Leitlinien für Gute Hygiene-Praxis. Für Vertreiber und Betreiber von Leitungsgebundenen Wasserspendern (POU - Point of Use)

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1 Leitlinien für Gute Hygiene-Praxis Für Vertreiber und Betreiber von Leitungsgebundenen Wasserspendern (POU - Point of Use) Ausgabe 1.0 Stand: Juli 2010 Copyright (c) GWCA und BDV GWCA (German WaterCooler Association) und BDV (Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft) Seite 1 Stand Juli 2010

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen, Abkürzungen 4 Abschnitt 2. Allgemeine Gesundheit, Hygiene und Sicherheit 5 Abschnitt 3. Aufstellort und Nutzung der Geräte beim Kunden 5 Abschnitt 4. Auslieferung an den Kunden und Lagerung der Geräte und Verbrauchsmaterialien beim Kunden 6 Abschnitt 5. Reinigung, Desinfektion und Filterwechsel 6 Abschnitt 6. Ausführung von Wasserspendern 7 Abschnitt 7. Armaturen, Werkstoffe und Filternormen 8 Abschnitt 8. Auslieferungslager und Lagerungseinrichtungen 8 Abschnitt 9. Gase 9 Abschnitt 10. Trinkgefäße 9 Abschnitt 11. Verordnungen, Rechtsvorschriften und Normen 9 Abschnitt 12. Gefahrenvermeidung, HACCP-Konzept 10 Abschnitt 13. Schulungen und Fortbildung 11 Abschnitt 14. Umweltmanagement 11 Anhang I Tabellarische Übersicht: Sicherungs- und 12 Überwachungsmaßnahmen der kritischen Punkte Anhang II Betriebsanweisungen für den Kunden/Betreiber 14 Anhang III Hinweise zur Entnahme von mikrobiologischen Stichproben 17 Anhang IV Literaturhinweise: Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Informationen 18 Seite 2 Stand Juli 2010

3 Vorwort Die German WaterCooler Association (GWCA) ist eine Non-Profit Organisation, die die Interessen der Watercoolerbranche in Deutschland vertritt (Bottled Watercooler -freistehend- und Point of Use Watercooler -leitungsgebunden-) und für die Umsetzung der nationalen und internationalen Qualitätsstandards der Watercooler-Industrie sorgt. Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.v. (BDV) ist eine Non-Profit Organisation, die als Fachverband die Interessen der Hersteller und Betreiber von Getränkeautomaten, Verpflegungsautomaten und Wasserspendern vertritt. In Übereinstimmung mit den Leitbildern der German WaterCooler Association (GWCA) und des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) soll diese Leitlinie das Erreichen der höchsten Standards in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Hygiene und ethisches Verhalten in der Wasserspender-Branche sicherstellen, indem die Vertreiber und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern ihren Kunden in voller Anerkennung ihrer umweltbezogenen Pflichten sichere Produkte liefern und einwandfreie Dienstleistungen erbringen. Die vorliegende Leitlinie für eine Gute Hygiene-Praxis entspricht im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EG) 852/2004 der Zielsetzung, die Anwendung des einschlägigen europäischen und nationalen Rechts, insbesondere der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene, zu erleichtern. Diese Leitlinie wurde erarbeitet, um die Anforderungen an Aufstellort, Installation, hygienischen Betrieb, Wartung, Reinigung und Desinfektion von leitungsgebundenen Wasserspendern und damit verbundenen Produkten festzulegen; sie sollte in Verbindung mit den Betriebsanleitungen bzw. den technischen Handbüchern der Gerätehersteller und der Satzung der beiden Verbände gelesen werden. Mit dem Ziel der offiziellen Anerkennung durch die nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden und durch das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde diese vorliegende nationale Leitlinie für eine Gute Hygiene-Praxis erstellt, in der jedoch die nicht hygienerelevanten Teile des internationalen Verfahrenskodex (Codex Alimentarius) unberücksichtigt bleiben. In Übereinstimmung mit der oben genannten Anforderung anerkennen die Vertreiber und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern ihre Verpflichtung, vom Anschluss an das Trinkwassernetz bis hin zur Wartung und Reinigung des Wasserspenders die Zufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten sicherzustellen. Seite 3 Stand Juli 2010

4 Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen, Abkürzungen In dieser Leitlinie bedeuten: Betreiber: Eine natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig leitungsgebundene Wasserspender in fremden Räumen aufstellt und betreibt. Bottled Watercooler: Branchenspezifischer Ausdruck für freistehende Wasserspender. CP/CCP Desinfektion: EU: HACCP: Hygiene: Endverbraucher: Kunde: Lager: Mikrobiologischer Richtwert: POU Point of Use Watercooler: Reinigung: Umkehrosmose: Vertreiber: Wasserspender: Zuständige Person: Critical Control Point; vgl. HACCP Abbau der Anzahl der kultivierbaren Mikroorganismen auf zulässiges Niveau durch den Einsatz von geeigneten Desinfektionsmitteln und/oder angemessenen und speziellen physikalischen Methoden Europäische Union Hazard Analysis and Critical Control Point-System zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit in einem Produktionsprozess mittels Feststellung spezifischer Gefahren und Festlegung der Kontrollpunkte- und massnahmen. Alle erforderlichen Maßnahmen, um Sicherheit und Verzehrfähigkeit des Wassers während der Behandlung, Zubereitung und Abgabe an den Konsumenten zu gewährleisten Benutzer des Wasserspenders Unternehmen oder Institution, die in ihren eigenen Räumen leitungsgebundene Wasserspender zum Zwecke der Versorgung von Mitarbeitern, Besuchern, Bewohnern, Gästen oder Patienten als Letztverantwortliche betreiben lässt. Ein vom Ver- oder Betreiber genutztes Gebäude (einschließlich temporärer Lagerungscontainer), das zur Lagerung und/oder Auslieferung von Trinkbechern, Wasserfiltern, Wasserspendern sowie Zubehör und Ersatzteilen, außerdem zur Reparatur, Wartung, Reinigung und/oder Desinfektion von Wasserspendern genutzt wird. Das Wasser muss frei sein von Krankheitserregern. Dieses Erfordernis gilt als nicht erfüllt, wenn es in 250 ml Escherichia coli, coliforme Keime, Fäkalstreptokokken oder Pseudomonas aeruginosa sowie in 50 ml sulfitreduzierende, sporenbildende Anaerobier enthält. Hinweise zur Entnahme von mikrobiologischen Stichproben sind in Anhang III enthalten. Branchenspezifischer Ausdruck für leitungsgebundene Wasserspendern Entfernen unerwünschter Substanzen jeglicher Art Prozess, bei dem Wasser unter hohem Druck durch eine Reihe von kleinporigen Membranen geleitet wird, um Mikroorganismen, Wasserinhaltsstoffe und Schwermetalle aus dem Wasser zu entfernen. Eine natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig mit leitungsgebundenen Wasserspendern handelt Gerät zur Abgabe von Wasser für den menschlichen Verzehr. Branchenspezifischer Ausdruck für Wasserspender allgemein Person, die der Kunde als Betreuer des Wasserspenders benennt. Seite 4 Stand Juli 2010

