Johannes-Passion im Kloster
|
|
- Minna Falk
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März März/2012 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 20. Jahrgang/Nr. 3 Johannes-Passion im Kloster Nach dem erfolgreichen und gelungenen Auftakt am 6. Januar in der Klosterschule Roßleben beginnt nun der Vorverkauf für das zweite Konzert im Rahmen der Konzertreihe Glanz und Pracht protestantischer Kirchenmusik an Unstrut und Kyffhäuser. In der Barockkirche Kloster Donndorf kommt am 5. April (Gründonnerstag) um Uhr Johann Sebastian Bachs Johannes-Passion zur Aufführung. Die vertonte Passionsgeschichte, also dem biblischen Bericht vom Leiden und Tod Jesu Christi, wird heute meist als Konzertmusik aufgeführt, hatte ihren ursprünglichen Platz jedoch im Gottesdienst und wurde somit am Karfreitag 1724 in der Leipziger Nikolaikirche unter Bachs Leitung uraufgeführt. Die Konzertbesucher dürfen sich, wie bereits in Roßleben, auf das Barockorchester Merseburger Hofmusik, das Collegium Vocale Leipzig sowie namhafte Solisten unter der Leitung von Gewandhausorganist Michael Schönheit freuen. Und auch diesmal werden wieder einige außergewöhnliche Instrumente alter Mensur wie Laute, Gambe, Traversflöte zu sehen und zu hören sein. Eintrittskarten zum Vorverkaufspreis von 10,00 Euro bzw. 6,00 Euro (ermäßigt) gibt es ab sofort in der Tourist-Information Wiehe (034672/69807), der Ländlichen Heimvolkshochschule Donndorf (034672/8510) und in der Stadtverwaltung Wiehe (034672/8918) sowie in den Tourist-Informationen Bad Frankenhausen und Sondershausen als auch an der Abendkasse. Man muss also keine langen Wege in Kauf nehmen, um an die begehrten Karten zu gelangen. Die Musikliebhaber können sich terminlich auch schon auf das danach folgende Konzert im Rahmen des Festivals einstimmen: Klingendes Mühlhausen heißt es am Samstag, dem 05. Mai. Ab Uhr gibt es Städtische Musik des 17. und 18. Jahrhunderts, eine dreigeteilte Veranstaltung in der historischen Rathaushalle, der Kirche St. Marien und in der Kornmarktkirche. Weitere Infos auch unter
2 26 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Sprechzeiten & Termine Stadtverwaltung Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Bürgermeisterin Wiehe Dienstag Uhr bis Uhr Bürgermeistersprechstunden in Donndorf Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Wiehe finden in der Gemeindeverwaltung Donndorf, Kölledaer Str. 2, Donndorf wie folgt statt: jeden Dienstag: Uhr bis Uhr Darüberhinaus können nach Voranmeldung unter / 89-0 weitere Termine vereinbart werden. Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung während der Bürozeiten wir folgt erreichen: Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890 Bürgermeisterin, Frau Holbe 890 Sekretariat, Frau Petzoldt 890 Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915 Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915 Hauptamt, Frau Wemme 8918 Kämmerei, Liegenschafts- und Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913 Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923 Buchhaltung, Frau Metzler 8916 Kasse, Frau Schirmer 8917 Liegenschaften, Frau Dölgner 8927 Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922 Bauamt, Frau Mewes 8912 Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920 Ordnungsamt, Herr Stelzer Bauhof, Herr Kaebel Fax-Nr Internet: Das Heimathaus in Donndorf Mo., Mi., Do.: 8.30 Uhr Uhr, Uhr Uhr Di.: 8.30 Uhr Uhr, Uhr Uhr Fr.: 9.30 Uhr Uhr Bahnhofstr. 26, Tel , ab Uhr Tel Erwachsene: 1,00 Euro und Kinder: 0,50 Euro Sprechzeiten des Revierförsters Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr bis Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Wiehe, Leopold-von-Ranke- Str. 33, Wiehe, (Tel: 0172/ , Thomas Deilmann) Sunshine Hausverwaltung Eisenach Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und Eigentumswohnungen in Wiehe sowie der Gemeinde Donndorf: Wiehe, im Rathaus, Zimmer 7, Tel.: /8924, jeweils dienstags, am und von Uhr bis Uhr Touristinformation Wiehe in Wiehe, August-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten: Mai bis September, Montag - Samstag Uhr bis Uhr Oktober bis April, Montag - Freitag Uhr bis Uhr Die Alte Schule Schulstraße 5, Wiehe Heimatmuseum z. Zt. Montag bis Freitag, bis Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: oder Bibliothek dienstags und donnerstags Uhr bis Uhr, Tel.: Rankemuseum Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses Besuch nach Vereinbarung, Tel.: 890 oder Öffnungszeiten der Bibliothek in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf: Montag - Freitag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Schloss Wiehe Polizeisprechstunde Wiehe, im Rathaus, Zimmer 8 jeden 1. und 3. Dienstag: Uhr bis Uhr und jeden Donnerstag: Uhr bis Uhr Abfallentsorgung Hausmüll Wiehe und Garnbach und Hechendorf und Langenroda und Donndorf und Kloster Donndorf und Kleinroda und Bio-Abfall Wiehe und Garnbach und Hechendorf und Langenroda und Donndorf und Kloster Donndorf und Kleinroda und Blaue Tonne Gelbe Tonne Wiehe Garnbach Hechendorf Langenroda Donndorf Kloster Donndorf Kleinroda Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss für die kommende Ausgabe des Stadtboten ist der 20. März 2012, Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe ist der 30. März 2012
