HSBC ETFs PLC Jahresbericht und geprüfter Jahresabschluss für die Schweiz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010

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1 HSBC ETFs PLC Jahresbericht und geprüfter Jahresabschluss für die Schweiz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010

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3 Inhalt Management und Verwaltung... 2 Allgemeine Informationen... 3 Berichte Bericht des Verwaltungsrats... 6 Bericht der Depotbank Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer Bericht des Anlageverwalters Performance von HSBC ETFs PLC HSBC FTSE 100 ETF HSBC EURO STOXX 50 ETF HSBC MSCI JAPAN ETF HSBC S&P 500 ETF HSBC MSCI EUROPE ETF HSBC MSCI USA ETF Aufstellungen der Vermögenswerte HSBC FTSE 100 ETF HSBC EURO STOXX 50 ETF HSBC MSCI JAPAN ETF HSBC S&P 500 ETF HSBC MSCI EUROPE ETF HSBC MSCI USA ETF Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Aufstellung der Veränderungen des den Inhabern rückkaufbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens Kapitalflussrechnung Anmerkungen zum Jahresabschluss Aufstellungen der Veränderungen im Wertpapierbestand (ungeprüft) HSBC FTSE 100 ETF HSBC EURO STOXX 50 ETF HSBC MSCI JAPAN ETF HSBC S&P 500 ETF HSBC MSCI EUROPE ETF HSBC MSCI USA ETF HSBC ETFs PLC >1<

4 Management und Verwaltung Verwaltungsratsmitglieder Eingetragener Sitz Eimear Cowhey* (Vorsitzende) 1 Grand Canal Square Peter Blessing* Grand Canal Harbour David Shubotham* Dublin 2 David Dibben (bis 16. April 2010) Irland Simeon Brown (am 17. Mai 2010 berufen) *Unabhängige Verwaltungsratsmitglieder und Mitglieder des Prüfungsausschusses. Alle Verwaltungsratsmitglieder sind nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder. Depotbank Verwalter und Company Secretary HSBC Institutional Trust Services (Ireland) Limited HSBC Securities Services (Ireland) Limited 1 Grand Canal Square 1 Grand Canal Square Grand Canal Harbour Grand Canal Harbour Dublin 2 Dublin 2 Irland Irland Register- und Transferstelle Register- und Transferstelle (Sekundärmarkt) (Primärmarkt) Computershare Investor Services (Ireland) Limited HSBC Securities Services (Ireland) Limited Heron House 1 Grand Canal Square Corrig Road Grand Canal Harbour Sandyford Industrial Estate Dublin 2 Dublin 18 Irland Irland Rechtsberater (für irisches Recht) Unabhängige Abschlussprüfer Matheson Ormsby Prentice PricewaterhouseCoopers 70 Sir John Rogerson s Quay One Spencer Dock Dublin 2 North Wall Quay Irland Dublin 1 Irland Vertriebsträger, Vertriebsstelle, britischer Vertreter und Anlageverwalter Anlageberater Sinopia Asset Management (UK) Limited HSBC Global Asset Management (UK) Limited 8 Canada Square 8 Canada Square London E14 5HQ London E14 5HQ Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Schweizer Vertreter Sponsor HSBC Private Bank (Suisse) SA J&E Davy 2 Quai Général Guisan Davy House P.O. Box Dawson Street 1211 Geneva 3 Dublin 2 Schweiz Irland Zahlstelle - Deutschland Zahlstelle - Schweden HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Skandinaviska Enskilda Banken AB Königsallee 21/23 durch seinen Bereich Custody Services Düsseldorf SEB Merchant Banking Custody Services Deutschland Global Funds RB6 Rissneleden 110 SE Stockholm Schweden Zahlstelle - Schweiz Zahlstelle - Frankreich HSBC Private Bank (Suisse) SA CACEIS Bank 2 Quai Général Guisan 1/3 Place Valhubert P.O. Box Paris 1211 Geneva 3 Frankreich Schweiz >2< HSBC ETFs PLC

5 Allgemeine Informationen (ungeprüft) Die HSBC ETFs PLC (die Gesellschaft ) ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die am 27. Februar 2009 unter der Registrierungsnummer in Irland gegründet und gemäß den European Communities (Undertaking for Collective Investment in Transferable Securities, OGAW ) Regulations von 2003 (in der jeweils aktuellen Fassung) (die OGAW-Vorschriften ) am 15. Juni 2009 von der Central Bank of Ireland ( die Zentralbank ) als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) zugelassen wurde. Das Anlageziel der Gesellschaft ist die gemeinsame Anlage von auf dem Kapitalmarkt aufgebrachten Geldern in Wertpapieren und/oder anderen liquiden Finanzanlagen nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemäß den OGAW-Vorschriften. Die Gesellschaft ist als Umbrellafonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds organisiert und besteht aus getrennten Teilfonds (jeweils ein Fonds ), in denen der Verwaltungsrat jeweils mit der vorherigen Genehmigung der Central Bank of Ireland verschiedene Serien von Anteilen auflegen kann, die gesonderte Vermögensportfolios bilden. Die Vermögenswerte der einzelnen Fonds werden gemäß dem jeweiligen Anlageziel und der jeweiligen Anlagepolitik dieser Fonds gemäß Angabe im Prospekt dieser Gesellschaft angelegt. Der Fonds HSBC DJ EURO STOXX 50 ETF änderte seinen Namen mit Wirkung vom 16. März 2010 in HSBC EURO STOXX 50 ETF. Dies erfolgte aufgrund der Änderung des Benchmark-Namens von DJ EURO STOXX 50 Index in EURO STOXX 50 Index. Derzeit setzt sich die Gesellschaft aus dreizehn Fonds zusammen, von denen zehn im Berichtsjahr aufgelegt wurden. Alle Fonds haben eine Premiumnotierung an der London Stock Exchange. Nur die folgenden Fonds sind zum öffentlichen Vertrieb in oder von der Schweiz aus zugelassen: Fonds Auflegungsdatum Datum der Notierung HSBC FTSE 100 ETF 24. August August 2009 HSBC EURO STOXX 50 ETF 5. Oktober Oktober 2009 HSBC MSCI JAPAN ETF 23. März März 2010 HSBC S&P 500 ETF 14. Mai Mai 2010 HSBC MSCI EUROPE ETF 1. Juni Juni 2010 HSBC MSCI USA ETF 1. Juni Juni 2010 Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2010 keine Mitarbeiter. Börsennotierungen Die Einzelheiten der verschiedenen Börsennotierungen für die einzelnen Fonds sind nachstehend aufgeführt. Fonds Hauptnotierung Zweitnotierung HSBC FTSE 100 ETF London Stock Exchange NYSE Euronext Paris, (LSE) Deutsche Börse und SIX Swiss HSBC EURO STOXX 50 ETF HSBC MSCI JAPAN ETF HSBC S&P 500 ETF HSBC MSCI EUROPE ETF HSBC MSCI USA ETF London Stock Exchange (LSE) London Stock Exchange (LSE) London Stock Exchange (LSE) London Stock Exchange (LSE) London Stock Exchange (LSE) Exchange AG NYSE Euronext Paris, Deutsche Börse und SIX Swiss Exchange AG NYSE Euronext Paris, Deutsche Börse und SIX Swiss Exchange AG NYSE Euronext Paris, Deutsche Börse und SIX Swiss Exchange AG NYSE Euronext Paris, Deutsche Börse und SIX Swiss Exchange AG NYSE Euronext Paris, Deutsche Börse und SIX Swiss Exchange AG HSBC ETFs PLC >3<

