Hegianwandweg, Baurechtsvertrag für genossenschaftlichen Wohnungsbau (Projekt Wohnungen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hegianwandweg, Baurechtsvertrag für genossenschaftlichen Wohnungsbau (Projekt Wohnungen)"

Transkript

1 I GR Nr. 2000/352 I Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat 244 Zürich, 12. Juli 2000 Hegianwandweg, Baurechtsvertrag für genossenschaftlichen Wohnungsbau (Projekt Wohnungen) Zweck der Vorlage Mit einem Baurechtsvertrag soll es der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) ermöglicht werden, auf dem ,4 m2 messenden Areal «Hegianwandweg» am Üetliberghang im Quartier Wiedikon 77 Wohnungen im freitragenden Wohnungsbau zu erstellen.rund die Hälfte verfügt über 41/2 oder mehr Zimmer. Der Baurechtszins beträgt -vorbehältlich der Bauabrechnung -Fr jährlich. Das Projekt ist aus einem von der FGZ durchgeführten Architekturwettbewerb hervorgegangen. Der Gemeinderat genehmigte am 28. Juni 2000 den zur Realisierung des Projektes erforderlichen Gestaltungsplan. Motion von Joser Köpfli Am 29. Juni 1994 übel;wies der Gemeinderat dem Stadtrat die Motion von Josef Köpfli (SP) und 27 Mitunterzeichnenden vom 29. Sep- 1ember 1993 unter folgender Neufassung: Der Stadtrat wird eingeladen, dem Gemeinderat möglichst bald eine Weisung vorzulegen, in der auf der bestehenden grös~eren städtischen Baulandreserve am Hegianwandweg im Quartier Wiedikon, welche an das städtische Altersheim Laubegg, die städtische Alterssiedlung Friesenberg und die öffentliche Schulhausanlage Bachtobel angrenzt, entweder eine Landvergabe im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger oder für die Erstellung einer städtischen Wohnüberbauung mit Familien- und Kleinwohnungen im subventionierten und.freitragenden Wohnungsbau ein Objektkredit (oder allenfalls Projektierungskredit) beantragt wird. Die Motion wird mit dem zur Genehmigung vorliegenden Baurechtsvertrag erfüllt und kann mit dieser als erledigt abgeschrieben werden. Baurechtsareal Die Stadt erwarb das 12896,4 m2 grosse Grundstück Kat.-Nr am Hegianwandweg 1944 zusammen mit weiterem Land zwischen Hegianwandweg und Bachtobelstrasse. Es handelte sich um den grössten Teil der wieder aufgefüllten ehemaligen Lehmgrube Albishof. Mit dem Land sollte ein Grüngürtel zwischen dem seinerzeitigen Wohnquartier und dem tiefer gelegenen, industriell genutzten St;idtteil geschaffen werden. Rund m2 befind~n sich in der Wohnzone W2 mit einem Wohnanteil von 90 Prozent und etwa 1800 m2 in der Freihaltezone m2 werden heute als erweiterter Umschwung des angrenzenden städtischen Altersheims Laubegg sowie der Alterssiedlung der StiftungAlterswohnungen der Stadt Zürich genutzt.auf etwa 700 m2 befindet sich ein provisorischer Pavillon mit einem Hort. Die rest-

2 2 - lichen 8200 m2 sind seit 1968 an den Verein Kleintieranlage Hegianwandweg zur Verwendung als Kleintieranlage verpachtet. Dieser Pachtvertrag endet Ende Oktober Die eingangs erwähnte Motion betreffend Überbauung des Landes verlangte in ihrem ursprünglichen Wortlaut, dass den Kleintierzüchtern Ersatz zu leisten sei. Wie der Stadtrat in seiner damaligen Stellungnahme ausführte, fehlt dazu leider die Möglichkeit. Der Verein hatjedoch in der nahe gelegenen Freihaltezone bereits zwei grosse städtische Areale von insgesamt rund m2 gepachtet. Die Liegenschaftenverwaltung ersuchte den Verein bereits 1990, keine Neuverpachtungen mehr auf dem Bauland vorzunehmen bzw. frei werdende Parzellen in der Freihaltezone den Pächtern des Baulandes anzubieten. Seither verpachtet der Verein das Bauland nur noch befristet. Der Gemeinderat überwies die Motion schliesslich ohne das Begehren betreffend Ersatzland. Das Areal wurde in der Schulraumplanung 1977 vorsorglich als Reservefläche für eine allfällige Erweiterung der angrenzenden Schulanlage Bachtobel ausgeschieden. Im Rahmen der aktualisierten Schulraumplanung für den Schulkreis Uto vom März 1999 zeigte sich, dass sich der zusätzliche Raumbedarf (3 Klassenzimmer, Nebenräume und Turnhalle) durch eine Erweiterung des Schulhauses Bachtobel auf der anderen Seite des Hauptgebäudes betrieblich optimal abdecken lässt. Gestützt auf einen 1998/1999 durchgeführten Architekturwettbewerb wurde das Projekt ausgearbeitet. Der Ausführungskredit wird dem Gemeinderat demnächst vorgelegt. Dadurch steht das Bauareal am Hegianwandweg vollständig für den Wohnungsbau zur Verfügung, wozu es sich vonseiner Lage her vorzüglich eignet. Da die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ), deren Wohnungsbestand fast ausnahmslos im Friesenberg liegt, unmittelbar oberhalb des Baugrundstücks mit einer Reiheneinfamilienhaussiedlung angrenzt, wurde das Areal dieser Baugenossenschaft angeboten. Die FGZ möchte darauf einerseits Wohnungen für Umsiedlungen aus unterbesetzten Einfamilienhäusern und andererseits grosszügige Familienwohnungen ausschliesslich im freitragenden Wohnungsbau erstellen. Zur Erlangung eines sowohl städtebaulich/architektonischen als auch wirtschaftlich optimalen Projektes führte die FGZ unter FederfÜhrung des Amtes für Hochbauten einen Architekturwettbewerb auf Einladung durch. Die Wettbewerbskosten von rund Fr hat die FGZ getragen. Sollte die Projektausführung nicht möglich sein und liegen die Gründe dafür nicht bei der Bauträgerschaft (z.b. Ablehnung des Baurechtsvertrages durch den Gemeinderat), vergütet die Stadt ihr die Fr übersteigenden Wettbewerbskosten. Als Voraussetzung zur Realisierung des Projektes genehmigte der Gemeinderat am 28. Juni 2000 den entsprechenden Gestaltungsplan. Dieser umfasst auch die Schulhauserweiterung. Baurechtspartnerin Die 1924 gegründete Familienheim-Genossenschaft Zürich verfügt heute über 2136 Wohnobjekte im Quartier Wiedikon. Sie ist auf eine kontinuierliche Erneuerung ihres Wohnungsbestandes bedacht. Erst kürzlich wurden 95 Neubauwohnungen an der Schweighofstrasse bezugsbereit. Die acht Häuser ersetzten zwei Laubenganghäuser, die vor und während des 2. Weltkriegs erstellt worden waren.

