Zielsetzung des Strahlenschutzes
|
|
- Heinrich Engel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundkurs S2.2 + S4.1 Strahlenschutzrecht Michael Knauf Regierungspräsidium Freiburg Grundkurs S2.2 + S4.1 Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung vom ) Fachkunde => Ausbildung+ praktische Erfahrung + Kurs Fachkundegruppe S2.2: Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 1+E5 fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV Fachkundegruppe S4.1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 1+E5 fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV praktische Erfahrung: S 2.1 => für Hochschul/Fachhochschulabsolventen keine S 4.1 => 3 Monate Ausstellung der Fachkundebescheinigung durch die zuständige Stelle in BW => Regierungspräsidien Kursteilnahme nicht älter als 5 Jahre!! Aktualisierung der Fachkunde alle 5 Jahre bei S2.2+ S4.1 => 9 Stunden 1 2 Grundkurs S2.2 + S4.1 Tätigkeiten Zielsetzung des Strahlenschutzes Fachkundegruppe S Ein-, Ausbau und Austausch von umschlossenen radioaktiven Stoffen der Mess- und Regeltechnik (Dicken-, Dichte-,Füllstands-, Durchfluss-, Feuchtemessung) - Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Labor Fachkundegruppe S4.1 - Lecksuche - Herstellung und Zerlegung von Ionisationsmeldern - Umgang mit offenenradioaktiven Stoffen in Radionuklidlaboratorien Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RÖV -) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV -) - beruflich strahlenexponierte Personen - Patienten - Umwelt 3 4
2 Strahlenschutzgrundsätze Die 3 AAAs des Strahlenschutzes Abstand Aufenthaltszeit Abschirmung ALARA: As Low As Reasonably Achievable das bedeutet: Maßnahmen die ergriffen werden, um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, müssen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftig und sinnvoll sein. de minimis Konzept: bei der Abgabe/Entsorgung radioaktiver Stoffe/Abfälle an die Luft, Boden/Wasser: Deff< 10uSv/a für Einzelperson aus der Bevölkerung, keine radiologische Relevanz 5 6 Umsetzung des Strahlenschutzes in Baden Württemberg Oberste Landesbehörde Genehmigungs-,und Aufsichtsbehörde Röntgenverordnung Sozialministerium t zhtrztrztr R E G I E R U N G S P R Ä S I D U M Fachgruppe Strahlenschutz Betrieb von Röntgeneinrichtungen Strahlenschutz verantwortlicher Strahlenschutz beauftragter Strahlenschutzverordnung Ministerium für Umwelt und Verkehr Umgang und Beförderung von radioaktiven Stoffen, Betrieb zur Erzeugung ionisierender Strahlen beruflich strahlenexponierte Personen Sachverständige Bezirksärztekammer, KV Bürger Feuerwehr, Polizei 7 Das Regierungspräsidium als technische Fachbehörde Aufsichtsbehörde Genehmigungsbehörde: für den Umgang und die Beförderung radioaktiver Stoffe, für den Betrieb von Linearbeschleunigern sowie für Tätigkeiten in fremden Anlagen. Für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen Hier gibt s Formulare für Genehmigungsanträge sowie Merkblätter: in der Hompage des RP Freiburg im Internet: => Abteilungen/Referat 54.4/weitere Informationen/Antragsformulare/Merkblätter zur RÖV Hier gibt s Gesetze, Verordnungen, Richtlinien...zum downloaden Arbeitsschutz Vorschriften Strahlenschutz => Verordnungen, Richtlinien 8
3 Die 4 Regierungsbezirke Elektromagnetisches Spektrum 9 10 Röntgenverordnung vom 30. April 2003 Röntgendurchleuchtung eines Werkstücks Betrieb von Röntgeneinrichtungen (Medizin,Technik) Energien der Röntgenstrahlung > 5 kev mit einer max.beschleunigungsenergie der Elektronen von 1MeV (Elektronenbeschleuniger > 1MeV unterliegen der StrlSchV) Betrieb ist anzeige-, genehmigungspflichtig Störstrahler setzen Röntgenstrahlen frei, ohne dass dies dem Betriebszweck dient (Röhrenmonitor, Elektronenmikroskop) Grenzwerte (Strahlenschutzbereiche, Personendosen) entsprechen denen der StrlSchV 11 12
4 Röntgenaufnahme beim Tierarzt Röntgendurchleuchtung von Fluggepäck Modernes Mehrzeilen Spiral CT Struktur des Strahlenschutzes ICPR International Comission of Radiation Protection EURATOM Rat der Europäischen Gemeinschaft Atomgesetz 15.Juli 1985 Empfehlungen Richtlinien Direktiven,Richtlinien Dachgesetz Ermächtigungsgrundlage StrahlenschutzVO 20 Juli 2001 RöntgenVO 30 April 2003 untergesetzliche Regelwerke 15 ZuVO Richtlinien DIN ZuVO
