Vorstand und Aufsichtsrat halten an ihren Beschlussvorschlägen zur Tagesordnung fest und nehmen zu den Gegenanträgen wie folgt Stellung:

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1 Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen zur Hauptversammlung am 9. April 2014 Vorstand und Aufsichtsrat halten an ihren Beschlussvorschlägen zur Tagesordnung fest und nehmen zu den Gegenanträgen wie folgt Stellung: Rüstungsexporte von Mercedes-Benz und Rolls-Royce Power Systems Die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Ausfuhr von Produkten ist für Daimler schon immer ein Grundprinzip verantwortlichen unternehmerischen Handelns. Daimler hat das Thema Exportkontrolle in einer Konzern-Richtlinie ausführlich geregelt, um dem Risiko von Verstößen gegen das Exportkontrollrecht, insbesondere im Hinblick auf ungenehmigte Ausfuhren, wirksam vorzubeugen. Wir halten uns generell an die strengen gesetzlichen Restriktionen für Militärlieferungen. Dabei berücksichtigen wir die Einschätzung der Bundesregierung zur politischen Situation in den jeweiligen Ländern. Erst wenn hierzu positive Vorabauskünfte vorliegen, werden überhaupt Ausfuhrgenehmigungen beantragt. Darüber hinaus haben wir für Regierungs- und regierungsnahe Geschäfte interne Prozesse eingeführt, die eine eigene kritische Überprüfung vorsehen. Diese beinhaltet im Einzelfall auch den Verzicht auf Geschäfte, die durchaus rechtskonform abzuwickeln wären, unserer Unternehmensethik aber widersprechen. Auch die Rolls-Royce Power Systems AG (vormals Tognum AG) hat uns versichert, dass Motoren der Gesellschaft für Militäranwendungen ausschließlich auf Basis des Außenwirtschaftsgesetzes und der entsprechenden Exportbestimmungen exportiert werden. Anfang März 2014 haben wir bekanntgegeben, dass Daimler beabsichtigt, seine 50- prozentige Beteiligung an der Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH an den Joint-Venture-Partner Rolls-Royce zu veräußern. In Abhängigkeit von den behördlichen Freigaben erwarten wir, dass der Verkauf noch im Jahr 2014 abgeschlossen werden kann. Werkverträge bei Daimler Werkverträge und Zeitarbeit sind unverzichtbare Instrumente für den Unternehmenserfolg am Wirtschaftsstandort Deutschland. Bei Werk- bzw. Dienstverträgen beauftragen wir Leistungen, die nicht zu unserem Kerngeschäft gehören oder die Spezialisten besser erledigen können als wir selbst.

2 2 Um die Umsetzung weiter zu verbessern, haben wir soziale Grundsätze für unsere Werkvertragsfirmen definiert und ein Expertenteam gegründet, das künftig bei Auftragnehmern prüfen wird, wie beispielsweise Arbeitsverhältnisse und Bezahlung geregelt sind. Mit unseren Standards gehen wir weit über existierende rechtliche und vertragliche Regelungen hinaus. Wir verurteilen jeglichen Missbrauch und wollen jeden Missbrauch unterbinden, den wir bei uns und unseren Vertragspartnern finden. Im Mai 2013 strahlte die ARD einen Beitrag des SWR aus. Der für diesen Bericht verantwortliche Reporter hatte sich bei einer Firma, die Logistik-Leistungen für uns erbringt, anstellen lassen. Während seiner Tätigkeit für diese Firma im Werk Untertürkheim filmte er heimlich und ohne die erforderliche Zustimmung des Unternehmens und stellte seine Tätigkeit als unrechtmäßigen Fremdarbeitskräfteeinsatz dar. Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall. Bei der gefilmten Tätigkeit handelt es sich um einen rechtmäßigen Fremdarbeitskräfteeinsatz. In vielen Sequenzen wird die reale Situation durch den Film teilweise massiv verfälscht. Wir widersprechen den falschen Darstellungen in diesem Beitrag und haben deshalb gegen den SWR eine Unterlassungsklage erhoben, nachdem unsere Versuche einer außergerichtlichen Einigung gescheitert sind. Frauen in Führungspositionen Wir begrüßen die Überlegungen, anstelle einer allgemeingültigen Quote die Erhöhung des Frauenanteils im oberen Management im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu verbindlichen Zielgrößen zu forcieren. Bereits seit 2006 haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Derzeit haben wir rund 13 Prozent erreicht. Die Zielvorgabe von 20% ist dabei nicht willkürlich bestimmt, sondern berücksichtigt, dass wir ein technisch ausgerichtetes Industrieunternehmen sind, in dem überwiegend Ingenieurinnen und Ingenieure gebraucht werden. Da in Deutschland aber nur ca. 9% aller Hochschulabsolventen in den klassischen Ingenieurwissenschaften weiblich sind, sind die Anstrengungen ungleich größer als in Branchen, die überwiegend Betriebswirtinnen und Betriebswirte beschäftigen. Um den Pool weiblicher Nachwuchskräfte bei Daimler zu erweitern, haben wir uns als ein weiteres Ziel die Erhöhung des Frauenanteils bei dem internationalen Traineeprogramm CAReer gesetzt. Hier liegen wir mit einem Frauenanteil von rund einem Drittel der Einstellungen im Jahr 2013 im Plan. Attraktive Karrieremöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für Frauen Den Anteil von Frauen in Führungspositionen wollen wir mit einer Vielzahl von Maßnahmen erhöhen. Dazu gehören neben spezifischen Recruiting-Maßnahmen für Frauen, Bindungs- und Förderprogramme für Jungakademikerinnen im technischen

