Mandanten-Info Minijobs. Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mandanten-Info Minijobs. Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten"

Transkript

1 Mandanten-Info Minijobs Minijobs Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

2 Mandanten-Info Minijobs

3 Inhalt 1. Einleitung Geringfügige Beschäftigungen Allgemein Minijobs im Privathaushalt Minijobs im Sozialversicherungsrecht Der 450 Euro-Minijob Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Überschreiten der Verdienst- und Zeitgrenzen mit anderen Beschäftigungen Minijobs in Privathaushalten Die kurzfristige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigungen im Lohnsteuerrecht Besteuerung der 450 Euro-Minijobs Besteuerung von kurzfristigen Beschäftigungen Arbeitsrecht Allgemein Mindestlohn für Minijobber Abgabenbelastung für den Arbeitgeber... 21

4 1. Einleitung Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts gehen aktuell mend ist die Zahl von privaten Minijobs. Anfang 2016 gab es rund mehr private Minijobs als Anfang Somit gehen in Deutschland knapp sieben Millionen Menschen einen Minijob nach. Ins- Dienstleistungsbranchen sind geringfügig Beschäftigte stark ver- Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen können lediglich einen Beschäftigungsverhältnisse geben. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Er kennt die bestehenden Regelun- rund um die Minijobs geben. 2. Geringfügige Beschäftigungen 2.1 Allgemein Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann es sich um eine ge- eine kurzfristige Beschäftigung handeln. Eine geringfügig entlohn- Monat - 1

5 keit einer geringfügigen Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäf- eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt mehr als drei Monate oder schäftigung. Bei dem geringfügig entlohnten Minijob kommt es kurzfristigen Beschäftigung - ist vielmehr, dass die Beschäftigung im Rahmen einer bestimmten - Entgeltgeringfügigkeit der Zeitgeringfügigkeit 2

6 - Hinweis alversicherungsrecht erheblich voneinander unterscheiden, sollte vor Beginn einer Beschäftigung bereits feststehen, ob Die Minijob-Zentrale 1 ist als zentrale Stelle für alle Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte zuständig. An die Minijob-Zentrale sind auch die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenver- führt als zuständige Umlagekasse das Umlageverfahren nach dem 2.2 Minijobs im Privathaushalt Privathaushalt aus- Privathaushaltes selbst Arbeitgeber des geringfügig Beschäftigten - hältnisse einer geringeren Abgabenbelastung. 1 Internetadresse: 3

7 3. Minijobs im Sozialversicherungsrecht 3.1 Der 450 Euro-Minijob und Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung haushalten sind geringere Pauschalbeiträge zur Rentenversiche- und Pauschalbeiträge zur Krankenver- fällig. Seit dem sind Minijobber in neu aufgenommenen Beschäftigungen versiche-. Sofern - schalbeitrag des Arbeitgebers. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Minijobs) Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung RV KV Gewerbliche Minijobs 15 % 13 % 5 % 5 % für geringfügig Beschäftigte generell keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der pauschale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 4

8 die privat krankenversichert sind und die nicht Mitglied einer ge- mitversichert sind, hat der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu entrichten. Ein entsprechender Nach- - Beschäftigungen mit konjunktureller oder saisonaler Kurzarbeit, - - Behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen, chen Einrichtungen, Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe. 3.2 Seit dem ist jeder neu aufgenommene geringfügig ent

9 Hinweis - - Der Arbeitgeber zahlt für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung - - Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung hält der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt ein und leitet ihn zusammen mit den Beispiel: Eine Arbeitnehmerin arbeitet ab erstmals als Reini- kenversicherung familienversichert. In der Rentenversicherung be- Folge: Der Arbeitgeber hat den Pauschalbeitrag zur Krankenversi- Monatslohn Nettolohn 433,35 Euro - Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 6