3 -3 Die FGZ erhielt von der Stadt bisher vier Areale im Baurecht. Sie erstelite darauf zwischen 1967 und Wohnungen und einige Geschäftsräume zur Quartierversorgung. Projekt Der unter zehn eingeladenen Architekturbüros durchgeführte Projektwettbewerb wurde im Juni 1999 abgeschlossen. Die FGZ wird gernäss Empfehlungen des Preisgerichts das erstprämierte Projekt der EM2N Architekten Mathias Müller und Daniel Niggli, Zürich, realisieren. Das Projekt umfasst fünf kompakte vier- und fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser. In einem talseitig in Erscheinung tretenden Sockel, der sich deutlich vom Hang absetzt, befindet sich die Garage. Dieser Sockel bildet das integrierende Element der ganzen Anlage. Er erschliesst und verbindet die einzelnen Häuser. Durch die versetzte Anordnung der Gebäudevolumen entstehen einerseits unterschiedliche Hofräume, welche die umgebenden Bauten einbinden, anderseits aber auch vielseitige Ourch- und Ausblicke- Städtebaulich verbindet das Projekt sensibel die unterschiedlichen Typologien des Friesenbergquartiers und des nördlich gelegenen, heterogenen Stadtgebiets mit seinen öffentlichen Nutzungen wie Altersheim, Alterssiedlung und Schule. Oie Gebäudestruktur mit innerem Erschliessungs- und Versorgungskern sowie tragenden Fassaden ermöglicht eine äusserst flexible Grundrisseinteilung. Oie Wohnungen werden über grosszügige Eingangshallen und Treppenhäuser erschlossen. Kellerebene und Garage sind natürlich belichtet. Die Wohnungen sind zwei- bis dreiseitig über Eck orientiert und mit raumhohen Fenstern ausgestattet. Oie grossen Balkone von 10 bis 25 m2 erhöhen den ausgezeichneten Wohnwert zusätzlich. Gesamthaft sind 77 Wohneinheiten vorgesehen, nämlich: * Fläche ohne Wohnungs-Innenwände ** Basis ist der Leitzinssatz der ZKB von 41;2 Prozent Alle Wohnungen sollen freitragend, d.h. ohne Subventionen. realisiert werden. Die Überbauung enthält zwei Kindergartenlokale, einen Gemeinschaftsraum ftir die Bewohnerschaft, Basteiräume, Velo- und Kinderwagen-Einstellräume sowie eine Tiefgarage mit 78 Parkplätzen. Die Gebäude sind sowohl durch Treppenhäuser als auch je mit einem Lift ab Unterniveaugarage erschlossen, so dass alle Wohnungen behindertengerecht ab jedem Niveau erreichbar sind. Die Genossenschaftsmitglieder der FGZ haben die Realisierung des Wettbewerbsprojektes an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 15. November 1999 in einer Grundsatzabstimmung praktisch einstimmig beftirwortet. Wenn der Gemeinderat dem Baurechtsvertrag zustimmt, werden die Genossenschaftsmitglieder an

4 4- einer weiteren ausserordentlichen Generalversammlung Ende November 2000 über das inzwischen weiter ausgearbeitete Projekt sowie den erforderlichen Baukredit von voraussichtlich 28,95 Mio. Franken befinden- Altlasten Das Baurechtsgrundstück ist im Altlastenverdachtsflächenkataster des Kantons Zürich als Deponieverdachtsfläche registriert. Die Altlasten- Voruntersuchung ergab, dass das in die ehemalige Lehmgrube eingebrachte Auffüllmaterial hauptsächlich aus der Ziegelindustrie stammt (im Wesentlichen Ziegel-, Backstein- und Betonbruch sowie Keramik -, Schlacken- und vereinzelte Metallstücke ). Das Material weist eine teilweise Belastung durch Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle auf. Der grösste Teil ist als Inertstoff, ein geringerer Teil als Reaktorstoff zu klassieren. Da es sich um feinkörniges Material handelt, ist eine Wiederverwertung ausgeschlossen. Das Material muss grösstenteils auf einer Inertstoff- oder Reaktorstoffdeponie entsorgt werden. Der Oberboden ist durch Schwermetalle und Chlorpestizide, herrührend aus der langjährigen Nutzung als Kleintieranlage sowie als ehemalige Familiengärten, belastet. Der Oberboden kann grundsätzlich vor Ort belassen werden ( ausgenommen im Bereich von Kinderspielplätzen oder Gemüsegärten). Der nicht wieder verwendete Teil ist ebenfalls zu entsorgen. Die entstehenden Mehrkosten wurden aufgrund der Vorabklärungen auf 1,4 bis maximal 2,2 Mio. Franken geschätzt. Die genaue Höhe ergibt sich aufgrund der Gegebenheiten im Zeitpunkt des Aushubes und hängt vom tatsächlichen Ausmass der Belastung des Materials ab. Durch eine sorgfältige Triage des Aushubmateriales (Zwischenlager vor Ort, chemische Analysen) lassen sich die Entsorgungskosten so tief wie möglich halten. Diese Mehrkosten sind durch die Stadt zu tragen, soweit der seinerzeitige Verursacher nicht haftet; entsprechende Abklärungen sind im Gange. Die Bewilligung dieser gebundenen Ausgaben fällt in die Zuständigkeit des Stadtrates, vorbehalten bleibt die Zustimmung des Gemeinderates zum Baurechtsvertrag. Landwert Der für das Baurecht massgebende Landwert beruht auf den «Richtlinien für die Anrechnung von Land beim Wohnungsbau auf städtischen Grundstücken» aus dem Jahre 1965 und beträgt provisorisch Fr (Fr /m2 für das Bauland). Die defmitive Festsetzung erfolgt nach Vorliegen der Bauabrechnung. Der Buchwert des gesamten Grundstücks beträgt Fr bzw. Fr pro Quadratmeter Bauland. Der aufgrund der haushaltrechtlichen Bewertungsvorschriften massgebliche Buchwert des Baurechtes beträgt Fr (Kapitalisierung des Baurechtszinses von Fr mit 5 Prozent). Die Kosten der Altlastensanierung werden dem Buchwert zugeschlagen. Übersteigen diese Fr und ergibt sich dadurch ein Buchwert, der jenen des Baurechtes übersteigt, ist die Differenz dannzumal mit separater Vorlage abzuschreiben. Baurechtsvertrag Der :am 6. Juli 2000 öffentlich beurkundete Baurechtsvertrag enthält folgende wesentliche Bestimmungen:

