40 Jahre Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden mit Sitz in Olpe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "40 Jahre Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden mit Sitz in Olpe"

Transkript

1 1 40 Jahre Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden mit Sitz in Olpe von Pfarrer Friedhelm Rüsche Im Jahr 1975 ging für die katholischen Kirchengemeinden im Siegerland und Südsauerland eine Einrichtung an den Start, die es im Hochstift Paderborn schon seit 1908 gab. Sie ist im heute noch geltenden preußischen Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom unter der Bezeichnung Gemeindeverband so beschrieben worden: Der Verband kann ganz oder teilweise die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben sowie die Versorgung der Gemeinden mit äußeren kirchlichen Einrichtungen und mit Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Leistungen übernehmen ( 24 VermVerwG). Der Gemeindeverband ist in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes eine überkirchengemeindliche Einrichtung, die solche Aufgaben erfüllt, die früher von einem Rendanten wahrgenommen wurden. Dem Rendanten oblag die Ausführung der Vermögensverwaltung einer Pfarrei, für die er gegenüber dem eigentlichen Organ der Vermögensverwaltung, dem Kirchenvorstand, rechenschaftspflichtig war. Allerdings hatten gerade die 60-er und 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einer Ausweitung des zu verwaltenden Vermögensbestandes der Gemeinden geführt: Pfarrheime, Pfarrhäuser und Filialkirchen waren gebaut, Pfarrbüros eingerichtet, neue Kindergärten und Häuser der offenen Tür übernommen worden, hinzu kam ein Ausweitung des Personalbestandes durch Pfarrsekretärinnen, Erzieherinnen und weitere pädagogische Kräfte. Einen solchen Umfang konnte ein bisheriger Rendant nicht mehr bewältigen, so dass eine neue Form der Ausführung gefunden werden musste. Allerdings waren bei allem Verständnis für das Anliegen die Pfarreien gerade im hiesigen Raum sehr skeptisch gegenüber dieser Form der Veränderung. Manche hatten Angst, dass jetzt auf einmal fremde Leute Einblick in die Vermögensverhältnisse erhielten und man nicht mehr allein Herr im eigenen Hause sein würde. Viele Informationsveranstaltungen waren erforderlich, und Erfahrungswerte aus dem Hochstift Paderborn und dem Hochsauerlandkreis (Meschede) konnten helfen, entsprechende Ängste abzubauen. Anfänge und Stabilisierung unter dem Geschäftsführer Herbert Kass Am 24. November 1975 fand im Kolpinghaus in Olpe unter der Leitung von Bezirksdekan Josef Utsch aus Dahlbruch die konstituierende Verbandsversammlung (= Verbandsvertretung als Organ des Gemeindeverbandes ) statt. Dechant Hermann-Josef Kurze, Pfarrer von St. Marien in Olpe, wurde in Abwesenheit zum Vorsitzenden des neuen Gemeindeverbandes gewählt. Außerdem wurde ein Verbandsausschuss begründet, der den Gemeindeverband nach außen vertritt und das Verbandsvermögen nach Maßgabe der Beschlüsse der Verbandsvertretung verwaltet. Ihm gehörten neben dem Vorsitzenden folgende gewählte Mitglieder an: Dechant Josef Becker aus Helden, Meinolf Deimel aus Dünschede, Pfarrer Josef Rust aus Bilstein, Johann Pieper aus Wirme, Pfarrer Karl- Wolfgang Müller aus Olpe, Franz Schulte aus Wenden, Pfarrer Josef Dierkes aus Netphen und Walter Schick aus Kreuztal. Um die Position des Geschäftsführers erstmals zu besetzen, war eine Stellenausschreibung in der Westfalenpost, dem Sauerländer Volksblatt, der Siegener Zeitung, nicht jedoch in der Westfälischen

2 2 Rundschau, annonciert worden. Aus den insgesamt 35 Bewerbungen wurde Herbert Kass aus Olpe, dort Kommunalbeamter an der Stadtkasse, zum Geschäftsführer des Gemeindeverbandes gewählt. Er sollte zum 1. März 1976 beginnen. Der Haushalt für das Jahr 1976 wurde in Einnahmen und Ausgaben auf DM festgesetzt. Die ersten Büroräume waren in der Bruchstraße 5 in Olpe in einem Haus im Eigentum der Kirchengemeinde St. Martinus. Zur ersten Büroausstattung gehörte neben einem schlichten Dienstsiegel und Papier eine IBM-Kugelkopfschreibmaschine. Die Arbeit konnte beginnen. Neben Herbert Kass arbeiteten im Gemeindeverband als stellvertretender Geschäftsführer Paul Stupperich (Finanzen und Buchhaltung), Reinhild Greiten (Personal), Franz Binkhoff (Liegenschaften), Frl. Irmhild Heller (Maschinenbuchhaltung, EDV) und Frl. Beate Holterhof (Sekretariat, Telefonzentrale). Im Juli 1976 hatte der Gemeindeverband bereits folgende Gemeinden und Einrichtungen übernommen: St. Martinus Olpe (einschl. Kindergärten St. Martinus und St. Raphael und Jugendzentrum HOT), St. Marien Olpe (einschl. Kindergärten St. Marien und St. Nikolaus und Jugendheim), St. Antonius Hillmicke (einschl. Kindergarten), St. Peter und Paul Halberbracht (einschl. Kindergarten), St. Joh. Bapt. Langenei, Familienbildungsstätte Olpe. In Aussicht stand zur selben Zeit die Übernahme der Kirchengemeinden St. Cyriakus Rhode (einschl. Kindergarten), St. Agatha Maumke (einschl. Kindergarten), St. Joseph Altenkleusheim, St. Josef Listerscheid und der Kindergärten in der Gemeinde Netphen. Zur Vereinfachung der Buchungsarbeiten wurde 1976 mit dem Rechenzentrum Vollmarstein ein Vertrag über Computerdienstleistungen geschlossen. Im September wurden Arbeitsverträge für die neu geschaffenen Stellen der Dekanatssekretärinnen vereinbart. Für die Dekanatsbüros in Attendorn, Altenhundem und Siegen mussten vom Gemeindeverband Räume angemietet werden. Das Dekanatsbüro Olpe konnte mit in der neuen Verbandsgeschäftsstelle, dem Caspar-Klein-Haus in der Friedrichstr. 4 unterkommen. Das im Stil der 70-er Jahre neu errichtete Haus war nach Caspar Klein benannt worden, der aus Elben im Kreis Olpe stammte und von 1920 bis 1941 Bischof, seit 1930 Erzbischof von Paderborn war. Der Gemeindeverband übernahm im Jahr 1976 die Trägerschaft für die Gemeindezentren der Spanischen Mission in Siegen und der Italienischen Mission in Attendorn. Später kam die Mission der Kroaten hinzu. Außerdem wurde die Beratungsstelle der Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Siegen vom Gemeindeverband getragen und die Arbeitsstelle Seelsorge in Berufs- und Arbeitswelt im Caspar-Klein-Haus untergebracht. Auf der Verbandsversammlung am 15. Juni 1977 amtierte bereits der neue Dechant des Dekanates Olpe, Pfarrer Karl-Wolfgang Müller, als Vorsitzender des Gemeindeverbandes. Regionaldekan Josef Utsch wurde sein Stellvertreter. Ende September waren 80 von 87 Kirchengemeinden des Verbandsgebietes Mitglied des Verbandes oder hatten die Mitgliedschaft beantragt. Von diesen 80 hatten 46 Gemeinden dem Verband Aufgaben übertragen.

