Geschäftsanweisung Neukundenprozess im Jobcenter im Landkreis Nienburg 03/2014
|
|
- Pamela Franke
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsanweisung Neukundenprozess im Jobcenter im Landkreis Nienburg 03/2014 Die Geschäftsanweisung Neukundenprozess regelt die Abläufe für Neukunden im Sinne der Mindeststandards innerhalb des Jobcenter im Landkreis Nienburg [Geben Sie Text ein] \\Dst.baintern.de\dfs\277\Ablagen\D27718-Jobcenter- Nienburg\04_interne_Dienstleistung\Informationen_Weisungen\Geschäftsanweisungen
2 Impressum Jobcenter im Landkreis Nienburg Verdener Str Nienburg GF II Frau Guthardt 2
3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage und Ziel Ausgangslage Zielsetzung Neukundenprozess Prozessdarstellung Neukundenprozesse in Nienburg Erläuterung Neukundenprozess Kundentresen Eingangszone Definition Neukunde Aufgaben des Kundentresens Eingangszone / Kundenbüro / Auswegberatung Anspruchsvorprüfung Datenerfassung zpdv / VerBIS Antragsausgabe Terminvergabe Administrative Aufgaben Zuständige persönliche Ansprechpartner (pap) Terminiertes Erstgespräch im Bereich Ü Erstgespräch im Bereich U Leitfaden Erstberatung Dokumentation zuständige/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter Leistungsgewährung Terminierte Antragsannahme Antragsbearbeitung Dokumentation Sachbearbeitung Leistungsgewährung Postalische Antragstellung Vordrucke und Arbeitshilfen Vordruck Anmeldebogen Arbeitsvermittlung Vordruck Terminhinweis Vordruck Laufzettel Neuantragstellung Alg II Vordruck Mitwirkungsschreiben_Checkliste Vordruck Checkliste
4 4.6. Berechnungshilfe Vordruck Mitwirkungsschreiben_fehlende_Unterlagen Vordruck Verzichtserklärung Berechnung der Mindeststandards Inkrafttreten
5 1. Ausgangslage und Ziel 1.1. Ausgangslage Aufgabe der Grundsicherung ist es, jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) qualifiziert, umfassend und entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und / oder Ausbildung zu unterstützen sowie die Leistungserbringung rechtmäßig und zeitnah zu gewährleisten. In allen Geschäftsstellen des Jobcenter im Landkreis Nienburg gab es auch bisher einen strukturierten jedoch nicht dokumentierten Neukundenprozess. Diese unterschieden sich an allen Standorten in den Abläufen und Prozessen als auch in den verwendeten Arbeitsmitteln. Einheitliche Standards, die Orientierung für Mitarbeiter/Innen und Kunden bieten, wurden bisher nicht definiert. Die in dieser Geschäftsanweisung beschriebenen Abläufe und die dargestellten Arbeitsmittel sind gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Teams und Bereichen des Jobcenter im Landkreis Nienburg entwickelt worden Zielsetzung Ziel dieser Geschäftsanweisung ist es, für alle Kunden des Jobcenter im Landkreis Nienburg einen strukturierten Neukundenprozess zu definieren. Für die Kolleginnen und Kollegen des Jobcenter im Landkreis Nienburg soll diese Geschäftsanweisung als Leitfaden für den Neukundenprozess gelten, Orientierung bieten und Handlungssicherheit gewährleisten. Des Weiteren sollen Doppelarbeiten minimiert und die Belastungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert werden. Durch die Geschäftsanweisung wird eine eindeutige Aufgabenverteilung definiert, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden konkret dargelegt. Außerdem sollen die hier definierten Standards die Geschäftsstellen des Jobcenter im Landkreis Nienburg bei der gemeinsamen Zielerreichung der Qualitätsstandards unterstützen (siehe folgende Darstellung). 5
6 6
7 2. Neukundenprozess 2.1. Prozessdarstellung Neukundenprozesse in Nienburg _Soll_Prozess e.pdf 2.2. Erläuterung Neukundenprozess Kundentresen Eingangszone Definition Neukunde Folgende Kunden werden in den Neukundenprozess einbezogen Kunden mit einer Unterbrechung des Leistungsbezugs in A2LL von mehr als 182 Tagen Zuzüge aus optierenden kommunalen Trägern der Grundsicherung Aufgaben des Kundentresens Die Neukunden sind durch die Kolleginnen und Kollegen am Kundentresen zu identifizieren. An dieser Stelle erfolgen die Klärung des Anliegens (Neuantragstellung), die Prüfung der regionalen Zuständigkeit der Geschäftsstelle sowie die Weiterleitung an die Eingangszone / Kundenbüro Eingangszone / Kundenbüro / Auswegberatung Anspruchsvorprüfung Zunächst ist zu prüfen, ob ein voraussichtlicher Leistungsanspruch gegeben ist. Hierzu sind sämtliche BG-Mitglieder zu identifizieren und auf dem Laufzettel Neuantragstellung Alg II (3.3.) zu dokumentieren die Zugangsvoraussetzungen des Ausländerrechts zu prüfen eine Überschlagsberechnung, ggf. unter Nutzung der Berechnungshilfe durchzuführen vorrangige Leistungsansprüche zu identifizieren. 1 Sofern vorrangige Leistungsansprüche bestehen, ist der Kunde über das Erfordernis einer umgehenden Antragstellung zu informieren. Die Beratung über vorrangige Leistungsansprüche ist in VerBIS zu dokumentieren. 1 Ausschlusstatbestände siehe Anlage 4.3 7