6 Allgemeine Informationen (ungeprüft) (Fortsetzung) Total Expense Ratio (Gesamtkostenquote) Die Gesamtkostenquote ( TER ) der einzelnen Fonds im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 war wie folgt: Fonds Dezember 2010 Dezember 2009 HSBC FTSE 100 ETF 0,35% 0,35% HSBC EURO STOXX 50 ETF 0,15% 0,15% HSBC MSCI JAPAN ETF 0,40% k. A. HSBC S&P 500 ETF* 0,09% k. A. HSBC MSCI EUROPE ETF 0,30% k. A. HSBC MSCI USA ETF 0,30% k. A. *Die TER wurde am 1. Dezember 2010 von 0,15 % auf 0,09 % herabgesetzt. Portfolioumschlag* Der Portfolioumschlag ( PTR ) der einzelnen Fonds im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 war wie folgt: Fonds Dezember 2010 Dezember 2009 HSBC FTSE 100 ETF 9,40% 3,48% HSBC EURO STOXX 50 ETF 35,96% 7,09% HSBC MSCI JAPAN ETF 2,82% k. A. HSBC S&P 500 ETF 4,43% k. A. HSBC MSCI EUROPE ETF 3,07% k. A. HSBC MSCI USA ETF 4,10% k. A. *In der PTR-Berechnung ist ein Ertragsausgleich berücksichtigt Performancedaten der Fonds Die anteilige Gesamtrendite (Total Return) eines Anteils der einzelnen Fonds seit der Auflegung, berechnet nach den Vorgaben der Swiss Funds Association, wird nachstehend angegeben: Berichtszeitraum zum 31. Dezember 2010 Referenz Fonds Referenzindex Währung Fonds -index Datum der Auflegung bis zum 31. Dezember 2010 Referenzindex Fonds HSBC FTSE 100 ETF FTSE 100 Index GBP 12,60% 12,62% 25,51% 25,57% HSBC EURO STOXX 50 ETF EURO STOXX 50 Index EUR (1,86%) (2,36%) 4,86% 4,28% HSBC MSCI JAPAN ETF MSCI Japan Index 6,32% 6,42% k. A. k. A. HSBC S&P 500 ETF S&P 500 Index 11,83% 11,61% k. A. k. A. HSBC MSCI EUROPE ETF MSCI Europe Index EUR 13,34% 13,06% k. A. k. A. HSBC MSCI USA ETF MSCI USA Index 19,14% 18,93% k. A. k. A. Die Performance in der Vergangenheit ist kein Indikator für die aktuelle oder zukünftige Performance, und die Performancedaten berücksichtigen nicht die bei der Ausgabe und Rückgabe von Fondsanteilen angefallenen Provisionen und Kosten. Der Prospekt, die vereinfachten Prospekte, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte der Gesellschaft und eine Aufstellung der Käufe und Verkäufe für die einzelnen Fonds sind für schweizerische Anleger kostenlos erhältlich beim Vertreter und der Zahlstelle der Gesellschaft in der Schweiz, der HSBC Private Bank (Suisse) SA, 2 Quai Général Guisan, P.O. Box 3580, 1211 Genf 3, Schweiz. >4< HSBC ETFs PLC

7 Allgemeine Informationen (ungeprüft) (Fortsetzung) Eignung für den französischen Plan d'epargne en Actions ( PEA ) Zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Art. L des französischen Code Monétaire et Financier (Währungs- und Finanzgesetz) müssen die betreffenden Fonds jederzeit in dem am 31. Dezember 2009 geendeten Berichtszeitraum und zum 31. Dezember 2010 zu über 75 % in PEAgeeigneten Anlagen investiert sein. PEA-geeignete Anlagen werden als Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen definiert, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. erfüllten die folgenden Fonds die Kriterien für eine PEA-Eignung: % der PEA-geeigneten Anlagen Fonds Dezember 2010 Dezember 2009 HSBC FTSE 100 ETF 100% 100% HSBC EURO STOXX 50 ETF 100% 100% HSBC MSCI EUROPE ETF 87,84% k. A. HSBC ETFs PLC >5<

8 Bericht des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat der Gesellschaft legt seinen Bericht zusammen mit dem geprüften Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2010 geendete Geschäftsjahr vor. Rückblick und zukünftige Entwicklungen Der Verwaltungsrat hat die Geschäfte der Gesellschaft gemäß den irischen Companies Acts, 1963 bis 2009, und den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, OGAW ) Regulations von 2003 (in der jeweils aktuellen Fassung) geführt. Ein Überblick über die Geschäftstätigkeit und künftige Entwicklungen ist im Bericht des Anlageverwalters auf den Seiten enthalten. Ergebnisse und Dividenden Die Ergebnisse zum Jahresende sind in der Gewinn- und Verlustrechnung auf den Seiten ausgewiesen. Dividendenausschüttungen im Berichtszeitraum sind in Anmerkung 4 zu diesem Jahresabschluss dargelegt. Risikomanagementziele und -strategien Anlagen in der Gesellschaft sind mit einer Reihe von Risiken verbunden. Einzelheiten zu diesen Risiken sind im Prospekt und in den Nachträgen enthalten. Einzelheiten zu den Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sind in Anmerkung 6 enthalten. Die Gesellschaft hat die Geschäfte entsprechend der Risikomanagementpolitik vom Juni 2009, die anschließend im Februar 2010 aktualisiert wurde, geführt. Verwaltungsratsmitglieder Die Namen der Personen, die im Berichtszeitraum als Verwaltungsratsmitglieder tätig waren, sind nachstehend aufgeführt. Eimear Cowhey (Vorsitzender) Peter Blessing David Dibben (bis 16. April 2010) David Shubotham Simeon Brown (am 17. Mai 2010 berufen) Eimear Cowhey (Irin) verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Offshore-Fonds-Bereich und agiert als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe irischer Unternehmen und Anlagefonds. Von 1999 bis 2006 hatte sie verschiedene Führungspositionen innerhalb der Pioneer Group inne, unter anderem Head of Legal and Compliance und Head of Product Development. Von 1992 bis 1999 war sie Global Fund Director und Head Legal Counsel bei INVESCO Asset Management. Frau Cowhey qualifizierte sich 1990 als Irish Solicitor bei der irischen Anwaltskanzlei William Fry, und sie erhielt einen Bachelor of Civil Law vom University College Dublin in Sie hat einen Abschluss in Buchhaltung und Finanzen (C. Dip. A. F.), den sie 1989 von der Chartered Association of Certified Accountants erhielt. Frau Cowhey agiert als nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe irischer Unternehmen. Sie ist ehemaliges Ausschussmitglied und ehemalige Vorsitzende der IFIA. Sie war ebenso Mitglied der IFSC Funds Group, einem unter der Schirmherrschaft des Department of An Taioseach (irischer Staatsminister) stehenden Staats-/Industrieverbands, der die Regierung in Anlagefonds betreffenden Angelegenheiten berät. Frau Cowhey hält regelmäßig Vorträge zum Thema Finanzdienstleistungsrecht bei Konferenzen und Vorlesungen der Law Society. Peter Blessing (Ire) ist Bilanzbuchhalter und war von 1996 bis 2010 Executive Director von Corporate Finance Ireland Limited, einem unabhängigen Unternehmen für Unternehmensfinanzierungen. Er ist auch Director und Berater mehrerer Unternehmen im International Financial Services Centre ( IFSC ). Von 1991 bis 1995 war er Managing Director von Credit Lyonnais Financial Services, der IFSC- Tochter der Credit Lyonnais. Zuvor hatte er leitende Positionen bei der Allied Irish Banks, Plc. inne. Von 1988 bis 1991 war er Director von deren IFSC-Tochter und von 1982 bis 1988 eine obere Führungskraft in deren Abteilung für Unternehmensfinanzierungen. >6< HSBC ETFs PLC

