Enquete-Kommission 17/1 Tourismus RLP / Auswertung des am 13. April 2018 erfolgten Anhörverfahrens zum Thema Herausforderungen des Gastgewerbes

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Vorlage EK 17/ An die Mitglieder der Enquete-Kommission 17/1 Tourismus RLP Enquete-Kommission 17/1 Tourismus RLP / Auswertung des am 13. April 2018 erfolgten Anhörverfahrens zum Thema Herausforderungen des Gastgewerbes Hier: Stellungnahme der Landesregierung Anliegend erhalten Sie die Stellungnahme der Landesregierung. Parlamentarischer Dienst Anlage

2 Landtag Rheinland Pfalz :59 Tgb.-Nr. \\\\\ \ \\ \\\ \\ \ \\\\\ \\ \\\ \\ \\\ \ Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach 3269 J Mainz STAATSSEKRETÄRIN Daniela Schmitt Stiftsstraße 9 1 f 6 M0 ainz Telefax (~ posts elle@mwvlw.rlp.de A Vorsitzende der Enquete-Kommission 17 /1 T 551 "W"rt h ft d St d rtf kt. T.. Rh. 1 d Pf 1 " 1 1 sc a s- un an o a or ounsmus 1n ein an - a z e e on - Frau Ellen Demuth, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz cf\..mwvlw.rl p.de Mainz 1J fj l -~ ' '?. ' )('y EK 17/ Sitzung der Enquete-Kommission 17/1 Tourismus RLP" am 13. April 2018 Vorauss. TOP Auswertung des Anhörverfahrens Herausforderungen des Gastgewerbes" Sehr geehrte Frau Vorsitzende, in der Sitzung der Enquete-Kommission Tourismus RLP" vom 16. Februar 2018 wurde auf Bitten des Herrn Abgeordneten Licht zugesagt, der Enquete-Kommission Informationen über die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen zukommen zu lassen, die für das Tourismusgewerbe von Bedeutung sein können. Insbesondere wurden Informationen erbeten über das bis zum Jahr 2011 bestehende Programm zur Förderung von Junglandwirten. Diesen Bitten komme ich gerne nach und sende Ihnen hiermit anlässlich der Auswertung des Anhörverfahrens die gewünschten Informationen. n Grüßen

3 Agrarinvestitonsförderungsprogramm (AFP) Stand: Im AFP können landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen fü r betriebsnotwendige Investitionen gefördert werden, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion). Weinbaubetriebe können Förderanträge im Programm Weininvestitionsförderung stellen. Damit soll in Rheinland-Pfalz eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft erhalten und unterstützt werden. In den Unternehmen sollen folgende Ziele erreicht werden: die Produktions- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Produktion zu rationalisieren und die Kosten zu senken, die Wertschöpfung der betrieblichen Produktion zu erhöhen. Gleichzeitig wird der Verbraucher- Tier-, Umwelt- und Klimaschutz verbessert. Förderfähig sind folgende Investitionen: Errichtung oder Modernisierung (Neubau, Umbau, Ausbau) und Erwerb von unbeweglichem Vermögen (betriebliche Wirtschaftsgebäude) einschließlich zugehöriger baulicher Anlagen (z. B. für die Lagerung von Dung, Futter und Erzeugnissen) sowie die Erschließungskosten, Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der betrieblichen Innenwirtschaft, Bestimmte Maschinen und Geräte zur deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen, Architektur- und Ingenieurleistungen, Einzelbetri ebliche Bewässerungsanlagen mit Wassereinsparungen von mind. 20%, bei Erstanschaffung nur Technikförderung, Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung in Reihenkulturen mit elektronischer Reihenführung Gefördert werden können Unternehmen, deren Umsatzerlöse zu mehr als 25 % durch pflanzliche oder tierische Erzeugnisse aus Bodenbewirtschaftung oder damit verbundener Tierhaltung erzielt werden und deren Größe mindestens den nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte festgelegten Wert erreicht oder die landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Förderungsvoraussetzungen Die durchschnittlichen positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten drei Einkommenssteuerbescheide höchstens /Jahr betragen (Prosperitätsschwelle) Die beruflichen Fähigkeiten des Betriebsleiters müssen eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens gewährleisten.

