19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel )

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1 Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Einzelplan 14) 19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel ) 19.0 Das BMVg hat im Jahr 2013 zugesagt, für Transparenz bei der Verschreibung von Physiotherapie zu sorgen und die Effizienz der bundeswehreigenen physiotherapeutischen Einrichtungen zu erhöhen. Die Bundeswehr unternahm wesentliche Schritte jedoch erst, als der Bundesrechnungshof die Angelegenheit im Jahr 2016 erneut prüfte. Damit hat sie unnötige Ausgaben in Kauf genommen Anspruch auf physiotherapeutische Behandlung Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung physiotherapeutische Behandlungen. Hierfür verfügt die Bundeswehr über eigene Einrichtungen. Die Soldatinnen und Soldaten können sich aber auch von zivilen Therapeuten behandeln lassen. Die jährlichen Ausgaben für Behandlungen durch zivile Therapeuten stiegen in den Jahren 2002 bis 2012 von 14 auf 23 Mio. Euro. Weil die Truppenstärke im gleichen Zeitraum von auf Soldatinnen und Soldaten abnahm, stiegen die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben auf mehr als das Doppelte. Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2013 Der Bundesrechnungshof ging den Ursachen für diese Ausgabenentwicklung im Jahr 2013 nach. Er führte sie u. a. darauf zurück,

2 2 dass es bei der Bundeswehr im Unterschied zum zivilen Gesundheitssystem kaum Vorgaben zur Verschreibung von Physiotherapie gab. Anders als im zivilen Gesundheitssystem sah der Rezeptvordruck der Bundeswehr nicht vor, einen Bericht über den Therapieverlauf anzufordern. Die Ärztinnen und Ärzte entschieden daher häufig ohne gesicherte Erkenntnisse zum bisherigen Verlauf, ob die Therapie fortzuführen oder umzustellen war. Eine ausufernde Verschreibungspraxis wurde aus Sicht des Bundesrechnungshofes auch durch fehlende Transparenz und Kontrollmöglichkeiten begünstigt. Bei den bundeswehreigenen physiotherapeutischen Einrichtungen zeigte der Bundesrechnungshof auf, dass diese nicht effizient organisiert waren. Leistungsvorgaben, etwa zur Zahl durchzuführender Behandlungen, gab es nicht. Zivile Physiotherapiepraxen führten selbst im Vergleich mit den am besten ausgelasteten bundeswehreigenen Einrichtungen mehr Behandlungen durch. Zusagen des BMVg Das BMVg sagte zu, dass die Bundeswehr den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes nachkommen wird. In seinen Bemerkungen 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3300 Nr. 51) hielt der Bundesrechnungshof hiernach fest, dass die Bundeswehr einen neuen Rezeptvordruck einführen will, der das Verordnungsverfahren transparenter machen und ein Berichtsfeld zum Therapieverlauf enthalten werde, in einer neuen Vorschrift Obergrenzen für die Zahl der Heilmittel pro Rezept und der zulässigen Folgerezepte festlegen will, die IT-Unterstützung der administrativen und medizinischen Prozesse in einem neuen IT-Verfahren realisieren werde und ihre eigenen physiotherapeutischen Kapazitäten überprüfen und ggf. anpassen will.

