Amtsblatt H B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung. für den Regierungsbezirk Detmold

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt H B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung. für den Regierungsbezirk Detmold"

Transkript

1 H 1290 Leopoldstraße Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold 200. Jahrg. Ausgegeben in Detmold am 2. Februar 2015 Nr. 6 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 31 Wasserrecht; Bekanntmachung über die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete Kalle / Osterkalle und Westerkalle, S. 29/30 32 desgl.; über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Exter, S. 30/31 33 desgl.; über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Haustenbaches / Glenne, S. 31/32 34 Immissionsschutz; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung der UVP-Pflicht ; Bekanntgabe gem. 3a UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW), S desgl., S desgl., S. 32/33 38 Stiftungsaufsicht; Anerkennung der Stiftung IRWH-Foundation mit Sitz in Bielefeld, S. 33 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 39 Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph); Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, S. 33/34 40 Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph); Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes, S Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf; Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); Sicher - stellung und Verwertung des KKR Benelli, Kz: 935 KLB, FIN: ZBNBA0109Xp102232, S desgl.; Schadenersatzanspruch des Landes NRW Gem. 82 LBG NRW, S. 35/36 44 desgl.; Sicherstellung und Verwertung des Pkw VW Golf, letztes Kennzeichen ZBY80HA, FIN: WVWZZZ1HZPW666054, S Verlust eines Dienstsiegels, S Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S desgl., S Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches, S. 36 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 31 Wasserrecht; hier: Bekanntmachung über die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete Kalle / Osterkalle und Westerkalle Die beabsichtigt, die in den Hochwassergefahrenkarten der europäischen Hochwasser- Risikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) an der Kalle / Osterkalle und der Westerkalle ausgewiesenen Überschwemmungsflächen der mittleren Häufigkeit durch eine ordnungsbehördliche Verordnung unter vorläufige Sicherung zu stellen. Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften 76 Abs. 3 und 78 Abs. 6 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes WHG) in der zzt. geltenden Fassung 112 Abs. 4 und 113 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) in der zzt. geltenden Fassung und 4 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in der zzt. geltenden Fassung wird verfügt: 1. Vorläufige Sicherung, räumlicher Geltungsbereich und Zweckbestimmung Das Überschwemmungsgebiet Kalle / Osterkalle wird in der Gemeinde Kalletal von der Niedernmühle / Übergang zum Überschwemmungsgebiet Weser, Ortslage Kalldorf, Langenholzhausen, bis Drosselweg, Ortslage Lüdenhausen vorläufig gesichert. Das Überschwemmungsgebiet Westerkalle wird in der Gemeinde Kalletal vom Zusammenfluss mit der Osterkalle, Ortslage Domäne Hellinghausen, Langenholzhausen, bis Im Rothen Lith, Ortslage Hohenhausen vorläufig gesichert. Die Flächen der Überschwemmungsgebiete sind in 12 Karten im Maßstab 1: und einer Übersichtskarte im Maßstab 1: in Blau ausgewiesen. Das jeweilige Gewässerbett und seine Ufer sind, abweichend von der Kartendarstellung, nicht Bestandteil der Überschwemmungsgebiete (DIN 4049, Teil 3). 2. Auslegung Das Kartenmaterial der Überschwemmungsgebiete Kalle / Osterkalle und Westerkalle liegt bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 54.7, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, Minden, Zimmer 515, für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis 2. März 2015 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr) zur Einsicht für jedermann aus. Darüber hinaus können in dieser Zeit die vorläufig ge - sicherten Überschwemmungsgebiete auch im Internet auf der Homepage der unter Eingabe des Suchbegriffes Überschwemmungsgebiete eingesehen werden. 3. Gebote und Verbote Für die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete gelten die Vorschriften des 78 Wasserhaushaltsgesetzes (Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen, Abschnitt 6: Hochwasserschutz) sowie 113 ff. Landeswassergesetzes (Zehnter Teil: Sicherung des Hochwasserabflusses, Abschnitt II: Überschwemmungsgebiete) in der jeweils gültigen Fassung. (1) In den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten dürfen keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften. Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahme zulassen.

