Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1"

Transkript

1 Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1 (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand am 7. Mai 2012) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 14, 16 Absatz 2 und 48 Absatz 1 Buchstabe e der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November (LGV), 3 verordnet: Art. 1 Grundsatz Fremd- und Inhaltsstoffe (Stoffe) dürfen in oder auf Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein. Art. 2 Höchstkonzentration, Toleranz- und e 1 Als Höchstkonzentration gilt die Konzentration eines Stoffes und seiner toxikologisch bedeutsamen Folgeprodukte, die in oder auf einem bestimmten Lebensmittel vorhanden sein darf. 4 2 Die Höchstkonzentration eines Stoffes wird als Toleranzwert oder als angegeben. 3 Der Toleranzwert ist die Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert gilt. 4 Der ist die Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel für die menschliche Ernährung als ungeeignet gilt. 5 In begründeten Fällen wird für einen Stoff ein Toleranzwert und ein festgelegt. 6 Die Toleranz- und e werden in Listen im Anhang zu dieser Verordnung festgelegt. AS Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 27. März 2002, in Kraft seit 1. Mai 2002 (AS ). 2 SR Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 23. Nov. 2005, in Kraft seit 1. Jan (AS ). 4 Fassung gemäss Ziff. I der V der EDI vom 26. Nov. 2008, in Kraft seit 1. Jan (AS ). 1

2 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Art. 3 Ermittlung der Höchstkonzentrationen 1 Das Bundesamt für Gesundheit 5 (Bundesamt) ermittelt die Höchstkonzentrationen für Fremd- und Inhaltsstoffe. Soweit die Zulassung von Fremdstoffen in anderen Erlassen des Bundes geregelt ist, zieht das Bundesamt die für den betreffenden Bereich zuständigen Bundesstellen bei. 2 Das Bundesamt berücksichtigt neben den üblichen wissenschaftlichen Unterlagen insbesondere: a. die Toxikologie des Stoffes; b. die technisch unvermeidbare Konzentration des Stoffes im Lebensmittel; c. die Aufnahme des Stoffes anhand der durchschnittlichen Verzehrsmenge der betreffenden Lebensmittel; d. die additive Wirkung von Stoffen, die auf gleiche biologische Systeme im menschlichen Organismus wirken. Art. 4 Dokumentations- und Meldepflicht 1 Wer bewilligungspflichtige Stoffe herstellt, verarbeitet oder importiert, muss dem Bundesamt die zur Beurteilung nötigen Unterlagen einreichen. 2 Wer beurteilte Stoffe herstellt, verarbeitet oder importiert, muss allfällige neue Erkenntnisse über diese Stoffe dem Bundesamt unaufgefordert mitteilen. Art. 5 6 Anpassung der Listen; Weisungen an die kantonalen Vollzugsbehörden 1 Das Bundesamt passt den Anhang dieser Verordnung regelmässig dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz an. 2 Entsprechen die Listen im Anhang zu dieser Verordnung den neuen Erkenntnissen oder Entwicklungen nicht mehr und sind sofortige Massnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich, so kann das Bundesamt den kantonalen Vollzugsbehörden bis zur Änderung der Listen befristete Weisungen erteilen. Diese sind im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu publizieren. 5 Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 23. Nov. 2005, in Kraft seit 1. Jan (AS ). 2

3 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Art. 6 Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a. die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 27. Februar ; b. die Liste vom 1. Juli der zulässigen Lösungsmittel für die Entcoffeinierung von Kaffee. Art. 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. März Lebensmittel, die den Bestimmungen der Liste 4 in der Fassung vom 7. März 2008 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. März 2009 nach bisherigem Recht hergestellt oder eingeführt werden. 2 Sie dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. September Lebensmittel, die mit der Änderung vom 15. September 2009 dieser Verordnung in Liste 2 ergänzt worden sind, dürfen noch bis zum 1. Oktober 2010 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsument abgegeben werden. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Mai Muskatnuss, die den Änderungen vom 16. Mai 2011 dieser Verordnung nicht entspricht, darf noch bis zum 31. Mai 2013 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie darf noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. 7 [AS , , , , , , Art. 2] 8 [AS ] 9 AS [AS ] 11 AS AS

4 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. April Lebensmittel, die der Änderung vom 20. April 2012 der Liste 1 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. 13 AS

5 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Anhang 14 (Art. 2 Abs. 6) 1 Liste der zugelassenen Höchstkonzentrationen (Toleranz- und e) für Pflanzenschutzmittel, Vorratsschutzmittel sowie Regulatoren für die Pflanzenentwicklung Erläuterungen zur Liste 1.1 Die Höchstkonzentrationen beziehen sich, wenn in der Liste nicht anders angegeben, auf das Lebensmittel im frischen bzw. unverarbeiteten Zustand. Sie beziehen sich bei en Lebensmitteln, die nicht ausdrücklich als solche in der Liste aufgeführt sind, auf den rekonstituierten Zustand. Die Gruppierung und Klassifizierung der Lebensmittel sowie die Beschreibung der Teile der Produkte, auf die sich die Höchstkonzentrationen beziehen, stützen sich auf Anhang I der Nr. 396/ Die Kodierung nach dem System der EU ist in Spalte 2 der Liste erkennbar. 1.2 Bei verarbeiteten Lebensmitteln (Mischungen, Extrakte, Konzentrate usw.) sind, wenn in der Liste nicht anders angegeben, die Höchstkonzentrationen der Rohprodukte anteilsmässig zu berücksichtigen. 1.3 Für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder ist, falls keine besondere Höchstkonzentration angegeben wird, ein Toleranzwert von 0.01, bezogen auf die essfertige Zubereitung, anzuwenden. Diese Bestimmung gilt nicht für Stoffe, die auch natürlicherweise in den Rohstoffen vorkommen können (wie z.b. Bromid-Ionen, Kupfer, Schwefel). 1.4 Wenn in den Spalten 4 oder 5 keine Höchstkonzentrationen aufgeführt sind, gelten für diese Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen die Höchstmengen der Nr. 396/2005 als Toleranzwerte. Als Hilfestellung sind in Spalte 6 der betreffenden Wirkstoff-Lebensmittel-Kombination die massgeblichen Änderungsverordnungen der Nr. 396/2005 aufgeführt, mit denen die anzuwendenden Höchstkonzentrationen für den Wirk- 14 Fassung gemäss Ziff. I der V des BAG vom 7. März 2008 (AS ). Bereinigt gemäss Ziff. I der V des BAG vom 15. Sept (AS ), vom 16. Mai 2011 (AS ) und vom 20. April 2012, in Kraft seit 7. Mai 2012 (AS ). Siehe auch die UeB hiervor. 15 Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Febr über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates, ABl. L 70 vom , S. 1; zuletzt geändert durch Nr. 978/2011, ABl. L 258 vom , S

6 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände stoff eingeführt wurden 16. In diesen Fällen gelten auch die Rückstandsdefinitionen, die in den jeweiligen Verordnungen angegeben sind. Wenn die Änderungserlasse durch eine Berichtigung materielle Änderungen erfahren haben, wird diese in Spalte 6 angegeben (vgl. die entsprechenden Fundstellenhinweise in Fn. 3). Wenn die Anhänge II, IIIA oder IIIB der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in verschiedenen Änderungserlassen geändert worden sind, wird in Klammern angegeben, welcher Anhang betroffen oder welche spezifische Änderung erfolgt ist. 1.5 Die in den Spalten 4 oder 5 der Liste aufgeführten Höchstkonzentrationen für «nicht näher bezeichnete Lebensmittel» (siehe Spalte 3) beziehen sich auf Fremdstoffmengen, die aus der Anwendung der Stoffe im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Schädlings- und Ungezieferbekämpfung in Lebensmittelräumen, Holzschutz usw.) stammen. Nicht eingeschlossen sind hier die Höchstkonzentrationen für Trinkwasser; diese sind in Liste 4 aufgeführt. 1,1-Dichlor-2,2- bis(4-ethylphenyl)ethan (Ethylan, Perthan) 6 Abamectin Obst Nr. 508/ Wurzel- und Knollengemüse 16 Die Änderungsverordnungen zur Nr. 396/2005 (siehe Fussn. zu Ziff. 1.1) haben folgende Fundstellen:, ABl. L 58 vom , S. 1, berichtigt in ABl. L 179 vom , S.17 und in ABl. L 240 vom , S. 9 Nr. 839/2008, ABl. L 234 vom , S. 1 Nr. 822/2009, ABl. L 239 vom , S. 5, berichtigt in ABl. L 60 vom , S. 26 Nr. 1050/2009, ABl. L 290 vom , S. 7 berichtigt in ABl. L 338 vom , S.105 Nr. 1097/2009, ABl. L 301 vom , S. 6 Nr. 304/2010, ABl. L 94 vom , S. 1 Nr. 459/2010, ABl. L 129 vom , S. 3 Nr. 750/2010, ABl. L 220 vom , S. 1 Nr. 765/2010, ABl. L 226 vom , S. 1 Nr. 893/2010, ABl. L 266 vom , S. 10 Nr. 310/2011, ABl. L 86 vom , S. 1 Nr. 508/2011, ABl. L 137 vom , S. 3 Nr. 520/2011, ABl. L 140 vom , S. 2 Nr. 524/2011, ABl. L 142 vom , S. 1 Nr. 559/2011, ABl. L 152 vom , S. 1 Nr. 812/2011, ABl. L 208 vom , S. 1 Nr. 813/2011, ABl. L 208 vom , S. 23 Nr. 978/2011, ABl. L 258 vom , S. 12

