Minijobs und Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. André Fasel 7. Februar 2018

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1 Minijobs und Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen André Fasel 7. Februar 2018

2 Referent André Fasel Diplom Verwaltungswirt seit 1993 seit 1995 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium Verwaltungsrecht Grundsatzdezernat für das Versicherungs- und Beitragsrecht Teilnahme an Besprechungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung 2 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

3 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung 7 Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt 8 Mindestlohn 10 Arbeitszeitkonten 13 Unvorhersehbares Überschreiten 21 Beiträge 27 Mehrere geringfügige Beschäftigungen 31 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis 34 Steuerrecht / Arbeitsrecht 36 Urlaubsanspruch 38 Kurzfristige Beschäftigung 43 Drei Monate oder 70 Arbeitstage 45 Berufsmäßigkeit 48 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen 57 Abgaben 59 Besondere Personengruppen 61 3 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

4 Allgemeines 1.

5 Allgemeines im Gesetz Volksmund geringfügige Beschäftigung 8 SGB IV Minijob 5 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

6 Allgemeines Geringfügige Beschäftigung 8 Abs. 1 SGB IV Nr. 1 geringfügig entlohnte Beschäftigung Regelmäßige monatliche Arbeitsentgelte max. 450 Euro im Monat Nr. 2 kurzfristige Beschäftigung Befristet auf nicht mehr als drei Monate / 70 Arbeitstage im Kalenderjahr 6 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

7 Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2.

8 Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Zu berücksichtigen sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Arbeits- oder Tarifvertrages). Bei Beginn der Beschäftigung sind somit auch eventuell zu erwartende Urlaubs- bzw. Weihnachtsgelder zu berücksichtigen. 8 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

9 Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Beispiel 1 Laufendes monatliches Arbeitsentgelt Vertraglich vereinbartes Urlaubsgeld Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld = 410 Euro = 190 Euro = 410 Euro Ergebnis: Laufendes Arbeitsentgelt (410 Euro x 12) = Euro Urlaubsgeld = 190 Euro Weihnachtsgeld = 410 Euro Zusammen = Euro regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt (5.520 Euro : 12) = 460 Euro Es liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. 9 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

10 Mindestlohn Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland eine festgelegte Lohnuntergrenze, der Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Grundsätzlich haben auch geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes. 10 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

11 Mindestlohn Bei einem Mindestlohn von 8,84 Euro darf der Minijobber somit ca. 50 Stunden im Monat arbeiten (8,84 Euro x 50 Stunden = 442 Euro). Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen, also festzustellen, ob es sich um eine geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. 11 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

12 Mindestlohn Ab dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde ausnahmslos in jeder Branche. Auch die stufenweise Anpassung für Zeitungszusteller hat dann den aktuellen Mindestlohn erreicht. Eine Anpassung des Mindestlohnes kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur alle zwei Jahre erfolgen, somit frühestens zum 1. Januar Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

13 Arbeitszeitkonten Das Führen von Arbeitszeitkonten ist auch bei Minijobs möglich. Der Arbeitnehmer erhält ein vertraglich vereinbartes gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt (verstetigtes Arbeitsentgelt), dem abhängig vom Stundenlohn eine bestimmte Soll-Arbeitszeit zugrunde liegt. Er arbeitet aber je nach Bedarf unterschiedlich viele Stunden im Monat. Der Minijobber kann hierbei für die Dauer von maximal drei Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistung freigestellt werden. Die im Rahmen des Minijobs anfallenden Abgaben sind nicht von dem in dem jeweiligen Monat erwirtschafteten, sondern ausschließlich von dem monatlich vereinbarten und ausgezahlten Arbeitsentgelt an die Minijob- Zentrale zu zahlen. 13 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