9 Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Verwaltungsratsmitglieder (Fortsetzung) David Dibben (Brite) kam 2006 als Chief Operating Officer (COO), Global Fund Ranges, zu HSBC Investments. Er ist ferner Board Director für HSBC Global Investment Funds und die Multi-Manager- Fondsgesellschaften von HSBC sowohl in Luxemburg als auch in Dublin. Bevor er zur HSBC kam war Herr Dibben Managing Director bei Dibben Management & Consulting Limited, eine Beratungsgesellschaft für die internationale Vermögensverwaltungsbranche ( ). Von 2001 bis 2004 war er Chief Operating Officer für das britische Privatkundengeschäft von M&G/Prudential (Scottish Amicable), wo er auch Board Director von neun aktiven Unternehmen war. Zuvor war er als Divisional Director, Client Services, tätig und seit 1996 für alle ausgelagerten Fondsverwaltungstätigkeiten bei Henderson Global Investors verantwortlich. Davor hatte er Führungspositionen bei Norwich Union und der Lloyds TSB Bank inne. David Dibben hat sein Amt als Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft am 16. April 2010 niedergelegt. David Shubotham (Ire) war von 1975 bis 2005 Main Board Director bei J&E Davy (einem irischen Maklerhaus). Er war 35 Jahre lang für Davy Stockbrokers tätig. Er ist Mitglied der Society of Investment Analysts. Er sitzt im Board von mehreren anderen Investmentfonds (OGAWs). Er ist ausgebildeter Wirtschaftsprüfer und erhielt 1969 den Abschluss Bachelor of Commerce vom University College Dublin. Simeon Brown (Brite) trat 1996 in die interne Revisionsfunktion (Internal Audit) der HSBC Bank plc ein und befasste sich speziell mit der Prüfung der Sparten Anlageverwaltung und Investmentbanking wechselte er als Chief Operating Officer (COO) in die HSBC-Anlageverwaltungsgruppe von HSBC Asset Management (Americas) Inc. mit Sitz in New York und wurde später nach Hongkong versetzt, um dort den Posten des COO für HSBC Investments im Raum Asien-Pazifik zu übernehmen, zu dem die Büros in Japan, Singapur, Taiwan, Indien und China gehören und bis 2006 auch Australien. Er kam 2007 als COO zu HSBC Investments (UK) Limited und avancierte im Januar 2008 zum CEO. Als Chief Executive Officer von HSBC Global Asset Management (UK) Limited (vormals HSBC Investments (UK) Limited) ist Simeon zuständig für das Management des Privatkunden-, des Vermittler- und des institutionellen Investmentgeschäfts von HSBC in Großbritannien, Jersey und im Nahen Osten. Er gehört dem European Management Committee an, das die strategische Ausrichtung von HSBC im Anlageverwaltungsgeschäft in Europa bestimmt. Vor seinem Eintritt bei HSBC stieg Simeon zu Anfang seiner Karriere zunächst 1990 als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Littlejohn Frazer ein und spezialisierte sich auf das Versicherungsgeschäft von Lloyd s. Seinen Abschluss machte er Simeon ist Absolvent der Bristol University, wo er sein Studium der Geschichte mit Auszeichnung abschloss, und Associate des Institute of Accountants in England and Wales. Verwaltungsratsbezüge Einzelheiten zu den Verwaltungsratsbezügen sind in Anmerkung 2 zum Jahresabschluss enthalten. Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Company Secretary Die Verwaltungsratsmitglieder und der Company Secretary hatten zum 31. Dezember 2010 oder im dann geendeten Geschäftsjahr keine direkte oder indirekte Beteiligung an von der Gesellschaft emittierten Anteilen. Wichtige Verträge Herr Dibben, (bis zum 16. April 2010) Verwaltungsratsmitglied (Director) der Gesellschaft, war auch Chief Operating Officer, Global Fund Ranges der HSBC Global Asset Management (UK) Limited, die zum Vertriebsträger, zur Vertriebsstelle, zum britischen Vertreter und zum Anlageverwalter der Gesellschaft bestellt wurde. Herr Simeon Brown, Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Chief Executive Officer von HSBC Global Asset Management (UK) Limited, wurde am 17. Mai 2010 bestellt. Kein anderes Verwaltungsratsmitglied ist an anderen Verträgen oder Vereinbarungen beteiligt, die von der Gesellschaft geschlossen wurden. Nahe stehende Parteien Einzelheiten zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind in Anmerkung 9 des Jahresabschlusses enthalten. HSBC ETFs PLC >7<

