Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Fortschreibung des Masterplans

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1 Erster Landesbeamter Dezernat IV Az.: ELB; IV Sitzungsvorlage KT/40/2017 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Fortschreibung des Masterplans TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 5 Kreistag öffentlich 3 Anlagen 1. Masterplan für Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe (Stand ) 2. Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik des Bundes 3. Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes (Rastatter Erklärung des Landkreistags) Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. nimmt von der aktuellen Entwicklung der Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe Kenntnis. 2. beschließt, der Fortschreibung des Masterplanes (Anlage 1) und der dargestellten Umsetzung des Pakts für Integration im Landkreis Karlsruhe zuzustimmen. 3. bekräftigt die Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik des Bundes (Anlage 2) und des Landes (Rastatter Erklärung Anlage 3). I. Sachverhalt Nachdem 2015 und Anfang 2016 noch bis zu Flüchtlinge pro Monat nach Baden-Württemberg gekommen waren, hatte deren Zahl danach deutlich abgenommen und liegt seit Mitte 2016 bei weniger als Flüchtlingen pro Monat. Entsprechend sind auch die Zuweisungen an das Landratsamt Karlsruhe deutlich zurückgegangen. Der Jahresdurchschnitt bis einschließlich Oktober liegt bei 59 aufzunehmenden Personen pro Monat. Dies entspricht der europaweiten Entwicklung. Nach den europaweiten Zugängen im Jahr 2015 mit der Rekordzahl von Personen ist diese Zahl mittlerweile sehr deutlich gesunken; der jeweilige monatliche Zugang ist mit rund bis Per-

2 sonen bisher relativ stabil (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF Asylstatistik 2017). Die künftige Entwicklung ist gleichwohl kaum abzuschätzen. Aus dem sukzessiven Abbau der Erstaufnahmeplätze bis 2020 könnte sich eine leicht erhöhte monatliche Zuteilung in die vorläufige Unterbringung ergeben. Da zugleich die Zahl der Abgänge aus den Gemeinschaftsunterkünften trotz teilweisem Verbleib der Flüchtlinge im Kombimodell die Zahl der Neuzugänge übersteigt, wären derart höhere Zuteilungen gut zu bewältigen. Mitte Oktober 2017 waren im Landkreis Karlsruhe Personen vorläufig untergebracht, davon Personen in Gemeinschaftsunterkünften, die übrigen in Wohnungen. Im Laufe des Jahres 2017 wird die Zahl der im Landkreis vorläufig untergebrachten Personen weiter abnehmen. 2. Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften a) Anschlussunterbringung im Kombimodell Zum verfügt der Landkreis Karlsruhe über 39 Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt Plätzen. Zwischenzeitlich werden hiervon fast Plätze an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Anschlussunterbringung vermietet. Aktuell leben bereits fast 600 anschlussuntergebrachte Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften und werden im Rahmen des Kombimodells (GU und AU in einer Liegenschaft) durch den Landkreis Karlsruhe weiterhin betreut. Unter Berücksichtigung der Rückbauprojekte können bis Ende 2019 insgesamt Plätze für die gemeindliche Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Derzeit sind im Kombimodell 14 Mietverträge mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgeschlossen. Mit 8 Kommunen steht die Kommunalanstalt für Wohnraum vor einem Vertragsschluss bzw. werden konkrete Gespräche und Verhandlungen geführt. b) Rückbau von Gemeinschaftsunterkünften Die Kommunalanstalt für Wohnraum setzt konsequent auf den Rückbau