8 Datenerfassung zpdv / VerBIS Sofern ein voraussichtlicher Leistungsanspruch festgestellt wurde (oder der Kunde auf einer Antragstellung Alg II besteht), sind folgende Daten durch die Eingangszone, bzw durch das Kundenbüro für den Bereich Integration zu erfassen: Datenerfassung bzw. -aktualisierung in zpdv für sämtliche BG-Mitglieder Erfassung bzw. Aktualisierung der Stammdaten in VerBIS für sämtliche BG- Mitglieder, die älter als 14 Jahre alt sind der letzte Lebenslaufeintrag ist ausreichend Vergabe der Profillage Z bei 10 Fällen als Kundenstatus ist arbeitssuchend oder arbeitslos zu vergeben Zuordnung des Bewerberbetreuers in VerBIS ggf. die der Zuordnung einer gesonderten Betreuung im Bereich Startoffensive VerBIS-Vermerk über die Antragsstellung und das Ergebnis aus der Überschlagsberechnung (Vermerktyp: Allgemeiner Vermerk ) Unterminierte WV in VerBIS für die zuständige Integrationsfachkraft für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft über die Antragstellung ( U 25/ Ü 25) Antragsausgabe Je nach individuellem Erfordernis sind die notwendigen Antragsunterlagen zusammenzustellen und dem Kunden auszuhändigen. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zu übergeben: Checkliste zur Antragstellung auf Alg II (3.6.) Mitwirkungsschreiben (3.4.) Anmeldebogen Arbeitsvermittlung für alle BG-Mitglieder älter 14 Jahre (3.1.) Terminvergabe Nach Ausgabe der Antragsunterlagen sind dem Kunden die Einladungen zu Terminen auszuhändigen. (Gst. Stolzenau: Anruf Terminabsprache beim PAP, evtl Sofortgespräch; ggf. gemeinsame Terminabsprache Antragsabgabe und Erstgespräch für Kunden mit weiten Fahrtwegen) Zu beachten ist, dass der Termin der Erstberatung zeitlich vor dem Termin der Antragsabgabe liegen soll. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle Termine für denselben Tag vergeben werden. Dem Kunden gegenüber ist auf die hohe Bedeutung der Erstberatung hinzuweisen. Terminvergabe Erstberatung: Dauer: 60 Minuten (bei Mehrpersonen-BG besteht die Möglichkeit 90 Minuten auszuwählen) Frist zur Durchführung der Erstberatung: maximal zehn Arbeitstage nach dem Tag der Antragstellung Terminvergabe Antragsannahme: Dauer: 60 Minuten Frist zur Annahme der Antragsunterlagen: maximal 14 Arbeitstage nach dem Tag der Antragsstellung (jedoch immer nach der Erstberatung!) 8
9 In der Gst. Stolzenau erfolgt die Ausgabe der Besucherkarte. Der Erstberatungstermin im Bereich Integration Ü 25 muss für alle BG-Mitglieder älter 25 Jahre (alle elb) gebucht werden. Der dritte Termin ist für die Antragsabgabe im Leistungsbereich zu vergeben. Die ersten beiden Termine sind dem Kunden mit Rechtsfolgebelehrung, der dritte Termin ohne Rechtsfolgebelehrung und unter zusätzlicher Beifügung des Terminhinweiszettels (3.2.) auszuhändigen. Hinweis zu Schülern Bei Schülern ist eine Schulbescheinigung anzufordern. Die Schulbescheinigung ist der IFK U 25 zuzuleiten Administrative Aufgaben Im Nachgang der Antragstellung sind folgende Aufgaben zu erledigen: Dokumentation der Antragsberatung im Laufzettel Neuantragstellung Alg II (3.3.) Weiterleitung an die zuständigen persönlichen Ansprechpartner, die die Erstberatung im entsprechenden Fall durchführt Anlage des Leistungsfalls in A2LL (sämtliche Personendaten, Erfassung Tag der Antragstellung ) Übersendung der Anlagen zur Ablage in der Leistungsakte (Kopie Checkliste, ggf. Ausdruck Berechnungshilfe, Kopien evtl. bereits vorliegende Unterlagen, Hardcopy VerBIS-Vermerk) Mitteilung an die Agentur für Arbeit für Fälle nach 18 a SGB II ( Aufstocker ) 9
