeschlossen haben, resignieren Sie nicht. Es gibt viele Möglichkeiten für Sie, die Verträge zu beenden. Wie
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
Mehr