Das Netzwerk CIRSmedical.de als Modell für einrichtungsübergreifendes Lernen

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1 Das Netzwerk CIRSmedical.de als Modell für einrichtungsübergreifendes Lernen Christina Gunkel, Andrea Sanguino Heinrich, Anne Zage, Christian Thomeczek Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin

2 Offenlegung potentieller Interessenskonflikte 2 Christina Gunkel, Dipl.-Pflegewirtin (FH) 1. Anstellungsverhältnis oder Führungsposition Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin, Berlin Tätig in CIRS-Projekten & im internationalen Projekt Action on Patient Safety: High 5s 2. Beratungstätigkeit nein 3. Aktienbesitz nein 4. Honorare nein 5. Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen nein 6. Gutachtertätigkeit nein 7. Andere finanzielle Beziehungen nein Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 2

3 Agenda 3 Netzwerk CIRSmedical.de Definitionen & Hintergrund Einrichtungsübergreifende CIRS Einrichtungsübergreifendes Lernen: fördernde Faktoren Die Zukunft im Blick Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 3

4 4 DEFINITIONEN & HINTERGRUND Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 4

5 Definition CIRSmedical.de 5 CIRSmedical.de = Berichts- und Lernsystem der Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin Freiwillig und anonym Offener Zugang für alle im Gesundheitswesen Tätige Jeder kann Berichte eingeben, suchen, lesen und kommentieren Fachgruppen- und sektorenübergreifend Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 5

6 Hintergrund : Grundkonzept von Prof. D. Scheidegger (Uni Basel) Software CIRSmedical.de 2005: Freischaltung von CIRSmedical.de für Vertragsärzte (politisches Signal) durch KBV 2006: Erweiterung auf stationären Bereich durch BÄK seit 2006: Durchführung und Betreuung des Systems durch ÄZQ 2008: Etablierung spezifischer Berichtsgruppen Netzwerk CIRSmedical.de Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 6

7 Definition Netzwerk CIRSmedical.de 7 Netzwerk CIRSmedical.de Einzelne Gesundheitseinrichtungen Krankenhausverbund Fachspezifisches Netzwerk Regionales Netzwerk Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 7

8 8 EINRICHTUNGS- ÜBERGREIFENDE CIRS Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 8

9 Einrichtungsübergreifende CIRS 9 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 9

10 Einrichtungsübergreifende CIRS 10 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 10

11 Einrichtungsübergreifende CIRS 11 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 11

12 Einrichtungsübergreifende CIRS Zugang I 12 Falleingabe über das standardisierte Berichtsformular 13 Fragen zum Ereignis Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 12

13 Einrichtungsübergreifende CIRS Zugang II 13 Netzwerk CIRSmedical.de Einzelne Gesundheitseinrichtungen Krankenhausverbund Fachspezifisches Netzwerk Regionales Netzwerk Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 13

14 Einrichtungsübergreifende CIRS Ablauf Bsp. I 14 = Berichtssystem für sicherheitsrelevante Ereignisse im Krankenhaus Fördert überregionales, interprofessionelles und interdisziplinäres Lernen Ablauf: Anonymisierung der CIRS-Berichte durch Administratoren Veröffentlichung der Berichte unter Besprechung der Berichte in der Steuergruppe Ca. 70 % der Berichte erhalten einen Fachkommentar Auswahl und Verbreitung von Fällen des Monats Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 14

15 Einrichtungsübergreifende CIRS Ablauf Bsp. II 15 = Berichtssystem für Einrichtungen der Region Berlin/Brandenburg Fördert regionales, interprofessionelles und interdisziplinäres Lernen Derzeit 26 teilnehmende Einrichtungen Ablauf: Anonymisierung der CIRS-Berichte durch Administratoren Veröffentlichung der Berichte unter Besprechung der Berichte im Anwenderforum Erfahrungsaustausch Fachkommentierung, Auswahl und Verbreitung von Fällen des Monats Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 15

16 16 EINRICHTUNGS- ÜBERGREIFENDES LERNEN: FÖRDERNDE FAKTOREN Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 16

17 Faktor: Transparenz & Orientierung 17 Wohin mit meinem CIRS-Bericht? Informationen auf Startseiten (Definition, Ziel) Was soll berichtet werden? Selektion (für andere relevante, ausreichend detaillierte, lehrreiche CIRS-Berichte) Wie kann ich berichten? Niederschwelliger Zugang Vernetzung von CIRS Wie finde ich CIRS- Berichte? Eindeutige Fallnummer Klassifizierung der Berichte Suchfunktion Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 17

18 Technische Faktoren: Kopie des gesamten Berichts 18 Fallbeschreibung Nutzerkommentar Feedback/ Analysebericht Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 18

19 Motivierende Faktoren I: Erkennbarer Nutzen 19 Fälle des Monats Auswertungen Publikationen Newsletter CIRSmedical.de-Info Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 19

20 Motivierende Faktoren II: Service & Beratung 20 Management CIRS-Berichte Gremienorganisation Ansprechpartner Management Kommentierung Einrichtungsübergreifende CIRS Bereitstellung von Informationen Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 20

21 21 DIE ZUKUNFT IM BLICK Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 21

22 Ausblick 22 Einrichtungsübergreifende CIRS: 10 Jahre CIRSmedical.de CIRS weiterhin individuell und vernetzt Kommentierung der CIRS-Berichte Diskussion Auswertung von Hot Spots Rechtliche Rahmenbedingungen G-BA Beschluss (Januar 2014): Krankenhäuser sollen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teilnehmen; für die Beteiligung sind Zuschläge zu vereinbaren Tragende Gründe (Januar 2014): Als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen bestimmt der G-BA zukünftig Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 22

23 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Web: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 23

24 24 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 24

25 Ergänzung 25 Rechtliche Rahmenbedingungen G-BA Beschluss (Januar 2014): Gemäß 137 Absatz 1d SGB V sollen die Krankenhäuser an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teilnehmen. Für die Beteiligung der Krankenhäuser an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen, sofern diese den Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 137 Absatz 1d Satz 3 SGB V entsprechen, sind Zuschläge zwischen DKG und GKV-SV zu vereinbaren. Tragende Gründe (Januar 2014): Als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen nach 17b Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss zukünftig Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen. Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin 25

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