PROJEKT UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSETZUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANS WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE. Projektabschlussbericht Februar 2017

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1 PROJEKT UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSETZUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANS WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE Projektabschlussbericht Februar 2017

2 Zusammenfassung Ausgangssituation und Projektziel Projektumsetzung Fazit und Ausblick Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2016 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaftund Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Bis 2020 sollen demnach mindestens 50 Prozent aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Prozesse zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt einführen. Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) arbeitet seit 2008 kontinuierlich am Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Im Jahr 2016 erweiterte und vertiefte das DGCN in Zusammenarbeit mit der Managementberatung twentyfifty seine Unterstützungsangebote für Unternehmen und Multiplikatoren, um diese auf die Anforderungen des NAP vorzubereiten und bei der Umsetzung zu unterstützen. Ziel des Projektes war es, erfolgreich Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum Capacity Building für Unternehmen und Multiplikatoren in zentralen Themenbereichen menschenrechtlicher Sorgfalt zu entwickeln und zu pilotieren und hierbei gezielt mit Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 65 UnternehmensvertreterInnen und MultiplikatorInnen in halb- bis eintägigen Coachings in Deutschland, Indien und Südafrika zu unterschiedlichen Aspekten menschenrechtlicher Sorgfalt geschult und zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen befähigt. Das DGCN und twentyfifty sensibilisierten insgesamt über 70 Unternehmen im Rahmen eines Webinars zum Thema Kinderrechte, Einstiegsworkshops beim bayrischen CSR-Tag in München und dem CSR-Management Forum in Nürnberg sowie eines Workshops zum Thema Women s Empowerment bei der Teilnehmerkonferenz des DGCN. Zwei praxisorientierte Publikationen zum Thema Frauen stärken in der Lieferkette (in Kooperation mit UN Women) und zur Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu menschenrechtlicher Sorgfalt (in Kooperation mit dem Bayrischen Industrie- und Handelskammertag) wurden veröffentlicht und einer breiten Zielgruppe zugänglich gemacht. DGCN und twentyfifty pilotierten außerdem ein menschenrechtliches Gruppen-Risiko-Assessment mit acht Unternehmen aus dem deutschen Automobilsektor im Bereich Elektromobilität. In Zusammenarbeit mit der Agentur Sinnwerkstatt wurde eine englischsprachige Informationsplattform zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt aufgesetzt: Das Human Rights Due Diligence Info Portal umfasst Informationsangebote für Einsteiger, fortgeschrittene PraktikerInnen und das Human Rights Capacity Diagnostic, welches Unternehmen erlaubt, ihre Managementkapazität zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt einzuschätzen und weiterzuentwickeln. Das DGCN hat sich damit weiter als zentrale Anlaufstelle für die praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Deutschland und darüber hinaus etabliert. Die Ziele des Projekts Umsetzung des NAP Wirtschaft und Menschenrechte wurden erfolgreich erreicht. Zahlreiche Unternehmen und MultiplikatorInnen wurden für das Thema menschenrechtliche Sorgfalt sensibilisiert und zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen befähigt. Durch das Risiko-Assessment im Automobilsektor wurde die branchenweite Zusammenarbeit zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt in der Lieferkette unter der Leitung des DGCN pilotiert, mit wertvollen Lernerfahrungen für alle Beteiligten. Im Jahr 2017 wird das DGCN sich weiterhin darauf konzentrieren, Unternehmen zu befähigen, die Anforderungen der Bundesregierung an menschenrechtliche Sorgfalt umzusetzen und so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen entlang globaler Wertschöpfungsketten zu leisten. Hierfür wird das DGCN die im Jahr 2016 pilotierten Formate weiterentwickeln und auf die gesammelten Lernerfahrungen aufbauen. 2