2 30 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD (2) In den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind folgende Maßnahmen grundsätzlich untersagt und können nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die zuständige Behörde zugelassen werden: a) die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen b) die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen c) das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden d) die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder fortgeschwemmt werden können e) das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche f) das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen g) die Umwandlung von Grünland in Ackerland h) die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart (3) In den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind a) Ölheizungsanlagen hochwassersicher zu errichten und zu betreiben, b) Anlagen zur Wasserversorgung entsprechend den zu errichten und zu betreiben, so dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung gesichert eingehalten werden, c) Anlagen zur Abwasserbeseitigung entsprechend den zu errichten und zu betreiben, d) vorhandene Ölheizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2021 und vorhandene Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend nachzurüsten. 4. Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 oder Nr. 9 WHG oder 113 LWG ohne Genehmigung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu , belegt werden ( 103 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 WHG, 161 Abs. 1 Nr. 19 bis 22 und Abs. 4 LWG). 5. Einsichtnahme und Hinweise Die bewahrt die Karten nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Einsicht für jedermann auf. Die vorläufige Sicherung tritt einen Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der in Kraft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung keine Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nach 112 Abs. 1 LWG ist. In welchem Umfang das Überschwemmungsgebiet festgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. Detmold, den 16. Januar / Obere Wasserbehörde Im Auftrag Flachmeier ABl. Reg. Dt. 2015, S. 29/30 32 Wasserrecht; hier: Bekanntmachung über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Exter Die beabsichtigt, die in den Hochwassergefahrenkarten der europäischen Hochwasser- Risikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) an der Exter ausgewiesene Überschwemmungsfläche der mittleren Häufigkeit durch eine ordnungsbehördliche Verordnung unter vorläufige Sicherung zu stellen. Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften 76 Abs. 3 und 78 Abs. 6 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes WHG) in der zzt. geltenden Fassung 112 Abs. 4 und 113 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) in der zzt. geltenden Fassung und 4 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in der zzt. geltenden Fassung wird verfügt: 1. Vorläufige Sicherung, räumlicher Geltungsbereich und Zweckbestimmung Das Überschwemmungsgebiet an der Exter wird von der Landesgrenze nach Niedersachsen, Ortslage Silixen, Gemeinde Extertal bis 60 m oberhalb der Straßenbrücke L 758, Ortslage Alverdissen, Stadt Barntrup vorläufig gesichert. Die Fläche des Überschwemmungsgebietes ist in 9 Karten im Maßstab 1: und einer Übersichtskarte im Maßstab 1: in Blau ausgewiesen. Das Gewässerbett und seine Ufer (DIN 4049, Teil 3) sind, abweichend von der Kartendarstellung, nicht Bestandteil des Überschwemmungsgebietes. 2. Auslegung Das Kartenmaterial des Überschwemmungsgebietes Exter liegt bei der, Dezernat 54.7, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, Minden, Zimmer 515, für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis 2. März 2015 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr) zur Einsicht für jedermann aus. Darüber hinaus kann in dieser Zeit das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet auch im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold unter Eingabe des Suchbegriffes Überschwemmungsgebiete eingesehen werden. 3. Gebote und Verbote Für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet gelten die Vorschriften des 78 Wasserhaushaltsgesetzes (Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen, Abschnitt 6: Hochwasserschutz) sowie 113 ff. Landeswassergesetzes (Zehnter Teil: Sicherung des Hochwasserabflusses, Abschnitt II: Überschwemmungsgebiete) in der jeweils gültigen Fassung. (1) Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet dürfen keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sons tige Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften. Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahme zulassen. (2) Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind folgende Maßnahmen grundsätzlich untersagt und können nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die zuständige Behörde zugelassen werden: a) die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen b) die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen c) das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden d) die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder fortgeschwemmt werden können e) das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche f) das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen

3 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 31 g) die Umwandlung von Grünland in Ackerland h) die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart (3) Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind a) Ölheizungsanlagen hochwassersicher zu errichten und zu betreiben, b) Anlagen zur Wasserversorgung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwasser - sicher zu errichten und zu betreiben, so dass die An - forderungen der Trinkwasserverordnung gesichert eingehalten werden, c) Anlagen zur Abwasserbeseitigung entsprechend den zu errichten und zu betreiben, d) vorhandene Ölheizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2021 und vorhandene Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend nachzurüsten. 4. Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 oder Nr. 9 WHG oder 113 LWG ohne Genehmigung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu , belegt werden ( 103 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 WHG, 161 Abs. 1 Nr. 19 bis 22 und Abs. 4 LWG). 5. Einsichtnahme und Hinweise Die bewahrt die Karten nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Einsicht für jedermann auf. Die vorläufige Sicherung tritt einen Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der in Kraft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung keine Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nach 112 Abs. 1 LWG ist. In welchem Umfang das Überschwemmungsgebiet festgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. Detmold, den 16. Januar /458 Obere Wasserbehörde Im Auftrag Flachmeier 33 Wasserrecht; hier: Bekanntmachung über die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Haustenbaches / Glenne ABl. Reg. Dt. 2015, S. 30/31 Die beabsichtigt, die in den Hochwassergefahrenkarten der europäischen Hochwasser- Risikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) im Regierungsbezirk am Haustenbach / Glenne ausgewiesenen Überschwemmungsflächen der mittleren Häufigkeit durch eine ordnungsbehördliche Verordnung unter vorläufige Sicherung zu stellen. Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften 76 Abs. 3 und 78 Abs. 6 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes WHG) in der zzt. geltenden Fassung 112 Abs. 4 und 113 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) in der zzt. geltenden Fassung und 4 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in der zzt. geltenden Fassung wird verfügt: 1. Vorläufige Sicherung, räumlicher Geltungsbereich und Zweckbestimmung Das Überschwemmungsgebiet Haustenbach / Glenne wird von der Regierungsbezirksgrenze Detmold/Arnsberg, Kreisgrenze Gütersloh/Soest (Straßenbrücke über die B 55), Ortslage Gemeinde Langenberg bis westlich der Bahnstrecke/Salvatorstraße, Ortslage Gemeinde Hövelhof vorläufig gesichert. Die Fläche der Überschwemmungsgebiete ist in 21 Karten im Maßstab 1: und einer Übersichtskarte im Maßstab 1: in Blau ausgewiesen. Das Gewässerbett und seine Ufer (DIN 4049, Teil 3) sind, abweichend von der Kartendarstellung, nicht Bestandteil des Überschwemmungsgebietes. 2. Auslegung Das Kartenmaterial des Überschwemmungsgebietes Haustenbach / Glenne liegt bei der, Dezernat 54.7, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, Minden, Zimmer 515, für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom 17. Februar 2015 bis 2. März 2015 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr) zur Einsicht für jedermann aus. Darüber hinaus kann in dieser Zeit das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet auch im Internet auf der Homepage der unter Eingabe des Suchbegriffes Überschwemmungsgebiete eingesehen werden. 3. Gebote und Verbote Für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet gelten die Vorschriften des 78 Wasserhaushaltsgesetzes (Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen, Abschnitt 6: Hochwasserschutz) sowie 113 ff. Landeswassergesetzes (Zehnter Teil: Sicherung des Hochwasserabflusses, Abschnitt II: Überschwemmungsgebiete) in der jeweils gültigen Fassung. (1) Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet dürfen keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sons tige Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften. Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahme zulassen. (2) Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind folgende Maßnahmen grundsätzlich untersagt und können nur unter bestimmten Voraussetzungen durch die zuständige Behörde zugelassen werden: a) die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen b) die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen c) das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden d) die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder fortgeschwemmt werden können e) das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche f) das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen g) die Umwandlung von Grünland in Ackerland h) die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart (3) im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind a) Ölheizungsanlagen hochwassersicher zu errichten und zu betreiben, b) Anlagen zur Wasserversorgung entsprechend den zu errichten und zu betreiben, so dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung gesichert eingehalten werden, c) Anlagen zur Abwasserbeseitigung entsprechend den zu errichten und zu betreiben,