5 -5- Die Stadt räumt der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) am 12896,4 m2 messenden Grundstück Kat.-Nr am Hegianwandweg, Quartier Wiedikon, ein selbständiges, dauerndes und übertragbares Baurecht im Sinne von Art. 675 und 779 ZGB ein. Das Baurecht dauert 62 Jahre vom grundbuchlichen Vollzug an gerechnet. Im Weiteren enthält der Baurechtsvertrag folgende wesentliche Bestimmungen: -per Baurechtszins beträgt provisorisch Fr pro Jahr, basierend auf einem Landwert von Fr sowie einem Zinssatz von 4,5 Prozent. Die definitive Festsetzung erfolgt rückwirkend auf den Zinsbeginn (Bezugsbereitschaft der Überbauung), sobald die von der Stadt zu genehmigende Bauabrechnung vorliegt. Im Falle unerwarteter Vermietungsschwierigkeiten kann der Vorsteher des Fmanzdepartements den Beginn der Zinspflicht befristet hinausschieben. Die Neufestsetzung des Baurechtszinses erfolgt alle 5 Jahre (Anpassung des Basislandwerts zu 50 Prozent an die Teuerung und Anwendung des Durchschnittszinsfusses der ZKB für 1. Althypotheken auf Wohnliegenschaften in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren). -Beim ordentlichen oder vorzeitigen Heimfall entschädigt die Stadt die noch nicht amortisierten Erstellungskosten und wertvermehrenden Investitionen. Der dannzumalige Erneuerungsfonds geht an die Stadt über. Massgebend für Amortisation und Einlagen in den Erneuerungsfonds ist das jeweilige Reglement über das Rechnungswesen der von der Stadt Zürich unterstützten Wohnbauträger. -Die Stadt besitzt ein Vorkaufsrecht zu den Heimfallsbedingungen, die Bauberechtigte ein solches zum Preise eines Dritten. -Die Mehrkosten für die Altlastenentsorgung trägt die Stadt. -Die Projektwettbewerbskosten von maximal Fr sind durch die Bauberechtigte zu tragen. Kann das Projekt seitens der Bauberechtigten unverschuldet nicht ausgeführt werden (Änderung der baurechtlichen Voraussetzungen, keine Genehmigung des Baurechtsvertrages), entschädigt die Stadt die Fr übersteigenden Wettbewerbskosten. Verpflichtung zur Realisierung des Wettbewerbsprojektes. -Die Projektierung erfolgt gestützt auf das erstprämierte Wettbewerbsprojekt im Einvernehmen mit dem Amt für Hochbauten. Dabei sind die städtischen Richtlinien hinsichtlich ökologischer Grundsätze bei Konstruktion und Materialwahl zu beachten. Spätere Veränderungen des Erscheinungsbildes bedürfen der Zustimmung der Stadt. -Für künstlerischen Schmuck ist 1 Prozent der Bausumme aufzuwenden. -Die Mietzinse sind dauernd auf der Grundlage der Selbstkosten im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement festzulegen. -Die Bauberechtigte stellt der Stadt 720 m2 Land zum Fortbestand des Schulpavillons bis zum Bezug der Schulhauserweiterung unentgeltlich zur Verfügung. -Das Baugesuch ist innert sechs Monaten nach der Vertragsgenehmigung durch die Stadt und die Generalversammlung sowie der