14 Arbeitszeitkonten Beispiel 2: Für einen Minijobber wird ein Jahresarbeitszeitkonto eingerichtet. Er arbeitet vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und erhält ein monatlich gleichbleibendes festes Arbeitsentgelt von 450 Euro. Bei einem vereinbarten Stundenlohn von 10 Euro und einer vereinbarten Soll-Arbeitszeit von 45 Stunden im Monat, ergeben sich 540 Arbeitsstunden im Jahr, die flexibel genutzt werden sollen. Der Arbeitgeber zahlt die Abgaben ausgehend vom vereinbarten monatlichen Arbeitsentgelt (450 Euro). 14 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

15 Arbeitszeitkonten Ergebnis: Das Arbeitszeitkonto ist zum 31. Dezember ausgeglichen. * beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: Euro 15 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

16 Arbeitszeitkonten Wenn eine Beschäftigung nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit ausgeübt wird, das restliche Jahr die Arbeitszeit jedoch so stark reduziert wird, dass die Gesamtstundenanzahl umgerechnet einem Jahresverdienst von maximal Euro entspricht, handelt es sich aufgrund der erheblichen Schwankung insgesamt nicht um einen Minijob. 16 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

17 Arbeitszeitkonten Beispiel 3 Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 15 Euro Stundenlohn. Es wird ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 450 Euro bei einer Jahresarbeitszeit von 360 Stunden vereinbart. In den Monaten Januar und Februar sollen jeweils 140 Stunden und von März bis Dezember jeweils 8 Stunden monatlich gearbeitet werden. 17 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

18 Arbeitszeitkonten Ergebnis: Von Januar bis Februar liegt kein Minijob vor, sondern nur von März bis Dezember. Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Gesamtstundenzahl von 360 Stunden einhält, entspricht ein derartig schwankende Arbeitszeit nicht dem natürlichen Ablauf. Der Arbeitgeber hat die kurze zweimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen, damit diese als geringfügig gilt. Bei einer Überprüfung kann so ein Fall beanstandet werden und es drohen Nachzahlungen. 18 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

19 Arbeitszeitkonten und Mindestlohn Für den Mindestlohn-Anteil am gesamten Verdienst gilt: Der Minijobber darf monatlich die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um maximal 50 Prozent übersteigen. Die über 50 Prozent liegenden Arbeitsstunden sind unmittelbar in dem Monat, in dem sie entstanden sind, zusätzlich zum verstetigten Monatsverdienst zu vergüten. Dies gilt nur, soweit die Mindestlohnvergütung nicht bereits durch den verstetigten Monatsverdienst erfolgt ist. 19 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

20 Arbeitszeitkonten und Mindestlohn Bei sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen mit einem vereinbarten monatlich gleichbleibenden Arbeitsentgelt wird der Mindestlohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden also auch dann erreicht, wenn die geleisteten Arbeitsstunden, je nach Einsatzdauer zwar nicht im laufenden Monat, aber in den Folgemonaten ausgeglichen werden. Entscheidend ist letztendlich, dass der Jahresverdienst im Verhältnis zur geleisteten Jahresarbeitszeit einem Stundenlohn von mindestens 8,84 Euro entspricht (z. B Euro : 540 Stunden = 10 Euro Stundenlohn). In diesen Fällen liegt kein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vor. 20 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

21 Unvorhersehbares Überschreiten Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat, so liegt vom Tage des Überschreitens an kein Minijob mehr vor. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung 21 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

22 Unvorhersehbares Überschreiten nicht geplant z.b. Krankheitsvertretung Nicht vorhersehbar 22 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

23 Unvorhersehbares Überschreiten Bis zu drei Monate Innerhalb eines Kalenderjahres gelegentlich 23 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

24 Unvorhersehbares Überschreiten Beispiel 4 Eine Raumpflegerin arbeitet seit Jahren für ein monatliches Arbeitsentgelt von 380 Euro. Ende März 2017 bittet der Arbeitgeber sie wider Erwarten vom 1. April 2017 bis zum 31. Mai 2017 zusätzlich die Krankheitsvertretung für eine Vollzeitkraft zu übernehmen. Dadurch erhöht sich das Arbeitsentgelt in den Monaten April und Mai auf monatlich Euro. 24 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