3 3 Im Geschäftsbericht, der der Verbandsvertretung am 24. Oktober 1978 in Weidenau vorgelegt wurde, resümiert Geschäftsführer Kass: Insgesamt ist festzustellen, dass der Kontakt zwischen Kirchengemeinden und Verband trotz der räumlichen Entfernung recht gut ist. Die Befürchtungen einiger Gemeinden, der Überblick über die Abwicklung der Etats gehe verloren, konnte widerlegt werden. Die vielen positiven Äußerungen bestätigen das. Umso unverständlicher ist es daher, dass manche Kirchenvorsteher sich noch immer nicht bereitfinden können, dem Verband die Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten zu übertragen. Ein Jahr später waren 84 Gemeinden dem Verband angeschlossen und immerhin schon 65 hatten ihn mit Verwaltungsdingen beauftragt. Im Mai 1980 wurde wie schon alle Jahre zuvor der Verbandsausschuss neu gewählt. Ihm gehörten an: Pfarrer Peter Merten (Heggen), Paul Wiethoff (Finnentrop), Pfarrer Josef Rust (Bilstein), Alfred Griffel (Benolpe), Franz Schulte (Wenden), Hubert Zeppenfeld (Rehringhausen), Pfarrer Josef Dierkes (Netphen), Albert Hermes (Siegen) hatte der Gemeindeverband bereits 11 Geschäftsstellenmitarbeiter. Dem Geschäftsführer Kass arbeitete Irmhild Müller im Sekretariat zu. Für das Personal waren Franz Binkhoff und Annegret Schmidt tätig, für die Finanzen Paul Stupperich, Elmar Wigger, Klaus Meckel und Monika Stahl, für die Liegenschaften Karl-Heinz Aßmann, für das Bauwesen Jürgen Ringbeck und Christiane Grebe. Im Jahr 1983 nahmen 76 von 87 Kirchengemeinden des Verbandsgebietes Verwaltungsleistungen der Geschäftsstelle in Anspruch. Die Arbeit des Gemeindeverbandes hatte sich etabliert und fand allgemein in den Pfarreien und ihren Einrichtungen Anerkennung. Ende der 80-er-Jahre wurde kurzfristig ein Personalmehraufwand erforderlich, da in den Pfarreien die Lagerbücher neu angelegt wurden und dazu die verschiedenen Vermögenswerte einzeln erfasst und dokumentiert werden mussten. Ansonsten waren die 80-er und 90-er Jahre vergleichbar der Situation in den Kirchengemeinden, die alle zumeist noch einen eigenen Seelsorger hatten eine ruhige, unspektakuläre Zeit. Der technische Fortschritt hielt nur langsam Einzug. Bis weit in die 90-er Jahre blieb die Schreibmaschine das vorherrschende Instrument der Textverarbeitung, Haushaltspläne und Jahresrechnungen wurden auf Formblättern noch handschriftlich erstellt. Zum 31. Dezember 1997 ging Geschäftsführer Herbert Kass nach mehr als 21 Dienstjahren in den Ruhestand. Kass hatte die Verbandsgeschäftsstelle aufgebaut und durch vertrauensbildende Maßnahmen dafür gesorgt, dass nach wenigen Jahren sich fast alle katholischen Kirchengemeinden im Sieger- und Südsauerland dem Verband anvertrauten. Die Mitarbeiterschaft hatte fast Familienstruktur und viele Pfarrer und Kirchenvorsteher suchten die Geschäftsstelle auf, um sich während des Jahres helfen zu lassen und sich vor Weihnachten mit einem Präsent dafür zu bedanken. Bereits im Januar 1997 hatte der Verbandsausschuss zwei Sondersitzungen darauf verwandt, für die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle die Bewerberauswahl vorzunehmen. Aus insgesamt 5 Bewerbern, die sich dem Verbandsausschuss persönlich vorstellten, wurde Hans-Gerd Mummel aus Grevenbrück, Kämmerer der Gemeinde Kirchhundem, ausgewählt und der Verbandsversammlung vorgeschlagen. Diese wählte am 18. April 1997 entsprechend dem Ausschussvorschlag und Herr Mummel konnte am 1. Oktober 1997 seinen Dienst in Olpe beginnen. Am Ende der Verbandsversammlung bedankt sich Herr Kass für das ihm und dem Gemeindeverband

4 4 entgegengebrachte Vertrauen während seiner fast 22-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer und bittet, seinem Nachfolger das gleiche Vertrauen entgegenzubringen. Dem Verbandsausschuss gehörten zu dieser Zeit folgende Mitglieder an: Stephan Graf von Spee (Heggen), Kurt Stahl (Neu-Listernohl), Heinz-Werner Kramer (Langenei), Egon Zöllner (Maumke), Klaus Strugalla (Drolshagen), Franz Schulte (Wenden), Pfarrer Josef Utsch (Dahlbruch), Josef Lüttecke (Siegen-Eiserfeld). Weiterentwicklung durch den Geschäftsführer Hans-Gerd Mummel Die Amtszeit von Hans-Gerd Mummel drohte unruhig zu werden. Sie begann mit einer unangenehmen Entscheidung seitens des Bistums. Am musste der neue Geschäftsführer den Verbandsausschuss über die Auflösung der Katholischen Hochschulgemeinde Siegen informieren, deren Gebäude im Eigentum des Gemeindeverbandes stand. Der Grundstückserwerb und die Übernahme der Bau- und Betriebsträgerschaft war 16 Jahre zuvor auf der Verbandsversammlung am 2. Juni 1981 beschlossen worden. Die nun von der Diözese verordnete Auflösung der KHG wurde in Siegen von spektakulären und öffentlichkeitswirksamen Protesten begleitet. Der Stellenwechsel in der Geschäftsführerposition brachte nach vielen Jahren der Ruhe und Stabilität eine neue Dynamik in die Geschäftsstelle, die sich recht unterschiedlich auswirkte. Die Büros wurde renoviert und die PC-Ausstattung mit Macht auf den neuesten Stand gebracht. Die Arbeitsplätze bedurften der Anpassung an die arbeitsmedizinischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen. Arbeitsabläufe wurden standardisiert, was schon allein den Softwaregegebenheiten und Eingabemasken der vernetzten Computerarbeitsplätze geschuldet war. Gleichzeitig änderten sich auch die externen Bedingungen, da am Horizont bereits die neuen Wirklichkeiten der Pastoralverbünde auftauchten. Im Verbandsausschuss am 6. Oktober 1999 ging es erstmals um die Frage der Übernahme der Betriebsträgerschaft von kirchengemeindlichen Kindergärten durch den Gemeindeverband. Der Ausschuss entschloss sich zur grundsätzlichen Bereitschaft dafür. Allerdings fügte er seinem Votum hinzu: Dies darf und kann aber nicht dazu führen, dass der Träger, und somit der Kirchenvorstand, aus seiner Verantwortung entlassen wird. Gewährleistet sein sollte die Einbindung des Kirchenvorstandes in die Arbeit des Kindergartens. Weitere Voraussetzung wäre auch, dass bei Übernahme der Betriebsträgerschaft gewährleistet ist, dass die hieraus resultierenden Mehrbelastungen für Personal- und Sachaufwand finanziert werden. Am 9. Dezember 1999 beschloss der Verbandsausschuss die Einrichtung eines eigenen -Servers für die Verbandsgeschäftsstelle, am 30. März 2000 die Veräußerung des ehemaligen KHG-Gebäudes an den Caritasverband im Kreis Siegen. Der Arbeitsaufwand in der Geschäftsstelle hatte sich vermehrt. Am 21. Februar 2000 beantragte der Gemeindeverband beim Generalvikariat in Paderborn die Ausweitung des Stellenplans um mindestens 2 Sachbearbeiterstellen. Die Veränderungen in den Prozessen und Arbeitsabläufen hatten allerdings auch Unruhe, Unklarheit und Konflikte in die Mitarbeiterschaft der Geschäftsstelle gebracht. Am 29. Juni 2000 beriet der Verbandsausschuss erstmals über eine Organisationsentwicklungsmaßnahme im Gemeindeverband