7 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten Weinblätter Brunnenkresse Chicorée 0.1 Summe aus Avermectin B1a, Avermectin B1b und Delta-8,9-Isomer von Avermectin B1a Küchenkräuter frisch Nr. 508/ Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse 0.01 ausgenommen Stangensellerie; Summe aus Avermectin B1a, Avermectin B1b und Delta-8,9-Isomer von Avermectin B1a Stangensellerie 0.05 Summe aus Avermectin B1a, Avermectin B1b und Delta-8,9-Isomer von Avermectin B1a Speisepilze Nr. 508/ Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze 7

8 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Zuckerpflanzen Acephat Nr. 839/2008 Acequinocyl Nr. 813/2011 Acetamiprid Obst Nr. 978/ Kartoffeln Tropisches Wurzelund Knollengemüse Sonstiges Wurzelund Knollengemüse ausser Zuckerrüben Nr. 978/ Zwiebelgemüse 0.01 übriges Zwiebeln Schalotten Fruchtgemüse Nr. 978/ Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten Nr. 978/ Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Nr. 978/ Hülsengemüse 0.01 übriges (frisch) Bohnen frisch, 0.06 mit Hülsen Erbsen frisch, 0.1 mit Hülsen Erbsen frisch, ohne Hülsen 0.1 8

9 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Stängelgemüse 0.01 übriges Stangensellerie Artischocken Lauch Speisepilze Nr. 978/ Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Acetochlor Acibenzolar-Smethyl Wurzel- und Knol Obst Nr. 750/2010 lengemüse Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen 0.2 ausgenommen Kresse, Nüsslisalat; inkl. freie Säure Nüsslisalat 0.02 inkl. freie Säure Kresse Spinat und verwandte Arten 0.02 ausgenommen Spinat; inkl. freie Säure Spinat 0.5 inkl. freie Säure Weinblätter Nr. 750/ Brunnenkresse Chicorée 0.2 inkl. freie Säure 9

10 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Küchenkräuter frisch Nr. 750/ Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Aclonifen Acrinathrin Hopfen Gewürze 0.05 Alachlor Kohlgemüse Mais Hopfen Gewürze 0.05 Alanycarb Tafel- und Keltertrauben s. Methomyl Aldicarb Zuckerrüben 0.02 inkl. Sulfoxid und Sulfon Amidosulfuron Nr. 839/2008 Aminopyralid Amisulbrom Nr. 459/2010 Nr. 750/

11 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Amitraz Obst 0.05 ausgenommen Kernobst; Summe von Amitraz und allen Metaboliten, die die 2,4-Dimethylanilingruppe enthalten, berechnet als Amitraz Kernobst 0.5 Summe von Amitraz und allen Metaboliten, die die 2,4- Dimethylanilingruppe enthalten, berechnet als Amitraz Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.05 ausgenommen Baumwollsamen; Summe von Amitraz und allen Metaboliten, die die 2,4- Dimethylanilingruppe enthalten, berechnet als Amitraz Baumwollsamen 1 Summe von Amitraz und allen Metaboliten, die die 2,4- Dimethylanilingruppe enthalten, berechnet als Amitraz Getreide Tee Hopfen Gewürze 0.1 Amitrol Anilazin Getreide Hopfen Gewürze 0.05 Aramite Asulam 11

12 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Atrazin Azadirachtin Azimsulfuron Azinphos-ethyl Azinphos-methyl Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Azocyclotin Obst 0.05 übriges; allein oder zusammen mit Cyhexatin, berechnet als Cyhexatin Zitrusfrüchte 0.2 allein oder zusammen mit Cyhexatin, berechnet als Cyhexatin Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafel- und Keltertrauben Gemüse Ölsaaten Getreide Tee Hopfen Gewürze 2 12

13 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Azoxystrobin Barban Beflubutamid Benalaxyl Benfluralin Benfuracarb Benomyl Bentazon Nr. 750/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 459/2010 (Änderung von Anhang IIIB) Nr. 839/2008 Nr. 520/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) s. Carbendazim Nr. 893/2010 Benthiavalicarb Obst Kartoffeln Tropisches Wurzelund Knollengemüse Sonstiges Wurzelund Knollengemüse ausser Zuckerrüben 0.01 ausgenommen Karotten; Benthiavalicarb-isopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) 13

14 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Karotten 0.02 Benthiavalicarbisopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) Zwiebelgemüse 0.01 übriges; Benthiavalicarb-isopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) Zwiebeln 0.02 Benthiavalicarbisopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) Schalotten Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten 0.2 Benthiavalicarbisopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) Weinblätter Brunnenkresse Chicorée 0.2 Benthiavalicarbisopropyl (KIF-230 R-L) und sein Enantiomer (KIF-230 S-D) sowie seine Diastereomeren (KIF-230 R-L und KIF-230 S-D) 14

15 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Küchenkräuter frisch Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Benthiavalicarbisopropyl s. Benthiavalicarb Benzyladenin, Äpfel 0.01 Bifenazat Bifenox Bifenthrin Zitrusfrüchte Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hartschalenobst Kernobst Steinobst Verordnung (EG) Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und Verordnung (EG) Nr. 149/2008 (Änderung von Anhang IIIB) 15

16 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Tafeltrauben Keltertrauben Erdbeeren Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Strauchbeeren (Rubus-Arten) 0.1 ausgenommen Brombeeren, Himbeeren Brombeeren Himbeeren Andere Beeren und Kleinobst 0.1 ausgenommen Johannisbeeren Johannisbeeren (rot, 0.5 schwarz und weiss) Sonstige Früchte Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Wurzel- und Knollengemüse 0.1 ausgenommen Kartoffeln Kartoffeln Zwiebelgemüse Solanaceae Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale Kürbisgewächse mit 0.1 ungeniessbarer Schale Zuckermais

17 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung sonstiges Fruchtgemüse Blumenkohle Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Kopfkohle Blattkohle Kohlrabi Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und 0.1 verwandte Arten Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Hülsengemüse (frisch) 0.1 ausgenommen Bohnen frisch, mit Hülsen Bohnen frisch, mit Hülsen Stängelgemüse Speisepilze Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) 17

18 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Gewürze Zuckerpflanzen Binapacryl Biphenyl Muskatnuss Muskatblüte 1 Bitertanol Obst 0.05 übriges Hartschalenobst Kernobst Aprikosen Kirschen Pfirsiche Pflaumen Bananen Gemüse 0.05 ausgenommen Einlegegurken, Gurken, Tomaten, Zucchini Tomaten Gurken Einlegegurken Zucchini Hülsenfrüchte Ölsaaten Getreide Tee Hopfen Gewürze 0.1 Bixafen Boscalid Nr. 750/2010 Nr. 520/2011 Bromid-Ion Obst 10 übriges, frisch Zitrusfrüchte Nr. 839/ Hartschalenobst Erdbeeren 20 18

19 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Trockenobst Gemüse Nr. 839/2008 Trockengemüse 100 ausgenommen e Steinpilze Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Bromophos-ethyl Bromoxynil Nr. 839/2008 Brompropylat Zitrusfrüchte Nr. 310/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Nr. 310/ Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze 19

20 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Zuckerpflanzen Bromuconazol Bupirimat Zitrusfrüchte Hartschalenobst Kernobst 0.05 übriges; inkl. Ethirimol, berechnet als Bupirimat Äpfel 1 inkl. Ethirimol, berechnet als Bupirimat Birnen Steinobst Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Buprofezin Zitrusfrüchte Nr. 520/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafel- und Keltertrauben Wein Erdbeeren Nr. 520/