5 Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 Teil1 : Allgemeine Vorschriften 1-3 Teil 2: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten 4-92 Teil 3: Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlenquellen bei Arbeiten (neu) Teil 4: Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten Teil 5: Gemeinsame Vorschriften Tätigkeiten, Arbeiten 3(1) Tätigkeit ist die ziel(zweck)gerichtete Nutzung von radioaktiven Stoffen *) z.b Umgang mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen Verbringung und Beförderung radioaktiver Stoffe Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Atomgesetz Errichtung und Betrieb von Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen *) Umgang mit den Stoffen wegen ihrer radioaktiver Eigenschaften Arbeiten sind Handlungen in Verbindung mit natürlich vorkommender Radioaktivität z.b. Arbeiten in Kläranlagen mit radonhaltigem Abwasser Luftpersonal in Flugzeugen (< 6mSv/a) 18 Genehmigungspflichtige Tatbestände Umgang mit radioaktiven Stoffen 7 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Anlagen 11 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen 15 Genehmigungsbedürftige Beförderung 16 Bewilligung der Freigabe radioaktiver Stoffe Umgang mit radioaktiven Stoffen 7 Umgang: Gewinnung Erzeugung Lagerung Bearbeitung Verarbeitung sonstige Verwendung und Beseitigung radioaktiver Stoffe Beförderung auf dem Betriebsgelände Abgrenzung zum Beförderungsvorgang(nach GGVS/ADR): Empfang: Erfolgt kein Auspacken, endet der Transportvorgang mit der Bereitstellung beim Empfänger. Abgabe: Das Verpacken radioaktiver Stoffe gehört bereits zum Beförderungsvorgang 20
6 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der medizinische Anwendung SPECT Gamma-Kamera für Herzen-, und Nierendiagnostik mit Tc-99m oder Tl-201 Heißes Labor in einer nuklearmedizinischen Praxis Links Bleiburg mit Mo/Tc-99m Generator Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bei der nuklearmedizinischen Anwendung (Diagnostik) Umgang mit radioaktiven Leuchtfarben Szintigramme einer Schilddrüse vor und nach einer Jodtheraphie 23 24
7 Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung PET - CT (Positronen-Emissions- Tomographie - Computer-Tomographie) CT PET CT + PET Werkstoffprüfer bei einer Schweißnahtprüfung mit Ir Radioaktive Stoffe Personen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen Umschlossene radioaktive Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe sind Stoffe,die von einer festen inaktiven Hülle umschlossen oder in festen inaktiven Stoffen ständig so eingebettet sind,dass bei üblicher betriebsgemäßer Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird, eine Abmessung muss mindestens 0,2 cm betragen. Offene radioaktive Stoffe sind alle andern Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbevollmächtigter Strahlenschutzbeauftragter Beruflich strahlenexponierte Personen Sonstige Personen Ermächtigter Arzt 27 28
8 Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter 31 Strahlenschutzverantwortlicher - Verantwortlichkeit Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung bedarf ist verantwortlich für den Strahlenschutz bestellt den Strahlenschutzbeauftragten Strahlenschutzbevollmächtigter nimmt die Pflichten im Auftrag des Strahlenschutzbeauftragten wahr. Die Verantwortung hingegen kann nicht delegiert werden. Strahlenschutzbeauftragter besitzt die Fachkunde im Strahlenschutz sorgt für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Tätigkeiten ist weisungsbefugt gegenüber den beruflich strahlenexponierten Personen 29 Person Natürliche Person Juristische Person des Privatrechts Oder des öffentlichen Rechts Vertreter (Organwalter) einer Juristische Person des Privatrechts Oder des öffentlichen Rechts Bevollmächtigter eines Organwalters Verantwortlichkeit Strahlenschutzverantwortlicher Natürliche Person Strahlenschutzverantwortlicher z.b. GmbH, AG, Stiftung z.b. Landkreis, Stadt Handeln für den Strahlenschutzverantwortlichen z.b.vorstandsmitglied oder z.b. Landrat, Bürgermeister Handeln für den Organwalter z.b. Klinikleiter, Werksleiter30 Dreiklang der innerbetrieblichen Strahlenschutzorganisation Genehmigungspflichtiger Umgang 7 Genehmigungsfreier Umgang 8 Delegationsrecht Genehmigungspflichtiger Umgang 7 StrlSchV Mitteilungspflicht Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter Mitteilungspflicht Weisungs befugt Genehmigungsfreier Umgang nach 8 StrlSchV Anlage I Teil A (< 500uBq/g bei Anwendung am Menschen) Anlage I * Teil B Nr. 1und 2 => Freigrenzen Anlage III Tab. 1 Spalte 1 und 2 Anlage I Teil B Nr. 4 und 5 => umschlossene bestimmter Bauart nach zugelassene Strahler * Anlage I=> Genehmigungsfreie Tätigkeiten!! Beruflich strahlenexponierte Person 31 32
9 Genehmigungsvoraussetzungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen 9 Zuverlässigkeit des Antragstellers + Strahlenschutzbeauftragten Vorlage polizeiliches Führungszeugnis Anzahl der Strahlenschutzbeauftragten Fachkundebescheinigung,schriftliche Bestellung unter Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches Nachweis der für den Umgang zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen Strahlenschutzanweisung Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen Deckungsvorsorge Öffentliches Interesse Stand von Wissenschaft und Technik Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit, die einen einheitlichen Vollzug der Verordnungen gewährleisten sollen => z.b. Richtlinien, DIN-Normen Rechtfertigungsprinzip Strahlenschutzanweisung 34 Schriftliche Zusammenfassung über die im Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen z.b: Aufstellung eines Organisationsplanes, Regelung der Betriebsabläufe Erreichbarkeit der Strahlenschutzbeauftragten Regelung der Personendosimetrie, besondere Maßnahmen Pläne für Alarmübungen, Unfälle, Störfälle Erfüllung von Genehmigungsauflagen und Anordnungen Regelungen des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter Deckungsvorsorge 10 Deckungsvorsorge: Schadensersatzverpflichtung bei Stör- und Unfällen für Personen, Sachgütern, Umwelt Haftpflichtversicherung Erforderlich ab > 10 6 fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2; gilt auch für jeden (Brand)Abschnitt bei mehrfachem Umgang in verschiedenen Gebäuden oder Gebäudeteile, bei denen die radioaktiven Stoffen nicht zusammenwirken können. Festsetzung der Deckungssumme erfolgt durch zuständige Behörde. Diese ermittelt nach Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) Genehmigungstatbestände beim Umgang mit radioaktiven Stoffen Eine Änderung der Genehmigung oder Neugenehmigung ist erforderlich bei Wechsel des Genehmigungsinhabers oder dessen Rechtsform Standortwechsel des radioaktiven Stoffes Änderung des Nuklidumfangs oder Aktivitätshöhe Änderung des Entsorgungsweges der radioaktiven Abfälle Keine Änderung ist erforderlich beim Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen Der Wechsel ist dem Regierungspräsidium anzuzeigen Wechsel des Strahlenschutzbeauftragten Der Wechsel (Bestellung und Abberufung) ist beim Regierungspräsidium anzuzeigen 35 36
10 Pflichten und Aufgaben beim genehmigungspflichtigen Umgang mit radioaktiven Stoffen Genehmigung nach 7 Unterweisung 38 Buchführung und Mitteilung 70 Ärztliche Vorsorgeuntersuchung 64 Kennzeichnung Strahlenschutzbereiche 36 Personendosimetrie 41 Unterweisung 38 Inhalt: Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Sicherheits-, und Schutzmaßnahmen, Inhalt der Genehmigung, Inhalt der Strahlenschutzanweisung Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird Die außerhalb von Kontrollbereichen mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden Erstunterweisung: vor Tätigkeitsbeginn Wiederholung: jährlich Aufzeichnungen Unterzeichnung Buchführung und Mitteilung 70 Ermächtigter Arzt 64 Mitteilung an zuständige Behörde bei genehmigungsbedürftigem Umgang Am Ende des Jahres : Bestand an radioaktiven Stoffen mit t ½ >100 Tage Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstiger Verbleib radioaktiver Stoffe (innerhalb 1 Monat, Art. Aktivität) Buchführung über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstiger Verbleib radioaktiver Stoffe über die wirksamen Feststellungen nach 29 Abs.3 (Freigabemessverfahren, spez. Aktivität, Nuklide) Arzt (meist Arbeitsmediziner)mit Fachkunde im Strahlenschutz Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung*) an beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A Vor Aufnahme der Tätigkeit Jährlich wiederkehrend Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung Führung einer Gesundheitsakte Bad. Württmbg empfiehlt Erstuntersuchung auch bei Kategorie B Person *) vergleichbarer Untersuchungsumfang wie nach GefStoffV 39 40
11 Durchfluss(dichte)messung mit umschlossenem Am-241 Strahler Beruflich strahlenexponierte Person 54 Kategorie A: Deff > 6mSv/a Organdosis Augenlinse > 45 msv/a Haut, Hände, Unterarme >150 msv/a Ärztliche Untersuchungen nach 64 zwingend Kategorie B: Deff > 1mSv /a Organdosis Augenlinse > 15 msv/a Haut, Hände, Unterarme > 50 msv/a Ärztliche Erstuntersuchung nach 64 empfohlen Strahlenschutzbereiche 36 Ermittlung der Körperdosis 41 Überwachungsbereich Deff >1mSv Kontrollbereich Deff > 6mSv Sperrbereich Dl >3mSv/h S T A A T S G E B I E T An Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten ist die Körperdosis zu messen Amtlicher Dosimeter, monatlicher Wechsel, Messstelle (gsf) Ggfls Teilkörperdosimeter, Strahlenschutzregister (BfS) 43 44