5 5 mit einer möglicherweise externen Begleitung. Ausschussmitglied Bernd Zimmermann aus Dreis- Tiefenbach hatte sich zum Anwalt eines solchen bis dahin unbekannten Vorhabens gemacht. Er sah darin einen ersten Schritt auf einem längeren Weg der umfassenden Qualifizierung der Mitarbeiter. Sein Argument war: Eine Organisationsentwicklung kann die fundierte Grundlage für ein Fortbildungsprogramm bieten. Am 31. August 2000 fasste der Verbandsausschuss den Beschluss, dem Institut SIGMA in Meschede und seiner Beraterin Jutta Tacke den Auftrag für einen Organisationsentwicklungsprozess zu erteilen, der von September 2000 bis Dezember 2001 durchgeführt werden sollte. Dem eigentlichen Prozess vorangestellt wurde eine Analyse und Bearbeitung der bestehenden Konflikte in der Verbandsgeschäftsstelle. Das 25-jährige Bestehen des Gemeindeverbandes wurde am 16. Oktober 2000 im Mutterhaus der Franziskanerinnen in Olpe begangen. Nach der Verbandsversammlung um Uhr, der Pfarrer Müller bei der der Eröffnung mit Blick auf den sich noch anschließenden Festakt einen harmonischen und zügigen Verlauf gewünscht hatte, wurde um Uhr die Eucharistie gefeiert. Um Uhr fand der Festakt statt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Pfarrer Karl-Wolfgang Müller, hielt der Leiter der Hauptabteilung Finanzen im Generalvikariat, Prälat Manfred Grothe, die Festansprache. Grußworte sprachen Regionaldekan Hubert Berenbrinker, Superintendent Helmut Flender vom evangelischen Kirchenkreis Siegen, Landrat Frank Beckehoff und Paul-Werner Willmes, der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Olpe. Anschließend war noch ein Beisammensein der Teilnehmer zum Imbiss und zu Getränken. Zum Liborifest des Jahres 2000 war das Grundstatut für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzt und gleichzeitig im Zirkumskriptionsgesetz die territoriale Umschreibung der künftigen Pastoralverbünde vorgenommen worden. Benachbarte Kirchengemeinden sollten künftig möglichst innerhalb kommunaler Grenzen und unter der Berücksichtigung gemeinsamer historischer Wurzeln und gegenwärtiger Lebens-, Arbeits- und Verkehrsräume unter einer gemeinsamen Leitung und mit für alle diese Gemeinden zuständigem pastoralen Personal kooperieren. Am 28. November 2000 bot der Gemeindeverband im Pallotti-Haus Olpe eine Fort- und Weiterbildung für Kirchenvorsteher zum Thema Kirchenvorstände in den neuen Pastoralverbünden zwischen Alltagsgeschäft und Neuorientierung an. Unterthemen waren: Pastoralverbünde Aufgaben und Chancen; Vermögensrechtliche Auswirkungen durch die neuen Verbünde; Leitung mehrerer Kirchenvorstände durch einen Pfarrer; Schwerpunktsetzung im KV und Delegation von Aufgaben- und Verantwortungsbereichen. Referenten waren Hans-Gerd Mummel für den Gemeindeverband und Oberverwaltungsrat i. K. Georg Claes für die Finanzabteilung im Generalvikariat Paderborn. In der Verbandsgeschäftsstelle bildete sich ein Arbeitskreis Euro, um die notwendigen Vorbereitung zur Währungsumstellung am 1. Januar 2002 zu treffen. Pfarrer Karl-Wolfgang Müller hatte mit 73 Jahren zum Sommer 2001 auf die Pfarrstelle St. Martinus in Olpe verzichtet, für die er seit 1970, also seit 31 Jahren zuständig war. Nach seinem Rücktritt war er nicht mehr der Vorsitzende des Kirchenvorstandes. Das hatte zur Folge, dass er auch nicht mehr Vorsitzender des Gemeindeverbandes sein konnte. In der Verbandsvertretung am 25. Oktober 2001 hatte er sich im Mutterhaus der Franziskanerinnen bereits in seiner gewohnten und gekonnten Art von den Verbandsvertretern und Versammlungsteilnehmern nach über 25-jähriger Vorstandstätigkeit verabschiedet. Dekan Berenbrinker überreichte namens der Versammlung ein Präsent und einen Blumenstrauß. Am 13. Dezember leitete Müller letztmalig den Verbandsausschuss, der sich wie nach

6 6 jeder Kirchenvorstandwahl neu konstituierte. Ihm gehörten jetzt an: Heinz Halberstadt (Attendorn), Stephan Graf von Spee (Heggen), Franz Bieker (Meggen), Heinz-Werner Kramer (Langenei), Martin Lütticke (Drolshagen), Dr. Klaus Stocker (Olpe), Gerhard Giese (Wilnsdorf) und Werner Utsch (Gernsdorf). Graf von Spee wurde stellvertretender Vorsitzender. Im Rahmen einer anschließenden Feierstunde wurden neben Pfarrer Müller noch weitere ausgeschiedene Mitglieder verabschiedet: Pfarrer Josef Utsch, Ulrich Hilchenbach, Herbert Kleinsorge, Franz Schulte, Bernd Zimmermann und Egon Zöllner. Am 19. März 2002 leitete erstmals der neue Vorsitzende, Regionaldekan Hubert Berenbrinker, den Verbandsausschuss. Berenbrinker war seit 1989 Pfarrer an St. Peter und Paul in Siegen, seit 1998 Dekan der Seelsorgeregion Siegerland-Südsauerland, seit 2001 zudem nichtresidierender Domkapitular. Auf dieser Sitzung wurden die Ergebnisse des Organisationsentwicklungsprozesses, der seit Oktober 2000 die Mitarbeiter der Geschäftsstelle beschäftigt hatte, durch das Institut SIGMA vorgestellt. Am 4. Juli 2002 stellte Geschäftsführer Mummel dem Verbandsausschuss ein Konzept für eine Organisations- und Führungsstruktur der Verbandsgeschäftsstelle vor. Ziel dieses Konzeptes war die Steigerung der Effizienz und Effektivität von Arbeitsabläufen durch direktere Entscheidungswege, sowie die Motivation der einzelnen Mitarbeiter zu mehr Mitbeteiligung durch die Delegation von Verantwortung. Zum 1. Januar 2003 wurde Eberhard Vitt zum ständigen allgemeinen Vertreter des Geschäftsführers bestellt. Auf der Verbandsversammlung am 14. November 2002 in Weidenau referierte Hildegard Zeumer, Leiterin der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Siegen/Olpe zum 30-jährigen Bestehen dieser Einrichtung. Im Verbandsausschuss ging es am um das Thema Trägerstrukturen für Kindergärten, das auf Bistumsebenen mittlerweile eine große Rolle spielte und für das eine diözesane Arbeitsgruppe gebildet worden war. Ausgangspunkte der Überlegungen waren der Wunsch vieler Pfarrer nach einer spürbaren Entlastung von Verwaltungsaufgaben und der Wunsch vieler Tageseinrichtungen und ihrer Leitungen nach einer effektiveren Unterstützung durch einen verantwortungsbewussten Träger. Die Überlegungen gingen schon damals in die Richtung, die Betriebsträgerschaften einer übergeordneten Organisation, z.b. dem Gemeindeverband zu übergeben. Am 9. Oktober 2003 legitimierte der Verbandsausschuss die Geschäftsstelle, mit daran interessierten Kirchengemeinden Kooperationsverträge über delegierbare Trägeraufgaben für die Kindertageseinrichtungen abzuschließen. Über diese Möglichkeit wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung am 20. November 2003 in Kenntnis gesetzt. Außerdem wurde auf eine Fachtagung Qualitätsmanagement in katholischen Kindertageseinrichtungen aufmerksam gemacht, die am 27. März 2004 im Schulzentrum Grevenbrück stattfinden sollte. Zum 1. Februar 2004 waren im Gemeindeverband 15 Mitarbeiter und 2 Auszubildende beschäftigt. Dem Verbandsausschuss gehörten zu diesem Zeitpunkt an: Stephan Graf von Spee (Heggen), Heinz Halberstadt (Attendorn), Heinz Werner Kramer (Langenei), Franz Bieker (Meggen), Martin Lütticke (Drolshagen), Dr. Klaus Stocker (Olpe), Gerhard Giese (Wilnsdorf) und Bernd Ax (Rudersdorf).

