Privatentnahmen. So kontieren Sie richtig! Wo die Probleme sind: Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto`` Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto``

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1 Privatentnahmen Wo die Probeme sind: Gruppe 3 / P 520 Seite 1 Das richtige Konto Bar- oder Sachentnahme Bewertung der Sachentnahmen Umsatzsteuer Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung: Privatentnahmen agemein Eigener SKR 03 Kontenpan 1800 IKR 3020 SKR 04 Kostenart 2100 Kostenstee/ SchuÈ sse Praxis-Wegweiser:,,Das richtige Konto`` Kontenbezeichnung: Privatsteuern Eigener SKR 03 Kontenpan 1810 IKR 3022 SKR 04 Kostenart 2150 Kostenstee/ SchuÈ sse So kontieren Sie richtig! AbhaÈ ngig davon, ob Sie BarbetraÈ ge oder Sacheistungen aus Ihrem Unternehmen fuè r private Zwecke entnehmen, koè nnen sich unterschiediche Auswirkungen sowoh auf den Gewinn as auch auf die Umsatzsteuer ergeben. Die Entnahme von BarbetraÈgen, z.b. fuè r den eigenen Lebensunterhat, wirkt sich grundsaè tzich nicht auf den Gewinn aus. Die Entnahme von BarbetraÈgen ausder Kasse oder vom Bankkonto buchen Sie in Ihrer BuchfuÈ hrung auf daskonto,,privatentnahmen agemein`` 1800 (SKR 03) bzw (SKR 04). Buchungssatz: Privatentnahmen agemein ÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐÐ an Bank Auch die zweckgebundene Entnahme von BarbetraÈgen, z.b. fuè r die private Einkommensteuer, fuè r private Versicherungen usw., wirken sich nicht auf den Gewinn aus. Handet es sich jedoch um Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, ergeben sich in der Rege steueriche Auswirkungen. KA 7/2004

2 Gruppe 3 / P 520 Seite 2 Privatentnahmen Praxis-Beispie fuèr Ihre Buchhatung: Herr Huber hebt von seinem betriebichen Bankkonto einen Betrag von 300 e ab, den er fuè r private Ausgaben verwendet. Buchungsvorschag: SKR 03: 1800 Privatentnahmen agemein 300 an 1200 Bank 300 SKR 04: 2100 Privatentnahmen agemein 300 an 1800 Bank 300 Was Sie aes as Privatentnahmen behanden muèssen Nach 4 Abs. 1 EStG handet es sich um Entnahmen, wenn Sie im Laufe eineswirtschaftsjahres WirtschaftsguÈ ter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und andere Leistungen), ausihrem Betrieb fuè r sich, fuè r Ihren Haushat und fuè r andere betriebsfremde Zwecke (z.b. fuè r Spenden) entnehmen. Mit wechem Wert Sie die Privatentnahmen anzusetzen haben, wenn es sich um Sachentnahmen handet, ist in 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gereget. Bei der Umsatzsteuer wird die Entnahme von GegenstaÈ nden gemaè û 3 Abs. 1 b UStG einer entgetichen Lieferung geichgestet. Die private Nutzung von GegenstaÈnden desunternehmenswird gemaè û 3 Abs. 9 a UStG einer sonstigen Leistung geichgestet. Ob und in wecher HoÈ he tatsaèchich Umsatzsteuer anfaè t, haè ngt davon ab, inwieweit Sie vorweg einen Vorsteuerabzug beanspruchen konnten. Sie versteuern nicht den Betrag, den Sie Ihrem Betrieb entnehmen, sondern den Gewinn, den Sie mit Hife einer Bianz oder einer Einnahmen-UÈ berschuss-rechnung ermitten. Ihr Gewinn kann wesentich hoè her ausfaen asder Betrag, den Sie entnommen haben. AndererseitskoÈ nnen Sie sebst dann, wenn Sie einen Verust erziet haben, aus Ihrem Unternehmen BetraÈge entnehmen. Nur Einzeunternehmer oder Geseschafter einer Personengeseschaft duè r- fen ihrem Unternehmen BetraÈge fuè r private Zwecke entnehmen. Eine Kapitageseschaft, z.b. eine GmbH, hat keine PrivatsphaÈre, so dass eine Privatentnahme ausgeschossen ist. Soweit eine GmbH Ihrem Geseschafter

