4. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2012 Berichterstattung des Stiftungsrates und der Geschäftsstelle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2012 Berichterstattung des Stiftungsrates und der Geschäftsstelle"

Transkript

1 Protokoll 2013 der 46. ordentlichen Delegiertenversammlung der Comunitas, vom Dienstag, 18. Juni 2013 in Bern Traktanden 1. Begrüssung und Formalien 2. Protokoll der 45. ordentlichen Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2012 in Naters 3. Versicherungstechnische Bilanz Berichterstattung des Experten 4. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2012 Berichterstattung des Stiftungsrates und der Geschäftsstelle 5. Verschiedenes a. Vorschlagsrecht der Delegierten b. Nächste Delegiertenversammlung: Mittwoch, 25. Juni 2014 in Bern (BERNEXPO) 1. Begrüssung und Formalien Stefan Christen, Präsident des Stiftungsrates, begrüsst die Delegierten und Gäste und heisst alle im Namen des Stiftungsrates zur 46. ordentlichen Delegiertenversammlung der Comunitas willkommen. Zum Einstieg erinnert der Präsident an die Megatrends der Vorsorge und die damit verbundenen Rahmenbedingungen, welche auch für dieses Jahr gelten. Zu diesen Trends zählen: - Zunehmende Langlebigkeit; Seit der In-Kraft-Setzung des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge ist die Lebenserwartung der Frauen um gut vier Jahre gestiegen, diejenige der Männer sogar um sieben Jahre. Im Jahr 2050 werden Frauen im Durchschnitt 91.5 Jahre, Männer im Durchschnitt 87.5 Jahre alt. Dass die Menschen länger leben, ist grundsätzlich erfreulich. Jedoch bedeutet es auch, dass diese zusätzlichen Lebensjahre Mehrkosten auslösen, die finanziert werden müssen. Comunitas Bernastrasse Berne 6 téléphone fax info@comunitas.ch

2 - Tiefere Renditen; Im Jahr 1985 wurden die Altersguthaben noch zu mehr als 4% verzinst. Die Mindestverzinsung heute beträgt gerade mal 1.5%. Bleiben die Zinsen über Jahre auf dem heutigen tiefen Niveau, fehlen in Zukunft wesentliche Erträge in der Altersvorsorge. - Individualisierung Flexibilisierung der Gesellschaft und der Arbeitswelt; Stichworte in der Arbeitswelt sind: Teilzeitarbeit, Job-Sharing, Arbeit auf Abruf, Sabbatical, Jahresarbeitszeitvertrag oder Lebensarbeitszeit. In der Gesellschaft ist festzustellen, dass Normbiografien und Standardfamilien durch diverse Familientypen, vielfältige Lebensläufe, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und Religionszugehörigkeiten abgelöst werden. Diese Megatrends Individualisierung und Flexibilisierung stellen für die Pensionskassen eine neue Herausforderung dar und verlangen massgeschneiderte Produkte. Gerade auf die zunehmenden Bedürfnisse aufgrund der fortschreitenden Individualisierung und Flexibilisierung hat Comunitas mit dem modularen Leistungsangebot gute Antworten und kann eine Vielzahl von Bedürfnissen abdecken. Die vielen Vorsorgekombinationen sind auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Aus diesen Trends geht klar hervor, dass ein stetiger Wandel stattfindet. Dieser Wandel führt die ganze Gesellschaft zu grossen Veränderungen. Miteingeschlossen ist auch die Gesamtheit der Pensionskassen und somit auch Comunitas. Durch dieses Bewusstsein, sind laufend Handlungsnotwendigkeiten und möglichkeiten zu überlegen. Das Reformprojekt des Bundes «Altersvorsorge 2020» wird wegweisend sein und soll Lösungen und Antworten auf die geschilderten Entwicklungen bringen. Reine Kürzungsvorlagen oder Beitragserhöhungen werden wohl chancenlos sein. Es braucht ausgewogene Lösungen und die Solidarität von allen Beteiligten, damit die Finanzierung der Altersvorsorge gesichert ist. Der Präsident zeigt auf, wie der Stiftungsrat den skizzierten Herausforderungen begegnet: Gerade in Bezug auf die Kapitalmärkte darf rückblickend auf das Jahr 2012 festgehalten werden, dass dieses aus Sicht der Anlagerenditen ein positives Jahr war hat dazu beigetragen, dass sich der Deckungsgrad von 86.76% auf 90.48% erhöht hat. Dieser erfreuliche Trend an den Börsen hat sich im Jahr 2013 weiter verbessert. Ebenfalls positiv dürfen die eingeleiteten Massnahmen im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der neuen Anlageorganisation erwähnt werden. Die Wahrung der Interessen der Versicherten sowie der Rentenberechtigten ist nach wie vor das oberste Ziel. Dabei lässt sich der Stiftungsrat von der Tatsache leiten, dass das Vorsorgegeschäft langfristig ausgerichtet ist. Überhastete Korrekturmassnahmen tragen nur zur Verunsicherung bei. 2