5 Abschnitt 2. Allgemeine Gesundheit, Hygiene und Sicherheit 2.1 Vertreiber und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern müssen eine Gesundheits-, Hygiene- und Sicherheitsinformation erarbeiten und diese dem mit Standortbestimmung, Anschluss, Wartung und Reinigung von leitungsgebundenen Wasserspendern und Trinkbechern zuständigen Personal zur Kenntnis bringen. Dies ist auf geeignete Weise zu dokumentieren. 2.2 Sowohl die Vertreiber als auch die Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern müssen mit den von den Verbänden entwickelten Konzepten zur Hygiene und HACCP-Anwendung vertraut sein; ihre Anwendung muss durch die Betreiber der Geräte sichergestellt werden. Der Betreiber muss Besonderheiten, die sich bei seinem Aufstellort ergeben, in sein spezifisches Konzept einarbeiten. 2.3 Beim Kunden müssen ggf. die für Reinigung, Anschluss, Wartung und Standortbestimmung zuständigen Personen benannt werden. Dies ist auf geeignete Weise zu dokumentieren. Abschnitt 3. Aufstellort und Nutzung der Geräte beim Kunden 3.1 Der Ort, an dem Wasserspender aufgestellt werden, ist für den sicheren und hygienischen Betrieb der Geräte von erheblicher Bedeutung. Leitungsgebundene Wasserspender sollten insbesondere an folgenden Stellen nicht aufgestellt werden: In Bereichen, in denen eine erhöhte Kontaminationsgefahr besteht z.b. in staubiger, unbelüfteter oder feuchter Umgebung bzw. in Bereichen von Türen und Fenstern Auf unebenen oder geneigten Flächen oder in unmittelbarer Nähe von Toiletten In Fluchtwegen Unmittelbar an einer Wärmequelle (z.b. Heizung (mind. 20 cm entfernt) und Bereichen mit direkter Sonneneinstrahlung über längere Zeit An Stellen, die die Reinigung und Wartung des Geräts erschweren Im Freien Der Vertreiber ist für die angemessene Information des Betreibers beim Umgang mit dem Wasserspender und bei der Auswahl des Standorts zuständig. Er hat den Betreiber insbesondere auf mögliche sicherheitstechnische Hygieneprobleme beim Betrieb der Wasserspender hinzuweisen. Auch sind vorbeugende Maßnahmen zur möglichen unerwünschten Manipulation zu ergreifen. 3.2 Auf jedem Gerät müssen an gut sichtbarer Stelle Name / Firma, Anschrift und Telefonnummer des Betreibers angegeben sein. 3.3 Vertreiber oder Betreiber müssen am Aufstellort (des Kunden) den für die Betreuung des Geräts zuständigen Personen die Betriebsanleitung des Herstellers bzw. eine ähnliche Broschüre aushändigen, in der Informationen und Pflege- bzw. Wartungshinweise zum Wasserspender und zu dessen Nutzung enthalten sind. 3.4 Wasserspender sind nur an Wasserleitungen anzuschließen, die dauerhaft Wasser mit Trinkwasserqualität führen. Dies kann im Bedarfsfall mit Untersuchungsergebnissen belegt werden. Die beim Kunden zuständigen Personen müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, wie sich die Leitungswasserzufuhr zum Wasserspender am Absperrventil abstellen lässt. Dieses Ventil muss leicht erreichbar und deutlich gekennzeichnet sein. 3.5 Für den Fall, dass vom örtlichen Wasserversorger oder von der zuständigen Ordnungsbehörde eine Warnung aufgrund unzureichender Trinkwasserqualität herausgegeben wird, müssen die für die Wasserspender zuständigen Personen beim Kunden sicherstellen, dass a) der Wasserspender durch Abstellen der Leitungswasserzufuhr am Absperrventil außer Betrieb zu setzen ist (und, wenn möglich, zu entleeren), um eine Entnahme durch Konsumenten zu verhindern. b) für die Dauer der Warnung an einer gut sichtbaren Stelle am Gerät der Hinweis erfolgt, dass das Gerät außer Betrieb ist. c) der Betreiber des Wasserspenders unverzüglich kontaktiert und von der Situation in Kenntnis gesetzt wird. Seite 5 Stand Juli 2010

