HINWEISE FÜR DIE DÜNGUNG NACH BODENUNTERSUCHUNGSERGEBNISSEN

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1 HINWEISE FÜR DIE DÜNGUNG NACH BODENUNTERSUCHUNGSERGEBNISSEN Die Kalkversorgung Durch die Bestimmung des ph-wertes wird indirekt auch der Kalkbedarf bestimmt. Nachstehende Werte sollten angestrebt werden: Anzustrebende ph-werte Bodenart (Bodenschwere) Grünland Ackerland Hafer, Roggen, Kartoffel Ackerland übrige Kulturen schwere Böden um 6,0 über 6 über 6,5 mittlere Böden um 5,5 über 5,5 über 6 leichte Böden um 5,0 über 5 über 5,5 Als Erhaltungskalkung sollten: ca kg CaO alle 3 Jahre am Acker ca kg CaO alle 4 Jahre am Grünland gegeben werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Kalkes ist folgendes zu beachten: Wirkungsgeschwindigkeit der Kalkform Branntkalk sehr rasch wirksam Mischkalk rasch und nachhaltig Kohlensaurer Kalk sehr langsam wirksam Auf eine regelmäßige Kalkversorgung sollte geachtet werden. Insbesondere Leguminosen sind besonders dankbar für eine ausreichende Kalkversorgung. Der Phosphor- und Kaligehalt (siehe Tabelle 10,12,30,34) Der Phosphor- und Kaligehalt des Bodens wird in mg/1000 g Feinboden angegeben. Die Einteilung der Werte in Gehaltsklassen. Interpretation der Gehaltsklasse: Die Aussagen gelten sinngemäß auch für Kali Gehaltsklasse A: In dieser Gehaltsstufe ist es sinnvoll, bei phosphorbedürftigen Kulturen (Mais, Leguminosen) über den Entzug zu düngen. Dabei sollte in etwa das 1,5-fache des Entzuges angestrebt werden. Bei allen übrigen Kulturen sollte in etwa der Entzug gedüngt werden. Ein Aufdüngen in höhere Gehaltsklassen ist lediglich bis Stufe B sinnvoll. Gehaltsklasse B und C: Eine Düngung nach dem Entzug der Fruchtfolge ist durchaus ausreichend. Gehaltsklasse D: Die Düngung sollte den Entzug nicht mehr überschreiten. Eine Reduktion auf den halben Entzug empfiehlt sich. Ein Verzicht auf eine mineralische Düngung ist möglich und sinnvoll. Gehaltsklasse E: Ab der Gehaltsklasse E sollte auch bei ausschließlicher Anwendung von Wirtschaftsdüngern geachtet werden, dass die Düngegabe den Entzug nicht mehr überschreiten. 1

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3 Der Magnesiumgehalt (siehe Tabelle 13) Die Gehaltsklassen für Magnesium werden ebenso wie bei Kali in Abhängigkeit von der Bodenschwere eingeteilt und in mg/1000 g Feinboden angegeben. Die Beurteilung der Gehaltsklassen erfolgt gleich wie bei Phosphor und Kali. Magnesium wird ebenso wie Calzium (Kalk) ausgewaschen und ist meist laufend mit der Erhaltungskalkung (magnesiumhältige Düngekalke) oder mit Mineraldünger zuzuführen. 3

4 Spurenelemente (siehe Tabelle14,45) Spurenelementuntersuchungen sind meist nur in Problemfällen notwendig und sinnvoll, um hiermit Erklärungen für bestimmte Wachstumsbeeinflussungen finden zu können. Auch bei sehr niedrigen Gehalten sollte meist keine Aufdüngung durchgeführt werden, sondern diese Elemente gezielt zu bedürftigen Kulturen eingesetzt werden. Kupfer, Zink: Kommt im Viehbetrieb ausreichend über Wirtschaftsdünger in den Boden. Natrium: Im Grünland kann es bei Problemen sinnvoll sein, auch auf Natrium zu untersuchen. Der Natriumgehalt im Boden sollte ca. 20% des Kaligehaltes betragen. Eine ausreichende Natriumversorgung für die Tiere erfolgt am besten über Viehsalz. 4

