Sanierungspläne- Bisherige Analyseerkenntnisse und künftige Erwartungen

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1 Sanierungspläne- Bisherige Analyseerkenntnisse und künftige Erwartungen Innsbruck, 16. März 2017

2 Agenda Wesentliche Änderungen auf österreichischer / EU-Ebene Anforderungen an Sanierungspläne 2017 Bisherige Beobachtungen / Erwartungen 2017 Abgrenzung Frühintervention Schnittstellen zu Abwicklungsplänen 2

3 Rechtsquellen für den Sanierungsplan 2017 im Überblick Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen EBA Leitlinie zur Mindestliste der Indikatoren EBA Leitlinie über die Bandbreite der Szenarien DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1075 DER KOMMISSION zum Inhalt und den Mindestkriterien für Sanierungs- und Abwicklungspläne Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) Nationale Umsetzung der BRRD In Kraft seit Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV) Proportionalität Aktuelle Fassung in Kraft seit

4 Erstellung von Sanierungsplänen Gruppenplan Einzelplan KI Gruppe IPS Wer? Institut EU-Mutterunternehmen Zentralinstitut Umfang? Institut Gesamte Gruppe 4

5 Proportionalität neu nach BaSaPV Anwendungsbereich: LSI (Less Significant Institutions) Mit der Bankensanierungsplanverordnung BaSaPV wird festgelegt: Inhalt und Detailierungsgrad der zu erstellenden Sanierungspläne Zeitpunkt und Häufigkeit der Aktualisierung Neufassung seit 2016: Änderungen bei den verpflichtend zu verwendenden Indikatoren (Anpassung an EBA Leitlinien) Zusätzlich Kernkapitalquote Eigenkapitalrentabilität alternativ zur Gesamtkapitalrentabilität Anstiegsrate der notleidenden Kredite statt Schuldnerausfallsquote Ausnahme der IPS-Sanierungspläne von den vereinfachten Anforderungen Widerruf der vereinfachten Anforderungen durch FMA jederzeit möglich 5

6 Agenda Wesentliche Änderungen auf österreichischer / EU-Ebene Anforderungen an Sanierungspläne 2017 Bisherige Beobachtungen / Erwartungen 2017 Abgrenzung Frühintervention Schnittstellen zu Abwicklungsplänen 6

7 Einteilung in Kategorien Kategorie 1 BS 350 Mio, EU-Mutter konsol. BS 350 Mio Auslandsgeschäft 30 % BS > 30 % Kategorie 2 BS 5 Mrd, EU- Mutter, konsol. BS 5 Mrd Interbankgeschäft 50 % BS > 50 % BS > 5 Mrd, EU-Mutter konsol. BS > 5 Mrd Kategorie 3 Auslandsgeschäft > 30 % BS Interbankgeschäft > 50 % Kategorie 4 Zentralinstitute von IPS 7

8 Übersicht: vereinfachte Anforderungen Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Frequenz Aktualisierung & Abgabedatum alle 2 Jahre bis jährlich bis jährlich bis jährlich bis Indikatoren Harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote Liquiditätsdeckungsanforderung Gesamtkapitalrentabilität oder Eigenkapitalrentabilität Anstiegsrate der notleidenden Kredite Harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote Liquiditätsdeckungsanforderung Gesamtkapitalrentabilität oder Eigenkapitalrentabilität Anstiegsrate der notleidenden Kredite Wie Kategorien 1 und 2 Zusätzlich ein weiterer Indikator aus Liquidität und Profitabilität und Qualität der Aktiva Entsprechend EBA-Mindestliste (s nächste Seite) Szenarien Systemisches Szenario Systemisches Szenario Idiosynkratisches Szenario Systemisches Szenario Idiosynkratisches Szenario Kombinationsszenario Systemisches Szenario Idiosynkratisches Szenario Kombinationsszenario 8