4 32 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD d) vorhandene Ölheizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2021 und vorhandene Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend nachzurüsten. 4. Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 oder Nr. 9 WHG oder 113 LWG ohne Genehmigung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu , belegt werden ( 103 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 WHG, 161 Abs. 1 Nr. 19 bis 22 und Abs. 4 LWG). 5. Einsichtnahme und Hinweise Die bewahrt die Karten nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Einsicht für jedermann auf. Die vorläufige Sicherung tritt einen Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der in Kraft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung keine Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nach 112 Abs. 1 LWG ist. In welchem Umfang das Überschwemmungsgebiet festgesetzt wird, ist noch nicht entschieden. Detmold, den 16. Januar /2784 Obere Wasserbehörde Im Auftrag Flachmeier ABl. Reg. Dt. 2015, S. 31/32 34 Immissionsschutz; hier: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung der UVP-Pflicht Bekanntgabe gem. 3a UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls Detmold, den 27. Januar 2015 Leopoldstraße 15, Detmold /14/8.2.2 Die Wellemöbel Beteiligungs GmbH beantragt für den Standort, Zum Strothebach 11 in Bad Lippspringe, gem. 4/6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer holzbefeuerten Wärmeerzeugungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 4,75 MW. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des 3c UVPG durchgeführt. Die Bewertung aufgrund der vorgelegten Unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. ABl. Reg. Dt. 2015, S. 32 Der Bußgeldbescheid vom 4. November 2014, Aktenzeichen: /14, und die Ordnungsverfügung vom 4. November 2014, Aktenzeichen: /14, an Herrn Marcu Gabor, geb. am 17. März 1990, letzter bekannter Aufenthaltsort: Str. Balata nr. 16, Mun. Deva Jud. Hunedoara, wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV. NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich zugestellt. Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 und 4 LZG NRW nicht möglich. Aus diesem Grund ist die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Die Bescheide gelten gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Die Bescheide können bei der, Leopoldstraße 15, Detmold, Zimmer 314, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Detmold, den 22. Januar 2015 Bußgeldstelle Dezernat Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW) ABl. Reg. Dt. 2015, S. 32 Die Ordnungsverfügung vom 9. Dezember 2014, Aktenzeichen: /14, an Herrn Ilie Marior, geb. am 4. Februar 1989, letzter bekannter Aufenthaltsort: Prinzenstraße 29, Bochum, wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV. NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich zugestellt. Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 und 4 LZG NRW nicht möglich. Aus diesem Grund ist die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bescheid gilt gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Der Bescheid kann bei der, Leopoldstraße 15, Detmold, Zimmer 314, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Detmold, den 15. Januar 2015 Bußgeldstelle Dezernat 52 ABl. Reg. Dt. 2015, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW) 37 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW) Der Bußgeldbescheid vom 5. November 2014, Aktenzeichen: /14/3, und die Ordnungsverfügung vom 5. November 2014 Aktenzeichen: /14/3, an Herrn Gheorg-

5 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 33 hita Druica, geb. am 10. Dezember 1971, letzter bekannter Aufenthaltsort: Jud. Galati, Ro-Sat. Mastacani, wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV. NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich zugestellt. Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 und 4 LZG NRW nicht möglich. Aus diesem Grund ist die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Die Bescheide gelten gemäß 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Die Bescheide können bei der, Leopoldstraße 15, Detmold, Zimmer 314, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. 38 Stiftungsaufsicht; hier: Anerkennung der Stiftung IRWH-Foundation mit Sitz in Bielefeld Detmold, den 26. Januar Mit Anerkennungsurkunde vom 21. Januar 2015 habe ich die Stiftung IRWH-Foundation mit Sitz in Bielefeld anerkannt. Die Stiftung hat damit Rechtsfähigkeit erlangt. ABl. Reg. Dt. 2015, S. 33 Detmold, den 22. Januar 2015 Bußgeldstelle Dezernat 52 ABl. Reg. Dt. 2015, S. 32/33 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 39 Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph); hier: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des nph für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 8, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW S. 474) in Verbindung mit 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 646), den 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), beide Normen zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878) und der 11 und 14 der Satzung des Zweckverbandes Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter (nph) in der Form der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2011 (Abl. Reg. Det. Nr. 52, S. 305/306), hat die Verbandsversammlung des nph mit Beschluss vom 9. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf , dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf , Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf , dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf , Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf , dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0, Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0, festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf , festgesetzt.