10 Arbeitgeber trägt seinen pauschalen RV-Anteil auch hier nur vom tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt. Den Rest bis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag trägt der Arbeitnehmer selbst. Beispiel: für ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von lediglich gibt sich folgende Beitragsverteilung bzgl. des Rentenversicherungsbeitrags: RV-Arbeitnehmerbeitragsanteil 17,73 Euro 3.3 Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich ggf. auch sen. Voraussetzung ist, dass die Befreiung von der Rentenversi- schriftlich Arbeitgeber muss den Befreiungsantrag mit dem Eingangsdatum in Privathaushalten ist die Befreiung von der Rentenversicherungs- von Minijobs in Privathaushalten, zu erklären. Hinweis Ihr steuerlicher Berater hat die für eine Befreiung von der RV- 7

11 Arbeitgeber beantragt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags elektronisch anzeigt. Beispiel: Folge: Die elektronische Übermittlung durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale erfolgte fristgerecht innerhalb der relevanten ab dem Verzichtserklärung gilt bei mehreren nebeneinander ausgeübten Minijobs für alle geringfügigen Beschäftigungen gleichermaßen. 3.4 Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt und neuen Bundesländer. Maßgeblich für die Prüfung, ob die Ver- regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt. Es ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen -

12 Beispiel: Eine Reinigungskraft beginnt am ihren unbefristeten zur Auszahlung. Ergebnis: nat befristet ist, bei der Prüfung der Verdienstgrenze ein anteiliger Anteiliger Monatswert = 30 Durch das Abstellen auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ist ein gelegentliches Überschreiten ro-verdienstgrenze unkritisch, solange der Jahresverdienst bei einer durchgehenden 12-monatigen Beschäftigung die Jahresar- Beispiel: dienung in einem Restaurant als geringfügig entlohnte Beschäftigte. Sie erzielt in den einzelnen Monaten folgende Arbeitsentgelte: Summe Euro Es ergibt sich ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von zungen für einen versicherungsfreien Minijob erfüllt, da die Jahres- 9

13 Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt sind neben dem laufenden Arbeitslohn auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich oder Urlaubsgeld. Beispiel: Jahresarbeitsentgelt damit: Summe Euro Ergebnis: Durch die Zahlung des Weihnachtsgelds im Dezem- 3.5 Überschreiten der Verdienst- und Zeitgrenzen - - Versicherungsfreiheit. Eine Ausnahme hiervon gilt für ein nur gele- 10

14 gentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten fügigkeitsgrenzen. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. In diesem Ausnahmefall kann es für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zu einem Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgren- tung übernommen und dadurch bedingt die Arbeitsentgeltgrenze Beispiel: Ergebnis: gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen der Verdienstgrenze handelt, liegt trotz Überschreitung der monatlichen durchgehend eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Der durch Vorlage der AU-Bescheinigungen glaubhaft zu machen und Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere kurzfristige Be- eine kurzfristige Beschäftigung, entgegen der ursprünglichen Er- - rungsfreie kurzfristige Beschäftigung mehr vor. 11

15 3.6 anderen Beschäftigungen beitgeber nur werden - - nachgeht, mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander aus, müssen die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäf- Zusammenrechnung der mehreren Minijobs ergibt, dass die mo- sich nicht mehr um einen versicherungsfreien Minijob. Beispiel: - - Ergebnis: - aus beiden Beschäftigungen zusammenzurechnen sind. Dadurch Hinweis Der Arbeitgeber sollte sich vom Minijobber eine schriftliche schäftigungen dem Arbeitgeber umgehend anzuzeigen sind. Diese Bestätigung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. ist hier hilfreich. Sprechen Sie Ihren Steuerberater hierauf an. 12

16 3.7 Minijobs in Privathaushalten - sonders gefördert. Der Arbeitgeber zahlt zum einen geringere Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ( für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung - haltsscheck. - - Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Um einen zusätzlichen Anreiz für private geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, besteht für Privathaushalte, die einen Minijobber beschäftigen, eine besondere Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsver- von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das vergangene - entfallenden Abgaben. 13

17 3.8 Die kurzfristige Beschäftigung nicht mehr als drei Monate oder nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und Eine zeitliche Beschränkung der Beschäftigung nach ihrer Eigenart der zu verrichtenden Arbeit ergibt (Schlussverkauf, Ausstellungen, - Von dem für eine kurzfristige Beschäftigung relevanten Drei-Monats-Zeitraum - che ist dagegen auf den Zeitraum von abzustellen. Bei der erforderlichen Prüfung, ob der Zeitraum von drei Monaten - nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird - - befristet sind. 14

