Ist neues Denken in der Medizin finanzierbar?

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1 Ist neues Denken in der Medizin finanzierbar? VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. Symposium Neues Denken in der Medizin Schlosstheater Rheinsberg Rheinsberg,

2 Gutschein über 50 Pfennig Notgeld der Stadt Siegburg, 20. März 1921

3 Agenda Neues Denken in der Medizin? Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges Akupunktur in der GKV Polare Prinzipien Ausblick

4 Neues Denken in der Medizin gleich Andere Medizin? Ganzheitliche Medizin Alternative Medizin Naturheilverfahren Komplementäre Medizin Besondere Therapierichtungen* besondere Formen der Lebensführung etc. *nicht von der Finanzierung ausgeschlossen

5 andere Medizin / neues Denken im Gesundheitswesen Nachfrage der Bürger/Versicherten und Patienten entwickelt sich dynamisch Angebot potentieller Leistungserbringer steigt private Finanzierung ist Realität solidarische Finanzierung nicht geregelt

6 Thesen zur Kostendynamik Ursachen für die absehbare Kostendynamik im Gesundheitswesen: steigende Lebenserwartung der Menschen medizinischer Fortschritt

7 Agenda Neues Denken in der Medizin? Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges Akupunktur in der GKV Polare Prinzipien Ausblick

8 Der Rahmen Ein System der begrenzten Ressourcen Pflichtversicherung mit einem umfassenden Leistungsanspruch, der im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wird: 2; 12; 70 SGB V * Sachleistungsprinzip in Ergänzung auch Kostenerstattung

9

10 Was kostet das heutige Gesundheitswesen? 239,7 Mrd. PV, RV, UV, öff. HH, AG etc. 22,0 % Private Haushalte 12,0% PKV 9,0 % GKV 57,0 % 136,6 Mrd STATIS 2005

11 Säulen / Prinzipien der GKV Solidarität schafft Verlässlichkeit Sachleistung schützt die Patienten Pluralität sichert Wahlfreiheit Selbstverwaltung schafft Versichertennähe

12 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die GKV ( 2, 2, 12, SGB V) V) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Geschäftsführerhaftung bei Leistungen der Krankenkasse ohne Rechtsgrundlage.

13 Der Weg in den Leistungskatalog Studien Untersuchungsmethode Behandlungmethode EVIDENZ EBM/HTA IQWIG Antrag auf Beratung GKV GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Beschluss "Leistungskatalog" der Gesetzlichen Krankenversicherung GESETZLICHE KRITERIEN (SGB V)

14 Rationale Tendenzen Leistungskataloge der Kostenträger werden zunehmend konkreter. Krankenkassen haben zunehmend weniger eigene Leistungskompetenz. Leistungen haben vor einer Systemeinführung zunehmend rationale Kriterien zu erfüllen.

15 Agenda Neues Denken in der Medizin? Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges Akupunktur in der GKV Polare Prinzipien Ausblick

16 Der Weg der Akupunktur in die GKV Antrag der Kassenseite vom zur Beratung der Akupunktur im Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Stellungnahmeverfahren und Expertenanhörung Beschluss des Bundesausschusses 2000: Ausschluss der Akupunktur, aber Evaluation bei 3 Indikationen i.r. von Modellvorhaben gem. 63 SGB V Modellvorhaben der Krankenkassen und 3 große Multicenter-Studien Anhörung der Studienleiter im G-BA im Dez 2005 Beschluss des G-BA vom : Anerkennung der Akupunktur bei 2 Indikationen (chronischer Rücken- und Knieschmerz) Ausschluss der Akupunktur bei anderen Indikationen

17 Die Akupunkturbehandlung in der GKV G-BA Beschluss vom vom Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten bei 1. chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen 10 Sitzungen in 6 Wochen und ggf. 15 Sitzungen in 12 Wochen, mindestens 30 Minuten mit Nadeln 2. chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, 10 Sitzungen in 6 Wochen und ggf. 15 Sitzungen in 12 Wochen, mindestens 30 Minuten Dauer, mit 7-15 Nadeln Qualitätssicherung Qualifikationsvoraussetzungen: 1. Zusatz-Weiterbildung Akupunktur gemäß Bundesärztekammer 200 Stunden 2. Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer 80 Stunden 3. Interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie 80 Stunden Weitere Qualitätsanforderungen: u.a. Therapieplan, Dokumentation, Teilnahme an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln, separate Behandlungsräume mit Liegen und sterile Einmalnadeln.

18 Agenda Neues Denken in der Medizin? Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges Akupunktur in der GKV Polare Prinzipien Ausblick

19 Polarität Gemeinsamkeit und Solidarität individuelle Bedürfnisse

20 Konkretisierung und Leistungsanspruch G-BA konkretisiert und regelt den Leistungsanspruch für 99,9% der Fälle und Gerichte klären in ca. 0,1% den Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten

21 Denkgrundlagen Unser Gesundheitswesen basiert auf einem - notwendigerweise begrenzten - gesellschaftlichen Konsens und gewährt Leistungen nach Grundsätzen, die mit rationalen Denkmodellen fassbar sind.

22 Agenda Neues Denken in der Medizin? Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges Akupunktur in der GKV Polare Prinzipien Ausblick

23 Auch einem Neuem Denken in in der Medizin stellen sich folgende Fragen: Gesellschaft: Welcher Anteil des BSP wird für das Gesundheitswesen bereitgestellt? Für welche Bereiche wird wieviel bereitgestellt? Gesundheitswesen: Nach welchen Kriterien werden Leistungen zugeteilt? Wie kommt der einzelne Patient zu seiner Leistung?

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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