High-tech-Forschung entdeckt die grüne Medizin

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1 High-tech-Forschung entdeckt die grüne Medizin Krankenkassen und pflanzliche Arzneimittel im Jahr Eins nach GMG Manfred Kreisch KFN-Pressekonferenz München, 0 Manfred Kreisch Seite 1

2 Pflanzliche Arzneimittel & GKV-Leistungskatalog Seit Januar 2004 gehören pflanzliche Arzneimittel (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Ausgrenzungskriterium Rezeptpflicht Manfred Kreisch Seite 2

3 Pflanzliche Arzneimittel & GKV-Ausnahmekatalog Flohsamenschalen Ginkgo biloba Hypericum perforatum Mistel Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom, HIV-assoziierte Diarrhoen Demenz mittelschwere depressive Episoden parenteral, palliative Therapie maligner Tumore Manfred Kreisch Seite 3

4 Pflanzliche Arzneimittel & BMGS Jeder Vertragsarzt ist weiterhin grundsätzlich verpflichtet, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich zu verordnen. Dies bedeutet, dass rezeptfreie Arzneimittel angewendet werden sollen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen wäre ein Ausweichen des Arztes auf die Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels künftig ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und könnte im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen aufgegriffen werden. Schriftliche Auskunft BMGS vom an ZÄN Manfred Kreisch Seite 4

5 Pflanzliche Arzneimittel & Arzt-Meinung 2003 Glauben Sie, dass das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes Auswirkungen auf Ihr Verordnungsverhalten haben könnte? - Wenn ja, würden Sie in Zukunft eher (21,5%) 12 (18,5%) - API insgesamt - auf Verordnungen der betroffenen, rezeptfreien Arzneimittel verzichten? auf rezeptpflichtige Präparate ausweichen? 11 (16,9%) 14 (21,5%) von der angedachten Option Gebrauch machen, die betroffenen, rezeptfreien Arzneimittel ausnahmsweise und mit Begründung doch zu verordnen? 14 (21,5%) je nach Fall verzichten oder ausweichen? N = 65 je nach Fall verzichten, ausweichen oder verordnen? Manfred Kreisch Seite 5

6 Pflanzliche Arzneimittel & Ärztliche Verordnung Verordnungen zu Lasten der GKV 1. HJ 2004 vs 1. HJ 2003 RX* OTX** Praktiker/Allgemeinmediziner - 12 % - 67 % Internisten - 15 % - 59 % Neurologen - 7 % - 75 % HNO - 13 % - 72 % Gynäkologen - 19 % - 82 % Urologen - 2 % - 78 % * verschreibungspflichtige AM ** nicht verschreibungspflichtige AM Manfred Kreisch Seite 6

7 Pflanzliche Arzneimittel & Marktentwicklung 2004 PHYTO MARKT: GKV, PKV und BAR Quelle: Pharmascope 100% 9% 90% 80% 36% 32% 17% 70% 60% 10% 11% 50% 40% 30% 54% 57% 75% 20% 10% 0% KUM 09/2004 BAR PKV GKV Manfred Kreisch Seite 7

8 Pflanzliche Arzneimittel Die Entwicklung der ärztlichen Verordnung von Ausnahmearzneimitteln unterscheidet sich nicht positiv von den übrigen nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel. Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit der Patienten ist durch andere GMG-Maßnahmen erschöpft. Die Folgen können sein: Therapieverzicht Fehlversorgung Unterversorgung Manfred Kreisch Seite 8

9 Pflanzliche Arzneimittel & Substitution Datenlage noch nicht zuverlässig Erste Hinweise bei Antidepressiva Manfred Kreisch Seite 9

10 Die politische Idee - Zusatzversicherung Modell Beruhigungspille Gesetzliche Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine (preiswerte) private Zusatzversicherung an*, die die ausgeschlossenen Leistungen kompensiert. Wettbewerb der Kassen Differenzierung des Leistungsangebotes Einstieg in private Finanzierung der Grundversorgung * als Vermittler von Privatversicherungen Manfred Kreisch Seite 10

11 Die Realität - Zusatzversicherung Umfrage KFN bei allen GKV - 6 Kassen antworteten - keine Ergebnisse Aussagen... Ausgrenzung wirkt eher kostensteigernd bei Patienten, kostensenkend bei GKV! Nur 1 GKV bietet private Zusatzversicherung an. Manfred Kreisch Seite 11

12 Zusatzversicherungen - Leistungskatalog Beispiele... Barmenia Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker (bis 80 % der Kosten) z.b. BKK ExtraPlus HUK-COBURG Ambulante Naturheilverfahren (80 % der Kosten, bis zu 750 pro Jahr) z.b. Barmer Ersatzkasse DKV Ergänzungsschutz zur GKV (80 % der Kosten, bis zu 300 pro Jahr, bei Arztverordnung, 80 % der Kosten, bis zu 500 pro Jahr, bei Heilpraktikerverordnung) z.b. AOK Manfred Kreisch Seite 12

13 Zusammenfassung Die Rezeptpflicht als Maßstab für die Erstattungsfähigkeit ist sachfremd (Rezeptpflicht = Risiko) und gegen die Interessen der Patienten gerichtet. Der bessere Weg: Definition von Indikationen, die nicht zu Lasten der GKV behandelt werden dürfen (Ausweitung der Negativliste). Manfred Kreisch Seite 13

14 Zusammenfassung Die Gesetzlichen Krankenversicherer kümmern sich nicht ernsthaft um dieses Thema. Die Ärzte kümmern sich nicht ernsthaft um dieses Thema. Es wächst die Bedeutung von engagierten Institutionen wie z.b. KFN für eine sachgemäße, an der Qualität orientierte Verbraucherinformation. Manfred Kreisch Seite 14

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