18 Hinweis Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von drei vom bis Danach sind für kurzfristi- Die kurzfristige Beschäftigung unterscheidet sich von der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Wesentlichen dadurch, dass für die Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, - - Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung mend sein. - - absichtigtem Studium. Beispiel: Ein Schüler hat im Juni 2016 seine Schulausbildung mit Abitur abgeschlossen. Er beabsichtigt, mit Beginn des Wintersemesters vom eine kurzfristige Beschäftigung gegen ein Folge: Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige 15

19 Schulentlassung und Aufnahme eines Berufsausbildungsver- dienst berufsmäßig ausgeübt und sind dadurch nicht sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, deren Be- Elternzeit unbezahlten Urlaubs eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die befristete Beschäftigung beim bisherigen Arbeitge- Personen, die arbeitslos gemeldet sind und Leistungen nach dem. Beispiel: - ein bis zum befristet ist. In dieser Beschäftigung erzielt Ergebnis: - - Eine kurzfristige Beschäftigung ist nach ihrer Art ein befristetes Arbeitsverhältnis und muss daher in einem schriftlichen Arbeits- 16

20 Hinweis Die kurzfristige Beschäftigung ist aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber besonders Sie im Vorfeld unbedingt mit Ihrem steuerlichen Berater. 4. Geringfügige Beschäftigungen im Lohnsteuerrecht 4.1 Besteuerung der 450 Euro-Minijobs kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen generell der - pauschal durch den Arbeitgeber mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von jobs den Regelfall dar. Sie ist eine Abgeltungsteuer und gilt auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit ab. Durch die Arbeitslohn und die Pauschalsteuer bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers außer Ansatz. Die Pauschalsteuer von und Rentenversicherungsbeitrag an die Minijob-Zentrale abzufüh- fachbeschäftigung die Versicherungsfreiheit eines Minijobs nicht mit dem Pauschalsteuersatz von 17

21 Hinweis den Arbeitgeber handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Das bedeutet, dass in Absprache mit dem Minijobber zunächst - - an und die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber kann unterbleiben. 4.2 Besteuerung von kurzfristigen Beschäftigungen Aufgrund der Beschäftigungsdauer von maximal drei Monaten stellt die Besteuerung nach den individuellen Steuermerkmalen die Dauer der Beschäftigung übersteigt nicht hängende Arbeitstage, der tägliche Arbeitslohn übersteigt nicht und der Stundenlohn beträgt höchstens. Weitere Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig Pauschalsteuer nicht an die Minijob-Zentrale, sondern stets an das

22 Hinweis 5. Arbeitsrecht 5.1 Allgemein schäftigte. Das bedeutet, dass geringfügig beschäftigte Arbeitneh- gleichgestellt sind. Daraus ergibt sich, dass auch Minijobber ge- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit einer Dauer von sechs Wochen, Mutterschutzlohn für die Zeit von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz, bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung für gesetzliche Feiertage Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen - Missachtet der Arbeitgeber diese Rechte, kann der Arbeitnehmer diese gerichtlich einfordern. Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn ( 19

23 5.2 Mindestlohn für Minijobber Auch von dem ab neu eingeführten Mindestlohn in - haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Allerdings len, für die nachfolgend genannten Personengruppen Ausnahmen: - Zeitungszusteller bis zum , - Hinweis Mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten sind für ge- Stundenaufzeichnungen zu erstellen. Die Aufzeichnungen ginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit enthalten. Ihr 20

24 6. Abgabenbelastung für den Arbeitgeber Neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen und der 2 nach zahlen. Zuständig für die Unfallversicherung ist die Berufsgenos- tätigen Arbeitnehmer den Schutz gegen Arbeitsunfälle und Berufs zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale abzuführen. Ausgenommen von der Insolvenz- Arbeitgeber die folgende pauschale Beitragsbelastung: 3 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2016 (gewerblich) 13 % 15 % 2 % Summe 31,42 %