10 Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Corporate Governance-System Corporate-Governance-Kodex Obwohl für irische Investmentfonds (OGAs), deren Anteile zum Handel an der London Stock Exchange (LSE) zugelassen sind, kein spezieller Corporate Governance-Code gilt, unterliegt die Gesellschaft Corporate Governance-Praktiken, die ihr auferlegt wurden durch: i) die irischen Companies Acts, 1963 bis 2009, die zur Einsichtnahme am eingetragenen Sitz der Gesellschaft (1 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland) zur Verfügung stehen und auch auf folgender Webseite abrufbar sind: ii) iii) iv) die Satzung der Gesellschaft, die zur Einsichtnahme am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und im Companies Registration Office in Irland zur Verfügung steht; die Central Bank of Ireland in ihren OGAW-Mitteilungen (UCITS Notices) und Guidance Notes, die von der Webseite der Central Bank of Ireland ( default.aspx) erhältlich sind und zur Einsichtnahme am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Verfügung stehen; die London Stock Exchange durch die im FSA-Handbuch enthaltenen britischen Zulassungsregeln, die von der FSA-Webseite erhältlich sind: v) Den Geschäftsplan der Gesellschaft, datiert vom Juni Einhaltung des Combined Codes des Financial Reporting Council (Rechnungslegungsrats) Da die Gesellschaft in Irland eingetragen ist, muss sie sich nicht nach dem Combined Code on Corporate Governance (der Combined Code ) des britischen Financial Reporting Councils (Rechnungslegungsrat) richten. In Anbetracht der Bedeutung, die der Verwaltungsrat hohen Standards bei der Corporate Governance beimisst, wendet die Gesellschaft jedoch die wichtigsten Grundsätze des Combined Code an, sofern diese für eine offene Investmentgesellschaft relevant und geeignet sind. Der Combined Code steht öffentlich auf folgender Website zur Verfügung: Die britischen Zulassungsregeln (UK Listing Rules) im FSA Handbook verlangen von der Gesellschaft die Offenlegung der wesentlichen Punkte, in der die Corporate Governance-Praktiken der Gesellschaft von den im Combined Code beschriebenen abweichen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Corporate Governance-Praktiken der Gesellschaft im Berichtszeitraum den wesentlichen Grundsätzen des Combined Code entsprachen, soweit der Verwaltungsrat diese für relevant und geeignet für eine offene Investmentgesellschaft hält. Die Verwaltungsratsmitglieder in der Gesamtheit beschließen die geeignete Zusammensetzung und ordnungsgemäße Arbeitsweise des Verwaltungsrats (Boards). Dementsprechend hat die Gesellschaft keinen Nominierungsausschuss und es gibt kein formelles Verfahren zur Beurteilung der Leistungen des Verwaltungsrats, seiner Ausschüsse und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder. Die Corporate Governance-Praktiken der Gesellschaft weichen in folgenden Punkten vom britischen Kodex (Combined Code) ab: (a.2) Die Gesellschaft hat keinen Chief Executive. Der Verwaltungsrat delegiert die zentrale Verwaltung und Kontrolle an Dritte. Dem Verwaltungsrat vorgelegte wesentliche, die Gesellschaft betreffende, Entscheidungen, werden von dem Verwaltungsrat kollektiv von einer Mehrheit anwesender Verwaltungsratsmitglieder getroffen; (a.4) die Gesellschaft verfügt nicht über einen Nominierungsausschuss, die Verwaltungsratsmitglieder bestimmen in ihrer Gesamtheit über die angemessene Zusammensetzung des Verwaltungsrats; (a.7) Verwaltungsratsmitglieder unterliegen nicht der Wahl oder Wiederwahl durch Anteilinhaber. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass jedes Verwaltungsratsmitglied jede Person (einschließlich eines anderen Verwaltungsratsmitglieds) durch schriftliche, am Sitz hinterlegte oder bei einer Verwaltungsratssitzung erfolgte Eingabe zu seinem stellvertretenden Verwaltungsratsmitglied ernennen kann und eine solche Ernennung in gleicher Weise jederzeit beenden kann. (b.2) die Erfordernis einer formellen Richtlinie in Bezug auf Geschäftsführerhonorare entfällt, da die Gesellschaft derzeit keine geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder beschäftigt. Es gibt keinen Vergütungsausschuss. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wird jährlich durch den Vertriebsträger überprüft, bewertet und dem Verwaltungsrat zur Begutachtung vorgelegt. (c.3.5) die Gesellschaft hat keine formelle interne Revisionsfunktion und der Verwaltungsrat prüft jährlich durch den Prüfungsausschuss, ob eine interne Revisionsfunktion erforderlich ist. Die quartalsmäßigen Berichte an den Verwaltungsrat, die vom Anlageverwalter, vom Verwalter und von der Depotbank vorgelegt werden, decken alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Management der Portfolios der Gesellschaft ab. Darüber hinaus liefert die Berichterstattung im Rahmen des Monthly Business Plan dem Verwaltungsrat einen Überblick über eventuelle Probleme, die sich bei allen Parteien ergeben haben. >8< HSBC ETFs PLC