3 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Toller Fasching dank Guter Geschäfte Super Stimmung gab es am 10. Februar im Freizeittreff Wiehe beim diesjährigen Fasching. Doch bevor gefeiert werden konnte, musste erst mal der Raum schön geschmückt werden. Dies passierte vormittags und alle halfen mit. Viele Luftballons, Luftschlangen und natürlich auch Konfetti wurden gebraucht. Und ganz wichtig und unbedingt am Vormittag noch zu erledigen, war ein Besuch im Rathaus. Warum der Besuch im Rathaus so wichtig war, erfuhren die Kinder erst vor Ort bei Frau Kühne. Sie überreichte stellvertretend für die Stadt Wiehe einen großen Karton mit vielen leckeren Pfannkuchen an das Team vom Freizeittreff und wünschte eine tolle Faschingsfeier und guten Appetit. Da staunten die Kinder nicht schlecht. Die Pfannkuchen waren Teil unserer Vereinbarung, welche die Betreuer vom Treff mit der Stadt Wiehe auf dem Marktplatz für Unternehmen und Gemeinnützige am 17. November 2011 in den Räumlichkeiten der VHS-Bildungswerk in Thüringen GmbH, Roßleben, getroffen haben. Das Beste an dieser Vereinbarung war, dass es hier nicht um Geld ging, sondern um gegenseitiges Geben und Nehmen. Konkret hieß das nun, die Stadt unterstützt den Treff mit Pfannkuchen zum Karneval und im Gegenzug bietet der Freizeittreff eine Malstraße an. Die Stadt Wiehe hat ihren Teil nun erfüllt und so den Kindern eine große Freude gemacht. Das Mehrgenerationenhaus des Kreisjugendringes Kyffhäuserkreis e.v. hatte den Marktplatz unter dem Motto Gute Geschäfte für Roßleben und Wiehe initiiert. 32 Akteure aus dem gemeinnützigen sowie dem gewerblichen Sektor nahmen daran teil. Insgesamt wurden 48 Vereinbarungen an diesem Tag 27 geschlossen. Eine tolle Veranstaltung zum gegenseitigen Nutzen! Gut gelaunt ging es dann ab Uhr mit dem Kinderfasching im Treff los. Die Kinder kamen bunt kostümiert. Ob Clown, Polizistin, Hexe, Pirat, Phantom oder Engel - alle hatten riesigen Spaß bei vielen, lustigen Spielen und ließen sich alles gut schmecken. Auf diesem Wege möchten sich die Betreuer und Kinder vom Freizeittreff Wiehe herzlich bei allen bedanken, die zum Gelingen der Faschingsfeier beigetragen und uns unterstützt haben. Das Team vom Treff
4 28 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf Beitragssatzung für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Klosterstraße vom Aufgrund der 22 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (THürKAG) und des 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie i. V. m. 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf hat der Gemeinderat Donndorf in seiner Sitzung am folgende Satzung mit Beschluss - Nr /2011 beschlossen: 1 Wiederkehrende Beiträge Die Gemeinde Donndorf erhebt wiederkehrende Beiträge für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Klosterstraße laut der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf. Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf 2 Anteil der Beitragspflicht Straßenbeleuchtung Klosterstraße nach Anweisung im Generalverkehrsplan der Gemeinde Donndorf. Die Höhe des Beitragssatzes beträgt 0,49 Euro pro m² gewichteter Grundstücksfläche. Die Berechnung zur Ermittlung des Beitragssatzes ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil der Satzung ist. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Donndorf, den Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: Eingang in der Stadt Wiehe, Erfüllende Gemeinde für Donndorf, am: Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf Stadtbote Wiehe am: G. Holbe, Bürgermeisterin Siegel
5 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 22. April Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Wiehe und die Wahl des Landrates im Kyffhäuserkreis in der Stadt Wiehe und in der Gemeinde Donndorf wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl ( April 2012) während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Wiehe: Montag und Mittwoch von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Dienstag darüber hinaus bis Uhr, Donnerstag, d. 05. April abweichend von der üblichen Dienstzeit bis Uhr, in Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 3, oder in Vertretung im Hauptamt, Zimmer 13, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme über ein Bildschirmgerät bereitgehalten. Am Freitag, d. 06. April, (Karfreitag als gesetzlicher Feiertag) ist die Verwaltung geschlossen. An diesem Tag besteht jedoch die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen in den Briefkasten der Stadtverwaltung Wiehe einzuwerfen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl ( April 2012) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Wiehe, Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Einwohnermeldeamt, Zimmer 3, oder in Vertretung im Hauptamt, Zimmer 13, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (01. April 2012) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (20. April 2012), bis Uhr, bei der Stadtverwaltung Wiehe, Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33 im Einwohnermeldeamt, Herrn Moritz, Zimmer 3, oder in Vertretung im Hauptamt, Frau Wemme, Zimmer 13, mündlich oder schriftlich per Fax: /89-14 beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (21. April 2012), Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Fortsetzung nächste Seite 29
