Fachkraft für Hafenlogistik
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- Mathias Knopp
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1 Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Fachkraft für Hafenlogistik Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
2 ISBN Heft Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5 7, Frechen Telefon ( ) , Fax ( ) Auflage 2010
3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 01/10 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung vom Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung vom (ABl.NRW. 12/06) Für die in der Anlage aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß 6 in Verbindung mit 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe Schule in NRW. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die im Bezugserlass aufgeführten vorläufigen Lehrpläne, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, treten mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Heft Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsförderung/Fachangestellter für Arbeitsförderung Anlage Fachangestellte für Markt- Sozialforschung/Fachangestellter für Markt- Sozialforschung Fachkraft für Hafenlogistik (bisher: Seegüterkontrolleur) Fachkraft für Möbel-, Küchen- Umzugsservice 4169 Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (bisher: Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk) Hafenschifferin/Hafenschiffer 4206 Holzmechanikerin/Holzmechaniker 4154 Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann (bisher: Kauffrau in der Grstücks Wohnungswirtschaft/Kaufmann in der Grstücks- Wohnungswirtschaft) Kauffrau für Dialogmarketing/Kaufmann für Dialogmarketing sowie Servicefachkraft für Dialogmarketing 4105 Kauffrau für Versicherungen Finanzen/Kaufmann für Versicherungen Finanzen (bisher: Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann) 4103 Kauffrau im Groß- Außenhandel/Kaufmann im Groß- Außenhandel
4 Heft Ausbildungsberuf Kauffrau für Marketingkommunikation/Kaufmann für Marketingkommunikation (bisher: Werbekauffrau/Werbekaufmann) Mediengestalterin Bild Ton/Mediengestalter Bild Ton 4155 Medienkauffrau Digital Print/Medienkaufmann Digital Print (bisher: Verlagskauffrau/Verlagskaufmann) 4167 Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (bisher: Arzthelferin/Arzthelfer) Ofen- Luftheizungsbauerin/Ofen- Luftheizungsbauer (bisher: Kachelofen- Luftheizungsbauerin/Kachelofen- Luftheizungsbauer) 4136 Tischlerin/Tischler Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizinischer Fachangestellter 4284 Verfahrensmechanikerin für Kunststoff Kautschuktechnik/ Verfahrensmechaniker für Kunststoff Kautschuktechnik
5 Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich Stentafel Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Beschreibung der Bündelungsfächer Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Integration der Datenverarbeitung KMK-Rahmenlehrplan Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Deutsch/Kommunikation Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Politik/Gesellschaftslehre Sport/Gesheitsförderung Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife Anlage Entwicklung Ausgestaltung einer Lernsituation Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation... 51
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7 1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 20. Januar 2006, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 5, S. 213), berichtigt am 3. Februar 2006 (BGBl. I Nr. 7, S. 330 ff.) 1 2 der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergr bereiten Lernsituationen Ziele Inhalte aus den Lernfeldern Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch methodisch auf konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden neben den Zielen Inhalten eines Lernfeldes die Ziele Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden 1 Hrsg.: Besanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: 7