6 -6- Genehmigung des Gestaltungsplanes einzureichen. Mit dem Bau ist innert eines Jahres nach der Eintragung des Baurechtes im Grundbuch zu beginnen. Andemfalls fällt der Baurechtsvertrag dahin, und es ist der Stadt eine Umtriebsentschädigung von Fr zu bezahlen. -Die Bauberechtigte überlässt der Stadt unentgeltlich I Prozent der Bruttogeschossfläche im Rohbau zur Nutzung für öffentliche Bedürfnisse wie Kindergarten, Kinderhort oder Kinderkrippe. -Die Ansprüche der Stadt aus dem Baurechtsvertrag werden durch eine Grundpfandverschre-ibung von Fr sichergestellt. Dieser können Grundpfandrechte bis 94 Prozent der Nettoanlagekosten vorgestellt werden. -Der Vertragsabschluss erfolgt unter folgenden Vorbehalten: Vertragsgenehmigung durch städtische Instanzen und Organe des Bauberechtigten, Rechtskraft von Gestaltungsplan und Baubewilligung. Dem Gemeinderat wird beantragt: 1. Der am 6. Juli 2000 öffentlidl beurkundete Baurechtsvertrag mit der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) über die BegrÜndung eines selbständigen, dauernden und übertragbaren Baurechts im Sinne von Art. 675 und 779 ZGB zu Lasten des U 896,4 m2 messenden Grundstücks Kat.-Nr am Hegianwandweg, Quartier Wiedikon, mit einer Dauer von 62 Jahren und einem provisorischen Bauredltszins vonjährlidl Fr , wird genehmigt. 2. Die Motion GR Nr. 93/489 von Gemeinderat Josef Köpßi (SP) und 27 Mitunterzeichnenden vom 29. September 1993, «Wohnüberbauung am Hegianwandweg», wird als erledigt abgesdlrieben. Die Berichterstattung im Gemeinderat ist dem Vorsteher des Finanzdepartements übertragen. Im Namen des Stadtrates der Stadtpräsident Joser Estermann der Stadtschreiber Martin Brunner

7 Beilage zum Antrag des Stadtrates vom 12. Juli 2000 (Wsg 244)

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich GR Nr. 2007/461 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 29.08.2007 Weisung 145 Baurechtsverträge für gemeinnützigen Wohnungsbau im Grünwald (Projekt Ringling ) 1. Zweck der Vorlage

Mehr

Protokollauszug vom 20. Juni 2007

Protokollauszug vom 20. Juni 2007 Stadt Zürich Gemeinderat Parlamentsdienste Stadthausquai 17 Postfach, 8022 Zürich Tel 044 412 31 10 Fax 044 412 31 12 gemeinderat@zuerich.ch www.gemeinderat-zuerich.ch Protokollauszug vom 20. Juni 2007

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014 VOLKSABSTIMMUNG 18. Mai 2014 über den Einwohnerratsbeschluss vom 25. November 2013 betreffend Quartierplanung Fachmarkt Grüssenhölzli / Sondervorlage für Gemeindebeitrag Entsorgung Altlasten von netto

Mehr

Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach

Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach Ablauf Begrüssung Urs Frey, Präsident Quartierverein Riesbach Vorgeschichte Jürg Keller, Vizedirektor Liegenschaftenverwaltung Projektpräsentation Ursula Müller, Strassenraum

Mehr

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung Kaufvertrag zwischen der Stadt Uster und drei Ustermer Baugenossenschaften (Antrag Nr.

Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung Kaufvertrag zwischen der Stadt Uster und drei Ustermer Baugenossenschaften (Antrag Nr. Uster, 22. August 2006 Nr. Stadtrat Zuteilung: KÖS/RPK Antrag des Stadtrates betreffend Genehmigung Kaufvertrag zwischen der Stadt Uster und drei Ustermer Baugenossenschaften (Antrag Nr. 25 ) Der Stadtrat

Mehr

Verkaufsunterlagen. Verkauf Einfamilienhaus im Baurecht. Kaplanhaus Kommendenweg Hitzkirch

Verkaufsunterlagen. Verkauf Einfamilienhaus im Baurecht. Kaplanhaus Kommendenweg Hitzkirch Verkaufsunterlagen Verkauf Einfamilienhaus im Baurecht Kaplanhaus Kommendenweg 1 6285 Hitzkirch Luzern, 28. April 2016 - 2 - Grundstück Grundbuch Grundstück -Nummer Hitzkirch Grundstück Nr. 801, Hitzkirch

Mehr

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich GR Nr. 2009/476 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 28.10.2009 Weisung 441 Überführung des Projekts Altersheim Köschenrüti im Quartier Seebach an die Stiftung Alterswohnungen

Mehr

FGZ-Wohnüberbauung «Brombeeriweg»

FGZ-Wohnüberbauung «Brombeeriweg» Familienheim-Genossenschaft Zürich Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft FGZ-Wohnüberbauung «Brombeeriweg» 24. Etappe Im Jahr 2003 erstellte Wohnüberbauung am Hegianwandweg 28-36, 8045 Zürich Familienheim-Genossenschaft

Mehr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr. 490 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 28. Oktober 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle

Mehr

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten

Mehr

Siedlung Grünmatt im Friesenberg

Siedlung Grünmatt im Friesenberg Siedlung Grünmatt im Friesenberg Ersatzneubau 3. Etappe der Familienheim-Genossenschaft Zürich Baumhaldenstrasse, Grünmattstrasse, 8055 Zürich Siedlung Grünmatt, Friesenberg-Zürich Familienheim-Genossenschaft

Mehr

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten

Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten 845.200 Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Statuten Gemeinderatsbeschluss vom 12. Juni 1996 1 Grundlagen Art. 1 Rechtsnatur und Haftung 1 Die «Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich» nachfolgend

Mehr

Kontaktadresse: Oberallmeindkorporation Schwyz Brüöl 2, Postfach Schwyz Tel.: Fax:

Kontaktadresse: Oberallmeindkorporation Schwyz Brüöl 2, Postfach Schwyz Tel.: Fax: GEMEINDE UNTERIBERG (SZ) BAULAND DÖRFLI STUDEN Attraktive Baulandparzellen im Baurecht Kontaktadresse: Oberallmeindkorporation Schwyz Brüöl 2, Postfach 449 6430 Schwyz Tel.: 041 818 50 60 Fax: 041 818

Mehr

Korporation Uri (UID CHE ), Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf,

Korporation Uri (UID CHE ), Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, Beilage ÖFFENTLICHE URKUNDE über die Errichtung von Personaldienstbarkeiten (Artikel 78 ZGB) zwischen dem Kanton Uri (UID CHE-4.808.888), Rathausplatz, 6460 Altdorf, vertreten durch den Regierungsrat,

