Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen
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- Thomas Baumhauer
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1 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Fach: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 / Alle Rechte vorbehalten, besonders die der Verbreitung und Vervielfältigung durch (auszugsweisen) Nachdruck, fotomechanische Wiedergabe, Film, Funk und Fernsehen, Ton- Bild- oder Datenträger jeder Art inkl. CD-ROM, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art.
2 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 2 Inhaltsverzeichnis Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge Seite 3 Private Nutzung betrieblicher ( gemischter ) Telekommunikationsgeräte Seite 6 Private Nutzung sonstiger Leistungen Seite 9
3 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 3 Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge Wenn die betriebliche Gegenstand zu weniger als 10% genutzt wird, kann der Unternehmer keine Vorsteuer in Anspruch nehmen. BMF Schreiben vom BStBl I Seite 864 ff Vorsteuerabzug beim Kauf des betrieblichen Fahrzeuges: 100,00% Folge: Die Privatnutzung ist Umsatzsteuerpflichtig. 3 ( 9a ) Nr. 1 UStG Abschn. 192 ( 21 ) Nr. 2c UStR ( 2008 ) Bemessungsgrundlage für den Privatgebrauch: Kfz Kosten mit Vorsteuerabzug + Kfz Kosten ohne Vorsteuerabzug Berechnungsmöglichkeiten des Privatgebrauchs Fahrtenbuchregelung 1% Regelung Voraussetzung: Schätzung durch die Finanzbehörde 6 ( 1 ) Nr. 4 EStG die betriebliche Nutzung muss größer als 50 % sein. Berechnungsbeispiel: 6 ( 1 ) Nr. 4 EStG Berechnungsbeispiel: lt. Fahrtenbuch ergibt sich ein Privat- Brutto-Listenpreis I ,00 gilt auch für Gebrauchte Kraftfahrzeuge anteil von.. 30,00% + Sonderausstattung 825,00 gilt auch für Leasingfahrzeuge Brutto-Listen-EK ,00 Kfz Kosten ohne Vorsteuerabzug 100,00 abgerundet auf volle ,00 Privatanteil 30,00% 30,00 R. 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR 2008 Privatanteil o. Umst. 30,00 Berechnungsgrundlage 1,00% 503,00 Kfz Kosten mit Vorsteuerabzug 2.500,00 Pauschalabschlag 20,00% -100,60 Netto / (Keine Vorschläge) 402,40 Privatanteil 30,00% 750,00 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% 76,46 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% 142,50 Privatanteil m. Umst. 892,50 Eigenverbrauch ohne Umst. 100,60 Eigenverbrauch mit Umst. 402,40 Privatanteil / Gesamt 922,50 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% 76,46 Eigenverbrauch / Gesamt 579,46 die mtl. Geringfügigkeitsgrenze von 44,- ist nicht zu berücksichtigen 8 ( 2 ) Satz 9 EStG
4 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 4 Ermittelt ein Unternehmer die private Nutzung eines Kraftfahrzeuges nach der 1%-Regelung, sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauchal mit 0,03% des Bruttolistenpreises + Sonderausstattung für jede Entfernungskilometer anzusetzen. 4 ( 5 ) Nr. 6 EStG Von diesem berechneten Betrag sind die Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer nach 9 ( 2 ) EStG als Entfernungspauschale abziehen kann, zu kürzen. 4 ( 5 ) Nr. 6 EStG Der übersteigende Betrag ist als "nicht abziehbare Betriebsausgaben" buchhalterisch zu behandeln. Beispiel: Brutto-Listenpreis I ,00 + Sonderausstattung 825,00 Berechnung der "nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben" Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ,0 Tage Entfernung Gefahrene Monate 25 km 12 Monate Entfernungspauschale 0,30 je Kilometer , ,00 abgerundet auf volle 100 R. 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR 2008 Brutto-Listen-EK ,00 x 0,03% 15,09 Entfernung 25 km x 15,09 377,25 x 12 Monate 4.527,00 Jahreswert Gefahrene Monate Berechnung der Entfernungspauschale nach 4 ( 5 ) Nr. 6 EStG Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 220,0 Tage x 25 km x 0, ,00 Entfernungspauschale Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 2.877,00 die Fahrten gehören in den unternehmerischen Bereich und unterliegen nicht der Umsatzsteuer Berechnung der "nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben" 6689 Fahrten Wohnung / Betriebsstätte abziehbar 1.650,00 an 6690 Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte 6688 Fahrten Wohnung / Betriebsstätte nicht abziehbar 2.877,00 wenn das Konto vom Buchführungssystem über das GuV-Konto abgeschlossen wird, muss der Gewinn / Verlaus außerhalb der Buchführung korrigiert werden.