3 Privatentnahmen Gruppe 3 / P 520 Seite 3 auûerhab seines ArbeitsverhaÈ tnisses Ged oder Sachwerte zukommen aèsst, handet es sich um offene oder verdeckte GewinnausschuÈ ttungen. Wann Privatentnahmen sich auf Ihren Gewinn auswirken Ob und wie sich Entnahmen auf den Gewinn auswirken, haèngt davon ab, ob essich um die Entnahme von ± Barged, ± WirtschaftsguÈ tern, ± Nutzungen oder Leistungen handet. Die Entnahme ist zwar ein privater Vorgang. GewinnerhoÈ hungen sind in einigen FaÈen dennoch nicht ausgeschossen. Entnahme von Barged: Die Entnahme von BarbetraÈgen hat keine Auswirkung auf den Gewinn. Entnahme von WirtschaftsguÈtern: Nach 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG muè ssen Sie WirtschaftsguÈ ter mit dem Teiwert entnehmen. Teiwert ist der Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebs fuèr das jeweiige Wirtschaftsgut zahen wuè rde. In der Rege ist das der Wert, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt erziet werden koè nnte. Der Teiwert wird regemaè ûig nicht mit dem Buchwert uè bereinstimmen. Buchwert ist der Betrag, mit dem Sie das Wirtschaftsgut in Ihrem Anageverzeichnis ausweisen. Der Buchwert iegt meistens niedriger as der Teiwert. Die Differenz zwischen Buchwert und Teiwert bezeichnet man as stie Reserven. Stie Reserven entstehen durch Preissteigerungen und Abschreibungen (insbesondere auch durch Sonderabschreibungen). Bei einer Entnahme werden die stien Reserven Gewinn erhoè hend aufgeoèst. Im BetriebsvermoÈ gen von Herrn Huber, der ausschieûich umsatzsteuerfreie UmsaÈtze erziet, befindet sich ein PKW, den er bereits auf einen Buchwert von 1 e abgeschrieben hat. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt koè nnte er fuè r dasfahrzeug noch einen Preisvon e erzieen. Er schenkt den PKW seinem Sohn, der gerade die FuÈ hrerscheinpruè fung bestanden hat. Eshandet sich um eine Privatentnahme, die Herr Huber mit einem Wert von e erfassen muss. Den Buchwert von 1 e erfasst er as Betriebsausgabe. KA 7/2004

4 Gruppe 3 / P 520 Seite 4 Privatentnahmen Privatentnahmen = Entnahmewert e Buchwert despkw -1e Entnahmegewinn = e Buchungsvorschag: SKR 03: 1800 Privatentnahmen agemein an 8905 Entnahme von GegenstaÈnden ohne USt AnagenabgaÈnge Sachanagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1 an 0320 PKW 1 SKR 04: 2100 Privatentnahmen agemein an 4605 Entnahme von GegenstaÈnden ohne USt AnagenabgaÈnge Sachanagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1 an 0520 PKW 1 Auch WirtschaftsguÈ ter desumaufvermoè gens(warenentnahmen) sind ebenfas mit den Anschaffungskosten bzw. dem Teiwert anzusetzen. Da Sie Waren im Zeitpunkt deseinkaufsasbetriebsausgaben gebucht haben, muè ssen Sie bei einer Entnahme Ihren Gewinn entsprechend erhoè hen. Herr Braun betreibt ein MoÈ begeschaè ft. FuÈ r seine private Wohnung entnimmt er einen Sesse, den der fuè r 850 e eingekauft hat. Den Einkauf hatte Herr Braun auf das Konto,,Wareneinkauf`` gebucht. Da es sich bei diesem Konto um ein Aufwandskonto handet und nicht um ein Bestandskonto, muss die Gewinnminderung wieder ruè ckgaè ngig gemacht werden. Herr Braun erfasst die Entnahme wie fogt: Teiwert = Einkaufswert = Entnahmewert 850 e Buchwert (da zu 100% asaufwand gebucht) ±0e GewinnerhoÈ hung durch die Entnahme = 850 e Entnahme von Nutzungen und Leistungen: Um eine Nutzungsentnahme handet es sich, wenn Sie WirtschaftguÈ ter des AnagevermoÈ genszu betriebsfremden Zwecken nutzen, z.b. PKW und Teefon. Die Nutzungsentnahme ist mit den Sebstkosten anzusetzen. Es handet sich jedoch um eine Leistungsentnahme, wenn Sie betriebiche Leis-