Mehr

Stadtrat. in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 25. April 2013, gestützt Art. 29 Ziff. 4.8 der Gemeindeordnung

Stadtrat. in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 25. April 2013, gestützt Art. 29 Ziff. 4.8 der Gemeindeordnung Stadt Dübendorf Stadtrat ANTRAG des Stadtrates vom 25. April 2013 Energiestadt GR Geschäft Nr. 203/2013 Beschluss des Gemeinderates betreffend Volksinitiative "Wohnen für alle" Der Gemeinderat, in Kenntnis

Mehr

Beschluss des Stiftungsrates vom 3. Dezember 2002 mit Änderungen bis 6. November 2014 Ausgabe

Beschluss des Stiftungsrates vom 3. Dezember 2002 mit Änderungen bis 6. November 2014 Ausgabe Beschluss des Stiftungsrates vom 3. Dezember 2002 mit Änderungen bis 6. November 2014 Ausgabe 2015 Hypothekarreglement der Stiftungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2002 mit Änderungen bis 6. November 2014

Mehr

gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung

gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung Abwasser Uri Seite TARIFORDNUNG zum Abwasserreglement (vom. Juni 00; Stand am. Januar 06) Die Abwasser Uri, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Abwasserreglements vom. Juni 00, beschliesst:. Kapitel: ANSCHLUSSGEBÜHREN

Mehr

Sonntag, 27. September 2009. Gemeindeabstimmung

Sonntag, 27. September 2009. Gemeindeabstimmung Sonntag, 27. September 2009 Gemeindeabstimmung 1 Wir unterbreiten Ihnen zur Abstimmung an der Urne: Seite Primarschulhaus Allmend Bau- und Benutzungsrechtsvertrag mit der Allmendkorporation Horgen AKH

Mehr

Attika mit unverbaubarer Aussicht

Attika mit unverbaubarer Aussicht Attika mit unverbaubarer Aussicht Abbildung 1: Wohnzimmer mit Terasse* Das Hapbachmösli liegt idyllisch gelegen am Dorfrand und trotzdem nur 400m vom Dorfzentrum Bärau und der Bushaltestelle an der Hauptstrasse

Mehr

PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL

PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL PACHTREGLEMENT DER ORTSBÜRGERGEMEINDE WALTENSCHWIL Ausgabe 2011 Pachtreglement der Ortsbürgergemeinde Waltenschwil 2 Einleitung Berechtigung zur Pacht 1 Die Ortsbürgergemeinde Waltenschwil erlässt nachfolgendes

Mehr

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich GR Nr. 2010/66 Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich 03.02.2010 Weisung 483 Baurechtsvertrag für genossenschaftlichen Wohnungsbau mit der Jubiläums- Baugenossenschaft «MEHR ALS

Mehr

Hier können Sie das Wohnen geniessen

Hier können Sie das Wohnen geniessen Hier können Sie das Wohnen geniessen Mehrfamilienhaus mit fünf grosszügigen, komfortablen Eigentumswohnungen im Müligaarte 8226 Schleitheim Beim heute erfolgten Baubeginn halten die Bauherren und insbesondere

Mehr

RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG. Mustervertrag. Autoren und Herausgeber. zwischen. Verkäufer/Verkäuferin

RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG. Mustervertrag. Autoren und Herausgeber. zwischen. Verkäufer/Verkäuferin Mustervertrag RESERVATIONSVEREINBARUNG RUNG zwischen Verkäufer/Verkäuferin Name/Firma... Vorname... Sitz... Geburtsdatum..... Adresse... Bürger von PLZ/Ort. Zivilstand.. Tel. P. Tel. G Fax Natel. - nachfolgend

Mehr

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier

Mehr

Segeno Senioren Wohnbau Genossenschaft Alterswohnungen Schaffhauserstr 58 Genehmigung Darlehensvertrag

Segeno Senioren Wohnbau Genossenschaft Alterswohnungen Schaffhauserstr 58 Genehmigung Darlehensvertrag Rechnungsprüfungskommission Segeno Senioren Wohnbau Genossenschaft Alterswohnungen Schaffhauserstr 58 Genehmigung Darlehensvertrag W3.2.2 1. Ausgangslage Am 16. Juni 2004 ersuchte die Segeno die Stadt

Mehr

Der Stadtrat beantragt Ihnen den Erwerb der Liegenschaft Lüssiweg 17-19 Zug zum Preise von Fr. 8'730'000.--.

Der Stadtrat beantragt Ihnen den Erwerb der Liegenschaft Lüssiweg 17-19 Zug zum Preise von Fr. 8'730'000.--. GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1589 Lüssiweg 17-19, Zug: Grundstückkauf Kreditbegehren Bericht und Antrag des Stadtrates vom 6. März 2001 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der

Mehr

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben Gebührentarif für die Erfüllung baurechtlicher Aufgaben Der Gemeinderat Honau erlässt, gestützt auf 212 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989 und Art. 32 des Bau- und Zonenreglementes vom 26.

Mehr

Ruhiges Wohnen direkt im Grünen

Ruhiges Wohnen direkt im Grünen Ruhiges Wohnen direkt im Grünen Abbildung 1: Aussenansicht von Süd-Südwesten* Das Hapbachmösli liegt idyllisch gelegen am Dorfrand und trotzdem nur 400m vom Dorfzentrum Bärau und der Bushaltestelle an

Mehr

Die Gemeindeversammlung vom 11. April 2013 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates gestützt auf Art. 11 der Gemeindeordnung:

Die Gemeindeversammlung vom 11. April 2013 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates gestützt auf Art. 11 der Gemeindeordnung: 1 A3.03 W2.02.2 L2.02.2 Überbauung Alterswohnungen Areal Gemeindehausplatz Investitionskredit Anpassung Umgebungsgestaltung Baurechtsvertrag mit Genossenschaft Wohnraum Wallisellen (GWW) Jährlich wiederkehrender