5 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 5 Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge Fahrtenbuchregelung 2100 Privatentnahme 922,50 an 4646 Verwendung von Gegenstände 750,00 30,00 Privatanteil o. Umst Umsatzsteuer 142,50 750,00 Privatanteil m. Umst Verwendung von Gegenstände ohne Umst. 30,00 142,50 Gesetzliche Mehrwertsteuer 922,50 Erfolgsauswirkung 780,00 Gewinnerhöhung durch Erlösbuchung auf der Haben-Seite 1% Regelung 2100 Privatentnahme 579,46 an 4646 Verwendung von Gegenstände 402,40 100,60 Privatanteil o. Umst Umsatzsteuer 76,46 402,40 Privatanteil m. Umst Verwendung von Gegenstände ohne Umst. 100,60 76,46 Gesetzliche Mehrwertsteuer 579,46 Erfolgsauswirkung 503,00 Gewinnerhöhung durch Erlösbuchung auf der Haben-Seite
6 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 6 Private Nutzung betrieblicher ( gemischter ) Telekommunikationsgeräte Kauf von Telekommunikationsgeräte Telefonanlage...Vorsteuerabzug möglich 15 UStG Abschn. 24 c Abs. 4 UStR 2008 Faxgeräte...Vorsteuerabzug möglich 15 UStG Abschn. 24 c Abs. 4 UStR 2008 Mobilfunkeinrichtungen...Vorsteuerabzug möglich 15 UStG Abschn. 24 c Abs. 4 UStR 2008 usw. Privatnutzung durch den Unternehmer unentgeltliche sonstige Leistung 3 ( 9a ) Nr. 1 UStG umsatzsteuerbare Vorgänge Abschn. 192 Abs. 21 Nr. 2c Satz 3 UStR 2008 Beispiel Anschaffungskosten Telefonanlage 4.000,00 800,00 Jahres-Abschreibung Nutzungsdauer 5 Jahre Privatnutzung 20,00% 160,00 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer 30,40 19,00% Umsatzsteuer 190,40 Privatentnahme Private Nutzung betrieblicher ( gemischter ) Telekommunikationsgeräte 2100 Privatentnahme 190,40 an 4646 Verwendung von Gegenstände 160, Umsatzsteuer 30,40 190,40 Erfolgsauswirkung 160,00 Gewinnerhöhung durch Erlösbuchung auf der Haben-Seite die private Nutzung war von Beginn an nicht für das Unternehmen bestimmt. Folge: es handelt sich nicht um eine "unentgeltliche Wertabgabe" sondern um eine "Nutzungsentnahme. diese "Nutzungsentnahme kann nachträglich ( wenn der Nutzungsanteil bekannt ist. ) oder sofort / direkt gebucht werden.