6 34 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 6 Im Haushaltsjahr 2015 wird von den Verbandsmitgliedern keine Verbandsumlage erhoben. 7 Ein Haushaltssicherungskonzept entfällt. 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50% des Ansatzes ausmachen, mindestens aber , betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von , übersteigen. Erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung. Über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen sind unabhängig von der Größenordnung als unerheblich anzusehen. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften: Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Detmold mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 angezeigt worden. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) beim Zustandekommen dieser Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a. eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c. der Verbandsvorsteher hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, den 19. Januar 2015 Dr. Ulrich Conradi Verbandsvorsteher ABl. Reg. Dt. 2015, S. 33/34 40 Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph); hier: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes I. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des nph und Entlastung des Verbandsvorstehers Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2014 gemäß 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW S. 474) in Verbindung mit 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), den von der Revision des Kreises Höxter unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festgestellt und dem Verbandsvorsteher uneingeschränkt Entlastung erteilt. Der von der Verbandsversammlung festgestellte Jahresabschluss 2013 mit Anlagen und Lagebericht wurde gemäß 96 Abs. 2 GO NRW der als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt. Der Jahresabschluss 2013 schließt zum 31. Dezember 2013 mit folgenden wesentlichen Positionen ab: 1. Schlussbilanz Aktiva 1. Anlagevermögen , 2. Umlaufvermögen , 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , Bilanzsumme , Passiva 1. Eigenkapital , 2. Sonderposten , 3. Rückstellungen , 4. Verbindlichkeiten , 5. Passive Rechnungsabgrenzung , Bilanzsumme , 2. Ergebnisrechnung Ordentliche Erträge ,64 Ordentliche Aufwendungen ,54 = Ordentliches Ergebnis 4 477,90 + Finanzergebnis 9 895,52 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 5 417,62 + Außerordentliches Ergebnis 0,00 = Jahresergebnis 5 417,62 3. Finanzrechnung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,57 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,82 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,75 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,50 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,50 = Saldo aus Investitionstätigkeit 250,00 Finanzmittelüberschuss ,75 + Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,75 + Anfangsbestand an Finanzmitteln ,10 Bestand an fremden Finanzmitteln 0,00 = Liquide Mittel ,85 II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Der vorstehende Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und die Entlastung des Verbandsvorstehers wird hiermit gemäß 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Nach 18 Abs. 1 GkG ist eine öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses nicht erforderlich. Paderborn, den 19. Januar 2015 Dr. Ulrich Conradi Verbandsvorsteher ABl. Reg. Dt. 2015, S. 34

7 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf; hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf Gemäß 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung von Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues KommunaIes Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW S. 644) wird die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt bekannt gemacht: 1. Feststellung durch die Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf hat am 17. Dezember 2014 den zum 31. Dezember 2013 aufgestellten Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 anerkannt und festgestellt. Ein Jahresgewinn oder -verlust hat sich wegen des in der Verbandssatzung festgelegten Aufwandsdeckungsprinzips nicht ergeben. 2. Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW): Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom 30. September 2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf, Versmold, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsys - tems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 13. Januar 2015 GPA NRW Im Auftrag: Matthias Middel Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 kann während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstraße 16, Zimmer Nr. 13, eingesehen werden. Versmold, den 20. Januar 2015 Michael Meyer-Hermann Verbandsvorsteher ABl. Reg. Dt. 2015, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); hier: Sicherstellung und Verwertung des KKR Benelli, Kz: 935 KLB, FIN: ZBNBA0109Xp Das Polizeipräsidium Bielefeld stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstück (Verfügung vom 7. Juli 2014, Aktenzeichen: ZA , Sicherstellung und Verwertung eines KKR Benelli an Herrn Linval Hagenbäumer, letzte bekannte Anschrift: Jöllenbecker Straße 281, Bielefeld, gemäß 10 LZG NRW öffentlich zu. Person ist eine Zustellung auf andere Art nicht möglich. Das Schriftstück kann beim Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 44, Bielefeld, in Raum 056, während der allgemeinen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung (0521/ ) eingesehen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bielefeld, den 12. Januar 2015 Die Polizeipräsidentin Bielefeld ABl. Reg. Dt. 2015, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); hier: Schadenersatzanspruch des Landes NRW Gem. 82 LBG NRW Das Polizeipräsidium Bielefeld stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstück (Verfügung vom 18. Dezember 2014, Aktenzeichen: ZA (5896), Schadenersatzanspruch des Landes NRW) an Herrn Tobias Pohl, geb. am 31. August 1976, letzte bekannte Anschrift: Viktoriastraße 10, Bielefeld, gemäß 10 LZG NRW öffentlich zu.