Mehr

Schulhaus Hohfuri Erweiterung, Erstellung von Gruppenräumen. Kreditabrechnung. Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Schulhaus Hohfuri Erweiterung, Erstellung von Gruppenräumen. Kreditabrechnung. Antrag und Weisung an den Gemeinderat Schulhaus Hohfuri Erweiterung, Erstellung von Gruppenräumen Kreditabrechnung Antrag und Weisung an den Gemeinderat 6. Mai 2015 Antrag Dem Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen: 1. Die Kreditabrechnung

Mehr

Verordnung über das Alpregister im Grundbuch

Verordnung über das Alpregister im Grundbuch 1 211.640 Verordnung über das Alpregister im Grundbuch vom 22. November 2004 1 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 59 Abs. 3 und Art. 949 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich vom. September 998 67. 98/4 Weisung 45 vom 7..998: Stiftung Wohnungsfürsorge für kinderreiche Familien der Stadt Zürich, Totalrevision der Statuten

Mehr

Antrag des Stadtrates vom 30. Oktober 2007 B E S C H L I E S S T :

Antrag des Stadtrates vom 30. Oktober 2007 B E S C H L I E S S T : STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 30. Oktober 2007 Segeno Senioren Wohnbau Genossenschaft Neubau Alterswohnungen Schaffhauserstrasse 58 Darlehensvertrag, Genehmigung W3.2.2 Der Gemeinderat - gestützt

Mehr

Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit

Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit Weisung 34 28.03.80 Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit Antrag des Stadtrats an den Gemeinderat 1. Für den Ersatz- und Neubau von Kindergarten/Hort/Krippe

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Wagenhausen. Reglement. über die Bodenpolitik. Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen

Wagenhausen. Reglement. über die Bodenpolitik. Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen Wagenhausen Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen Reglement über die Bodenpolitik Ausgabe 2003 Politische Gemeinde Wagenhausen 2 Reglement über die Bodenpolitik Die Politische Gemeinde Wagenhausen

Mehr

Bootshafen Zug: Vereinbarung mit Bootshafengenossenschaft

Bootshafen Zug: Vereinbarung mit Bootshafengenossenschaft StRB betreffend Bootshafen Zug: Vereinbarung mit Bootshafengenossenschaft vom 16. April 2002 Die Vereinbarung zwischen der Bootshafengenossenschaft Zug und der Stadt Zug betreffend Nutzung der Konzession

Mehr

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich vom 5. Dezember 2014 I. Name, Sitz und Dauer 1. Unter dem Namen TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich besteht

Mehr

Reglement über das Rechnungswesen der von der Stadt Zürich unterstützten Wohnbauträger (Rechnungsreglement)

Reglement über das Rechnungswesen der von der Stadt Zürich unterstützten Wohnbauträger (Rechnungsreglement) 841.170 Reglement über das Rechnungswesen der von der Stadt Zürich unterstützten Wohnbauträger (Rechnungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 19. November 2003 (1743) mit Änderung vom 21. Dezember 2005 (1821)

Mehr

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Antrag des Gemeinderates 2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung - 2-2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Mehr

Stadt Maienfeld. Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer

Stadt Maienfeld. Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer Stadt Maienfeld Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer Gesetz betreffend die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. 1 Arten der Erschliessung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom 14. Juni 2016 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und

Mehr

GR Nr. 2005/186. Weisung 349 vom 18.5.2005: Wohnraumkredite 2005, Kredit von 30 Mio. Franken für die Wohnbauaktion. A. Zuhanden der Gemeinde:

GR Nr. 2005/186. Weisung 349 vom 18.5.2005: Wohnraumkredite 2005, Kredit von 30 Mio. Franken für die Wohnbauaktion. A. Zuhanden der Gemeinde: GR Nr. 2005/186 Gemeinderat von Zürich Antrag der Redaktionskommission vom 1.11.2005 Weisung 349 vom 18.5.2005: Wohnraumkredite 2005, Kredit von 30 Mio. Franken für die Wohnbauaktion 2005 A. Zuhanden der

Mehr

Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich

Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich Infoveranstaltung vom WFB vom 24. Januar 2011 1 Gemeinnützige Wohnbauförderung der Stadt ZH Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich Franco Magistris, Direktor Aufgaben und Auftrag im Rahmen der Wohnbauförderung

Mehr

Immobilien Basel-Stadt

Immobilien Basel-Stadt Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Immobilien Basel-Stadt Partnerschaftliche Verteilung von Lasten und Vorteilen PARTNERSCHAFTLICHER BAURECHTSVERTRAG Basel, 1. Oktober 2011 ÜBERBLICK In der Schweiz

Mehr

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Antrag des Gemeinderates Schnitt A-A 1. Die Gemeinde Freienbach kauft von Claudia Nydegger-Kreienbühl, Seelihalde 8, 8825 Hütten, die Liegenschaft

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1 Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..4.. Ausgabe vom. September 0 Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom. September 99

Mehr

Gesetz. der. Politischen Gemeinde Savognin. für die Abgabe von Bauland im Baurecht. und für den Verkauf von Bauland

Gesetz. der. Politischen Gemeinde Savognin. für die Abgabe von Bauland im Baurecht. und für den Verkauf von Bauland Gesetz der Politischen Gemeinde Savognin für die Abgabe von Bauland im Baurecht und für den Verkauf von Bauland (bei unterschiedlicher Auslegung gilt die romanische Fassung dieses Gesetzes) Gesetz für

Mehr

Ö F F E N T L I C H E U R K U N D E

Ö F F E N T L I C H E U R K U N D E Entwurf vom 27. August 2008 Ö F F E N T L I C H E U R K U N D E Baurechtsvertrag betreffend Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts (Art. 779 ff. ZGB) Vor dem unterzeichnenden Notar des

Mehr

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter 841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 18. September 2013 868. Schriftliche Anfrage von Andreas Kirstein betreffend subventionierte Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger, Entwicklung des