5 Der Humusgehalt Der Humusgehalt hat vor allem im Ackerbau einen hohen Stellenwert. Unzureichende Gehalte wirken sich nachhaltig auf Puffervermögen, Krümelstruktur, Luft und Wasserführung, Nährstoffnachlieferung aus. Durch gezielte Zufuhr von organischer Substanz über Wirtschaftsdünger, Kompost, Gründüngung, Ernterückstände und Strohdüngung kann die Humussituation verbessert werden. Weites hat die Bodenbearbeitung einen Einfluss auf den Humusgehalt. Je öfter bearbeitet wird, umso höher der Abbau. Orientierungswerte für Nährstoffgehalte von in der Praxis vorkommenden Wirtschaftsdüngern in m³ Anmerkung: Die Zahlen dieser Tabelle stellen Mittelwerte dar, die stark schwanken können. Die vorrangige Möglichkeit stellt die betriebsspezifische Ermittlung des N-Gehalts dar (Berechnungsvorgang: N-Anfall aus der Tierhaltung je nach Wirtschaftsdüngersystem durch die anfallende Wirtschaftsdüngermenge dividiert = Nährstoffgehalt pro m³). Art der Tiere und des Wirtschaftsdüngers N- Jahreswirkung TM- Gehalt Gew % N ab Lager N feldfallend P 20 5 K 20 org. Substanz kg/m 3 Rinder Milchkühe (inkl. Nachzucht) Rottemist ,4 4,0 1,2 4,2 9,1 129 Stallmistkompost ,1 1,9 0,2 2,0 4,4 62 Stallmist (einstreuarm) ,2 2,9 1,5 2,5 4,2 145 Jauche ( unverdünnt") 3 3,4 3,0 3,0 0,2 9,5 13 Gülle (1:1 verdünnt) 5 2,0 1,7 1,2 1,0 3,3 38 Gülle (unverdünnt) 10 3,9 3,4 2,4 2,0 6,5 76 Mastrinder (Maissilage) Gülle (unverdünnt) 10 5,2 4,5 2,3 2,5 5,0 75 Mastkälber Gülle (unverdünnt) 5 6,1 5,3 2,7 2,5 4,0 35 Schafe (inkl. Lämmer) Tiefstallmist ,3 3,9 2,0 2,1 4,9 140 Pferde Stallmist ,3 2,1 1,5 3,0 113 Schweine (bei Phasenfütterung bzw. N- und P-reduzierter Fütterung sind die entsprechenden N- und P 2 O 5 -Gehalte um 20 % zu reduzieren) Zuchtsauen Stallmist 25 4,2 3,8 1,9 5,5 3,6 182 Jauche 2 3,9 3,4 3,4 1,0 3,0 8 Gülle (1:1 verdünnt) 5 3,2 2,8 2,2 2,2 2,0 38 Gülle (unverdünnt) 10 6,4 5,6 4,5 4,4 4,0 76 Mastschweine Gülle (Futtergrundlage MKS- 5 5,2 4,5 3,6 3,5 3,5 35 CCM) Gülle (Futtergrundlage Getreide) 10 6,9 6,0 4,8 5,0 4,0 75 Tiefstallmist 30 7,4 6,7 3,4 4,6 7,3 - Geflügel Legehennen Frischkot (= unverd. Gülle) 10 2,6 2,3 2,0 2,5 1,5 38 Trockenkot 50 8,5 7,7 3,9 12,0 7,0 180 Masthähnchen (Broiler) Festmist 60 9,2 8,4 4,2 10,0 8,0 250 Puten Festmist 50 7,7 7,0 3,5 10,0 8,

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7 Düngung unter ÖPUL 2007 Bedingungen Erweiterung der Beratungsbroschüre Stand November