10 Zuständige persönliche Ansprechpartner (pap) Terminiertes Erstgespräch im Bereich Ü 25 Im ATV-Kalender sind für die Terminvergabe durch die Eingangszone / Kundenbüro ausreichend Termine für Erstgespräche freizugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vertretung Zugriff auf die Terminplanung erhält. Im Vertretungsfall ist der Erstberatung oberste Priorität einzuräumen Erstgespräch im Bereich U 25 Der Erstberatungstermin U 25 erfolgt nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin / mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bereichs U 25 ggf. am Folgetag zur freien Sprechzeit. Bei vorsprechenden Kunden U 25 ist anhand der Verfügbarkeitsliste zu prüfen, ob eine taggleiche Erstberatung erfolgen kann Leitfaden Erstberatung Folgende Inhalte können Bestandteil der Erstberatung sein: Sichtung / Abklärung Anmeldebögen, Lebensläufe und Bewerbungsunterlagen Erfassung / Aktualisierung von Bewerberprofil und Stellengesuch Kennzeichnung I sofern individuell erforderlich Einleitung Ärztliches / Psychologisches Gutachten bei Erfordernis zur Abklärung der spezifischen Leistungsfähigkeit Informationen über während des Alg II-Bezugs bestehende Rechte und Pflichten Informationen zum Vermittlungsbudget (ggf. Aushändigung entsprechender Antragsunterlagen) Durchführung Profiling inkl. Festlegung der Handlungsstrategie Stellensuchlauf ggf. Unterbreitung eines Sofortangebots Angebot U 25 mit Beratungsvermerk Erstellung und Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Dokumentation Die Inhalte des Erstgesprächs sind in dem Beratungsvermerk zur Standortbestimmung zu dokumentieren, die Eingliederungsvereinbarung ist abzuspeichern und auf dem Laufzettel Neuantragstellung Alg II (3.3.) ist [Geben Sie Text ein] \\Dst.baintern.de\dfs\277\Ablagen\D27718-Jobcenter- Nienburg\04_interne_Dienstleistung\Informationen_Weisungen\Geschäftsanweisungen
11 Erstberatung zu erfassen. Der Laufzettel ist anschließend an den Leistungsbereich weiterzuleiten zuständige/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter Leistungsgewährung Terminierte Antragsannahme Im ATV-Kalender sind für die Terminvergabe durch die Eingangszone / Kundenbüro ausreichend Termine für die Antragsannahme freizugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vertretung Zugriff auf die Terminplanung erhält. Bei der Antragsannahme ist der Antrag auf Vollständigkeit und Bearbeitungsreife zu prüfen. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen sind unter Nutzung des Mitwirkungsschreibens (3.7.) anzufordern. In A2LL/ALLEGRO ist der Tag der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu dokumentieren Antragsbearbeitung Nach Annahme des Neuantrages ist diesen zeitnah zu bearbeiten und zur Anordnung an die zuständige Sachbearbeitung weiterzuleiten Dokumentation Die Entscheidung ist in VerBIS über einen Allgemeinen Vermerk und eine unterminierte Wiedervorlage zu erfassen Sachbearbeitung Leistungsgewährung Die zuständige Sachbearbeitung prüft den Leistungsfall und ordnet diesen an. 3. Postalische Antragstellung Bei postalisch eingehenden Neuanträgen wird dieser von der Poststelle direkt in die Eingangszone weitergeleitet. Die Eingangszone prüft, ob es sich um einen Antrag im Sinne des Neukundenprozesses handelt und verfährt wie im Neukundenprozess beschrieben. Sofern der Antragsteller (inkl. der BG-Mitglieder) noch nicht im Jobcenter erfasst ist, wird zusätzlich zu den Einladungen zum Erstgespräch die Identitätsprüfung mittels BK-Vorlage angefordert. 11
12 4. Vordrucke und Arbeitshilfen 4.1. Vordruck Anmeldebogen Arbeitsvermittlung Anmeldebogen_AV.d ocx 4.2. Vordruck Terminhinweis Terminhinweis.docx 4.3. Vordruck Laufzettel Neuantragstellung Alg II Laufzettel_Neuantra gstellung.docm 4.4. Vordruck Mitwirkungsschreiben_Checkliste Mitwirkungsschreiben _Checkliste.docx 4.5. Vordruck Checkliste Checkliste.xlsx 4.6. Berechnungshilfe Überschlagberechnu ng.xltm 4.7. Vordruck Mitwirkungsschreiben_fehlende_Unterlagen Mitwirkungsschreiben _fehlende_unterlagen [Geben Sie Text ein] \\Dst.baintern.de\dfs\277\Ablagen\D27718-Jobcenter- Nienburg\04_interne_Dienstleistung\Informationen_Weisungen\Geschäftsanweisungen
13 4.8. Vordruck Verzichtserklärung Hinweise zur Verzichtserklärung.do 4.9. Berechnung der Mindeststandards Fristberechnung_MD S.xltm 13
14 5. Inkrafttreten Die Geschäftsanweisung tritt zum in Kraft. Jutta Guthardt Geschäftsführerin Jobcenter im Landkreis Nienburg 14
Geschäftsanweisung 10/2016. Neukundenprozess. Vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Bremen AZ: II-1001 / II-1203.8.5 / II- 5020 Geschäftsanweisung 10/2016 Neukundenprozess
MehrJobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau
Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau Nr. 12/2017 3 0. 1 1. 2 0 1 7 AZ : 5 0 1 0. 7 4. 2, 5 3 0 7, I I - 4 3 4 1, I I - 1 2 0 3. 8 I N T E R N Konzept Rechtskreiswechsler SGB III /
MehrGeschäftsanweisung 10/2016. Neukundenprozess. Vom / Änderung vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Bremen AZ: II-1001 / II-1203.8.5 / II- 5020 Geschäftsanweisung 10/2016 Neukundenprozess
MehrI. Ausgangssituation II. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene III. Eigene Entscheidung und Absicht...