25 Unvorhersehbares Überschreiten Ergebnis: Aufgrund der Krankheitsvertretung übersteigt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt der Jahresbetrachtung die für einen Minijob maßgebende Entgeltgrenze von 450 Euro. Ein Minijob liegt auch für die Zeit vom 1. April 2017 bis 31. Mai 2017 vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zeitraums (1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017) um ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze handelt. Der Arbeitgeber zahlt (auch in der Zeit vom 1. April 2017 bis zum 31. Mai 2017) wegen durchgehender Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. 25 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

26 Unvorhersehbares Überschreiten Beispiel 5 Ein Kellner arbeitet als Minijobber für 400 Euro im Monat. Da zwei Kollegen gleichzeitig für drei Wochen in den Urlaub gehen möchten, vereinbart der Arbeitgeber mit ihm, dass er in dieser Zeit die Schichten seiner Kollegen übernimmt und für den Monat ein Entgelt von Euro erhält. Ergebnis: Die Vertretung im Urlaubsfall ist nicht unvorhersehbar, da die Urlaubsplanung dem Arbeitgeber obliegt. Es liegt kein Minijob mehr vor, da das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat überschreitet. (11 x 400 Euro = Euro Euro = Euro : 12 = 466,67 Euro) 26 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

27 Vom Arbeitgeber zu zahlende (Pauschal-)Beiträge Ist nur zu zahlen, wenn der geringfügig Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist (pflicht-, freiwillig oder familienversichert). Krankenversicherung 13 Prozent pauschal Es wird kein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben. 27 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

28 Vom Arbeitgeber zu zahlende (Pauschal-)Beiträge Pflichtbeiträge 18,6 Prozent Rentenversicherung bei Rentenversicherungsfreiheit 15 Prozent pauschal 28 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

29 Vom Arbeitgeber zu zahlende Pauschalabgaben Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Lohnfortzahlungsversicherung) U1 0,90 Prozent für Aufwendungen bei Krankheit oder Kur U2 0,24 Prozent für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz U3 0,06 Prozent für Aufwendungen bei Insolvenzen 29 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

30 Vom Arbeitgeber zu zahlende Pauschalabgaben Einheitliche Pauschsteuer (nur wenn Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden) 2 Prozent Inkl. Kirchensteuer Inkl. Solidaritätszuschlag 30 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

31 Mehrere geringfügige Beschäftigungen Besteht eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung? Ja: Der erste Minijob ist versicherungsfrei. Ein zweiter und ggf. jeder weitere Minijob ist mit der versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen. Nein: Alle Minijobs sind zusammenzurechnen. Rechtsfolge: Bei Zusammenrechnung werden die Beschäftigungen als Einheit gesehen. 31 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

32 Mehrere geringfügige Beschäftigungen Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen Beispiel 6 Die Beschäftigte erzielt beim Arbeitgeber A ein monatliches Entgelt von 400 Euro und beim Arbeitgeber B ein monatliches Entgelt von 250 Euro. Ergebnis: Beide Beschäftigungen sind zusammenzurechnen, da keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht. Die Summe der Entgelte überschreitet die Entgeltgrenze von 450 Euro. Es liegt keine geringfügige Beschäftigung vor. In beiden Beschäftigungen tritt Versicherungspflicht ein. 32 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

33 Mehrere geringfügige Beschäftigungen Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen mit nicht geringfügiger Beschäftigung Beispiel 7 Die Beschäftigte erzielt beim Arbeitgeber A ein monatliches Einkommen von Euro und beim Arbeitgeber B ein monatliches Einkommen von 250 Euro. Ergebnis: Keine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung A. Beschäftigung B ist eine geringfügige Beschäftigung und versicherungsfrei. 33 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

34 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. (BSG, Urteil v. 16. Februar RK 26/81, USK 8310) 34 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