9 Anforderungen an IPS-Sanierungspläne Sanierungspläne der IPS unterliegen seit 2016 keinen vereinfachten Anforderungen (Einzige) Änderungen Indikatorenset gem EBA-Mindestliste (Anhang II): Kapitalindikatoren Harte Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote Verschuldungsquote Liquiditätsindikatoren Mindestliquiditätsquote Strukturelle Liquiditätsquote Kosten der Refinanzierung am Interbankengeldmarkt Marktbasierte Indikatoren Rating mit negativem Ausblick oder Bonitätsherabstufung CDS-Spread Aktienkursschwankung Rentabilitätsindikatoren Gesamtkapitalrendite oder Eigenkapitalrendite Bedeutende operative Verluste Indikatoren für die Qualität der Vermögenswerte Anstiegsrate der notleidenden Kredite (brutto) Deckungsquote (Rückstellungen/Gesamtwert der notleidenden Kredite) Makroökonomische Indikatoren Veränderungen des BIP Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel 9 Für jeden Indikator kann ein Institut begründen, dass er für das Institut/die Gruppe nicht von Belang ist. In diesem Fall ist der Indikator durch einen anderen Indikator zu ersetzen, der für dieses Institut relevanter ist. Marktbasierte und makroökonomische Indikatoren sind aufzunehmen, sofern keine zufriedenstellende Begründung vorgelegt wird, dass diese Kategorien für das IPS nicht relevant sind.

10 Agenda Wesentliche Änderungen auf österreichischer / EU-Ebene Anforderungen an Sanierungspläne 2017 Bisherige Beobachtungen / Erwartungen 2017 Abgrenzung Frühintervention Schnittstellen zu Abwicklungsplänen 10

11 Erwartungen an verbesserte Sanierungspläne Governance Strategische Analyse Indikatoren & Sanierungsmaßnahmen Szenarien Auswahl an Sanierungsmaßnahmen Kommunikation und IT 7 Änderungen im Vergleich zum letzten Plan Eskalationsprozedere sollte detaillierter beschrieben werden und bis zur Gesundung der Bank durchgehend dargestellt werden (zusätzliche Optionen, Monitoring, Neukalibrierung) Bessere Beschreibung der Verflechtungen zwischen Tochtergesellschaften und Mutter, Beteiligungen und kritische Funktionen (siehe neues Template) Detailliertes eingehen auf Kerngeschäftsbereiche Kapital und Liquidität müssen signifikant über Frühintervention liegen Sämtliche verpflichtende Indikatoren sind darzustellen Auf Phase-In- Anforderungen der LCR achten ( 2-Jahres-Plan ) NPL-Anstiegsrate RoE oder RoA Detaillierte Beschreibung der Maßnahmen inkl. Haircuts und Bezugswerte Sämtliche verpflichtende Szenarien müssen geeignet sein einen Ausfall (unter reg. Minimum) herbeizuführen Es können auch beide Szenarien ein Kapital- oder Liquiditätsszenario darstellen (sofern äußerst hohe Kapitalisierung gegeben ist und ein Kapitalstress nicht darstellbar wäre) Auswahl spezifischer Sanierungsmaßnahmen für jedes Szenario Es müssen wieder Indikatorwerte über der Sanierungsphase erreicht werden bestenfalls wieder grüne Phase gegebenenfalls ist eine Neu- Kalibrierung notwendig ( wenn der Schock so groß war ) Remediation Plan (Vorbereitungsmaßnahmen und lfd. Verbesserung des Sanierungsplans) Detaillierterer Kommunikations plan Wünschenswert wäre Start einer Datenbank mit Kritischen Verträgen für den Sanierungsfall (allenfalls Punkt für Remediation Plan) Punkte wie Betriebsrat, AMS- Frühwarnsystem, Sozialplan, etc könnten erwähnt werden Projektplan wäre begrüßenswert es gibt immer etwas zu verbessern bzw. vorzubereiten 11

12 Agenda Wesentliche Änderungen auf österreichischer / EU-Ebene Anforderungen an Sanierungspläne 2017 Bisherige Beobachtungen / Erwartungen 2017 Abgrenzung Frühintervention Schnittstellen zu Abwicklungsplänen 12

13 Frühintervention Auslöser für Frühintervention können insbesondere (aber nicht ausschließlich) sein: 1. das SREP-Gesamtergebnis und vordefinierte Kombinationen des SREP- Gesamtergebnisses und der Ergebnisse für einzelne SREP-Elemente 2. wesentliche Veränderungen oder Anomalien, die in der Überwachung der finanziellen und nicht-finanziellen Schlüsselindikatoren gemäß des SREP identifiziert werden und aus denen ersichtlich wird, dass die Voraussetzungen für ein frühzeitiges Eingreifen erfüllt sind: insbesondere das Unterschreiten der Trigger von + 1,5 PP sowie der Key-Risk-Indicator 13