vorhandener Unterkünfte. Aktuell werden Gemeinschaftsunterkünfte in Kraichtal-Münzesheim (Horst-Kochendörfer Platz 4 Mobile Wohneinheiten) und in Stutensee (Gewerbeimmobilie in der Karlsfeldstraße 7 9) zurückgebaut bzw. die Rückgabe an die Eigentümer vorbereitet. Weitere Rückbauprojekte in Hambrücken, Karlsbad-Fischweier und Linkenheim- Hochstetten sind angelaufen. Seit dem wurden bereits 553 Plätze an 10 Standorten im Landkreis Karlsruhe zurückgebaut. Bis Ende 2019 ist eine Gesamtreduzierung der GU-Kapazität um mindestens Plätze vorgesehen. Seite 2

3 Darüber hinaus sollen bis spätestens Mitte 2018 die verbliebenen 9 Wohnungen (insgesamt 66 Plätze), in denen in der Zeit hoher Zuteilungen Personen vorgezogen anschlussuntergebracht worden sind, an die Städte und Gemeinden mit dem Mietvertrag übergegeben werden. Sofern Wohnungen nicht mehr benötigt werden, werden die geschlossenen Mietverträge gekündigt und abgewickelt. Der Landkreis Karlsruhe ist in den kommenden Monaten bzw. Jahren demnach in der Lage, auf einen steigenden Flüchtlingszustrom kurzfristig zu reagieren. Neben der Halle in Kronau, die derzeit als Zwischenlager genutzt wird, stehen mehrere Erweiterungsflächen an den vorhandenen GU-Standorten zur Verfügung. Außerdem sind in Rheinstetten, Philippsburg und Kraichtal-Unteröwisheim Reserveflächen für mobile Wohneinheiten vorhanden. Zum Rückbau der Gemeinschaftsunterkünfte und zu den Kombimodellen sind vom Innenministerium erste Vorgaben an die Landkreise herangetragen worden. Alle Maßnahmen müssen dem Regierungspräsidium zur Zustimmung vorgelegt werden. Dies ist erfolgt, eine verbindliche Antwort liegt noch nicht vor. Grundsätzlich gilt es, bürokratische Regelungen weit gehend zu vermeiden. So gibt es nun beim Land Überlegungen, Mindestauslastungen bei den Gemeinschaftsunterkünften von 85 % vorzugeben. Davon kann abgewichen werden, wenn die Unterkünfte ausschließlich zur Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen dienen. Eine solche Mindestauslastung vorauszusetzen, ist jedoch einer Integration nicht unbedingt förderlich. Zwar zeigt dies, dass es sinnvoll war, bei den abgebauten Unterkünften frühzeitig einen Umzug auch in andere Gemeinden vorzunehmen. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass in der Vergangenheit ein für alle Beteiligten guter Ablauf nur möglich war, indem man solche Umzüge erst durchgeführt hat, wenn der größte Teil der Asylbewerber in die Anschlussunterbringung überführt worden war und Neueinweisungen in diese Unterkunft unterblieben waren. Damit war es möglich, die begonnen Integrationsmaßnahmen insbesondere in Schule, Ausbildung und Beruf nicht zu gefährden. 3. Anschlussunterbringung a) Aktueller Stand Bis Ende Oktober 2017 wurden Personen in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden zugewiesen. Dabei haben 12 Gemeinden ihre Aufnahmepflicht für 2017 bereits jetzt vollständig oder nahezu vollständig erfüllt. Im letzten Quartal dieses Jahres stehen voraussichtlich aber immer noch rund 450 Anschlussunterbringungen an. Diese Zahl folgt zeitversetzt nach 2-jähriger vorläufiger Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften aus dem Flüchtlingszugang im Jahr 2015 und dessen Höhepunkt seinerzeit zu Jahresende. Seite 3