6 Nachdem die Warnung vom zuständigen Wasserversorger oder durch die zuständige Ordnungsbehörde aufgehoben wurde, muss das Gerät vor der Wiederinbetriebnahme durch den Betreiber gemäß Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden. Soweit erforderlich, ist der Filter zu wechseln. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden. 3.6 Bei nachteiligen Veränderungen der Wasserqualität innerhalb der Hausinstallation durch Baumaßnahmen im Gebäude, ist im Bedarfsfall sicherzustellen, dass das Gerät vor der Wiederinbetriebnahme durch den Betreiber gereinigt und desinfiziert wird. Abschnitt 4. Auslieferung an den Kunden und Lagerung der Geräte und Verbrauchsmaterialien beim Kunden 4.1 Wasserspender sind in geeigneten Fahrzeugen, die eine sichere und hygienische Auslieferung des Geräts gewährleisten, zu transportieren. 4.2 Der Wasserspender muss in jeder Phase der Auslieferung an den Kunden: a) ordnungsgemäß und so wirksam verpackt sein, dass die Gefahr einer Verunreinigung des Geräts oder des hieraus abgegebenen Wassers vermieden wird, b) sorgfältig behandelt und so gehandhabt werden, dass eine Beschädigung der Verpackung vermieden wird, c) sauber und in unbeschädigtem Zustand gehalten werden. 4.3 Sämtliche mit Wasser in Berührung kommenden Rohr- bzw. Schlauchverbindungen zwischen Zapfstelle der Hausinstallation und Wasserspender müssen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, des LFGB, der BedarfsgegenständeVO und der VO (EG) 1935/2004 entsprechen. Trinkgefäße, insbesondere Einwegbecher, sind verpackt zu liefern, um sie gegen die Gefahr einer Verunreinigung zu schützen; zur Verhinderung von Verunreinigungen sind sie bis zum Einsetzen in den Becherspender an einem geeigneten, insbesondere sauberen, trockenen Ort zu lagern (Herstellerangaben sind zu beachten). Die Lebensmittelechtheit ist durch die Konformitätserklärung zu belegen. Abschnitt 5. Reinigung, Desinfektion 5.1 Der Wasserspender muss vollständig und wirksam gereinigt werden. Die Reinigung muss dokumentiert werden. Das Verfahren zur Reinigung muss vom Hersteller vorgegeben werden. 5.2 Die vollständige Reinigung und Desinfektion des Wasserspenders erfolgt für alle Teile, die mit Wasser in Berührung kommen einschließlich der direkten Peripherie. Auch die Auffangschalen sind einzubeziehen. 5.3 Vor der Inbetriebnahme muss eine Desinfektion der Wasserspender gemäß Herstellerangaben erfolgen. Geräte, die vom Kunden zurückgesandt bzw. nach einer Probeaufstellung vom Vertreiber zurückgenommen wurden, sind vor einer erneuten Inbetriebnahme zu reinigen und desinfizieren. 5.4 Reinigung und Desinfektion sind gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers des Wasserspenders mindestens jedoch zwischen 90 und 180 Tagen durchzuführen. Dabei zählt jeweils der Zeitpunkt, zu dem das Gerät zuletzt einer Desinfektion bzw. Reinigung unterzogen wurde, und nicht das Datum der Auslieferung an den Kunden. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist bei Bedarf in kürzeren Zeitabständen zu reinigen und desinfizieren (z.b. in Krankenhäusern längeren Pausen und Standzeiten, Umbauarbeiten, Verschmutzungen, Auffälligkeiten im Wassernetz etc.). Seite 6 Stand Juli 2010

7 Längere Abstände zwischen den Reinigungs- und Desinfektionsintervallen sind nur dann gestattet, wenn: die Art des Wassers, die Technik und Materialien der verwendeten Wasserspender (entsprechend dem internationalen Stand der Technik), der Aufstellungsort, zusätzlich montierte Desinfektionsgeräte und sonstige Umstände dies rechtfertigen. 5.5 Vertreiber von Wasserspendern haben jedem Neukunden die Hersteller-Betriebsanleitung sowie diese Leitlinie oder eine andere geeignete Broschüre, in der die Notwendigkeit einer regelmäßigen Reinigung und Desinfektion von Wasserspendern gemäß Ziff. 5.4 dargestellt ist, auszuhändigen und zu erläutern. 5.6 Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, die Reinigung und bzw. Desinfektion selbst durchzuführen oder diese im Rahmen eines Dienstleistungspakets durch den Vertreiber/Betreiber vornehmen zu lassen. Sofern der Kunde, der einen leitungsgebunden Wasserspender selbst betreibt, die Reinigung und Desinfektion selbst durchführt, muss der Vertreiber des Geräts dem Kunden schriftliche Informationen über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie über Umfang und Häufigkeit von Reinigung und Desinfektion für den entsprechenden Gerätetyp sowie über nachträglich eingebaute Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen zukommen lassen und zugleich darauf hinweisen, dass diese Arbeiten von kompetentem Fachpersonal ausgeführt werden sollten. Der Vertreiber hat die Information zu dokumentieren. 5.7 Die beim Kunden ausgeführten Reinigungen und Desinfektionen müssen auf geeignete Weise dokumentiert werden (Datum, Person und eingesetztes Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Besonderheiten). Nach der Reinigung und Desinfektion ist das System gründlich zu spülen und das Wasser durch geeignete Mittel auf Reinigungsmittelfreiheit zu überprüfen Das mit der Installation der Wasserspender sowie mit deren Reinigung und Desinfektion zuständige Personal muss den Anforderungen an die persönliche Hygiene entsprechen und darf bei seiner Tätigkeit nur geeignete Verfahren, Geräte und Materialien anwenden. Das Personal muss sich einer geeigneten Hygiene-, Reinigungs- und Wartungsschulung durch den Gerätehersteller oder dessen Beauftragten unterzogen haben Alle Mittel, die bei der Reinigung und Desinfektion von Wasserspendern verwendet werden, müssen für den Einsatz im Lebensmittelbereich geeignet sein und sollen folgenden Kriterien entsprechen: 5.9 a) Eignung hinsichtlich Zusammensetzung und Konzentration unter Berücksichtigung der Materialien des Wasserspenders. Die Herstellerempfehlungen für Reinigungsmittel müssen ebenso beachtet werden wie die Empfehlungen des Geräteherstellers. b) Lagerung vor der Anwendung ohne Kontaminationsgefahr c) Gute Ausspülbarkeit zur Vermeidung von Rückständen d) Einmalige Verwendung und Entsorgungsmöglichkeit e) Eventuelle Hinweise auf persönliche Schutzmaßnahmen bei der Anwendung sind zu berücksichtigen Abschnitt 6. Ausführung von Wasserspendern 6.1 Die Werkstoffe und die Ausführung der Wasserspender müssen den jeweiligen in Deutschland geltenden nationalen und europäischen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wasserspender müssen insbesondere über eine CE-Kennzeichnung zur elektrischen Sicherheit verfügen und den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des LFGB, der BedarfsgegenständeVO und der VO (EG) 1935/2004 sowie der Maschinenrichtlinie entsprechen erfüllen. 6.2 Um sicherzustellen, dass eine nachteilige Beeinflussung des Wassers vermieden wird, müssen sämtliche mit Wasser in Berührung kommenden Bauteile der Wasserspender den rechtlichen Vorschriften über Gegenstände mit Lebensmittelkontakt entsprechen. 6.3 Wasserspender, die mit einer Wasserheizvorrichtung ausgestattet sind, müssen: Seite 7 Stand Juli 2010