6 30 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Stadtverwaltung Wiehe, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. April 2012 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. 6. Erreicht keiner der Bewerber im ersten Wahlgang am 22. April 2012 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 6. Mai 2012, von 8.00 Uhr bis Uhr eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Eine nochmalige Auslegung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt; ebenfalls werden keinen neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können bereits mit dem Antrag auf Erteilung der Unterlagen für die Bürgermeister-/Landratswahl beantragt werden. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl einen Wahlschein nach 13 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Im Übrigen werden Wahlscheine für die Stichwahl nach den 13 bis 16 ThürKWO erteilt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Wiehe, d , MORITZ, Wahlleiter Bekanntmachung 1. Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Wiehe findet am Dienstag, d. 20. März 2012, um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Wiehe, Leopold-von-Ranke-Str. 33, Wiehe statt. Tagesordnung: 1. Verpflichtung der Beisitzer und des Schriftführers 2. Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge ( 4 Abs. 5 und 6, 17 Abs. 4 ThürKWG sowie 22 ThürKWO) für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wiehe Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Wiehe, Mitteilungen der Verwaltungen Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Mitarbeiterin Liselotte Weise Sie ist am im Alter von 89 Jahren verstorben. Von 1969 bis 1982 war sie in unserer Kommunalverwaltung mit Kompetenz und Engagement im Liegenschaftsbereich tätig. Wir werden Liselotte Weise in dankbarer Erinnerung behalten und ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Dittmer Bürgermeisterin Ende des amtlichen Teils Mewes Personalratsvorsitzende MORITZ, Wahlleiter Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Die gesetzliche Frist für die Meldung der Mikrochipkennnummer und der Haftpflichtversicherung von Hunden, die bereits vor in Kraft treten des o.g. Gesetzes in Haltung waren, ist ausgelaufen. Die Stadtverwaltung ist dabei, alle säumigen Hundehalter mittels einer Verwarnung ohne Verwarngeld nochmals aufzufordern, ihrer Pflicht kurzfristig nachzukommen. Sollte der Gesetzespflicht jedoch auf Dauer nicht Folge geleistet werden, sieht der Gesetzgeber Bußgeld vor. Es ist daher im eigenen Interesse, die Meldung schnellstmöglich nachzuholen. Sollte bei Ihrem Hund die Ausnahme von der Chip- und/oder Haftpflichtversicherungspflicht greifen, dann weisen Sie uns dieses durch ein begründetes tierärztliches Attest nach. Erst vor wenigen Tagen hat das Thüringer Innenministerium eine Ausnahme für die Pflicht auf Haftpflichtversicherung zugelassen. Diese ist bei alten und/oder kranken Tieren mit geringer Lebenserwartung möglich. Weiterhin ist eine Ausnahme von der Chip-Pflicht möglich, wenn tiergesundheitliche Gründe gegen das Chippen sprechen. Stadtverwaltung Wiehe
7 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März Dank an Rentnerbrigade Seit Jahren ist die Benutzung des Weges vom Schloss (unterhalb des Wirtschaftsgebäudes) zum Friedhof nicht möglich gewesen. Der Hang unterhalb des Gebäudes war durch die Bauschäden unsicher und wurde gern von Kindern benutzt, um herumliegende Steine in den unten angrenzenden Stadtteich zu rollen. Nun haben sich Detlev Braasch und Reinhard Butzmann daran gemacht und zur ersten Sicherung einen ca 50 m langen Drahtzaun gezogen. Das Material (Säulen und Draht)ist vom Bauhof bereitgestellt worden. Für die Aufstellung der Säulen und die Anbringung des Drahtes haben beide Männer zahlreiche Stunden gemeinnützig erbracht. Der Weg wird noch mit Split abgestreut und kann ab wieder genutzt werden. An dieser Stelle danke ich beiden Stadträten herzlich für ihren Einsatz. Ich freue mich, dass durch diese Maßnahme unser städtischer Bauhof entlastet wurde. Vielleicht ist dies auch ein Ansporn, dass die eine oder andere kleine Maßnahme von rüstigen Rentnern oder anderen Bürgerinnen zur Verschönerung unserer Stadt durchgeführt werden. Danke lieber Detlev und lieber Reinhard. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin Benutzung der Turnhalle Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist Ilona Krüger, Kleine Weidengasse 12, Donndorf, Tel / G. Holbe, Bürgermeisterin Information für alle Nutzer einer Hauskleinkläranlage Leider musste unser langjähriges Entsorgungsunternehmen Fäkaliendienst Gottfried Schröck aus Bottendorf den Betrieb zum Jahresende 2011 einstellen. Damit ist die Entsorgung der Hauskleinkläranlagen zurzeit nicht möglich. Die Stadtverwaltung ist bemüht, einen Ersatz zu finden. Jedoch ist aus den schon vorliegenden Angeboten erkennbar, dass sich der Preis pro Kubikmeter erhöhen wird. Deswegen werden weitere mögliche Partner gesucht, um die Kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in diesem Jahr noch keine Erinnerungen zur Abfuhr der Kläranlagen