14 Frühintervention 3. wesentliche Ereignisse, die anzeigen, dass die Voraussetzungen für ein frühzeitiges Eingreifen erfüllt sind: Ereignisse mit großem operationellen Risiko wesentliche Verringerung der MREL; Hinweise auf die Notwendigkeit einer Überprüfung der Qualität der Vermögenswerte und/oder der Durchführung einer unabhängigen Bewertung bestimmter Portfolios/Vermögenswerte: unerwartete Abgänge von Führungs- oder Schlüsselpersonal, das nicht ersetzt wurde; das Versäumnis eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU zu erfüllen, um ein Mitglied des Leitungsorgan zu werden oder zu bleiben; eine Herabstufung des Ratings durch eine oder mehrere Ratingagenturen, die möglicherweise zu bedeutenden Mittelabflüssen, der Unfähigkeit zur Erneuerung der Finanzierung oder der Aktivierung der vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf externe Ratings führt. 14

15 Frühintervention Unter Frühinterventionsmaßnahmen können insbesondere gem. 44 BaSAG demonstrativ angeführte Maßnahmen fallen (Wahl des gelindesten Mittels): - Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen gem. Sanierungsplan - Vornahme einer Analyse der Situation samt Maßnahmen zur Überwindung und Zeitplan - Einberufen einer Gesellschafterversammlung - Abberufen von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern, etc - Aufstellen eines Plans zur Umschuldung - Änderung der Geschäftsstrategie Sollten diese Frühinterventionsmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht geeignet erscheinen, kann auch ein Vorläufiger Verwalter gem. 46 BaSAG bestellt werden. 15

16 Abgrenzung Sanierung und Frühintervention Sanierung Frühintervention Selbstdefinition des Institutes Autonomes Setzens der Eskalationsstufen sowie Sanierungsschwellenwerte (innerhalb des aufsichtlichen Rahmens) Kein Automatismus bei Erreichen der Sanierungsschwellenwerte ( 10 BaSAG: Meldung der Entscheidung an Aufsicht, eine Maßnahme des Sanierungsplans zu ergreifen oder davon abzusehen) Grundsätzlich kein Eingreifen der Aufsicht bei Erreichen der Sanierungsschwellenwerte (außer beim Zusammentreffen mit anderen Grundsätzlich einer Sanierungsphase nachgelagert Bei Erreichen von Auslöseereignissen (Dramatische Verschlechterung der Finanzlage, drohender Verstoß gegen aufsichtliche Anforderungen, Säule 1 und Säule 2, wesentliche Ereignisse) wird der Frühinterventionsbedarf analysiert Sollte Frühinterventionsbedarf festgestellt werden, ist zunächst das gelindeste Mittel, das zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs geeignet erscheint (z.b.: Umsetzung von weiteren Maßnahmen des Sanierungsplans), anzuordnen. aufsichtlichen Feststellungen)

17 Agenda Wesentliche Änderungen auf österreichischer / EU-Ebene Anforderungen an Sanierungspläne 2017 Bisherige Beobachtungen / Erwartungen 2017 Abgrenzung Frühintervention Schnittstellen zu Abwicklungsplänen 17

18 Abgrenzung Sanierung, Frühintervention, Abwicklung Maßnahmen gemäß BWG Maßstab Bank nicht auffällig Laufende Aufsicht in Analyse auffällig Informationen 70 Abs. 1 BWG Sanierung 8 bis 14 BaSAG Auffälligkeit Risikotragfähigkeit gefährdet Maßnahmen gemäß 70 Abs. 4, 4a bis 4d BWG Frühintervention 44 bis 47 BaSAG Gefährdung Going Concern Likely to fail Failing Maßnahmen gemäß 70 Abs. 2 Abs. 3 Abwicklung gemäß BaSAG Gefährdung Gone Concern BWG Analyseerkenntnisse Maßnahmen gemäß BaSAG 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eva Maria Peterlik Abteilung für Bankenanalyse Oesterreichische Nationalbank

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