12 Dosisgrenzwerte eff. Dosen bei Tätigkeiten Effektive Dosen Beruflich strahlenexponierte Person Kategorie A: 20mSv/a Beruflich strahlenexponierte Person Kategorie B: 6mSv/a Berufslebensdosis : 400mSv/a Personen unter 18 Jahren: 1mSv/a Gebärfähige Frauen, je nach Einordnung 1,6,20 msv/a Aber: kumulierte Dosis der Gebärmutter < 2 msv/monat Äquivalentdosis des Fötus < 1mSv während der Schwangerschaft Einzelperson der Bevölkerung: 1mSv/a 45 Kontrollbereich Überwachungsbereich beruflich exponierte Person Kategorie A beruflich exponierte Person Kategorie A natürliche Strahlenexposition (Höhenstrahlung+Terrestrische) Flug F/New York/F Thorax Röntgen CT Aufnahme Ganzkörper Mammographie Herzkatheter Tödliche Dosis Mensch >6mSv/a > 1mSv/a > 6mSv/a > 1mSv/a 2,5 msv/a 0,1mSv 0,2-2mSv/ Aufnahme bis 20mSv 1,5-65 msv/aufnahme Brustgewebsdosis 90mSv/Aufnahme Knochenmarksdosis > 10Sv einmalig 46 Entsorgung radioaktiver Abfälle 29 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen 15 Grundsatz: Abgabe an die Landessammelstelle In Ba.Wü Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) des Kernforschungszentrums Karlsruhe Abgabe an Lieferant/Hersteller (nur zulässig bei Genehmigung durch die Behörde) Freigabe nach 29 (nur zulässig bei Bewilligung durch die Behörde) Grenzwerte Anlage III Tabelle1 Spalten 5 bis 8 uneingeschränkte Freigabe 9 bis 10a (eingeschränkte Freigabe) Ziel: Einhaltung des de- minimis Konzeptes : < 10uSv/a (keine radiologische Relevanz) Bei der Entsorgung und Freigabe gilt das Umgehungsverbot nach 79 StrlSchV : keine Verdünnung oder Aufteilung unter Freimengengrenzen Genehmigungspflicht bei Deff > 1mSv/a Strahlenschutzverantwortlicher/beauftragter hat alle zutreffenden Schutzvorschriften, wie Unterweisungen, Ermittlung der Körperdosen, ärztliche Untersuchungen usw. zu beachten und umzusetzen Strahlenschutzverantwortlicher/beauftragter der fremden Anlage /Einrichtung ist weisungsbefugt im Strahlenschutz gegenüber den Fremdarbeitern. Abgrenzungsvertrag zwischen Genehmigungsinhaber nach 15 und Genehmigungsinhaber nach 7,11 StrlSchV oder 6,7 AtG Führen eines Strahlenpasses nach 40 Abs.2 StrlSchV Fachkunde S
13 Die wichtigsten Richtlinien Radioaktive Stoffe im industriellen Einsatz Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition ( 40, 41, 42 StrlSchV; 35 RöV) vom 08. Dezember 2003 Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen vom 04. Februar 2004 (GMBl. S. 530) Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799) Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV) vom 18. Dezember 2003 (GMBl S. 350) umschlossene Strahler Flächengewichtsmessung an Kunststoffen Schichtdickenmessung an Megnetbändern Dickenmessung von Klärschlamm Füllstandshöhenmessung Betonmischanlage Flächengewichtsmessung an Papierbahnen Schweißnahtprüfungen an Gasleitungen offene Strahler Lagerung Radiojodimmunoassays Pharmaforschung Metabolisierung Pharmaforschung Enzymatik Kr-85 Sr-90 Co-60 Co-60 Kr-85 Ir-192 J-125 C-14 H-3 1,9 GBq 1 GBq 37 GBq 50 GBq 18 GBq bis 2 GBq 10 MBq 20 GBq Die wichtigsten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen Mitteilung an Strahlenschutzverantwortlichen über Vorkommnisse, Mängel Einhaltung der Genehmigungsauflagen Unterweisungen nach 38 Überprüfung Strahlerinventar (Ein-, Ausgangbilanzierung) Entsorgung radioaktiver Stoffe (Bilanzierung, Messung, Freigabe) Fristeneinhaltung jährliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen Überprüfung Personendosimetrie (Einstufung in Kategorie A/B) Freigabe kontaminierter Gegenstände aus Strahlenschutzbereichen Anzeigen/Meldungen an das Regierungspräsidium bei Erwerb und Abgabe radioaktiver Stoffe Vorkommnissen wie erhöhte Personendosis, Undichtheiten an umschlossenen rad. Stoffen Jahresbestandsmeldung 51 Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 (Spalte 1-3) Radionuklid 1 Co-60 Am-241 Ra Freigrenze*) Aktivität in Bq 1 E+5 1 E+4 1 E+4 *) Höhe abhängig von der Radiotoxizität 2 Freigrenze Spez. Aktivität In Bq/g 3 1 E+1 1 1E+1 52
14 Freigrenzen zur Freigabe nach Anlage III Tabelle 1 (Spalte 5-10a) uneingeschränkte Freigabe (uf) uneingeschränkte uf Uneingeschränkte Freigabe Freigabe Freigabe Freigabe Nuklid Feste Stoffe Flüssigkeiten mit Ausnahme Sp.6 In Bq/g Bauschutt Bodenaushub von mehr als 1000 t/a In Bq/g Gebäuden zur Wieder- Weiterverwendung in Bq/cm 2 Feste Stoffe Flüssigkeiten zur Beseitigung mit Ausnahme Sp.6 in Bq/g Gebäuden zum Abriss In Bq/cm 2 Metallschrott zur Rezyklierung In Bq/g a Am E-2 5 E-2 1 E E-1 53
Strahlenschutz Grundlagen
Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrGrundlagen Strahlenschutzrecht. Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg. Übersicht
. Grundlagen Strahlenschutzrecht Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg 1 Übersicht -Grundlagen Strahlenschutzrecht, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien -Organisation des Strahlenschutzes -Strahlenschutzbereiche,
MehrRöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) 1.7.2000 Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und zur Röntgenverordnung
Mehrunterschreiben 2-fach
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen und Gaschromatograpie (z.b. Prüfstrahler, Kontrollvorrichtungen, Blutbestrahlungsgeräte,