5 Privatentnahmen Gruppe 3 / P 520 Seite 5 tungen fuè r nicht betriebiche Zwecke in Anspruch nehmen, z.b. wenn betriebiche ArbeitskraÈ fte Ihren privaten Garten pfegen. Entnahmewert sind die anteiigen Personakosten. Wie sich Entnahmen auf die Umsatzsteuer auswirken Wenn Sie UmsaÈtze ausfuè hren, die der Umsatzsteuer unteriegen, muè ssen Sie Ihre Sachentnahmen und Nutzungsentnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit Sie fuè r die Voreistungen einen Vorsteuerabzug beansprucht haben. Die Entnahme von Barged unteriegt nicht der Umsatzsteuer. Bei Keinunternehmern im Sinne des 19 UStG unteriegen die Entnahmen ausdem BetriebsvermoÈ gen nicht der Umsatzsteuer. Das git auch, wenn Sie ausschieûich andere steuerfreie UmsaÈ tze ausfuè hren, die den Vorsteuerabzug ausschieûen. Entnahme von WirtschaftsguÈtern: Entnehmen Sie GegenstaÈ nde ausihrem Unternehmen, bei denen Sie ganz oder teiweise die Vorsteuern abziehen konnten, unteriegt diese Entnahme gemaè û 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Dabei spiet es keine Roe, ob Sie Anage- oder UmaufvermoÈ gen entnehmen. Herr Braun betreibt ein MoÈ begeschaè ft. FuÈ r seine private Wohnung entnimmt er einen Sesse, den der fuè r 850 e eingekauft hat. Den Einkauf hatte Herr Braun auf daskonto,,wareneinkauf`` gebucht. Beim Wareneinkauf hat er die Vorsteuer getend gemacht. Die Entnahme unteriegt daher der Umsatzsteuer. Teiwert = Einkaufswert = Entnahmewert 850 e zuzuè gich 16% Umsatzsteuer 136 e Entnahme insgesamt 986 e Buchungsvorschag: SKR 03: 1800 Privatentnahmen 986 e an 8910 Entnahme fuè r Zwecke auûerhab desunternehmens16% USt 986 e KA 7/2004

