Instandhaltungsprogramm (IHP) für das Segelflugzeug. Mini-Nimbus HS7. LFZ-Kennzeichen: D-5012

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1 DEMG0536 wwwsco-gmbhde Instandhaltungsprogramm (IHP) für das Segelflugzeug Mini-Nimbus HS7 Muster/Baureihe LFZ-Kennzeichen: D-5012 Werk-Nr: 12 Amtliches Eintragungszeichen gemäß AMC MB301(b) 3 nach Verordnung (EG) 2042/2003 Teil M A302 Oktober / 2012 / 01 Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 1 von 10

2 DEMG0536 wwwsco-gmbhde Verantwortlich für die Führung der Lufttüchtigkeit: Halter: Strasse / Nr: Plz / Ort / Land: Berthold Schieck Grüner Weg Ludwigslust, Deutschland schieckbsj@t-onlinede, schieckb@fh-luebeckde Tel-Nr (tagsüber): Liste der gültigen Seiten (AMC 112) Seite Revision Datum Kapitel / Inhalt Deckblatt Genehmigung 1 Nutzung, 2 Verbindlichkeitserklärung 3 Instandhaltung 3 Instandhaltung 3 Instandhaltung 4 Instandhaltung gemäß Part M, Anlage VIII 4 Instandhaltung gemäß Part M, Anlage VIII 5 Ergänzende und zusätzliche Verfahren 6 Anlage (nicht genehmigungspflichtig) Hinweis: Bei einem Eigentümer-/Halterwechsel und/oder beim Abmelden des Luftfahrzeugs verliert diesess Instandhaltungsprogramm seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden (AMC 115) Die Ausgabe 01 / Revision 0 des IHP wurde für das angeführte Luftfahrzeug genehmigt CAMO DEMG0536 Dessau-Roßlau, , den Ort Datum Siegel Unterschrift Leiter Lufttüchtigkeit / CAMO Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 2 von 10

3 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 1 Nutzung wahlweise: x x Das Luftfahrzeug wird nur nichtgewerblich nicht in einem Ausbildungsbetrieb eingesetzt in einem Ausbildungsbetriebb eingesetzt Es werden die Bestimmungen über Genehmigungsbehörde festgelegt wurden (z B Instandhaltungsvertrag Vereinbarung über die Führung der Lufttüchtigkeit usw) eingehalten 2 Verbindlichkeitserklärung Der/die unterzeichnende Halter erklärt: - Gemäß MA302 versichern der Halter/Mieter durch Ihre Unterschrift, dass das Luftfahrzeug ausschließlich entsprechend diesem genehmigten Programm nach den Bestimmungen des Teils M zur Verordnung (EG) Nr 2042/2003, von der EASA zugelassenen Dokumenten und den vom Luftfahrt-Bundesamt in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gegebenen nationalen Forderungen instand gehalten wird Inhaltliche und/oder zeitliche Abweichungen von dem Instandhaltungsprogramm sind nur nach den Regelungen dieses Programmes oder mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Genehmigungsbehörde zulässig - Es werden alle von dem/der Halter der Musterzulassung als verbindlich oder dringend bezeichneten, herausgegebenen, zusätzlichen Anweisungen (beispielsweise: Alert Service Bulletin, mandatory Service Letter, Critical Service Bulletin oder Service Information ) geprüft und ggf durchgeführt - Der Zugang und die Verwendung der Instandhaltungsanweisungen des Halters der Musterzulassung und der Luftfahrtbehörden für das Segelflugzeug und gegebenenfalls der Ausrüstungsgegenstände und Komponenten sind gewährleistet Dem Umfang und der Häufigkeit wird nach den jeweils anwendbaren Handbüchern Folge geleistet, es sei denn, es ist im Kapitel 51 zulässige Zeitüberschreitungen und Abweichungen dieses Instandhaltungsprogramms etwas anderes vermerkt - Personen oder Betriebe, die das Segelflugzeug instand halten, haben bei der Durchführung der Instandhaltung, einschließlich Änderung und Reparaturen, Zugang zu den anzuwendenden, geltenden Instandhaltungsunterlagen und werden nur diese verwenden Die gesamte Instandhaltung wird, sofern in Teil-145 nichts anderes angegeben ist, unter Verwendung der Werkzeuge, der Ausrüstungen und des Materials durchgeführt, das in MA401 vorgeschrieben ist Wenn erforderlich müssen Werkzeuge und Ausrüstungen geprüft und mittels eines amtlich anerkannten Eichmaßes kalibriert werden Für jede durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme wird gemäß Teil-145A50 und MA801 vor dem nächsten Flug im Bordbuch/Tech- Log eine Freigabebescheinigung erteilt - Die komplexe Instandhaltung wird nach den Regeln für ELA-1 Luftfahrzeuge durchgeführt und oder Instandhaltung, die von der mit Instandhaltungsbetrieb, - Alle relevanten Aufzeichnungen über Übereinstimmung mit MA305 geführt die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Segelflugzeugs werden in - Das Instandhaltungsprogramm wird mindestens einmal im Jahr überprüft und erforderlichenfalls geändert Die Überprüfung beinhaltet die Frage, inwieweit das Programm angesichts der im Betrieb gewonnenen Erfahrungen weiterhin wirksam ist und allen vom Inhaber der Musterzulassung und der Luftfahrt-Behörd de veröffentlichten neuen und/oder geänderten Instandhaltungsa anweisungen Rechnung trägt Dabei wird jede Änderung der im Instandhaltungsprogramm angegebenen Bezugsdokumente in das Instandhaltungsprogramm eingearbeitet, inklusive der von Inhaber der Musterzulassung herausgegebenen Änderungen der Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäß Teil-21A61 Für diese Änderungen des Instandhaltungsprogramms wird anschließend eine erneute Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt - Es ist bekannt, dass die Genehmigungg dieses Instandhaltungsprogramms durch das Luftfahrt-Bundesamt unter der Voraussetzung besteht, dass das Luftfahrt-Bundesamt von der ständigen Einhaltung der beschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit überzeugt ist Es ist weiterhin bekannt, dass das Luftfahrt-Bundesamt, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass die Instandhaltungsmaßnahmen fehlerhaft oder unvollständig sind, das Recht hat, Änderungen zu verlangen oder die Genehmigung für das Instandhaltungsprogramm zu widerrufen (AMC 114, 118, 1118, 1119) Ludwigslust, den Ort, Datum Berthold Schieck Name (in Druckbuchstaben) Unterschrift Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 3 von 10

