Gemeinde Fischenthal Bericht aus dem Gemeinderat Juni 2017

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1 Rückzug Einzelinitiative für die Ergänzung der Gemeindeordnung mit einem neuen Absatz Öffentlichkeit und Kommunikation Mit Eingabe vom 2. März 2017 ersuchte Einzelinitiant Matthias Gnehm, Fröschau 1, 8498 Gibswil, den Gemeinderat, seine Einzelinitiative für die Ergänzung der Gemeindeordnung mit einem neuen Absatz Öffentlichkeit und Kommunikation zu prüfen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 festgehalten, dass die formellen Voraussetzungen für die Initiative erfüllt sind. Gemäss 50b Gemeindegesetz (LS 131.1; abgekürzt GG) hat der Gemeinderat die Initiative der nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen. Im vorliegenden Fall ist jedoch aufgrund der Anpassung der Gemeindeordnung nicht die Gemeindeversammlung, sondern die Stimmbürgerschaft an der Urne zuständig. Mittlerweile hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 ein Kommunikationskonzept verabschiedet. Der Einzelinitiant hat darauf hin beschlossen, die Einzelinitiative zurückzuziehen. Für die Frist zum Rückzug einer Initiative, die der Urnenabstimmung in der Gemeinde unterliegt, muss gem. 138c Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte (LS 161; abgekürzt GPR) sinngemäss angewendet werden. Der Rückzug ist somit dann nicht mehr möglich, nachdem die Gemeindevorsteherschaft die Urnenabstimmung angeordnet hat. Dies war noch nicht der Fall, weshalb durch den Rückzug der Einzelinitiative das Geschäft abgeschrieben werden konnte. Das Kommunikationskonzept wird seit 1. angewendet und ist auf der Homepage unter der Rubrik Online-Schalter / Gemeinderat abrufbar. Auf Wunsch kann dieses in ausgedruckter Form auch bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Anordnung Urnenabstimmung der Erheblicherklärung der Einzelinitiative für die Ergänzung der Gemeindeordnung mit der Einführung einer RGPK (Rechnungs-Geschäftsprüfungs-Kommission) Mit Eingabe vom 2. März 2017 ersuchte Einzelinitiant Matthias Gnehm, Fröschau 1, 8498 Gibswil, den Gemeinderat, seine Einzelinitiative für die Ergänzung der Gemeindeordnung mit der Einführung einer RGPK (Rechnungs-Geschäftsprüfungs-Kommission) zu prüfen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 festgehalten, dass die formellen Voraussetzungen für die Initiative grundsätzlich erfüllt sind. Allerdings fehlte der Initiative ein formelljuristisch korrektes Begehren, welches nachgereicht wurde. Gemäss 50b GG hat der Gemeinderat die Initiative der nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen. Im vorliegenden Fall ist jedoch aufgrund der Anpassung der Gemeindeordnung nicht die Gemeindeversammlung, sondern die Stimmbürgerschaft an der Urne zuständig. Die vorliegende Einzelinitiative wurde in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht (Art. 25 Abs. 1 Kantonsverfassung; LS 101). Daher muss über diese zuerst eine Urnenabstimmung über deren Erheblicherklärung durchgeführt werden. Die Urnenabstimmung über die Erheblicherklärung der Einzelinitiative Einführung einer RGPK (Rechnungs-Geschäftsprüfungs-Kommission) wird auf den 24. September 2017 angeordnet.

2 Kanalisationsgebühren - Festsetzung der Gebührenansätze 2017 Gem. Art. 11 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen vom 19. März 2010 (abgekürzt GebVo) setzt der Gemeinderat jährlich die Höhe der Gebühren in einem Beschluss fest. Die Komponenten zur Berechnung der Kanalisationsbenützungsgebühren für das Kalenderjahr 2017 werden unverändert wie folgt festgesetzt: a) bei der Flächenerhebung: CHF 0.11 pro m2 b) beim Frischwasserverbrauch: CHF 3.90 pro m3 Bei gleichbleibenden Gebühren wird der Beschluss nicht amtlich publiziert. Hochbau & Planung Folgende Baubewilligungen wurden unter Auflagen und Bedingungen im ordentlichen Verfahren erteilt: Peter Alfred und Christine, Altschwändi 2, 8496 Steg Neubau Zweifamilienhaus und freistehender Fahrzeugunterstand (Kernzone), Grundstück Kat. Nr. 2922, Freihofweg, Fischenthal Kanton Zürich c/o Hochbauamt Kt. Zürich, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich Umbau Anbindestall und Anbau Laufstall mit Laufhof, Mistplatz und Jauchegrube, sowie Werkstatt und Futterlager im OG, Solaranlage (Landwirtschaftszone), Grundstück Kat. Nr. 5208, Grossegg, Steg Gewässerraumausscheidung - Arbeitsvergabe Planerarbeiten Am 1. Januar 2011 ist die Änderung des Gewässerschutzgesetzes (SR ; abgekürzt GSchG) in Kraft getreten. Die Änderung verankert u.a. die Pflicht der Kantone, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer auszuscheiden (Art. 36a GSchG). Der Bundesrat hat auf Verordnungsstufe (Gewässerschutzverordnung, SR ; abgekürzt GSchV) die neuen gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert und auf den 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt. Die Kantone wurden verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, welcher für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung (inkl. Erholung) erforderlich ist (Art. 36a GSchG). Die Festlegung eines Gewässerraums hat nach den Vorgaben von Art. 41a und 41b GSchV bis spätestens 31. Dezember 2018 zu erfolgen. Durch eine erste Anpassung der kantonalen Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (LS ; abgekürzt HWSchV) vom 13. Dezember 2011 (in Kraft seit 1. November 2012) konnte im Rahmen von nutzungsplanerischen Verfahren gemäss Planungs- und Baugesetz (LS 700.1; abgekürzt PBG) die Festlegung des definitiven Gewässerraums nach Art. 41a und 41b GSchV beantragt werden. Zudem wurde im Verfahren zur Festsetzung von Wasserbauprojekten gemäss 18 Abs. 4 Wasserwirtschaftsgesetz (LS ; abgekürzt WWG) neu auch der Gewässerraum festgelegt ( 15 h HWSchV).