8 neben den Zielen Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- Betriebslehre der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 1 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 8
9 Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- Betriebslehre Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 9
10 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Hafenlogistische Organisations- Verwaltungsprozesse Hafenlogistische Lager- Transportprozesse Hafenlogistische Kontrollprozesse Fremdsprachliche Kommunikation Wirtschafts- Betriebslehre Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. 1 In die Lernfelder sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. 10
11 3.2 Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Berufsbezogener Lernbereich LF 1 LF 8 LF 9 LF 2 LF 6, LF 7 LF 10 Hafenlogistische Organisations Verwaltungsprozesse Hafenlogistische Lager- Transportprozesse LF 3, LF 4 LF 5 LF 11 Hafenlogistische Kontrollprozesse Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in den gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Hafenlogistische Organisations- Verwaltungsprozesse Dieses Fach bündelt die Lernfelder, deren Schwerpunkt die Planung Organisation betrieblicher als auch hafenspezifischer Arbeits- Verwaltungsprozesse unter Beachtung marktwirtschaftlicher Zielsetzungen bildet. Daher werden in diesem Bündelungsfach die Elemente der Wirtschafts- Betriebslehre zusammengefasst integrativ unterrichtet. Im ersten Ausbildungsjahr lernen die Schülerinnen Schüler die Leistungsschwerpunkte sowohl ihrer Betriebe als auch der übrigen Hafenbetriebe kennen. Kooperation, Konzentration Wettbewerb werden dabei im Spannungsfeld aufeinander abzustimmender betrieblicher wie betriebsübergreifender Prozesse verdeutlicht (LF 1). Im zweiten Ausbildungsjahr reflektieren die Schülerinnen Schüler gesetzliche vertragliche Bestimmungen in Bezug auf Planung Organisation betrieblicher Handlungsabläufe unter Hinzuziehung betriebsspezifischer EDV-Systeme -Programme. So werden in den konkreten Handlungssituationen, z. B. Be- Entladung unter Einsatz vorgeschriebener Ladungssicherungsmittel, Konfliktpotentiale aufgr unterschiedlicher Zielsetzungen der verschiedenen Gesetze, Verordnungen oder betriebliche Zielvereinbarungen, wie beispielsweise Arbeitsschutzbestimmungen, Betriebsvereinbarungen Gewinnmaximierung, deutlich (LF 8). Den Kernpunkt des dritten Ausbildungsjahres bildet die auch DV-gestützte Bearbeitung der die betrieblichen Handlungsabläufe begleitenden Umschlags- Versandpapiere. Anhand dieser Papiere werden den Auszubildenden die hafenspezifischen Schnittstellen zu anderen Beteiligten als auch die Notwendigkeit der Beherrschung von Fremdsprachen deutlich. Ent- 11
12 sprechend der Funktion Bedeutung der Begleitpapiere reflektieren die Schülerinnen Schüler die wirtschaftlichen rechtlichen Folgen ihres Handelns (LF 9). Hafenlogistische Lager- Transportprozesse Schwerpunkt des Faches ist die Güterbehandlung im Rahmen des Materialflusses innerhalb eines Hafens. Dies beginnt mit der Warenannahme führt über die Lagerung bis hin zur Verstauung der Güter. Im ersten Ausbildungsjahr bilden die Arbeitsabläufe im Rahmen der Güterannahme den Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens. Die Schülerinnen Schüler organisieren führen den Entladungsvorgang unter Beachtung ökonomischer, ökologischer als auch sicherheitsrelevanter Vorgaben durch (LF 2). Im zweiten Ausbildungsjahr werden die angenommenen Güter im Betrieb ein- /oder zwischengelagert transportiert. Während der Lagerung wahrzunehmende Aufgaben erfolgen unter Beachtung kenspezifischer Wünsche sowie technischer, ökonomischer, ökologischer sicherheitsrelevanter Vorgaben. Die dabei im Rahmen des Transports auszuwählenden Lade- Hilfsmittel werden darüber hinaus in Abhängigkeit von der Güterart, -menge, Wegstrecke als auch vorhandener Lagereinrichtungen Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt (LF 6, LF 7). Im dritten Ausbildungsjahr stauen die Schülerinnen Schüler Güter im Container. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben wählen geeignete Mittel der Ladungssicherung, um eine kengerechte Auftragsdurchführung sowie die Werterhaltung der Güter gewährleisten zu können (LF 10). Hafenlogistische Kontrollprozesse Kern dieses Bündelungsfaches bilden die während der Güterbehandlung im Hafen vorzunehmenden Kontrollen sowie Maßnahmen zur Behebung der im Rahmen der Kontrollen festgestellten Mängel. Im ersten Ausbildungsjahr werden die ladungsspezifischen als auch warenspezifischen Kontrollen thematisiert. Dabei werden die Güter auf Identität, Quantität, Maß Gewicht sowie Beschaffenheit z. B. durch Probenentnahme kontrolliert. Ergebnisse werden auch fremdsprachlich dokumentiert Folgen fehlerhafter Kontrollen erkannt (LF 3, LF 4). Im zweiten Ausbildungsjahr kontrollieren die Schülerinnen Schüler Container auf ladungs- ladegerechte Verwendungsmöglichkeiten. Dazu nutzen sie sowohl betriebsspezifische als auch hafenübergreifende EDV-Systeme leiten bei erkannten Mängeln Maßnahmen zu deren Behebung ein (LF 5). Während des dritten Ausbildungsjahres kontrollieren die Schülerinnen Schüler an den verschiedenen Umschlagsschnittstellen Gefahrgut. Dabei wenden sie nationales internationales Gefahrgutrecht an nehmen ihre Rechte Pflichten im Umgang mit gefährlichen Gütern, unter besonderer Beachtung der Gefahrgutverordnungen, wahr. Sie reflektieren dabei insbesondere die Auswirkungen fehlerhaften Umgangs mit gefährlichen Gütern auf die sie umgebende Umwelt (LF 11). 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation, Wirtschafts- Betriebslehre die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar. 12
13 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Dasselbe gilt für die darüber hinaus sich aus den besonderen Anforderungen des Ausbildungsberufes ergebenden fremdsprachlichen Ziele Inhalte, die mit zusätzlich 80 Unterrichtssten in der Stentafel verankert sind. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte zur fremdsprachlichen Kommunikation in den Lernfeldern für den Ausbildungsberuf aufgeführt. Lernfeld 1 Logistische Prozesse des Hafens präsentieren Lernfeld 2 Güter annehmen Lernfeld 3 Güter warenspezifisch kontrollieren Lernfeld 4 Güter ladungsspezifisch kontrollieren Lernfeld 5 Container kontrollieren Lernfeld 6 Güter lagern bearbeiten Lernfeld 7 Güter im Betrieb transportieren Lernfeld 8 Be- Entladungen planen durchführen Lernfeld 9 Umschlags- Versandpapiere bearbeiten Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Informationsquellen auswerten fremdsprachige Vorgaben Dokumente verstehen fremdsprachige Angaben auswerten fremdsprachige Informationen zu rechtlichen handelsüblichen Rahmenbedingungen auswerten Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache typische Aufgaben Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb beschreiben Mängelberichte Reklamationen verfassen Formulare ausfüllen, Geschäftskorrespondenz erstellen, s verfassen fremdsprachige Umschlags- Versandpapiere ausfüllen bearbeiten Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Arbeitsanweisungen in die Zielsprache übertragen Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache sich über Erfahrungen am Arbeitsplatz über Arbeitseinsätze austauschen mit Frachtführern kommunizieren sich mit den beteiligten Dienstleistern auseinandersetzen Gespräche über Funk führen 13
14 Lernfeld 10 Container beladen sichern Lernfeld 11 Gefahrgüter kontrollieren umschlagen Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) fremdsprachige Informationen zu Richtlinien verstehen fremdsprachige Informationen zu Gefahrgutrecht verstehen auswerten Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Containerpacklisten in die Zielsprache übertragen Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Grlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtssten abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtssten, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtssten sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren sind. Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel ). Dabei ist der für die Zwischen- Abschlussprüfung bzw. Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der berufsspezifischen Orientierung Integration der Ziele Inhalte der curricularen Vorgaben für Wirtschafts- Betriebslehre in den Lernfeldern des Bildungsgangs Fachkraft Hafenlogistik auf: 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 14
