Datenschutz und Datensicherheit im E-Government. Jessica Hanschur Frauke Rogalla
|
|
- Lieselotte Bella Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenschutz und Datensicherheit im E-Government Jessica Hanschur Frauke Rogalla
2 Gliederung 1. Einleitung 2. Erwartungen der BürgerB 3. Bedeutung des Datenschutzes 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 3.2. Datenschutzrechtliche Regelungen 4. Allgemeine Datenschutzbedrohungen im WWW 5. Spezifische E-Government E Bedrohungen und Lösungsansätze 6. Gestaltungsansätze tze anhand eines Beispiels 7. Schlussbetrachtung 2
3 1. Einleitung Begriffsabgrenzung Datenschutz: : Gesetzlicher Schutz vor dem Missbrauch von Daten (insbesondere persönlichen) und gegen die unbefugte Nutzung und Verwertung in Datenbanken Datensicherheit: : Schutz von Daten hinsichtlich gegebener Anforderungen an deren Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität t (moderner ist dafür r die Verwendung des Begriffs "IT-Sicherheit"). 3
4 2. Erwartungen der Bürger Meinungen der Bürger B über die Sicherheit von E-GovernmentE Quelle: Wirth, 2003:2 4
5 2. Erwartungen der Bürger Internationaler Vergleich Meinung: E-Government ist unsicher Quelle: Wirth, 2003:3 5
6 2. Erwartungen der Bürger Gegenläufige Tendenzen Bürger wollen mehr E-GovernmentE Quelle: Wirth, 2003:4 6
7 2. Erwartungen der Bürger Erwartungen und Befürchtungen Befürchtung in der Privatsphäre re eingeschränkt nkt zu werden 55% der Deutschen wünschen w sich einen Ausbau des Datenschutzes etwa 80% der Städte gaben für f r fehlende Verwaltungstransaktionen über das Internet unzureichenden Datenschutz und Datensicherheit an 7
8 3. Bedeutung des Datenschutzes Bedeutung des Datenschutzes Bürgerfreundliches E-Government E setzt wirksamen Datenschutz und die Gewährleistung der Datensicherheit voraus 8
9 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Verfassungsrechtliche Prinzipien Fernmeldegeheimnis Recht auf informationelle Selbstbestimmung 9
10 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Verfassungsrechtliche Prinzipien Volkszählungsurteil des BVerfG (1993) Informationelles Selbstbestimmungsrecht unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung [wird] der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art.2 I i.v.m. Art.1 I GG umfasst 10
11 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Verfassungsrechtliche Prinzipien Verknüpfung der Aussagen des Art.2 I und des Art.1 I GG allgemeines Persönlichkeitsrecht Auffanggrundrecht 11
12 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Verfassungsrechtliche Prinzipien verschiedene Ausprägungen des allgemeinen Persönlickeitsrechts: Recht auf Privatsphäre re Recht am eigenen Bild und Wort Recht zur Gegendarstellung Recht auf informationelle Selbstbestimmung Befugnis des Einzelnen, [...] selbst zu entscheiden, wann u. innerhalb welcher Grenzen Lebenssach- verhalte offenbart werden 12
13 3.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Verfassungsrechtliche Prinzipien Schutzbereich: natürliche Personen Erhebung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe von Daten Einschränkung: nkung: überwiegendes Allgemeininteresse gesetzliche Grundlage Grundsatz der Verhältnism ltnismäßigkeit 13
14 3.2. Datenschutzrechtliche Regelungen Europäische Regelungen Europäische Datenschutzrichtlinie Richtlinie für f r den Schutz personen- bezogener Daten und der Privatsphäre re in der elektronischen Komunikation Richtlinie für f r den elektronischen Geschäftsverkehr Richtlinie für f r elektronische Signaturen 14
15 3.2. Datenschutzrechtliche Regelungen Nationale Regelungen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) Telekommunikationsgesetz (TKG) 15
16 4. Allgemeine Datenschutz Bedrohungen im WWW 4. Allgemeine Datenschutz Bedrohungen im WWW Konzeptionsfehler Programmierfehler Verlust der Vertraulichkeit Verlust der Integrität Verlust der Verfügbarkeit 16
17 4. Allgemeine Datenschutz Bedrohungen im WWW Datenspuren beim Öffnen einer Website IP- Adresse Betriebssystem Typ und Version des Browsers Protokolle die verwendet werden URL der Seite, über die der Nutzer weitergeleitet wurde Wahl der Sprache ggf. Inhalte von Cookies 17
18 5. Spezifische E-Government Bedrohungen Elektronische Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten 11 I BDSG und 11 I TDDSG Voraussetzungen: Einwilligung des Betroffenen oder gesetzliche Vorschrift Alternativen: Veröffentlichung von Funktionsbezeichnungen, Telefonnummern, Auskunftshotline 18
19 5. Spezifische E-Government Bedrohungen Virtuelle BürgerakteB SmartCard Probleme: - Verfügungsgewalt über die Bürgerakte B liegt ausschließlich lich im Herrschaftsbereich des BürgersB - erheblicher organisatorischer Aufwand virtuelles Schließfach Probleme: - Profilbildung bei zentraler Speicherung - geringe Transparenz bei dezentraler Speicherung 19
20 5. Spezifische E-Government Bedrohungen Personenidentifizierung und - authentifizierung (i.v.m. einem Passwort) elektronische Signatur zentrale Verzeichnisse elektronischer Personalausweis Probleme: - Grundsatz der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung nicht erfüllt - geringe Transparenz 20
21 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Melderegisterauskunft Hannover 21
22 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels 2. Melderegisterauskunft Hannover 1. Auskünfte an jedermann auf anonyme Anfrage mit Bezahlung der Gebühr per Geldkarte 2. Auskünfte auf Anfrage registrierter privater Stellen mit Sammelabrechnung per Gebühren 3. Gebührenfreie Auskünfte auf Anfrage von Mitarbeitern von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen Personen der Gruppen 2 und 3 müssen m sich bei der Anfrage anhand der e-signatur e identifizieren (auch pseudonym) 22
23 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Die elektronische Signatur digitale Signatur = Siegel auf der Basis eines privaten Schlüssels, der durch eine vertrauenswürdige rdige Stelle nachweislich einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. elektronisches Handeln ist so mit voller Rechtskraft möglichm 23
24 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Funktionsweise der e-signature einmaliges Schlüsselpaar (privater und öffentlicher Schlüssel) werden einer natürlichen Person zugeordnet privater Schlüssel = geheim öffentlicher Schlüssel = zugänglich Inhalte werden mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt sselt und können k nur mir dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel geöffnet werden 24
25 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Funktionsweise der e-signature A B Quelle: Fuhrberg, 2000:90 25
26 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Die Geldkarte Geldkarte = wiederaufladbare elektronische Geldbörse rse kontogebunden (auf der EC-Karte) kontoungebunden (Aufladen mit Bargeld) 26
27 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Voraussetzungen der Geldkartenzahlung Bei kontogebundenen Karten muss die Karten PIN bei der Bezahlung eingegeben werden Kartenlesegerät t notwendig Software notwendig Schattenkonto der Geldkarte bei der Bank (ohne die Speicherung persönlicher Daten) 27
28 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Merkmale der Geldkartenzahlung Garantie der Zahlung Keine Rückzahlung R ein Widerruf der Beträge durch den Kunden ist nicht möglich Geeignet für f r Kleinbeträge Geldkarten können k nur von Kreditinstituten herausgegeben werden 28
29 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Datenschutzrechtlicher Bewertung nur die Daten, die für f r die jeweilige Dienstleistung nötig n sind werden gespeichert Abruf von allgemeinen Informationen auch ohne Registrierung Zugriffe werden anonym protokolliert Für r Abrechnungszwecke werden nur die dafür r erforderlichen Daten verarbeitet und gespeichert. 29
30 6. Gestaltungsansätze anhand eines Beispiels Datenschutzrechtliche Bewertung Daten werden nicht länger l als nötig n gespeichert (30 Tage/180 Tage) Daten werden nicht zweckentfremdet Eine Weiterleitung an andere Behörden/Firmen/Personen erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht persönliche Daten werden verschlüsselt sselt übermittelt (Browser auf dem Anwender PC muss das unterstützen) tzen) Das Verfahren wird den derzeitigen Bestimmungen gerecht 30
31 Fazit Das Beispiel Hannover zeigt, dass es möglich m ist, rechtliche Vorgaben mit Hilfe von technischen LösungsmL sungsmöglichkeiten glichkeiten umzusetzen Das derzeitige E-Government E Angebot zeigt, dass momentan ausreichender Rückhalt R und Akzeptanz in der Bevölkerung fehlen und auch die Verwaltung selbst dies noch nicht als Alternative ansieht 31
32 Fazit Datenschutz ist ein Erfolgsfaktor für f r E-E Government Die Voraussetzung sind hohe Sicherheitsstandards Datenschutz ist eine unverzichtbare Voraussetzung Ständige Anpassung an technische Innovationen muss gewährleistet sein 32
33 Literaturangaben Bundesamt für f r Sicherheit in der Informationstechnik, Bedeutung der elektronischen Signatur, [URL: ( ). Fuhrberg,, Kai, 2000: Internet-Sicherheit, Browser, Firewalls und Verschlüsselung, sselung, München. Hauschild,, Timo Dr./ Rohde,, Martina/ Beyer, Karl-Josef, Bundesamt für f r Sicherheit in der Informationstechnik, 2004: Sichere Kommunikation im E-Government, E [URL: /4_SiKomm.pdf], ( ). 33
34 Literaturangaben Knaak,, Thomas (Ansprechpartner), 2002: Datenschutzgerechtes egovernment,, [URL: bfd.bund.de/.de/information/egovernment.pdf] ( ). Landeshauptstadt Hannover,, Fachbereich Recht und Ordnung: Einfache Melderegisterauskunft, [URL: stadt.de/.de/ewomra-lhh/requestnew.do] ( ). 34
35 Literaturangaben Schaar,, Peter, 2002: Datenschutz im Internet, Die Grundlagen, München. M Wirth,, Sebastian Dr., 2003: Datenschutzgerechtes E-Government, E Vortrag auf der 1. Hamburger E-GovernmentE Government-Messe vom , [URL: fhh.hamburg.de/.de/stadt/aktuell/weitere- einrichtungen/datenschutzbeauftragter/informati onsmaterial/oeffentliche oeffentliche- verwaltung/egovernment egovernment-vortrag- pdf,property property=source.pdf] ], ( ). 35
36 Literaturangaben Yildirim, Nuriye,, 2004: Datenschutz im Electronic Government, Risiken, Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten glichkeiten für f r ein datenschutzgerechtes und rechtsverbindliches egovernment, Wiesbaden. 36
Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrE-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz Lukas Gundermann LD2@datenschutzzentrum.de Übersicht Frontoffice: Information und Interaktion mit dem Bürger
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: Kürzel: De-Mail Dokumentenablage IT-Sicherheit BSI TR 01201 Anwendungsbereich: Version:
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrDFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein kaehler@dfn.de Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine
MehrDatenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de
Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren
Mehr3. Verbraucherdialog Mobile Payment
3. Verbraucherdialog Mobile Payment Empfehlungen der Arbeitsgruppe Datenschutz 1. Überlegungen vor Einführung von Mobile Payment Angeboten Vor der Einführung von Mobile Payment Verfahren ist die datenschutzrechtliche
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrDatenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund
Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDatenschutz & Sicherheit Verschlüsselung von Daten Anonymisierte Kommunikation im Netz
Digitale Selbstverteidigung Datenschutz & Sicherheit Verschlüsselung von Daten Anonymisierte Kommunikation im Netz Worum geht es? Inhalt Datenschutz & Sicherheit Welche Möglichkeiten zum Schutz von Daten
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrDatensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit
Katastrophenschutz ein angestrebter Zustand, der durch Maßnahmen, wie, Katastrophenschutz und Datensicherung erreicht Datensicherung werden soll, aber niemals vollständig erreicht werden wird die EDV bringt
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 9 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: De-Mail Postfach- und Versanddienst IT-Sicherheit Anwendungsbereich: Kürzel: BSI De-Mail
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrHandbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:
Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrZählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen
Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrClient-Systemanforderungen für Brainloop Secure Dataroom ab Version 8.30
Client-Systemanforderungen für Brainloop Secure Dataroom ab Version 8.30 Copyright Brainloop AG, 2004-2014. Alle Rechte vorbehalten. Dokumentenversion 2.0 Sämtliche verwendeten Markennamen und Markenzeichen
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrInternet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?
Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit
IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrWas Kommunen beim Datenschutz beachten müssen
Wiesbaden DiKOM am 08.05.2012 Was Kommunen beim Datenschutz beachten müssen Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Seit 1970 Oberste Landesbehörde Dem Hessischen Landtag zugeordnet Aufsichtsbehörde
MehrSORGFÄLTIGER UMGANG MIT DEN EIGENEN DATEN
Seminar: Datenschutz und Datenpannen SORGFÄLTIGER UMGANG MIT DEN EIGENEN DATEN Einleitung 2 Gliederung 1. Einleitung 1. Wo kann man Daten preisgeben? 2. Welche Daten will man preisgeben, welche nicht?
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrFreifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234
IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrDatenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?
Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter
MehrDatenschutz und De-Mail
Datenschutz und De-Mail Sven Hermerschmidt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 99 77 99 115 Fax: +49 (0) 228 99 10 77 99
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte bei der öffentlichen Bereitstellung von Geodaten
Datenschutzrechtliche Aspekte bei der öffentlichen Bereitstellung von Geodaten 1 Gliederung 0. Einleitung 1. Geschichtliche Entwicklung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenschutz und Geoinformation 4. Zusammenfassung
MehrElektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich
Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein
MehrE-MAIL VERSCHLÜSSELUNG
E-MAIL VERSCHLÜSSELUNG für: Ansprechpartner: Staatliche Münze Berlin Ollenhauerstr. 97 13403 Berlin Petra Rogatzki erstellt von: Nico Wieczorek Bechtle IT-Systemhaus Berlin Kaiserin-Augusta-Allee 14 10553
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Lösungen zum 12. Übungsblatt Technischer Datenschutz an Hochschulen
und der IT-Sicherheit Lösungen zum 12. Übungsblatt Technischer Datenschutz an Hochschulen 12.1 Datenschutzrechtliche Chipkarteneinführung (1) Nach 12 Abs. 4 LHG können Hochschulen durch Satzung für ihre
MehrDatenschutzanwendung
Das IT-Verfahren Datenschutzanwendung Grundlage und Ziele wozu Datenschutz Grundlage für Datscha Technische Informationen Technische Plattform Rollenkonzept 2 Wolfgang Körner, Leiter Competence Center
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrIT-Grundschutz praktisch im Projekt Nationales Waffenregister
IT-Grundschutz praktisch im Projekt Nationales Waffenregister Günther Ennen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 19. Berliner Anwenderforum E-Government am 19. und 20. Februar 2013 Fachforum
MehrSichere E-Mail Kommunikation mit Ihrer Sparkasse
Ein zentrales Anliegen der Sparkasse Rottal-Inn ist die Sicherheit der Bankgeschäfte unserer Kunden. Vor dem Hintergrund zunehmender Wirtschaftskriminalität im Internet und aktueller Anforderungen des
MehrRechtliche Absicherung von Administratoren
Informationstag "IT-Sicherheit im Arbeitsrecht" Berlin, 15.04.2014 Rechtliche Absicherung von Administratoren RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Admin in der Organisation
MehrSichere E-Mail Kommunikation mit Ihrer Sparkasse
Ein zentrales Anliegen der Sparkasse Freyung-Grafenau ist die Sicherheit der Bankgeschäfte unserer Kunden. Vor dem Hintergrund zunehmender Wirtschaftskriminalität im Internet und aktueller Anforderungen
MehrDigital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrDatenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben
Datenschutz und Datensicherheit in mittelständischen Betrieben Vortrag beim MHUT-Mülheimer Unternehmer Treff e.v. Dienstag, 9. Februar 2010, 19.00 Uhr Datenschutz + Datensicherheit = IT-Sicherheit IT-Sicherheit
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrKreissparkasse Heinsberg. E-Mail versenden - aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden
S Kreissparkasse Heinsberg E-Mail versenden - aber sicher! Sichere E-Mail Anwendungsleitfaden für Kunden Hilfe und weitergehende Informationen zu "Sichere E-Mail" erhalten Sie von Ihrem Sparkassenberater
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrQuick Guide Mitglieder
Fairgate Vereinssoftware Quick Guide Mitglieder Login Einloggen unter: http://my.fairgate.ch/zop/ Falls noch kein Passwort vorhanden ist, muss dieses angefordert werden. Dafür deine E-Mails Adresse in
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrQualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit
Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Vortrag im Rahmen des DFG Workshops am 3. bis 4. März 2015 in Bonn Vortragsgliederung
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrWie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering
Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen
Mehr1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde
De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:
MehrWeil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle.
Weil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle. Sie übernehmen das Steuer. Wir die gesetzlichen Auflagen. Als Halter eines Firmenwagens sind Sie rechtlich dazu verpflichtet,
MehrModerne Konzepte für Datenschutz und IT-Sicherheit im Smart Grid
Moderne Konzepte für Datenschutz und IT-Sicherheit im Smart Grid Prof. Dr. Hannes Federrath Sicherheit in verteilten Systemen (SVS) http://svs.informatik.uni-hamburg.de/ Stuttgart, 6. November 2012 1 Gliederung
MehrBSI Technische Richtlinie
BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: IT-Basisinfrastruktur Funktionalitätsspezifikation Anwendungsbereich: De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 1.1 Version: 1.2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrDatenschutz in der Bildung
Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit
Mehr