MehrDie Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber
Mehr- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen
MehrDurchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7
An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 79083 Freiburg Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7 Genehmigungsantrag für den Umgang
MehrWPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ
Kursplan und Ankündigung Ankündigung: WPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ Kurs im Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Vorlesung (84h) mit Übungen
MehrRa Rn + 4 2He MeV
Strahlenschutz 1. Physikalische Grundlagen Arten und Quelle ionisierender Strahlung -Strahlung 4 2 He 226 88 Ra 222 86Rn + 4 2He + 4.78 MeV -Strahlung e - 3 1H 3 2He + e - + + 18 kev -Strahlung h Angeregte
MehrStrahlenschutz. Dr. Joachim Unger
Strahlenschutz Dr. Joachim Unger UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN Unterweisung nach 38 StrlSchV Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird, sind vor dem erstmaligen Zutritt über die möglichen
Mehrunterschreiben 2-fach
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der zerstörungsfreien Materialprüfung (z.b. ortsveränderlicher Umgang,
MehrFit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung
, Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie
MehrGenehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 7 StrlSchV
An das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4, Fachgruppe Strahlenschutz Ruppmannstrasse 21 70565 Stuttgart Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven
MehrI - 6 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen 1, 2
30 Sicherheitsrichtlinien Unterricht I - 6 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen 1, 2 I - 6.1 Grundsätze Nach den Strahlenschutzgrundsätzen der Strahlenschutzverordnung StrlSchV
MehrStichwortverzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB
Bekanntmachungen BMUB - verzeichnis 3 verzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen 3-73 Abfälle, radioaktiv 3-59 3-60 Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transport 3-93 Ableitung
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Prüfstrahlern zur Kalibrierung und Kontrolle der bildgebende Eigenschaften am PET/CT in der . 1 Einleitung Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen,
MehrStrahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg
Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308
MehrMedizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen
Medizintechnologie.de Strahlenschutz Radioaktive Stoffe und Röntgenstrahlung werden in der Technik und Wissenschaft vielfältig verwendet. Ionisierende Strahlung, beispielsweise α -, β-,g- oder Röntgenstrahlung,
MehrGrundlagen Strahlenschutzrecht
Grundlagen Strahlenschutzrecht Fachkundeerwerb Definitionen und Begriffe Gesetzliche Grundlagen Verantwortliche Personen/Strahlenschutzorganisation Strahlenschutzbereiche Grenzwerte für Personen/Öffentlichkeit
MehrVersion 02/2014 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung des s, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach 19 des Atomgesetzes und nach der Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung
MehrStrahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff
Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht
MehrStand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV:
Stand: 05.10.2015 1 Muster-Betriebsanweisung zu 29 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe von Stoffen, die radioaktiv kontaminiert sind, in (z.b. Praxis, Klinik mit Anschrift) 1. Geltungsbereich Diese
MehrOffene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe Allgemeiner Umgang mit radioaktiven Stoffen Abstand halten Aufenthaltszeit minimieren Abschirmen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A, A, A und zusätzlich Schutzkleidung
MehrMerkblatt Strahlenschutz. Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die
Merkblatt Strahlenschutz nach StrlSchV (bzw RöV) Allgemeine Regelungen Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende
MehrDie aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB?
16. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 6 Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB? Astrid LANGE * *, Hannover
MehrHandbuch Röntgen mit Strahlenschutz
ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung
MehrStrahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika
Strahlung und Strahlenschutz in den Physikalischen Praktika Was ist Strahlung? Welche Gefahren entstehen durch Strahlung? Wie kann man sich vor Strahlung schützen? Physikalisches Institut 1 Was ist Strahlung?