Geschäftszeichen: II/1203.8.5, 1101, 1402, 5024 Geschäftsanweisung Nr. 23 / 2012 Gültigkeit ab: 18.09.2012 Gültigkeit bis: unbefristet Verteiler: letzte Aktualisierung: GF, BL, TL Geschäftsanweisung Neukundencenter
MehrHerzlich Willkommen. Anspruchsklärung und rechtssichere Prüfung vorrangiger Leistungen 12a SGB II
Herzlich Willkommen Workshop Zugangssteuerung Organisation und Gestaltung Am 29.10.2012 in der G.I.B. in Bottrop Programm 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Begrüßung durch die RD NRW Einführung durch
MehrProjektbeschreibung Team Hauptberuflich S(elbständige)
Projektbeschreibung Team Hauptberuflich S(elbständige) September 2011 Projektkoordinator und Fachaufsicht für den L-Bereich: Wolfgang Blohm Fachaufsicht für den Bereich M&I: Thorsten Nagel Personelle Zusammensetzung
MehrFolgen fehlender Mitwirkung im Neukundenprozess
Fachliche Weisung aus dem GB II/GB III 16.06.2017 Nr.: 05/2017 für den Bereich Leistungsgewährung und Markt und Integration des Jobcenters Region Hannover Bezug/AZ: 32 SGB II, 60/66 SGB I Folgen fehlender
MehrARGE Märkischer Kreis
ARGE Märkischer Kreis 15a Sofortangebot Verfahrensweise ARGE Märkischer Kreis Gesetzestext Erwerbsfähigen Personen die innerhalb der letzten zwei Jahre kein ALG I oder II bezogen haben sollen bei der Antragstellung
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 07/2014. Übernahme Miet- und Energieschulden
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 07/2014 A Z : I I - 1 3 0 4, 1 3 0 5. 1 G Ü L T I G V O N : 2 8. 1 0. 2 0 16 G Ü L T I G B I S : 3 1. 1 2. 2 0 17 I N T E R N Geschäftsanweisung Übernahme Miet- und Energieschulden
MehrMarkt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit
MehrLeitfaden berufliche Rehabilitation
Leitfaden berufliche Rehabilitation gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus Stand: 12.09.2014 Grundsatz Behinderte Menschen in Sinne des 19 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) sind Menschen, deren
MehrInfoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde
Infoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde Zuständigkeiten (generelle Zuordnung) Asylberechtigte u. anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis) Jobcenter Cuxhaven, Standort
Mehr3.2 Rentenanspruch gegeben volle Erwerbsunfähigkeit über 6 Monate, jedoch nicht auf Dauer volle erwerbsunfähig auf Dauer
1. Allgemeines 2. Verfahren 2.1 Maßnahme Integrationsfachkraft (IFK) 2.2 Maßnahme Fachkraft Leistungsgewährung 3. Ergebnis der DRV-Prüfung 3.1 Rentenanspruch nicht gegeben 3.1.1 volle Erwerbsfähigkeit
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III
Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016
MehrArbeitshilfe zur Umsetzung des Absolventenmanagements bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsanweisung Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam - 31.03.2015 Arbeitshilfe zur Umsetzung des s bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Ersteller: André Wagner Dienststelle: Jobcenter Landeshauptstadt
MehrHEGA 08/ Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU)
HEGA 08/10-07 - Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU) Geschäftszeichen: SP III 32 7161.5 / 7162 / 6801.4 / 6901.4 / 7003 / 5400.1 / 5404.24 /
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III
MehrAbsolventenmanagement. Konzeption
Absolventenmanagement Konzeption Inhaltsverzeichnis: 1. Ziele 2. Aufgaben 2.1. Vor der Maßnahme 2.2. Während der Maßnahme 2.3. Nach der Maßnahme 3. Fachaufsicht 4. Inkrafttreten Seite 1 von 5 1. Ziele
MehrJobcenter Berlin Mitte
Jobcenter Berlin Mitte Berlin, 15.08.2012 571 II-8700 Geschäftsanweisung Zusammenarbeit der Eingangszone mit den Bereichen Leistung und Markt & Integration (Schnittstellenregelung) Inhalt 1. Neukundenprozess
MehrBeeinflusst häusliche Gewalt die Vermittelbarkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Beeinflusst häusliche Gewalt die Vermittelbarkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt? 1 Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlagen SGB II Wer kann Leistungen nach dem SGB II beziehen? Wann wird die Bedarfsgemeinschaft
MehrGeschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt
AZ: II-1203.30 Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 3 / 2013 vom 20.03.2013, letztmalig aktualisiert am 17.01.2017 FbW-Absolventenmanagement
MehrGeschäftsanweisung 04/2005 vom
Geschäftsanweisung 04/2005 vom 01.08.2005 Geschäftszeichen 7 GF98 II-7000 gültig: bis auf weiteres JobCenter Pankow Verbindliche Regelungen zu den Verfahrensabläufen bei der Bearbeitung von Widersprüchen
MehrI. Das Widerspruchsverfahren vor der Abgabe an die Rechtsstelle
23. Juni 2011 Jobcenter team.arbeit.hamburg Geschäftsbereich Recht Tegtmeyer, X17 Regelung der Abläufe beim Widerspruchsverfahren I. Das Widerspruchsverfahren vor der Abgabe an die Rechtsstelle 1. Graphische
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen individuelle Bemessung außerhalb der Zielgruppen
MehrGeschäftsanweisung Nr. 01 / 2014
Geschäftsanweisung Nr. 01 / 2014 GZ: 5 II 7000 / II 7001 Gültigkeit: Ab 01.06.2014 bis auf Widerruf Verfahrensablauf bei der Bearbeitung von Widersprüchen im Jobcenter Landkreis Lüneburg 1 Inhalt 1. Vorbemerkung...