25 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2016 (Privathaushalt) 5 % 5 % 2 % Summe 14,90 % vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall. Diese Broschüre und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Stand: April literatur@service.datev.de 22

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Mehr

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs Mandanten-Info Minijobs E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einleitung 2. Was ist ein Minijob? 3. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 3.1 Rechtslage nach der Minijob-Reform 3.2 Regelmäßiges

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger

Mehr

Teilzeitjobs und Aushilfen

Teilzeitjobs und Aushilfen IKK-INFORMATIV Teilzeitjobs und Aushilfen GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE RICHTIG BEURTEILEN Vorwort Etwa jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, insgesamt

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 1. Allgemeines Die nachfolgend dargestellten Regelungen gelten ausschließlich für abhängige Beschäftigungsverhältnisse (nichtselbständige Tätigkeiten). Die Geringfügigkeit

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Information/ Beratung. SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone

Information/ Beratung. SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone SVcompact Information/ Beratung Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone Vorwort In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip, dass

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen

Mehr

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt

Mehr

Checkliste. www.steuerberatung-landgraf.de. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben

Checkliste. www.steuerberatung-landgraf.de. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Checkliste www.steuerberatung-landgraf.de für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift:. Telefon: Rentenversichertennummer:

Mehr

Stammblatt für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte bis 450 /Monat

Stammblatt für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte bis 450 /Monat Stammblatt für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte 450 /Monat Arbeitgeber Kanzlei/Stempel Dieser Fragebogen muss jedem geringfügig Beschäftigten ausgefüllt werden. Die Anmeldung zur Bundesknappschaft

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun?

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? ben, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine zweite oder dritte geringfügige Nebenbeschäftigung handelt. Zuständig für die Anmeldung

Mehr

6 Geschlecht weiblich männlich. 7 Familienstand ledig verheiratet

6 Geschlecht weiblich männlich. 7 Familienstand ledig verheiratet MANDANT: Mandantennummer: Personalstammblatt Aushilfe / kurzfristig Beschäftigte Eine geringfügig entlohnte für Arbeitnehmer abgabenfreie Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig

Mehr

MERKBLATT MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) VERSCHIEDENE ARTEN VON MINIJOBS GRUNDSÄTZLICHES. Recht und Steuern

MERKBLATT MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) VERSCHIEDENE ARTEN VON MINIJOBS GRUNDSÄTZLICHES. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und zum anderen wegen

Mehr

Minijobs in Privathaushalten

Minijobs in Privathaushalten Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs in Privathaushalten Stand: 01. Juli Inhalt Minijobs in Privathaushalten geringfügig entlohnte Beschäftigung kurzfristige Beschäftigung Haushaltsscheck-Verfahren

Mehr

von Wolfgang Schönfeld Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Diplom-Finanzwirt (FH) Peter Reimers

von Wolfgang Schönfeld Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Diplom-Finanzwirt (FH) Peter Reimers Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Mini-Jobs/400- -Jobs von Wolfgang Schönfeld Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Diplom-Finanzwirt (FH) Peter Reimers Verwaltungsrat,

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. GHPersonal. Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten?

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. GHPersonal. Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten? GHPersonal Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten? Gerade für die Urlaubszeit, für Saisontätigkeiten oder Vertretungen wird oft nach günstigen Aushilfen

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mini- und Midi-Jobs Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die geltende Rechtslage. Der Überblick kann nicht jeden Einzelfall abhandeln. Zu einer auf den

Mehr

Eine geringfügige entlohnte Beschäftigung wird mit einer Hauptbeschäftigung (mehr als 450 monatlich) nicht zusammengerechnet.