7 7 Im Jahr 2004 wurde der Verbandsvorsitzende, Dekan Hubert Berenbrinker, zum neuen Leiter der Zentralabteilung Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat ernannt. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Stephan Graf von Spee, dankte Berenbrinker auf der Verbandsversammlung am 18. November 2004 für seine Tätigkeit. Im Verbandsausschuss am 28. April 2005 wurde erstmals der neue Vorsitzende, Dechant Werner Wegner aus Netphen begrüßt. In der gleichen Sitzung referierten Regionaldekan Ludger Wollweber und Regionalreferent Hermann-Josef Günther über die Neugestaltung der mittleren Ebene im Erzbistum Paderborn. Die nächsten Jahre sollten viele Veränderungen bringen: die Auflösung der Seelsorgeregion Siegerland-Südsauerland, die Zusammenlegung der Dekanate Attendorn, Elspe und Olpe zum Dekanat Südsauerland, die Veränderung der Erwachsenenbildung und die Neubegründung der katholischen Bildungsstätte. Außerdem hatte der Verwaltungsrat des EGV am die Grundentscheidung getroffen, mit Beginn des Rechnungsjahres 2007 die kaufmännische Buchführung (Doppik) nach dem Vorbild des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) der öffentlichen Haushalte für die Kirchengemeinden und die Gemeindeverbände einzuführen. Seit dem 1. Oktober 2005 besteht im Erzbistum Paderborn die Möglichkeit, den ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes zum Geschäftsführenden Vorsitzenden zu bestimmen, damit die Pfarrer Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten. In der Verbandsvertretung am 17. November 2005 referierte der Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste im EGV, Prälat Thomas Dornseifer zum Thema Pastorale Perspektive 2014 unter sich wandelnden und knapper werden Ressourcen. Das Jahr 2006 wurde das Jahr der großen Strukturveränderungen auf der mittleren Ebene. Die Familienbildungsstätte in Olpe wurde aufgelöst und an gleicher Stelle die Katholische Bildungsstätte (KBS) mit einer zusammengefassten Familien- und Erwachsenenbildung begründet. Leiter der KBS wurde Wolfgang Hesse aus Olpe. Zum 30. Juni 2006 wurden die 7 Seelsorgeregionen im Erzbistum aufgelöst. Im gleichen Zuge wurde die Zahl der Dekanate im Bistum von bisher 40 auf 19 reduziert. Während das Dekanat Siegen im Bestand erhalten blieb, wurden im Kreis Olpe die bisherigen drei Dekanate zum 30. Juni aufgelöst und am 1. Juli 2006 begann das neue Dekanat Südsauerland seine Tätigkeit. Leiter dieses neuen Dekanates wurde der bisherige Dechant in Olpe, Friedhelm Rüsche. Die Mietverträge für die bisherigen Dekanatsbüros in Attendorn und Olpe wurden zum 30. Juni gekündigt. Das neue Dekanat Südsauerland hatte seinen künftigen Bürostandort im Caspar-Klein-Haus in den Räumen der bisherigen Seelsorgeregion. Diese Seelsorgeregion Siegerland-Südsauerland hatte am 25. März 2006 als letzte größere Veranstaltung einen Ideentag in den St.-Ursula-Schulen in Attendorn durchgeführt. Referent war der Bischof von Erfurt, Joachim Wanke, der zum Thema sprach: Wozu Kirche taugen soll unsere Pfarrgemeinde auf dem Prüfstand. Auch der Gemeindeverband hatte auf diesem Ideentag einen Workshop angeboten: Mit weniger Geld heute Kirche und Gemeindegestalten. Auf der Verbandsversammlung am 16. November 2006 in Weidenau sprach als Referent der Vorsitzende der Bank für Kirche und Caritas, Dr. Richard Böger, zum Thema Demografischer Wandel und Wohnungsmarkt Auswirkungen auf die Region Siegerland-Südsauerland. Außerdem wurde das Doppische Rechnungs- und Informationssystem ( Doris ) vorgestellt, das ab 2008 für die kirchlichen Haushalte Anwendung finden sollte.

8 8 Aus der Landtagswahl vom 22. Mai 2005 war die CDU als Siegerin hervorgegangen. Sie bildete mit der FDP eine Koalitionsregierung, durch die die 39-jährige Regierungszeit der SPD in NRW vorerst beendet wurde. In die Regierungszeit des Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers wurden drastische Änderungen in der Kindergartengesetzgebung beschlossen: von der Gruppenpauschale zur Kindpauschale, vom GTK zum KiBiz. Die Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen veränderte sich nach der Maßgabe einer wirtschaftlich orientierten Denkweise, bei der das Betriebsrisiko mehr auf die Träger der Einrichtungen verlagert wurde. In der Verbandsversammlung am 15. November 2007 wurden folgende Ausschussmitglieder gewählt: Gerhard Giese (Wilnsdorf), Bernd Ax (Rudersdorf), Heinz Halberstadt und Winfried Kurzer (Attendorn), Heinz-Werner Kramer (Langenei), Franz Bieker (Meggen), Martin Lütticke (Drolshagen) und Dr. Klaus Stocker (Olpe). Letzterer wurde später zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. In einem Fachvortrag wurde den Verbandsvertretern das neue Finanzmanagement erläutert, bei dem die Kameralistik (Abbildung des Geldverbrauches) durch die kaufmännische Buchführung (Abbildung des gesamten Werteverzehrs) ersetzt wird. In der kirchlichen Gesetzesauslegung wurde die Doppik als Umsetzung des Kirchenrechtes gedeutet, wonach die Verwalter darüber zu wachen haben, dass das ihrer Sorge anvertraute Vermögen auf keine Weise verloren geht oder Schaden leidet (Can , 1 CIC/1983). Die kaufmännische Buchführung wurde 2008 im Gemeindeverband und in 10 Kirchengemeinden des Verbandsgebietes (Pilotgemeinden) eingeführt, ab 2009 dann auf alle Kirchengemeinden ausgeweitet. Diese Schrittfolge war eindeutig zu schnell, weil sie nicht die Möglichkeit bot, die Erfahrungen bei Piloten sauber zu analysieren und auszuwerten. Als Schwierigkeit erwies sich nämlich nicht nur die Doppik als solche, sondern auch die Besorgung und Implementierung entsprechender Software. Das Projekt Doris sollte sich als eine mehrjährige Baustelle erweisen mit hohen Belastungen für die Mitarbeiter und großen Verärgerungen bei den Kirchengemeinden. Neue Mitarbeiter im Bereich Finanzen/Buchhaltung wurden im Herbst 2008 Thomas Schneider und Udo Thiedig. Im Jahr 2009 stand die Gründung der Katholische Kindertageseinrichtung Siegerland-Südsauerland gem. GmbH auf der Tagesordnung des Gemeindeverbandes. Der Verbandsausschuss unterbreitete in seiner Sitzung vom 5. Februar 2009 der Verbandsvertretung einen entsprechenden Beschlussvorschlag. Die vorherige Diskussion war schon sehr kontrovers geführt worden und ließ vermuten, dass die Entscheidung zur Gründung nicht leicht würde herbeigeführt werden können. Mit Rücksicht auf die fehlende Entscheidungsreife war die Verbandsvertretung im Herbst 2008 ausgefallen und auf einen außergewöhnlichen Frühjahrstermin, den 19. März 2009, nach Weidenau gelegt worden. Zum entsprechenden Tagesordnungspunkt 6 (Gründung und Errichtung einer katholischen Kita-gGmbH im Siegerland-Südsauerland) hatten sich aus Paderborn der Finanzdezernent Dirk Wummel und ein Mitarbeiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste, Andreas Altmeyer, in Stellung gebracht. Die kontroverse Diskussion zog sich über zwei Stunden hin. Dann stelle Pfarrer Ludger Wollweber aus Meggen den über den Vorschlag des Verbandsausschusses hinausgehenden Antrag, die Abstimmung über TOP 6 um 1 Jahr zu verschieben. Diesem Antrag Wollwebers wurde mit 62 Ja- gegen 51 Neinstimmen bei 12 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Zu viele Fragen waren noch unbeantwortet, aber es zeigten sich gewisse Parallelen zum Jahr 1975, als sich die Begründung des Gemeindeverbandes im Südteil des Bistums auch nicht ganz einfach gestaltete.