3 Ausgangssituation und Projektziele Vor fast sechs Jahren wurde mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein anerkannter normativer Rahmen für die Verantwortung von Staaten und Unternehmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte etabliert. Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2016 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Der Verabschiedung war ein umfangreicher Konsultationsprozess unter Beteiligung zahlreicher Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft vorausgegangen. Der Nationale Aktionsplan konkretisiert die Erwartungen der Bundesregierung an Unternehmen und staatliche Institutionen in Bezug auf die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und fasst Informationen zu Unterstützungsangeboten und geplanten Folgemaßnahmen der Bundesregierung zusammen. Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Prozesse zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt einführen. Dies wird ab 2018 jährlich überprüft. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung eine gesetzlich verbindliche Regelung und Erweiterung des Kreises der zu erfassenden Unternehmen in Erwägung ziehen. Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) ist als größte deutsche Nachhaltigkeitsinitiative eine zentrale Anlaufstelle für die Unterstützung von international operierenden Unternehmen bei der Umsetzung dieser und anderer Anforderungen. Bereits seit 2008 begleitet das DGCN in Kooperation mit Umsetzungspartnern Unternehmen und Multiplikatoren mit praxisorientierten Trainingsformaten und Capacity Building Maßnahmen sehr erfolgreich beim Ermitteln und im Umgang mit menschenrechtlichen Herausforderungen. Das Coaching-Programm des DGCN ist inzwischen international bekannt und hat weit mehr als 100 Unternehmen zum Thema sensibilisiert und zahlreiche konkrete Umsetzungsprojekte angestoßen. Dieser Beitrag wurde auch in den Konsultationen zum NAP immer wieder gewürdigt und herausgestellt. Im Jahr 2016 erweiterte und vertiefte das DGCN in Zusammenarbeit mit der Managementberatung twentyfifty im Rahmen des Projekts Umsetzung des NAP Wirtschaft und Menschenrechte seine Unterstützungsangebote für Unternehmen und Multiplikatoren, um diese auf die Anforderungen des NAP vorzubereiten und bei der Umsetzung zu unterstützen. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Die Ziele des NAP-Projektes waren: Sensibilisierung deutscher Unternehmen für die Einführung und Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten, mit dem Ziel sozioökonomische Entwicklung vor Ort zu unterstützen, Übersetzung der Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfalt für international operierende kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) durch die Weiterentwicklung von Informations- und Bildungsangeboten und eine größere Reichweite der Angebote über neue Umsetzungspartner, Anregung zu konkreten branchenweiten Umsetzungsprojekten durch die Pilotierung von Capacity Building-Maßnahmen zu den Auswirkungen auf bestimmte Rechteinhaber und die Durchführung eines branchenweiten Risiko-Assessments, Stärkung des DGCN als zentrale Anlaufstelle für die praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt durch deutsche Unternehmen und darüber hinaus, deren Instrumente von Unternehmen und anderen Stakeholdern und Netzwerken erfolgreich genutzt und geschätzt werden. 3

4 Projektumsetzung und Lernerfahrungen entlang der Arbeitspakete A. Menschenrechtliche Sorgfalt entlang der Lieferkette Die größten praktischen Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt liegen in der Lieferkette. Das DGCN führte im Jahr 2016 eine Reihe von Trainingsformaten durch, die darauf abzielten, Verantwortliche aus dem zentralen Einkauf und von wichtigen Zulieferern und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen im Ausland zu befähigen, eigene Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt zu etablieren und umzusetzen. Die Planung und Umsetzung dieser Projektkomponente wurde von einer informellen Steuerungsgruppe von UnternehmensvertreterInnen aus unterschiedlichen Sektoren unterstützt. Im Herbst 2016 wurde erfolgreich das Unternehmenscoaching Menschenrechtliche Sorgfalt als Aufgabe für den Einkauf für Personen mit strategischen Funktionen im Einkauf oder Beschaffung pilotiert. Coaching in Mumbai am 9. November 2016 Darauf aufbauend wurden jeweils zwei Einstiegsschulungen zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt für strategisch wichtige Zulieferer und Landesgesellschaften deutscher Unternehmen in Indien und Südafrika durchgeführt. Bei der Organisation und Durchführung kooperierte das DGCN mit den lokalen Auslandshandelskammern und lokalen Global Compact Netzwerken. Insgesamt wurden in Deutschland, Indien und Südafrika über 50 UnternehmensvertreterInnen aus unterschiedlichen Sektoren geschult. Die TeilnehmerInnen bewerteten die Trainings durchschnittlich als sehr gut [durchschnittlich 1,7 auf einer Skala von 1(++) bis 5(--)]. Diese positive Bewertung spiegelt sich auch in den Kommentaren der TeilnehmerInnen wieder: It is an eye opener and realization that a lot of work in the areas of CSR/Human Rights needs to be done in our business. TeilnehmerIn, Indien Der Kurs hat mir einen anderen Blickwinkel und viele interessante Ansätze zum Thema Menschenrechte nähergebracht TeilnehmerIn, Berlin The practical tips and take-outs, like the reference tools, will help to make quick application of the learnings possible. TeilnehmerIn, Südafrika 4