35 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber: Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Dabei ist auf den in der Sozialversicherung verwendeten Begriff des Arbeitgebers abzustellen, der einen eigenständigen Inhalt hat. Für die Feststellung ist allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität besteht. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend. Es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleiche oder funktionsverwandte Tätigkeiten ausgeübt werden. 35 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

36 Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungen Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Arbeitgeber können auf den Abruf der ELStAM verzichten und die Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von zwei Prozent erheben. Im Innenverhältnis kann der Arbeitgeber die Zwei-Prozent-Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen. 36 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

37 Arbeitsrecht Wie ist ein Minijob arbeitsrechtlich zu behandeln? Grundsatz: Ein Minijob ist vom arbeitsrechtlichen Standpunkt aus betrachtet ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere. Das Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Vereinbarungen über Arbeitszeit, Höhe des Arbeitsentgelts, Urlaubsanspruch etc. werden getroffen. Kündigungsfristen sind zu beachten. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer der Beschäftigung: sechswöchiger Lohnfortzahlungsanspruch. Absicherung des Arbeitgebers durch Umlagen U1 und U2 (Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei der Minijob-Zentrale). 37 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

38 Urlaubsanspruch Urlaubsanspruch ( 3 Bundesurlaubsgesetz BUrlG) Minijobber haben, da sie Arbeitnehmer sind, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche, ist der Urlaub entsprechend umzurechnen. Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche, dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann ebenfalls ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu. 38 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

39 Urlaubsanspruch Grundsätzliche Berechnung des jährlichen Urlaubsanspruchs: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 6 Arbeitstage nach BUrlG Jährlicher Urlaubsanspruch, wenn (tarif-)vertraglich höher Anspruch: individuelle Arbeitstage pro Woche x tarifvertraglich geregelter Urlaubsanspruch tarifvertraglich geregelte Arbeitstage pro Woche 39 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

40 Urlaubsanspruch Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche immer wieder ungleich, also z. B. mal drei oder vier Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. jährlicher Urlaubsanspruchs bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen individuelle Arbeitstage x Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260) 40 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

41 Urlaubsanspruch Beispiel 8 Ein Minijobber übt an 120 Tagen im Jahr eine Halbtags-Beschäftigung für täglich 4 Stunden aus. Die einzelnen Arbeitstage sind nicht festgelegt. Mal arbeitet er 2 Tage in der Woche, mal 3 Tage. Vollzeit Beschäftigte haben einen tariflichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5 Tage Woche. 41 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

42 Urlaubsanspruch Ergebnis: 120 individuelle Arbeitstage x 30 tarifvertragliche Urlaubstage 260 Jahresarbeitstage = 13,8 Das Ergebnis ist kaufmännisch zu runden. Es besteht ein Urlaubsanspruch für 14 Arbeitstage. 42 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

43 Kurzfristige Beschäftigungen 3.

44 Kurzfristige Beschäftigung Definition Die Beschäftigung darf auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart (z. B. Erntehelfer) oder im Voraus vertraglich begrenzt sein. 44 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

45 Kurzfristige Beschäftigung Drei Monate oder 70 Arbeitstage? Drei Monate Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche 70 Arbeitstage Beschäftigung an regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche Befristete Beschäftigung für maximal ein Jahr möglich 45 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

46 Kurzfristige Beschäftigung Drei Monate oder 70 Arbeitstage? Beispiel 9 Beschäftigung vom 1. Juni 2017 bis 31. August Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt Euro. Anzurechnende Vorbeschäftigungszeiten ab Januar 2017 liegen nicht vor. Ergebnis: Es handelt sich um eine geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung. 46 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

47 Kurzfristige Beschäftigung Drei Monate oder 70 Arbeitstage? Beispiel 10 Eine Druckerei vereinbart schriftlich mit einem Zeitungsausträger eine befristete Beschäftigung vom 1. April 2017 bis zum 30. November Es wird festgelegt, dass der Arbeitseinsatz 70 Arbeitstage nicht überschreiten soll. Anzurechnende Vorbeschäftigungszeiten ab Januar 2017 liegen nicht vor. Ergebnis: Es handelt sich um eine geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung. 47 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