Eine geringfügige entlohnte Beschäftigung wird mit einer Hauptbeschäftigung (mehr als 450 monatlich) nicht zusammengerechnet. Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Tel.: 04331 94 53 211 Informationsstand: Januar 2015 Infoblatt Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs, Aushilfen) Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt

Mehr

Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015

Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015 32 30 Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015 30,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber & Pauschalsteuer 30,0 28 26 28,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber* 28,0 in % des Bruttoarbeitsentgelts 24

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Ein Merkblatt Ihrer IHK Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung 1. Definitionen 1 1.1. Kurzfristige Beschäftigung 1 1.2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job) 2 2. Sozialversicherungspflicht

Mehr

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale Rentenversicherung Knappschaft Minijob Geringfügige Beschäftigung Minijobs Arten der geringfügigen Beschäftigungen Im gewerblichen Bereich

Mehr

Minijob und Midijob Änderungen ab 1. Januar 2013

Minijob und Midijob Änderungen ab 1. Januar 2013 Minijob und Midijob Änderungen ab 1. Januar 2013 Referent: Hans-Peter Landsherr Knappschaft Krankenkasse Regionaldirektion München Minijob-Zentrale 1 Verbundsystem der Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale

Mehr

3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen

3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen Ein Arbeitnehmer wird neu eingestellt 3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen 3.4.1 Studenten Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung 2013 hat wenn auch nur geringe Auswirkungen

Mehr

MERKBLATT. Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) I. Anmeldung eines Minijobbers. Inhalt

MERKBLATT. Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) I. Anmeldung eines Minijobbers. Inhalt Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) Inhalt I. Anmeldung eines Minijobbers II. Minijobs im gewerblichen Bereich 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2. Kurzfristige Beschäftigung III. Lohnsteuerpflicht

Mehr

Personalbogen für geringfügig Beschäftigte

Personalbogen für geringfügig Beschäftigte Personalbogen für geringfügig Beschäftigte Vorname: Straße: PLZ/Wohnort: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Staatsangehörigkeit: Rentenversicherungsnummer: Falls der Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer

Mehr

IHK-Information Geringfügige Beschäftigung

IHK-Information Geringfügige Beschäftigung IHK-Information Geringfügige Beschäftigung Vorbemerkung Die Einstellung geringfügig oder kurzfristig Beschäftigter ist weit verbreitet. Mit den geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten werden immer wieder

Mehr

zu 2 Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant:

zu 2 Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant: 4 Erläuterungen zur Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Allgemeines Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle anzumelden und die Beiträge

Mehr

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird

Mehr

Erfolgreich sein - den ersten Mitarbeiter einstellen

Erfolgreich sein - den ersten Mitarbeiter einstellen Erfolgreich sein - den ersten Mitarbeiter einstellen Referent: Josef Juncker TCS Training, Consulting, Sales Training, Consulting, Sales 1 Hier: Inhaltsverzeichnis Wann Sie sich für festes Personal entscheiden

Mehr

Fragebogen geringf. Beschäftigte

Fragebogen geringf. Beschäftigte 1 Ziel Inhalt Erfassung und Beschaffung aller für die Lohnerstbearbeitung notwendigen Daten und Informationen von geringfügig entlohnten oder kurzfristig Beschäftigten 1. Persönliche Angaben Name, Vorname:

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Rentenversicherungsnummer:

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Rentenversicherungsnummer: Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Die Checkliste dient ausschließlich als interne Arbeitshilfe für Unternehmen. Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind an den Arbeitgeber

Mehr

Merkblatt: Ferienjobs von Schülern und Studenten

Merkblatt: Ferienjobs von Schülern und Studenten Merkblatt: Ferienjobs von Schülern und Studenten Stand: Juni 2015 Spätestens zu Beginn der Ferien stellt sich in vielen Unternehmen wieder die Frage, was bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten

Mehr

AgrarBÜROtag 3. November 2009 Haus Düsse. Referentin: Ass. jur. Marion von Chamier Geschäftsführerin

AgrarBÜROtag 3. November 2009 Haus Düsse. Referentin: Ass. jur. Marion von Chamier Geschäftsführerin AgrarBÜROtag 3. November 2009 Haus Düsse Referentin: Ass. jur. Marion von Chamier Geschäftsführerin I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 400 monatlich. 2. Durchschnittswert

Mehr

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte MERKBLATT Geringfügig Beschäftigte Stand: Mai 2014 Ansprechpartner: Kathleen Spranger Tel.: +49 371 6900-1122 Fax: +49 371 6900-191122 E-Mail: kathleen.spranger@chemnitz.ihk.de Karla Bauer Tel.: +49 3741