4 Eine Vorwegbuchführung ist grundsätzlich für mindestens zwei Jahre erforderlich. Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der geplanten Investitionen sind nachzuweisen. Für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gilt zusätzlich, dass sie noch nicht 40 Jahre alt sind (bei Entscheidung über ihren Antrag), die Investitionen innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein-oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Unter.nehmen durchgeführt werden und der Arbeitsbedarf des als Alleinunternehmer übernommenen Unternehmens mindestens 1,0 Arbeitskrafteinheiten (AK) beträgt. Für den Fall, dass sich der/die Junglandwirt/in als Mitunternehmer einer Gesellschaft niederlässt, muss der Arbeitsbedarf des ihm/ihr gehörenden Gesellschaftsanteils mindestens 1,0 AK betragen. Der Arbeitsbedarf wird nach den Standardnormen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt. Die Junglandwirteförderung ist in demselben Unternehmen nach mehr als 15 Jahren nach der Förderung des letzten Unternehmensinhabers (Vorgeneration) erneut möglich. Umfang und Höhe der Förderung Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens betragen. Deren Obergrenze liegt bei 2,0 Mio. je Unternehmen für den Zeitraum von 2014 bis Je Antrag sind die förderfähigen Ausgaben auf 2 Mio. begrenzt. Es gelten die folgenden Beihilfesätze bezogen auf die förderungsfähigen baren Ausgaben der baulichen Maßnahme und der erforderlichen Erschließung Rindviehhaltung Bis zu 40 % für besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen, Bis zu 40 % besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen und zusätzlicher Aufstallung auf Stroh, Schweinehaltung Bis zu 40 % für besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen, Bis zu 40 % für besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen und zusätzlicher Aufstallung auf Stroh, sonstige Tierhaltung (Geflügel, Schafe, Ziegen) Bis zu 40 % für besonders tiergerechte Haltungsverfahren bei Erfüllung erhöhter baulicher Anforderungen

5 für tiergerechte Haltungsverfahren sowie Sonstige förderungsfähige Vorhaben zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Bis zu 20 % einschließlich Erschließungskosten 10 % zusätzlich und einmalig für Junglandwirte/innen, jedoch höchstens je Person (Fördersatz insgesamt darf 40% nicht überschreiten) Weitere Informationen finden Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen

6 Enquete-Kommission 17/1 Tourismus RLP" Bitte aus der 8. Sitzung am um Informationen zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft, die für das Tourismusgewerbe von Bedeutung sein können. 1. Programm zur Förderung von Junglandwirten Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) können Investitionen von Junglandwirten innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Niederlassung in besonderem Maße gefördert werden. Diese Förderung ist auch Teil der Entwicklungsprogramme der Länder zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung). Die Förderung wird dabei als Investitionsbonus für Junglandwirte gewährt. Das bedeutet, dass ein Zuschlag von 10% zu dem Regelfördersatz gewährt wird (maximal Euro). Der überwiegende Teil der Bundesländer erachtete den erhöhten Zuschuss für Junglandwirte im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung als ausreichende Förderung für Junglandwirte. Lediglich Rheinland-Pfalz hat bis 2011 ein eigenes Landesprogramm angeboten. Hintergrund für die Einrichtung des Landesprogramms waren die strukturellen Gegebenheiten (klassisches Realteilungsgebiet, ungünstige Agrarstrukturen, hoher Anteil älterer Betriebsleiter). Ziel war die Erhaltung existenzfähiger, hauptberuflich bewirtschafteter Betriebe sowie die Bereitschaft junger Landwirte/Innen und Winzer/Innen zur Betriebsübernahme zu stärken, einen qualifizierten Betriebsnachwuchs zu sichern und die Altersstruktur der Betriebsinhaber zu verbessern, Anstöße zur beschleunigten strukturellen Weiterentwicklung des übernommenen Unternehmens zu geben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit zu unterstützen und zu erleichtern. Rheinland-Pfalz hat diese Junglandwirteförderung seit 1994 neben der GAKlnvestitionsförderung als Landesprogramm eingesetzt. Das Landesprogramm ist 2011 ausgelaufen und wurde ab 2012 nicht mehr angeboten. Durch die Förderung sollte die erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen erleichtert werden. Konkret konnten allgemeine