15 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Kosten beurteilen mit Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Interessen im Betrieb wahrnehmen Lernfeld 1 Logistische Prozesse des Hafens präsentieren berufliche Identität entwickeln, Möglichkeiten der Existenzsicherung wahrnehmen, unternehmerische Chancen Risiken abwägen ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren, Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen, Interessen abwägen, zu einem positiven Betriebsklima beitragen Lernfeld 2 Güter annehmen Kostenverläufe planen Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen, Wettbewerbssituation bewerten Handlungen daraus ableiten Arbeitsprozesse planen steuern, mit Ressourcen schonend umgehen, Arbeit human gestalten gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen Lernfeld 3 Güter warenspezifisch kontrollieren Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen, Konflikten begegnen Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren im Team arbeiten Lernfeld 4 Güter ladungsspezifisch kontrollieren Kosten ermitteln Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen, situationsgerecht kommunizieren, verantwortlich handeln Lernfeld 5 Container kontrollieren Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Arbeitsprozesse planen steuern, Qualitätsstandards gewährleisten Lernfeld 6 Güter lagern bearbeiten Preise kalkulieren mit Ressourcen schonend umgehen, Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren als Auszubildende/Auszubildender handeln Lernfeld 7 Güter im Betrieb transportieren verantwortlich handeln Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren, mit Ressourcen schonend umgehen 15
16 Lernfeld 8 Be- Entladungen planen durchführen Lernfeld 9 Umschlags- Versandpapiere bearbeiten Lernfeld 10 Container beladen sichern Lernfeld 11 Gefahrgüter kontrollieren umschlagen Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern unternehmerische Chancen Risiken abwägen, berufliche Perspektiven entwickeln Personalkosten analysieren Kosten ermitteln, Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Preisuntergrenzen ermitteln verantwortlich handeln, ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern, situationsgerecht kommunizieren, Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen situationsgerecht kommunizieren, Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen verantwortlich handeln Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen, Schadensersatzansprüche erkennen, verantwortlich handeln Kosten beurteilen mit Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Arbeitsprozesse planen steuern, mit Ressourcen schonend umgehen Termine planen mit Ressourcen schonend umgehen Qualitätsstandards gewährleisten Interessen im Betrieb wahrnehmen gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel
17 3.4 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Besrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: 17
18 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist für die einem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufe in eine berufsfeldbreite Grbildung eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. 18
19 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) - Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet - berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln - - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. - Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern - auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. 19