9 9 Während in 5 von 7 Gemeindeverbänden die Kita-gGmbH zum 1. August 2009 an den Start gehen konnte, gehörte Olpe zu den Bezirken, in denen dies noch nicht möglich war. Der Gemeindeverband Hellweg mit Sitz in Soest konnte am 27. September 2009 den Beschluss zur GmbH-Gründung fassen. Somit lastete auf Olpe der Druck, als letzter Bezirk auch noch zur Gründung zu kommen. Auf der Verbandsausschusssitzung am 15. Dezember 2009 war der Geschäftsführer von Hochsauerland-Waldeck, Josef Mertens, zu einem Erfahrungsbericht über die Kindergartengesellschaft mit Sitz in Meschede eingeladen worden. Zu dem fanden im Dezember 2009 in Olpe, Siegen und Grevenbrück Informationsveranstaltungen für Kirchenvorstände zu diesem Thema statt. Zur entscheidenden Verbandsversammlung am 11. März 2010 in der Stadthalle Olpe gemäß dem Beschluss vom 19. März 2009, die Abstimmung um 1 Jahr zu verschieben wurde mit Blick auf den Haupttagesordnungspunkt Gründung und Errichtung einer Katholische Kindertageseinrichtungen Siegerland-Südsauerland gem. GmbH Olpe der Verbandsgeschäftsführer Detlef Müller aus dem Hochstift Paderborn eingeladen. Die dortige Kita-gGmbH war am 1. August 2009 mit 31 Einrichtungen gestartet und hatte schon sehr erfolgreich gearbeitet. Anwesend waren 107 gewählte Mitglieder der Verbandsvertretung und 11 Pfarrer, somit 118 stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer. Bei der Abstimmung per Stimmkarte votierten 89 Vertreter für und 17 gegen die GmbH-Gründung, 9 Vertreter enthielten sich. Somit konnte auch in Olpe zum 1. August 2010 eine katholische Trägergesellschaft für Kindertageseinrichtungen ihre Arbeit beginnen. Der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes, Hans- Gerd Mummel wurde auch Geschäftsführer der GmbH. Gesellschafter der GmbH sind satzungsgemäß der Gemeindeverband, die Christian-Bartels-Stiftung des Erzbistums Paderborn, der Diözesan- Caritasverband, sowie die Kirchengemeinden, die zur Übertragung ihres Kindergartens Gesellschaftsanteile erwerben. Neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung ist der Verwaltungsrat ein weiteres Gesellschaftsorgan. Vorsitzender des Verwaltungsrates wurde Dechant Werner Wegner als Vorsitzender des Gemeindeverbandes. Zwischen dem Gemeindeverband und der Kita-GmbH wurde eine Dienstleistungs- und Schiedsgerichtsvereinbarung geschlossen. Die ersten beigetretenen Kirchengemeinden waren St. Joseph Bamenohl, St. Johannes Nepomuk Finnentrop, St. Antonius Einsiedler Heggen, St. Antonius Einsiedler Rönkhausen, St. Nikolaus Grevenbrück, St. Sebastian Walpersdorf, St. Michael Siegen, St. Laurentius Rudersdorf und St. Augustinus Neu- Listernohl. Diese 9 Kirchengemeinden übertrugen zum 1. August 2010 die Betriebsträgerschaft für ihre insgesamt 11 Kindergärten auf die neue Gesellschaft. Im Jahr 2011 war es zu einer Krise des Gemeindeverbandes gekommen. Die langwierige Gründungsphase der Kita-gGmbH hatte Spuren hinterlassen, die flächendeckende Einführung der Doppik ab 2009 zu erheblichen Schwierigkeiten geführt waren noch nicht die Jahresrechnungen für 2008 erstellt worden. Der schleppende Abbau von Rückständen in der Bearbeitung von Finanzdaten hatte Unmut in den Kirchengemeinden aufkommen lassen und die Mitarbeiterschaft des Gemeindeverbandes stark unter Druck gesetzt. Das Generalvikariat in Paderborn ging dazu über, Zielvereinbarungen mit den Gemeindeverbänden zu treffen. In der Verbandsausschusssitzung am 16. Juni 2011 teilte der Vorsitzende, Dechant Wegener, unter dem vorletzten Tagesordnungspunkt mit, dass er beabsichtigt, das Amt des Vorsitzenden der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses niederzulegen. Wortmeldungen erfolgten keine.