5 TeilnehmerInnen während einer Übung - Coaching in Johannesburg am 30. November 2016 Lernerfahrungen Personen mit strategischer Verantwortung im Einkauf sind Schlüsselakteure für die Umsetzung nachhaltigen Lieferkettenmanagements, sind aber nicht immer mit den CSR Ansprechpartnern des Unternehmens in Kontakt. Sie müssen gesondert angesprochen und sensibilisiert werden. Die TrainingsteilnehmerInnen in Indien und Südafrika meldeten zurück, dass ein großer Bedarf an lokal zugeschnittenen Trainingsangeboten zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt besteht. Die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern erwies sich als sehr hilfreich bei der Trainingsorganisation und -umsetzung und soll im Rahmen von zukünftigen Formaten ausgebaut werden. B. Ausweiten der Fort- und Weiterbildungsformate mit neuen Umsetzungspartnern und Sensibilisierung von KMU Da sich die Mehrheit von Unterstützungsangeboten zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt bisher an größere Unternehmen richtete, setzte das DGCN 2016 einen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für KMU und die Schulung von MultiplikatorInnen in Kammern und Verbänden, die KMU zu menschenrechtsrelevanten Themen beraten (bspw. im Bereich CSR oder Außenhandel). Eine Online-Umfrage zur Ermittlung der Bedarfe der beiden Zielgruppen im Juni 2016 ergab, dass gebündelte Einstiegsinformationen zum Thema Risikoanalyse, Lieferkettenmanagement und Vermittlung im und an Unternehmen gefragt sind. Dabei wurden kurze Formate, die ggf. in bestehende Veranstaltungen eingebettet sind, bevorzugt. Einladung Multiplikatorentraining Anknüpfend an die Resultate der Bedarfsabfrage führten das DGCN und twentyfifty zwei Einstiegsworkshops zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt beim CSR Praxistag der IHK Nürnberg im Juli 2016 sowie dem 4. bayrischen CSR Tag im Oktober 2016 mit einem Fokus auf Lieferkettenmanagement durch. 5