4 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 3 Instandhaltung 31 Betriebsunterlagen / Instandhaltungsunterlagen / Instandhaltungsmaßnahmen / TBO und Intervalle Bei der Festlegung der Instandhaltungsintervalle ist die erwartete Nutzung des Luftfahrzeugs berücksichtigt Segelflugzeug Muster/Baureihe: Mini-Nimbus HS7 Werk-Nr: 12 (Tragen Sie die aktuellen, anzuwendenden Unterlagen ein) Kennblatt: 328 Dokument Flug- und Wartungshandbuch Hersteller Herausgeber Dokumenten-Nr Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand* Ausgabe April 1977, Revision 6 Feb 2008 * und nachfolgende Revisionen Maßnahme Jahreswartung Dokument Intervall Freigabe gem MA801 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil-66 Wartungshandbuch Pers, Subpart F, Teil-145 Komponenten (Hier sind Komponenten aufzulisten, deren Instandhaltung nicht in den Unterlagen des Luftfahrzeugherstellers berücksichtigt ist und für die vom Hersteller der Komponente eigene Instandhaltungsanweisungen gelten) Komponente Bugkupplung S72 Schwerpunktkupplung E85 Anschnallgurte Fahrtmesser 6FMS4 Höhenmesser Variometer 5STV5 Herausgeber Dokument Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand* Tost GmbH Betriebshandbuch Ausgabe März 1989, Revision 4, März 2001 Tost GmbH Betriebshandbuch Ausgabe juli1989, Revision Sept 1989 Gadringer Betriebsanweisung Ausgabe 04 vom Gebr Winter GmbH Ausgabe Februar FGH10 Juli 2012 August 2011 * und nachfolgende Revisionen Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 4 von 10