7 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 7 Private Nutzung betrieblicher ( gemischter ) Telekommunikationsgeräte Telefonkosten Mietaufwand...Vorsteuerabzug möglich keine unentgeltliche Leistung Abschn. 24 c Abs. 4 Satz 4 UStR 2008 Grundgebühren...Vorsteuerabzug möglich keine unentgeltliche Leistung Abschn. 24 c Abs. 4 Satz 4 UStR 2008 Gesprächsgebühren...Vorsteuerabzug möglich keine unentgeltliche Leistung Abschn. 24 c Abs. 4 Satz 4 UStR 2008 lfd. Telefonkosten...Vorsteuerabzug möglich keine unentgeltliche Leistung Abschn. 24 c Abs. 4 Satz 4 UStR 2008 usw. Folge: keine umsatzsteuerbare Vorgänge Beispiel privater Nutzungsanteil ist bei Entstehung / Buchung der betrieblichen Kosten nicht bekannt. die auf die anteiligen privatentelefonkosten entfallende Vorsteuerbeträge sind betrieblich nicht abziehbar. da der private Nutzungsanteil zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt ist, werden die Kosten mit entsprechendem Vorsteuerabzug gebucht. Wenn danach der private Nutzungsanteil feststeht ( ), werden die Privatentnahmen bebucht und die anfallende Vorsteuer korrigiert. Berechnungsbeispiel: Mietaufwand Netto 0,00 19,00% 0,00 Vorsteuerabzug beim Belegeingang Grundgebühren Netto 800,00 19,00% 152,00 Vorsteuerabzug beim Belegeingang Gesprächsgebühren Netto 0,00 19,00% 0,00 Vorsteuerabzug beim Belegeingang Gesamtkosten 800,00 152,00 Privatnutzung 20,00% 160,00-30,40 Privatanteil der Vorsteuer darf betrieblich nicht berücksichtigt werden. Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% 30,40 121,60 abzugsberechtigte Vorsteuer Privatentnahme 190,40 privater Nutzungsanteil ist bei Entstehung / Buchung der betrieblichen Kosten nicht bekannt Privatentnahme 190,40 an 6805 Telefonkosten 160, Vorsteuer 30,40 Erfolgsauswirkung 160,00 Gewinnerhöhung durch Minderung der Kosten auf der Haben-Seite
8 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 8 Private Nutzung betrieblicher ( gemischter ) Telekommunikationsgeräte Beispiel der privater Nutzungsanteil ist bei Anschaffung / Buchung bekannt. siehe Berechnungsbeispiel wenn der private Nutzungsanteil bekannt ist, kann er sofort bei der ursprünglichen Buchung berücksichtigt werden. Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Mietaufwand 0,00 0,00 Vorsteuer Grundgebühren 800,00 152,00 Vorsteuer Gesprächsgebühren 0,00 0,00 Vorsteuer Gesamtkosten 800,00 152,00 Vorsteuer Privatnutzung 20,00% -160,00-30,40 Vorsteueranteil der Privatnutzung Betrieblicher Gesamtkosten 640,00 121,60 abzugsberechtigte Vorsteuer Privatnutzung 20,00% 160,00 Vorsteueranteil 30,40 Vorsteueranteil der Privatnutzung Privatnutzung / Gesamt 190,40 der privater Nutzungsanteil ist bei Anschaffung / Buchung bekannt Telekommunikation / Telefon 640,00 an 1800 Bankguthaben 1406 Vorsteuer 19,00% 121, Privatentnahme 190,40 952,00 Erfolgsauswirkung 640,00 Gewinnminderung durch verminderte Kostenbuchung auf der Soll-Seite
9 Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Seite 9 Private Nutzung sonstiger Leistungen Sonstige Leistung: Wenn der Unternehmer Material oder Leistung seiner Mitarbeiter usw. für private Zwecke benötigt. Folge: sonstige Leistung Werklieferung Umsatzsteuerpflichtig Ausgangssituation Ein Unternehmer benötigt für private Zwecke folgende "sonstige Leistungen" : Material / Rohstoffe / Hilfsstoffe usw ,00 Arbeitslöhne für die eigenen Mitarbeiter 5.000,00 Lohnnebenkosten der Mitarbeiter 2.500,00 Gesamt / Umst.-Bemessungsgrundlage ,00 Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% 2.375,00 Privatentnahme / Gesamt ,00 Wenn der Unternehmer Material oder Leistung seiner Mitarbeiter usw. für private Zwecke benötigt Privatentnahme ,00 an 4660 Unentg. Erbringung einer sonstigen Leistung , Umsatzsteuer 2.375,00 Erfolgsauswirkung ,00 Gewinnerhöhung durch Erlösbuchung auf der Haben-Seite
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