8 a) an für den Benutzer gut sichtbarer Stelle (vorzugsweise neben dem Zapfhahn für Heißwasser) mit einem geeigneten Warnetikett versehen sein (z.b. mit dem Hinweis Vorsicht heißes Wasser ), b) über eine Kindersicherung verfügen Die Funktionsfähigkeit eventuell vorhandener Kühleinrichtungen muss sichergestellt sein. Abschnitt 7. Armaturen, Werkstoffe und Filternormen 7.1 Beim Anschluss von Wasserspendern an das Wasserleitungsnetz müssen zumindest die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. 7.2 Der Anschluss von Wasserspendern darf nur an eine geeignete Wasserleitung erfolgen, die Trinkwasser führt. 7.3 Tanks bzw. Zisternen sind als Wasserquelle unzulässig, sofern sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und speziell für diese Verwendung angefertigt wurden. 7.4 Armaturen und Rohrleitungen und Schläuche müssen aus für Lebensmittel geeigneten Werkstoffen gefertigt und so ausgelegt sein, dass sie die Anforderungen der entsprechenden Gesetze erfüllen. Das Leitungsmaterial und die Zuleitungen müssen den Vorgaben der BedarfsgegenständeVO und der VO (EG) 1935/2004 entsprechen. 7.5 An der Anschlussstelle zum Leitungsnetz müssen ein Absperrventil und ein Doppelrückschlagventil angebracht sein. Es wird empfohlen, eine Leckschutz-/Überlaufschutzvorrichtung zu installieren und entsprechend einzustellen. Die DIN 1988 ist hierbei zu berücksichtigen. 7.6 An Aufstellorten, an denen der Wasserdruck jederzeit den maximalen Betriebsdruck des Wasserspenders, der Filter bzw. der Armaturen übersteigt oder übersteigen kann, muss ein Druckminder-/Druckbegrenzungsventil installiert werden. Es wird empfohlen, ein derartiges Ventil zu installieren, wenn zur Erhöhung des Wasserdrucks eine Druckerhöhungspumpe verwendet wird. 7.7 Beim Einsatz von Wasserfiltern ist die vom Hersteller empfohlene Nutzungsdauer unter Beachtung des Wasserdurchsatzes und der Einsatzzeit zu beachten. Der Filterwechsel ist auf geeignete Weise zu dokumentieren. Die Art der verwendeten Wasserfilter ist den örtlichen Gegebenheiten (z.b. der Wasserqualität) anzupassen. 7.8 Erzeugt ein Wasserspender als Teil des Filterprozesses einen Abwasserstrom, z. B. bei Umkehrosmose-Systemen, muss der Wasserstrom über eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Luftspaltvorrichtung abgelassen werden. 7.9 Bei Umkehrosmose-Systemen ist die Membrane entsprechend den Herstellerangaben auszutauschen. Die Maßnahme muss dokumentiert werden Alle eingesetzten Materialien, die mit dem Wasser in Berührung kommen, sollten keine rauen Oberflächen besitzen, gut zu reinigen und zu desinfizieren bzw. austauschbar sein. Abschnitt 8. Auslieferungslager und Lagerungseinrichtungen 8.1 Bei Einrichtungen, die zur Lagerung von Wasserspendern und Zubehör bzw. Ersatzteilen genutzt werden, müssen Sicherheit und Gerätehygiene gemäß den gesetzlichen Anforderungen sichergestellt sein. 8.2 Ein Lager muss unter direkter Aufsicht einer zuständigen Person stehen, die in Bezug auf Lagermanagement, Hygiene und Sicherheit geschult worden ist. Seite 8 Stand Juli 2010