Mehr

Aushilfen Geringfügig Beschäftigte Minilohn- Jobs

Aushilfen Geringfügig Beschäftigte Minilohn- Jobs Aushilfen Geringfügig Beschäftigte Minilohn- Jobs Bayerischer Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.v. 1. Ein Überblick über Beiträge und Verfahren im Niedriglohnbereich Stark

Mehr

MERKBLATT. Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) I. Anmeldung eines Minijobbers. Inhalt

MERKBLATT. Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) I. Anmeldung eines Minijobbers. Inhalt Minijobs richtig besteuern (Gewerblicher Bereich) Inhalt I. Anmeldung eines Minijobbers II. Minijobs im gewerblichen Bereich 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2. Kurzfristige Beschäftigung III. Lohnsteuerpflicht

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 25.09.2013 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Außerdem zu beachten: Informationsreihe des Studentenwerks Braunschweig 1: Jobben im Studium 2: Sozialtipps 3: Studieren mit Kind Jobben im Studium

Außerdem zu beachten: Informationsreihe des Studentenwerks Braunschweig 1: Jobben im Studium 2: Sozialtipps 3: Studieren mit Kind Jobben im Studium Jobben im Studium 1 1 Mittlerweile arbeiten mehr als 2/3 aller Studierenden neben dem Studium. Für viele ist der Nebenjob schon zur Haupteinnahmequelle geworden. Deshalb haben wir hier die wichtigsten

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 10742

Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 10742 Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 10742 Minijobs Eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob ) ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben

Mehr

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sog. Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt.

Mehr

zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013

zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013 Sonderinformation Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen

Mehr

Beschäftigungen von Schülern und Schulentlassenen Letzte Aktualisierung: September 2006

Beschäftigungen von Schülern und Schulentlassenen Letzte Aktualisierung: September 2006 Beschäftigungen von Schülern und Schulentlassenen Letzte Aktualisierung: September 2006 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Beschäftigungen von Schülern... 2 2.1 Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung... 2 2.2

Mehr

Beginn der Beschäftigung: Schulentlassene(r) mit Studienabsicht Rentner(in), Art der Rente : Sonstige:

Beginn der Beschäftigung: Schulentlassene(r) mit Studienabsicht Rentner(in), Art der Rente : Sonstige: 1. Persönliche Angaben: Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden kann: Geburtsname: Geburtsdatum und -ort: Geschlecht weiblich

Mehr

Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich ( Mini-Jobs )

Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich ( Mini-Jobs ) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist seit dem 1. April 2003 zwischen geringfügig Beschäftigten im Niedriglohnbereich

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte (Checkliste der BDA modifiziert durch StB Elmar Still, Stand 08/2009)

Checkliste* für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte (Checkliste der BDA modifiziert durch StB Elmar Still, Stand 08/2009) Checkliste* für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte (Checkliste der BDA modifiziert durch StB Elmar Still, Stand 08/2009) Ein vollständig ausgefülltes und vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mehr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht),

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht), Abfindungen 1 1 Abfindungen 1.1 Abfindung, Fünftelregelung Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht), mit einem laufenden Monatslohn von 2.620 EUR erhält

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Stand: Oktober 2015 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf den Seiten 5 und 6! Zwischen... (Arbeitgeber) und

Mehr

Checkliste für versicherungspflichtige, geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für versicherungspflichtige, geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für versicherungspflichtige, geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Steuerklasse: Kinder: ja

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen. Nr. 140/13

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen. Nr. 140/13 Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen Nr. 140/13 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428

Mehr

"Minijobgesetz" - 400 Beschäftigungen Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Minijobgesetz - 400 Beschäftigungen Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt "Minijobgesetz" - 400 Beschäftigungen Änderungen aufgrund des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie

Mehr

Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich

Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich Liebe Leserin, lieber Leser, die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens

Mehr

MINIJOB AB 01.01.2013 - UND WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN -

MINIJOB AB 01.01.2013 - UND WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN - MINIJOB AB 01.01.2013 - UND WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN - Die Minijob-Grenze hat sich ab 01.01.2013 von EUR 400,00 auf EUR 450,00 erhöht. Damit verbunden wurde eine grundsätzliche Änderung der Antragstellung