10 10 Zum Nachfolger wurde Dechant Friedhelm Rüsche aus Olpe ernannt. Er trat das Amt des Vorsitzenden zum 1. August 2011 an. In der Verbandsausschusssitzung am 13. Oktober 2011 kam es zu einer Aussprache über die Situation des Gemeindeverbandes. Der neue Vorsitzende hatte Lösungsansätze zur Verbesserung der momentanen Situation aufgezeigt, die darin bestanden, künftig wegen der komplexer gewordenen Ausgangslage die Verantwortung im Verband weiter auszudifferenzieren und auf mehrere Schultern zu verteilen und zudem durch Motivationsinstrumente Betriebsklima und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Gleichzeitig sollte ein Organisationsberatungsprozess durch eine externe Firma höchste Priorität und absoluten Vorrang haben. Der Orgaprozess war ausgerichtet auf einen Zeitraum bis Ende In der Verbandsvertretung am 24. November 2011 wurde Dechant Wegner aus seinem bisherigen Amt entpflichtet und verabschiedet. Der neue Vorsitzende berichtete erstmals über die Tätigkeit des Verbandsausschusses. Diesem gehörten als gewählte Mitglieder an: Dr. Klaus Stocker (Olpe) als 2. Vorsitzender, Martin Lütticke (Drolshagen), Karl-Heinz Reuber und Winfried Kurzer (Attendorn), Franz Bieker (Meggen), Heinz-Werner Kramer (Langenei), Bernd Ax (Rudersdorf) und Gerhard Giese (Wilnsdorf). Am 29. März 2012 beschloss der Verbandsausschuss den Umbau und die Erweiterung des Verbandsgebäudes Caspar-Klein-Haus. In der Verbandsvertretung am 22. November 2012 thematisierte der Vorsitzende, Friedhelm Rüsche, die veränderte Sichtweise der Kirchengemeinden auf den Gemeindeverband hin: die Gemeinden seien heute nicht zuerst Mitglieder und Träger des Verbandes, sondern verstünden sich vorrangig als Nutzer, die Service erwarten und erst im Gegenzug mit Kundenzufriedenheit zurückzahlen. Im Frühjahr 2014 kam der Organisationsentwicklungsprozess zum Abschluss, der vor dem Hintergrund verschiedener Veränderungen und Herausforderungen im Herbst 2011 begonnen worden war und verschiedene Zielsetzungen, wie z.b. die Stabilisierung der Arbeitssituation, die Verbesserung der Eigeninitiative und die Stärkung der Motivation der Mitarbeiterschaft verfolgte. Das Prozessergebnis war positiv. Die Zielsetzungen wurden erreicht und die Mitarbeiterbefragung des Jahres 2013 zeigte gegenüber der von 2011 eine signifikant gestiegene Zufriedenheit. Die Bewertungen hatten sich nicht nur verbessert, sondern lagen in den meisten Fällen sogar über dem Branchendurchschnitt vergleichbarer Organisationen. Die Beratungsgesellschaft Cidpartners aus Bonn gab die Empfehlung, in der Zukunft ausreichend Raum für die Erarbeitung klarer Ziele zu schaffen. Die Talsohle war durchschritten und es ging wieder aufwärts im Gemeindeverband. Eberhard Vitt und Thomas Schneider wurden beide zu stellvertretenden Geschäftsführern ernannt, weitere Führungsverantwortung wurde an die Leiter der Fachbereiche delegiert. Die Statusgespräche zur Zielvereinbarung mit dem Generalvikariat erwiesen, dass die Rückstände in den Finanzdaten zunehmend abgearbeitet werden konnten. Die Stimmung in der Verbandsgeschäftsstelle hatte sich deutlich verbessert. Zur Kundenseite hin wurden erstmals sog. Außendienstmitarbeiter (ADM) in verschiedenen Pastoralverbünden tätig. Verwaltungsfachleute des Gemeindeverbandes arbeiten jeweils vor Ort und unterstützen die Pfarrer, die Pfarrsekretärinnen und die Geschäftsführenden Vorsitzenden der

11 11 Kirchenvorstände. Auf diese Weise können die in den letzten Jahren separierten und auseinandergedrifteten Weiterentwicklungen in der Verwaltung und in der Pastoral wieder mehr einander zugeführt werden. Die Finanzierung des Gemeindeverbandes aus Kirchensteuermitteln wurde 2014 im Erzbistum Paderborn auf eine neue Grundlage gestellt. Die bisherige Bedarfsdeckung wurde abgelöst durch das Prinzip der Budgetierung. Die Grenzen von außen her sollten klarer, die Spielräume nach innen hin vergrößert werden. Unter der Beibehaltung seines Amtes als Vorsitzender des Gemeindeverbandes wechselte Pfarrer Friedhelm Rüsche im Sommer 2014 von St. Marien in Olpe nach St. Augustinus Keppel in Dahlbruch, von der Leitung des Pastoralverbundes Olpebach-Täler zur Leitung des Pastoralverbundes Nördliches Siegerland. Ebenfalls im Sommer 2014 konnte der Umbau des Caspar-Klein-Hauses der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Am Samstag, den 23. August, fand dazu ein Tag der offenen Tür statt. Der Gemeindeverband präsentierte nicht nur neue Räume und einen neugestalteten Empfangsbereich, sondern auch seine Arbeit und seine Angebote, für Pfarrer und Kirchenvorsteher Informationen weiterzugeben und Austausch zu ermöglichen. Außerhalb des Tages der offenen Tür fanden zuletzt regelmäßig Informationsabende in Lennestadt, Olpe und Siegen statt, in denen Hilfestellungen gegeben wurden zur Lesbarkeit der doppischen Haushaltspläne, zum besseren Verständnis der Schlüsselzuweisungssystematik, zu Fragen der Arbeitssicherheit, zur Mindestlohnregelung und zu anderen Themen. Das Jahr 2015 war von Zukunftsstrategien für die Gemeindeverbände und die Kita-gGmbHs im Erzbistum Paderborn bestimmt. Ausgangspunkte der Überlegungen waren Fragen nach der Kindergartenlandschaft im Bistum und damit nach dem Zueinander von Gemeindeverbänden und GmbHs. Eine sog. Qualitätsoffensive des Bistums möchte erreichen, dass in den nächsten Jahren alle kirchengemeindlichen Kindergärten in die Betriebsträgerschaft der GmbH überführt werden. Ein weiterer Ausgangspunkt ist das Entwicklungspotential in der bisher gelungenen Einführung jener Fachwirte, die heute noch aus der Sicht der Verbandsgeschäftsstellen Außendienstmitarbeiter genannt werden. Es zeigt sich aber, dass diese Kräfte mit der Zeit zu Generalisten werden können, die in die Prozesse der Pastoralen Räume und ihrer Pastoralvereinbarungen eingebunden sind und denen die Geschäftsstelle wie ein Magazin backoffice-mäßig und auf Abruf zur Verfügung steht. Diese Arbeitsweise würde die Organisation der Verbandsbüros nachhaltig verändern. Eine dritte Überlegung rührt daher, dass zurückgehende Katholikenzahlen auch ganz andere Konzentrationen erfordern. Die bisherigen Gemeindeverbände sind noch deckungsgleich mit den Seelsorgeregionen der 60-er Jahre, die es aber seit 2006 schon nicht mehr gibt. Seit 2006 bewegen sich die neuen Dekanate in sog. Kooperationsräumen, der im hiesigen Bereich umfasst in etwa jenes Gebiet, aus dem das WDR- Fernsehen in Siegen in seiner Lokalzeit berichtet. Die Zeiten bleiben spannend und auf Veränderungen hin ausgerichtet. 40 Jahre lang hat der Gemeindeverband mit Sitz in Olpe einen festen Platz im Verwaltungshandeln der katholischen Kirchengemeinden im Siegerland und Südsauerland. Fünf Vorsitzende standen bisher an seiner Spitze, 2 Geschäftsführer haben die Geschäftsstelle geleitet, die viele langjährige Mitarbeiter gekannt hat, aber auch immer wieder durch neue Kräfte verjüngt und bereichert wurde. Auszubildende für den Beruf des

12 12 Verwaltungsfachangestellten konnten hier ebenso Berufserfahrung gewinnen, wie auch jene Mitarbeiter, denen eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt oder zum staatlich geprüften Betriebswirt zu ermöglichen war. Zurzeit sind im Gemeindeverband 26 Fachkräfte und eine Auszubildende tätig. Ein neu geschriebener Leitungskatalog führte zu Beginn des Jahres 2015 noch einmal auf, welche Aufgaben der Gemeindeverband erfüllt, und welche Angebote von ihm abgerufen werden können. Dem Verbandsausschuss gehören im Jubiläumsjahr neben dem Vorsitzenden als gewählte Mitglieder an: Dr. Klaus Stocker (Olpe) als 2. Vorsitzender, Edgar Clemens (Drolshagen), Karl-Heinz Reuber und Winfried Kurzer (Attendorn), Franz Bieker (Meggen), Heinz-Werner Kramer (Langenei), Bernd Ax (Rudersdorf) und Gerhard Giese (Wilnsdorf).