20 Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel - Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. 20
21 Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgen. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. 21
22 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik vom 20. Januar 2006 (BGBl. I Nr. 5, S. 213), berichtigt am 3. Februar 2006 (BGBl. I Nr. 7, S. 330 ff.) abgestimmt. Der bisher geltende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Seegüterkontrolleur (Beschluss der KMK vom ) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- Sozialke wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom ) vermittelt. Die Lernfelder die dazugehörigen Zielformulierungen orientieren sich an exemplarischen Handlungsfeldern. Die Zielformulierungen Inhalte der Lernfelder des Rahmenplans sind so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen. Jedes Lernfeld ist unter fachdidaktischen Gesichtspunkten als Einheit zu sehen. Die Zielformulierungen beschreiben den Zustand am Ende des Lernprozesses. Die aufgeführten Inhalte verstehen sich als Konkretisierung Ergänzung der Ziele. Sie sind verpflichtend zu unterrichten. Der Erwerb der im Rahmen des Bildungsauftrags geforderten Kompetenzen ist durch die Bearbeitung handlungsorientierter Aufgabenstellungen in allen Ausbildungsjahren zu sichern. Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation berufsbezogener Software zur Informationsbeschaffung -verarbeitung ist integrativ zu vermitteln. Hierfür ist ein Gesamtumfang von mindestens 80 Unterrichtssten im Rahmenlehrplan berücksichtigt. Mathematische Inhalte sind den Lernfeldern zugeordnet durchgängig zu integrieren. Die Vermittlung von fremdsprachlichen Qualifikationen gemäß der Ausbildungsordnung zur Entwicklung entsprechender Kommunikationsfähigkeit ist mit 40 Sten in den Lernfeldern enthalten. Darüber hinaus können 80 Sten berufsspezifische Fremdsprachenvermittlung als freiwillige Ergänzung der Länder angeboten werden. Die Fachkräfte für Hafenlogistik arbeiten auf Umschlagsterminals sowie in Lägern für Stück Massengut in See- als auch Binnenhäfen. Sie sind sowohl im operativen als auch im dispositiven Bereich beschäftigt. Arbeitssicherheit, Umweltschutz Wirtschaftlichkeit haben für die Fachkräfte für Hafenlogistik eine besondere Bedeutung; deshalb ist während der gesamten Berufsausbildung ein Problembewusstsein dafür zu entwickeln. Insbesondere sind - Grsätze Maßnahmen der Unfallverhütung des Arbeitsschutzes, zur Vermeidung von Gesheitsschäden zur Vorbeugung von Berufskrankheiten zu beachten, - Notwendigkeiten Möglichkeiten einer von humanen ergonomischen Gesichtspunkten bestimmten Arbeits- Arbeitsplatzgestaltung zu berücksichtigen, - berufsbezogene Umweltbelastungen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung zu beachten, - die Wiederverwertung bzw. sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen durchzuführen, 22
23 - Grsätze Maßnahmen zum rationellen Einsatz der bei der Arbeit genutzten Ressourcen zu berücksichtigen, - Verantwortungsbewusstsein für einen wirtschaftlichen Materialeinsatz zu entwickeln, - innovative Technologien Arbeitsmittel bei der Planung von Arbeitsabläufen sowie bei der Bewertung der Arbeitsergebnisse einzusetzen, - Kostenbewusstsein Verständnis für unternehmerische Entscheidungen zu fördern, - Bereitschaft Fähigkeit zu qualitätsbewusstem Handeln zu entwickeln. 23
24 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Logistische Prozesse des Hafens präsentieren 80 2 Güter annehmen 60 3 Güter warenspezifisch kontrollieren 80 4 Güter ladungsspezifisch kontrollieren 60 5 Container kontrollieren 80 6 Güter lagern bearbeiten 80 7 Güter im Betrieb transportieren 40 8 Be- Entladungen planen durchführen 80 9 Umschlags- Versandpapiere bearbeiten Container beladen sichern Gefahrgüter kontrollieren umschlagen 100 Summe: (insgesamt 840 Sten)