21 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Strauchbeeren 0.05 übrige (Rubus-Arten) Brombeeren Himbeeren Andere Beeren und Kleinobst Nr. 520/ Sonstige Früchte Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Butralin Hopfen Gewürze 0.02 Butylat Hopfen Gewürze 0.05 Cadusafos Säuglingsanfangsund Folgenahrung bezogen auf essfertige Zubereitung Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder Camphechlor Getreide 0.1 chloriertes Camphen mit einem Chloranteil von 67 bis 69 % Hopfen Gewürze Fleisch, Fleischzubereitungen, Innereien, Blut, tierische Fette 0.05 ausgenommen Fleisch von Geflügel; auf Fett bezogen; Summe der drei Indikatorverbindungen Parlar Nr. 26, 50 und 62 21

22 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Milch, Rahm, Butter und Käse 0.01 auf Fett bezogen; Summe der drei Indikatorverbindungen Parlar Nr. 26, 50 und 62 Captafol Hopfen Gewürze 0.1 Captan Zitrusfrüchte Nr. 978/ Hartschalenobst Kernobst Aprikosen Kirschen Pfirsiche Pflaumen übrige «Steinobst» Tafel- und Keltertrauben 3 allein oder zusammen mit Folpet Erdbeeren Nr. 978/ Strauchbeeren (Rubus-Arten) Andere Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Solanaceae 0.02 übrige Tomaten 2 allein oder zusammen mit Folpet Auberginen Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Kohlgemüse Nr. 978/

23 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Blattgemüse und frische Kräuter Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Carbaryl Obst 0.05 ausgenommen Oliven Oliven Gemüse 0.05 ausgenommen Tomaten Tomaten Hülsenfrüchte Ölsaaten Getreide Tee Hopfen Gewürze Fleisch, Fleischzubereitungen, 0.05 auf Fett bezogen Innereien, Blut, tierische Fette Milch, Rahm, Butter 0.05 und Käse Vogeleier 0.05 Carbendazim Obst 0.1 übriges; Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim Zitrusfrüchte 0.5 Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim 23

24 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Kernobst Aprikosen Kirschen Pfirsiche Pflaumen Tafel- und Keltertrauben Erdbeeren Papayas Gemüse 0.1 übriges; Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim Tomaten 0.5 Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim Auberginen Okra, Griechische 2 Hörnchen Rosenkohl Kopfsalat und 1 andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Chicorée Bohnen frisch, 0.2 mit Hülsen Erbsen frisch, 0.2 mit Hülsen Zuchtpilze Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.1 ausgenommen Sojabohnen; Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim Sojabohnen 0.2 Summe von Benomyl und Carbendazim, berechnet als Carbendazim Gerste Hafer 2 24

25 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Roggen Weizen Hopfen Gewürze 0.1 Carbetamid Carbofuran Obst 0.02 ausgenommen Zitrusfrüchte; inkl. 3-Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Zitrusfrüchte 0.3 inkl. 3-Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Gemüse 0.05 übriges; inkl. 3- Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Kartoffeln 0.02 inkl. 3-Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Zwiebeln Schalotten 0.1 Champignons Hülsenfrüchte Ölsaaten Getreide 0.02 ausgenommen Mais; inkl. 3-Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Mais 0.05 inkl. 3-Hydroxycarbofuran, berechnet als Carbofuran Tee Hopfen Gewürze Zuckerrüben 0.05 Carbosulfan Karotten Pastinaken Tee Hopfen Gewürze

26 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände pflanzliche Lebensmittel 0.05 übrige Carboxin Getreide Hopfen Gewürze 0.05 Carfentrazon-ethyl Cartap Carvon, d Kartoffeln 5 Chlorantraniliprol Chlorbensid Chlorbufam Chlordan Chlordecon Hopfen Gewürze 0.02 Chlorfenapyr Hopfen Gewürze 0.1 Chlorfenson Nr. 978/2011 Chlorfenvinphos Obst 0.02 Summe der E- und Z-Isomere Gemüse 0.02 übriges; Summe der E- und Z-Isomere Karotten 0.5 Summe der E- und Z-Isomere Pastinaken Rettich Kohlrüben Weisse Rüben Zwiebelgemüse 0.1 ausgenommen Knoblauch, Schalotten; Summe der E- und Z-Isomere 26

27 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Knoblauch 0.5 Summe der E- und Z-Isomere Schalotten Zucchini Kohlgemüse 0.1 ausgenommen Kohlrabi, Kopfkohl; Summe der E- und Z-Isomere Kopfkohl 0.5 Summe der E- und Z-Isomere Kohlrabi Nüsslisalat Kresse Spinat Petersilie Spargel Stangensellerie Lauch Zuchtpilze Hülsenfrüchte Ölsaaten Getreide Tee Hopfen Gewürze 0.05 Chloridazon Nr. 839/2008 Chlormequat Zitrusfrüchte Nr. 822/2009, Berichtigung vom (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hartschalenobst Kernobst 0.05 ausgenommen Birnen Birnen

28 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Steinobst Nr. 822/2009, Berichtigung vom (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Blattgemüse und frische Kräuter Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze 0.05 ausgenommen Zuchtpilze Zuchtpilze Hülsenfrüchte Nr. 822/2009, Berichtigung vom (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide 0.05 ausgenommen Gerste, Hafer, Roggen, Weizen Gerste Hafer Roggen Weizen 2 28

29 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Chlorobenzilate Nr. 822/2009, Berichtigung vom (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Chlorothalonil Obst Nr. 765/2010 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Kartoffeln Tropisches Wurzelund Knollengemüse Sonstiges Wurzelund Knollengemüse ausser Zuckerrüben Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Blattgemüse und frische Kräuter Nr. 765/2010 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) 29

30 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse 0.01 ausgenommen Lauch, Stangensellerie Stangensellerie Lauch Speisepilze Nr. 765/2010 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Chlorotoluron Chloroxuron Chlorpikrin Hopfen Gewürze 0.02 Chlorpropham Obst 0.05 inkl. 3-Chloranilin, ausgedrückt als Chlorpropham Gemüse 0.05 ausgenommen Kartoffeln; inkl. 3-Chloranilin, ausgedrückt als Chlorpropham Kartoffeln Hülsenfrüchte 0.05 inkl. 3-Chloranilin, ausgedrückt als Chlorpropham 30

31 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Ölsaaten Getreide Tee Hopfen Gewürze 0.1 Chlorpyrifos Zitrusfrüchte Nr. 839/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst 0.2 ausgenommen Kirschen Kirschen Beeren und Kleinobst Nr. 839/ Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse 0.05 übriges Zwiebeln Schalotten Fruchtgemüse Nr. 839/ Blumenkohle Kopfkohle Blattkohle Nr. 839/ Kohlrabi Blattgemüse und frische Kräuter Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide 31

32 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Chlorpyrifos-methyl (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Chlorsulfuron Chlorthal-dimethyl Chlorthiamid Hopfen Gewürze 0.05 Chlozolinate Cinidon-ethyl Nr. 839/2008 Clethodim Obst Nr. 839/ Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.1 übrige; Summe aus Sethoxydim und Clethodim einschliesslich der Abbauprodukte, ausgedrückt als Sethoxydim Leinsamen

33 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Erdnüsse 5 Summe aus Sethoxydim und Clethodim einschliesslich der Abbauprodukte, ausgedrückt als Sethoxydim Sonnenblumenkerne Rapssamen Sojabohnen Baumwollsamen Ölfrüchte Nr. 839/ Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Clodinafop Clofentezin Zitrusfrüchte Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafel- und Keltertrauben Erdbeeren Strauchbeeren (Rubus-Arten) Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) 33

34 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Andere Beeren und 0.3 übriges Kleinobst Johannisbeeren (rot, 0.5 schwarz und weiss) Sonstige Früchte Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Solanaceae Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale 0.02 ausgenommen Gurken Gurken Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Kohlgemüse Blattgemüse und frische Kräuter Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao 34

35 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Clomazon Clopyralid Nr. 1050/2009 Nr. 839/2008 Clothianidin Zitrusfrüchte Nr. 765/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafeltrauben Keltertrauben Erdbeeren Nr. 765/ Strauchbeeren (Rubus-Arten) Andere Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Cyanamid (H 2NCN) Cyanazin Erbsen frisch, mit Hülsen

36 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Erbsen frisch, 0.02 ohne Hülsen Sojabohnen 0.02 Cyazofamid Obst Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Solanaceae 0.01 übrige Tomaten Auberginen Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Kohlgemüse Blattgemüse und frische Kräuter Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Cyclanilid Cyclopropen, 1- Methyl- 36