11 Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Corporate Governance-System (Fortsetzung) Einhaltung des Combined Codes des Financial Reporting Council (Rechnungslegungsrats) (Fortsetzung) Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme der Gesellschaft in Bezug auf ihren Rechnungslegungsprozess durch Delegation an Dritte. Diese Systeme sind eher dafür ausgelegt, die Risiken von Fehlern oder Betrug beim Erreichen der Rechnungslegungsziele der Gesellschaft zu steuern als sie zu auszuschalten und können nur angemessene und keine absolute Absicherung gegen im Wesentlichen falsche Darstellungen oder Verluste bieten. Die Gesellschaft hat Verfahren zur Sicherstellung eingeführt, dass alle maßgeblichen Geschäftsbücher und Aufzeichnungen ordnungsgemäß geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschließlich der Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen. Zu diesen Verfahren gehört die Bestellung des Verwalters, der die Geschäftsbücher der Gesellschaft unabhängig vom Anlageverwalter und der Depotbank führt. Der Verwalter wird von der Central Bank of Ireland zugelassen und reguliert und muss die von der Central Bank of Ireland erlassenen Vorschriften einhalten. Der Inhalt der quartalsmäßigen Verwaltungsratsberichte (Board Reports) und der monatlichen Berichte des Anlageverwalters, des Verwalters und der Depotbank basiert auf dem Geschäftsplan, der darauf ausgelegt ist, dem Verwaltungsrat alle Probleme in Bezug auf das System und die Kontrollen jedes Beauftragten zur Kenntnis zu bringen. Der Anlageverwalter, der Verwalter und die Depotbank müssen jährlich bestätigen, dass es jeweils keine Probleme in Bezug auf interne Kontrollen und Risikomanagement gibt. Die Jahres- und Halbjahresabschlüsse der Gesellschaft müssen von dem Verwaltungsrat der Gesellschaft genehmigt und bei der Central Bank und der FSA sowie dem LSE als Primärbörse und anderen Einrichtungen, bei denen die Gesellschaft registriert oder notiert ist, eingereicht werden. Die Abschlüsse müssen von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft werden, die dem Verwaltungsrat jährlich über ihre Feststellungen berichten. Der Verwaltungsrat bewertet und diskutiert maßgebliche Bilanzierungs- und Rechnungslegungsfragen wie erforderlich. Von Zeit zu Zeit prüft und bewertet der Verwaltungsrat auch die Bilanzierungs- und Rechnungslegungsroutinen des Verwalters und überwacht und bewertet die Leistung, die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Rechnungslegungsverfahren Der Verwaltungsrat hat Verfahren zur Sicherstellung eingeführt, dass alle maßgeblichen Geschäftsbücher ordnungsgemäß geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschließlich der Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft müssen von dem Verwaltungsrat der Gesellschaft genehmigt und bei der Central Bank of Ireland und der FSA sowie dem LSE als Primärbörse und anderen Einrichtungen, bei denen die Gesellschaft registriert oder notiert ist, eingereicht werden. Die im Jahresbericht gemachten Bilanzierungsangaben müssen von einer oder mehreren Personen geprüft werden, die gemäß den Companies Acts zur Prüfung von Abschlüssen ermächtigt sind und die ferner verpflichtet sind, an den Sitzungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft teilzunehmen, über den Prüfungsablauf Bericht zu erstatten und alle Fragen zu beantworten, die in Zusammenhang mit der Prüfung auftreten können. Der Bericht der Abschlussprüfer, einschließlich Einschränkungen, wird im Jahresbericht der Gesellschaft vollständig wiedergegeben. Anteilinhaberversammlungen Die Einberufung und Durchführung von Anteilinhaberversammlungen werden von der Satzung der Gesellschaft und den Companies Acts geregelt. Obwohl der Verwaltungsrat jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen kann, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Datum der letzten Jahreshauptversammlung eine Jahreshauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen. Außerordentliche Hauptversammlungen der Gesellschaft können auch von Inhabern von Zeichneranteilen einberufen werden. Die Einberufungsbekanntmachung für jede Jahreshauptversammlung und jede Versammlung, die zur Verabschiedung eines Sonderbeschlusses einberufen wird, muss mit einer Frist von mindestens einundzwanzig vollen Tagen an die Anteilinhaber erfolgen. Zwei entweder persönlich anwesende oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber bilden eine beschlussfähige Mehrheit auf einer Hauptversammlung. Vorbehaltlich besonderer Rechte oder Beschränkungen, die jeweils für eine Serie oder Klasse von Anteilen gelten, stehen jedem Inhaber rückkaufbarer, gewinnberechtigter Anteile die Anzahl von Stimmen zu, die sich aus der Division des gesamten Nettoinventarwertes des Anteilbestands dieses Inhabers rückkaufbarer, gewinnberechtigter Anteile (angegeben oder umgerechnet in US-Dollar und zum maßgeblichen Stichtag berechnet) durch eins ergibt. Die Inhaber von Zeichneranteilen und die Inhaber von Thesaurierungsanteilen besitzen eine Stimme je gehaltenem Zeichneranteil bzw. Thesaurierungsanteil. HSBC ETFs PLC >9<

12 Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Corporate Governance-System (Fortsetzung) Anteilinhaberversammlungen (Fortsetzung) Bei jeder Hauptversammlung wird ein Beschluss, der der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, durch eine schriftliche Abstimmung entschieden. Bei einer schriftlichen Abstimmung hat jeder persönlich anwesende oder durch Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber die Anzahl von Stimmen, die gemäß der zuvor beschriebenen Methode berechnet wird. Die mit jeder Serie oder Klasse von Anteilen am Kapital der Gesellschaft verbundenen Rechte können (sofern in den Ausgabebedingungen der Anteile dieser Serie oder Klasse nicht anders vorgesehen), ob die Gesellschaft liquidiert wird oder nicht, nur geändert oder aufgehoben werden mit der schriftlichen Zustimmung der Inhaber von drei Vierteln der ausgegebenen Anteile dieser Serie oder Klasse oder mit Genehmigung durch einen Beschluss, der mit einer Dreiviertelmehrheit der von den Inhabern dieser Serie oder Klasse abgegebenen Stimmen angenommen wurde, die auf einer separaten Hauptversammlung der Inhaber der Anteile der betreffenden Serie oder Klasse zugegen waren. Zusammensetzung und Tätigkeit des Verwaltungsrats Sofern nicht durch einen einfachen Beschluss der Gesellschaft anderweitig festgelegt, beträgt die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder mindestens zwei und höchstens neun. Derzeit setzt sich der Verwaltungsrat aus vier Mitgliedern zusammen, die im Adressenverzeichnis in diesem Jahresabschluss aufgeführt sind. Kein Verwaltungsratsmitglied hat einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft. Die Verwaltungsratsmitglieder müssen nicht durch Rotation ausscheiden. Alle Verwaltungsratsmitglieder sind nicht-geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder. Mit Ausnahme von Herrn Simeon Brown sind alle Verwaltungsratsmitglieder unabhängig. Es gibt keinen Nominierungs- oder Vergütungsausschuss. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat geführt, der sämtliche Befugnisse der Gesellschaft ausüben kann, die nicht gemäß den Companies Acts oder der Satzung der Gesellschaft von der Gesellschaft auf einer Hauptversammlung auszuüben sind. Ein Verwaltungsratsmitglied kann, und der Company Secretary der Gesellschaft muss auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitglieds jederzeit eine Verwaltungsratssitzung einberufen. Fragen, die bei einer Versammlung des Verwaltungsrats auftreten, werden mit einer Stimmenmehrheit entschieden. Die beschlussfähige Mehrheit, die für eine Beschlussfassung auf einer Versammlung des Verwaltungsrats erforderlich ist, besteht aus zwei Verwaltungsratsmitgliedern. Die Gesellschaft hat die HSBC Global Asset Management (UK) Limited als Anlageverwalter bestellt, mit der Verantwortung für alle Anlageentscheidungen im Zusammenhang mit dem Anlageportfolio der Gesellschaft. Die HSBC Global Asset Management (UK) Limited wurde auch als Vertriebsstelle bestellt, deren Aufgabe der Vertrieb der Anteile der Gesellschaft ist. Die Gesellschaft hat die HSBC Securities Services (Ireland) Limited als Register- und Transferstelle in Bezug auf die autorisierten Teilnehmer und als Verwaltungsstelle der Gesellschaft bestellt, deren Aufgaben die laufende Verwaltung der Gesellschaft und die Fondsbuchhaltung sind. Hierzu gehört auch die Berechnung des Nettoinventarwertes der Gesellschaft und der Anteile. Die Gesellschaft hat die HSBC Institutional Trust Services (Ireland) Limited als Depotbank für ihre Vermögenswerte und die Computershare Investor Services (Ireland) Limited gemäß einem Registerstellenvertrag als Register- und Transferstelle in Bezug auf die Anteile auf dem Sekundärmarkt bestellt. Der Verwaltungsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich aus allen Verwaltungsratsmitgliedern außer Herrn Simeon Brown zusammensetzt. Herr Peter Blessing fungiert als Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss kommt formell mindestens drei Mal im Jahr zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Prüfungsausschusses gehört es, die Bestellung externer Abschlussprüfer zu veranlassen, Art und Umfang der Prüfung mit den externen Abschlussprüfern zu besprechen und festzulegen, den Umfang, die Ergebnisse und die Wirtschaftlichkeit der Prüfung und die Unabhängigkeit und Objektivität der Abschlussprüfer unter Beobachtung zu halten, die Auftragsbestätigung und den abschließenden Bericht an die Geschäftsleitung (Management Letter) zu prüfen, die Vergütung der Abschlussprüfer zu genehmigen, den Jahresbericht und geprüften Jahresabschluss und den ungeprüften Halbjahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen und die wichtigsten Verfahren zu analysieren, die bei den Dienstleistern der Gesellschaft Anwendung finden. Sollen die Abschlussprüfer prüfungsfremde Dienstleistungen erbringen, dann werden die finanziellen und sonstigen Folgen für die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, die durch eine derartige Tätigkeit entstehen, vor deren Beauftragung ausführlich berücksichtigt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß geltendem irischen Recht und internationalen Rechnungslegungsstandards ( IFRS ), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und vom International Accounting Standard Board ( IASB ) veröffentlicht werden, sowie gemäß den vom International Financial Reporting Interpretations Committee ( IFRIC ) des IASB veröffentlichten Interpretationen und in Einklang mit den irischen Companies Acts, 1963 bis 2009, und den European Communities (Undertaking for Collective Investment in Transferable Securities, OGAW ) Regulations von 2003 (in der jeweils aktuellen Fassung) (die OGAW- Vorschriften ). >10< HSBC ETFs PLC