4 b) Ausblick 2018 Im Jahr 2018 wird sich die Zahl der Anschlussunterbringungen zwar wesentlich verringern, gleichwohl wird sie aber nicht zu vernachlässigen sein. Wir haben die erste Einschätzung aus dem Zwischenbericht Anschlussunterbringung für das erste Halbjahr 2017 vom 18. Juli dieses Jahres fortgeschrieben und rechnen nun mit Personen, die den Städten und Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden. 4. Integrationsmanagement a) Pakt für Integration Am haben Land und Kommunen den Pakt für Integration unterzeichnet. Danach beteiligt sich das Land an den Kosten der Integration auf kommunaler Ebene. Vorgesehen sind jeweils 160 Mio. für die Jahre 2017 und 2018: Mit jährlich 90 Mio. sollen die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich unterstützt werden. Weitere 70 Mio. jährlich fließen in konkrete Integrationsförderprogramme und -maßnahmen. Kernstück der Integrationsförderung ist das Integrationsmanagement. Dabei sollen Integrationsmanager die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung direkt und einzelfallbezogen mit Hilfe individueller Integrationspläne begleiten. Der individuelle Integrationsprozess, der in der Regel in der vorläufigen Unterbringung begonnen hat, soll weiter gefördert, die Selbständigkeit der geflüchteten Menschen weiter gestärkt werden. b) Träger des Integrationsmanagements Nach dem Pakt für Integration sind grundsätzlich die Gemeinden Träger des Integrationsmanagements. Mehrere Gemeinden können das Integrationsmanagement auch gemeinsam wahrnehmen. Soweit Gemeinden hierum ausdrücklich ersuchen oder innerhalb einer zu bestimmenden Frist keine eigenen Förderanträge stellen, nehmen die Landkreise das Integrationsmanagement in eigener Angelegenheit wahr. Gemeinden und Kreise sind berechtigt, die Aufgabenerledigung des Integrationsmanagements auf freie Träger zu übertragen. Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am erstmals mit dem Pakt für Integration beschäftigt. Dabei hat der Kreistag die Überlegungen der Kreisverwaltung begrüßt, den Gemeinden anzubieten, dass der Landkreis das Integrationsmanagement im Rahmen des Pakts für Integration in eigener Angelegenheit wahrnimmt, sofern Gemeinden diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen wollen. Im Rahmen von Gesprächen in den jeweiligen Raumschaften wurde den Gemeinden dieses Angebot unterbreitet und inhaltlich erläutert. Insbesondere wurde dargelegt, dass das Integrationsmanagement in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden organisiert werden soll. Seite 4

5 Mit Stand vom haben die Gemeinden Graben-Neudorf, Pfinztal und Waghäusel mitgeteilt, dass sie das Integrationsmanagement in eigener Verantwortung wahrnehmen möchten. Die große Mehrzahl der Gemeinden hat mitgeteilt, dass sie die Aufgabe an den Landkreis übertragen möchte. c) Einführung und Umsetzung des Integrationsmanagements im Landkreis Karlsruhe Die Einführung und Umsetzung des im Pakt für Integration vorgegebenen Integrationsmanagements erfolgt in Verantwortung des Dezernats III Amt für Integration. Einen ersten Schritt hat das Landratsamt Karlsruhe im Juli dieses Jahres durch die Raumschaftsgespräche bereits unternommen. Aktuell finden in allen Gemeinden, die das Landratsamt mit der Übernahme der Aufgabe des Integrationsmanagements betraut haben, Einführungsgespräche statt. Bei diesen individuellen Terminen erfolgen die Vorstellung und Absprache der konkreten strukturellen und organisatorischen Umsetzung des Integrationsmanagements vor Ort. Dabei werden die konkreten Ansprechpartner von Seiten des Amtes für Integration vorgestellt. Nach Einführung des Integrationsmanagements soll zudem ein dauerhafter Austausch mit den Gemeinden und Netzwerkpartnern je Raumschaft und Gemeinde erfolgen. Die Gespräche werden in der ersten Dezemberwoche abgeschlossen sein. Die Förderung und Begleitung des Integrationsprozesses erfolgt anhand eines gezielt für das Integrationsmanagement entwickelten Systems. Mit Hilfe