MehrGrundzüge des praktischen Strahlenschutzes
Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes von Hans-Gerrit Vogt, Heinrich Schultz 1. Auflage Hanser München 2007 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40978 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN
ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN 1. Organisatorische Gliederung In der Anlage 1 ist in Form eines Kastendiagramms die organisatorische Gliederung
MehrMERKBLATT für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung in der medizinischen Diagnostik (Stand: März 2008)
i Regierungspräsidium MERKBLATT für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung in der medizinischen Diagnostik (Stand: März 2008) 1. Die Röntgenverordnung ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April
MehrStrahlenschutz. Grundlagen. Frank Rudolf Stabsstelle Strahlenschutz
Strahlenschutz Grundlagen Frank Rudolf Stabsstelle Strahlenschutz Agenda Chronik Strahlenschäden, Strahlenbelastung Rechtliche Grundlagen Strahlenschutzgrundsätze Strahlenschutzprinzipien Praktischer Strahlenschutz
MehrStrahlenschutzkurs Hochschule Furtwangen Grundlagen Strahlenschutzrecht. Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg
Strahlenschutzkurs Hochschule Furtwangen 2015 Grundlagen Strahlenschutzrecht Andreas Rieger Regierungspräsidium Freiburg 1 Grundlagen Strahlenschutzrecht Fachkundeerwerb Wichtige Definitionen und Begriffe
MehrOffene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe Arbeiten im Radionuklidlabor Arbeitsplatz : Arbeitsmittel zurechtlegen Mitarbeiter informieren Arbeitsschritte planen Arbeit zügig durchführen Abit Arbeitsplatz lt aufräumen fä
MehrStrahlenschutz in in der Nuklearmedizin
Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin Test Wiederholung Praktischer Strahlenschutz Strahlenbelastung Weg der Radionuklide in der Nuklearmedizin Nuklidlieferung Abklinglager Klinik für Nuklearmedizin
Mehrzu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe
BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemeines Voraussetzungen
MehrStrahlenschutzanweisung
Fakultät für Physik Praktikum Klassische Physik Praktikum Moderne Physik Engesserstrasse 7 Physik-Flachbau, Geb. 30.22 D-76131 Karlsruhe Strahlenschutzanweisung für die Durchführung von kernphysikalischen
Mehrmedizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik
Strahlenschutzbelehrung für medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle
MehrStrahlenschutz ERICH SCHMIDT VERLAG. Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger. Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung
Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung Begründet von Dr. Hans Schmatz Matthias Nöthlichs Bearbeitet von Prof. Dr. Anton Bayer apl.
MehrGenehmigungsbescheid K 0063/1
Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar - Mit Postzustellungsurkunde - Lattermann GmbH Herr Lattermann Oststraße 20 07407 Rudolstadt Ihr/e
MehrStrahlenschutzrecht RöV, StrlSchV. Strahlenschutzrecht. Christian Grachtrup Ulrich Wolf Stabsstelle Strahlenschutz. Stabsstelle für Strahlenschutz
Strahlenschutzrecht Christian Grachtrup Ulrich Wolf Stabsstelle Strahlenschutz Geschichte März 1896 Dokumentation der ersten Strahlenschäden Veröffentlichung von Nebenwirkungen lokaler Haarausfall lokale
MehrStrahlenschutz in Schulen
Strahlenschutz in Schulen TLAtV Informationen für Lehrer Inhaltsverzeichnis: Einführung... 3 1 Zugelassene Tätigkeiten... 3 1.1 Genehmigungs- und anzeigefreier Umgang mit Stoffen, Präparaten und Vorrichtungen...
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung
Merkblatt Strahlenschutz an Hamburger Schulen 2015 Ergänzung und Präzisierung zur KMK-Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) von 2013 www.schul- physik.de/sicherheit_kmk/kmk2013/rs2013-153- RichtlinienSicherheitimUnterricht.pdf
MehrStrahlenschutzkurse an der Universität Bonn
Strahlenschutzkurse an der Universität Bonn für wissenschaftliche und technische Anwendungen Jahr 2010 Organisatorische Leitung Dipl.- Wirt.Ing. T. Köhler Universität Bonn Abt. 4.4 Strahlenschutz und Laborservice
MehrManuskript neue StrlSchV. Wie sollen Praktiker beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit der neuen StrlSchV arbeiten?
Wie sollen Praktiker beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit der neuen StrlSchV arbeiten? Seit 1. August 2001 ist nun die neue Strahlenschutzverordnung inkraft getreten. Beim Umgang mit radioaktiven
MehrStrahlenschutz und Qualitätssicherung. Peter Hunold
Strahlenschutz und Qualitätssicherung Peter Hunold Medizin und Strahlenbelastung = Mittlere Belastung der Bevölkerung in Deutschland durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen [msv] 2 2,0
MehrGrundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock
Grundlagen des Strahlenschutzes Strahlenschutz Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundbegriffe und ihr Zusammenhang Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Warum müssen die Mediziner die Grundlagen
MehrEinführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie
/ CC6 Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie Jürgen Beuthan - Medizinische Physik und optische Diagnostik - Ziele des Strahlenschutzes Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor
MehrAnlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise
Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung
MehrContra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch?
Strahlenschutz, Dosis und Risiko Dr. Gerhard Frank KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Großforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Kernenergie vielleicht doch?
MehrSchutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
Strahlenschutz genauer: Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen noch genauer: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei
MehrRICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor
MehrDie Genehmigung ist an die Person des "Betreibers" gebunden und daher nicht übertragbar.
Erläuterungen zum Antragsformular für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung/ eines Störstrahlers entsprechend den Vorschriften der Röntgenverordnung (RöV) Wer eine Röntgeneinrichtung oder einen Störstrahler
MehrDie Röntgenverordnung Wichtige Regelungen und Neuerungen im Überblick, speziell für den im medizinischen Bereich tätigen Strahlenschutzbeauftragten
Strahlenschutzstelle Finden der besten Praxis beim Umgang mit Röntgenstrahlung Die Röntgenverordnung Wichtige Regelungen und Neuerungen im Überblick, speziell für den im medizinischen Bereich tätigen Strahlenschutzbeauftragten
MehrStrahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395
Strahlenschutz in der Medizin Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: (0)316-873/7395 Technische Universität Graz Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte
MehrStrahlenschutz ERICH SCHMIDT VERLAG. Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger. Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung
Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung Begründet von Dr. Hans Schmatz Matthias Nöthlichs Bearbeitet von Prof. Dr. Anton Bayer apl.