48 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Eine kurzfristige Beschäftigung ist kein Minijob, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat übersteigt. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das aus dieser Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet, die Beschäftigung aber gleichwohl zeitlich begrenzt ist. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsentgelt bei einer Rahmenvereinbarung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt, die Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt. 48 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

49 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person von nicht nur untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Kurzfristige Beschäftigungen, die ausgeübt werden neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung, einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, einem Bundesfreiwilligendienst, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem Bezug von Vorruhestandsgeld, sind grundsätzlich nicht berufsmäßig. 49 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

50 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Wichtig Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen. (vgl. BSG, Urteil v. 11. Juni RK 30/79 - USK 80106). 50 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

51 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Beispiel 11 Eine Hausfrau arbeitet als Bankkauffrau unbefristet bei einem Geldinstitut jeweils an den letzten fünf Arbeitstagen im Kalendermonat gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 750 Euro. Ergebnis: Die Tatsache, dass die Bankkauffrau aufgrund der vorhersehbaren Einsätze über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine regelmäßige Beschäftigung ausübt, schließt das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung aus. Dabei ist unerheblich, dass die für die Kurzfristigkeit einer Beschäftigung maßgebende Zeitdauer von 70 Arbeitstagen im Laufe eines Jahres nicht überschritten wird. 51 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

52 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden, sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen. Zu den nicht berufsmäßigen Beschäftigungen gehört z. B. eine Beschäftigung zwischen dem Schulabschluss und beabsichtigter Fachschulausbildung oder beabsichtigtem Studium. 52 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

53 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Aber: Kurzfristige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Wehrdienstes werden dagegen stets berufsmäßig ausgeübt. Dies gilt auch, wenn nach der Ableistung eines Freiwilligendienstes voraussichtlich ein Studium aufgenommen wird. Für befristete Beschäftigungen zwischen einem Freiwilligendienst und einem beabsichtigten Studium kann sich Berufsmäßigkeit ebenso ergeben. 53 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

54 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Folgt eine kurzfristige Beschäftigung auf bereits ausgeübte Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten insgesamt im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Dabei werden alle befristeten Beschäftigungen berücksichtigt, mit Ausnahme von geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis 450 Euro im Monat. 54 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

55 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Bei Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnis wegen Elternzeit oder wegen eines unbezahlten Urlaubs unterbrochen wird und die während dieser Zeit eine kurzfristige Beschäftigung (mit mehr als 450 Euro/Monat) ausüben, liegt Berufsmäßigkeit vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die befristete Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Neben einer selbstständigen Tätigkeit wird, auch wenn diese durch die Beschäftigung unterbrochen wird, eine kurzfristige Beschäftigung (mit mehr als 450 Euro/Monat) nicht berufsmäßig ausgeübt. 55 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

56 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Arbeitslose zählen zum Personenkreis der Erwerbstätigen, die eine Beschäftigung berufsmäßig ausüben, wenn sie für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Ausbildung- oder Arbeitsuchende bei der Arbeitsagentur gemeldet sind (mit und ohne Leistungsbezug) und eine kurzfristige Beschäftigung (mit mehr als 450 Euro/Monat) ausüben. 56 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

57 Kurzfristige Beschäftigung Mehrere kurzfristige Beschäftigungen Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen Grundsatz Es erfolgt eine Zusammenrechnung ohne Rücksicht auf die Entgelthöhe der Vorbeschäftigung. Rechtsfolge: Von dem Zeitpunkt, von dem an absehbar ist, dass die Grenze von drei Monaten / 70 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres überschritten wird, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. 57 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

58 Kurzfristige Beschäftigung Mehrere kurzfristige Beschäftigungen Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen Die Einhaltung der zulässigen Zeitgrenzen (drei Monate / 70 Arbeitstage) ist jeweils zu Beginn der neuen Beschäftigung unter Berücksichtigung bereits schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübter kurzfristiger Beschäftigungen zu prüfen. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen sind auch dann zusammenzurechnen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro nicht übersteigt. 58 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