6 Leitfaden für MultiplikatorInnen Weiterhin wurden in einem halbtägigen Multiplikatoren- Training in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der bayrischen Handwerkskammern und den EZ-Scouts der GIZ in München 20 MitarbeiterInnen der Kammern geschult. An Fallbeispielen übten sich die Mitarbeiter, die überwiegend aus den Außenwirtschaftsabteilungen kamen, in typischen Beratungssituationen mit Mitgliedsunternehmen und erhielten einen ersten Überblick zum Thema und weiterführenden Informationsquellen. Die TeilnehmerInnen bewerteten das Training durchschnittlich als sehr gut [1,6 auf einer Skala von 1(++) bis 5(--)]. Nach der Verabschiedung des NAPs im Dezember 2016 durch die deutsche Bundesregierung wurde Anfang Februar 2017 ein Leitfaden für MultiplikatorInnen zur Beratung von KMU zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt veröffentlicht. Der Leitfaden soll MultiplikatorInnen bei Kammern, Verbänden und Brancheninitiativen dazu befähigen, KMU für das Thema Menschenrechte zu sensibilisieren, dessen Geschäftsrelevanz aufzuzeigen sowie auf weiterführende Informationen und Unterstützungsangebote zu verweisen. Lernerfahrungen Kurze und insbesondere regionale Formate, die ggf. eine Reihe von relevanten Themen verknüpfen und aufbereiten, eignen sich besonders, um KMU mit gegebenenfalls begrenzten Ressourcen bei der Umsetzung und Einordnung von Anforderungen zu unterstützen. Die strategische Zusammenarbeit mit und der Einbezug von Kooperationspartnern wie Kammern und Verbänden ist essentiell, um Informationen zu Unterstützungsformaten und - angeboten effektiv an KMU heranzutragen und UnternehmensvertreterInnen für das Thema menschenrechtliche Sorgfalt zu sensibilisieren. C. Menschenrechtliche Sorgfalt unter Einbindung besonders betroffener Gruppen / Rechteinhaber (Fokus auf Frauen und Kinder) Die Berücksichtigung und Einbindung von betroffenen Gruppen/ Rechteinhabern ist ein zentrales Element erfolgreicher menschenrechtlicher Sorgfalt. Kinder und Frauen sind am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft, als Kunden oder unbeteiligte Dritte oft in besonderem Maße von unternehmerischen Auswirkungen betroffen. Aus der Berücksichtigung der Risiken und Auswirkungen für betroffene Gruppen erwachsen auch wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen. Neben der Verbesserung des eigenen Risikomanagements können proaktive Maßnahmen in diesem Bereich (z. B. in der Lieferkette) zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit, sinkender Fluktuation und höherer Produktivität beitragen. Gleichzeitig leisten die Maßnahmen einen Beitrag zur langfristigen gesellschaftlichen Entwicklung im Einklang mit den Sustainable Development Goals. Zur Sensibilisierung von Unternehmen und zur Vermittlung von ersten Handlungsansätzen erstellten das DGCN und twentyfifty in Kooperation mit UN Women Deutschland die Publikation Chancen nutzen, Risiken minimieren: Frauen stärken in der Lieferkette Ansätze und Beispiele im Unternehmen. Die Publikation führt in die Thematik ein und stellt Lösungsansätze und gute Praktiken für Unternehmer dar: Welche Möglichkeiten gibt es, meine landwirtschaftliche Produktion gendersensibel zu gestalten? Wie stärke ich frauengeführte Unternehmen? Und welche Ansätze gibt es für die Stärkung von ArbeiterInnen in Zulieferfabriken? 6

7 Im Rahmen eines Workshops zum Thema anlässlich der DGCN Teilnehmerkonferenz im Oktober 2016 konnten 15 TeilnehmerInnen das Thema mit Referentinnen von Coca-Cola Deutschland, der C&A Stiftung und Oxfam Deutschland vertiefen. In Kooperation mit UNICEF fand Ende August 2016 ein Webinar zum Thema Kinderrechte achten & fördern Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen statt. Im Webinar wurde ein Einstieg in die Thematik gegeben, Beispiele aus der Unternehmenspraxis und weitere Informationsquellen wurden vorgestellt. Ein geplantes hierauf aufbauendes zweitätiges Training zum Thema konnte aufgrund zu weniger Anmeldungen leider nicht stattfinden. Publikation Frauen stärken in der Lieferkette Warum sollten Unternehmen Kinderrechte achten & fördern? Zufriedene Arbeitnehmer Standortfaktor im Wettkampf um Bewerber... MitarbeiterInnen und Führungskräfte Produkte & Dienstleistungen Reputation Kritik von Verbraucherschutzgruppen Kundenvertrauen Kommunikation von Unternehmenswerten & ggf. positiven Auswirkungen auf Kinder... Von A. Kniesel - Fotografiert von A. Kniesel, CC BY-SA 3.0, Umgang mit Reputations- und rechtliche Risiken ROI der Stärkung von Frauen (Bspw. erhöhte Produktivität)... Lieferkette, Auftragnehmer, Vertrieb Lokale Gemeinschaften Positive soziale und wirtschaftliche Effekte / Armutsbekämpfung Umgang mit Reputations- und rechtliche Risiken... By Marisol Grandon/Department for International Development, CC BY-SA 2.0, By Larissa Dietrich, Deutsche Bahn Magazin, Juni Ausschnitt aus dem Webinar zur Kinderrechten Lernerfahrungen Viele Unternehmen verbinden das Engagement für Frauen- und Kinderrechte vorrangig mit Social Investment- oder CSR-Projekten. Nur eine Reihe von Unternehmen untersucht systematisch die Auswirkungen eigener Prozesse auf Frauen- und Kinderrechte und setzt entsprechende Maßnahmen um. Diese guten Praktiken sollten als Inspiration und Lernquelle für andere Unternehmen sichtbarer gemacht werden. Ein 2-tägiges Training zum Thema Kinderrechte achten, traf nicht den Bedarf der Zielgruppe Unternehmen. In Zukunft sollten maximal 1-tägige Formate zu diesem Thema angeboten werden. D. Menschenrechtliches Risiko-Assessment im Bereich Elektromobilität Ein Kernelement menschenrechtlicher Sorgfalt nach den UN-Leitprinzipien ist das kontinuierliche Ermitteln und Angehen menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen des eigenen Unternehmens. Bei ähnlichen Herausforderungen in bestimmten Ländern oder entlang von gemeinsamen Lieferketten lassen sich Informationen und Kräfte verschiedener Unternehmen eines Sektors gut bündeln. 7