9 8.3 Das gesamte mit der Handhabung von Wasserspendern, Trinkbechern, Wasserfiltern und sonstigem Zubehör sowie Ersatzteilen zuständige Personal einschließlich des Lager- und Vertriebspersonals, muss vor bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit geschult worden sein bzw. werden. Diese sind jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Abschnitt 9. Gase 9.1 Kommen Gase bei der Verwendung des Wasserspenders zum Einsatz, dürfen nur hygienisch einwandfreie Gase und Gasbehälter verwendet werden, um eine Kontamination des Systems zu vermeiden. Die Gase müssen als Lebensmittelzusatzstoff / zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sein (Deklarierung); zusätzlich ist darauf zu achten, dass sich die Gasflasche auch äußerlich, insbesondere im Ventilbereich in einem hygienisch unbedenklichen Zustand befindet. Beim Umgang mit Gasen, namentlich mit Kohlendioxid oder Sauerstoff, haben Vertreiber und Betreiber die Betriebsanleitungen der Hersteller der Wasserspender zu beachten. Insbesondere sind die Sicherheitsbestimmungen und räumliche Bedingungen zu berücksichtigen. 9.2 Zwischen Gasversorgungseinrichtung (Druckminderer, Schläuche) und Gerät muss eine Rückschlagssicherung installiert sein um das Rückströmen von Wasser in die Gasleitung(en) sicher auszuschließen. (ASI 6.80). Gasflaschen sind gegen das Umfallen zu sichern. Abschnitt 10. Trinkgefäße 10.1 Ver- und Betreiber dürfen nur solche für die Verwendung an Wasserspendern vorgesehene Trinkgefäße und Becher verwenden und vertreiben, die den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen (BedarfsgegenständeVO und die VO (EG) 1935/2004). Durch die Umgebung und das Handling bei der Benutzung dürfen keine nachteiligen Beeinflussungen erfolgen Soweit Ver- und Betreiber Becher zur Verwendung für heißes Wasser liefern, müssen diese Becher: so ausgelegt sein, dass sie der Temperatur des gezapften Wassers ohne übermäßige Verformung, Wärmeübertragung oder Verbrühungsgefahr für den Verbraucher standhalten. Becher, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen entsprechend gekennzeichnet sein, soweit sich deren Verwendungszweck nicht aus den Umständen ergeben. Sammelbehälter für gebrauchte Becher müssen für die Endverbraucher deutlich gekennzeichnet sein. Um eine Fehlanwendung durch den Endverbraucher zu vermeiden, sollten diese Behälter so gestaltet sein, dass eine Wiederbenutzung gebrauchter Becher nicht mehr möglich ist Bei der Entsorgung von Einwegbechern müssen Ver- und Betreiber eine Entsorgung gemäß den Anforderungen der Verpackungsverordnung und den örtlichen Bestimmungen gewährleisten. Abschnitt 11. Verordnungen, Rechtsvorschriften und Normen 11.1 Ver- und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern müssen sich und ihr hiermit befasstes Personal über die aktuellen Rechtsvorschriften mit Relevanz für Trinkwasser und Wasserspender informiert halten und dafür Sorge tragen, dass dem Personal der Zugang zu den einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen gewährleistet wird, sofern dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist Eine Liste der zu berücksichtigen Vorschriften ist im Anhang III enthalten; sie sind in ihrer jeweils geltenden Fassung heranzuziehen. Seite 9 Stand Juli 2010

10 Abschnitt 12. Gefahrenvermeidung, HACCP-Konzept 12.1 Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern müssen über ein HACCP-Konzept verfügen, das an die individuellen Anforderungen ihres Unternehmens und dessen Produkte angepasst ist. Das in Anhang I abgebildete HACCP-Konzept ist exemplarisch und bedarf gegebenenfalls der Konkretisierung durch den Betreiber. Der Betreiber muss Besonderheiten, die sich bei seinem Aufstellort ergeben, in sein spezifisches Konzept einarbeiten. Grundsätzlich muss ein HACCP-Konzept betreiberspezifisch ausgerichtet sein; jeder Betreiber hat für seine Prozesse und Produkte mindestens eine HACCP-Analyse durchzuführen. Unter der Voraussetzung, dass alle allgemeinen Hygieneregeln (Maßnahmen der Guten Hygienepraxis) umgesetzt sind und eingehalten werden, ist im Rahmen der HACCP-Analyse zu entscheiden, ob zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Diese sind folglich festzulegen, einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen mit dem Ziel, die Sicherheit des an den Konsumenten abgegebenen Wassers zu gewährleisten (HACCP-Konzept). Die HACCP-Analyse und Festlegung eines HACCP-Konzepts haben folgende Schritte zu umfassen: Gefahrenanalyse und Risikobewertung Identifizierung kritischer Kontrollpunkte CCPs), an denen eine Kontrolle notwendig ist, um Gefahren zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren oder ggf. anderweitiger Kontrollpunkte (CPs) Festlegung von Grenzwerten/Lenkungskriterien für die kritischen Kontrollpunkte Festlegung Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist Festlegung regelmäßiger Verifizierungsverfahren Erstellung von angemessenen Dokumenten und Aufzeichnungen Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit einer eventl. Vorhandenen UV- Bestrahlung Aufgrund der Tatsache, dass die Prozesse und Produkte beim Ver- und Betreiben von leitungsgebundenen Wasserspendern gut vergleichbar sind, können die Verantwortlichen sich sehr eng an beispielhaften Gefahrenanalysen und HACCP-Konzepten orientieren. Vorausgesetzt ist allerdings, dass alle empfohlenen Regeln und Maßnahmen der Hygiene eingehalten sind. Im Rahmen dieser Leitlinie wird beispielhaft eine Übersicht über Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen an kritischen Punkten gegeben (vgl. Anhang I). Diese Übersicht gilt einem typischen Vertriebsprozess und stützt sich auf eine Betrachtung und Bewertung der erfahrungsgemäß denkbaren Gefahren (Gefahrenanalyse/Risikobewertung): Verunreinigung des Wasserspenders und Defekte bereits beim Wareneingang Mikrobiologische Verunreinigungen des Wassers aufgrund mangelnder Hygiene bei Transport, bei notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, bei Instandhaltungsmaßnahmen oder bei Fehlgebrauch durch den Endverbraucher. Hinweise zur Entnahme von mikrobiologischen Stichproben sind in Anhang III enthalten. Kritische, d. h. sicherheitsrelevante, Kontrollpunkte (CCPs) treten in diesen Prozessen typischerweise nicht auf; die Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen gelten der Korrektur und Behebung der Einflüsse an hygienerelevanten Kontrollpunkten Ver- und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern müssen über ein Aufzeichnungssystem für evtl. Kundenbeschwerden verfügen, in dem relevante Einzelheiten zu jeder Beschwerde und zu den getroffenen Abhilfemaßnahmen aufzuzeichnen sind. (Das System muss regelmäßig überprüft und einer Trendbewertung unterzogen werden, um potentielle Gefahren frühzeitig erkennen und hiergegen Vorkehrungen treffen zu können.) Seite 10 Stand Juli 2010