MehrVerordnung. über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. (Strahlenschutzverordnung --- StrISchV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung --- StrISchV) Vom 13. Oktober 1976 (BGBl. 1 S. 2905, 1977 S. 184, 269) in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrVerantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Strahlenschutz
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Strahlenschutz Dr. K.-D. Keller Seite 1 von 12 1,24 ev 12,4 ev 124 ev 1,2 kev 12 kev 124 kev 1,2 MeV ionisierender Strahlung StrlSchV und RöV Beschäftigten Patienten
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Betrieb von Feuchte- oder Durchflussmessgeräten mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoffen (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an
MehrStrahlenschutz. Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte
Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte Übersicht Radioaktivität - Radioaktive Strahlung - radiologische Begriffe Strahlenschutz - Grundlagen - praktischer Strahlenschutz Werte und Grenzwerte - Zusammensetzung
MehrStrahlenschutz. Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich
Strahlenschutz Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße
MehrNuklearmedizin Übung
Nuklearmedizin Übung Klaus-Hendrik Wolf Wechselwirkungen mit biologischen Stukturen Direkte und indirekte Strahlenwirkungen Dosis-Effekt-Kurven D 0 : Steilheit des geraden Anteils der Kurve n: Empfindliche
MehrSkript zum Masterpraktikum. Studiengang: Radiochemie. Radioaktivität und Strahlenschutz
Skript zum Masterpraktikum Studiengang: Radiochemie Radioaktivität und Strahlenschutz Stand: Sommersemester 2010 1 Gliederung 1. Einführung 1.1. Grundlagen zur Radioaktivität 1.2. Messgrößen der Radioaktivität
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung nach 15 StrlSchV in fremden Anlagen oder Einrichtungen. Grundlage Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
MehrDer Genehmigungsantrag muss ausweisen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des 9 Abs. 1 und 2 StrlSchV erfüllt werden.
Merkpostenliste zum Antrag auf Genehmigung gemäß 7 StrlSchV zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - z. B. in Radionuklidlabors (in-vitro Diagnostik, Markierung) u. a. Der Genehmigungsantrag muss
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung gem. 34 der Strahlenschutzverordnung für den Bereich Didaktik der Physik Fachbereich Physik der Universität Regensburg, Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg Stand 01.10.2007, Josef
MehrInstitut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen
Richtlinie im Strahlenschutz Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Strahlenschutz-Regelwerke Atomgesetz (AtG) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) > Röntgenverordnung (RöV) - Richtlinien
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit
Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Überprüfung zum ordnungsgemäßen Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtung bei der eigenverantwortlichen Nutzung
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrStrahlenbelastung von Patient und Personal
Zonen mit unterschiedlicher Höhenstrahlung (11 km Höhe, Dezember 2002, µsv/h) Strahlenbelastung von Patient und Personal 1 Zerfall von Atomen Es gibt stabile und zerfallende Atome. Beim Zerfall wird Strahlung
MehrStrahlenschutz an Schulen Information und Selbstcheck
Bezirksregierung Köln Strahlenschutz an Schulen Information und Selbstcheck DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN www.brk.nrw.de 2 Impressum Erarbeitet durch Bezirksregierung Köln Abteilung 5 Umwelt und Arbeitsschutz
Mehr1 Rechtliche Grundlagen Unterweisung Arbeitsschutzrecht: Unterweisung... 3
Unterweisung Seite 1 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen... 2 36 Unterweisung... 2 12 Arbeitsschutzrecht: Unterweisung... 3 2 Erläuterungen... 2 2.1 Unterweisung... 2 2.2 Rechtlicher Hintergrund... 3 2.3 Zu
Mehr28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte
28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte DI Oliver Unterweger Vortragender DI Oliver Unterweger Behördlich anerkannter Medizinphysiker. Allgemein beeideter und
MehrRS-Handbuch Stand 12/14
Zuständigkeiten A.11 A.11 Übersicht über Zuständigkeiten der Genehmigungs- und n nach dem Atom- und Strahlenschutzrecht A.11.1 Zuständigkeiten für Kernbrennstoffe und Anlagen nach dem Atomgesetz Bund -
MehrVerordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) StrlSchV Ausfertigungsdatum: 20.07.2001 Vollzitat: "Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl.
MehrNeue Dosismessgrößen und neue Dosisgrenzwerte im Strahlenschutz (RöV)
Neue Dosismessgrößen und neue Dosisgrenzwerte im Strahlenschutz (RöV) Dosisgrößen: bisher - neu Grenzwerte: bisher - neu praktische Auswirkungen Dosis: Maß für die von einer Masse absorbierte Strahlungsmenge
Mehr1. Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift legt
1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs. 2, 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ( AVV Strahlenpass ) Vom 20. Juli 2004 Auf Grund des 40 Abs. 2 Satz 4 der Strahlenschutzverordnung
MehrStrahlenschutz ERICH SCHMIDT VERLAG. Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger. Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung
Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung Begründet von Dr. Hans Schmatz Matthias Nöthlichs Bearbeitet von Prof. Dr. Anton Bayer apl.