Statut. vom. 6. Oktober 2011

Statut. vom. 6. Oktober 2011 Statut vom 6. Oktober 2011 Stand: 19. Januar 2012 - 2 - Statut des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius Düsseldorf - verabschiedet in der KV-Sitzung vom 6. Oktober 2011; zuletzt

Mehr

S a t z u n g. der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp

S a t z u n g. der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp S a t z u n g der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014

Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014 Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN 18. Mai 2014 Agenda Begrüßung Ziel der Pfarrversammlung Vorstellung der Podiumsteilnehmer Erklärung Fusion/Rückführung Warum eine Zusammenführung

Mehr

Art. 3 Leitung und Gremien des Katholischen Universitäts- und Hochschulzentrums (1) Das KUHZ wird durch den vom Bischof eingesetzten Leiter2 geführt.

Art. 3 Leitung und Gremien des Katholischen Universitäts- und Hochschulzentrums (1) Das KUHZ wird durch den vom Bischof eingesetzten Leiter2 geführt. In: Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim Nr. 7, vom 13. August 2002, 141 ff. Satzung für die Katholischen Universitäts- und Hochschulzentren (KUHZ) im Bistum Hildesheim - sie führen nach ihrer

Mehr

SATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v.

SATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v. Seite 1 SATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v. 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verband führt den Namen Caritasverband Oberlausitz und wird beim Amtsgericht Bautzen in das Vereinsregister eingetragen.

Mehr

SV Ems Jemgum. Einladung. (Jahreshauptversammlung) am Freitag, 22. Februar 2013, im Vereinsheim am Sportzentrum. Beginn: 19.30 Uhr

SV Ems Jemgum. Einladung. (Jahreshauptversammlung) am Freitag, 22. Februar 2013, im Vereinsheim am Sportzentrum. Beginn: 19.30 Uhr SV Ems Jemgum von 1926 e. V. www.sv-ems-jemgum.de Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am Freitag, 22. Februar 2013, im Vereinsheim am Sportzentrum. Tagesordnung: Beginn:

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt

Mehr

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes

Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes Satzung des Instituts für Altertumswissenschaften des Heiliges Land 6.14 Satzung des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes Vom 27. April 2012 (ABl. EKD 2012,

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: "Hermann-Schäfers-Stiftung" Satzung

c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße Herten Telefon: Fax: Hermann-Schäfers-Stiftung Satzung c/o. Caritasverband Herten e.v. Hospitalstraße 13 45699 Herten Telefon: 0 23 66-304 0 Fax: 0 23 66 304-400 "" Satzung Satzung 2 1 Name Rechtsform Sitz der Stiftung 1.) Die Stiftung führt den Namen "" 2.)

Mehr

LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT

LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT Nestlé Deutschland AG DER NESTLÉ VERBRAUCHERBEIRAT LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: PROF. DR. WERNER BAUER VORSTAND: GERHARD BERSSENBRÜGGE (VORSITZENDER), PETER HADASCH, HUBERT

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Herzlich Willkommen! Mitarbeiterinformation zum Betriebsübergang

Herzlich Willkommen! Mitarbeiterinformation zum Betriebsübergang Herzlich Willkommen! Mitarbeiterinformation zum Betriebsübergang Agenda Begrüßung Was war? Der neue Träger, die gem. GmbH Was kommt? Betriebsübergang Zusammenarbeit Weitere Schritte Fragen & Austausch

Mehr

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Winningen am Dienstag, 17.06.2014, 19.30 Uhr im Turnerheim, Neustraße 31, Winningen Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung 1 Name, Sitz Satzung 1. Der Verein führt den Namen Kinderkartenverein Bad Meinberg e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Horn-Bad Meinberg 3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Detmold

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Satzung für die Volkshochschule Mölln

Satzung für die Volkshochschule Mölln Satzung für die Volkshochschule Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein ( GO ) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig Holstein ( KAG ) wird nach

Mehr

Satzung. Deutsche Kindergärten Apenrade

Satzung. Deutsche Kindergärten Apenrade 1: Name und Zugehörigkeit Satzung Deutsche Kindergärten Apenrade 1.1. Die körperschaftseigene Einrichtung ("Selvejende institution) trägt den Namen Deutsche Kindergärten Apenrade und hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

Ordnung für die Gemeindeteams

Ordnung für die Gemeindeteams 1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien,

Mehr

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig- Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages

Mehr

Der Bischof von Augsburg

Der Bischof von Augsburg - 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO)

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 18. September 2014 (KABl. 2014 S. 167) Inhaltsübersicht 1 Angebot

Mehr

Einführung in die Arbeit des Kirchenvorstandes

Einführung in die Arbeit des Kirchenvorstandes Einführung in die Arbeit des Kirchenvorstandes Verbandsgebiet 2 Der Gemeindeverband - Kurzporträt Der Gemeindeverband als Körperschaft öffentlichen Rechts ist eine Einrichtung der Kirchengemeinden sieht

Mehr

Verbandssatzung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Uetersen Tornesch

Verbandssatzung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Uetersen Tornesch KGV Friedhofswesen Uetersen Tornesch Satzung 1.429-516 N Verbandssatzung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Uetersen Tornesch Vom 30. März 2005 (GVOBl. S. 57, 2006 S. 71) 03.09.2014

Mehr

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel

Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung. Präambel Satzung der Helmut und Anna - Maria Wendelborn Stiftung Präambel Ich errichte diese Stiftung aus Dankbarkeit für ein erfolgreiches und glückliches Leben und zur Erinnerung daran, dass mein Mann Helmut

Mehr

SATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ

SATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ SATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ Entsprechend der Satzung der Caritas-Konferenzen Deutschlands e.v. vom 11.05.1971, letztmalig geändert und ergänzt durch den Beschluss des Diözesanrates der Caritas- Konferenzen

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung des DFN-Vereins

Satzung des DFN-Vereins Satzung des DFN-Vereins Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. Juli 2000 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist: "Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes

Mehr

SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSVEREIN MANNHEIM/LUDWIGSHAFEN e. V.

SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSVEREIN MANNHEIM/LUDWIGSHAFEN e. V. VEREINSSATZUNG 1 Name Der Verein trägt den Namen SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSVEREIN Er ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Mannheim. 2 Zweck des Vereines 1. Zweck des Vereines ist es,

Mehr

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

Mehr

Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock

Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Satzung Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock SaKGSchloHoStu 3580 Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Vom 7. November 1995 (KABl. 1996 S. 59) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung

Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Chancen in der Krise nutzen! Düsseldorf, 22.01.2009 Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung Beschäftigung sichern Chancen in der Krise nutzen! Qualifizieren statt Entlassen! Nicht alle Branchen werden

Mehr

Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest. Name und Sitz

Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest. Name und Sitz Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V., Kreisvereinigung Soest.

Mehr

Satzung für die Bezirksgruppe Köln der Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks Nordrhein-Westfalen e.v. 1 Name und Sitz

Satzung für die Bezirksgruppe Köln der Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks Nordrhein-Westfalen e.v. 1 Name und Sitz Satzung für die Bezirksgruppe Köln der Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks Nordrhein-Westfalen e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Angewandte Kunst Köln (AKK). (2) Der Verein ist zuständig

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Satzung des Vereins Betreute Grundschule Hochelheim Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.