Mehr

GERINGFÜGIGE UND KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN

GERINGFÜGIGE UND KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN MERKBLATT Recht und Steuern GERINGFÜGIGE UND KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN Die sogenannten Minijobs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch es gilt, einige Spielregeln zu beachten, um von der niedrigen

Mehr

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone

Mehr

Personalfragebogen Minijob:

Personalfragebogen Minijob: Persönliche Angaben Name, Vorname, ggf. Geburtsname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Geb.-Datum: Geschlecht: männlich weiblich Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden verwitwet Staatsangehörigkeit:

Mehr

Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub. Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliger Wehrdienst

Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub. Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliger Wehrdienst Fragebogen Bitte beachten Sie: Dieser Fragebogen dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können. Zur Mitteilung

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Füllen Sie bitte diese Erklärung vollständig aus und senden Sie diese möglichst bald an die Kirchenkreisverwaltung des Ev. Luth. Kirchenkreises Nordfriesland Abteilung II Personal Postfach 11 80, 25817

Mehr

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale Rentenversicherung Knappschaft Mindestlohn Wer informiert zum Mindestlohn? Mindestlohngesetz (MiLoG) hat in erster Linie arbeitsrechtliche

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Merkblatt. Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte bzw. Mini-Jobber und Aushilfskräfte. Inhalt

Merkblatt. Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte bzw. Mini-Jobber und Aushilfskräfte. Inhalt Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte bzw. Mini-Jobber und Aushilfskräfte Merkblatt Inhalt 1 Geringfügig Beschäftigte bzw. Mini-Jobber 1.1 Allgemeines 1.1.1 Geringfügig Beschäftigte ohne eine weitere

Mehr

THEMENINFO. zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013

THEMENINFO. zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013 THEMENINFO zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013 Nachdem der Bundesrat am 23.11.2012 dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zugestimmt hat, ist die Neuregelung

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

SEMINAR. Alles Wichtige für das Jahr 2014. Referentenleitfaden

SEMINAR. Alles Wichtige für das Jahr 2014. Referentenleitfaden SEMINAR Alles Wichtige für das Jahr 2014 Referentenleitfaden 3 Inhalt Vorwort... 4 1. Sozialversicherung... 7 1.1 Werte der Sozialversicherung... 7 1.1.1 Rechengrößen... 7 1.1.2 Beitragsbemessungsgrenzen...

Mehr

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung

Mehr

Minijobber gehören dazu

Minijobber gehören dazu BESCHÄFTIGUNG IM EINZELHANDEL Minijobber gehören dazu Gleiche Arbeit Gleiche Pflichten Gleiche Rechte Minijobs: Chancen für Mitarbeiter und Einzelhandelsunternehmen 15% Ca. 3 Millionen Mitarbeiter im Einzelhandel

Mehr

Themeninfo. zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013. Übergangsregelung für gleitzonenbeschäftigte

Themeninfo. zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013. Übergangsregelung für gleitzonenbeschäftigte Themeninfo zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 1.1.2013 Nachdem der Bundesrat am 23.11.2012 dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zugestimmt hat, ist die Neuregelung

Mehr

Ausführliche Inhaltsübersicht

Ausführliche Inhaltsübersicht Ausführliche Inhaltsübersicht 1 Vorwort... 9 1 2 Aktuelles in Kürze... 11 Beamtenversorgungs- und -besoldungsrecht, Rente... 1 1. Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen...