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum
MehrStrahlenschutzrecht. Dipl.-Phys. Andreas Köhler (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Freiburg)
Referent: Dipl.-Phys. Andreas Köhler (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Freiburg) Stand: 01.09.2004 Jede Verwertung dieses Werks oder seiner Teile außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist unzulässig;
MehrK. (KWMBl. S. 201)
Strahlenschutz in Schulen Vollzug der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in Schulen 2230.1.1.0-K Strahlenschutz in Schulen
MehrAusbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung
Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090
Mehr36 Strahlenschutzbereiche... 2. 2.1 Einleitung... 3. 2.2 Zuständigkeiten... 4. 2.3 Festlegung der Schutzbereiche... 4. Überwachungsbereich...
Strahlenschutzbereiche Seite 1 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen... 2 36 Strahlenschutzbereiche... 2 2 Erläuterungen... 3 2.1 Einleitung... 3 2.2 Zuständigkeiten... 4 2.3 Festlegung der Schutzbereiche...
MehrFachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung
Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb - von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und
MehrStrahlenschutz. Strahlenschutz. Strahlenschutz. Fachkunde. Fachkunde. Edda Schulz. Röntgenuntersuchungen: Abhilfe:
Strahlenschutz Strahlenschutz = durchschnittliche Belastung der Bevölkerung durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen Edda Schulz 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt
MehrDurchführungshilfen zum Strahlenschutz in der Medizin
Martin Fiebich/Hans Pfeiff/ Karl Westermann/Klemens Zink Durchführungshilfen zum Strahlenschutz in der Medizin Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung Problemorientierte, praxisnahe Hinweise, Erläuterungen,Textsammlung
MehrFachkunde im Strahlenschutz
dentale zukunft In Kooperation mit Fachkunde im Strahlenschutz usammenfassung der wichtigsten Lerninhalte a k a d e m i e Inhalt Historische Entwicklung des Röntgens... 1 Röntgenstrahlen... 2 Rechtfertigende
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für eine nach 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
MehrPhysik-Vorlesung. Radioaktivität.
3 Physik-Vorlesung. Radioaktivität. SS 16 2. Sem. B.Sc. Oec. und B.Sc. CH 5 Themen Aufbau der Atomkerns Isotope Zerfallsarten Messgrößen Strahlenschutz 6 Was ist Radioaktivität? Radioaktivität = Umwandlungsprozesse
MehrAnhang Strahlenschutz
Seite 242 Verbindliche Regelungen der Kapitel 8 und 9 des Teils I, ergänzt in kursiver Schrift, durch Hinweise und Ratschläge zu Kapitel 4.5 des Teils II und Mustervorlagen des Kapitels 4 des Teils III.
MehrSCHULE. Anlage 1. Verfahren zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde
Anlage 1 Verfahren zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde 1.1 Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz setzt sich aus der Sachkunde und einem erfolgreich
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster einer Strahlenschutzanweisung für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung nach 15 StrlSchV in fremden Anlagen oder Einrichtungen. (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an die individuellen
MehrStrahlenschutz ERICH SCHMIDT VERLAG. Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger. Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung
Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Röntgengeräte Beschleuniger Kommentar zur StrlSchV und RöV mit Textsammlung Begründet von Dr. Hans Schmatz Matthias Nöthlichs Bearbeitet von Prof. Dr. Anton Bayer apl.
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung Versuch Gamma-Spektroskopie (FP 18) Versuch Energieverlust von Alpha-Teilchen (FP 2) Versuch Mößbauer-Effekt (FP 30) Institut für Physik, Gebäude Nord, Raum 228 Bei den Praktikums-Versuchen
MehrStrahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n
Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin Strahlenart Diagnostik Therapie Röntgenstrahlung Rö-Diagnostik nicht-onkologisch
MehrStrahlenschutz-Update
Strahlenschutz-Update Interne Fortbildung Sachverständige ETHZ 23. Januar 2015 Revision Strahlenschutzverordnung und technische Bestimmungen Reto Linder,, Bundesamt für Gesundheit 1 Anlass für die umfassende
MehrStrahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer
MehrRöV Röntgenverordnung Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung
RöV Röntgenverordnung Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung Fassung vom 30. April 2003 (BGBl. I Nr. 17 vom 5.5.2003 S. 604) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt
MehrPhysikalisches Grundpraktikum Abteilung Kernphysik
K0 Physikalisches Grundpraktikum Abteilung Kernphysik Strahlenschutz Die radioaktiven Präparate werden NUR vom zuständigen Assistenten in die Apparatur eingesetzt. Die Praktikumsteilnehmer dürfen NICHT
MehrMeldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer
Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen 1 M. Wucherer Institut für Medizinische Physik im Strahlenschutzrechtliche Klinikum Grundlagen Nürnberg Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung
Mehr