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

Urnenabstimmung. vom 8. März 2015. Kreditbewilligung Schulhaus Haldenacher. Bericht der Primarschulpflege an die Stimmberechtigten

Urnenabstimmung. vom 8. März 2015. Kreditbewilligung Schulhaus Haldenacher. Bericht der Primarschulpflege an die Stimmberechtigten Urnenabstimmung vom 8. März 2015 Bericht der Primarschulpflege an die Stimmberechtigten Kreditbewilligung Schulhaus Haldenacher Aktenauflage Bis zur Abstimmung können die Akten in der Gemeindeverwaltung

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich GR Nr. 2015/73 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 10. Juni 2015 506. Schriftliche Anfrage von Ursula Uttinger und Severin Pflüger betreffend Baugenossenschaften mit Liegenschaften der

Mehr

Verkaufsdokumentation 4-Zimmer-Wohnung im Stockwerkeigentum Kirchstrasse Kollbrunn

Verkaufsdokumentation 4-Zimmer-Wohnung im Stockwerkeigentum Kirchstrasse Kollbrunn Verkaufsdokumentation 4-Zimmer-Wohnung im Stockwerkeigentum Kirchstrasse 5 8483 Kollbrunn 1 WINTIMMO Treuhand und Verwaltungs AG, Theaterstrasse 29, 8401 Winterthur Herr Michael Hofer/ Frau Alexandra Eisenring

Mehr

Bauland an der Tièchestrasse in Zürich-Wipkingen für die Erstellung von 30 Eigentumswohnungen

Bauland an der Tièchestrasse in Zürich-Wipkingen für die Erstellung von 30 Eigentumswohnungen Bauland an der Tièchestrasse in Zürich-Wipkingen für die Erstellung von 30 Eigentumswohnungen Verkauf oder Abgabe im Baurecht Inhaltsverzeichnis Auskünfte und Kontakte 3 Ausgangslage 4 Standort 5 Objektdaten

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

2. Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten

2. Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vorlage Nr. 1846.5 Laufnummer 13218 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neu- und Umbauten für das Kantonale Gymnasium Menzingen (KGM) 2. Kantonsratsbeschluss betreffend

Mehr

4. Nachtrag I zum bestehenden Baurechtsvertrag vom 17. Juni 2013 mit der Firma Gebr. Möhr AG, Maienfeld Genehmigung

4. Nachtrag I zum bestehenden Baurechtsvertrag vom 17. Juni 2013 mit der Firma Gebr. Möhr AG, Maienfeld Genehmigung 1 Protokoll Bürgerversammlung vom Montag, 26. Mai 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lust, Maienfeld Bürgerratspräsident Max Leuener begrüsst die anwesenden 33 Bürgerinnen und Bürger und dankt für das

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Stadt Schlieren. Protokollauszug vom 9. September 2013

Stadt Schlieren. Protokollauszug vom 9. September 2013 Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 praesidiales@schlieren.zh.ch Stadt Schlieren Protokollauszug vom 9. September 2013 240/2013 28.03.395 Diverse unüberbaute Grundstücke,

Mehr

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 1 Frutigen Einwohnergemeinde Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 14.09.2015/gpf Gemeinderat Frutigen Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 wird ein Darlehen von 1,2 Mio. Franken an

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

Sanierung Primarschulhaus Frenke

Sanierung Primarschulhaus Frenke Stadt Liestal Abstimmung vom 14. Juni 2015 Sanierung Primarschulhaus Frenke An die Stimmberechtigten Der Einwohnerrat stimmte am 25. März 2015 dem Investitionskredit von 11,5 Millionen Franken für die

Mehr

Statuten Regionalverband Berner Oberland

Statuten Regionalverband Berner Oberland Statuten Regionalverband Berner Oberland Art. 1 Rechtsform und Sitz 1 Der Regionalverband Oberland ist im Sinne von Artikel 24 der Statuten der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern ein Verein gemäss

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs vom 26. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

moderne 5.5 Zimmer-Wohnung mit Bergpanorama

moderne 5.5 Zimmer-Wohnung mit Bergpanorama HEV Immo AG Luzern Hallwilerweg 5 6003 Luzern Telefon +41 41 210 92 92 Telefax +41 41 210 24 66 info@hev-immoag.ch www.hev-immoag.ch OBJEKT 1010 WOHNUNG KAUF moderne 5.5 Zimmer-Wohnung mit Bergpanorama

Mehr

= = t~ë=páé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=tbdj déëåü ÑíÉå=ïáëëÉå=ãΩëëÉå=

= = t~ë=páé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=tbdj déëåü ÑíÉå=ïáëëÉå=ãΩëëÉå= = = fåñçêã~íáçåéå=ñωê=a~êäéüéåëöéäéê= gìåá=ommu= = = t~ë=páé=áã=wìë~ããéåü~åö=ãáí=tbdj déëåü ÑíÉå=ïáëëÉå=ãΩëëÉå= Sehr geehrte Damen und Herren Als Darlehensgeber/in kommen Sie bei WEG-Geschäften in verschiedenen

Mehr

Baugenossenschaft. Sonnengarten. Februar 2009. Mitteilungsblatt. Sondernummer Mietzins

Baugenossenschaft. Sonnengarten. Februar 2009. Mitteilungsblatt. Sondernummer Mietzins Februar 2009 Baugenossenschaft Sonnengarten Mitteilungsblatt Sondernummer Mietzins Mietzins-Infoabend im Spirgarten Foto: Ralf Koch 2 Am 21. Januar 2009 fand im Kongresshotel Spirgarten ein Informationsabend

Mehr

468 Zürich, Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat

468 Zürich, Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat GR Nr. 2009/611 Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat 468 Zürich, 16. Dezember 2009 Liegenschaftenverwaltung, Erstellen einer kommunalen Wohnsiedlung auf dem Areal Kronenwiese, Quartier Zürich Unterstrass,

Mehr

Beschluss vom 23. Mai 2012 Strafkammer

Beschluss vom 23. Mai 2012 Strafkammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: SK.2012.5 Beschluss vom

Mehr

GEMEINDE BOWIL. Baulandliste REALISIEREN SIE IHR EIGENHEIM BEI UNS AUF DEM LAND!