3 Mit der Änderung der HWSchV vom 5. Oktober 2016, voraussichtliche Inkraftsetzung 1. Januar 2017, wird ein neues vereinfachtes Verfahren für die Gewässerraumfestlegung geschaffen, bei dem unabhängig von laufenden Planungen und Wasserbauprojekten der Gewässerraum festgelegt werden kann ( 15 e ff. HWSchV). Die Planerarbeiten für die Ausscheidung des Gewässerraumes inkl. technischem Bericht und Begleitung im Bewilligungsverfahren durch das AWEL wurden an vier Firmen ausgeschrieben. Die Arbeiten wurden an die Firma Wiesendanger AG, Wetzikon, mit einem Kostendach von CHF als günstigste Anbieterin vergeben. Turnhalle am Gleis - Arbeitsvergabe Sonnenschutz Die Turnhalle am Gleis verfügt über grosse Fensterfront gegen Osten, was vor allem in der Sommerzeit vormittags zu Blendungen während des Turnunterrichts führt. Dadurch sind zu gewissen Zeiten Ballspiele nicht möglich. Auch die Temperatur in der Turnhalle ist durch die Sonneneinstrahlung naturgemäss deutlich erhöht. Die Schulpflege gelangt mit dem Antrag an den Liegenschaftenausschuss, für einen Sonnenschutz zu sorge, wonach im Budget 2017 ein Betrag von CHF eingestellt wurde. Für die Erstellung eines Sonnenschutzes wurden vier Firmen zur Offertstellung eingeladen. Die Arbeiten wurden an die Firma HELLA Storen AG für CHF als günstigste Anbieterin vergeben. Zusätzlich ist ein Auftrag für die elektrische Steuerung der Sonnenstoren notwendig. Hier wurde der Auftrag über CHF inkl. MWST direkt an die Firma Honegger Elektro Telecom, Wald, vergeben. Schulhaus Schmittenbach - Arbeitsvergabe Sonnenschutz Die Turnhalle im Schulhaus Schmittenbach verfügt über eine grosse Fensterfront gegen Osten, was vor allem in der Sommerzeit vormittags zu Blendungen während des Turnunterrichts führt. Dadurch sind zu gewissen Zeiten Ballspiele nicht möglich. Auch die Temperatur in der Turnhalle ist durch die Sonneneinstrahlung naturgemäss deutlich erhöht. Die Schulpflege gelangt mit dem Antrag an den Liegenschaftenausschuss, für einen Sonnenschutz zu sorge, wonach im Budget 2017 ein Betrag von CHF eingestellt wurde. Für die Erstellung eines Sonnenschutzes wurden vier Firmen zur Offertstellung eingeladen. Die Arbeiten wurden an die Firma HELLA Storen AG für CHF als günstigste Anbieterin vergeben. Zusätzlich ist ein Auftrag für die elektrische Steuerung der Sonnenstoren notwendig. Hier wurde der Auftrag über CHF inkl. MWST direkt an die Firma Honegger Elektro Telecom, Wald, vergeben.