3 3 und naturwissenschaftlichen Umfeld, Leadership Workshops speziell für Frauen, Mentoringprogramme, flexible Arbeitsmodelle sowie eine betriebliche Kleinkindbetreuung. Eine Vielzahl von betrieblichen Regelungen (z.b. zu Teilzeitarbeit, Freistellungsmöglichkeiten, mobilem Arbeiten/Home Office oder Telearbeit) gewährt über die gesetzlichen Ansprüche hinaus weitere Möglichkeiten. Mit diesen möchten wir die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort steigern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Daimler hat sich zum Ziel gesetzt, beispielsweise bei Teilzeitwünschen nach gemeinsamen individuellen Lösungen zu suchen und lebt dies auch seit 2001 mit der Implementierung der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Teilzeit. Diese gewährt zum Teilzeit- und Befristungsgesetz weitergehende Vergünstigungen, wie beispielsweise die Möglichkeit einer jährlichen Beantragung auf Änderung der Arbeitszeit. Dies gilt auch für den Antrag auf Wechsel in Vollzeit. Zur Förderung der betrieblichen Kleinkindbetreuung hat Daimler bis 2013 insgesamt 570 Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (8 Wochen bis zu 3 Jahre) in betriebsnahen Kinderkrippen an deutschen Produktionsstandorten eingerichtet. Es ging uns bei der Schaffung von Kinderkrippen darum, eine akute Betreuungslücke für 0- bis 3-Jährige zu schließen, um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Ab dem Alter von drei Jahren gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Mit den kommunalen oder konfessionellen Trägern wollen wir nicht in einen Wettbewerb treten, sind allerdings bereit, die fachliche und konzeptionelle Arbeit an Kooperationsmodellen zu unterstützen. Bei der Verfügbarkeit von gesonderten Parkzonen für Frauen müssen wir uns an den logistischen Gegebenheiten an den einzelnen Standorten und Werken orientieren. Grundsätzlich sind wir bemüht, Parkplätze für Frauen an unseren Standorten regelmäßig zu überprüfen und im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsstandards entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen. Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern Regelmäßige Überprüfungen bestätigen, dass es bei Daimler keine systembedingten Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Wenn überhaupt Unterschiede in der Vergütung von Frauen und Männern bestehen, dann sind diese gering und auf eine unterschiedliche Belegung der Entgeltgruppen, unterschiedliche Betriebszugehörigkeit oder auch unterschiedliche individuelle Entwicklungen zurückzuführen. Bei der jüngeren Belegschaft zeigt sich, dass Frauen im Durchschnitt sogar etwas mehr verdienen. Dies resultiert teilweise aus einem hohen Frauenanteil in einzelnen Tätigkeitsfeldern (Verwaltungsfunktionen und hochwertige Fachexperten-Tätigkeiten).