Mehr

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal

Mehr

Aufgaben und Arbeitsweise des Kirchenvorstandes. Informationen für neue Kirchenvorstände

Aufgaben und Arbeitsweise des Kirchenvorstandes. Informationen für neue Kirchenvorstände Aufgaben und Arbeitsweise des Kirchenvorstandes Informationen für neue Kirchenvorstände Themen Der Kirchenvorstand Rechtliche Grundlagen Zusammensetzung Aufgaben Arbeitsweise Finanzwirtschaft Immobilien

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der EKHN MilSDB 132 Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 8. Juli 1968 In der Fassung

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub

Mehr

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Statuten Verein Naturschule St. Gallen Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,

Mehr

Schulung der Mitglieder der Kirchenvorstände Die Aufgaben des Kirchenvorstandes auf der Basis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen

Schulung der Mitglieder der Kirchenvorstände Die Aufgaben des Kirchenvorstandes auf der Basis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen Schulung der Mitglieder der Kirchenvorstände 2015-2018 Die Aufgaben des Kirchenvorstandes auf der Basis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen Can. 1284 1 CIC: Alle Verwalter sind gehalten, ihr Amt mit

Mehr

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside.

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside. GV Hohwacht Sitzung vom 17.6.2013 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 20.15 Uhr Ende: (Unterschriften)

Mehr

Satzung des Gesamtverbandes Moderne Fremdsprachen 1

Satzung des Gesamtverbandes Moderne Fremdsprachen 1 Satzung des Gesamtverbandes Moderne Fremdsprachen 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verband führt den Namen Gesamtverband Moderne Fremdsprachen und ist ein eingetragener Verein. 1.2 Das Geschäftsjahr

Mehr

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung. 981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Gemeinsam Kirche sein. Zur Rolle der Kirchenverwaltung in den Seelsorgeeinheiten der Diözese Augsburg

Gemeinsam Kirche sein. Zur Rolle der Kirchenverwaltung in den Seelsorgeeinheiten der Diözese Augsburg Gemeinsam Kirche sein Zur Rolle der Kirchenverwaltung in den Seelsorgeeinheiten der Diözese Augsburg Liebe Mitglieder der Kirchenverwaltungen, "Das einzig Beständige ist der Wandel". Wir alle kennen diesen

Mehr

Satzung. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v.

Satzung. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v. Freunde und Förderer der Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg e.v. Satzung Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Eckart Kottkamp Geschäftsführer: Prof. Dr. rer. nat. Wilfried Seidel

Mehr

Der Kindertagespflegeverbund

Der Kindertagespflegeverbund Der Kindertagespflegeverbund Ein Angebot der außerfamiliären Kinderbetreuung Referentin: Annerose Kiewitt Fachberaterin Kindertagespflege 2011 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Standards der Stadt Essen

Mehr

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch

Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch Checkliste: Das persönliche Entwicklungsgespräch Gestaltung der individuellen Berufslaufbahn von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb Angesichts der Veränderungen in den Belegschaftsstrukturen

Mehr

1.3 Kooperationsvertrag zwischen den Kindergärten und Grundschulen in Lennestadt Meggen / - Maumke /- Halberbracht / - Langenei

1.3 Kooperationsvertrag zwischen den Kindergärten und Grundschulen in Lennestadt Meggen / - Maumke /- Halberbracht / - Langenei 1. Leitgedanken Die Zusammenarbeit der Erzieher/innen und Lehrer/innen soll den Kindern den Übergang vom zur erleichtern. Da Kinder, die in die Schule kommen, in der Kontinuität längst begonnener Bildungsprozesse

Mehr

Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld

Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld Referent: Dr. Werner Rauball Bürgermeister der Stadt Bitterfeld 1 Herausforderung an allen Fronten Wirtschaftsregion Tourismus Gebietsreform Pilotkommune

Mehr

KREISFEUERWEHRVERBAND RHEIN NECKAR KREIS e.v. Geschäftsführer

KREISFEUERWEHRVERBAND RHEIN NECKAR KREIS e.v. Geschäftsführer Protokoll für die Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Neckar-Kreis e.v. am 13.04.2013 in Sinsheim / Waldangelloch Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Entschuldigt: Unentschuldigt: Protokoll:

Mehr

Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001

Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 17.08.01 Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Beteiligung

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Satzung. der. Caritas-Stiftung St. Elisabeth im Bistum Speyer

Satzung. der. Caritas-Stiftung St. Elisabeth im Bistum Speyer Satzung der Caritas-Stiftung St. Elisabeth im Bistum Speyer P r ä a m b e l Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.v. gründet die Caritas-Stiftung St. Elisabeth im Bistum Speyer, um angesichts der

Mehr

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Niederschrift 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Ort: Bürgerhaus, Raum E1, Mühlenstraße

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101 AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 101 B e r i c h t des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit betr. Abstufung kirchlicher Aufsichtsmaßnahmen Sulingen, 22. Mai 2012 I. Auftrag Die

Mehr

Protokoll. Jahreshauptversammlung

Protokoll. Jahreshauptversammlung Protokoll über die Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 01. März 2009 um 14. Uhr in Gammelby Mit folgender Tagesordnung wurde eingeladen: 1. Begrüßung a. Bestimmung Protokollführer(in) b. Feststellung

Mehr

Protokoll über die Mitgliederversammlung des Turnverein 1886 e.v. Langenselbold

Protokoll über die Mitgliederversammlung des Turnverein 1886 e.v. Langenselbold Datum: Freitag, 18. März 2016 Zeit: 19.40Uhr 22.40Uhr Ort: Gründauhalle: Brühlweg 6, 63505 Langenselbold Anwesend: 62 Mitglieder (gem. Teilnehmerliste im Anhang) Versammlungsleiterin: Protokollführerin:

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,

Mehr

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Bildung und Soziales 5.03/0

Bildung und Soziales 5.03/0 Satzung des Fachbereiches Bildung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der 70, 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

Unsere Gremien. ein Abbild unserer Gemeinden Sie sollen paritätisch durch Männer und Frauen besetzt sein.

Unsere Gremien. ein Abbild unserer Gemeinden Sie sollen paritätisch durch Männer und Frauen besetzt sein. Unsere Gremien ein Abbild unserer Gemeinden Sie sollen paritätisch durch Männer und Frauen besetzt sein. In der Frühjahrssynode 2015 wurde die Rechtsverordnung zur Gremienbesetzung in der EKHN mit großer

Mehr

Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich

Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich Finanzsatzung Kirchenkreis Minden SaFKKMi 4171 Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich Vom 4. Dezember 2004 (KABl. 2004 S. 330) Präambel 1In geistlicher Verbundenheit untereinander und

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum

Mehr

Beginn: 11:45 Uhr Ende: 13:50 Uhr

Beginn: 11:45 Uhr Ende: 13:50 Uhr Niederschrift zum Verbandstag des Schwimmverband Rhein-Wupper e.v. am 07. März 2009 im See-Hotel Geldern Seepark Janssen GmbH Danziger Straße 5 47608 Geldern Anwesend: Klaus Böhmer Andrea Heuvens Burkhard

Mehr

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz SATZUNG des Vereins Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein für Behinderten und deren Freunde Netphen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. 48308 Senden, 18.11.2013 Mitglieder des Sozialausschusses Nachrichtlich: Mitglieder des Gemeinderates Zur Sitzung lade ich ein am Dienstag, 26.11.2013, 18.00 Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. gez.

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

Kaufmännisches Rechnungswesen an Hochschulen. Einführung in das Thema -

Kaufmännisches Rechnungswesen an Hochschulen. Einführung in das Thema - Kaufmännisches Rechnungswesen an Hochschulen Einführung in das Thema - 1 1. Kontext der Veranstaltung 2. Organisationsberatung und kaufmännisches Rechnungswesen 3. Elemente der Reorganisation (Sinngebung,

Mehr

Protokoll Mitgliederversammlung 2015

Protokoll Mitgliederversammlung 2015 Protokoll Mitgliederversammlung 2015 Beigesteuert von Gunnar Bandholz Freitag, 06 März 2015 Letztes Update Freitag, 06 März 2015 OV Preetz, Technisches Hilfswerk Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung

Mehr

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung

Mehr