4 Ersatzbau Wegüberführung über das Bahngeleise Festsetzungsbeschluss Die Wegüberführung über das Bahngleis an der Stegweidstrasse befindet sich heute im Besitz der SBB. Die AL Immobilien, Gossau ZH, plant eine Überbauung der Parzelle Kat in der Stegweid. Für die Erschliessung dieser Parzelle muss die SBB-Brücke nach den Zugangsnormalien neu erstellt werden. Dieses Projekt wurde durch die SBB am 1. Juli 2016 mit Auflagen genehmigt. Ab dem 4. April 2017 wurde das Brückenprojekt gem. 16 Strassengesetz (LS 722.1) für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Es wurden keine Einsprachen erhoben. Der Gemeinderat hat daher die Festsetzung gem. 16 Strassengesetz ausgesprochen. Die Bewilligung der SBB bildet einen integrierenden Bestandteil. Jugendförderungsbeiträge 2017 Aufgrund der Richtlinien zur Ausrichtung von Jugendförderungsbeiträgen, welche der Gemeinderat mit Beschluss vom 14. April 2004 erlassen hat, waren die Vereine angehalten, der Jugendkommission bis 31. März 2017 ein Gesuch einzureichen, um für das Jahr 2017 die Auszahlung von Jugendförderungsbeiträgen zu beantragen. Folgende Beiträge konnten gesprochen werden: Verein Anzahl Jugendliche Ansatz pro Mitglied in CHF Auszahlung in CHF Schwingklub Zürcher Oberland Fussballclub Bauma Turnverein STV Fischenthal Armbrustschützenverein Ried Gibswil Skiclub am Bachtel Pfadi Wald-Bauma Ski Club Fischenthal Ski Club Fischenthal Voltige Tösstal Turnverein Ried Harmoniemusik Fischenthal Total Im Voranschlag 2017 ist ein Betrag von CHF eingestellt. Der leicht höhere Gesamtbetrag ist vor allem auf die erfreulicherweise erhöhte Anzahl Mitglieder beim Turnverein Ried zurückzuführen. Bilderausstellung im Gemeindehaus Die 3. Klasse der Schule Fischenthal hat eindrückliche Bilder zum Thema Emotionen gemalt. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen, diese während den Öffnungszeiten in den Gängen des Gemeindehauses (Obergeschoss) zu betrachten. Die kleine Ausstellung wird ab Juli bis ca. Ende November 2017 bestehen.

5 Totalrevision Gemeindeordnung Der Gemeinderat hat sich entschieden, der Stimmbürgerschaft eine Totalrevision der Gemeindeordnung per 1. Januar 2018 vorzulegen. Dabei geht es vor allem um den Nachvollzug der geänderten übergeordneten Gesetze. Er hat sich dabei an der Musterverordnung des Gemeindeamtes Zürich orientiert. Eine wesentliche Änderung, welche der Gemeinderat der Stimmbürgerschaft vorschlagen wird, ist die Reduktion der Anzahl Gemeinderatsmitglieder von aktuell sieben auf neu fünf Personen. Über die Beweggründe sowie alle weiteren Anpassungen wird im Rahmen der Weisungen und einem Informationsabend ausführlich informiert werden. Der so entstandene Entwurf wurde an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, die RPK sowie an die Schulpflege zur Stellungnahme resp. Prüfung zugestellt. Die Ergebnisse werden bis spätestens Ende vorliegen. Danach verabschiedet der Gemeinderat diejenige Version, welche zur Urnenabstimmung gelangen wird. Ziel ist die Verabschiedung am Urnengang vom 24. September Für die interessierte Bevölkerung wird nach Erscheinen der Weisungen ein Informationsabend durchgeführt. Die entsprechende Einladung wird rechtzeitig publiziert. Weiteres Vorgehen Ärztehaus, Stationsstrasse 1, Fischenthal Die Politische Gemeinde ist Eigentümerin des Wohnhauses inkl. Arztpraxis des Grundstücks Kat. Nr in Fischenthal. Aktuell steht dieses Gebäude leer. Der sich im Winter ereignete Wasserschaden ist erhoben und wird aktuell über die Versicherungen abgerechnet. Der Entscheid über die Art und Ausrichtung der Versicherungsleistungen ist abhängig von der künftigen Nutzung des Gebäudes. Diese Frage stellt sich nicht zuletzt auch deshalb, weil ein neuerlicher Gebrauch als Arztpraxis mit integriertem Wohnraum mangels Interessenten kaum mehr ein Thema sein wird. Eine Variante ist die Unterbringung von Asylsuchenden in diesem viel Platz bietenden Gebäude. Aktuell wird dies über die aoz (Asyl Organisation Zürich) vorgenommen, welche eine Mietzinsanpassung für das Mehrfamilienhaus Ried in Wald in Aussicht gestellt hat. Der Gemeinderat nutzt diese Mietzinsanpassungsankündigung als Gelegenheit, die Unterbringung von Asylsuchenden im Ärztehaus und die dazu notwendigen Investitionen zu prüfen. Newsletter Bereits in der letzten Ausgabe des Berichts aus dem Gemeinderat hatten wir mitgeteilt, dass ab Sommer 2017 die Informationen aus dem Gemeinderat, aus der Schulpflege und aus der Verwaltung in einem gemeinsamen Newsletter der Einheitsgemeinde zusammengefasst werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Informationen nicht mehr in verschiedene Kategorien unterteilt, sondern ganzheitlich zugestellt. Wer sich bereits in einem Bereich des Newsletters angemeldet hat, erhält ohne weiteres den neu gemeinsamen Newsletter zugestellt. Selbstverständlich kann sich jedermann über die Homepage weiterhin für diesen an- oder auch abmelden. Im Juli 2017 wird somit der erste ganzheitliche Newsletter der Einheitsgemeinde zugestellt. Fischenthal, 12. Der Gemeinderat Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung: Josef Gübeli, Gemeindepräsident (Tel ) Roman Zogg, Gemeindeschreiber (Tel )

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