8 36 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Person ist eine Zustellung auf andere Art nicht möglich. Das Schriftstück kann beim Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 46, Bielefeld, in Raum 056, während der allgemeinen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung (0521/ ) eingesehen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bielefeld, den 14. Januar 2015 Die Polizeipräsidentin Bielefeld ABl. Reg. Dt. 2015, S. 35/36 44 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); hier: Sicherstellung und Verwertung des Pkw VW Golf, letztes Kennzeichen ZBY80HA, FIN: WVWZZZ1HZPW Das Polizeipräsidium Bielefeld stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstück (Verfügung vom 7. Juli 2014, Aktenzeichen: ZA /14, Bescheide für Sicherstellung und Verwertung eines Pkw VW Golf an Herrn Marcin Antoniak, letzte bekannte Anschrift: Arndtstraße 9, Nr. 3, Spenge, gemäß 10 LZG NRW öffentlich zu. Person ist eine Zustellung auf andere Art nicht möglich. Das Schriftstück kann beim Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 44, Bielefeld, in Raum 056, während der allgemeinen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung (0521/ ) eingesehen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bielefeld, den 16. Januar 2015 Die Polizeipräsidentin Bielefeld 45 Verlust eines Dienstsiegels Das Sondersiegel der Falkschule (Abendrealschule) ist gestohlen worden und wird hiermit für ungültig erklärt. Hinweise, die zur Auffindung des Dienstsiegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, nimmt das Amt für Schule, Telefon (0521) , entgegen. Beschreibung des Siegels: Gummistempel, rund, Durchmesser 3,5 cm, Wappen der Stadt Bielefeld, Umschrift: Falkschule Weiterbildungskolleg der Stadt Bielefeld * Abendrealschule *. Bielefeld, den 26. Januar 2015 Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister 46 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemali g en Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 9. Oktober 2014 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 20. Januar 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand 47 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemali g en Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 29. Juli 2014 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 25. Januar 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand 48 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das Sparkassenbuch Nr wird nach vorherigem Aufgebot (20. Oktober 2014) hiermit für kraftlos erklärt. Rahden, den 20. Januar 2015 Stadtsparkasse Rahden Der Vorstand Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger Einzelpreis dieser Nummer 0,66 Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 Bezugsgebühren: jährlich 20,45 Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. Postfach 22 53, Detmold, Am Gelskamp 20, Detmold Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten Erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Dienstag Uhr Herausgeber:, Leopoldstraße 15, Detmold Druck: Merkur Druck, Detmold ISSN

Ortsübliche Bekanntgabe

Ortsübliche Bekanntgabe Zweckverband der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Startseite > Service > Jahresabschluss Jahresabschluss 2013 Ortsübliche Bekanntgabe zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Zweckverbandes

Mehr

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6

Mehr

Nr.: Erwitte, Jahrgang

Nr.: Erwitte, Jahrgang Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 06 59597 Erwitte, 03.05.2016 21. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule

Mehr

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

, ,29

, ,29 Bilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2014 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 29. Oktober 2014 Nr. 46 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 62.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 2. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über Wegerechtsverfahren 2 Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2013 3 Bekanntmachung der Delphin Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 4 Jahresabschluss

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen 9. Jahrgang 9. Juli 2015 Nummer 23 Inhaltsverzeichnis Seite 98. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Jahresabschluss zum

Jahresabschluss zum S Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit folgenden Anlagen: Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 Gewinn- und Verlustrechnung vom

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2 für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis 42. Jahrgang Herausgegeben zu Meschede am 13.04.2016 Nummer 9 HERAUSGEBER: Der Landrat des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, Meschede, Telefon: 0291/94-1425 Fax:

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 281 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 197. Jahrgang Düsseldorf, den 23. Juli 2015 Nummer 30 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 201 Bestellung von

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 15. Jahrgang 26. März 2015 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 10/2015 Bekanntmachung der Satzung zur Festlegung von Fristen für

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008 34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016. INHALT Datum Titel Seite 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 73 22.04.2016 Bekanntmachung der Sitzung des Landschaftsbeirates am 03.05.2016 um 15.00 Uhr 74 18.04.2016

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 141 G 1294 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt Herausgeber: Bezirksregierung Köln 195. Jahrgang Köln, 13. April 2015 Nummer 15 Inhaltsangabe:

Mehr

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar - Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Krankenversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Betriebskrankenkasse der BMW AG, rechtsfähige Körperschaft

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister Nr. 2 I 25. Jahrgang I 14.02.2015

Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister Nr. 2 I 25. Jahrgang I 14.02.2015 Herausgeber: Hansestadt Stralsund I Der Oberbürgermeister Nr. 2 I 25. Jahrgang I 14.02.2015 Inhalt Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Zulassung der Wahlvorschläge