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen ehemalige Minijobber Alleinerziehende
MehrVereinbarung zur gegenseitigen Unterrichtungspflicht der Träger der Grundsicherung gem. 18a SGB II und der Agentur für Arbeit gem.
Vereinbarung zur gegenseitigen Unterrichtungspflicht der Träger der Grundsicherung gem. 18a SGB II und der Agentur für Arbeit gem. 9a SGB III Die Leistungsträger sind nach 9a SGB III bzw. 18a SGB II zur
MehrEinrichtung der Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung (ISAA) im Jobcenter Esslingen Beginn:
Einrichtung der Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung (ISAA) im Jobcenter Esslingen Beginn: 17.5.2016 Zielsetzung: Schnelle und zielgerichtete Integration von geflüchteten Menschen in den Ausbildungs-
MehrGeschäftsführerverfügung Nr. 11/2010
6 - II 1203.8.4 ARGE Dresden Geschäftsführerverfügung Nr. 11/2010 Stand: 10.02.2010 Kundenkontaktdichte nach Profillagen 1. Ausgangssituation Das bisherige Kundenkontaktdichtekonzept musste auf Grund der
MehrGeschäftsanweisung 01/2012 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Stand:
Geschäftsanweisung 01/2012 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Stand: 02.07.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Analyse und Rahmenbedingungen 3. Zielgruppe 3.1 Definition 3.2 Zugangskriterien (Fallzugang)
MehrGFV 09/2015 Anlage 4 Verfahren bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
GFV 09/2015 Anlage 4 Verfahren bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit Anhaltspunkte für gesundheitliche Einschränkung feststellen M+I Leistungsantrag sichten Leistung Erstellung Ärztliches Gutachten den
MehrWir setzen auf Sie. Auf Sie warten attraktive und abwechslungsreiche Aufgaben im Jobcenter München
Wir setzen auf Sie Auf Sie warten attraktive und abwechslungsreiche Aufgaben im Jobcenter München gestalten Sie München Sozial Jobcenter München alle Leistungen in den Sozialbürgerhäusern unter einem Dach
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 09/2016
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2016 21. 10. 2 0 16 A Z : I I - 1 2 0 3. 3 I N T E R N Geschäftsanweisung Eingliederungszuschuss (EGZ) Ermessenslenkende Weisungen für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen
MehrRechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der Ausbildungsvermittlung
Grundlagen der Erteilung einer Rechtsfolgenbelehrung SGB II für Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte (U25/BB, Akad. Berufe, Reha/SB sowie AG-S) Stand: März 2013 Rechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der
MehrANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters
ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am 04.05.2017 - Aufgaben und Angebote des Jobcenters Referenten: Guido Dörband / Ulrike Sohm Agenda 1. Gesetzlicher
MehrKundenkontaktdichtekonzept (KKK)
Agentur für Arbeit Hamburg Kundenkontaktdichtekonzept (KKK) Inhalt Vorwort 1. Mindeststandards integrationsbezogener Kundenkontakte 1.1. Grundsätze Seite 4 1.2. Fokussierung auf chancenreiche Profillagen
MehrRichtlinie L (Leistungsrecht) 001/2016 vom Prüfung der Erwerbsfähigkeit - 44a SGB II. (ggfls. Übergang vom SGB II ins SGB XII)
Richtlinie L (Leistungsrecht) 001/2016 vom 10.02.2016 Prüfung der Erwerbsfähigkeit - 44a SGB II (ggfls. Übergang vom SGB II ins SGB XII) gültig ab: 10. Februar 2016 1. Inhalt der Richtlinie Grundlage für
MehrAktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren
Fachbereich 6 Jobcenter MAIA Geschäftsanweisung Nr. 61-5 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45
MehrGesetzestext 16 SGB I. Antragstellung
Gesetzestext 16 SGB I Antragstellung (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen,
MehrImpulsreferat. Seite
Impulsreferat 743 LZB 2012 Botschaft: kontinuierlicher Rückgang LZB 2012 LZB 2012 1.000 Zielerreichung MW (abs.) 750 500 250 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez -250-347 -386-392 -500-433
MehrArbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung
Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August 2011 Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung Übersicht Rechtliche Grundlagen 31 SGB II 31a SGB II 31b
MehrGeschäftsanweisung zur Umsetzung der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach 16e SGB II
Geschäftszeichen: II-1224 Geschäftsanweisung Nr. 7 / 2012 Gültigkeit ab: 07.05.2012 Gültigkeit bis: 01.02.2015 Verteiler: GF,BL,TL M&I letzte Aktualisierung: 11.09.12 Geschäftsanweisung zur Umsetzung der