13 Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Beschreibung der Obliegenheiten des Verwaltungsrats Das irische Gesellschaftsrecht schreibt vor, dass der Verwaltungsrat für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufstellt, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Geschäftslage der Gesellschaft sowie der Gewinne oder Verluste der Gesellschaft für diesen Berichtszeitraum vermittelt. Bei der Erstellung dieser Abschlüsse ist der Verwaltungsrat gehalten: geeignete Bilanzierungsgrundsätze auszuwählen und diese einheitlich anzuwenden; angemessene und vorsichtige Beurteilungen und Schätzungen abzugeben; und den Abschluss auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufstellen, sofern es nicht unangemessen ist, davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte fortführt. Der Verwaltungsrat bestätigt, dass er bei der Erstellung des Jahresabschlusses die obigen Anforderungen erfüllt hat. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Führung ordnungsgemäßer Geschäftsbücher, aus denen die Geschäftslage der Gesellschaft jederzeit mit angemessener Genauigkeit hervorgeht, so dass er sicherstellen kann, dass der Jahresabschluss gemäß den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den IFRIC des IASB aufgestellt wird und mit den irischen Companies Acts, 1963 bis 2009 und den OGAW-Vorschriften im Einklang steht. Der Verwaltungsrat ist auch für die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft verantwortlich und somit auch für die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten. Nach den OGAW-Vorschriften muss der Verwaltungsrat die Vermögenswerte der Gesellschaft einer Depotbank zur sicheren Verwahrung anvertrauen. In Erfüllung dieser Aufgaben hat der Verwaltungsrat die Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft an die HSBC Institutional Trust Services (Ireland) Limited, 1 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland übertragen. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Pflege und Integrität der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten Unternehmens- und Finanzdaten. Die rechtlichen Bestimmungen der Republik Irland, die für die Aufstellung und Veröffentlichung von Abschlüssen gelten, können von den rechtlichen Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen abweichen. Geschäftsbücher Die vom Verwaltungsrat getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung, dass die Gesellschaft ihrer Pflicht zur Führung ordnungsgemäßer Geschäftsbücher nachkommt, umfassen den Einsatz geeigneter Systeme und Verfahren sowie die Einstellung von kompetentem Personal. Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsrat die HSBC Securities Services (Ireland) Limited als Verwaltungsstelle und Company Secretary eingesetzt. Die Geschäftsbücher werden bei der HSBC Securities Services (Ireland) Limited, 1 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland geführt. Wesentliche Anteilbestände Einzelheiten zu wesentlichen Anteilbeständen sind in Anmerkung 9 zum Jahresabschluss enthalten. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Einzelheiten zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag sind in Anmerkung 14 zum Jahresabschluss enthalten. Unabhängige Abschlussprüfer In Übereinstimmung mit Section 160(2) des Companies Act von 1963 bleiben die Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers, weiterhin im Amt. Im Auftrag des Verwaltungsrats Eimear Cowhey Peter Blessing 15. April 2011 HSBC ETFs PLC >11<

14 Bericht der Depotbank In unserer Eigenschaft als Depotbank der Gesellschaft haben wir die Geschäftsführung der HSBC ETFs plc (die Gesellschaft ) im Geschäftsjahr vom 31. Dezember 2010 überprüft. Dieser Bericht, einschließlich des Prüfvermerks, wurde ausschließlich für die Anteilinhaber der Gesellschaft gemäß OGAW-Mitteilung (UCITS Notice) 4 der Central Bank of Ireland und für keinen anderen Zweck erstellt. Durch die Erteilung dieses Prüfvermerks übernehmen wir keine Verantwortung für einen anderen Zweck oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht gezeigt wird. Aufgaben der Depotbank Unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in der OGAW-Mitteilung 4 der Central Bank of Ireland umrissen. Eine dieser Aufgaben ist es, uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in jedem jährlichen Bilanzierungszeitraum zu verschaffen und den Anteilinhabern darüber Bericht zu erstatten. In unserem Bericht erklären wir, ob unserer Meinung nach die Gesellschaft in diesem Berichtszeitraum gemäß den Bestimmungen ihrer Gründungsurkunde und Satzung und den OGAW- Richtlinien geführt wurde. Die Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt der Gesellschaft. Sollte die Gesellschaft diese nicht eingehalten haben, müssen wir als Depotbank angeben, warum dies der Fall ist, und die Maßnahmen erläutern, die wir zur Behebung der Situation ergriffen haben. Grundlage des Prüfvermerks der Depotbank Die Depotbank führt die Prüfungen durch, die sie nach vernünftigem Ermessen für notwendig hält, um ihre in der OGAW-Mitteilung (UCITS Notice) 4 beschriebenen Pflichten erfüllen zu können und um sicherzustellen, dass die Gesellschaft in jeder wesentlichen Hinsicht (i) gemäß den Beschränkungen ihrer Anlage- und Kreditbefugnisse geführt wurde, die ihr durch ihre Gründungsdokumente und die entsprechenden Vorschriften auferlegt wurden, und (ii) auch ansonsten gemäß den Gründungsdokumenten der Gesellschaft und den entsprechenden Vorschriften geführt wurde. Prüfvermerk Nach unserer Auffassung wurde die Gesellschaft im am 31. Dezember 2010 geendeten Geschäftsjahr unter allen wesentlichen Gesichtspunkten geführt: (i) gemäß den Beschränkungen in der Gründungsurkunde und Satzung und den EU-Richtlinien (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren betreffend) von 2003 (in der geltenden Fassung) (die Richtlinien ) bezüglich der Anlage- und Kreditaufnahmebefugnisse der Gesellschaft; und (ii) auch ansonsten gemäß den Bestimmungen der Gründungsurkunde und Satzung und der Richtlinien. Im Auftrag von HSBC Institutional Trust Services (Ireland) Limited 1 Grand Canal Square Grand Canal Harbour Dublin 2 Irland 15. April 2011 >12< HSBC ETFs PLC