5 DEMG0536 wwwsco-gmbhde Komponente Bugkupplung Schwerpunktkupplung Anschnallgurte Fahrtmesser 6FMS4 Höhenmesser Variometer 5STV5 Fahrtmesser 6FMS4 Höhenmesser 4FGH10 Variometer 5STV5 Maßnahme Dokument Intervall Freigabe gem MA801 Überholung beim 2000 Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- Betriebshandbuch Hersteller Starts 145 Überholung beim Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- Betriebshandbuch 2 Jahre Hersteller 145 Überholung beim Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- Betriebsanweisung 12 Jahre Hersteller 145 Dichtigkeitsprüfung Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 Dichtigkeitsprüfung Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 Dichtigkeitsprüfung Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 Überholung Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- 5 Jahre 145 Überholung Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- 5 Jahre 145 Überholung Teil-66 Pers, Subpart F, Teil- 5 Jahre 145 Alle Bauteile / Komponenten mit Lebensdauerbegrenzung werden in einer separaten Betriebszeitenübersicht (s Anhang 62) geführt 32 Zulässige Abweichungen von Herstellervorgaben (AMC 116, 1110, 1111, 1116, 1117, 1120) Bei folgenden Punkten wird von abgewichen den Vorgaben des Herstellers des Erzeugnisses bzw der Komponente Produkt Bugkupplung Schwerpunktkupplung Fahrtmesser Höhenmesser Variometer Maßnahme / Herstellervorgabe Grundüberholung nach 4 Jahren Grundüberholung nach 4 Jahren empfohlene Grundüberholung nach 5 Jahren empfohlene Grundüberholung nach 5 Jahren empfohlene Grundüberholung nach 5 Jahren Maßnahme bei Erreichen der TBO Sicht- und Funktionskontrolle bis zum Erreichen von 2000h Sicht- und Funktionskontrolle bis zum Erreichen von 2000h Sicht- und Funktionskontrolle Sicht- und Funktionskontrolle Sicht- und Funktionskontrolle Intervall Freigabe gem MA801 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil- 66 Pers, Subpart F, Teil-145 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil- 66 Pers, Subpart F, Teil-145 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil- 66 Pers, Subpart F, Teil-145 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil- 66 Pers, Subpart F, Teil-145 Pilot / Owner, PvL Kl 3, Teil- 66 Pers, Subpart F, Teil-145 Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 5 von 10

6 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 1 ) Anmerkung des Halters zu den Kupplungen: Die höchstzulässige Betriebszeit (TBO) zwischen zwei Grundüberholungen wurde von Tost mit der TM vom (LBA anerkannt) im Normalbetrieb auf 2000 Starts geändert 33 Lebensdauererhöhungsprüfprogramm, Struktur-Inspektionen, Schadenstoleranzen, Korrosionsschutz und -Inspektion, Schadensbeurteilung, Materialermüdungserscheinungen Erzeugnis / Komponente Zelle Maßnahme Dokument Intervall Programm zur Erhöhung der Betriebszeit auf 6000 h TM h Freigabe gem MA801 PvL Kl 3, Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 (AMC 1112, 1113, 1115) 34 Zusätzliche Instandhaltung, erforderlich durch den Verwendungszweck Erzeugnis / Komponente entfällt Maßnahme Dokument Intervall Freigabe gem MA Zusätzliche Instandhaltung aufgrund von Abweichungen zum Geräte-Kennblatt in Folge von: EMZ (Ergänzungen zur Musterzulassung) / STC (Supplemental Type Certificate) / Änderungen am Stück, etc Erzeugnis / Komponente entfällt Maßnahme Dokument Intervall Freigabe gem MA801 Alle für das Luftfahrzeug zutreffenden LTA s werden in einer separaten LTA/TM-Liste (s Anhang 63) geführt, Wiederholungs-LTA`s sind entsprechend gekennzeichnet (AMC 1117) 36 Zusammenstellung nationaler Forderungen und Forderungen der Agentur Komponente / Maßnahme Bezugsdokument Intervall Wägung/Schwerpunktermittlung Prüfung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesseranlagen in Luftfahrzeugen NfL II-41/09 NfL II-25/09 Prüfprogramm siehe Anlage 4 Jahre 1 bzw 2 Jahre Freigabe gem MA801 Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 Teil-66 Pers, Subpart F, Teil-145 Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 6 von 10