GEMEINDE BOWIL. Baulandliste REALISIEREN SIE IHR EIGENHEIM BEI UNS AUF DEM LAND! GEMEINDE BOWIL Baulandliste REALISIEREN SIE IHR EIGENHEIM BEI UNS AUF DEM LAND! Seite 2 Willkommen in Bowil Sie interessieren sich für unsere Gemeinde, dafür danken wir Ihnen. Mit der vorliegenden Dokumentation

Mehr

Winterthur, 22. Februar 2006 Nr. 2006/017

Winterthur, 22. Februar 2006 Nr. 2006/017 Winterthur, 22. Februar 2006 Nr. 2006/017 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Genehmigung eines Baurechtsvertrages mit der Brühlgut Stiftung für Behinderte und Aufhebung der Defizitgarantie

Mehr

Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen)

Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen) GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1535 Beiträge an das Lötschental (Gemeinden Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) und das Goms (Gemeinde Geschinen) Bericht und Antrag des Stadtrates vom 7. März 2000 Sehr

Mehr

Stadtrat. Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport- und Freizeitanlagen Dübendorf AG (SFD) Kreditabrechnung

Stadtrat. Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport- und Freizeitanlagen Dübendorf AG (SFD) Kreditabrechnung Stadt Dübendorf Stadtrat ANTRAG des Stadtrates vom 12. März 2015 Geschäfts-Nr. GR 42/2015 Beschluss des Gemeinderates betreffend Überführung der Genossenschaft (Gespad) in die Aktiengesellschaft Sport-

Mehr

Auf dem Hof. Projektbeschrieb. Wohnungsbau Schützenstrasse / Zollikofen. Inhalt. 2 Ort und Lage. 3 Bebauungskonzept. 4 Architektur.

Auf dem Hof. Projektbeschrieb. Wohnungsbau Schützenstrasse / Zollikofen. Inhalt. 2 Ort und Lage. 3 Bebauungskonzept. 4 Architektur. Inhalt 2 Ort und Lage 3 Bebauungskonzept 4 Architektur 6 Zollikofen 7 Kontakt Zürcher Champignonkulturen AG, Belp / www.champignon-zuercher.ch 1 N Bhf Google Earth Ort und Lage Die Überbauung Auf dem liegt

Mehr

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» Sursee Die Renaissance der Genossenschaften Daniel Burri, Präsident WOHNEN SCHWEIZ

Mehr

Überbauung Bötzlingerstrasse 6467 Schattdorf. HTS Architekten + Partner AG

Überbauung Bötzlingerstrasse 6467 Schattdorf. HTS Architekten + Partner AG Überbauung Bötzlingerstrasse 6467 Schattdorf HTS Architekten + Partner AG Überbauung Bötzlingerstrasse 6467 Schattdorf HTS Architekten + Partner AG München Schattdorf Andermatt Mailand Schattdorf 1 Kanton

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen SWL Energie AG und SWL Wasser AG(SWL) Allgemeine Geschäftsbedingungen über Anschlussbedingungen und Netzkostenbeiträge für den Anschluss an die Versorgungsnetze der SWL Energie AG und SWL Wasser AG (AGB

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung

Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung 6 Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung vom. Januar 0 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch genehmigt den nachfolgenden

Mehr

Infoblatt Nr. 2/2015. Einladung. zur Gemeindeversammlung. << Montag, 30. November 2015 >> 20.00 Uhr. im Schulhaussaal Jaun.

Infoblatt Nr. 2/2015. Einladung. zur Gemeindeversammlung. << Montag, 30. November 2015 >> 20.00 Uhr. im Schulhaussaal Jaun. Infoblatt Nr. 2/2015 Einladung zur Gemeindeversammlung > um 20.00 Uhr im Schulhaussaal Jaun Infoblatt Nr. 2/2015 T r a k t a n d e n 1. Protokoll (wird nicht verlesen, es

Mehr

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW)

Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW) 854.. Oktober 989 (Stand: 0.0.99) Verordnung über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung in der Stadt Bern (Fondsverordnung; FVBW) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 7ff. des Reglementes

Mehr

Auszug aus dem substanziellen Protokoll 68. Ratssitzung vom 8. Juni 2011

Auszug aus dem substanziellen Protokoll 68. Ratssitzung vom 8. Juni 2011 Stadt Zürich Gemeinderat Parlamentsdienste Stadthausquai 17 Postfach, 8022 Zürich Tel 044 412 31 10 Fax 044 412 31 12 gemeinderat@zuerich.ch www.gemeinderat-zuerich.ch Auszug aus dem substanziellen Protokoll

Mehr

Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit

Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1654 Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit Bericht und Antrag des Stadtrates vom 16. April 2002 Das Wichtigste im Überblick Der Daheimpark ist eine wichtige

Mehr

Notar des Kantons Bern, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, mit Büro in x. urkundet: xxx. sowie. xxxxx. erklären:

Notar des Kantons Bern, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, mit Büro in x. urkundet: xxx. sowie. xxxxx. erklären: Muster BAURECHTSVERTRAG Notar des Kantons Bern, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, mit Büro in x urkundet: Die xxx - Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin - sowie die xxxxx wird - Baurechtsnehmerin

Mehr

R 01 Gemeindeordnung

R 01 Gemeindeordnung R 01 Gemeindeordnung Gemeindeordnung 1 / 10 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten vom 9. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Stadt Altstätten erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes

Mehr

Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Reinvestition

Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Reinvestition Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.19 Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Kreisschreiben Nr. 19 des Vorstandes vom 31. August 2001 1. Ausgangslage Bei Ersatzbeschaffung im geschäftlichen

Mehr

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N

Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der

Mehr

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden

Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden vom 28. März 2011 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr