Gemeinschaftsantrag von Schulgemeinde und Politischer Gemeinde

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1 10 Gemeinschaftsantrag von Schulgemeinde und Politischer Gemeinde 5 Antrag Sanierung Schulanlage Obstgarten Bauabrechnung 1. Die Gesamt-Bauabrechnung über die Sanierung und Erweiterung der Oberstufenschulanlage Obstgarten und über den Neubau des Gemeindesaals im Betrag von Franken wird genehmigt und für die entstandenen Mehrkosten ein Nachtragskredit von Franken bewilligt. Die Vorlage in Kürze An den Urnenabstimmungen 2003 und 2006 wurden für die Sanierung und Erweiterung der Oberstufenschulanlage Obstgarten sowie für den Neubau eines Gemeindesaals insgesamt 24,850 Mio. Franken bewilligt. Zu diesen Krediten bewilligten Schulpflege und Gemeinderat insgesamt Nachtragskredite von rund 3,019 Mio. Franken. Die Bauteuerung betrug bis Baubeginn rund 1,822 Mio. Franken. Daraus ergibt sich eine bereinigte Kreditsumme von 29,691 Mio. Franken. Die Gesamt-Bauabrechnung schliesst demgegenüber mit Kosten von Franken und damit mit Mehrkosten von Franken ab. Die Überschreitung beträgt rund 18%. Gegenüber den an der Urne bewilligten Krediten beträgt die Kostenüberschreitung rund 10,2 Mio. Franken oder rund 41%. Die Mehrkosten sind im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen. Während der Ausführung traten unvorhersehbare Änderungen und Ereignisse auf, wie die Sanierung von Rückständen von Asbest, PCB und Formaldehyd oder der Wassereinbruch beim Aufbau des Gemeindesaals, die hohe Zusatzaufwendungen nach sich zogen. Zum zweiten erlitt das Projekt wegen bautechnischer Erschwernisse sowie wegen Rekursen gegen die Baubewilligung für den Gemeindesaal eine fast anderthalbjährige Verzögerung, die erhebliche Mehrkosten von fast einer Million Franken zur Folge hatte. Zum dritten waren vor allem bei der Sanierung der beiden bestehenden Schulhaustrakte eine Vielzahl von bautechnisch bedingten Änderungen vorzunehmen, die zusammengenommen die Genauigkeit des Kostenvoranschlags von 10% praktisch ausschöpften.

2 11 Die Schulanlage Obstgarten konnte 2010 der Bestimmung übergeben werden, der Gemeindesaal Das Grossprojekt erfüllt die hohen Erwartungen. Der Schulbetrieb kann in optimalen Strukturen stattfinden, deren technisches und betriebliches Genügen wieder auf Jahrzehnte hinaus gesichert ist. Das Projekt stellt eine nachhaltige Wertsteigerung des gesamten Areals dar. Mit der Erweiterung der Aula zum Gemeindesaal steht zudem nicht nur der Schule, sondern auch allen Vereinen und Institutionen aus Stäfa eine stark verbesserte Infrastruktur zur Verfügung, die bereits sehr rege und intensiv genutzt wird. Das sind die erfreulichen Aspekte des Projekts. Die Schulpflege hat die Ursachen der Projekt- und Kostenentwicklung analysiert und Lehren daraus gezogen. Diese Lehren beziehen sich im Wesentlichen auf eine verbesserte Projektorganisation und auf prozessorientierte Massnahmen, die zu höherer Planungs- und Kostensicherheit führen sollen. Sie sollen zudem dafür sorgen, dass im richtigen Ablauf die Entscheide zu allfälligen kostenwirksamen Änderungen getroffen werden. Damit wird in Zukunft auf Seite der Schulgemeinde als Bauherrschaft alles vorgekehrt, um eine Wiederholung der hier negativen Erfahrungen zu vermeiden.

3 12 Beleuchtender Bericht 1. Gemeinschaftsantrag 2003 und 2006 wurden an Urnenabstimmungen der Schulgemeinde Kredite von insgesamt 21,45 Mio. Franken bewilligt für die Planung und Realisierung der Sanierung und Erweiterung der Oberstufenschulanlage Obstgarten wurde in einer weiteren Urnenabstimmung der Politischen Gemeinde Stäfa ein Betrag von 3,4 Mio. Franken für die Erweiterung der damaligen Aula der Oberstufenschulanlage zu einem Gemeindesaal bewilligt. Insgesamt standen so 24,85 Mio. Franken für die beiden Vorhaben zur Verfügung. Heute liegt die fertige Bauabrechnung vor. Sie ist als Gesamtabrechnung über die Anteile der beiden beteiligten Gemeinden hinweg konzipiert. Dadurch kann dem Anliegen Rechnung getragen werden, eine transparente Abrechnung über sämtliche Investitionen in die Schulanlage Obstgarten vorzulegen. Gleichzeitig kann darauf verzichtet werden, dass die Schulgemeinde bzw. die Politische Gemeinde Stäfa je eine eigene Abrechnung über ihren Anteil erstellen und separat vorlegen müssen, was den Gesamtüberblick erschwert hätte. Aus diesem Grund haben sich Schulpflege und Gemeinderat darauf verständigt, die Bauabrechnung gesamthaft zu erstellen und sie der Gemeindeversammlung in einem Gemeinschaftsantrag zur Genehmigung zu beantragen. Innerhalb dieser Gesamtabrechnung verantwortet der Gemeinderat den mit 37% pauschalierten Anteil an den Kosten der Erweiterung der Aula zu einem Gemeindesaal, die Schulpflege den übrigen Teil der Abrechnung. 2. Ausgangslage Die Schulpflege befasste sich seit Anfang 2012 mit der kreditrechtlichen Abrechnung der Vorhaben. Diese gestaltete sich aufwändig und schwierig, bis die rechnerische und inhaltliche Abstimmung zwischen den einzelnen Elementen der Abrechnung erreicht war. Die Abrechnung konnte schliesslich im ersten Quartal 2013 abgeschlossen werden.

4 13 Die durchaus berechtigte Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, über das wesentlich vom Kostenvoranschlag abweichende Ergebnis der Bauabrechnung und deren Begründung orientiert zu werden, führte dazu, dass vor der Fertigstellung der Abrechnung Zahlen und Inhalte nach aussen kommuniziert wurden. Dadurch wurde auch durch die Schulpflege unbeabsichtigterweise zu Spekulationen über das Ergebnis beigetragen. Dies wiederum kann die Einführung des jetzt vorliegenden Abrechnungsergebnisses erschweren und unter Umständen Verwirrung auslösen. Rückblickend ist das zu bedauern. Die zu frühe Kommunikation wollte dem Informationsdruck entsprechen. 3. Kreditabrechnung Objektkredit Gemeindeversammlung/Urne ,00% Nachtragskredite Behörden ,15% Bewilligte Kreditsumme ,00% Teuerung auf Objektkrediten bis Baubeginn ,54% Bereinigte Kreditsumme ,00% Abrechnungsergebnis ,20% Kreditüberschreitung ,20% 4. Kredite Kredite durch Legislative Für die Sanierung und Erweiterung der Oberstufenschulanlage Obstgarten und den Neubau eines Gemeindesaals wurden durch die Stimmberechtigten folgende Kredite bewilligt: a. Gemeindeversammlung Projektierungskredit für die Sanierung der Schulanlage Fr. b. Urnenabstimmung Objektkredit für die Sanierung der Schulanlage Fr. c. Urnenabstimmung Objektkredit Erweiterung Aula zu Gemeindesaal Fr. Total Fr.

5 14 Nachtragskredite Behörden Während der Bauausführung bewilligten Schulpflege und Gemeinderat in ihrer Kompetenz folgende Nachtragskredite: d Nachtragskredite Schulpflege Fr. e. Nachtragskredite Gemeinderat (Gemeindesaal) Fr. Total Nachtragskredite Fr. Die Nachtragskredite lagen insgesamt mit rund 12% der von den Stimmberechtigten bewilligten Kreditsumme in einem vertretbaren Rahmen. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlags für die Sanierung der Schulanlage lag bei 10%, jene für die Erweiterung zu einem Gemeindesaal bei 15%. Die Gründe für die Nachtragskredite beim Sanierungsprojekt für die Schulanlage lagen in der Hauptsache darin, dass sich während der Bauausführung verschiedene Planungsteile unvorhersehbar als nicht vollständig herausstellten oder betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen waren. Beides wird im Kapitel mit den Begründungen zu den Mehrkosten weiter hinten detailliert erläutert. Ein Teil der Nachträge beim Gemeindesaal war auf rekursbedingte Bauverzögerungen zurückzuführen sowie darauf, dass als Grundlage der Kreditbewilligung an der Urne lediglich eine Machbarkeitsstudie vorlag, deren Inhalt sich in der erst nachfolgenden Detailprojektierung in wesentlichen Teilen als zu wenig ausgereift erwies. Total bewilligte Kreditsumme Die an der Urne sowie von den Behörden bewilligten Kredite ergebe folgende Kreditsumme: f. Kredite Gemeindeversammlung/Urnenabstimmung Fr. g. Nachtragskredite Behörden Fr. Total bewilligte Kreditsumme Fr.

6 15 5. Bauteuerung Die Beschlüsse an der Urne zu den Objektkrediten für die Sanierung der Schulanlage und für den Gemeindesaal legten fest, dass die Kreditsumme sich entsprechend der zwischen Aufstellung des Kostenvoranschlags im Oktober 2005 und dem Beginn der Bauausführung (Schulanlage: Dezember 2006; Gemeindesaal-Trakt und Umgebung: März 2009) eingetretenen Bauteuerung verändere. In der Zeit zwischen Kostenvoranschlag und dem Beginn der Ausführung der Sanierung bzw. des Neubaus des Gemeindesaals betrug die Teuerung gemäss dem Schweizerischen Baupreisindex gesamthaft Franken, was 7,62% des Kostenvorschlages entsprach. Diese Teuerung ergibt zusammen mit den bewilligten Krediten eine bereinigte Kreditsumme wie folgt: a. Bewilligte Kreditsumme insgesamt Fr. b. Bauteuerung bis Baubeginn Fr. Total teuerungsbereinigte Kreditsumme Fr. Während der Bauzeit betrug die Teuerung noch 4,44% des Kostenvoranschlags oder Franken. Diese Teuerung ist jedoch für die vorliegende Kreditabrechnung nicht zu berücksichtigen. 6. Bauausführung Nach der Jurierung des öffentlich ausgeschriebenen Projektwettbewerbs hat der Generalplaner e2a eckert eckert architekten, Zürich, 2005 den Planungsauftrag erhalten. Auf der Grundlage von dessen Projektierung wurde 2006 der Objektkredit von 20,5 Mio. Franken für die Sanierung der Schulanlage beantragt. Nach Bewilligung des Kredits durch die Stimmberechtigten beschloss die Schulpflege, für die Ausführung eine Generalunternehmung zu beauftragen. Die Generalunternehmer-Ausschreibung erfolgte nach den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts, den Zuschlag erhielt die Implenia Generalunternehmung AG, Dietlikon. Die Sanierung und Erweiterung der beiden Trakte Nord und Süd der Oberstufenschulanlage Obstgarten musste während laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Zwei Klassenzimmer und die Schulküche wurden

7 16 auf das Sportareal Obstgarten mittels Pavillons ausgelagert. Die Realisierung parallel zum laufenden Schulbetrieb war eine äusserst komplexe Aufgabe, die letztlich aber erfolgreich bewältigt werden konnte. Der Schulbetrieb war jederzeit ohne wesentliche Einschränkungen gewährleistet. Die parallele Ausführung hatte jedoch Einfluss auf die Kosten. Die Sicherungsmassnahmen und Provisorien sowie die nicht kompakt mögliche Ausführung schlugen sich verteuernd auf die Kosten nieder. Bei der Erweiterung der Aula zu einem Gemeindesaal haben Rekurse gegen die baurechtliche Bewilligung eine Verzögerung in der Realisierung von knapp anderthalb Jahren zur Folge gehabt. Das war eine der wesentlichen Ursachen für verzögerungsbedingte Mehrkosten, die allein rund 0,9 Mio. Franken betrugen. Sie hatte weiter zur Folge, dass die Umgebungsarbeiten und die Pausenplatzsanierung ebenfalls eine Verzögerung erlitten, was sich nochmals durch höhere Kosten von rund 0,4 Mio. Franken auswirkte. Die Bauarbeiten wurden 2010 abgeschlossen, der Gemeindesaal im Juni 2011 seiner Bestimmung übergeben. 7. Würdigung des Gesamtergebnisses Grundsätzliche Erwägungen Bei der Beurteilung des Abrechnungsergebnisses fällt zuerst die unbefriedigende Kostenentwicklung auf. Gegenüber den an Gemeindeversammlung und Urne bewilligten Krediten sind Mehrkosten von rund 10,2 Mio Franken entstanden, die nur kreditrechtlich betrachtet und in Berücksichtigung von Nachtragskrediten und Teuerung immer noch rund 5,4 Mio. Franken betragen. Die Überschreitungsquote beträgt damit je nach Ausgangsfaktoren entweder 18% oder 41% der ursprünglich bewilligten Kredite. Trotz der unbefriedigenden Kostenentwicklung ist nach Auffassung der Schulpflege das Gesamtprojekt als gelungen zu betrachten. Die hohen betrieblichen Erwartungen konnten in jeder Hinsicht erfüllt werden. Dies zeigt sich unter anderem auch daran, dass nach Abschluss der Arbeiten keine nachträglichen Korrekturen, Anpassungen oder Optimierungen notwendig waren oder aus betrieblicher Sicht geltend gemacht wurden. Mit der Erweiterung der Aula zu einem Gemeindesaal steht nicht nur der Schule Stäfa eine bedeutend bessere Infrastruktur zur Verfügung, sondern ebenso der Lesegesellschaft Stäfa für ihre kulturellen Veranstaltungen und allen

8 17 übrigen Vereinen und Institutionen aus Stäfa. Der Gemeindesaal wird äusserst rege und intensiv genutzt und hat damit seinen Hauptzweck bereits erfüllt. Die Kostenentwicklung hat in der Schulpflege zu einer kritischen Analyse der Ursachen geführt. Dabei ist vorab festzuhalten, dass die (extern geäusserten) Befürchtungen, es lägen möglicherweise unrechtmässige Handlungen vor, ausgeschlossen werden können. Alle Ausgaben sind begründet, reell und stehen entsprechenden Gegenwerten in Form von Bau- und Dienstleistungen oder Lieferungen gegenüber. Die Nachträge zum Projekt und die Ausgaben sind von der Schulgemeinde jeweils autorisiert und freigegeben worden. Zudem sind sie im Ausmass von knapp 30 Mio. Franken (Umfang des Generalunternehmerauftrags) zusätzlich durch Zahlungsbelege der beauftragten Firmen und Unternehmungen nachgewiesen. Aus den genannten Gründen besteht aus Sicht der Schulpflege weder Anlass noch Grundlage für Verantwortlichkeits- oder Haftungsklagen gegen Dritte. Es darf festgestellt werden, dass trotz der Mehrausgaben der Charakter des Sanierungs- und Erweiterungsprojekts nicht verändert worden ist. Mit Ausnahme der Photovoltaikanlage im Umfang von knapp Franken ist das Projekt genau so realisiert worden, wie es bei der Vorlage des Objektkredits beschrieben und definiert worden ist. Der Schulpflege ist diese Feststellung wichtig, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, sie habe mit Nachtragskrediten ein wesentlich oder teilweise abgeändertes Projekt ausgeführt. Alle baulichen Massnahmen sind grundsätzlich in ihrer geplanten Art umgesetzt worden, auch der Gemeindesaal. Jedoch sind in der Verwirklichung Probleme aufgetreten, die höhere Kosten verursachten. Beim Gemeindesaal mussten Zusätze realisiert werden, um den Zweck und die Benutzeraufgaben des Gemeindesaals zu gewährleisten. Die Machbarkeitsstudie als damalige Grundlage für die Bewilligung des Zusatzkredits konnte naturgemäss nicht die Tiefe einer Detailprojektierung aufweisen, wodurch sich etliche Nachträge ergaben. Der Entscheid für einen Gemeindesaal stand damals allerdings unter hohem Zeitdruck. Die Option, die Aula zu einem Gemeindesaal zu erweitern, ergab sich erst im Herbst 2005 kurz vor dem geplanten Baubeginn des Sanierungsprojekts. Schulpflege wie Gemeinderat war damals sehr daran gelegen, dass die Stimmberechtigten darüber entscheiden konnten, ob die Option eingelöst werden soll. Die dafür zur Verfügung stehende Zeit von etwas mehr als einem halben Jahr reichte nicht mehr für einen ordentlichen Planungsprozess. Dieser musste notgedrungen stark verkürzt werden, weshalb nur eine Machbarkeitsstudie mit etwas verbesserter Kostenberechnung (Genauigkeit der Kostenschätzung: 15%) durchgeführt werden konnte.

9 18 Weiter darf festgestellt werden, dass das formelle Abrechnungsergebnis mit Mehrausgaben von 18% für sich allein genommen nicht problematisch erscheint. Zur Begründung für diese Betrachtungsweise kann angeführt werden, dass die Kostenvoranschläge eine Genauigkeit von 10% bzw. 15% (Gemeindesaal) hatten, dass erhebliche, unvorhersehbare Mehrleistungen nötig waren (wie Asbest- und Formaldehydsanierungen, bautechnische Schwierigkeiten usw.) und dass von der Schulpflege nicht beeinflussbare Bauverzögerungen mit finanziellen Folgen in Kauf zu nehmen waren. Über alles gesehen ist die Schulpflege jedoch sehr unzufrieden mit der höchst negativ verlaufenen Kostenentwicklung, zumal sie erst nach den Kreditbewilligungen auftrat, und damit, dass aus Sicht der die Kredite bewilligenden Stimmberechtigten Bruttomehrausgaben von rund 40% zu konstatieren sind. Ihre Ursachen sind primär bei den Abläufen und Strukturen auf Seite der Bauherrschaft sowie in Umfang und Tiefe der Projektierung zu suchen. Ursachen der negativen Kostenentwicklung Die Schulpflege führt die Kostenentwicklung auf folgende Ursachen zurück, die kumulativ zu dem heute vorliegenden Ergebnis geführt haben: a. Ungenügende Projektorganisation: Die von der Schulpflege beschlossene Projektorganisation hat sich als ungenügend erwiesen. Die Ausführungsverantwortung auf Seite der Schulgemeinde wurde auf eine Baudelegation konzentriert. Das trug der Dauer und der Komplexität des Projekts zuwenig Rechnung. Zwar wurde eine Bauherrenberatung von Anfang an implementiert, später zudem noch ausgebaut. Dennoch wäre eine breitere Abstützung der Bauherrschaft notwendig gewesen. Eine professionelle Projektleitung auf Seite der Bauherrschaft war zuwenig ausreichend definiert, wodurch die Führung von Generalplaner und Generalunternehmung nicht optimal wahrgenommen werden konnte. Ausserdem waren die Kompetenzen für die Entscheidung von Änderungen und Zusätzen und das Reporting an die Schulpflege nicht klar geregelt. Die Konstellation hatte zur Folge, dass die Schulpflege den Realisierungsprozess und damit die Kostenentwicklung letztlich nicht mehr entscheidend steuern konnte. b. Zu wenige Kontrollmechanismen: Es wurden zuwenig spezifische Kontrollmechanismen für die Begleitung dieses komplexen und grossen Projekts eingerichtet. Dazu gehören die nicht klar geregelten Verantwortlichkeiten und das Reporting an die Behörde, aber auch, dass Überwachungselemente (wie Statusberichte, Buchhaltungsnach-

10 19 weis, Kontrolle von Ausführungs- und Kostenstand mit Kostenprognosen, Drittinspektionen der Ausführung usw.) nicht eingesetzt worden sind. c. Nicht ausgereifte Grundlagen: Der Entscheid von Behörden und Stimmberechtigten, die Aula zu einem Gemeindesaal zu erweitern, ist aus Sicht der Gemeindeentwicklung immer noch als richtig anzusehen, basierte jedoch wegen eines zeitlichen Engpasses auf zuwenig ausgereiften Planungsgrundlagen. Diese Ausgangslage führte schliesslich zum stärksten Kostenschub innerhalb des Gesamtprojekts und zu den meisten Nachträgen. Dieser Ausgangslage wurde in der Realisierung des Projekts zuwenig Beachtung geschenkt, so dass sich die Auswirkungen in zahlreichen Nachträgen statt in einem oder einigen wenigen niederschlugen. d. Mehrleistungen (wie sie weiter hinten detaillierter beschrieben sind): Projekte dieser Grössenordnung bringen es grundsätzlich mit sich, dass in der Ausführung Abweichungen gegenüber Projektplänen und Kostenvoranschlag unvermeidlich sind. Hier traten sie mit zum Teil gravierenden finanziellen Folgen auf, waren jedoch auch bei Anwendung aller Sorgfalt nicht voraussehbar. Als Beispiele dafür sind die Asbest-, PCB- und Formaldehydsanierungen anzuführen, die allein Mehrkosten von 2,329 Mio. Franken ausgelöst haben. e. Zu wenig geführte Projektintegration Externer: Bei der Planung des Gemeindesaals wurde eng mit einer Hauptnutzerin neben der Schule, der Lesegesellschaft Stäfa, zusammengearbeitet. Die Integration der externen Benutzergruppen erfolgte durch die das Projekt leitende Schulgemeinde zuwenig strukturiert und geführt, so dass die Detailplanung aufwändiger ausfiel. Zudem war der Entscheidungsprozess für Fragen, welche betrieblichen Anforderungen schliesslich in das Projekt einfliessen sollen, unklar. Dies hatte zwar nicht zur Folge, dass unnötige oder wenig sinnvolle Elemente realisiert wurden, aber eine aufwändigere und zeitlich länger dauernde Planung und Änderungen in der Bauausführung. Beides trug, mindestens indirekt, zu Mehrkosten bei. f. Wechselnde Ausführungsverantwortungen: Während der mit fünf Jahren langen Bauzeit waren auf Ausführungsseite viele personelle Wechsel an entscheidenden Stellen zu verzeichnen, was die Abwicklung des Projekts erschwerte und indirekt zur monierten Kostenentwicklung beitrug.

11 20 8. Begründungen zur Kostenentwicklung Zwischen den ursprünglich bewilligten Krediten durch die Stimmberechtigten von insgesamt 24,85 Mio. Franken ergeben sich zum Abrechnungsergebnis Mehrausgaben von rund 10,2 Mio. Franken. Die nachfolgenden Begründungen erläutern diese Mehrausgaben: Überblick Begründung der Mehrausgabe Mehrkosten CHF a. Asbestsanierungen b. Zusätzliche Schulpavillons c. Erhöhte Erdbebensicherheit d. Einbauschränke Trakt Süd e. Schadstoffsanierung der Klassentrakte f. Schlechter Zustand der vorhandenen Bausubstanz g. Zusätzliche Sanierung Untergeschoss Gemeindesaal h. Bereinigung Ausführungsplanung i. Ausbau der Stromzuleitungen j. Zusätzliche Entsorgungsauflagen k. Projektbereinigung Schulseite l. Projektbereinigung Gemeindesaal und Bibliothek m. Mehrkosten für Vergabe an lokale Unternehmungen n. Technisch bedingte Projektanpassungen o. Terminverzug durch Rekurs, Nachtragsforderungen p. Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindesaal Total Details Begründung der Mehrausgabe Mehrkosten CHF a. Asbestsanierungen Fr In den Jahren 1987/88 wurden die asbesthaltigen Deckenverputze in den Schulhaustrakten entfernt. Die Baudirektion Kanton Zürich hat anschliessend aufgrund eines Prüfberichts eines renommierten Ingenieurbüros die Schulanlage Obstgarten als asbestfrei bestätigt. Bei den Abbrucharbeiten im Nordtrakt wurde aber festgestellt, dass der asbesthaltige Deckenputz nur in den Zimmern, nicht aber über den Rolladenkästen und den Einbauschränken entfernt worden war. Die zwingend vorgeschriebene Sanierung auch dieser Bereiche er-

12 21 forderte den Ersatz der Schrankfronten, die ursprünglich nur aufgefrischt werden sollten. Durch diese Asbestsanierung verschob sich der eigentliche Baubeginn um mehrere Monate, was die Generalunternehmung gemäss Werkvertrag zur Verrechnung der Bauteuerung berechtigte. Durch ein von der Baudirektion Kanton Zürich autorisiertes Ingenieurbüro wurden die Räumlichkeiten abschliessend auf Rest-Asbest geprüft. Mittels Messberichten wurde die Asbestfreiheit bestätigt. b. Zusätzliche Schulpavillons Fr Durch die Asbest- und PCB-Sanierungen musste ein Teil des Schulhauses geräumt und in Pavillons untergebracht werden. Auch für die Schulküche Nord musste ein Küchenpavillon bereitgestellt werden, weil für den Schulhaustrakt Nord zusätzliche Mikropfähle für die Erdbebensicherheit gebohrt werden mussten. c. Erhöhte Erdbebensicherheit Fr Aufgrund geänderter Vorschriften entstanden Zusatzkosten für die Erdbebenverstärkung an der Schulanlage und am Gemeindesaal. Dies erforderte den Einbau von Mikropfählen im Schulhaus- und Gemeindesaalbereich. d. Einbauschränke Trakt Süd Fr Der Trakt Süd wies im Gegensatz zum Trakt Nord kein Spritzasbest auf, so dass eigentlich die Einbauschränke nicht hätten ersetzt werden müssen. Jedoch wurden Formaldehydrückstände festgestellt, die dringend beseitigt werden mussten. Zudem erwies sich ihr Zustand als äusserst schlecht und für den vorgesehenen Zweck als ungeeignet. Damit war klar, dass statt der geplanten Sanierung die Schränke zu ersetzen waren. e. Schadstoffsanierung der Klassentrakte Fr Bei den Abbrucharbeiten in den Klassentrakten wurden PCB-haltige Fugendichtungsmassen bei den Fenstern und Betonfugen festgestellt. PCB sind polychlorierte Biphenyle, seit 1972 verbotene giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen. Die Sanierung gestaltete sich wesentlich aufwändiger als erwartet, weil gemäss den aktuellen Richtlinien nicht nur das Fugenmaterial separat entsorgt, sondern auch die benachbarten Materialien wie zum Beispiel die alten Sichtbetonwände fachgerecht saniert werden mussten. Der Rückbau und die Entsorgung der PCB-haltigen Baustoffe wurden überwacht.

13 22 f. Schlechter Zustand der vorhandenen Bausubstanz Fr Während der Ausführung der Klassentrakte musste immer wieder festgestellt werden, dass die Altbausubstanz (Baujahr ) nicht den Unterlagen entsprach, enorme Masstoleranzen aufwies oder in viel schlechterem Zustand war, als bei den Stichproben während der Projektierung vorgefunden war. Beispielsweise mussten bei den Fassaden des Trakts Nord Abweichungen vom Sollmass gemäss Plänen von bis zu 18 cm festgestellt werden. Dies erforderte für die Fenster und die neuen Fassadenelemente erhebliche Anpassungen, für die insgesamt Franken zusätzlich aufgewendet werden mussten. g. Zusätzliche Sanierung Untergeschoss Gemeindesaal Fr Im Untergeschossbereich des Gemeindesaal-Trakts traten hohe Mehrkosten auf. Sie sind auf die bestehende Betondecke über den Freizeit- und Werkräumen zurückzuführen. Das Projekt hatte vorgesehen, dass der neue Gemeindesaal auf die bestehende Deckenkonstruktion aufgebaut werden kann, wobei zusätzliche Abstützungen in Form von Betonscheiben gemäss statischen Berechnungen vorzusehen waren. Diese Beurteilung durch die Fachingenieure bestätigte sich bei der Ausführung nicht, was erhebliche Mehrkosten auslöste. Zusätzlich trat während der Bauphase ein Wassereinbruch in die Untergeschossräume des Gemeindesaal-Trakts und die Werkräume der Schule auf. Diverse Notmassnahmen zur Schadensminderung mussten veranlasst werden. Zudem mussten grossflächige Aushubund Abdichtungsarbeiten entlang der Fassade des Gemeindesaals als unvorhergesehene Notmassnahmen bewilligt werden, wofür rund Franken aufgewendet werden mussten. Die Kosten als Folge des Wassereinbruchs wurden der Bauwesenversicherung als Versicherungsfall angemeldet. Ein Kostenersatz wurde von dieser jedoch schliesslich abgelehnt. Zusätzlich musste der Pausenplatz vor der Turnhalle (Bereich Geimoosstrasse) ausserhalb des Bauperimeters total erneuert und neu abgedichtet werden. Dadurch entstanden Zusatzkosten von rund Franken. Durch den massiven Eingriff beim oberen und unteren Pausenplatz mussten zudem Anpassungen in den Umgebungsarbeiten vorgenommen und zusätzlich insgesamt Franken bewilligt werden. h. Bereinigung Ausführungsplanung Fr Während der Ausführungsplanung wurden technisch erforderliche Leistungen erkannt, die zur Realisierung des Projekts als nötig erachtet wurden. Die Ausführungsplanung mit Stand August 2007 ent-

14 23 sprach nicht mehr dem Planungs- und Leistungsverzeichnis der verbindlichen Submission des Generalunternehmerauftrags von i. Ausbau der Stromzuleitungen Fr Während der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten der Schulanlagen teilten die Gemeindewerke mit, die bestehenden Stromzuleitungen genügten nicht mehr für einen sicheren Betrieb der Gesamtanlage. Gleichzeitig haben die Gemeindewerke Stäfa darauf hingewiesen, dass die Hauptverteilung (ausserhalb des GU-Perimeters) erneuert werden müsse. Die Schulgemeinde musste eine neue Trafostation finanzieren. j. Zusätzliche Entsorgungsauflagen Fr Das Aushubmaterial «inerte Baustoffe» im Bereich des Gemeindesaals und der ehemaligen Hauswartwohnungen musste gemäss kantonaler Auflage gesondert entsorgt werden. k. Projektbereinigung Schulseite Fr Als Folge der erst nach Auftragserteilung stattfindenden Detailprojektierung waren schulseitig einige Anpassungen am Projekt notwendig, die aus betrieblicher Sicht unverzichtbar waren: Naturkundezimmer, Laboreinrichtungen, Verbesserung der Lüftungsanlage (gemäss gesetzlicher Vorgabe), Einbau Musikzimmer in Tankraum im Zwischengang Gemeindesaal, Einbau einer neuen Gonganlage. l. Projektbereinigung Gemeindesaal und Bibliothek Fr Schulpflege und Gemeinderat haben das Projekt Gemeindesaal aufgrund neuer Raumnutzungen in der Bibliothek und im Untergeschoss angepasst. Gleichzeitig wurde ein Deckendurchbruch mit Wendeltreppe in die UG-Räume unterhalb der neuen Bibliothek erstellt, zugunsten der Literalität der Schule. Der geplante Bürostandort in der Bibliothek musste aus organisatorischen Gründen an einen anderen Standort verlegt werden. Dadurch wurden zusätzliche Planungskosten ausgelöst. Beim Gemeindesaal wurden im Bereich der Bühne diverse, von Fachexperten empfohlene Optimierungen im Interesse besserer Nutzungsmöglichkeiten vorgenommen. Weiter war in Zusammenarbeit mit der Bibliothekskommission und der Lesegesellschaft Stäfa die Umnutzung der Holzwerkstatt in Räume für Schulzwecke sowie aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Fensterfront (Lüftungsflügel) notwendig.

15 24 m. Mehrkosten für Vergabe an lokale Unternehmungen Fr Die Schulpflege war bestrebt, für die Vergabe der Aufträge möglichst Unternehmungen mit Sitz in Stäfa zu berücksichtigen. Durch die Differenz zum jeweils günstigsten Angebot entstanden so der Generalunternehmung vergütete Mehrkosten. n. Technisch bedingte Projektanpassungen Fr Während der Ausführungen waren eine Vielzahl von Anpassungen in verschiedenen Arbeitsgattungen (Elektro, Lüftung, Fassade, Heizung, Sanitär, Blitzschutz, Maler, Metallbau, Unterlagsböden, Schreinereiarbeiten, Baumeister, Flachdach- und Spenglerarbeiten, Graffiti- Schutzbeschichtung usw.) notwendig, die je für sich mehrheitlich in der Grössenordnung von jeweils zwischen 5000 und Franken lagen. Bei den Elektro-, Baumeister- und Flachdacharbeiten waren die technisch bedingten Anpassungen grösserer Natur und betrugen bis zu rund Franken. o. Terminverzug durch Rekurs, Nachtragsforderungen Fr Der Werkvertrag enthält eine Teuerungsklausel für den Fall eines von der Generalunternehmung nicht verschuldeten Verzugs der Ausführungstermine. Demnach ist die Generalunternehmung berechtigt, die durch den Verzug entstehenden Mehrkosten, wie zum Beispiel längere Vorhaltung der Bauplatzinstallation inkl. Kran, Materialteuerung (die Preise für Armierungsstahl haben sich in dieser Zeit vervierfacht), neu abgeschlossene Subunternehmer-Werkverträge, ihren eigenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen ( Franken). Durch die Rekurse gegen die Baubewilligung für den Gemeindesaal entstand für das Teilprojekt Gemeindesaal und den grössten Teil der Umgebungsarbeiten ein Verzug von 14 Monaten. Weiter machte die Generalunternehmung vertragsgemäss eine Teuerung von total Franken geltend. p. Photovoltaik-Anlage auf dem Gemeindesaal Fr Schulpflege und Gemeinderat haben den Nachtragskredit für den Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindesaal-Flachdach bewilligt. Mit der installierten Leistung von ca. 10 kwp wird eine jährliche Stromproduktion von ca kwh erwartet.