dieses Integrationsplans lassen sich die Integrationsbedarfe und die Ressourcen jedes Klienten individuell und themenbezogen abbilden. Hierauf aufbauend werden Zielvereinbarungen mit den Klienten geschlossen, deren Einhaltung und Fortschreibung kontinuierlich im Beratungsprozess erfolgt. Die Integrationsmanager gehen ihrer Arbeit vor Ort im Sinne einer aufsuchenden Sozialarbeit nach. Dabei stimmen sie sich regelmäßig mit den Gemeinden und Netzwerkpartnern (auch innerhalb ihrer Raumschaft) ab. Details werden mit den Gemeinden vor Ort geregelt. d) Mittelverteilung Für die Verteilung der Mittel im Rahmen des Pakts für Integration gilt der Grundsatz das Geld folgt den Flüchtlingen. Das Land sieht Anschlussunterbringung und Integration allerdings als kommunale Aufgabe. Es hat sich daher bislang lediglich bereitgefunden, die besonderen Lasten aus der Hochphase des Flüchtlingszustroms 2015 und Anfang 2016 finanziell abzufedern. Aus diesem Grund werden im Rahmen des Integrationsmanagements auch nur Finanzmittel für Flüchtlinge gewährt, die in dieser Zeit nach Baden-Württemberg gekommen sind und anschließend auf die Landkreise zur vorläufigen Unterbringung verteilt wurden. Dabei blendet das Land Baden-Württemberg vollkommen aus, dass der Integrationsprozess bei vielen Geflüchteten länger als zwei Jahre dauern wird. Die kommunalen Landesverbände haben deshalb bereits vom Land gefordert, die Förderung auch über Seite 5

6 die nächsten zwei Jahre hinaus zu gewähren. Dieser Forderung sollte sich auch der Landkreis Karlsruhe nochmals ausdrücklich anschließen. Entsprechend wurde die Verteilung der Mittel für das Integrationsmanagement geregelt (vgl. 29d Abs. 1 FAG). Wie gesetzlich vorgesehen, haben in der Zeit vom bis die Verwaltungen des Landkreises und der Gemeinden gemeinsam erhoben, welche Personen, die zwischen dem und dem nach Baden-Württemberg gekommen sind, sich nachweislich in einer Gemeinde in der Anschlussunterbringung befinden, zuzüglich der Personen, die ihnen infolge des Familiennachzugs gefolgt sind. Der Begriff der Anschlussunterbringung wird dabei weit ausgelegt. Erfasst wurden alle Personen, die öffentliche Transferleistungen beziehen und / oder eine Unterbringung durch eine Gemeinde beanspruchen. Die Ergebnisse wurden an das Statistische Landesamt übermittelt. Entsprechend dem Ergebnis dieser Erhebung werden die Mittel für den gesamten Förderzeitraum von zwei Jahren verteilt. Eine offizielle Mitteilung des Landes über die für den Landkreis Karlsruhe und seine Gemeinden zu erwartenden Mittel liegt noch nicht vor. e) Antragsverfahren und Verwendungsnachweis Der Landkreis formuliert einen eigenen Förderantrag, bündelt alle Anträge, also auch die Anträge der Gemeinden, die das Integrationsmanagement selbst wahrnehmen, und leitet sie der Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart zu. Der Antrags- und Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate ab Beschäftigungsbeginn. Anträge können auch rückwirkend bis zum gestellt werden. Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt, für die von ihm eingesetzten Integrationsmanager einen einheitlichen Förderantrag zu stellen und den Beschäftigungsbeginn auf den festzulegen. So kann eine kreisweit einheitliche Förderung des Integrationsmanagements zunächst bis Ende November 2019 sichergestellt werden. Bei der Antragsstellung sind das spezifisch für den Integrationsmanager genannte Tätigkeitsprofil sowie die Qualitätsanforderung zu beachten. Laut Vorgaben kann ein Antrag erst dann gestellt werden, wenn die für die Besetzung einer Integrationsmanagement-Stelle vorgesehene Person feststeht. Im Zusammenhang mit der Antragsstellung wird zudem ein Verwendungsnachweis erforderlich. Dieser soll neben einem Nachweis der Beschäftigung auch einen Sachbericht über die geleistete Arbeit mit Kennzahlen bzw. Erfolgskriterien zur Wirksamkeit der Maßnahme umfassen. Die Einzelheiten hierzu werden allerdings erst im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Fortschreibung des Masterplan Asyl wurde im Jugendhilfe- und Sozialausschuss am sowie im Verwaltungsausschuss am vorberaten und dem Kreistag von beiden Ausschüssen einstimmig zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Seite 6

7 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen 1. Status Quo und Ausblick Haushalte 2018 ff. (ohne die geforderten Nachbesserungen von Land und Bund, die unter II. 2. dargestellt sind). Durch den begonnenen Rückbau werden nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Mietkosten im weiteren Verlauf deutlich gesenkt. Außerdem können durch die Veräußerung der Flächen die damaligen Investitionskosten refinanziert werden. Kosten der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Spitzabrechnung) Im Jahr 2014 hat der Landkreis Karlsruhe 6 Mio. angefordert, wovon 3,2 Mio. bezahlt und die weiteren 2,8 Mio. in Form von Abschreibungen (aufgrund sogenannten Mietereinbaus) auf die Jahre 2016 ff. verteilt werden. Somit verbleiben derzeit die nicht ausgeglichen Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 2 Mio wurden 10,9 Mio. bei der Spitzabrechnung angemeldet, 2016 auf dem Höhepunkt der Aufnahmeverpflichtung 16, 2 Mio.. Die Abrechnung 2017 bleibt abzuwarten. Aufgrund des Rückbaus dürften die absoluten Kosten deutlich zurückgehen. Aus der Abrechnung haben sich im Einzelnen folgende Erstattungsbeträge für das Jahr 2015 ergeben: Gemeldete Aufwendungen insgesamt 33,4 Mio. erhaltene Pauschalen aufgrund der monatlichen Zuzüge 22,5 Mio. geforderte Nachzahlung 10,9 Mio. davon als Abschlag erhalten (80%) 8,7 Mio. restliche Nachzahlung 2,2 Mio. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat landesweit 22 von 44 Stadt- und Landkreisen für das Jahr 2015 geprüft. Auf die Vorlage Prüfung der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen beim Landkreis Karlsruhe durch den Rechnungshof Baden- Württemberg in der gleichen Sitzung wird verwiesen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang noch die Erstattungsfähigkeit der Betreuungsaufwendungen. Falls diese nicht anerkannt werden, wird sich der Erstattungsbetrag um rd. 100 T verringern. Die restliche Auszahlung erfolgt nach detaillierter Prüfung der Abrechnung. Die Überlegungen des Landes, beim Rückbau der Unterkünfte eine Mindestauslastung zu fördern, sind für das Jahr 2015 noch nicht relevant, da zu diesem Zeitpunkt keine Unterkünfte zurückgebaut wurden. Seite 7

8 Az. ELB; IV Finanzierung des Integrationsmanagements Der Personalbedarf für das Integrationsmanagement ist abhängig von den Rückmeldungen der Gemeinden, ob sie diese Aufgabe in eigener Verantwortlichkeit durchführen oder einen freien Träger beauftragen oder, weil beide Varianten nicht gewollt sind, der Landkreis zur Aufgabenwahrnehmung verpflichtet ist. Sollten mit Ausnahme der Gemeinden Waghäusel, Pfinztal und Graben-Neudorf alle anderen Gemeinden das Integrationsmanagement durch den Landkreis wahrnehmen lassen, könnte der Landkreis mit einer voraussichtlichen Förderung von insgesamt knapp 4 Mio. rechnen, die auf zwei Jahre aufgeteilt wird. Dies entspräche etwa 30 Stellen für Integrationsmanager, die bedarfsgerecht in den jeweiligen Städten und Gemeinden eingesetzt werden. Es ist dabei nicht