25 Lernfeld 1: Logistische Prozesse des Hafens präsentieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler machen sich mit logistischen Prozessen des Hafens vertraut ordnen Funktion sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes in diesen ein, mit dem Ziel, in betrieblichen Arbeitsprozessen eigenverantwortlich teamorientiert mitzuarbeiten. Sie informieren sich über die Organisation, Funktionen, Bedeutung, Leistungsschwerpunkte, Tätigkeitsbereiche sowie Arbeitsabläufe des Ausbildungsbetriebes des Hafens. Sie stellen die Leistungsschwerpunkte Arbeitsgebiete ihres Betriebes dar erläutern in diesem Zusammenhang, welche Aufgaben Hafenunternehmen in der Gesamtwirtschaft wahrnehmen. Dabei untersuchen sie den Zusammenhang ihres Betriebes mit den unterschiedlichen Dienstleistungen des Hafens unter besonderer Beachtung von Kooperation, Konzentration Wettbewerb. Die Schülerinnen Schüler analysieren die technische infrastrukturelle Entwicklung des Hafens seines Umfeldes in Hinblick auf Auswirkungen auf den eigenen Arbeitsplatz sowie die Wettbewerbssituation zu anderen Häfen. Sie bearbeiten Aufgabenstellungen selbstständig oder im Team wenden problemlösende Methoden an. Sie setzen sich reflexiv mit auftretenden Konflikten auseinander regeln diese konstruktiv. Sie präsentieren dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse strukturiert unter Verwendung geeigneter Methoden Medien. Inhalte: Aufbauorganisation Ablauforganisation Freihafen Hafenverwaltung 25
26 Lernfeld 2: Güter annehmen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler nehmen Güter an den unterschiedlichen Schnittstellen der logistischen Kette eigenverantwortlich an. Sie unterscheiden Arbeitsabläufe bei der Anlieferung, prüfen die Begleitpapiere, kontrollieren die angelieferten Güter auf Identität, Quantität äußere Beschaffenheit, beurteilen as Ergebnis dokumentieren den Empfang. Dabei beachten sie rechtliche betriebliche Vorgaben. Bei Leistungsstörungen setzen sie sich mit dem Frachtführer situationsgerecht auseinander leiten sachgerechte Maßnahmen ein. Dabei wenden Sie auch Fremdsprachen an. Sie organisieren den Entladungsvorgang nach handelsrechtlichen vertraglichen Regelungen. Sie sortieren die Güter, planen den erforderlichen Platz bilden Lagereinheiten. Die Schülerinnen Schüler beachten dabei sicherheitsrelevante Vorgaben. Sie setzen sich für einen art- umweltgerechten Umgang mit Verpackungs- Sicherungsmaterialien ein. Die Schülerinnen Schüler nutzen aktuelle Technologien zur Optimierung von Arbeitsvorgängen. Sie begreifen die Kontrolle der Güter als wesentlichen Teil des Qualitätsmanagements entwickeln eigene Ideen zur Steigerung der Effektivität. Inhalte: Stückgut Massengut Reklamationsfristen Zuständigkeit beim Entladen des Transportfahrzeuges persönliche Schutzausrüstung Handhabungssymbole Tausch von Mehrwegverpackungen Förderhilfsmitteln Barcodierungen 26
27 Lernfeld 3: Güter warenspezifisch kontrollieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler führen für verschiedene Güter spezifische Kontrollen durch. Sie unterscheiden zwischen waren- ladungsspezifischer Kontrolle berücksichtigen sowohl rechtliche handelsübliche Vorgaben als auch Kenwünsche. Sie wählen Werkzeuge, Geräte entsprechende Hilfsmittel aus, wenden diese sachgerecht an, begutachten die Güter auf ordnungsgemäßen Zustand dokumentieren die Ergebnisse. Die Schülerinnen Schüler analysieren die wirtschaftliche rechtliche Bedeutung einer sach- fachgerechten Kontrolle. Sie gestalten die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten im Sinne ihres Auftraggebers. Inhalte: drei hafenspezifische Warenarten Mängelarten Schädlingsbefall Probenahme Probenarten Kontraktbedingungen Arbitrage Besatzanalyse Feuchtigkeitsanalyse Litern 27
28 Lernfeld 4: Güter ladungsspezifisch kontrollieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler führen Güterkontrollen auf Identität, Quantität, Maß, Gewicht äußere Beschaffenheit durch. Sie berücksichtigen sowohl rechtliche handelsübliche Vorgaben als auch Kenwünsche. Sie dokumentieren die Ergebnisse in Begleitpapieren Listen nutzen aktuelle EDV-Systeme. Bei festgestellten Mängeln setzen sie sich mit den beteiligten Dienstleistern kenorientiert, verantwortungsbewusst zielgerichtet auseinander leiten sachgerechte Maßnahmen ein. Sie kommunizieren fremdsprachlich. Die Schülerinnen Schüler erkennen die wirtschaftlichen rechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Güterkontrollen. Inhalte: Flächen- Volumenberechnung Gewichtsberechnung Zähl-, Mess- Wiegeeinrichtungen 28
29 Lernfeld 5: Container kontrollieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler kontrollieren an unterschiedlichen Schnittstellen Container auf ihre ladungs- ladegerechte Verwendungsfähigkeit. Sie nutzen ihre Kenntnisse der Containerarten, -abmessungen Tragfähigkeiten, um kengerecht geeignete Container auszuwählen. Sie kontrollieren Container auf Zulassung, Identität, äußere innere Beschaffenheit, dokumentieren das Ergebnis auch fremdsprachlich bewerten die Einsatzfähigkeit. Sie nutzen hafenübergreifende betriebsspezifische EDV-Systeme. Bei festgestellten Mängeln leiten sie entsprechende Maßnahmen ein. Inhalte: Organisation auf Containerterminals Datenfunk Containerbauteile Containernormung Containerkennzeichnung Mängelarten CSC, ACEP Ladetüchtigkeit Siegel 29
30 Lernfeld 6: Güter lagern bearbeiten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler lagern bearbeiten Güter entsprechend vorliegender Kenwünsche, sind sich der Notwendigkeit der Kontrolle Pflege eingelagerter Güter bewusst, erkennen aufgetretene Mängel, leiten entsprechende Maßnahmen ein führen diese durch. Sie beurteilen die Lagerhaltung gemäß ihrer Aufgaben innerhalb der logistischen Kette des Frachtgeschäfts. Sie unterscheiden Lagerarten nach der Art des einlagernden Betriebes, nach dem Standort nach der Bauweise. Sie wägen die Vorteile Nachteile dieser Lagerarten hinsichtlich der einzulagernden Güter ab. Sie planen adäquate Lagerzonen sowie Lagereinrichtungen führen die notwendigen Berechnungen durch. Die Schülerinnen Schüler informieren sich über die Art, Beschaffenheit, güterspezifischen Eigenschaften, Volumen Gewichte der einzulagernden Güter bereiten diese auf die Einlagerung vor. Sie wählen auf Gr der Lagerordnung einen geeigneten Lagerplatz nach technischen, ökonomischen sowie sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten aus lagern die Güter unter Beachtung der Einlagerungsgrsätze ein. Sie dokumentieren die Einlagerung. Sie ermitteln physikalische klimatische Einflüsse, bewerten diese in Bezug auf den Zustand der Güter planen spezifische Maßnahmen zur Werterhaltung -erhöhung. Sie beachten Vorgaben des Umweltschutzes, sichern Güter vor Verlust durch den Einsatz präventiver Maßnahmen des Diebstahl- Brandschutzes reagieren situationsgerecht. Inhalte: Rechte Pflichten des Lagerhalters Lagerempfangsbescheinigungen Lagerscheine Stapeldruck, Stapelhöhen Lagerraummeteorologie Flächen- Raumnutzungsgrad Ladungseinheiten Markieren, Mischen, Veredeln, Säubern verderbliche Güter, Kühlgüter, Stapelfähigkeit, Zusammenlagerungsgrsätze Schädlingsbekämpfung Feuerwarnanlagen, Feuerlöschanlagen 30
31 Lernfeld 7: Güter im Betrieb transportieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler transportieren Güter unter Beachtung ökonomischer, ökologischer sicherheitsrelevanter Vorgaben im Betrieb. Sie erkennen die Bedeutung des innerbetrieblichen Materialflusses für die betrieblichen Abläufe die Notwendigkeiten des dazugehörigen Informationsflusses. Sie wählen die geeigneten Fördermittel Hilfsmittel in Abhängigkeit der Güterart Gütermenge, der Wegstrecke den vorhandenen Lagereinrichtungen aus. Sie bilden auftragsorientiert verkehrsmittelgerecht Transport- Ladeeinheiten. Die Schülerinnen Schüler beachten die Gefahren, die beim Umgang mit Förder- Förderhilfsmitteln auftreten können. Sie verhalten sich bei Unfällen situationsgerecht leiten erste Maßnahmen ein. Inhalte: Flurförderzeuge Hebezeuge Stetigförderer Unfallverhütungsvorschriften Unfallbericht Betriebsanweisungen 31
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