11 Abschnitt 13. Schulungen und Fortbildung Mit Ausnahme von Verwaltungs- und Verkaufspersonal müssen sämtliche Mitarbeiter der Ver- und Betreiber von leitungsgebundenen Wasserspendern vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in allen Aspekten der persönlichen Hygiene, Gesundheit und Sicherheit, Geräte- und Produkthygiene entsprechend ihren jeweiligen Aufgaben und den gesetzlichen Anforderungen geschult werden Die Schulungen gem. Ziff müssen jährlich - bei Bedarf auch öfter - wiederholt und auf geeignete Weise dokumentiert werden. Abschnitt 14. Umweltmanagement 14.1 Die Ver- und Betreiber von Wasserspendern verpflichten sich, beim Vertrieb und beim Betrieb der Geräte dem Umweltschutz Rechnung zu tragen Insbesondere sollen die Vertreiber und Betreiber der Geräte bei der Reinigung, der Desinfektion und bei der Wartung der Geräte möglichst umweltverträgliche Mittel verwenden, den Verpackungsund Transportaufwand begrenzen und eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Entsorgung der Wasserspender, aller Verpackungen sowie von Trinkbechern, gebrauchten Ersatzteilen, Wasserfilter und Reinigungsmitteln gewährleisten. Zur umweltgerechten Entsorgung von Ersatzteilen und Reinigungsmittel gehört auch die ordnungsgemäße Entsorgung der Wasserfilter. Dies sollte nach Herstellerangaben erfolgen Mit der Entsorgung der unter Ziff genannten Materialien werden nur qualifizierte Fachunternehmen beauftragt. Bei der Entsorgung der Wasserspender werden deren Vertreiber bzw. Betreiber die Vorgaben der Gerätehersteller entsprechend den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beachten und ggf. die erforderlichen Entsorgungsnachweise erbringen Durchgeführte Entsorgungsmaßnahmen sind auf geeignete Weise zu dokumentieren. Seite 11 Stand Juli 2010

12 Anhang I TABELLARISCHE ÜBERSICHT: SICHERUNGS- UND ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN DER KRITISCHEN PUNKTE: Prozessschritt: WARENEINGANG Vorgang Eingehende Wasserspender Risiken Gefahr(en) Verunreinigung des Wasserspenders und mögliche Defekte Regelmäßige Maßnahmen und vorbeugenden Maßnahmen CE-Zeichen; eigene Spezifikationen CP/CCP CP Watercooler Kritische Grenze(n) Wenn Verpackung beschädigt oder verunreinigt Wenn CE-Zeichen fehlen Überwachung Inspektion beim Eintreffen gemäß Stichprobenplan Korrekturmaßnahmen Feedback an den Zulieferer Beseitigung des Mangels Prozessschritt: VERTRIEB Vorgang Transport Risiken Gefahr(en) Mikrobiologische Verunreinigung, Übertragung von Geruchs- und Geschmacksstoffen Regelmäßige Maßnahmen und vorbeugenden Maßnahmen Alleinige Verwendung von Transportbehältnissen, die ausschließlich für den Lebensmitteltransport vorgesehen sind CP/CCP CP Transportbehältnisse Kritische Grenze(n) Wenn Verpackung beschädigt oder verunreinigt Wenn der Transport in Behältnissen erfolgt, die nicht für Lebensmittel geeignet sind Überwachung Eine Reinigungsund Sterilitätserklärung ist bei jeder Lieferung anzufordern Korrekturmaßnahmen Erneute Reinigung und ggf. Desinfektion; Feedback an das Speditionsunternehmen Seite 12 Stand Juli 2010

13 Prozessschritt: SERVICE UND HYGIENISCHE WARTUNG VON WASSERSPENDERN Vorgang Reinigung und Desinfektion Hygienische Instandhaltung Nutzung durch den Verbraucher Risiken Gefahr(en) Mikrobiologische Verunreinigung aufgrund mangelnder Hygiene Mikrobiologische Verunreinigung aufgrund mangelnder Hygiene Mikrobiologische Verunreinigung aufgrund falscher Benutzung Regelmäßige Maßnahmen und vorbeugenden Maßnahmen Intensive Reinigung und Desinfektion des Wasserspenders geräteabhängig und gemäß Hersteller- Angaben Reinigung und Desinfektion des Wasserspenders Angemessene Gebrauchsanweisung und Wartung CP/CCP Kritische Grenze(n) Überwachung Korrekturmaßnahmen CP Reservoir, Verbindungsstücke und Zapfhähne CP Filter, Heißwassertank, Gummidichtungen CP Wasserspender Mikrobiologischer Richtwert* Vorgaben zur Reinigung Mikrobiologischer Richtwert* Mikrobiologischer Richtwert* Interner Wartungsplan Interner Wartungsplan Überprüfung der Wartung, Reinigung und Desinfektion mit Dokumentation Nochmalige Reinigung des Wasserspenders Wechsel der Filter, des Heißwassertanks und der Gummidichtungen Anpassung der Wartungs-, Betriebsu. Gebrauchsanleitunge n * HINWEISE ZUR ENTNAHME VON MIKROBIOLOGISCHEN STICHPROBEN, vgl. Anhang III Seite 13 Stand Juli 2010