6 Gruppe 3 / P 520 Seite 6 Privatentnahmen SKR 04: 2100 Privatentnahmen 986 e an 4620 Entnahme fuè r Zwecke auûerhab desunternehmens16% USt 986 e Jede Entnahme ausdem BetriebsvermoÈ gen fuè r auûerbetriebiche Zwecke, z.b. auch eine Sachspende, unteriegt der Umsatzsteuer. Voraussetzung ist ebenfas, dass Sie bei der Anschaffung die Vorsteuern abziehen konnten. Entnahme von Nutzungen: Die private Nutzung betriebicher GegenstaÈnde wird as entgetiche sonstige Leistung der Umsatzsteuer unterworfen. Sie berechnen die Umsatzsteuer nach dem Kostenantei, der auf die private Nutzung entfaèt. Dieser Grundsatz git jedoch nur, soweit es sich um Aufwendungen handet, bei denen Sie Vorsteuer getend machen konnten ( 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Sie muèssen aus der Bemessungsgrundage soche Kosten herausrechnen, bei denen kein Vorsteuerabzug moè gich war. Es spiet keine Roe, ob der Vorsteuerabzug entfaèt, wei Sie ausschieûich steuerfreie UmsaÈtze erbringen, oder Sie Leistungen von jemandem erhaten, der keine Umsatzsteuer ausweisen darf, oder es sich um Aufwendungen ohne Umsatzsteuer handet, wie z.b. Steuern, GebuÈ hren, Versicherungen, BeitraÈge). Umsatzsteuer bei einer Leistungsentnahme Sonstige Leistungen, die nicht mit der Verwendung eines betriebichen Gegenstandes im Zusammenhang stehen, unteriegen gemaèû 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG der Umsatzsteuer. Bei der Leistungsentnahme spiet es keine Roe, ob und inwieweit vorweg ein Vorsteuerabzug moè gich war. Herr Bauer beschaè ftigt in seinem Unternehmen einen Arbeitnehmer mit einem monatichen Arbeitsohn von e. Dieser Arbeitnehmer pfegt auch den privaten Garten von Herrn Bauer. Auf die private Gartenpfege entfaen 20% seiner gesamten Arbeitszeit. Herr Bauer entnimmt eine sonstige Leistung und zwar in HoÈ he von e x 20% = 460,00 e zuzuè gich 16% Umsatzsteuer 73,60 e Entnahme insgesamt 533,60 e

7 Privatentnahmen Gruppe 3 / P 520 Seite 7 Buchungsvorschag: SKR 03: 1800 Privatentnahmen 533,60 an 8925 Unentgetiche Erbringung einer sonstigen Leistung 16% USt 533,60 SKR 04: 2100 Privatentnahmen 533,60 an 4660 Unentgetiche Erbringung einer sonstigen Leistung 16% USt 533,60 Wann eine Entnahme von WirtschaftsguÈtern nicht moègich ist WirtschaftsguÈ ter, die zum notwendigen BetriebsvermoÈ gen gehoè ren, koè nnen Sie nicht entnehmen, soange der betriebiche Zusammenhang besteht. Zum notwendigen BetriebsvermoÈ gen gehoè ren ae WirtschaftsguÈ ter, die eng mit dem Betrieb zusammenhaè ngen und objektiv erkennbar zum unmittebaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind, z.b. Fabrik- und BuÈ rogebaè ude, BuÈ romoè be usw. Bewegiche WirtschaftsguÈ ter gehoè ren zum notwendigen BetriebsvermoÈ gen, wenn sie zu mehr as 50% fuè r betriebiche Zwecke genutzt werden. Herr Krause fuè hrt fuè r seinen Firmen-PKW ein Fahrtenbuch. Nach den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nutzt er den PKW zu 55% fuè r betriebiche Fahrten. Zu beachten ist, dass es sich bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb um betriebiche Fahrten handet. Konsequenz: Der PKW gehoè rt zum notwendigen BetriebsvermoÈ gen von Herrn Krause. Soange sich die NutzungsverhaÈ tnisse nicht aè ndern, darf er den PKW nicht entnehmen. Ae WirtschaftsguÈ ter, die weder notwendigesprivatvermoè gen noch notwendigesbetriebsvermoè gen sind, koè nnen asso genanntesgewikuè rtesbetriebsvermoè gen behandet werden. Nach dem Urtei desbundesfinanzhofs vom (Az. IV R 13/03) duè rfen Sie auch dann gewikuè rtesbetriebsvermoè gen biden, wenn Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-UÈ berschuss-rechnung ermitten. WirtschaftsguÈ ter, die zum notwendigen PrivatvermoÈ gen gehoè ren, duè rfen nicht asbetriebsvermoè gen ausgewiesen werden. WirtschaftsguÈ ter, die weder mittebar noch unmittebar in einer Beziehung zu Ihrem Betrieb stehen, wie z.b. das private Einfamiienhaus, Schmuck, Briefmarkensammung KA 7/2004