7 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 4 Piloten/Halter Instandhaltungsarbeiten an Segelflugzeugen gemäß Part M Anlage VIII: Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten/Halter Im Rahmen der eingeschränkten Instandhaltung werden: x alle in der nachfolgenden Tabelle für das Segelflugzeug zutreffenden Tätigkeiten oder nur die in der nachfolgenden Tabelle nicht durchgestrichenen, für das Segelflugzeug zutreffenden Tätigkeiten gemäß MA803 und Anlage VIII zum Part-M vom Piloten /Halter freigeben ATA Bereich Art der Tätigkeit 08 Wägung kleinee Änderungen im Trimm ohne Notwendigkeit der Neuwägung 09 Schleppen Reinigung und Schmierung der Seilkupplungen 11 Markierungen Schilder, Markierungen Anbringen und Erneuern von Aufklebern und Markierungen gem Flug- und Wartungshandbuch 12 Wartung Schmierung bei Bauteilen, bei denen nur nicht tragende Abdeckungen, Verkleidungen oder die Cowling entfernt werden müssen 20 Standardarbeiten Sicherungsdrähte Ersatz von defekten Drähten und Splinten außer solchen in der Motor- oder Getriebesteuerung oder Flugsteuerungssystem, (Rudersteuerungen) Einfache nicht Strukturbefestigungen Ersatz und Einstellung außer Ersatz von Camlock-Buchsen und Annietmuttern Spiel Messen des Spiels im Steuerungssystem in der Verbindung zwischen Tragflächen und Rumpf und Beseitigung mit einfachen, durch den Hersteller bereitgestellten Mitteln 23 Funkanlagen Com-Geräte Ausbau und Austausch von Geräten ohne Änderung des Einschubes, I- Brettinstrumente mit Schnellsteckverbindungen Batterien und Solarpanel Ersatz und Wartung Verdrahtung Installation von einfachen Verbindungen zur bestehenden elektrischen Verdrahtung für Ausrüstung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört, wie elektr 24 Elektrische Variometer und Bordcomputer; Versorgung Masseleitungen Ersatz von defekten Masseleitungen Schalter dies beinhaltet Löten und krimpen von nicht zur Mindestausrüstung gehörenden Geräten wie elektr Variometer und Bordcomputer Sicherungen Ersatz mit dem richtigen Wert 25 Ausrüstung Sicherheitsgurte Ersatz von Sicherheitsgurten Sitze Ersatz von Sitzen oder Teilen davon, außer wenn dafür Teile der Primärstruktur oder der Steuerung ausgebaut werden müssen Instrumentierung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört Ersatz von Geräten in einem Gehäuse zum Einbau in das I-Brett mit Steckverbindern Instrumentierung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört Aus und/oder Einbau von Geräten Mückenputzer Wartung, Ausbau und Wiedereinbau, wenn nicht dazu die Primärstruktur oder Steuerung ausgebaut werden muss Düsen Ausbau oder Wiedereinbau von Düsen des statischen Drucks oder Totalenergiedüsen für Variometer Sauerstoffsystem Ersatz tragbarer Flaschen und Systemee in zugelassenen Halterungen mit Ausnahme von fest installierten Flaschen und Systemen Bremsschirme Installation und Wartung ELT Aus- und Wiedereinbau 27 Steuerung Spaltverkleidungen Installation und Wartung, sofern Steuerungsteile nicht entfernt werden müssen Steuerung Messen des Steuerweges ohne die Steuerflächen zu entfernen Steuerseile einfache optische Kontrolle Gasdruckdämpfer Ersatz von Gasdruckdämpfern in der Steuerung oder den Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 7 von 10