37 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Cycloxydim Cycluron Gemüse Getreide 0.05 Cyflufenamid Nr. 978/2011 Cyfluthrin Zitrusfrüchte Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Hartschalenobst Kernobst 0.2 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Aprikosen Kirschen Pfirsiche Pflaumen Tafel- und Keltertrauben Erdbeeren Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Strauchbeeren (Rubus-Arten) Andere Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse 37

38 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Solanaceae 0.02 übrige; Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Tomaten 0.05 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Gemüsepaprika 0.3 (Peperoni) Auberginen Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Blumenkohle Kopfkohle 0.2 ausgenommen Kopfkohl; Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Kopfkohl 0.3 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) 38

39 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Blattkohle 0.3 übrige; Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Chinakohl 0.3 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Grünkohl Kohlrabi Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten 0.5 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Hülsenfrüchte 39

40 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerrüben 0.02 Cyfluthrin einschliesslich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren) Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Nr. 893/2010 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Cyhalofop-butyl Cyhexatin Cymoxanil s. Azocyclotin Nr. 978/2011 Cypermethrin Obst Nr. 520/ Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten Weinblätter Brunnenkresse Chicorée 2 40

41 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Küchenkräuter frisch Nr. 520/ Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Cyproconazol Zitrusfrüchte Nr. 839/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafel- und Keltertrauben Erdbeeren Nr. 839/ Strauchbeeren (Rubus-Arten) Andere Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen 0.05 ausgenommen Nüsslisalat 41

42 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Spinat und verwandte Arten Nr. 839/ Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse 0.05 übriges Spargel Stangensellerie Artischocken Lauch Speisepilze Nr. 839/ Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Cyprodinil Nr. 508/2011 Cyprosulfamid Mais 0.01 Cyromazin Obst Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Kartoffeln 1 42

43 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Tropisches Wurzelund Knollengemüse Sonstiges Wurzelund Knollengemüse ausser Zuckerrüben Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) 0.05 ausgenommen Karotten Karotten Zwiebelgemüse Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Solanaceae Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale 1 ausgenommen Zucchini Zucchini Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und 0.05 übriges verwandte Arten Spinat Mangold 5 Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) 43

44 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Brunnenkresse Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Chicorée Küchenkräuter frisch Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse 0.05 übriges Stangensellerie Artischocken Speisepilze Nr. 559/2011 (Änderung von Anhang II) und (Änderung von Anhang IIIB) Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere 44

45 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung D, 2,4- Dalapon Hopfen Gewürze 0.1 Daminozid Dazomet DB, 2,4- DDT Fische 4 bezogen auf den essbaren Anteil; Summe aller Isomere und DDE + TDE Fischleber 4 Summe aller Isomere und DDE + TDE Fischrogen 4 Krebstiere 4 bezogen auf den essbaren Anteil; Summe aller Isomere und DDE + TDE Stachelhäuter 4 Weichtiere 4 Säuglingsanfangsund Folgenahrung bezogen auf essfertige Zubereitung; Summe aller Isomere und DDE + TDE Deltamethrin Zitrusfrüchte Nr. 524/ Hartschalenobst Kernobst 0.1 ausgenommen Äpfel Äpfel Steinobst Nr. 524/ Erdbeeren Strauchbeeren (Rubus-Arten) 45

46 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Andere Beeren und Kleinobst Sonstige Früchte Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Fruchtgemüse 0.2 übriges Tomaten Gemüsepaprika 0.2 (Peperoni) Auberginen Okra, Griechische 0.3 Hörnchen Gurken Zucchini Blumenkohle Nr. 524/ Kopfkohle Blattkohle 0.5 übrige Chinakohl Grünkohl Kohlrabi Nr. 524/ Kopfsalat und 0.5 übrige andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Salat, Lactuca 0.5 sativa L Endivien Spinat und 0.05 ausgenommen Spinat verwandte Arten Spinat Brunnenkresse Nr. 524/ Chicorée Küchenkräuter frisch Nr. 524/ Hülsengemüse (frisch) 46

47 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Stängelgemüse 0.05 übriges Artischocken Lauch Speisepilze Nr. 524/ Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Nr. 524/ Hopfen Gewürze Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Desmedipham Diafenthiuron Tomaten Gemüsepaprika 0.6 (Peperoni) Auberginen Gurken Kohlgemüse 0.2 Diallat Diazinon Obst 0.05 übriges Zitrusfrüchte Äpfel Birnen Steinobst 0.2 ausgenommen Kirschen Kirschen Erdbeeren Brombeeren Himbeeren

48 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Heidelbeeren (Vaccinium 0.2 vaccinium) Cranbeeren (Vaccinium 0.2 oxycoccus) Johannisbeeren (rot, 0.2 schwarz und weiss) Stachelbeeren Kiwi Ananas Gemüse 0.05 übriges Kartoffeln Tropisches Wurzel und Knollengemüse Karotten Rettich Tomaten Auberginen Kürbisgewächse mit 0.1 geniessbarer Schale Kohlgemüse 0.5 ausgenommen Blumenkohle, Grünkohl, Kohlrabi Blumenkohle Grünkohl Kohlrabi Kopfsalat und andere Salatarten 0.5 ausgenommen Endivien einschliesslich Brassicaceen Endivien Spinat Chicorée Küchenkräuter frisch Bohnen frisch, 0.2 mit Hülsen Bohnen frisch, 0.2 ohne Hülsen Erbsen frisch, 0.2 mit Hülsen Erbsen frisch, 0.2 ohne Hülsen Spargel Stangensellerie

49 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Fenchel Lauch Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.05 Olivenöl, nativ Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees 0.02 und Kakao Hopfen Samen «Gewürze» Früchte und Beeren 0.1 «Gewürze» Rinde «Gewürze» Wurzeln oder 0.5 Rhizome «Gewürze» Knospen «Gewürze» Blütennarbe 0.02 «Gewürze» Samenmantel 0.02 «Gewürze» Milch 0.01 nicht näher bezeichnete Lebensmittel 0.02 Dibromethan, 1,2- Dicamba Dichlobenil Zitrusfrüchte Hartschalenobst Kernobst Steinobst Tafel- und Keltertrauben 1.5 inkl. Dichlorbenzamid Erdbeeren Strauchbeeren (Rubus-Arten) 49

50 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Andere Beeren und Kleinobst 0.1 ausgenommen Johannisbeeren (rot, schwarz und weiss); inkl. Dichlorbenzamid 0.5 inkl. Dichlorbenzamid Johannisbeeren (rot, schwarz und weiss) Sonstige Früchte Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Dichlorethan, 1,2- Dichlorprop Dichlorpropen, 1,3- Dichlorvos Obst Gemüse 0.1 Getreideprodukte Getreide Kakaobohnen 2 (fermentiert oder ) Hopfen Gewürze Milch 0.01 nicht näher bezeichnete 0.1 Lebensmittel Diclofop Hopfen Gewürze 0.05 Nr. 978/

51 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Dicloran Dicofol Obst 0.02 ausgenommen Hartschalenobst, Tafel- und Keltertrauben, Zitrusfrüchte Zitrusfrüchte Hartschalenobst Tafel- und Keltertrauben Gemüse 0.02 ausgenommen Kürbisgewächse, Tomaten Tomaten Gurken Einlegegurken Zucchini Kürbisgewächse 0.5 mit ungeniessbarer Schale Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.02 ausgenommen Baumwollsamen Baumwollsamen Getreide Tee Hopfen Samen «Gewürze» Früchte und Beeren 0.1 «Gewürze» Rinde «Gewürze» Wurzeln oder 0.1 Rhizome «Gewürze» Knospen «Gewürze» Blütennarbe 0.05 «Gewürze» Samenmantel 0.05 «Gewürze» Fleisch vom Rind 0.5 auf Fett bezogen Leber vom Rind Fleisch vom Schaf 0.5 auf Fett bezogen 51

52 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Leber vom Schaf Fleisch von der Ziege 0.5 auf Fett bezogen Leber von der Ziege Fleisch von Geflügel 0.1 auf Fett bezogen Milch 0.02 Dieldrin (Summe Obst 0.01 Aldrin/Dieldrin, als Dieldrin berechnet) Gemüse 0.01 ausgenommen Kürbisgewächse, Pastinaken Pastinaken Gurken Zucchini Kürbisgewächse 0.03 mit ungeniessbarer Schale Hülsenfrüchte Ölsaaten 0.02 ausgenommen Kürbiskerne Kürbiskerne Kürbiskernöl Getreide Tee Kakaobohnen 0.05 (fermentiert oder ) Hopfen Gewürze Fleisch, Fleischzubereitungen, 0.2 auf Fett bezogen Innereien, Blut, tierische Fette Milch, Rahm, Butter 0.15 und Käse Vogeleier 0.02 Fische 0.05 bezogen auf den essbaren Anteil Fischleber 0.2 Fischrogen 0.2 Krebstiere 0.05 bezogen auf den essbaren Anteil 52