8 Düngung unter ÖPUL 2007 Bedingungen!!! GRUNDANFORDERUNG AN DIE PHOSPHORDÜNGUNG Als Grundanforderung für ÖPUL 2007-Maßnahmen sind als Grundanforderung u.a. Mindeststandards für die Phosphordüngung vorgeschrieben. Im Folgenden wird die Umsetzung dieses Mindeststandards dargestellt. 1. Ausschließlicher Einsatz von Wirtschaftsdünger (incl. organischen Sekundärrohstoffen) Bei EINHALTUNG der Vorgaben des Aktionsprogrammes Nitrat bzw. der Vorgaben des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdüngern wird davon ausgegangen, dass mit der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Stickstoffaufzeichnungen gem. Anhang E der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 auch die Empfehlungen bezüglich der Phosphordüngung abgedeckt werden. 2. IP Betriebe, die an einer IP-Maßnahme teilnehmen, müssen Maßnahmenspezifische P-Aufzeichnungen führen. Wenn diese entsprechend vorhanden und eingehalten sind, gelten für diese Betriebe ebenfalls die Grundanforderungen an die Phosphordüngung als eingehalten. 3. Obergrenze für P-Mineraldünger Zusätzliche Phosphordüngung aus Handelsdünger über 100 kg/ha Phosphor sind zu dokumentieren und zu begründen (Schaukeldüngung, Bodenuntersuchung niedrige oder sehr niedrige Versorgung, Rechnungen,...). 4. Bilanzierung bei Einsatz von P-Mineraldünger (Saldo!) Wird am Betrieb P-Mineraldünger eingesetzt, ist jährlich eine betriebsbezogene Nährstoffsaldierung zu berechnen, indem der P-Einsatz gleich oder geringer sein muss als der P-Bedarf der Kulturen. Bezüglich der Grundanforderung für die Phosphordüngung sind die Empfehlungen für die sachgerechte Düngung des Fachbeirates für Bodendüngung 6. Auflage (SGD) zu berücksichtigen. Als Ergänzung und in Anlehnung zum Formular für die Stickstoffberechnung betriebsbezogen wird ein Formularsatz samt Tabellenanhängen aus der SGD 6. Auflage beigelegt. Mit dieser Berechnungshilfe kann der P-Saldo aus Wirtschaftsdünger und P-Mineraldünger sowie P-Anteil aus Sekundärrohstoffen (Biogasgülle, Klärschlamm, Klärschlammkompost) errechnet werden. Ergebnis: Wenn der P-Saldo 0 bzw. einen negativen Saldo ergibt, gelten wie bei der Berechnung des N-Saldo die Vorgaben gem. Grundanforderung Düngung für ÖPUL-Teilnehmer als eingehalten. Andernfalls ist Vorsorge zu treffen, dass entsprechend weniger Phosphor z.b. aus Mineraldünger zum Einsatz kommt, bzw. in den nächsten Jahren keine zusätzliche P-Düngung aus Mineraldünger erfolgt. Die Empfehlungen der SGD 6. Auflage betreffend, der Phosphordüngung sind im Mittel von 5 Jahren einzuhalten. Vorsorge für die Vor Ort Kontrolle: Betriebe mit der Maßnahme Bio oder UBAG müssen entsprechend der Maßnahmenvorgaben die N-Berechnung betriebsbezogen und Teilnehmer an der Maßnahme UBAG auch noch die schlagbezogenen Aufzeichnungen gem. Anhang E der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 am Betrieb aktuell vorliegend haben. Neben diesen Aufzeichnungen ist für alle Teilnehmer am ÖPUL 2007 anzuraten, anhand der anliegenden Formulare den jeweiligen Phosphoranfall (Tierhaltung, andere P-Dünger) und den Phosphorbedarf gemäß der Kulturen gegenüberzustellen, um so den Betriebsbezogenen P-Saldo zu errechnen. LK-Düngerrechner neue Version Der LK Düngerrechner ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern hilft bei der Erfüllung der Aufzeichnungsverpflichtungen. Eine neue, verbesserte und an den derzeit letzten Stand der Vorgaben angepasste Version kann kostenlos unter heruntergeladen werden. Quellennachweise: Sachgerechte Düngung 6. Auflage ( Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ( Beratungsbroschüre Düngung im ÖPUL 2007 inklusive Schlagaufzeichnungen, welche allen UBAG-Teilnehmern (Herbstantrag 2007) zugesandt wurde. Falls Exemplare benötigt werden sind diese über die Landwirtschaftskammer bzw. über Ihre zuständige Außenstelle erhältlich. Autoren: Landwirtschaftskammer Kärnten: Referat 6 (Pflanzliche Produktion) Referat 7 (Eu-Förderungen, Bergbauernfragen) 8

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