8 Gruppe 3 / P 520 Seite 8 Privatentnahmen und Hausrat, gehoè ren zum PrivatvermoÈ gen. WirtschaftsguÈ ter, die Sie zu weniger as10% fuè r betriebiche Zwecke nutzen, sind und beiben PrivatvermoÈ gen. Soten Sie das Wirtschaftsgut dennoch im Anageverzeichnis ausweisen, iegt ein Feher vor, den Sie korrigieren muè ssen. Diese Korrektur ist keine Entnahme. Automatische Entnahme durch NutzungsaÈnderung: Wenn Sie die Nutzung eines Wirtschaftsguts so veraè ndern, dass es dadurch notwendigesprivatvermoè gen wird, entnehmen Sie daswirtschaftsgut automatisch. Herr Huber hat fuè r seine betriebichen Zwecke ein Notebook erworben. Sein ater PC wird von seinem Sohn zu mehr as 90% (privat) genutzt. Damit entnimmt Herr Huber automatisch den PC aus dem BetriebsvermoÈ gen. Esspiet keine Roe, ob er den Vorgang bucht oder nicht. Entnahmehandung as Voraussetzung fuèr eine Entnahme Eine Entnahme tritt nicht von sebst ein. Wenn Sie gewikuè rtesbetriebsvermoè gen entnehmen woen, muè ssen Sie dies in Ihrer BuchfuÈ hrung deuticher zum Ausdruck bringen. In anderen FaÈ en setzt die Entnahme voraus, dass Sie sebst bewusst oder unbewusst die betriebiche Nutzung von WirtschaftsguÈ tern veraè ndern. Sie koè nnen durch Ihre Handungsweise einen Gegenstand aus dem BetriebsvermoÈ gen entnehmen, indem Sie den Gegenstand nach auûen deutich erkennbar privat verwenden. Beachten Sie, dass die Verwendung fuèr UÈ berschusseinkuè nfte, z.b. fuè r EinkuÈ nfte ausvermietung und Verpachtung, ebenfas as private Verwendung einzustufen ist. Maûgebend ist somit Ihr tatsaèchicheshanden. Praxis-Beispiee: Sie entnehmen zum Verkauf bestimmte Waren fuè r den privaten Bedarf. Sie schenken Ihrer Tochter den bisherigen Firmenwagen zum Geburtstag. Sie nutzen den Firmenwagen fuè r private Fahrten. Sie sind Bauunternehmer und assen Ihr Mehrfamiienhaus renovieren, das ausschieûich zu Wohnzwecken vermietet ist. Bei der Verwendung des firmeneigenen Baumaterias und dem Einsatz Ihrer ArbeitskraÈ fte handet essich um Entnahmen.