MehrSanktionen. Die folgenden Festlegungen regeln im Jobcenter Dresden die Verfahren und Verantwortlichkeiten
Titel: Geschäftsführerverfügung 38/2012 Sanktionen Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 4, 623, SGG II - II 1313 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit ab: sofort Empfehlung Gültigkeit bis: bis auf Widerruf Information
MehrInfo-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III
Info-Brief Nr. 002 Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III AZ - II 5005 470 Stand: Juli 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv
MehrStädteregional einheitliches Verfahren zur Umsetzung der Kommunalen Eingliederungsleistungen 16a SGB II. Suchtberatung
Verfügung 25/2014 Städteregional einheitliches Verfahren zur Umsetzung der Kommunalen Eingliederungsleistungen 16a SGB II Az: II-1204.6 Verfasser: Frau Brinker Suchtberatung Grundlage dieser Verfügung
MehrJOB-Offensive KÖLN 1._Projektkonzept. Stand: Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 1. Ausgangslage 1.1. Projektidee und -ziel 1.2. Kölner Arbeitsmarkt 1.3. Wirtschaftliche Berechnung 2. Rahmenbedingungen (Organisation und Strukturen) 2.1. Personal 2.1.1. Externe Einstellungen
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II- Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
MehrArbeitshilfe zur Feststellung 1 der Erwerbsfähigkeit gemäß 8, 44a SGB II (AH FdE)
Arbeitshilfe zur Feststellung 1 der Erwerbsfähigkeit gemäß 8, 44a SGB II (AH FdE) Stand: 6.11.2013 Darstellung der wesentlichen Handlungsschritte bei Jobcenter t.a.h. und bei GS Handlungsschritte bei Jobcenter
MehrRegionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa
Regionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa Stefan Reß, Programmbereich SGB II - 240 Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene Die
MehrAgentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII
Agentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII - Stand der Umsetzung in der Landeshauptstadt Kiel - Agentur für Arbeit Kiel Kernelemente der Gesetzesänderungen! SGB II " Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
MehrSozialdatenschutz im Umgang mit dem Fachsystem VerBIS II b.a.w. 50 Abs.4 SGB II i.v.m. 4f BDSG
1 Verfahrensverzeichnis Jobcenter StädteRegion Aachen - Stand 01.04.2017 Inhalt hauptsächl. betroffene Rechtsgrund-lagen Aktenzeichen gültig seit gültig bis SGB II Richtlinie - Bedarf für Unterkunft und
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II
Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II (Geschäftsprozess Erkennung, Ermittlung und Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen bei der Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II)
MehrVereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX
Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND
MehrAktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow. Fortschreibung 2017
Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow Fortschreibung 2017 Aussagen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt: Arbeits- und Ausbildungsmarkt auch in 2017 stabil
MehrRolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule Beruf Jobcenter Dortmund
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule Beruf Jobcenter Dortmund Fachtagung SGB II 23.04.2015 2 1. Rahmenbedingungen Ausbildungsmarkt, Bewerber, 2. Organisation der Bewerberbetreuung
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II-Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
Mehr3. Fachveranstaltung Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen am 03. /04. Dezember 2015 in Leipzig
3. Fachveranstaltung Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen am 03. /04. Dezember 2015 in Leipzig Modellprojekt: Frühzeitige Kompetenzerfassung von Asylbewerbern Referentin: Frau Angelika
MehrGeschäftsanweisung 07/ 2014
Geschäftsanweisung 07/ 2014 Absolventenmanagement Stand: 07.07.2014 aktualisiert am: 09.03.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 2. Ausgangslage / Grundlagen 3. Umsetzung 4. Verantwortlichkeiten 5.
MehrSchnittstellenkonzept
Schnittstellenkonzept Übergabemanagement SGB III / SGB II vom 20. Oktober 2011 (in der Fassung der 2. Änderung vom 02.02.2015) Geschäftszeichen: BL6 5400.1/5403 / BL74 4337/1203.8 Gültig ab: 31. Oktober
MehrLange Wartezeiten vermeiden - aber wie?