herausgegeben. Sollte jedoch dringender Handlungsbedarf bestehen oder sollten Havarien auftreten, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung (8912). Kammel, Bau- und Ordnungsamt Notvorstand bei der Jagdgenossenschaft Die Amtszeit des Jagdvorstandes Donndorf ist am ausgelaufen. Gemäß 9 Abs. 2 Satz 3 Bundesjagdgesetz und in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde des LRA Kyffhäuserkreis werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand wahrgenommen, solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat. Eine Einberufung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Donndorf zur Neuwahl des Vorstandes ist im Mai/ Juni 2012 vorgesehen. Schriftliche Einladungen erfolgen zu gegebener Zeit. Bis dahin fungieren die Bürgermeisterin Frau Gudrun Holbe bzw. im Vertretungsfall der stellvertretende Bürgermeister Herr Dieter Heyne als Notvorstand. G. Holbe, Bürgermeisterin Jürgen Jakob in seinem Amt bestätigt Mit einem eindeutigen Ergebnis wurde der Altriper Bürgermeister Jürgen Jakob am zur Bürgermeisterwahl in seinem Amt bestätigt. Bei einer Wahlbeteiligung von 38 % wurde er mit 91,7 % gewählt. Im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Wiehe, aber auch im Namen der Bürgerinnen und Bürgern habe ich Glückwünsche übermittelt. Dagmar Dittmer, Bürgermeisterin Kinder- und Jugendzeltlager In der Zeit vom findet in diesem Jahr das Kinder- und Jugendzeltlager in Altrip statt. Kinder im Alter zwischen 8 bis 15 Jahren haben die Möglichkeit daran teilzunehmen. Anmeldungen ab sofort bei der Stadtverwaltung Wiehe, Zimmer 5, Frau Ummard, Tel.: 8923 Stadtverwaltung Wiehe Mitteilung vom Fundbüro Im Fundbüro der Stadt Wiehe wurden abgegeben: - 1 Schlüssel - 1 Schlüsselbund mit Schlüsselband - 2 Damenfahrräder Die Gegenstände können während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Wiehe im Fundbüro der Stadt Wiehe abgeholt werden. Stelzer, Ordnungsamt Mitteilungen anderer Behörden Haus- und Straßensammlung Der THEPRA Landesverband Thüringen e. V., als selbstständige Organisation im PARITÄTischen Landesverband Thüringen, führt in der Zeit vom 19. März 2012 bis zum 2. April 2012 eine durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte Haus- und Straßensammlung durch. Der THEPRA Landesverband Thüringen e. V. ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf vielfältigen Gebieten der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit tätig. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie von behinderten und betagten Mitbürgern in den jeweiligen Einrichtungen und Projekten am Sammelort. Entsprechend der Vorhaben der Einrichtungen und Projekte werden Ihre Spenden vor allem für zusätzliche Neuanschaffungen oder die Durchführung besonderer Maßnahmen genutzt. Die Personen, die mit der Sammlung beauftragt sind, führen zur Entgegennahme von Geldspenden nummerierte, abgesiegelte Sammellisten mit sich. Die erste Seite der Liste weist den Namen des Veranstalters, den Namen des Sammlers sowie die genehmigte Sammlungszeit und den Sammlungszweck auf. Der THEPRA Landesverband Thüringen e. V. dankt allen Spendern für die Unterstützung unserer Arbeit zum Wohle und im Interesse der Menschen unserer Region. THEPRA Landesverband Thüringen
8 32 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender 2012 der Stadt Wiehe, den Ortsteilen Langenroda, Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Art der Veranstaltung Veranstalter März Uhr Gaststätte Zur Tanne Jahreshauptversammlung Kleingartenverein Abendfrieden Wiehe ev Uhr Stadtpark, Festsaal Jahreshauptversammlung SV Rot-Weiß Wiehe und Sportlerball Uhr Gaststätte Zum Wolfs- Mitgliederversammlung FFW Langenroda tal Langenroda Uhr St. Ursula-Kirche Wiehe Andacht zur Eröffnung Kirchspiel Wiehe u. der Fahrradsaison mit Förderverein der anschließendem Kaffee- Kirchen zu Wiehe trinken im Gemeinderaum Uhr Ranke-Museum 2. Lesung Rankeverein Wiehe Uhr Heimathaus Donndorf Ostermarkt Verein Heimathaus/ Landfrauen April Uhr bis Barockkirche Konzertreihe Musik und Tourismusverband Uhr Kloster Donndorf Reformation Kyffhäuser e.v. Bad Bachs Johannespassion Frankenhausen (Träger) mit der Merseburger Hofmusik unter Leitung von Gewandhausorganist Michael Schönheit Uhr Kleingartenanlage Osterfeuer FFW Donndorf e.v. Donndorf Uhr Sportanlage im Osterfeuer SV Rot-Weiß Wiehe Gewerbegebiet Wiehe Uhr von Nausitz nach Zentraler Osterspazier- Kirchspiel Wiehe Ostermontag Gehofen gang des Kirchspiels Wiehe Uhr Gehofen Andacht mit anschließendem Kaffeetrinken Uhr DNT Weimar Winterreise Heimatfreunde Wiehe Anmeldungen bei Dr. Möbis, Ruf: / Uhr Alte Schule Plauderstunde Heimatfreunde Wiehe Uhr bis Stadtpark Wiehe Wahlen Stadt Wiehe Uhr Sportlerheim Wiehe Feuerwehr Langenroda Bürgerhaus Donndorf Gemeinde Donndorf Kloster Donndorf Feuerwehrdepot Uhr Ranke Museum 3. Lesung Ranke Verein Wiehe Uhr Stadtpark, Festsaal 17-jähriges Bestehen Tanzverein LaWie Tanzverein LaWie Uhr Treffpunkt an der Linde idyllische Führung um Naturführer in Langenroda Langenroda Christel Bauer Uhr Treffpunkt: Dorfeingang Eröffnung 700-Jahrfeier FFW Langenroda Langenroda mit Fackel- Stadtverwaltung Wiehe Umzug Uhr Marktplatz Wiehe Maibaumsetzen/Fackel- Stadtverwaltung Wiehe umzug Änderungen vorbehalten!