Mehr

Merkblätter. Merkblatt. Minijobber und Aushilfskräfte. (geringfügig und kurzfristig Beschäftigte) Inhalt

Merkblätter. Merkblatt. Minijobber und Aushilfskräfte. (geringfügig und kurzfristig Beschäftigte) Inhalt ZertifiziertnachQM DINENISO 9001-2008 Merkblätter SteuerberaterPfulendorf Steuerberater ChristophRimmek ausgeschiedenseit1.1.2006 Dipl.Vw.WolfgangObert Dipl.Bw.(FH)HerbertHaas Telefon07552-9339-0 Telefax07552-9339-29

Mehr

Studentenjobs und Praktikanten 2012 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten

Studentenjobs und Praktikanten 2012 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten Studentenjobs IKK-Aktuell Studentenjobs und Praktikanten 2012 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin Inhalt Studentenjobs und Praktikanten Studium und

Mehr

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer»

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer» 1 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer» Name, Vorname:. Anschrift: 1. Persönliche Angaben Name, Vorname:

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2016 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Personalfragebogen - 1 - Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon / Handy. Geburtsort. Geburtsdatum. Eintrittsdatum. Staatsangehörigkeit

Personalfragebogen - 1 - Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon / Handy. Geburtsort. Geburtsdatum. Eintrittsdatum. Staatsangehörigkeit Personalfragebogen Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Handy Geburtsort Geburtsdatum Eintrittsdatum Staatsangehörigkeit Bank Kontonummer Bankleitzahl Sozialversicherungsnummer Familienstand

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

M e r k b l a t t. Minijobs und kurzfristige Beschäftigung

M e r k b l a t t. Minijobs und kurzfristige Beschäftigung Stand: Februar 2015 M e r k b l a t t Minijobs und kurzfristige Beschäftigung Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie

Mehr

DECKBLATT BEWERBUNGSPAPIERE KONSTANZER SEENACHTFEST

DECKBLATT BEWERBUNGSPAPIERE KONSTANZER SEENACHTFEST DECKBLATT BEWERBUNGSPAPIERE KONSTANZER SEENACHTFEST Ich bewerbe mich als: [ ] Logistikhelfer (4x) Do. + Fr. 07. + 08.08. und Mo. 11. bis Di. 12.08.2014 [ ] Geländehelfer (12x) Do. 07.08. bis Mo. 11.08.2014

Mehr

Erklärung des Aushilfsbeschäftigten

Erklärung des Aushilfsbeschäftigten Erklärung des Aushilfsbeschäftigten Diese Erklärung liefert die erforderlichen Daten zur Feststellung von Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber füllt

Mehr

Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich

Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich Das sollten Sie wissen! Minijobs im gewerblichen Bereich Liebe Leserin, lieber Leser, die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Info für Anwender Nr. 16 Seite 1 Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Je nach Art und Umfang der Beschäftigung muss ein Arbeitnehmer einer Personengruppe zugeordnet werden.

Mehr

Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend

Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt bei Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013 vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat

Mehr

Minijobs (geringfügige Beschäftigung bis 450 brutto) und Gleitzonenjobs (450,01 850,00 )

Minijobs (geringfügige Beschäftigung bis 450 brutto) und Gleitzonenjobs (450,01 850,00 ) Minijobs (geringfügige Beschäftigung bis 450 brutto) und Gleitzonenjobs (450,01 850,00 ) - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 1/2013 Minijobs (geringfügige Beschäftigung) Wann liegt eine geringfügige

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber

Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Stand: März 2015 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf Seite 5! Zwischen... (Arbeitgeber) und Herrn/Frau...

Mehr

geringfügig entlohnte Beschäftigung (Pauschalversteuert) Gleitzone 400,01-800,00 Konfession: Kinder: ja / nein Anzahl:

geringfügig entlohnte Beschäftigung (Pauschalversteuert) Gleitzone 400,01-800,00 Konfession: Kinder: ja / nein Anzahl: Personalfragebogen geringfügig entlohnte Beschäftigung (Pauschalversteuert) Gleitzone 400,01-800,00 (keine Versteuerung beim Arbeitnehmer) (sozialversicherungspflichtig) Pauschale Abgaben Bundesknappschaft:

Mehr

Aktuelle Information. zu den 450 EUR-Jobs. -geringfügige Beschäftigungsverhältnisse-

Aktuelle Information. zu den 450 EUR-Jobs. -geringfügige Beschäftigungsverhältnisse- MERK SCHLARB & PARTNER Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Aktuelle Information zu den 450 EUR-Jobs -geringfügige Beschäftigungsverhältnisse- Stand: 2014 55543 Bad Kreuznach.

Mehr