53 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Stachelhäuter 0.05 Weichtiere 0.05 Säuglingsanfangsund Folgenahrung bezogen auf essfertige Zubereitung Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder Diethofencarb Obst Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse 0.05 übriges Zwiebeln Schalotten Fruchtgemüse Kohlgemüse Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen Spinat und verwandte Arten Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Hülsengemüse (frisch) Stängelgemüse Speisepilze Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao 53

54 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Difenoconazol Obst Nr. 978/ Wurzel- und Knollengemüse Zwiebelgemüse Solanaceae 0.05 übrige Tomaten Gemüsepaprika (Peperoni) Auberginen Kürbisgewächse mit geniessbarer Schale Kürbisgewächse mit ungeniessbarer Schale Nr. 978/ Zuckermais sonstiges Fruchtgemüse Kohlgemüse 0.5 ausgenommen Blattkohle, Brokkoli Brokkoli Blattkohle Kopfsalat und andere Salatarten einschliesslich Brassicaceen 1 übrige Salat, Lactuca sativa L Rauke Spinat und verwandte Arten Nr. 978/ Weinblätter Brunnenkresse Chicorée Küchenkräuter frisch Nr. 978/

55 Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Hülsengemüse (frisch) Spargel Kardonen Stangensellerie Artischocken Lauch Rhabarber Bambussprossen Palmherzen übrige «Stängelgemüse» Speisepilze Nr. 978/ Seetang Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Diflubenzuron Zitrusfrüchte Nr. 839/ Hartschalenobst Kernobst Steinobst 1 inkl. 4-Chlorphenylharnstoff und 2,6- Difluorobenzoesäure Beeren und Kleinobst Nr. 839/ Sonstige Früchte Gemüse Hülsenfrüchte Ölsaaten und Ölfrüchte 55

56 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Getreide Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Hopfen Gewürze Zuckerpflanzen Erzeugnisse tierischen Ursprungs Landtiere Diflufenican Dimefuron Erbsen frisch, 0.05 mit Hülsen Erbsen frisch, 0.05 ohne Hülsen Rapssamen 0.05 Dimethachlor Dimethenamid-P Dimethipin Dimethoat Zitrusfrüchte Nr. 1097/2009 (Änderung von Anhang II) und Nr. 839/2008 (Änderung von Anhang IIIB) Hartschalenobst Kernobst Steinobst 0.02 übriges; Summe aus Dimethoat und Omethoat, ausgedrückt als Dimethoat Kirschen 0.2 Summe aus Dimethoat und Omethoat, ausgedrückt als Dimethoat 56

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1 Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1 (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) 817.021.23 vom 26. Juni 1995 (Stand am 1. Oktober 2015) Das Eidgenössische Departement des Innern

Mehr

Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in n (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) Änderung vom 27. März 2002 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung vom 26. Juni 1995

Mehr

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1 Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln 1 (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) 817.021.23 vom 26. Juni 1995 (Stand am 1. Oktober 2015) Das Eidgenössische Departement des Innern

Mehr

über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel

über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel Dieser Tet ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HasLV)

Mehr

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft Anlage Anlage 1 A Lebensmittel pflanzlicher Herkunft Stoff *) Alloxydim Anilazine 2,4-Dichlor-6-(2-chloranilino)-1,3,5-triazin Aziprotryn Bendiocarb 2-Azido-4-isopropylamino-6-methylthio- 1,3,5-triazin

Mehr

ohne R in % mit R in % >RHG in % >RHG (bst.) Lebensmittel N ohne R mit R >RHG psmr-2012-tab-22-surveillance_v2 1/8

ohne R in % mit R in % >RHG in % >RHG (bst.) Lebensmittel N ohne R mit R >RHG psmr-2012-tab-22-surveillance_v2 1/8 Analysenergebnisse der Lebensmittelüberwachung zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln Lebensmittelbezogene Darstellung der Proben Getreide, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Obst, Gemüse

Mehr

Allgemeinverfügungen nach 54 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Allgemeinverfügungen nach 54 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Allgemeinverfügungen nach 54 - und Futtermittelgesetzbuch Der 54 - und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist 1992 als 47a in das - und Bedarfsgegenständegesetz eingefügt worden. Er trägt hinsichtlich des Verbringens

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 26. November 2003 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D042723/16. Anl.: D042723/ /16 /jc DGB 2B

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D042723/16. Anl.: D042723/ /16 /jc DGB 2B Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D042723/16. Anl.: D042723/16 5248/16 /jc DGB 2B DE DE DE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung

Mehr

M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse. Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse

M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse. Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse M17:Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse Lernzirkel Einteilung und Inhaltsstoffe von Obst und Gemüse Station 1: Definition von Obst 1. Lest euch die Definition von Obst auf dem Arbeitsblatt

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Rückstandsuntersuchungen im LALLF M-V Lebensmitteluntersuchungen (Einsendung durch VLÄ) risikoorientiert herstellerorientiert Jährlich Rückstandsuntersuchungen

Mehr

Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte

Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte Änderung vom 13. Oktober 2010 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23.

Mehr

Vitamin C á 100 g Magnesium á 100 g Kalzium á 100 g Eisen á 100 g pfl. Eiweiß á 100 g Carotin á 100 g Gänsefingerkraut 402 mg Kohl 10-20mg Chinakohl

Vitamin C á 100 g Magnesium á 100 g Kalzium á 100 g Eisen á 100 g pfl. Eiweiß á 100 g Carotin á 100 g Gänsefingerkraut 402 mg Kohl 10-20mg Chinakohl Vitamin C á 100 g Magnesium á 100 g Kalzium á 100 g Eisen á 100 g pfl. Eiweiß á 100 g Carotin á 100 g Gänsefingerkraut 402 mg Kohl 10-20mg Chinakohl ca. 30-40 mg Ananas Weißkohl 0,2 mg Brennessel 740 mg

Mehr

003122/EU XXV. GP. Eingelangt am 22/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. November 2013 (OR. en) 16629/13 AGRILEG 156

003122/EU XXV. GP. Eingelangt am 22/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. November 2013 (OR. en) 16629/13 AGRILEG 156 003122/EU XXV. GP Eingelangt am 22/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. November 2013 (OR. en) 16629/13 AGRILEG 156 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19.

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel (HASLV)

Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel (HASLV) Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für Lebensmittel (HASLV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 48 Absatz 4, 48b Absätze 1 und 4, 50 und 73 des Markenschutzgesetzes

Mehr

Anlage 1 - Rückstände pot. EDC Auswahl von LM-Stoff Kombinationen >10% (Option 2 & 3 Cat I) Gehalt Durchschnitt. Häufigkeit. 2,24 µg/kg.

Anlage 1 - Rückstände pot. EDC Auswahl von LM-Stoff Kombinationen >10% (Option 2 & 3 Cat I) Gehalt Durchschnitt. Häufigkeit. 2,24 µg/kg. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 2,4-D (G) Linse grün 58,3 7,58 µg/kg 2,4-D (G) Limette 48,8 26,00 µg/kg 2,4-D (G) Mandeln (gemahlen, gestiftet, 40,0 8,00 µg/kg

Mehr

Schulobst- und Gemüseprogramm

Schulobst- und Gemüseprogramm Schulobst- und Gemüseprogramm Für Schüler von 7 bis 10 Jahren Kapitel 1: Vielfalt Präsentationsunterlage für LehrerInnen Hallo! Wir sind Anton und Sophie! Wir bringen euch jetzt die große Welt des heimischen

Mehr

Tipps für eine optimale Eisenversorgung Spende Blut. Fühl Dich gut.

Tipps für eine optimale Eisenversorgung Spende Blut. Fühl Dich gut. Tipps für eine optimale Eisenversorgung Spende Blut. Fühl Dich gut. BZD Gesellschaft für Transfusions medizin Duisburg mbh Das Element Eisen Eisen ist ein wichtiges Spurenelement im menschlichen Körper.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 26.6.2015 L 161/9 VERORDNUNG (EU) 2015/1005 R KOMMISSION vom 25. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Blei in bestimmten Lebensmitteln (Text von Bedeutung

Mehr

Pestizide in frischen Gemüsen und Gewürzen aus Asien

Pestizide in frischen Gemüsen und Gewürzen aus Asien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung Bern, Juni 2016 Pestizide in frischen Gemüsen und Gewürzen aus Asien Frische

Mehr

Berichte über Schwerpunktaufgaben Untersuchung von Obst und Gemüse aus der Direktvermarktung auf Rückstände

Berichte über Schwerpunktaufgaben Untersuchung von Obst und Gemüse aus der Direktvermarktung auf Rückstände Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 0..009 Seite Berichte über Schwerpunktaufgaben 008. Untersuchung von Obst und Gemüse aus der Direktvermarktung auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel 007-008

Mehr

Sie müssen fruktosehaltige Nahrungsmittel nicht komplett meiden! In der Regel ist es ausreichend:

Sie müssen fruktosehaltige Nahrungsmittel nicht komplett meiden! In der Regel ist es ausreichend: Patientenmerkblatt Fruktosemalabsorption (Fruchtzuckerunverträglichkeit) Unter einer Fruktosemalabsorption versteht man eine Störung der Aufnahme freier Fruktose aus dem Dünndarm in den Blut- und Lymphkreislauf.