8 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 31 Instrumente 32 Fahrwerk 34 Navigation 51 Struktur 53 Rumpf 56 Fenster 57 Tragflächen Bremsklappen Copiloten-Knüppel und Fußpedale Ausbau und Wiedereinbau, wenn vom Hersteller Schnellkupplungen vorgesehen sind Instrumentenbrett Aus- und Wiedereinbau, wenn dies vom Hersteller mit Schnellkupplungen versehen ist Statisches Drucksystem einfache Empfindlichkeits- und Dichtheitsprüfung Instrumentenbrett Schwingungs- und Schockdämpfer Ersatz Entwässerung Entwässerung von Wassersäcken und/oder Filtern im statischen System Schlauchleitungen Ersatz Reifen, Räder Ausbau, Ersatz und Wartung inkl Schmierung und Radlagerwechsel Auffüllen von Hydraulikflüssigkeit Stoßdämpfer Ersatz von Elastikbändern und/oder Gummidämpfern Federbeine Auffüllen von Luft und/oder Öl Fahrwerksklappen Aus- oder Einbau und Reparatur inkl der elastischen Züge Stützräder Aus- und/oder Wiedereinbau sowie Wartung von Haupt-, Flächen- oder Spornrädern Radverkleidungen Aus- und Wiedereinbau Ersatz von Kufen mechanische Bremsen Einstellen der Bowdenzüge Bremsen Austausch von Bremsbelägen Federn Ersatz Fahrwerkswarnung Aus- und Wiedereinbau von einfachenn Fahrwerkswarnungen Software update von Datenbanken von Navigationssystemen im I-Brett inkl derer von nicht zur Mindestausrüstung gehörenden Ausrüstung außer von Transpondern Nav-Gerätder Mindestausrüstung Austausch von Geräten in Einschüben außer Transponder und Anzeigen Datenlogger Einbau und Datenaustausch Bespannung einfache Flicken über nicht mehr als eine Rippe, sofern keine Vernähung mit der Rippe nötig ist oder Struktur oder Steuerungsteilee entfern werden müssen Beschichtung Aufbringen von Beschichtungen, wenn kein Primärstruktur oder Steuerungsteile entfernt werden müssen Oberflächenfinish Wiederherstellen der Farbe oder der Beschichtung, wenn keine Primärstrukturen oder Steuerungsteile entfernt werden müssen Dies schließt das Anbringen von Signalfarben, dünnen Folien und Kennzeichen ein Verkleidungen einfache Reparaturen von nicht zur Struktur gehörenden Verkleidungen und Abdeckungen ohne Änderung der Kontur Bezüge und Einbauten kleine Reparaturen, die nicht den Ausbau von Primärstruktur oder der Steuerung bedingen und nicht mit der Steuerung kollidieren Seitenfenster Ersatz, wenn ohne Nieten, Kleben oder andere Spezialprozesse möglich Hauben Aus- und Wiedereinbau Gasdruckdämpfer Ersatz der Haubendämpfer Stützräder Aus- und/oder Wiedereinbau sowie Wartung von Stützrädern inkl Federn Wasserballast Einbau oder Wiedereinbau von flexiblen Tanks Turbolatoren und Abdichtbänder Aus- und/oder Wiederanbau von Dichtbändern und Turbolatorbändern Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 8 von 10

9 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 5 Ergänzende und zusätzliche Verfahren 51 Zulässige Zeitüberschreitungen von Instandhaltungsintervallen gemäß NfL II-44/09 bei betriebsstundenabhängigen Grundintervallen planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen bis einschließlich 100 Betriebsstunden planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen von über 100 bis einschließlich 1000 Betriebsstunden planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen von über 1000 Betriebsstunden 10 v H 5 v H 50 Stunden bei kalendarischen Grundintervallen planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen bis zu 2 Monaten planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen von mehr als 2 Monaten bis zu einem Jahr planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen nach IHP mit Grundintervallen von mehr als einem Jahr 5 Tage 15 Tage 30 Tage (AMC 117) 52 Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen Mängel am Luftfahrzeug Gemäß MA403 erfolgt bei Mängeln am Luftfahrzeug die Festlegung von Abhilfemaßnahmen vor einem Weiterflug und die Festlegung welche Mängel aufgeschoben werden können, nur von freigabeberechtigtem Personal unter Anwendung zutreffender Instandhaltungsunterlagen Mängel am Luftfahrzeug können: - äußere Beschädigung, - Blitzschlag, - harte Landung, - Landung mit Übergewicht und andere besondere Ereignisse sein Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 9 von 10

10 DEMG0536 wwwsco-gmbhde 6 Anlage zum Instandhaltungsprogramm (nicht genehmigungspflichtig) 61 Checklisten Instandhaltung 62 Betriebszeitenübersicht 63 LTA/TM-Übersicht / Durchführungsbeleg für einmalig und wiederkehrend durchzuführende LTAs 64 Prüfprogramm elektr Ausrüstung NfL II-25/09 Formblatt: IHP_D-5012 Ausg 1 Rev 0odt / Nr / Nr 03 Seite 10 von 10

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