8 Um den Austausch zu menschenrechtlichen Herausforderungen zu fördern, führte das DGCN mit Unterstützung von twentyfifty 2016 ein menschenrechtliches Gruppen-Risiko-Assessment mit acht Unternehmen aus dem deutschen Automobilsektor durch. Hierbei wurden sowohl die menschenrechtlichen Risiken in den Lieferketten von Magneten und Batterien für Elektroautos analysiert, als auch die bestehenden Managementpraktiken der teilnehmenden Unternehmen untersucht. Die Perspektiven externer Stakeholder aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und relevanten Initiativen wurden über Interviews und Recherche miteinbezogen. Auszug Analyse menschenrechtlicher Risiken in den Lieferketten von Batterien und Magneten für Elektroautos Abschlussbericht Menschenrechtliches Risiko- Assessment Das Projekt vermittelte den beteiligten Unternehmen einen Überblick zu den menschenrechtlichen Risiken auf verschiedenen Stufen der Lieferkette wichtiger Rohstoffe sowie Informationen zu bestehenden Initiativen zu Nachhaltigkeit/ Menschenrechten und guten Praktiken für menschenrechtliche Sorgfalt in Bezug auf die tiefere Lieferkette aus anderen Sektoren. Auf Basis eines Fragebogens zur Selbsteinschätzung erhielten die Unternehmen zusätzlich Feedback zu ihren eigenen Managementpraktiken im Umgang mit den identifizierten Risiken. Hierfür wurde die Logik des Human Rights Capacity Diagnostic (siehe auch Teil E) genutzt. Im Laufe des Jahres fanden ein Einstiegsworkshop, zwei Webinare und ein eintägiges Treffen zur Diskussion der Rechercheergebnisse statt. Das Projekt schloss mit der Entwicklung einer Reihe von Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen und den Sektor als Ganzes, die von der Gruppe weitergetragen werden. Lernerfahrungen Kartellrechtliche Bedenken der Zusammenarbeit ließen sich über klare Grundregeln für alle Beteiligten und die Einrichtung eines clearing house für die Informationen der Unternehmen gut managen. Trotz bestehender Initiativen und Unterstützungsangebote zum Thema verantwortliche Rohstoffbeschaffung bleibt die Priorisierung von Hochrisiko-Lieferketten und die praktische Ausgestaltung menschenrechtlicher Sorgfalt über Tier 1-2 hinaus eine Herausforderung, die sektorweit angegangen werden sollte. E. Aufbau einer mehrsprachigen Plattform zur Unterstützung erster Schritte menschenrechtlicher Sorgfalt In den Diskussionen zu Unterstützungsleistungen für Unternehmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde vor allem von Seiten der Verbände immer wieder gefordert, dass praxisorientierte Instrumente, Handlungsanleitungen und Datenquellen einfach zugänglich zur Verfügung gestellt werden sollen, die Unternehmen die Bearbeitung des Themas menschenrechtliche Sorgfalt erleichtern. 8