vorgesehen, von der Förderung abhängige Stellenanteile auf die Städte und Gemeinden zu verteilen. Eine solche Verteilung wäre auch nicht sinnvoll. Denn das Integrationsmanagement soll auch den Flüchtlingen angeboten werden, die außerhalb des die Förderung auslösenden Zeitrahmens fallen. Auch wird der Bedarf individuell und von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich sein. Schließlich wäre es rein praktisch unmöglich, Personalstellen auf einzelne Städte und Gemeinden zu verteilen. Refinanzierung der Kosten der Anschlussunterbringung im SGB II und AsylbLG Die Leistungen für Flüchtlinge der in Anschlussunterbringung, die über eine ausländerrechtliche Duldung oder Gestattung verfügen, werden vollumfänglich von den Landkreisen über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Dies erscheint weder sachgerecht noch fair. Denn die Landkreise erfüllen hierbei eine staatliche Vollzugsaufgabe. Auch haben sie keine Möglichkeit, die Dauer des Leistungsbezugs und damit den Umfang der Kostentragung zu beeinflussen, weil nicht sie, sondern Bund und Land für die Dauer der behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie die Rückführung verantwortlich sind. Für den Landkreis Karlsruhe belaufen sich diese Kosten 2017 auf insgesamt rund 4,5 Mio., 2018 wird mit 5,8 Mio. gerechnet. Die Kosten der anschlussuntergebrachten Flüchtlinge mit SGB II-Bezug werden derzeit unabhängig vom Einreisezeitpunkt für zwei Jahre (2017 und 2018) vom Bund getragen. Die Kosten im Haushalt 2017 wurden mit 4,0 Mio. eingerechnet, für 2018 wird mit 5,0 Mio. gerechnet. Für das Jahr 2019 gibt es jedoch noch keine Zusage, dass diese Kosten vom Bund ausgeglichen werden. Seite 8

9 Az. ELB; IV Kernerwartungen der Landkreise an die Flüchtlings- und Asylpolitik von Land und Bund Insbesondere die erheblichen finanziellen Folgen und Risiken der derzeitigen Verteilung asylbedingter Aufgaben und Lasten, aber auch grundsätzliche Erwägungen zu Fragen der Migration und des Flüchtlingsschutzes haben die baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte veranlasst, ihre Kernforderungen an Bund und Land in zwei Papieren zusammenzufassen. In der Verantwortung des Bundes steht es, zwischen Arbeitsmigration und Asyl klarer zu trennen, die Dauer der Asylverfahren massiv zu verkürzen, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive schneller und in größerer Zahl als bisher zurückzuführen, den Familiennachzug auf das rechtlich gebotene Maß zu beschränken sowie die flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten auch über 2018 hinaus vollständig zu übernehmen. Vom Land erwarten die Landrätinnen und Landräte, die Kosten der vorläufigen Unterbringung auch weiterhin vollständig und ohne bürokratische Hürden zu übernehmen, den Pakt für Integration bis zum Ende der Legislaturperiode in gleicher Höhe fortzuschreiben, von den Kosten der Leistungen an geduldete und gestattete Asylbewerber auch in der Anschlussunterbringung freigestellt zu werden, die Rückkehrberatung stärker als bisher finanziell zu unterstützen und Sofortprogramme zur Unterstützung traumatisierter oder sonst psychisch beeinträchtigter Flüchtlinge aufzulegen. Auch der Landkreis Karlsruhe ist von den hier angesprochenen Punkten unmittelbar betroffen. Das Votum der baden-württembergischen Landrätinnen und Landräte sollte daher durch ein entsprechendes Votum des Kreistags bekräftigt und unterstützt werden. III. Zuständigkeit Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird die Fortschreibung des Masterplans vom Kreistag beschlossen. Seite 9

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