15 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer An die Anteilinhaber der HSBC ETFs PLC (die Gesellschaft ) Wir haben den Abschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2010 geendete Geschäftsjahr geprüft, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der Entwicklung des den Inhabern rückkaufbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzuschreibenden Nettovermögens und der Kapitalflussrechnung für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr sowie einer Zusammenfassung wichtiger Bilanzierungsgrundsätze und weiteren erläuternden Anmerkungen besteht. Jeweilige Obliegenheiten des Verwaltungsrats und der Abschlussprüfer Die Aufgaben des Verwaltungsrats bei der Aufstellung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit geltendem irischen Recht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sind im Bericht des Verwaltungsrats unter der Beschreibung der Aufgaben des Verwaltungsrats dargelegt. Unsere Aufgabe besteht darin, den Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und den International Standards on Auditing (UK and Ireland) prüfen. Dieser Bericht einschließlich des Prüfvermerks ist einzig und allein für die Anteilinhaber der Gesellschaft als Gesamtheit in Einklang mit Section 193 des irischen Companies Act von 1990 und für keinen anderen Zweck erstellt worden. Durch die Erteilung dieses Prüfvermerks übernehmen wir keine Verantwortung für einen anderen Zweck oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht gezeigt wird oder in deren Hände er möglicherweise gelangt, es sei denn, wir hätten dem zuvor schriftlich zugestimmt. Wir teilen Ihnen mit, ob der Jahresabschluss unserer Auffassung nach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt und ordnungsgemäß gemäß irischen Rechtsvorschriften einschließlich der Companies Acts, 1963 bis 2009, und den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities, OGAW ) Regulations von 2003 (in der jeweils aktuellen Fassung) aufgestellt wurde. Wir stellen fest, ob wir alle Informationen und Erläuterungen erhalten haben, die wir für die Zwecke unserer Prüfung für notwendig erachten, und ob der Jahresabschluss mit den Geschäftsbüchern übereinstimmt. Wir teilen Ihnen auch mit, ob nach unserer Auffassung: die Gesellschaft ordnungsgemäße Geschäftsbücher geführt hat, und der Bericht des Verwaltungsrats mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. Wir teilen Ihnen ferner mit, wenn unserer Auffassung nach gesetzlich vorgeschriebene Informationen bezüglich Vergütungen und Transaktionen von Mitgliedern des Verwaltungsrats nicht offen gelegt wurden, und schließen diese Informationen, soweit möglich, in unseren Bericht ein. Wir lesen die sonstigen, im Jahresbericht enthaltenen Informationen und prüfen, ob diese mit dem geprüften Jahresabschluss in Einklang stehen. Wir berücksichtigen die Auswirkungen auf unseren Bericht, falls uns offensichtlich falsche oder solche Angaben zur Kenntnis gelangen, die mit wesentlichen Widersprüchen zum Jahresabschluss behaftet sind. Unsere Aufgaben erstrecken sich nicht auf weitere Informationen. Grundlage des Prüfvermerks Wir haben die Prüfung gemäß den vom Auditing Practices Board herausgegebenen International Standards on Auditing (UK and Ireland) durchgeführt. Eine Abschlussprüfung beinhaltet eine stichprobenartige Kontrolle der Belege zu den im Jahresabschluss enthaltenen Beträgen und offen gelegten Sachverhalten. Sie beinhaltet außerdem eine Einschätzung der bei der Erstellung des Jahresabschlusses vom Verwaltungsrat vorgenommenen wesentlichen kaufmännischen Bewertungen und Beurteilungen sowie ein Urteil darüber, ob die Bilanzierungsgrundsätze für die Situation der Gesellschaft angemessen sind und einheitlich angewendet sowie hinreichend offen gelegt wurden. Wir haben unsere Prüfung so angelegt und durchgeführt, dass alle von uns für notwendig erachteten Angaben und Erläuterungen eingeholt wurden. Diese Informationen versetzen uns in die Lage, hinreichend zu belegen und uns angemessen zu vergewissern, dass der Jahresabschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält, gleich ob diese in betrügerischer Absicht oder infolge sonstiger Regelwidrigkeiten oder durch Irrtum zustande gekommen sind. Bei unserer Urteilsbildung haben wir ebenfalls bewertet, inwieweit die Darlegung der Angaben im Jahresabschluss insgesamt angemessen erfolgt ist. HSBC ETFs PLC >13<

16 Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer (Fortsetzung) Prüfvermerk Unserer Auffassung nach vermittelt der Jahresabschluss: ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, von der Geschäftslage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 und ihren Ergebnissen und Kapitalflüssen für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr vermittelt; und ist ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den irischen Companies Acts von 1963 bis 2009 und den EU-Richtlinien (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren betreffend) von 2003 (in der geltenden Fassung) erstellt worden. Wir haben alle Angaben und Erklärungen eingeholt, die wir für die Zwecke unserer Prüfung für notwendig erachteten. Nach unserer Auffassung wurden von der Gesellschaft ordnungsgemäße Geschäftsbücher geführt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft stimmt mit den Geschäftsbüchern überein. Unserer Ansicht nach stehen die im Bericht des Verwaltungsrats gemachten Angaben in Einklang mit dem Jahresabschluss. PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Registered Auditors Dublin >14< HSBC ETFs PLC

17 Bericht des Anlageverwalters Performance von HSBC ETFs PLC Bericht an: 31. Dezember 2010 ETFS 2010* Fonds- Performance (brutto) 2010* Benchmark- Performance Fonds gegenüber Benchmark Jährlicher Expost-Tracking Error (brutto) Industrieländer HSBC FTSE 100 ETF 12,60% 12,62% (0,02%) 0,050 HSBC EURO STOXX 50 ETF (1,86%) (2,36%) 0,50% 0,085 HSBC MSCI JAPAN ETF 6,32% 6,42% (0,10%) 0,197 HSBC S&P 500 ETF 11,83% 11,61% 0,22% 0,038 HSBC MSCI EUROPE ETF 13,34% 13,06% 0,28% 0,199 HSBC MSCI USA ETF 19,14% 18,93% 0,21% 0,073 * Performance 2010 oder seit Auflegung für den nach dem aufgelegten Fonds ETFS AUM ( ) AUM ( ) Veränderung des verwalteten Vermögens HSBC FTSE 100 ETF GBP GBP GBP ,35% HSBC EURO STOXX 50 ETF EUR EUR EUR ,15% HSBC MSCI JAPAN ETF k. A ,40% HSBC S&P 500 ETF k. A ,15% HSBC MSCI EUROPE ETF EUR k. A. EUR ,30% HSBC MSCI USA ETF k. A ,30% TER HSBC ETFs PLC >15<