9 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März Bekanntgabe der Badegewässerliste Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese sind in der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) formuliert und festgeschrieben. Das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises gibt bekannt, dass gemäß 13 Absatz 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird. Für das Jahr 2012 sind für den Kyffhäuserkreis 2 Badegewässer ausgewiesen, die während der Saison durch das Gesundheitsamt überwacht und beprobt werden. Die Badewasserproben werden im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Bad Langensalza untersucht. Naturbad Bebraer Teiche, Greußener Straße 42, Sondershausen, Badesaison vom bis Naturschwimmbad Heldrungen, Oldislebener Weg 22, Heldrungen, Badesaison vom bis Nach 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen. Anfragen, Anregungen und Informationen zu den Badegewässern im Kyffhäuserkreis können bis zum an das Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis, Edmund - König - Straße 7, Sondershausen oder gsa@kyffhaeuser.de gerichtet werden. Sondershausen, den Peter Hengstermann, Landrat, Kyffhäuserkreis Schadstoffkleinmengensammlung Die nächste Schadstoffkleinmengensammlung führt die Fa. Remondis im Auftrag des Landratsamtes Kyffhäuserkreis zu folgenden Terminen durch: am , Uhr Uhr in Kleinroda/ Bushaltestelle am , Uhr Uhr in Donndorf/ Reinsdorfer Straße (nahe der Kirche) am , Uhr Uhr in Langenroda/ Buswendeschleife (Dorfteich) am , Uhr 9.35 Uhr in Garnbach/ Buswendeschleife am , Uhr Uhr in Wiehe/ Parkplatz Donndorfer Straße Angenommen werden beispielsweise Farb- und Lackreste, Kleber, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Spraydosen, Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Leuchtstoffröhren. Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke und defekte, unverschlossene Behältnisse. Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergegeben werden. Auch Firmen haben die Möglichkeit, (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge von 100 kg abzuliefern. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen abzugeben. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen. Es ergeht der Hinweis, dass Schadstoffe niemals unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz abgestellt werden dürfen. Dr. Fruth, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises Weltwassertag am 22. März 2012 Jährlich findet am 22. März der Weltwassertag statt. Er steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema. Der Weltwassertag 2012 hat das Motto Nahrungssicherheit und Wasser. Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt am 22. März 2012 in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr einen Tag der offenen Tür durch. In dieser Zeit kann die Kläranlage in Artern besichtigt werden: Kyffhäuser Abwasser-und Trinkwasserverband Sitz Artern, Bartels, Werkleiter Mitteilungen der Verwaltungen Zum Geburtstag in Wiehe Brada, Ilse Emmerich, Lutz Schirmer, Roswitha Runge, Horst Ulbricht, Siegfried Hecht, Gisela Finn, Martha Voigt, Giesela Schöne, Eckhard Ruppe, Gerda Walter, Dieter Dorniok, Reinhard Günther, Heinrich Meißner-Holldorb, Hannelore Dorniok, Wolfgang Fritsche, Karin Kunze, Rainer Scheiding, Edith Sommer, Hubertus Rammelt, Dieter Kummer, Horst Klöckner, Maria Staatz, Ludwig 86 in Garnbach Schnellhardt, Ursula 69 in Langenroda Jäger, Doris Daniel, Eberhard Beez, Angelika Reidemeister, Karl-Heinz 72 in Donndorf Mainzer, Inge Ruppelt, Doris Michael, Klaus Matzke, Charlotte Stolze, Volkmar Hoppmann, Siegrun Koch, Brigitte Fühler, Wolfgang Heller, Joachim Heller, Reinhard Sacha, Karl-Otto Wanka, Helga Rückert, Dietrich Jäger, Erika Platzer, Gisela 65 in Kloster-Donndorf Dittmann, Martin Bödger, Ruth Klopfleisch, Ilse 89 Herzlichen Glückwunsch!
10 34 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Unser diesjähriger Ostermarkt findet am 30. März ab Uhr am Heimathaus in Donndorf statt. Die Kinder aus dem Kindergarten Bummi Donndorf begrüßen den Frühling mit einigen Liedern, bevor die Ostereiersuche beginnt. Der Osterhase schaut persönlich vorbei. Die Erwachsenen können sich an Kaffee und Kuchen laben oder kleine Gestecke, österliche Dekorationen und Basteleien käuflich erwerben. Die Landfrauen und der Heimathausverein laden dazu recht herzlich ein. Weidauer, Heimathaus Donndorf Höhepunkte an der Grundschule : Schulbesuch durch ein Expertenteam : Mitgliederversammlung des Fördervereines 29./ : Osterprojekt : Schulcrosslauf : Bundesjugendspiele Unterrichtsfreie Tage: und Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Schule unter der Telefonnummer: / I. Reichelt, Schulleiterin Evangelische Gottesdienste 18. März Uhr Kloster Donndorf, Pfarrer Löffler 20. März Uhr Wohnstift Kloster Donndorf, Pfarrer Löffler 25. März Uhr Eröffnung der Fahrradsaison in der St. Ursula-Kirche in Wiehe mit Prior Schwarz, Pfr. Garbe und Pfr. Löffler 06. April Uhr Langenroda, Gottesdienst mit Abendmahl, Prediger Merzenich Uhr Donndorf, Gottesdienst mit Abendmahl, Prediger Merzenich Uhr Wiehe, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Garbe 08. April Uhr Wiehe, Pfarrer i.r. Braasch Uhr Langenroda, Pfarrer Löffler Bei Rück- und Anfragen sowie bei Kirchenbesichtigungen in der Stadt Wiehe erreichen Sie uns unter Tel.: / Bürozeiten im Pfarramt Wiehe: dienstags: 8.00 Uhr Uhr, Tel.: / oder / , Fax.: / 83221, .: Ev. Kirchspiel Wiehe Katholische Gottesdienste Sa., 17. März Uhr Wiehe, Beichtgelegenheit Uhr Donndorf, Beichtgelegenheit Uhr Donndorf Sa., 24. März Uhr Donndorf So., 25. März Uhr Wiehe Palmsonntag, 01. April Uhr Wiehe (mit Segnung der Palmzweige) Gründonnerstag, 05. April Uhr Wiehe Karfreitag, 06. April Uhr Wiehe: Kreuzweg Uhr Donndorf: Kreuzweg Karsamstag, 07. April Uhr Artern: Feier der Osternacht für alle Gemeinden Ostersonntag, 08. April Uhr Wiehe Ostermontag, 09. April Uhr Donndorf Sa., 14. April Uhr Donndorf So., 15. April Uhr Wiehe Änderungen werden vorbehalten! Für Rückfragen: Katholisches Pfarramt Roßleben, / 83186, Pfarrer O. Stöber Geburtstagsgratulation zum 90. Geburtstag Bürgermeisterin Gudrun Holbe überbrachte Frau Anny Mack am im Namen der Gemeinde Donndorf und des Gemeinderates Donndorf die herzlichsten Glückwünsche zum 90. Geburtstag. G. Holbe, Bürgermeisterin
11 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März Überraschung für Senioren Wie gewohnt, trafen sich die Mitglieder des Seniorenclubs Wiehe zur jährlichen Mitgliederversammlung in der Gaststätte Zum Wolfstal in Langenroda. Die Vorsitzende des Clubs, Inge Rammelt, legte in Ihrem Rechenschafts- und Finanzbericht alles dar, was das reichhaltige Programm den Seniorinnen und Senioren im letzten Jahr geboten hat. Nach einem kurzen Grußwort meinerseits gab es für die Anwesenden eine tolle Überraschung. Die Stadtmusikanten von Wiehe und die Liedertafel von Ziegelroda/ Roßleben überbrachten ihrerseits musikalische Frühlingsgrüße ins schöne Wolfstal. Die Idee entstand durch Familie Edelgard und Klaus Weber aus Langenroda, die damit ein Dankeschön an die treuen Zuhörer überbringen wollten. Zugleich sollte es eine kleine Auftaktveranstaltung zur 700 Jahrfeier des OT s Langenroda sein. Die Überraschung ist gelungen und im Namen unserer dankbaren Seniorinnen und Senioren, aber auch der anwesenden Gäste, bedanke ich mich bei Hannelore Kutscher und ihren Musikern sowie bei Harry Hermann und seinen Sängerinnen und Sängern für die Darbietungen in Langenroda. Dittmer, Bürgermeisterin Wetterverlauf vom * Niederschlag fielen 9,6 Liter. * Wind hatten wir an 26 Tagen, davon 10 Tage Starkwind mit Böen an 4 Tagen. * An einem Tag war Hochnebel zu verzeichnen. * Leichten Schneefall gab es vom zum mit einer Schneedecke von 3 cm. Bauernregel: Februar mit Frost und Wind, macht die Ostertage lind. Wetterbeobachter Donndorf Anzeigenannahme Kathrin Ernst Tel / Fleißige Männer aus Langenroda bereiten gegenwärtig einige Überraschungen für die 700 Jahrfeier des OT Langenroda vor. Wir freuen uns schon auf die bevorstehenden Feierlichkeiten und informieren in einer der nächsten Ausgabe ausführlich darüber. Veranstaltungen im Seniorenclub Uhr Gesprächsrunde Uhr Treffen der Hardangerfrauen Uhr Lichtbildervortrag Uhr Kraftfahrerschulung Uhr Gedichte und Verse Uhr Treffen der Romméspieler Uhr Spielnachmittag Uhr Handarbeitszirkel Uhr Wir feiern Frauentag Uhr Kaffeenachmittag Uhr Treffen der Hardangerfrauen Uhr Wir blättern in der Vergangenheit Uhr Geburtstagsfeier Uhr Spielnachmittag Uhr Treffen der Romméspieler Uhr Spielnachmittag Uhr Handarbeitszirkel Uhr Gymnastik mit Frau Lindner Uhr Unterhaltungsnachmittag Uhr Treffen der Hardangerfrauen Uhr Wir backen und verkosten Uhr Avonberatung Uhr Treffen der Romméspieler Uhr Spielnachmittag Uhr Handarbeitszirkel Uhr Gymnastik mit Frau Lindner Uhr Osterfest Uhr Treffen der Romméspieler Uhr Spielnachmittag Uhr Weltgesundheitstag Uhr Unterhaltungsnachmittag Uhr Treffen der Hardangerfrauen Uhr Lichtbildervortrag Uhr Kraftfahrerschulung Uhr Singen als Atemgymnastik Uhr Weinverkostung Uhr Handarbeitszirkel Uhr Frauenhilfe Uhr Kaffeenachmittag Rammelt, Seniorenclub