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 10. Jahrgang Merseburg, den 21. Januar 2016 Nummer 02 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Betriebsausschusses "Eigenbetrieb für Arbeit"

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 18/2010 vom 01.12.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Pflichtprüfung des Geschäftsjahres 2009 der AQua-Arbeits- und Qualifizierungsgesellschaft

Mehr

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am Nr. 06/2013. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am Nr. 06/2013. INHALT Datum Titel Seite AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 28.02.2013 Nr. 06/2013 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 31 20.02.2013 Bekanntmachung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG-; Vorhaben Franz

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2015 HANNOVER, 17. SEPTEMBER 2015 NR. 36 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Geprüfter Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2011 der Immobilien Projektgesellschaft Salamander-Areal Kornwestheim mbh, Kassel

Geprüfter Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2011 der Immobilien Projektgesellschaft Salamander-Areal Kornwestheim mbh, Kassel Geprüfter Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2011 der Immobilien Projektgesellschaft Salamander-Areal Kornwestheim mbh, Kassel Bilanz AKTIVA 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 11. September 2013 Nr. 41 / S. 1 Inhaltsübersicht: 103/2013 Öffentliche Bekanntmachung des AV.E Eigenbetriebs über den Jahresabschluss

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 12.03.2015 Nummer 4 Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Fränkisches Freilandmuseum

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg 68. Jahrgang 23. Februar 2011 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 26/2011 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015

Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7880 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Landauer Kunststiftung

Landauer Kunststiftung Landau, 25 Juli 2014 Landauer Kunststiftung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. PRÜFUNGSAUFTRAG... 3 2. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG...

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis AMTSBLATT für den 29. Jahrgang Herausgegeben zu Meschede am 26.08.2003 Nummer 7 HERAUSGEBER: des es, Steinstraße 27, Meschede, Telefon: 02 91/94-14 25 Fax: 0291/99-7272 E-mail: post@hochsauerlandkreis.de

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 7. Jahrgang Schwelm, 10.04.2014 Nr. 08 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 28.03.2014

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

Mehr

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt:

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt: 18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld - Satzungsbeschluss... 2 2. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids... 5 3. Einladung zur

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen: 66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012

AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012 AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN 13.06.2012 Herausgegeben am Inhalt 8. 2012 Beschluss der Bezirksregierung Detmold über die Ablösung von Holzleserechten im Kirchborchener Staatsforst

Mehr

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 1 Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 Inhaltsverzeichnis: 1. Widmung von Erschließungsanlagen hier: Ruhborgweg... 1 2. Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Rees -Kommunalwahl 2004: A) Bekanntgabe

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Inhalt dieser Ausgabe:

Inhalt dieser Ausgabe: Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 1 von 10 Nr. 01/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 361 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 197. Jahrgang Düsseldorf, den 17. September 2015 Nummer 38 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 261 Antrag der

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow 7.4 Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Eigenbetriebe der

Mehr

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung 1 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1 I n h a l t Kreisausschusssitzung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Ausgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015

Ausgabe 11/2015 Amtsblatt der Stadt Rhede 17.09.2015. 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 11/2015 Rhede, 17.09.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

CytoTools AG, Darmstadt. Verkürzter Zwischenabschluss

CytoTools AG, Darmstadt. Verkürzter Zwischenabschluss Verkürzter Zwischenabschluss nach HGB zum 30. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis Ungeprüfter verkürzter Zwischenabschluss nach HGB Zwischenbilanz 1 Gewinn- und Verlustrechnung 2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Mehr

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339 Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu Herausgeber und Druck: Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite Sitzung des Kreistages

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 19. erschienen am 11. November 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 19. erschienen am 11. November 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 19 erschienen am 11. November 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4.

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14. Gegenstand der Ordnungsverfügung

64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14. Gegenstand der Ordnungsverfügung AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DES KREISES AACHEN Amtsblatt 64. JAHRGANG AACHEN, DEN 31. Juli 2009 NR. 14 Kreis Aachen Bekanntmachung Gemäß 1 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S.

Mehr

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de

Mehr

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz

Mehr

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis AMTSBLATT für den 27. Jahrgang Herausgegeben zu Meschede am 21.02.2001 Nummer 3 HERAUSGEBER: des es, Steinstraße 27, Meschede, Telefon: 02 91/94-14 25 Fax: 0291/99-7272 E-mail: post@hochsauerlandkreis.de

Mehr