9 Privatentnahmen Gruppe 3 / P 520 Seite 9 Entnahme durch NutzungsaÈnderung: Sie koè nnen die Bindung eineswirtschaftsgutszum BetriebsvermoÈ gen veraè ndern, indem Sie die Nutzung veraèndern. Sie entnehmen das Wirtschaftsgut jedoch nur dann, wenn durch die NutzungsaÈ nderung notwendigesprivatvermoè gen entsteht. Herr Huber kauft einen zweiten Firmen-PKW. Der ate Firmen-PKW wird von seiner Ehefrau hauptsaè chich fuè r private Fahrten verwendet. Die betriebiche Nutzung iegt unter 10 %. Mit der privaten Nutzung durch den Ehegatten entnimmt Herr Huber dasfahrzeug. Eskommt nicht darauf an, ob er, seine Frau oder seine Firma im Kfz-Brief eingetragen sind. Wichtig: Ein Wirtschaftsgut des BetriebsvermoÈ gens, das Sie nicht mehr nutzen, beibt BetriebsvermoÈ gen, soange keine private Nutzung stattfindet. So entnehmen Sie z.b. ein GrundstuÈ ck, dassie bisher betriebich genutzt haben nicht dadurch, dass Sie die Nutzung insgesamt beenden (BFH-Urtei vom , Az. XI R 27/90). Herr Braun hat ein unbebautesgrundstuè ck asbetriebichen Lagerpatz genutzt. EsgehoÈ rt daher zu seinem notwendigen BetriebsvermoÈ gen. Da die Lagerhatung nicht mehr erforderich ist, stet er ab dem die Nutzung aslagerpatz ein. DasGrundstuÈ ck beibt zunaè chst ungenutzt. Am beginnt er mit der Bebauung desgrundstuè cks, auf dem er ein EinfamiienhausfuÈ r seine eigenen Wohnzwecke errichten wi. Die Fertigsteung und Nutzung zu privaten Wohnzwecken beginnt am Herr Braun entnimmt dasgrundstuè ck nicht dadurch, dass er am die betriebiche Nutzung einstet. FuÈ r die Zeit der Nichtnutzung kann das GrundstuÈ ck im BetriebsvermoÈ gen verbeiben. Der Beginn der Bebauung mit einem EinfamiienhausfuÈ hrt ebenfasnoch nicht zur Entnahme des GrundstuÈ cks. Die Entnahme erfogt zwingend mit der privaten Nutzung am Er hat aerdingsdie MoÈ gichkeit, dasgrundstuè ck jederzeit zwischen dem und dem freiwiig zu entnehmen. Entnahme durch Nutzung zu privaten Wohnzwecken: Bei einem GebaÈ ude ist jede Nutzungsart as ein eigenstaè ndiges Wirtschaftsgut anzusehen. Ein GebaÈude kann somit abhaèngig von der Nutzung aus vier verschiedenen WirtschaftsguÈ tern bestehen: KA 7/2004

10 Gruppe 3 / P 520 Seite 10 Privatentnahmen eigenbetriebich genutztes Wirtschaftsgut, fremdbetriebich genutztes Wirtschaftsgut, zu Wohnzwecken vermieteteswirtschaftsgut und zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wirtschaftsgut. Ein GebaÈ ude oder ein GebaÈ udetei, dassie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, gehoè rt immer zum notwendigen PrivatvermoÈ gen. Wenn Sie auf einem unbebauten GrundstuÈ ck ein GebaÈ ude errichten, dassowoh eigenbetriebichen Zwecken asauch eigenen Wohnzwecken dient, dann entnehmen Sie den anteiigen Grund und Boden, der auf die eigen genutzte Wohnung entfaèt. Der Grund und Boden ist anteiig nach den Wohn- bzw. NutzfaÈchen aufzuteien. Im BetriebsvermoÈ gen von Herrn Meier befindet sich ein unbebautes GrundstuÈ ck, daser vor 15 Jahren fuè r umgerechnet e erworben hat. Der GrundstuÈ ckswert im Jahr 2004 betraè gt e. In 2004 errichtet er hierauf ein zweistoè ckigesgebaèude. Das Erdgeschoss (50%) nutzt er fuè r seine betriebichen Zwecke und das Obergeschoss (50%) fuè r private Wohnzwecke. Durch die 50%-ige Privatnutzung desobjektsentnimmt er automatisch 50% des Grund und Bodens. Den Entnahmegewinn ermitten Herr Meier wie fogt: Wert in 2004: e x 50% = e abzuè gich Anschaffungskosten vor 15 Jahren: e x 50% = e Entnahmegewinn = aufender Gewinn = e Vorsicht: Es ist besser, wenn Sie Immobiien von vornherein Ihrem PrivatvermoÈ gen zuordnen koè nnen. Dann entsteht kein Entnahmegewinn, der zu einer beachtichen Steuerbeastung fuè hren kann.

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