12 36 Stadtbote Wiehe, Freitag, 16. März 2012 Zweites Unternehmerfrühstück in der Rankestadt Viel politische Prominenz wurde am 18. Februar zum Unternehmerfrühstück nach Wiehe geladen. Unter den Gästen waren u.a. Christian Carius, Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Bundestagsmitglied Johannes Selle, Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe, Landrat des Kyffhäuserkreises Peter Hengstermann und Landrat des Burgenlandkreises Harri Reiche. Rund 80 weitere geladene Gäste vor allem aus Wiehe, Langenroda, Garnbach, Hechendorf, Donndorf und Kleinroda waren in den Stadtpark gekommen. Ziel der Veranstaltung war es, Politiker und Unternehmer der Region zum gemeinsamen Gespräch zu bringen. Ein gelungener Vormittag mit kaltem, selbstgemachtem Buffet, musikalischer Umrahmung von den Schülern Moritz Bachmann und Georg Schulz der Kreismusikschule und vor allem großer Spendenbereitschaft der Anwesenden. Insgesamt wurden 1.082,00 Impressum Stadtbote Wiehe Herausgeber: Stadt Wiehe Gemeinde Donndorf Verlag: Unstrut-Verlag Wiehe GmbH, Im Gewerbegebiet 1, Wiehe; Fon: Geschäftsführer: Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich für Text und Anzeigen). Verantwortlich für den amtlichen Teil sind die Bürgermeister Anzeigenleitung: Kathrin Ernst, Telefon: Druck: Buchdruckerei Sauer, Inh. M. Pöhnert, Roßleben, Telefon: Der Stadtbote Wiehe erscheint monatlich mit einer Auflage von Exemplaren. Die Verteilung erfolgt kostenlos an die Haushalte der Stadt Wiehe einschließlich der Ortsteile Langenroda, Garnbach und Hechendorf und an die Gemeinde Donndorf einschließlich der Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf. Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in Verbindung mit unseren allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50 Euro; Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten. Texte, insbesondere Termine werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, veröffentlicht. Urheberschutz besteht für alle vom Verlag gesetzten Texte und Anzeigen. Euro gespendet, die dem Schwimmbad in Wiehe zugutekommen werden. Hierfür nochmals ein großes Dankeschön! Dittmer, Bürgermeisterin Sei stark. hol dir Hilfe! Festveranstaltung anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer und zum 15-jährigen Bestehen der Außenstelle Kyffhäuserkreis des Weißen Rings, Samstag, den 24. März 2012, um Uhr, in der Veits-Kirche in Artern. Der Eintritt ist frei! Sie hören: Den Chor Kyffhäuser Lehrerstimmen, Leitung: Corina Schütze-Herrmann und Jenny Moog mit Klarinette und Saxophon. Sie sehen: Den Film Trigger ein Opferschicksal basierend auf einer wahren Begebenheit. Sie bekommen: Einblick in die Arbeit des Weißen Ring mit viel Info-Material. Wir bitten Sie um: Spenden für die Aktion des Weißen Ring im Kyffhäuserkreis Sportler setzen Zeichen für eine gewaltfreie Jugend Manfred Gerboth, Leiter der Außenstelle Kyffhäuserkreis, Postfach 1115, Artern, Telefon und Fax ( ). SBW U16/48/10 ANWÄLTE SCHÖTZ- HEINRICH ZIEGELRODAER STRASSE ROSSLEBEN Notrufnummern Notrufe Polizei 110 Feuerwehr/ Rettungsdienst 112 Not- und Bereitschaftsdienste DRK Rettungsdienst (Leitstelle) / Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ KAT 0172/ (Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda) Wasserwerk Wiehe: Herr Kammel 0173/ Fa. F. Bigeschke /60461 GSA 0180/ Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/
einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
MehrWahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.
Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Mehr04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -
MehrAmtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrAmtsblatt. Stadt Schleswig
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Mehr10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf
MehrGemeinde Eslohe (Sauerland)
AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften
MehrHerausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrGemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v
Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und
Mehrfür die Stadt Gronau (Westf.)
AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrAmtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im
MehrInhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren
19. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! hier: Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis; Erteilung von Eintragungsscheinen
MehrModalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017
Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum
MehrÜbersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008
Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.
MehrDatum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2
Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrA M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt
MehrAmtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,
Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
MehrStadt Rottenburg am Neckar
Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Mehr4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen
4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
MehrAMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF
Stadtbote Wiehe, Freitag, 21. Februar 2014 9 Februar/2014 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 22. Jahrgang/Nr. 2 3. Konzert des Loh-Orchesters im Stadtpark Humorvolle Huldigung mit dem
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft
MehrWahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,
Mehr1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des
MehrNetzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz
Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen
MehrAmtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Amtliches Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bestehend aus den Mitgliedsgemeinden: Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen,
MehrAmtsblatt KEIMZEIT. Das musikalische Highlight im September 2016 im Stadthaus Hermsdorf HERMSDORF. Akustik Quintett
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Hermsdorf Mörsdorf Reichenbach Schleifreisen St. Gangloff Amtliches Mitteilungsblatt und Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Jahrgang 22
MehrAmtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl
MehrSatzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe
MehrStadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte
Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar
MehrS a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
MehrVerfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013
Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit
MehrAmtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,
MehrLandkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.
Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl
MehrNr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0
AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem
MehrFH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45
FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-13 Seite 45 WAHLAUSSCHREIBEN für die Nachwahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften
Mehr1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick
Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,
Mehr46. Jahrgang 13. September 2017 Nummer 13. Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 53
Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 46. Jahrgang 13. September 2017 Nummer 13 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 53 Bekanntmachung der öffentlichen Zustellung einer Inverzugsetzung
MehrWiehe, Freitag, 23. Januar Januar/2015 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 23. Jahrgang/Nr. 1
Stadtbote Wiehe, Freitag, 23. Januar 2015 1 Januar/2015 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 23. Jahrgang/Nr. 1 Vier Jahreszeiten mit dem Loh-Orchester Unter dem vielversprechenden Motto
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrSatzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren
Mehr850 Jahre Wülfingerode
11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,
MehrChorkonzert mit Ars Musica
Stadtbote Wiehe, Freitag, 15. Mai 2015 41 Mai/2015 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 23. Jahrgang/Nr. 5 Chorkonzert mit Ars Musica Ein Chorkonzert mit dem Männerchor Ars Musica findet
MehrAmtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3
Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes
MehrAMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrWann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG)
Informationen für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über die Bedingungen für die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Die Wahl zum Europäischen Parlament
MehrAnlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009
Anlage 2 Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Am Sonntag, den 7. Juni 2009, wählen Sie in Ihrer Gemeinde den Gemeinderat In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden - die kleinste
MehrBekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20.
Vorbemerkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. November 2014 Die e, n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006
MehrSatzung SPD Gemeindeverband Stemwede
Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede Stand: 8. April 2016 1 Organisationsgrundlage, Name und Sitz (1) Die Ortsvereine der SPD im Gebiet der Gemeinde Stemwede bilden auf der Grundlage des Organisationsstatuts
MehrS a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.
S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrHauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom
Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom Änderungen: 1. 3 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 04.11.2008 Aufgrund
MehrZugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME.
Zugestellt durch Österr. Post AG Amtliche Mitteilung WER NICHT WÄHLT, HAT KEINE STIMME. Am 28. Februar 2016 finden in allen 278 Städten und Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck
MehrAchtung: Das Dienstags- und Donnerstagsschiessen wird ab sofort nicht mehr im Terminkalender angezeigt.
Achtung: Das Dienstags- und Donnerstagsschiessen wird ab sofort nicht mehr im Terminkalender angezeigt. Redaktion: Druck/Fotos: Herbert Hau, Andreas Jaroniak Andreas Jaroniak, Stefan Hau Verteiler: Helmut
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung
MehrSATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME VON VERPFLEGUNGSANGEBOTEN DER GEMEINDE AM OHMBERG Aufgrund der 19
MehrAmtsblatt der Stadt Dorsten
Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung
MehrSatzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.
e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt
MehrFörderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.
Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.
MehrKommunalwahlrecht in Baden-Württemberg
Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg einschließlich des Regionalwahlrechts von Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide
5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung
MehrA M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land
A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 7. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 04. August 2016 Nr. 20 Inhalt Seite Impressum 1 Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters Bekanntmachung über die Möglichkeit
MehrSatzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch
MehrInhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung
MehrAMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF
Stadtbote Wiehe, Freitag, 22. Januar 2016 1 Januar/2015 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 24. Jahrgang/Nr. 1 Neujahrsgrüße der Bürgermeisterinnen Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wiehe,
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter
Nr. 28/2009 vom 24. August 2009 17. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) en 2 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 695 Schulstraße - 4 Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände für die
MehrWahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg
Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 13 DATUM : 13.04.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 28 29 30 31 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
MehrVeranstaltungen der evangelischen Kurseelsorge im April 2012
1/7 Veranstaltungen der evangelischen Kurseelsorge im April 2012 MO 2. April 19:30 Vom Umgang mit Schuld Vortragsabend mit Pfarrer Norbert Stapfer zum Thema: Schuld Vergebung Versöhnung DI 3. April 19:30
MehrAMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den
AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes
MehrAMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 2. Jahrgang Leuna, den 15. April 2011 Nummer 23 I N H A L T 1. Erschließungsplanes Günthersdorf, Wohnbaugebiet Hauspläne in der Gemarkung Günthersdorf, Stadt Leuna 2 2. Öffentliche
MehrAMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12
MehrThüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016
Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen
MehrI. Allgemeine Hinweise
1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den
Mehr06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis
06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis 2021 - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen am Donnerstag, den 08.12.2016 im DGH Münchhausen
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrAmtsblatt für die Stadt Northeim
Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim
MehrBekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)
Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005
MehrStadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S
Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrSEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch
Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen
2013 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Sachgebiet Ordnung und Stadtentwicklung 12.02.2013 Seite 2 von 7 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Zur Stärkung
MehrTerminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am
Terminkalender für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. 03. 2016 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin
Mehr(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung
MehrSTADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach
STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:
MehrGeschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrAmtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen
Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.
MehrAmtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1
für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,
MehrSonderausgabe Wahl 2009
www.oederan.de 18. Jahrgang Mittwoch, der 13. Mai 2009 Sonderausgabe Wahl 2009 Herausgeber: Stadtverwaltung Oederan Satz, Druck und Verlag: Mugler Druck GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal,
Mehr