14 Anhang II BEISPIEL: BETRIEBSANWEISUNGEN FÜR DEN KUNDEN / BETREIBER 1. Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie vor Inbetriebnahme des Gerätes zunächst sorgfältig die mitgelieferte Anleitung, um sämtliche Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Wasserspender muss den derzeitigen Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Aus diesem Grund muss er mit dem Prüfsymbol CE gekennzeichnet sein. Prüfen Sie bitte das Vorhandensein des CE-Symbols. Die Installation des Wasserspenders ist nur von autorisiertem Fachpersonal durchzuführen. Für Ihre Sicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist das Wechseln des Gasdruckbehälters nur unter genauer Einhaltung der entsprechenden Anleitung zum Einbau oder Wechsel des Druckgasbehälters durchzuführen. Der Druckgasbehälter muß immer senkrecht stehen und gegen Umfallen gesichert werden. Eventuelle Reparaturen des Wasserspenders dürfen ausschließlich durch einen autorisierten, qualifizierten Techniker durchgeführt werden. Mögliche Eingriffe, welche nicht in der Bedienungsanleitung beschrieben sind, dürfen ausschließlich durch autorisiertes, qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Die Bedienungsanleitung gilt nur in Verbindung mit der mitgelieferten Originalanleitung des Herstellers. In Zweifelsfällen ist die Originalanleitung des Herstellers verbindlich. 2. Hinweise zum Standort Der Wasserspender muss auf eine waagerechte Oberfläche gestellt werden, welche das Gewicht des Spenders inkl. des Druckgasbehälters tragen kann (gemäss technisches Datenblatt). Der Spender muss so aufgestellt werden, dass stets ausreichend Be- und Entlüftung gegeben ist. Insbesondere die Rück- und die Oberseite sollten über mindestens fünf bis sieben Zentimeter Freiraum für die Belüftung verfügen. Der Spender sollte nicht in der Nähe von direkten oder indirekten Hitzequellen aufgestellt werden (z.b.: Backöfen, Heizkörpern, Heizöfen, Kaffeemaschinen, usw.). Ebenfalls sollte der Spender nicht in feuchten Bereichen, in Durchgangswegen oder Fluchtwegen aufgestellt werden. Die Vorschriften bezüglich der maximal erlaubten CO 2 -Konzentrationen sind in Bezug auf die Raumgrösse und die Raumfläche zu beachten. Es dürfen keine Gegenstände auf den Wasserspender gestellt werden. Der Wasserspender sollte in der Nähe der Energieversorgung und des Wasser- Anschlusses aufgestellt werden. Seite 14 Stand Juli 2010

15 Energieversorgung und Wasseranschluss müssen zu den Merkmalen des Spenders, welche im technischen Datenblatt beschrieben sind, passen. Stromkabel und Wasserleitung dürfen sich in ihrer Anordnung nicht behindern. Die PE-Versorgungsleitung darf nicht in der Nähe von Wärmequellen verlegt werden. Ist der Wasserspender während des Transports oder während der Installation nicht in senkrechter Position gewesen, ist es nötig, das Gerät senkrecht zu stellen und mindestens 24 Stunden mit der Inbetriebnahme abzuwarten. 3. Anschluß an die Wasserversorgung Es dürfen keine provisorischen Anschlüsse errichtet werden. Des Weiteren sollten die folgenden Eingriffe nur durch autorisiertes, qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Zwischen Wasserspender und Wasserversorgung muss ein Absperrventil und ein Rückflussverhinderer eingebaut werden. Wegen Vermeidung von Schäden es wird dringend empfohlen einen Wasserstop (elektrisch oder mechanisch) einzubauen. Der Wasseranschluss muss den folgenden Merkmalen gerecht werden, um einen sicheren und fehlerfreien Betrieb des Spenders zu gewährleisten: Der Wasserdruck muss festgestellt werden. Sollte der Druck höher sein, als vom Hersteller empfohlen ist es notwendig einen Druckminderer hinter dem Wasserabsperrhahn anzubringen um den Druck gemäß Herstellerangaben zu reduzieren. Für die Wasserleitungen müssen Rohre und Verbindungen verwendet werden, welche für Lebensmittel geeignet sind. Sonderzubehörteile, wie beispielsweise Filter, welche ggf. im Leitungsnetz installiert werden, müssen ebenfalls für Lebensmittel geeignet sein. 4. Instandhaltung Die folgende Übersicht zeigt sämtliche gewöhnlichen und planmäßigen Instandhaltungen, welche zu den festgelegten Perioden durchzuführen sind. Diese Zeiten beziehen sich auf einen normalen Gebrauch des Wasserspenders. Eine intensivere Benutzung des Spenders kann dazu führen, dass eine häufigere Instandhaltung erforderlich wird. Wurde der Wasserspender längere Zeit nicht genutzt (zwei bis drei Tage), so ist es empfehlenswert drei bis vier Liter Wasser jeder Art (still gekühlt, still ungekühlt, karbonisiert) zu entnehmen! Seite 15 Stand Juli 2010