7 Ausgaben für die Unternehmensübernahme (Erbabfindungen, Notar- und Gerichtsgebühren usw.) sowie alle betriebsnotwendigen Investitionen wie neue Maschinen für die Außenwirtschaft oder der Bau von Wirtschaftsgebäuden gefördert werden. Für solche Ausgaben wurde ein Zuschuss von gewährt. Dabei mussten die förderungsfähigen Ausgaben jeder geförderten Person mindestens bei EUR liegen. Das Programm wurde im laufe der Jahre unterschiedlich stark in Anspruch genommen. (2002 = 100, 2003 = 15, 2004 = 12, 2005 = 19, 2006 = 26, 2007 = 33, 2008 = 42, 2009 = 47, 2010 = 92, 2011 = 83 Fälle.) Die Halbzeitbewertung zum rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramm der Förderperiode 2007 bis 2013 zeigte, dass die Förderung der erstmaligen Niederlassung die Hofübernahme geringfügig erleichtert hat, aber als Anreiz für die Hofübernahme allein bei weitem nicht ausreicht. Die Kritikpunkte der Halbzeitbewertung lassen sich wie folgt zusammenfassen : es handelte sich überwiegend um Mitnahmeeffekte: Auswirkungen auf die Altersstruktur der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter konnten nicht festgestellt werden. Das Problem oftmals fehlender geeigneter Hofnachfolger in landwirtschaftlichen Betrieben und daraus folgender Betriebsaufgaben wurde durch das Programm nicht oder nur unzureichend gelöst. Deshalb wurde die Maßnahme eingestellt und der Mitteleinsatz auf die eigentliche Investitionsförderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms konzentriert. Dort wurden die Rahmenbedingungen verbessert. Ein Informationsblatt zum Agrarinvestitionsprag ramm (AFP) ist beigefügt. 2. Förderung von Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der Landwirtschaft können auch Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung in Landwirtschaft und Weinbau gefördert werden. In diesem Zusammenhang können zum Beispiel unterstützt werden: Im touristischen Bereich: Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, andere Investitionen in Tourismus-, Freizeit- und Bildungsbetriebe (z. B. Beherbergung von Urlaubsgästen, Wohnmobilstellplätze, Angebote für Freizeitaktivitäten zum Spielen, Reiten, Besichtigen oder zu Tagungs- und Seminardurchführungen etc.),

8 Bäuerliche Gastronomie und Investitionen in Gaststättenbetriebe (z. B. Straußwirtschaft, Gutsausschank, Bauerncafe). In anderen Bereichen: Direktvermarktung (Verkaufsräume, Vinotheken), Investitionen in Dienstleistungsbetriebe für die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken (z. B. Buffet-, Party- oder Seniorentischservice), Investitionen in Handwerksbetriebe (z. B. Herstellung von Back- und Süßwaren, Käse, Wurst und Getränken, Töpfern, Klöppeln, Trachtenschneid erei, Korbflechten, Herstellung von Wachskerzen, Holzspielzeug und Schnitzereien), Familien- und Altenbetreuung oder Natur- und Landschaftspflege. Ziel ist, durch die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten für landwirtschaftliche Unternehmen zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit zu erschließen und die Wirtschaftskraft und Attraktivität des ländlichen Raums zu steigern. Mit der Investitionsförderung soll den landwirtschaftlichen Unternehmerfamilien ein Anreiz geboten werden, hierzu die notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes soll durch entsprechende Impulswirkungen der Investitionstätigkeit gefördert und die flächendeckende Bewirtschaftung aufrecht erhalten werden. Angesichts des Strukturwandels in der Landwirtschaft dient die Förderung auch der Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz, der Schaffung neuer Einkommensquellen und zusätzlicher Arbeitsplätze für landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig kann durch die erneute Nutzung das von der landwirtschaftlichen Bausubstanz geprägte Ortsbild erhalten und für z. B. touristische Zwecke aufgewertet werden. Für eine Förderung gelten u.a. folgende Voraussetzungen : Es muss sich um den Inhaber eines Unternehmens der Landwirtschaft oder seinen Ehegatten handeln. Prosperitätsgrenze (positive Einkünfte): höchstens /Jahr. Berufliche Fähigkeiten des Unternehmers für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens Investitionskonzept zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Investitionsvorhaben.

9 Vorhaben für Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen" müssen mindestens die Anzahl von sechs Gästebetten erreichen und dürfen nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden. Die Obergrenze der Zuschüsse beträgt Euro innerhalb von 3 Jahren, die Zuschusshöhe 25 % der förderfähigen Kosten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei Euro. Zuständig für die Umsetzung dieser Fördermaßnahme ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel - Abteilung Einzelbetriebliche Förderung und Marktförderung - in Bernkastel-Kues, Görresstraße 10, Bernkastel-Kues, Tel /956-0, (mit Dienstsitzen in Mayen und Neustadt a.d.w.) 3. Entwicklungsprogramm EULLE I LEADER-Ansatz Informationen zu den Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für im Tourismussektor tätige KMU nach dem Entwicklungsprogramm EULLE / LEADER Ansatz enthält die ISS-Broschüre Eröffnen Sie neue Perspektiven. Förderprogramme für das Tourismusgewerbe". (Siehe Vorlage EK 17/1-35, Anlage Seite ) Die Broschüre steht auch auf der Homepage der ISS unter der Adresse zum Download bereit

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