Mehr

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen Ananas viele Ananas Die Anans ist groß und gelb. Die Schale muss ich abschneiden. Apfel viele Äpfel Ein Apfel hat viele Kerne. Apfelsine viele Apfelsinen Die Apfelsine ist größer als eine Mandarine. Aprikose

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 79/10 DE 30.3.2016 VERORDNUNG (EU) 2016/452 DER KOMMISSION vom 29. März 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich

Mehr

Bauchweh durch Fruktose? Eine Hilfe für Eltern. Inke Kolb, Februar 2012

Bauchweh durch Fruktose? Eine Hilfe für Eltern. Inke Kolb, Februar 2012 Bauchweh durch Fruktose? Eine Hilfe für Eltern. Inke Kolb, Februar 2012 1 Vorwort Meine siebenjährige Tochter hatte ständig Bauchweh. Nachdem der Kinderarzt allerhand Ursachen ausgeschlossen hatte, tippte

Mehr

Artischocken: Artischocken sollen kühl und trocken gelagert werden. Eventuell in Papier gewickelt im Kühlschrank.

Artischocken: Artischocken sollen kühl und trocken gelagert werden. Eventuell in Papier gewickelt im Kühlschrank. Tipps zur Lagerung: Frisches Obst und Gemüse ist gesund, lecker und vitaminreich. Doch besonders die Vitamine sind sehr temperatur- und lichtempfindlich und gehen bei falscher Lagerung schnell verloren.

Mehr

Obst und Gemüse richtig lagern

Obst und Gemüse richtig lagern Obst und Gemüse richtig lagern Viel zu viele Lebensmittel verderben aufgrund schlechter Lagerung. Um möglichst wenig wertvolle Lebensmittel wegwerfen zu müssen und um möglichst lange Freude an Obst und

Mehr

Mischkulturtabelle (weitere Infos:

Mischkulturtabelle (weitere Infos: Mischkulturtabelle (weitere Infos: http://www.kleingaertnerin.de/mischkultur.html) günstig mit Pflanze ungünstig mit Weiße Bohnen Aubergine Paprika, Tomaten Fenchel, Gurken, Tomaten, Zucchini Basilikum

Mehr

Bildkarten: Obst und Gemüse

Bildkarten: Obst und Gemüse Den vollständigen Titel erhalten Sie unter www.wunderwelten.net Bildkarten: Obst und Gemüse ab Klasse 2 Freiarbeitsmaterial Materialvorlagen auf CD-ROM Kurzinformation Themen, Übungsbereich Fach Einsatzgebiet

Mehr

ANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags

ANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags ANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags (1)Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas (2)Warenbezeichnung Kapitel 1 Lebende Tiere Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall Kapitel 3 Fische, Krebstiere

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

Bevorzugte Lebensmittel / Kunden

Bevorzugte Lebensmittel / Kunden Lieber Kunde, www.body-coaches.de Bevorzugte Lebensmittel / Kunden damit wit Ihre Planung so angenehm wie möglich für Sie gestalten können bitten wir Sie, sich ein paar Minuten zeit zu nehmen und die ua.

Mehr

www.wunderwelten.net team@wunderwelten.net Blöcker & Jenner Pohlstraße 33 10785 Berlin Tel. 0049 (0)30 269 30 690

www.wunderwelten.net team@wunderwelten.net Blöcker & Jenner Pohlstraße 33 10785 Berlin Tel. 0049 (0)30 269 30 690 www.wunderwelten.net team@wunderwelten.net Blöcker & Jenner Pohlstraße 33 10785 Berlin Tel. 0049 (0)30 269 30 690 Herzlich willkommen! Auf den folgenden Seiten finden Sie Unterrichtsmaterial, das Ihnen

Mehr

Saisonkalender Weil s frisch einfach besser schmeckt

Saisonkalender Weil s frisch einfach besser schmeckt Januar Februar März Bärlauch (Deutschland) Bunte Salate (Italien, Frankreich) Blutorangen (Spanien) Cima di Rapa (Italien) Clementinen (Spanien) Frühlingszwiebeln (Mexiko, Italien) Gurke (Spanien) Grapefruit

Mehr

La Mercuriale" Marktbericht: Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise

La Mercuriale Marktbericht: Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise Page 1 sur 6 Site officiel de l'etat de Genève Home Recherche Annuaires Départements "Die Mercuriale" Marktbericht Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise KANTONALES AMT FÜR STATISTIK. GENF FRANÇAIS

Mehr

Überschreitungen von Höchstmengen an Pflanzenschutz- und sonstigen Mitteln bei Obst 2002

Überschreitungen von Höchstmengen an Pflanzenschutz- und sonstigen Mitteln bei Obst 2002 Birne Baden-Württemberg Mepiquat 11 1 Chlormequat 0,08 Birne Baden-Württemberg Chlormequat 3,4 0,5 1 Mepiquat Birne Baden-Württemberg Chlormequat 2,5 0,5 1 Mepiquat Birne Baden-Württemberg Chlormequat

Mehr

"Die Mercuriale" Marktbericht

Die Mercuriale Marktbericht "La Mercuriale" Marktbericht: Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise Page 1 sur 5 Home l Recherche l Annuaires l Départements "Die Mercuriale" Marktbericht Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise

Mehr

Vitamin-K-Gehalt in Lebensmitteln. Informationen für Patienten. Vitamin K-Gehalt in Lebensmitteln

Vitamin-K-Gehalt in Lebensmitteln. Informationen für Patienten. Vitamin K-Gehalt in Lebensmitteln Vitamin-K-Gehalt in Lebensmitteln Informationen für Patienten Vitamin K-Gehalt in Lebensmitteln Vitamin K-Gehalt in Lebensmitteln Normalerweise muss unter einer gerinnungshemmenden Therapie die Ernährung

Mehr

Früchte oder Gemüse? Lehrerinformation

Früchte oder Gemüse? Lehrerinformation Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch probieren verschiedene Früchte und Gemüsesorten und ordnen diese den beiden Gruppen zu. Anschliessend lesen sie einen Informationstext zur botanischen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 215/4 10.8.2016 VERORDNUNG (EU) 2016/1355 R KOMMISSION vom 9. August 2016 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Thiacloprid

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 21.1.2016 L 14/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/60 R KOMMISSION vom 19. Januar 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen

Mehr

Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte

Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte Änderung vom Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1 über Obst,

Mehr

Page 1 sur 8 Site officiel de l'etat de Genève Home Recherche Annuaires Départements "Die Mercuriale" Marktbericht Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise KANTONALES AMT FÜR STATISTIK. GENF FRANÇAIS

Mehr

Mindest- und Höchsthektarwerte für Bodenerzeugnisse 2015

Mindest- und Höchsthektarwerte für Bodenerzeugnisse 2015 Mindest- und Höchsthektarwerte für Bodenerzeugnisse 2015 Kulturart (KA) KA-Schlüssel Mindesthektarwert Höchsthektarwert * I. Kulturbereich Landwirtschaftliche Kulturen (L) KG Gespinstpflanzen Flachs 330

Mehr

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft BGBl. II Ausgegeben am 6. Dezember 2002 Nr. 441 3831 Lebensmittel pflanzlicher Herkunft Anlage 2 Abamectin **) Acephate O,S-Dimethyl-N-acetylamido-monothiophosphat alle Aldicarb 2-Methyl-2-(methylthio)-

Mehr

Ihr Naturkostlieferant seit über 10 Jahren

Ihr Naturkostlieferant seit über 10 Jahren Tipp Richtig lagern für länger anhaltende Frische»Obstsorten von A bis Z Äpfel verbreiten das Reifegas Ethylen und sollten daher getrennt von anderen Obstsorten aufbewahrt Ideal ist ein kühler dunkler

Mehr

Ziel. Start. Unterlage für Würfelspiel

Ziel. Start. Unterlage für Würfelspiel Ziel Start Unterlage für Würfelspiel Start Ziel Blumenkohl Champignons Karotte Kohlrabi Zwiebel Zwiebeln Kürbis Lauch gelbe Paprika grüne Paprika Radieschen Rosenkohl Tomaten Zucchini- pflanze Kürbis Rosenkohl

Mehr

La Mercuriale" Marktbericht: Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise

La Mercuriale Marktbericht: Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise Page 1 sur 6 Site officiel de l'etat de Genève Home Recherche Annuaires Départements "Die Mercuriale" Marktbericht Monatliche Veröffentlichung der Marktpreise KANTONALES AMT FÜR STATISTIK. GENF FRANÇAIS

Mehr

Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte.

Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte. 4. Schlüsselverzeichnis für Versuchs- und Vorfrüchte Bei Wertprüfungen und Sortenversuchen genügt die Eintragung der Vorfrüchte. Versuchs- und Vorfrucht 891 Ackerbohne (Grünnutzung) 740 Ackerbohne (Körnernutzung)

Mehr

Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst

Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst BLE, Referat 422 05.05.2014 Gliederung der Jahreseinfuhrstatistik 2013 Südfrüchte, Obst, Gemüse, Schalenfrüchte, Kartoffeln sowie Mostobst 1 Einfuhr von Südfrüchten, Obst, Gemüse, Schalenfrüchten, Kartoffeln

Mehr

14-TAGE NUTRICO DIET TAGESMENÜ

14-TAGE NUTRICO DIET TAGESMENÜ 14-TAGE NUTRICO DIET TAGESMENÜ PHASE 1: ANGRIFF Tag 1 Gemüse (Spinat oder Kohl unbegrenzte Menge) Obst (1 Birne oder 3 Pflaumen) Proteinreiche Nahrung (180 g fettarmes Fleisch - Putenfleisch) Abendessen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2004R1646 DE 24.09.2004 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1646/2004 DER

Mehr

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt II 07.01 Kapitel 7 Gemüse,

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November

Mehr

Die bionorm Kalorientabelle

Die bionorm Kalorientabelle Die bionorm Kalorientabelle DAMIT SIE JEDERZEIT WISSEN, WAS SIE ESSEN. Fleisch und Fleischwaren Rindfleisch Filet 4 120 Schweinefleisch Filet 2 105 Tartar 3 115 Hackfleisch, halb und halb 20 255 Kalbfleisch

Mehr

GEMÜSE & FRÜCHTE GESUND & FARBENFROH

GEMÜSE & FRÜCHTE GESUND & FARBENFROH GEMÜSE & FRÜCHTE GESUND & FARBENFROH 68 Gemüse Blattspinat Art.-Nr. 10.1947 Bohnen fein Art.-Nr. 10.72 in Würfeln Ø 6,5 7,5 mm Blattspinat extra Art.-Nr. 10.3456 Bohnen sehr fein Art.-Nr. 10.71 in Würfeln

Mehr

Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände 2006

Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände 2006 PSM-Jahresbericht 2006 LSGV Saarbrücken Seite 1 Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) Abteilung G (Verbraucherschutz und Lebensmittelchemie) Bericht über die Untersuchung von

Mehr

Ernährung. ( aid infodienst, Idee: S. Mannhardt) Ernährung 1

Ernährung. ( aid infodienst, Idee: S. Mannhardt) Ernährung 1 Ernährung Ernährung ( aid infodienst, Idee: S. Mannhardt) Ernährung 1 Kleine Ernährungslehre Nährstoffe Energieliefernde Nährstoffe Hauptnährstoffe Eiweiße (Proteine) Kohlenhydrate Fette (Alkohol) Essentielle

Mehr

CALCIUMGEHALT VON LEBENSMITTELN: MENGE LEBENSMITTEL CALCIUM in mg

CALCIUMGEHALT VON LEBENSMITTELN: MENGE LEBENSMITTEL CALCIUM in mg Calciumgehalt einiger ausgewählter Lebensmittel Lebensmittel (pro 100 g verzehrbaren Anteil) Calcium (mg) o Samen o Mohn ca. 2500 o Sesam ca. 780 o Tofu ca. 500 o Mandeln ca. 240 o Haselnüsse ca. 230 o

Mehr

Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in n (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) Änderung vom 31. Januar 2000 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Der Anhang der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung

Mehr

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Änderung vom 14. September 2015 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 18 der

Mehr

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden) Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die

Mehr

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Aktionswerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0013-II/B/13/2015 vom 18.5.2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite: 1 DEFINITION AKTIONSWERT 3 2 AKTIONSWERTE

Mehr

Grundlagen für die Gemüse-Kultur

Grundlagen für die Gemüse-Kultur Grundlagen für die Gemüse-Kultur 11 Gesundes Gemüse ganz nach Plan 12 Welches Gemüse in welcher Menge? 12 Einen Gemüsegarten anlegen 12 Wiegroß, muss der Garten sein? 13 Die Wasserversorgung sichern 13

Mehr

Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen für das Jahr 2003 Ergebnisse der Meldungen gemäß 19 Pflanzenschutzgesetz

Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen für das Jahr 2003 Ergebnisse der Meldungen gemäß 19 Pflanzenschutzgesetz und von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen für das Jahr 2003 Ergebnisse der Meldungen gemäß 19 Pflanzenschutzgesetz Menge (t) > 1000 Chlormequat Glyphosat Isoproturon Kohlendioxid Mancozeb Schwefel 250-1000

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Lebensmittel. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Lebensmittel. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Lebensmittel Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT Lernwerkstatt: Lebensmittel Seite

Mehr

Einen Gemüsegarten planen

Einen Gemüsegarten planen Einen Gemüsegarten planen Die Planung von Gemüsegärten ist nicht ganz einfach und braucht Erfahrung. Aus diesem Grunde haben wir einige Pflanzbeispiele zusammengestellt. Diese finden Sie auf der homepage

Mehr

vom Meldenden Personengruppe, die von der Angabe erfasst werden, eingeschränkt auf

vom Meldenden Personengruppe, die von der Angabe erfasst werden, eingeschränkt auf 25 Gemüse / Blumenkohl / unterstützt das Immunsystem, indem es 26 Gemüse / Brokkoli / unterstützt das Immunsystem, indem es 27 Gemüse / Chinakohl / unterstützt das Immunsystem, indem es 28 Gemüse / Feldsalat

Mehr

Uniklinik Balgrist Paraplegikerzentrum Zürich

Uniklinik Balgrist Paraplegikerzentrum Zürich Uniklinik Balgrist Paraplegikerzentrum Zürich FASERREICHE ERNÄHRUNG Version 3.2 April 2009 2004 Paraplegikerzentrum Balgrist by J. HENAUER und J. FREI Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNG... 2 NAHRUNGSFASERN?...

Mehr

Quick-Guide Basische Ernährung

Quick-Guide Basische Ernährung Quick-Guide Basische Ernährung www.foodlinx.de Bedeutung des Säuren-Basen-Gleichgewichts Gesundheit beginnt im Darm. Ziel der basischen Ernährung ist es alle Lebensmittel zu meiden, die ein Entzündungsgeschehen

Mehr

Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände 2012

Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände 2012 PSM-Jahresbericht 2012 LAV Saarbrücken Seite 1 Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Abteilung B (Lebensmittelchemische Untersuchungen) Bericht über die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände

Mehr

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0013-II/B/13/2015 vom 18.5.

Aktionswerte. für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln. Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0013-II/B/13/2015 vom 18.5. Aktionswerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0013-II/B/13/2015 vom 18.5.2015 Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/0036-II/B/13/2015 vom 27.1.2016

Mehr

Ballaststoffe in unseren Lebensmitteln

Ballaststoffe in unseren Lebensmitteln Ballaststoffe in unseren Lebensmitteln Ballast" - das klingt nach überflüssig und wertlos. Wer schleppt schon gerne unnötig Ballast mit sich herum? - Also weg damit! Lange Zeit dachte man so auch über

Mehr

ung ehl pf sem i- und) und ung idefre hr einen r kg H nä etreg fü engestelt für einen gesunden H m Er - 35 usam(z rd Standa

ung ehl pf sem i- und) und ung idefre hr einen r kg H nä etreg fü engestelt für einen gesunden H m Er - 35 usam(z rd Standa Standard Ernährungsempfehlung - Getreidefreifür einen 35 kg Hund (Zusammengestellt für einen gesunden Hund) Tägliche Menge bei durchschnittlich 2.5% vom Körpergewicht des Hundes. (Ist der Hund zu pummelig

Mehr

Einen Gemüsegarten planen

Einen Gemüsegarten planen Einen Gemüsegarten planen Die Planung von Gemüsegärten ist nicht ganz einfach und braucht Erfahrung. Aus diesem Grunde haben wir einige Pflanzbeispiele zusammengestellt. Diese finden Sie auf der homepage

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Obst & Gemüse - Was ist gesund?