Lange Wartezeiten vermeiden - aber wie? Tipps, mit denen Sie bei der Erledigung Ihrer Anliegen im Jobcenter Oldenburg Zeit sparen können Öffnungszeiten Generell hat das Jobcenter Oldenburg folgende Öffnungszeiten:
MehrFörderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit gem. 16g Abs. 2 SGB II Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Fachbereich Integration Betreff: Hier: Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit gem. 16g Abs. 2 SGB II Leistungen aus dem Vermittlungsbudget I. Allgemeines Gemäß 16g Abs. 2 SGB II können zur Sicherung
MehrGeschäftsanweisung. 06/2006 vom geändert: Jobcenter Berlin Spandau. Verfahren bei Mietrückständen.
Geschäftsanweisung Geschäftszeichen -II- 1304.3 gültig: bis auf Weiteres Jobcenter Berlin Spandau 06/2006 vom 31.03.2006 geändert: 05.01.2017 Verfahren bei Mietrückständen Die Übernahme von Mietrückständen
MehrVorstellung des Jobcenters Mainz
Vorstellung des Jobcenters Mainz Agenda 1.Aufbau des Jobcenters 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Interne Gestaltung der Aufgabenerledigung 4.Zahlen, Daten, Fakten 5. Blick in die Jugendberufsagentur 2 Aufbau
MehrKonzept Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Cottbus
Konzept Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Cottbus Stand: 11.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 2. Steuerungsziel 3. Umsetzung 3.1 Zielgruppe
MehrErgebnisse der Workshops Zugangssteuerung und
Ergebnisse der Workshops Zugangssteuerung 17.10. und 29.10.2012 1. Vorbemerkung Die Workshops wurden mit zwei Zielstellungen geplant und durchgeführt: Zum einen sollte ein Informationstransfer durch Austausch
MehrAgentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse VEREINBARUNG
Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse JobCenter Berlin - Mitte VEREINBARUNG zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Mitte Geschäftsstelle Müllerstrasse und dem JobCenter Berlin Mitte
MehrKunden/innen bis zu 25 Jahre, gerundet ca. (Annahme Stadt): 1.000
Eckdaten Annahme Landkreis 23.09.2004 für Gebiet der Stadt Göttingen Bedarfsgemeinschaften: 5.372 Kunden/Kundinnen in den Bedarfsgemeinschaften insgesamt ca. 6.000 o davon Kunden/Kundinnen über 25 Jahre
MehrArbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen
Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen Warum ist das Jobcenter zuständig? Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert - Sie haben
MehrKooperationsvereinbarung zwischen
Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter t.a.h.), Agentur für Arbeit Hamburg (BA) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein
MehrVerfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen Bezug von Altersrente
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2017 2 9.03. 2 0 1 7 A Z : I I - 1 1 0 6. 5 I N T E R N Geschäftsanweisung Verfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen
MehrKreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013
Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Stand: August 2013 Inhaltsverzeichnis: I. Eckdaten der Grundsicherung... 3 1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten... 3 Bedarfsgemeinschaften
MehrGültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung
Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...
MehrDer Integration Point [IP] ist
Der Integration Point [IP] ist die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und Flüchtlinge zur Beratung und Vermittlung aus einer Hand seit dem 01.02.2016 im Rhein-Sieg-Kreis Intention: Angebot einer frühzeitigen
MehrTo-do-Liste nach der Anerkennung
1 Sparkasse Dr.-Külz-Ring 17 Kontoeröffnung (mit Termin) Zuweisung Mo-Fr 09.00-19.00 Uhr (arabischsprechender Mitarbeiter Hr. Jaabari) 2 Sozialberater FSA Vermittlung Ausländerrat oder Anwalt bei Klage
MehrArbeitshilfe zu 8, 44a SGB II (Feststellung der Erwerbsfähigkeit)
Arbeitshilfe zu 8, 44a SGB II (Feststellung der Erwerbsfähigkeit) Ablauf des Rechtskreiswechsels zwischen SGB II und SGB XII (Gz.: SI 211/113.20-4-1). Stand: 01.01.2015 Wesentliche Handlungsschritte bei
MehrGrundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:
SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/151 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.:
MehrStellungnahme. zur. öffentlichen Anhörung. Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Landtag Nordrhein-Westfalen. 23.
RD NRW 120 16 STELLUNGNAHME 16/1713 A01 Düsseldorf, 12. Mai 2014 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Landtag Nordrhein-Westfalen 23. Mai 2014 Aussetzung
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitslose Ausländer September 2015 / Juni 2016 496 412 353 418 Ostholstein insgesamt September 2015 Juni 2016 Jobcenter Ostholstein September 2015 Juni 2016 136 61
Mehrbetroffene Rechtsgrundlagen Sozialdatenschutz im Umgang mit dem Fachsystem VerBIS II b.a.w. 21 Abs.6 SGB II
1 Verfahrensverzeichnis Jobcenter StädteRegion Aachen - Stand 01.10.2017 Inhalt hauptsächl. betroffene Rechtsgrundlagen Aktenzeichen gültig seit gültig bis Richtlinie - Bedarf für Unterkunft und Heizung
MehrIntegration Point. 4. Forum Flüchtlinge
Integration Point 4. Forum Flüchtlinge 12.05.2016 Der Integration Point Dortmund (IP) hat als 3. IP in NRW (nach Düsseldorf und Herford) am 19.10.2015 als gesonderte Anlaufstelle für Flüchtlinge im Gebäude
Mehr1. Allgemeines. 2. Verfahren. 2.1 Maßnahme Integrationsfachkraft (IFK) Prüfung Erwerbsfähigkeit - Eignungsfeststellung. 1. Allgemeines. 2.