59 Kurzfristige Beschäftigung Abgaben Für kurzfristige Beschäftigungen sind im Gegensatz zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen keine Pauschalbeiträge zu entrichten. Einkünfte aus kurzfristigen Beschäftigungen sind grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung pauschal mit 25 Prozent versteuern. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und ggf. die Kirchensteuer. 59 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

60 Kurzfristige Beschäftigung Abgaben Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung nur vor, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird und die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und die Höhe des Arbeitslohns während der Beschäftigung durchschnittlich je Arbeitstag 72 Euro nicht übersteigt (2016: 68 Euro) und der auf einen Stundenlohn umgerechnete Arbeitslohn durchschnittlich 12 Euro nicht übersteigt. 60 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

61 Besondere Personengruppen 4.

62 Besondere Personengruppen Arbeitslose Auch Arbeitslose haben die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Bei kurzfristigen Minijobs ist jedoch Folgendes zu beachten: Arbeitnehmer, die Leistungen der Arbeitsverwaltung beziehen oder bei einer Agentur für Arbeit für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitssuchende gemeldet sind, gelten grundsätzlich als "berufsmäßig" Beschäftigte. 62 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

63 Besondere Personengruppen Arbeitslose Das hat folgende Auswirkungen: Ein kurzfristiger Minijob erfüllt nicht die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt. Die Berufsmäßigkeit muss nicht geprüft werden, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 450 Euro nicht überschreitet. Beginnt oder endet die Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, ist von einem anteiligen Monatswert auszugehen. 63 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

64 Besondere Personengruppen Flüchtlinge Bei geflüchteten Menschen wird je nach Stand des Asylverfahrens zwischen folgenden Personenkreisen unterschieden: Asylsuchende mit noch nicht abgeschlossenen Verfahren (Aufenthaltsgestattung liegt vor). Geduldete Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, welche aus Gründen von Krankheit o.ä. nicht abgeschoben werden können. Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis. 64 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

65 Besondere Personengruppen Flüchtlinge Voraussetzungen für die Beschäftigung in einem Minijob Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Personen können nicht ohne Weiteres einen Minijob ausüben. Für beide Gruppen kann die Ausländerbehörde nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen dürfen jeder Beschäftigung nachgehen. 65 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

66 Besondere Personengruppen Flüchtlinge Haben geflüchtete Menschen eine Arbeitserlaubnis, können sie einen Minijob ausüben. Hier ist wichtig zu wissen: Arbeitgeber müssen keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, wenn der Flüchtling in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert ist. Besteht eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, besteht auch die Pauschalbeitragspflicht. Ansonsten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis in Deutschland. 66 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

67 Besondere Personengruppen Schüler Bei Schülern in Bezug auf die Minijob-Regelungen keine Besonderheiten zu beachten. Aber damit Entwicklung und schulische Leistung des Jugendlichen nicht gefährdet werden, müssen gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen beachtet werden. Jugendliche dürfen in der Regel erst ab 15 Jahren und höchstens 8 Stunden am Tag arbeiten. Bei Schülern unter 15 Jahren und noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen (z.b. in NRW bis 10. Schuljahr) ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten. Ausnahmen: ab 13 Jahren können Schüler mit Einwilligung der Eltern grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. während der Schulferien ist das Jobben von noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen darüber hinaus bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt. 67 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

68 Besondere Personengruppen Rentner Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs, der von einem Rentner ausgeübt wird, sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist unabhängig davon, ob sich dieser noch leistungssteigernd auswirken kann auch für diesen Personenkreis zu zahlen. Abhängig von der Renten- oder Versorgungsart gelten unterschiedlich hoch bemessene Hinzuverdienstgrenzen (vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze). Eine Nichtbeachtung kann zur Kürzung bzw. zum Wegfall der Rente oder der Versorgung führen! 68 Minijobs und Mindestlohn, André Fasel

69 Techniker Krankenkasse Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme

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