4 4 Verbrauchs- und CO 2 -Angaben bei der neuen S-Klasse Die im Gegenantrag aufgestellte Behauptung, wonach die Daimler AG trotz einer gerichtlichen Verfügung eine Irreführung von Verbrauchern bei der Bewerbung der S-Klasse fortsetzt, ist unrichtig. Zu keiner Zeit hat die Daimler AG Verbraucherschutzvorschriften und eine von der Deutschen Umwelthilfe beim Landgericht Stuttgart erwirkte einstweilige Verfügung ignoriert. Vielmehr hat die Daimler AG ab Entdeckung des Umstands, dass versehentlich Verbrauchsangaben der erst etwas später in den Markt eingeführten Motorisierungen im Rahmen der so genannten Spannweitenangabe der Verbrauchs- und CO 2 -Werte nicht berücksichtigt waren, erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass diese rechnerisch ermittelte Spannweitenangabe schnellstmöglich berichtigt wird. In diesem Zeitraum beantragte die Deutsche Umwelthilfe die Verhängung von Ordnungsmitteln sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- Verfahrens wegen zweier Werbeaktivitäten. Zwischenzeitlich hat das Landgericht Stuttgart jedoch rechtskräftig festgestellt, dass eine zum Zeitpunkt der Zustellung der einstweiligen Verfügung bereits geschaltete Anzeige aus Gründen, die die Daimler AG nicht zu vertreten hat, nicht mehr zurückgeholt werden konnte. Im Hinblick auf eine anlässlich der Markteinführung versandte Broschüre, deren Versand sich zeitlich mit dem Zugang der einstweiligen Verfügung überschnitten hatte, hat das Gericht im selben Zusammenhang ein nur geringfügiges Verschulden festgestellt. Von einer angeblich fortgesetzten Verbrauchertäuschung kann daher nicht die Rede sein. QR-Code für Lebensrettung Die Daimler AG hat im August 2011 eine Patentanmeldung beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) in München eingereicht, in der ein Kraftfahrzeug mit einem QR-Code beschrieben ist, wobei über den QR-Code sicherheitsrelevante Fahrzeugdaten für Rettungs- oder Wartungskräfte auslesbar sind. Nach Veröffentlichung dieser Patentanmeldung durch das DPMA hat Daimler auf die Weiterverfolgung dieser Patentanmeldung verzichtet, um diese sicherheitsrelevante Technologie nicht zu monopolisieren, sondern für alle zugänglich zu machen. Diese Technologie ist auf Kraftfahrzeugdaten begrenzt. Dagegen beansprucht Herr Schlappal Urheber eines QR-Codesystems zu sein, über welches Personendaten abrufbar sind, insbesondere zum Gesundheitszustand einer Person. Ein Eingriff in das geistige Eigentum von Herrn Schlappal ist für die Daimler AG daher nicht ersichtlich.

5 5 Verkauf der Anteile an der Rolls-Royce Power Systems AG Sowohl unsere Zusammenarbeit mit Rolls-Royce als auch die Entwicklung der Rolls- Royce Power Systems AG sind insgesamt sehr erfolgreich. Dennoch planen wir, unsere 50%-Beteiligung an der Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH zu verkaufen. Ausschlaggebend dafür sind die folgenden Erwägungen: Die Übernahme der Daimler-Anteile ermöglicht es Rolls-Royce, die Rolls-Royce Power Systems AG noch weitgehender zu integrieren und durch Einbringung weiterer Aktivitäten und Technologien zu stärken. Mit Rolls-Royce als alleinigem Eigentümer kann die Rolls-Royce Power Systems AG künftig noch schneller und schlagkräftiger am Markt agieren und ihr Potenzial noch besser entfalten. Die Bewertungsparameter für die Festlegung des Put-Optionspreises sind momentan für die Daimler AG günstig und werden zu einem signifikanten Mittelzufluss führen. Die Daimler AG wird diese Mittel nutzen, um das Kerngeschäft auszubauen und zu stärken. Die Lieferbeziehung zwischen der Daimler AG und Rolls-Royce Power Systems AG für Mercedes-Benz Off-Highway Motoren ist durch langfristige Lieferverträge bis zum Jahr 2025 abgesichert, eine Kapitalbeteiligung ist hierzu nicht notwendig. Durch diesen Schritt wird die Daimler AG sowohl Ihrer Verantwortung gegenüber der Rolls-Royce Power Systems AG und deren Mitarbeitern als auch der Verantwortung gegenüber den eigenen Aktionären gerecht. Stuttgart, April 2014 Daimler AG

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