18 Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) HSBC FTSE 100 ETF Verwaltetes Vermögen: 122,9 Mio. GBP Die Rendite des Fonds im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum, 31. Dezember 2010 betrug 12,60 % (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Rendite von 12,62 % im FTSE Total Return Index. Der Fonds setzt eine Strategie der vollständigen Nachbildung des zugrunde liegenden Index an, das heißt, dass der Fonds alle einzelnen Indexwerte mit derselben Gewichtung wie der Index hält. Der geringfügige Ertragsrückstand des Fonds (von -0,02 %) im Berichtszeitraum entstand infolge von Transaktionskosten. Der Fonds zahlt Transaktionskosten (überwiegend Stempelsteuern), wenn eine Neuausrichtung am Index (Rebalancing) vorgenommen wird. Obwohl der Indexumschlag im Berichtszeitraum gering war, wirkte sich die Neuausrichtung auf die relative Performance des Fonds aus, wenn auch nur in geringem Umfang. Der Ex-post-Tracking Error blieb mit 0,05 % (basierend auf dem täglichen NIW, aufs Jahr hochgerechnet) niedrig und entsprach dem Wettbewerbsumfeld. Das Fondsvermögen erhöhte sich 2010 um 90 Mio. GBP. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. HSBC EURO STOXX 50 ETF (ehemals HSBC DJ EUROSTOXX 50 ETF) Verwaltetes Vermögen: 34,1 Mio. EUR Die Rendite des Fonds im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum, 31. Dezember 2010 betrug -1,86 % (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Rendite von -2,36 % im Euro Stoxx 50 Total Return Net Index. Der Fonds setzt eine Strategie der vollständigen Nachbildung des zugrunde liegenden Index an, das heißt, dass der Fonds alle einzelnen Indexwerte mit derselben Gewichtung wie der Index hält. Der Ertragsvorsprung des Fonds von 0,50 % vor dem Index ist das Ergebnis der Umsetzung eines Aktienleiheprogramms. Der Ex-post-Tracking Error gegenüber dem Index lag bei 0,08 %. Das Fondsvermögen erhöhte sich 2010 um 23 Mio. EUR. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. HSBC MSCI JAPAN ETF Verwaltetes Vermögen: 54 Mio. Von der Auflegung des Fonds am 23. März 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erzielte der Fonds eine Rendite von 6,32 % (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Benchmark-Rendite von 6,42 % im MSCI Japan Net Total Return Index. Die in diesem Zeitraum eingesetzte Anlagestrategie war optimierte Nachbildung. Das bedeutet, dass der Fonds 304 Wertpapiere hielt, während sich der Index aus 340 zusammensetzte. Daraus ergab sich ein Ex-post-Tracking Error von 0,20 % Der Ertragsrückstand (von -0,10 %) ist dem Optimierungseffekt zuzuschreiben. Nach kräftigen Mittelzuflüssen wuchs der Fonds von 10,2 Mio. bei Auflegung auf 54 Mio. zum Jahresende an. Infolgedessen stellte sich der Fonds auf die Strategie der vollständigen Nachbildung um und ist jetzt in alle 340 Komponenten des MSCI Japan Index investiert. Der Ex-post- Tracking Error beträgt 0,20 %. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. >16< HSBC ETFs PLC

19 Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) HSBC S&P 500 ETF Verwaltetes Vermögen: 102,7 Mio. Von der Auflegung des Fonds am 14. Mai 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erzielte der Fonds eine Rendite von 11,83% (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Benchmark-Rendite von 11,61 % im S&P 500 Net Total Return Index. Der Fonds setzt eine Strategie der vollständigen Nachbildung des zugrunde liegenden Index an, das heißt, dass der Fonds alle einzelnen Indexwerte mit derselben Gewichtung wie der Index hält. Die Outperformance des Fonds (0,22 %) ist durch die Quellensteuern bedingt. Nach dem Bestimmungen des Steuerabkommens zwischen dem Fondsdomizil und den USA unterliegt der Fonds einer Quellensteuer mit einem Satz von 15 %, während der Index von einem Satz von 30 % ausgeht. Im Berichtszeitraum lag der Ex-post-Tracking Error bei 0,04 %, was dem Wettbewerbsumfeld entspricht. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. HSBC MSCI EUROPE ETF Verwaltetes Vermögen: 19,2 Mio. EUR Von der Auflegung des Fonds am 1. Juni 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erzielte der Fonds eine Rendite von 13,34% (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Benchmark-Rendite von 13,06 % im MSCI Europe Net Total Return Index EUR. Die im Berichtszeitraum umgesetzte Anlagestrategie war optimierte Nachbildung. Das bedeutet, dass der Fonds 363 Wertpapiere von 465 Benchmark- Positionen hielt, um die Transaktionskosten zu steuern und zu minimieren. Der Ertragsvorsprung (von 0,28 %) im Berichtszeitraum erklärt sich durch den Optimierungseffekt, insbesondere durch die leicht untergewichteten Positionen in Irland, Portugal und Spanien, die hinter der breiten MSCI Europe-Benchmark zurücklagen. Der Ex-post-Tracking Error des Fonds lag bei 0,20 %. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. HSBC MSCI USA ETF Verwaltetes Vermögen: 65,3 Mio. Von der Auflegung des Fonds am 1. Juni 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erzielte der Fonds eine Rendite von 19,14 % (vor Abzug von Gebühren), gegenüber einer Benchmark-Rendite von 18,93 % im MSCI USA Net Total Return Index. Der Fonds setzt eine Strategie der vollständigen Nachbildung des zugrunde liegenden Index an, das heißt, dass der Fonds alle einzelnen Indexwerte mit derselben Gewichtung wie der Index hält. Die Outperformance des Fonds (0,21 %) ist durch die Quellensteuern bedingt. Nach dem Bestimmungen des Steuerabkommens zwischen dem Fondsdomizil und den USA unterliegt der Fonds einer Quellensteuer mit einem Satz von 15 %, während der Index von einem Satz von 30 % ausgeht. Der Ex-post-Tracking Error lag im Berichtszeitraum bei 0,07%. Im Berichtszeitraum traten keine wesentlichen operativen Ereignisse ein. HSBC Global Asset Management (UK) Limited Februar 2011 HSBC ETFs PLC >17<

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