1. Allgemeines 2. Verfahren 2.1 Maßnahme Integrationsfachkraft (IFK) 2.1.1 Eignungsfeststellung 2.1.2 Prüfung Erwerbsfähigkeit 2.2 Maßnahme Fachkraft Leistungsgewährung 3. Ergebnis der DRV-Prüfung 3.1
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 04/2016 21. 1 0. 2 0 1 6 A Z : I I - 1210 I N T E R N Geschäftsanweisung Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gemäß 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 44 SGB III hier: Ermessenslenkende
MehrVorstellung der Jugendagentur des Jobcenters Freiburg Arbeit als Herausforderung im Alltag
Vorstellung der Jugendagentur des Jobcenters Freiburg Arbeit als Herausforderung im Alltag Ablauf des Inputs Zuständigkeiten der Jugendagentur Organisation der Jugendagentur Integrationskonzept der Jugendagentur
MehrFAKTEN ZAHLEN DATEN 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN
2005-2014 10 JAHRE BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN ZAHLEN DATEN FAKTEN Die Attraktivität des Hamburger Arbeitsmarktes wird unterstrichen durch eine anhaltende Steigerung der sozialversicherungspflichtigen
Mehr- 1- Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne von 8 Abs. 1 SGB II und Verfahren nach 44a SGB II
- 1- Jobcenter Stadt Koblenz Handlungsempfehlung/ Geschäftsanweisung Nr. 06/2015 Nur für den Dienstgebrauch Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Verfahren nach 8, 44a SGB II 23.11.2015-7. Fortschreibung-
MehrVerbunden sein gemeinsam wachsen
Verbunden sein gemeinsam wachsen Lernentwicklungsgespräche an der IGS Gifhorn - Vorgehen und Prozesskette LEG 5.1 - langfristige Planung / Abweichungen 2014 Stand: Oktober 2014 Inhalt Zielsetzung der LernEntwicklungsGespräche
Mehr1.2 Erfassung von Antragsdaten in ALLEGRO im Zusammenhang mit den operativen Mindeststandards
Weisung 201707008 vom 20.07.2017 - ALLEGRO: Erfassung von Kindergeldberechtigten, operative Mindeststandards, eakte, aktualisierte Arbeitshilfe und Korrektur zur SV-Überzahlung Laufende Nummer: 201707008
MehrAntragsunterlagen - Fortsetzung
Antragsunterlagen - Fortsetzung Arbeitskreis Berlin, 12112005 wwwaerztekammer-bwde/ethik Einheitliche Antragsunterlagen Beschluss vom 040605: Checkliste, Unterlagen gem GCP-V 7 (2) u (3) Modul 1 und 2
MehrKreisbericht zur Grundsicherung SGB II III. Quartal 2016
Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II III. Quartal 2016 Inhaltsverzeichnis: Eckdaten der Grundsicherung... 3 1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten... 3 1.1 Stichtagsbezogenen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Personal, Mittelausstattung und Arbeit der Jobcenter des Landes
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3868 6. Wahlperiode 23.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Personal, Mittelausstattung und Arbeit der Jobcenter des
Mehr1.2 Posteingang. 2. Vorlage der Geburtsurkunde zur Leistungsbearbeitung
1.2 Posteingang Erfolgt die Bekanntgabe einer Schwangerschaft postalisch, so ist der werdenden Mutter der als Anlage 1 beigefügte Vordruck mit der Bitte um Vervollständigung und Rückgabe zuzusenden. Die
MehrGeschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Stand 12.05.2015 Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Diese geschäftspolitische Regelung zur Förderung
MehrGA Seite 1 (04/2012) 137. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 137 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrAllgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung über die Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung über die Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und vom 06.03.2012-1401 - 1. Geltungsbereich Diese Allgemeine Verfügung gilt für die Geschäftsprüfungen
MehrArbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites
MehrFlüchtlinge in Deutschland Verantwortung ergreifen, Chancen erkennen
Oktober 2015 Flüchtlinge in Deutschland Verantwortung ergreifen, Chancen erkennen Verwaltungsrat, 02.10.2015 AUSGANGSLAGE Die stark steigende Anzahl der Asylanträge stellt Gesellschaft und Verwaltung vor
MehrFörderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen
Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)
MehrGeschäftsanweisung. IT-Sicherheit 08/2016 vom Aktenzeichen: II-5214
Geschäftsanweisung IT-Sicherheit 08/2016 vom 01.03.2016 Aktenzeichen: II-5214 Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Verantwortlichkeit... 4 3. Aufgabengebiet des IT-Sicherheitsbeauftragten... 4 4. Aufwand für den
MehrMusterprozess Förderung
Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung, Prozesse und Organisation Musterprozess Förderung Bonn, 04.05.2004 Folie: 1 Übersicht 1 Definition Musterprozesse 2 Musterprozess Förderung im Überblick 3 Teilprozesse
Mehr