3 3 Nachfrageverfahren des Bundesrechnungshofes Im Jahr 2016 prüfte der Bundesrechnungshof in einem sogenannten Nachfrageverfahren, ob die Bundeswehr den Zusagen nachgekommen war und welche Wirkungen sie damit erzielt hatte. Dabei stellte er fest, dass die Bundeswehr ihre Zusagen im Wesentlichen noch nicht umgesetzt hatte. So war der neue Rezeptvordruck Anfang des Jahres 2017 noch nicht bei allen Dienststellen verfügbar. Im Januar 2016 hat die Bundeswehr zwar ein Verfahren angewiesen, das die Zahl der Heilmittel pro Rezept und die Zahl zulässiger Folgerezepte begrenzen soll. Dieses Verfahren entfaltet jedoch nur eine beschränkte Wirkung. Z. B. ist bei einem Arztwechsel im Einzelfall kaum zu kontrollieren, wie viele Rezepte eine Soldatin oder ein Soldat insgesamt erhielt und ob das neue Verfahren eingehalten wird. Die Bundeswehr reduzierte die Zahl ihrer eigenen physiotherapeutischen Einrichtungen zwar von 28 auf 15, führte jedoch keine Leistungsvorgaben ein. Die stichprobenweise Prüfung bei sieben der verbliebenen Einrichtungen ergab, dass sechs davon im Vergleich zum Jahr 2013 weiterhin niedrig ausgelastet waren. Teilweise behandelten die Therapeuten nur ein bis zwei Patientinnen und Patienten pro Tag. In diesen Fällen hatte sich die Auslastung sogar verringert. Nur eine fachlich spezialisierte Einrichtung, in der Ärzte und Therapeuten u. a. bei der Rehabilitation von Einsatzgeschädigten eng zusammenarbeiten, war durchgehend gut ausgelastet. Schließlich stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die jährlichen Ausgaben der Bundeswehr für Behandlungen durch zivile Therapeuten weiter anstiegen und sich im Jahr 2016 auf 25,7 Mio. Euro beliefen (+11,7 % gegenüber dem Jahr 2012). 19.2

4 4 Entgegen ihrer Zusage hat die Bundeswehr die Verschreibung von Physiotherapie nur zögerlich verbessert. Sie hat damit vermeidbare Mehrausgaben in Kauf genommen. Dass sie mehr als drei Jahre benötigte, um einen neuen Rezeptvordruck einzuführen, hält der Bundesrechnungshof für nicht hinnehmbar. Die Bundeswehr hätte beobachten müssen, wie sich ihre Entscheidungen auswirken. Dann hätte sie sowohl die Schwachstellen des neuen Verschreibungsverfahrens als auch die unverändert niedrige Auslastung ihrer eigenen physiotherapeutischen Einrichtungen erkannt. Der Bundesrechnungshof hat die Auffassung vertreten, dass es nicht zweckmäßig ist, lediglich die Zahl der bundeswehreigenen Einrichtungen zu reduzieren. Dies hat nichts an deren schlechter Auslastung geändert. Das Beispiel der gut ausgelasteten spezialisierten Einrichtung ist ein starkes Indiz dafür, dass das Angebot der übrigen Einrichtungen den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten nicht gerecht wird. Der Bundesrechnungshof hat das BMVg deshalb aufgefordert, die Struktur der bundeswehreigenen Einrichtungen nochmals umfassend zu überprüfen Das BMVg hat die Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestätigt. Allerdings strebe es seit der Prüfung im Jahr 2013 ein bewussteres Verschreibungsverhalten für physiotherapeutische Leistungen an. So habe die Bundeswehr die Verschreibungspraxis regelmäßig bei Heilfürsorgetagungen thematisiert. Seit dem Jahr 2015 seien hierzu auch mehrere Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte gehalten worden. Darüber hinaus habe die Bundeswehr im November 2016 eine umfangreiche Verordnungshilfe Physiotherapie fertiggestellt und darauf aufbauend eine Checkliste für Ärztinnen und Ärzte erarbeitet. Im Übrigen sei auch die Dienst- und Fachaufsicht mit dem Ziel gestärkt worden, die Verschreibungskompetenz der Ärztinnen und Ärzte zu

5 5 erhöhen und die Zahl der Verschreibungen sachgerecht zu begrenzen. Zu den bundeswehreigenen physiotherapeutischen Einrichtungen hat das BMVg mitgeteilt, diese würden zurzeit analysiert und ihre Auslastung bewertet. Die Bundeswehr strebe an, ihr Angebot weiter zu entwickeln. Hierzu untersuche sie, Interdisziplinäre Rehabilitations-Teileinheiten an Großstandorten einzurichten. Darin solle neben anderen medizinischen Behandlungsformen die Physiotherapie konzentriert und besser ausgelastet werden Der Bundesrechnungshof sieht sich in seiner Kritik am zögerlichen Vorgehen der Bundeswehr bestätigt. Das vom BMVg beabsichtigte Vorgehen für eine sachgerechte Verschreibungspraxis und die angestrebte Weiterentwicklung des bundeswehreigenen physiotherapeutischen Angebots hält er indessen für Erfolg versprechend. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass die Bundeswehr die erforderlichen Untersuchungen nunmehr zügig abschließt.

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