16 25 9. Folgerungen aus den Projekterfahrungen Die Schulpflege hat sich intensiv damit befasst, welche Lehren aus den Erfahrungen mit dem Obstgarten-Projekt zu ziehen sind. Dabei ergab sich eine Reihe von Massnahmen, welche die Schulpflege als Handlungsrahmen für künftige Bauprojekte anwenden will. Dabei ist zu berücksichtigen, dass komplexe Bauvorhaben wie solche, die während laufendem Betrieb realisiert werden und Umbau, Sanierung oder Erweiterung bestehender Bausubstanz beinhalten, für die Bauherrschaft grundsätzlich immer ein Risiko vor allem hinsichtlich Zeitbedarf und Kostenaufwand bedeuten. Dieses Risiko kann und soll zwar so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar minimiert werden, es kann aber nicht ausgeschlossen oder wegbedungen werden. Von dieser Vorbemerkung ausgehend sieht die Schulpflege für eigene Bauvorhaben mit grösserer finanzieller Tragweite folgende Grundsätze: Projektorganisation Es ist eine den Anforderungen des Bauvorhabens angemessene Projektorganisation durch die Schulpflege festzulegen. Diese ist während der ganzen Planungs- und Bauphase konsequent und strikt einzuhalten. Die Vertretung der Schulpflege als Bauherrschaft umfasst dabei mindestens zwei, maximal drei Mitglieder. Es sind die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten vor Beginn der Planung bzw. der Realisierung des Projekts schriftlich durch die Schulpflege zu regeln. Entscheide über Änderungen oder Erweiterungen eines Projekts, die gegenüber Planungsannahmen, Kostenvoranschlag, Kostendach oder Kredit höhere Kosten auslösen, kommen dabei allein der Schulpflege (oder eventuell der Legislative) zu. Planung und Realisierung haben den Zeitbedarf für die Entscheide der Schulpflege zu berücksichtigen; nur in besonderen Ausnahmefällen kann wegen Zeitdrucks und zur Vermeidung von Mehrkosten wegen eines Unterbruchs der Bauarbeiten erst nachträglich um Zustimmung ersucht werden. Es wird ein Fachorgan eingesetzt, dass die Bauherrenberatung und die Projektleitung für die Bauherrschaft innehat und im Sinn einer Oberbauleitung die Realisierung des Bauvorhabens begleitet, die bestellungsgemässe Ausführung kontrolliert und die Schnittstelle zwischen Bauherrschaft auf der einen Seite und den externen Ausführungsorganen auf der anderen Seite führt.

17 26 Die Projektorganisation legt weiter fest, dass die Schulpflege mindestens quartalsweise über Ausführungs- und Kostenstand zu orientieren ist, jeweils mit Kosten- und Abschlussprognose. Die Kosten sind mindestens einmal jährlich mit der Buchhaltung abzustimmen. Prozessorientierte Massnahmen Spätestens vor Abschluss einer Planung ist durch die Planungsorgane nachzuweisen, dass und wie die aktuellen behördlichen Auflagen berücksichtigt sind. Die erforderlichen behördlichen Verfügungen und Bewilligungen sind in der Projektierungsphase so einzuplanen, dass diese rechtskräftig werden, bevor die Ausführung beginnt. Zur besseren Kostenermittlung sind in der Projektierung (und damit im Projektierungskredit) Elemente der Detailprojektierung vorzuziehen, mindestens jene mit den kostenträchtigsten Arbeitsgattungen. Die Risiken wegen Sanierung von Altlasten und von heute nicht mehr erlaubten Materialien oder Konfigurationen (insbesondere in den Bereichen Sanitär, Kanalisation, Elektro, Schad- und Giftstoffe, Erdbebensicherheit) sind bezüglich Vorhandensein, Sanierungsumfang und Kostenaufwand separat zu erfassen und detailliert auszuweisen. Der Kreditantrag an die Legislative benennt diese Risiken. Der Kreditantrag an die Legislative wird erst verabschiedet, wenn die Voraussetzung bildenden behördlichen Entscheide (wie Baubewilligungen, Subventionsentscheide) mindestens erteilt sind. In den öffentlichrechtlichen Submissionen ist unbenommen des Ausführungsmodells grundsätzlich vorzusehen, dass die Preise bis Bauvollendung fest und teuerungsbedingte Forderungen ausgeschlossen sind. Kommunikation Die Schulpflege orientiert nach Krediterteilung durch die Legislative die Öffentlichkeit über die allenfalls von ihr beschlossenen Nachtragskredite und deren Begründung. Über Entscheide, die der Legislative zugekommen wären, jedoch aus zeitlichen Gründen und zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten wegen eines Unterbruchs der

18 27 Bauarbeiten durch die Schulpflege entschieden werden mussten, ist spätestens mit der Abrechnung um legislative Zustimmung nachzusuchen. Die Rechnungsprüfungskommission wird in der Realisierungsphase einmal jährlich anhand der Statusberichte über die Entwicklung des Bauvorhabens orientiert. 10. Schlussbemerkungen Mit der Sanierung der Oberstufenanlage und dem Neubau eines Gemeindesaals hat die Schulgemeinde ein Grossvorhaben realisiert. Die Planung der Sanierung und Erweiterung reicht 15 Jahre zurück, die Realisierung zog sich über mehr als sechs Jahre dahin. Aus betrieblicher Sicht ist das trotz erheblichen Widerständen vollendete Grossprojekt als erfolgreich und gelungen einzustufen. Die Kostenentwicklung dagegen war negativ und schloss deutlich über Kostenvoranschlag und Kredit. Schulpflege und Gemeinderat sind überzeugt, dass sich der hohe Mitteleinsatz, auch in der heute nun definitiv feststehenden Höhe, gelohnt hat und die Schulanlage technisch wie betrieblich auf ein für Jahrzehnte wiederum genügendes Niveau gebracht hat. Die Schulpflege bedauert ausserordentlich, dass sich die Kosten dermassen entgegen Planung und Kostenvoranschlag entwickelten. Die Lehren aus diesen Erfahrungen sind gezogen, die Schulpflege wird in den nächsten Projekten von solcher oder ähnlicher Grössenordnung strikte nach ihren Erkenntnissen und den dargelegten Verbesserungsmassnahmen führen.

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