9 Vor diesem Hintergrund entwickelte twentyfifty im Auftrag des DGCN im Jahr 2016 das Infoportal Menschenrechtliche Sorgfalt. Das Portal stellt zwei Ressourcenplattformen zur Verfügung: Die Plattform Mit menschenrechtlicher Sorgfalt loslegen (Getting started) enthält Informationen für Einsteiger und basiert auf der Publikation 5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens. Die zweite Plattform (Advanced Practitioners) stellt vertieftes Anwendungswissen für fortgeschrittene PraktikerInnen bereit. Startseite des Infoportals Menschenrechtliche Sorgfalt Beispiel: Auswertungsgrafik des Human Rights Capacity Diagnostic Weiterhin enthält das Portal das Human Rights Capacity Diagnostic (HRCD), ein Selbsteinschätzungsinstrument, das es Unternehmen erlaubt, ihre momentane Managementkapazität zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt einzuordnen und mithilfe konkreter Handlungsanleitungen nächste Schritte zu identifizieren. Das HRCD unterscheidet sechs Reifegrade von Organisationen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt. Höhere Kapazitätslevel unterscheiden sich etwa durch ein höheres Maß an interner Aufmerksamkeit, Leadership-Commitment, Einbindung von Stakeholdern und Betroffenen und Reife im Verständnis und Umgang mit menschenrechtlichen Risiken. Das Infoportal wurde anlässlich des UN Forums on Business and Human Rights im November 2016 auf Englisch veröffentlicht. Die technische Umsetzung erfolgte durch die nachhaltige Medienagentur Sinnwerkstatt. Eine deutsche Version des Portals wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht. 9

10 Fazit und Ausblick Durch die vielfältigen Aktivitäten, die das DGCN mit Unterstützung von twentyfifty im Jahr 2016 umgesetzt hat, wurden die Ziele des Projekts Umsetzung des NAP Wirtschaft und Menschenrechte erreicht. Zahlreiche Unternehmen und MultiplikatorInnen wurden für das Thema menschenrechtliche Sorgfalt sensibilisiert und zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen befähigt. Insbesondere für international operierende KMU wurden relevante Informations- und Unterstützungsformate entwickelt und mit Hilfe von MultiplikatorInnen in Kammern und Verbänden vermittelt. Durch das Risiko-Assessment im Automobilsektor wurde die branchenweite Zusammenarbeit bei der Ermittlung menschenrechtlicher Risiken unter der Leitung des DGCN pilotiert, mit wertvollen Lernerfahrungen für alle Beteiligten, die sich auch auf die zukünftige Zusammenarbeit anderer Sektoren übertragen lassen. Generell konnte sich das DGCN verstärkt als wertvoller Partner und wichtige Anlaufstelle für deutsche Unternehmen und andere Stakeholder positionieren. Im Jahr 2017 wird das DGCN sich weiterhin darauf konzentrieren, Unternehmen dazu zu befähigen, die Anforderungen der Bundesregierung an menschenrechtliche Sorgfalt umzusetzen und so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen entlang globaler Wertschöpfungsketten zu leisten. Hierfür wird das DGCN die im Jahr 2016 pilotierten Formate und die dabei gesammelten Lernerfahrungen weiterentwickeln. Unternehmen und MultiplikatorInnen werden auch im Jahr 2017 gezielt über Coachings, innovative Austauschformate, ggf. weitere Branchenprojekte und die deutsche Übersetzung des Infoportals Menschenrechtliche Sorgfalt angesprochen werden. Ein besonderer Fokus wird dabei auf der Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen liegen. 10

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