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Obst & Gemüse - Was ist gesund? Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Obst & Gemüse - Was ist gesund? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 2.-5. Schuljahr Gabriela Rosenwald

Mehr

Niedersächische Landesliste 2015 Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte nach TrinkwV2001.

Niedersächische Landesliste 2015 Trinkwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte nach TrinkwV2001. Für die nachfolgend aufgelisteten Substanzen wird das Vorkommen in Wassergewinnungsanlagen in Niedersachsen als wahrscheinlich im Sinne der Trinkwasserverordnung angesehen. 1 AMPA 1066-51-9 PZ167 rm von

Mehr

FODmap. Vielleicht eine Hilfe für Personen, die unter Blähungen und/oder einem Reizdarm leiden und schon alles ausprobiert haben

FODmap. Vielleicht eine Hilfe für Personen, die unter Blähungen und/oder einem Reizdarm leiden und schon alles ausprobiert haben FODmap Vielleicht eine Hilfe für Personen, die unter Blähungen und/oder einem Reizdarm leiden und schon alles ausprobiert haben Die FODmap-Ernährung Dieses Informationblatt habe ich nach intensiver Recherche

Mehr

Herkunft Wirkstoff Gehalt (mg/kg) Linuron 0,020 Benzyladenin (6-Benzylaminopurin, 6-BAP) 0,010. Thiacloprid 0,001 Fenpropidin 0,008 Chlorpyrifos 0,002

Herkunft Wirkstoff Gehalt (mg/kg) Linuron 0,020 Benzyladenin (6-Benzylaminopurin, 6-BAP) 0,010. Thiacloprid 0,001 Fenpropidin 0,008 Chlorpyrifos 0,002 Detaillierte Auflistung der Ergebnisse aller im Jahr 2012 im Rahmen des badenwürttembergischen Ökomonitoring-Programms untersuchten Öko-Proben mit nachweisbaren Rückständen an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen

Mehr

Ernährungspyramide: Gemüse, Salat, Obst

Ernährungspyramide: Gemüse, Salat, Obst Empfehlung Täglich 3 Portionen Gemüse und 2 Portionen Obst; möglichst einheimisches Saisongemüse und Saisonobst verwenden.! Hinweis Die Verarbeitung ist von entscheidender Bedeutung für die Zuordnung in

Mehr

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse vom 23. November 2005 (Stand am 22. März 2009) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel

Mehr

Gemüse. des Jahresheftes Agrarmärkte Version vom

Gemüse. des Jahresheftes Agrarmärkte Version vom Gemüse des Jahresheftes Agrarmärkte 2016 Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Schwäbisch Gmünd Version vom 24.01.2017 Weltweite Produktion von Gemüse

Mehr

Spiel und Spaß. Senioren- Kartenspiel Obst und Gemüse mit Schwarzem Dieter. Spielanleitung:

Spiel und Spaß. Senioren- Kartenspiel Obst und Gemüse mit Schwarzem Dieter. Spielanleitung: Senioren- Kartenspiel Obst und Gemüse mit Schwarzem Dieter Kartenspiele waren früher weit verbreitet, vor allem die Kinder liebten sie. Das war ein schöner Zeitvertreib bei schlechtem Wetter. Spiel und

Mehr

gesund& Gemüse & früchte farbenfroh

gesund& Gemüse & früchte farbenfroh gesund& Gemüse & früchte farbenfroh 12 Gemüse Blattspinat Art.-Nr. 1947 Bohnen fein Art.-Nr. 72 in Würfeln Ø 6,5 7,5 mm Blattspinat extra Art.-Nr. 3456 Bohnen sehr fein Art.-Nr. 71 in Würfeln Ø 6,5 7,0

Mehr

EU-Vorschlag für Höchstgehalt von Perchlorat in Lebensmitteln ist nicht ausreichend

EU-Vorschlag für Höchstgehalt von Perchlorat in Lebensmitteln ist nicht ausreichend EU-Vorschlag für Höchstgehalt von Perchlorat in Lebensmitteln ist nicht ausreichend Aktualisierte Stellungnahme Nr. 027/2013 des BfR vom 9. Juli 2013 Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen

Mehr

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren (Januar bis Mai 2007)

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren (Januar bis Mai 2007) Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren (Januar bis Mai 7) Zusammenfassung Am CVUA Stuttgart wurden bis zum Berichtszeitpunkt insgesamt konventionell erzeugte Erdbeerproben unterschiedlicher

Mehr

GESUND& GEMÜSE & FRÜCHTE FARBENFROH

GESUND& GEMÜSE & FRÜCHTE FARBENFROH GESUND& GEMÜSE & FRÜCHTE FARBENFROH 12 Gemüse Blattspinat Art.-Nr. 1947 Bohnen fein Art.-Nr. 72 in Würfeln Ø 6,5 7,5 mm Blattspinat extra Art.-Nr. 3456 Bohnen sehr fein Art.-Nr. 71 in Würfeln Ø 6,5 7,0

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

LOW FODMAP LISTE in der PALEO-ERNÄHRUNG

LOW FODMAP LISTE in der PALEO-ERNÄHRUNG Karotte Gurke Grüner Salat Rote Rübe Pastinake Bambussprossen Artischocke Pak Choy Avocado Porree Grüne Bohnen Rosenkohl Kohl GEMÜSE Grünkohl Oliven Sellerie Fenchelknolle Zuckerschoten Tomatensauce Spinat

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 28.6.14 L 190/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 718/14 R KOMMISSION vom 27. Juni 14 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/09 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/04 des Europäischen Parlaments

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderungen vom... Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1

Mehr

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse: Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohstoffe sowie Nahrungsmittel mit Herkunft aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und dem Königreich Norwegen, die gemäß dem

Mehr

Brot / Kartoffeln / Getreide / Fertigteig

Brot / Kartoffeln / Getreide / Fertigteig Auszug aus der Schweizerischen Nährwerttabelle Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung. Zu beziehen unter: http://www.sge-ssn.ch/de/shop/grundlagenwerke/schweizer-naehrwerttabelle.html

Mehr

Beyond Diet : Hör auf zu hungern, fange an zu essen und LEBE!

Beyond Diet : Hör auf zu hungern, fange an zu essen und LEBE! - 1 - Ernährungspläne In diesem Abschnitt werde ich Dir ausgefertigte Ernährungspläne für jeden Stoffwechseltyp vorstellen, die Dir eine Orientierung zu Beginn Deiner Ernährungsumstellung sein können.

Mehr

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR )

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR ) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung,

Mehr

Schulobst- und Gemüseprogramm

Schulobst- und Gemüseprogramm Schulobst- und Gemüseprogramm Für Schüler von 7 bis 10 Jahren Kapitel 5: Einkauf und Lagerung Präsentationsunterlage für LehrerInnen Einkaufen wie die Profis Die Freude beginnt schon im Geschäft, wo das

Mehr

NP BKUR BASENKUR AUS BASENBAD, BASENTEE UND BASEVITAL

NP BKUR BASENKUR AUS BASENBAD, BASENTEE UND BASEVITAL NP BKUR BASENKUR AUS BASENBAD, BASENTEE UND BASEVITAL Zum Ausgleich des Säure Basen Gleichgewicht, zur Entschlackung, Entsäuerung, Entgiftung Ein wichtiges Regulationssystem im menschlichen Körper ist

Mehr

Im Frankreich wird mit der beste Wein der Welt gemacht. Alle Weine haben ein anderes Bukett.

Im Frankreich wird mit der beste Wein der Welt gemacht. Alle Weine haben ein anderes Bukett. DIE LANDWIRTSCHAFT Die Lerngruppe 3 hat sich während ein paar Wochen mit dem Thema der Landwirtschaft auseinander gesetzt. Es wurden Fragen formuliert, Nachforschungen angestellt, eine Umfrage durchgeführt,

Mehr

Neue Erhebungen Bei Gemüse und Strauchbeeren

Neue Erhebungen Bei Gemüse und Strauchbeeren Neue Erhebungen Bei Gemüse und Strauchbeeren Wolfgang Hauschild Statistisches Bundesamt Jörg Breitenfeld Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Fachausschuss Agrarstatistiken am 25. April 2012 In der

Mehr