16 BAUELEMENT ART DER TÄTIGKEIT BEDIENUNGSRHYTMUS tägl. wöchentl. halbjährl. jährl. Auszuführen durch Externes Gehäuse und Frontplatte Reinigung x Kunde/Betreiber (mit handelsüblichem mildem Reiniger) Wasserauslass Desinfektion x Kunde /Betreiber (z. B.mit Cooler-Clean- Spray) Leerung x Kunde/Betreiber Tropfenfänger Reinigung x Kunde/Betreiber (unter fließendem Wasser mit handelsüblichem mildem Reiniger) Ventilationsschlitze Reinigung x Wasserspender Desinfektion * Kunde/Betreiber (mit trockener Bürste oder einem Tuch) Fachpersonal des Vertreibers oder autorisiertes, qualifiziertes Fachpersonal Wasserfilter Austausch ** ** Fachpersonal des Vertreibers oder autorisiertes, qualifiziertes Fachpersonal UV-Lampe Austausch x Fachpersonal des Vertreibers oder autorisiertes, qualifiziertes Fachpersonal * Die Desinfektion ist gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers des Wasserspenders im Intervall zwischen 90 und 180 Tagen - in Abhängigkeit vom Aufstellort durchzuführen. ** Der Austausch des Filters erfolgt halbjährlich oder jährlich gemäss Herstellerangaben. Seite 16 Stand Juli 2010

17 Anhang III HINWEISE ZUR ENTNAHME VON MIKROBIOLOGISCHEN STICHPROBEN 1. ALLGEMEINES POU Wasserspender können mit drei verschiedenen Arten von Zapfhähnen betrieben werden: es gibt Zapfhähne für heißes, gekühltes und ungekühltes Leitungswasser (d.h. Wasser, das in etwa Raumtemperatur hat). Sofern vom Antragsteller nicht anders gewünscht wird eine Wasserprobe aus dem Hahn für gekühltes Leitungswassers entnommen. 2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE PROBENENTNAHME VON MIKROBIOLOGISCHEN PROBEN Die Probennahme ist unter den an der Probenentnahmestelle bestmöglichen aseptischen Bedingungen durchzuführen. Beachten Sie Umgebungsfaktoren wie überdachte oder eingezäunte Bereiche, Einwirkung durch Luftstrom, Staub, Manipulation durch andere interessierte Personen, Insekten etc. Die Probenentnahmestelle ist, sofern es das Material der Entnahmestelle erlaubt, mit 70%igem Alkohol oder mit einem anderen geeigneten Mittel zu desinfizieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich für Rückfragen bezüglich des Materials an den Antragsteller/Hersteller/Gerätelieferant, um Schäden an der Entnahmestelle vorzubeugen. Wird an derselben Entnahmestelle sowohl eine chemische, als auch eine mikrobiologische Analyse durchgeführt, ist zuerst eine chemische Probe und im Anschluss die mikrobiologische Probe zu entnehmen. 3. PROBENENTNAHME 3.1 Zur Desinfizierung der Entnahmestelle ist der Zapfhahn auf geeignete Weise, z.b. mit einem in 70%igen Alkohol getränkten Wegwerftuch oder einem Reinigungsspray zu reinigen. Nach der Desinfizierung der Entnahmestelle mit Alkohol warten Sie einige Sekunden, damit der restliche Alkohol verdunsten kann. 3.2 Öffnen Sie den Zapfhahn und lassen Sie das Wasser ca. zwei Sekunden lang fließen, so dass auch der letzte Rest Alkohol entweichen kann. Beachten Sie jedoch, dass vor und nach einer solchen Desinfektion maximal 0,5 Liter entnommen werden dürfen, da das Ablassen großer Wassermengen zu einer Entleerung des Wassertanks führen kann. 3.3 Stellen Sie sicher, dass Sie einen passenden und sterilen Behälter verwenden. Versehen Sie den Behälter mit einer eindeutigen und sachgemäßen Etikettierung. 3.4 Öffnen Sie den sterilen Behälter, ohne einen möglichen Flaschenhals oder das Innere des Verschlussdeckels zu berühren. 3.5 Befüllen Sie die Flasche bzw. den Behälter, so dass zwischen Wasserrand und Behälterverschluss noch 1 cm Luft bleibt und verschließen Sie die Flasche bzw. den Behälter im Anschluss daran unverzüglich. 3.6 Bewahren Sie die Probe im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad Celsius auf und transportieren Sie sie innerhalb von 24 Stunden gekühlt zum Labor. Seite 17 Stand Juli 2010

18 Anhang IV LITERATURHINWEISE: GESETZE, VERORDNUNGEN, VORSCHRIFTEN, NORMEN UND INFORMATIONEN Hinweis: Die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen müssen nur in der jeweils geltenden Fassung herangezogen werden. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV) Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (ZZulV) Verordnung über Anforderungen an Zusatzstoffe und das Inverkehrbringen von Zusatzstoffen für technologische Zwecke (ZVerkV) DIN 6650 Getränkeschankanlagen DIN Leitungsgebundene Wasseranlagen DIN EN ISO Sicherheit von Maschinen - Hygieneanforderungen an die Gestaltung von Maschinen DIN Lebensmittelhygiene Hygieneschulung DIN Lebensmittelhygiene - Reinigung und Desinfektion DIN Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen -Technische Regel des DVGW DIN Korrosion der Metalle - Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer - Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit DIN Korrosion der Metalle - Korrosionsversuche mit Trinkwässern - Teil 1: Prüfung der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit DVGW W 270 Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) - Sonderdruck - Technische Regel des DVGW BGR 228 Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen ASI 6.80 Druckgase zur Versorgung von Getränkeschankanlagen Satzung, Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.v. (bdv) Satzung, German WaterCooler Association e.v. (GWCA) HACCP-Konzept, Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.v. (bdv) HACCP-Konzept, German WaterCooler Association e.v. (GWCA) VDI 6023 Blatt 1 (1998) Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen Seite 18 Stand Juli 2010

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