3 Wie sieht nun das konkrete Vorgehen aus? Mit der beschlossenen schrittweisen Absenkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.4% bis im Jahr 2015 wird einerseits der zunehmenden Umverteilung zwischen den aktiv Versicherten und den Rentnern entgegengetreten und andererseits der zunehmenden Lebenserwartung und den tieferen Renditen an den Kapitalmärkten Rechnung getragen. Der Beschluss zur Äufnung von Rückstellungen für die künftige Senkung des technischen Zinses trägt ebenfalls dazu bei, dass aufgrund der verminderten langfristigen Renditeerwartungen Korrekturmassnahmen abgefedert werden können. Eine weitere Sanierungsmassnahme war die Nullverzinsung der Altersguthaben für das Jahr Dieser Beschluss ist dem Stiftungsrat nicht leicht gefallen. Schlussendlich ist es aber die wirkungsvollste Massnahme, welche die finanzielle Situation nachhaltig verbessert. Damit der Stiftungsrat die Zukunft aktiv gestalten kann, hat er im Jahr 2012 und zu Beginn des Jahres 2013 viel Zeit in das Asset-Liability-Management investiert. Bei diesem Prozess geht es um die Steuerung der Aktiv- und Passivseite unter der Berücksichtigung der Risiken und der Wirkungszusammenhänge. Für diese umfassende Betrachtungsweise braucht es das Instrument der Asset- Liability-Analyse. Im Rahmen seiner Führungsaufgabe befasst sich der Stiftungsrat rollend auch mit Strategiefragen. Nach wie vor ist er vom Modell einer Gemeinschaftsstiftung überzeugt. Solidarität ist für ihn nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern soll mit dieser Form echt gelebt werden. Der Stiftungsrat ist auch klar der Meinung, dass seine Kompetenz in der Betreuung von Organisationen in der öffentlichen Hand ist und er in diesem Bereich auch ein grosses Spezialwissen hat. Der Stiftungsrat ist klar der Meinung, dass sich Comunitas auf diesen Markt beschränken soll. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Konzentrationsprozess unter den Pensionskassen weiter fortsetzen wird, ist der Stiftungsrat weiter der Meinung, dass auf eine gezielte Marktbearbeitung hinzusteuern ist. Auch die hohe Servicequalität zählt der Stiftungsrat zu den strategischen Erfolgspositionen. Er versteht darunter einerseits die umfassende und proaktive Information der Versicherten, wie aber auch Dienstleistungen wie Pensionierungsseminare, Personalorientierungen oder die Schulung von Personalvorsorgekommissionen. Formalien Es sind insgesamt 58 Arbeitgeber mit 81 Delegierten vertreten. Die Simultanübersetzung wird durch Barbara Vögeli gewährleistet. Für die Bilder ist Gaby Züblin verantwortlich. Die Einladung und die Traktanden zur heutigen Sitzung wurden fristgerecht zugestellt. 3

4 2. Protokoll der 45. ordentlichen Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2012 in Naters Das Protokoll der 45. ordentlichen Delegiertenversammlung wurde im Juli 2012 publiziert. Es sind keine Einwände zu diesem Protokoll eingegangen. Es erfolgen keine Fragen oder Bemerkungen. Beschluss: Das Protokoll wird stillschweigend genehmigt. 3. Versicherungstechnische Bilanz Der PK-Experte, Martin Schnider, hat für den Jahresabschluss 2012 eine detaillierte versicherungstechnische Bilanz erstellt und darin insbesondere die nötigen technischen Rückstellungen berechnet. Martin Schnider informiert im ersten Teil über die finanzielle Lage der Comunitas per : Das verfügbare Vermögen mit CHF 1.7 Mrd. ist gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Die Verpflichtungen gegenüber den aktiv Versicherten und Rentenbezügern hat sich leicht von CHF 2.0 Mrd. auf CHF 1.9 Mrd. reduziert. Um beachtliche CHF 85 Mio. (rund 1 3) hat sich die Unterdeckung reduziert. All dies ergibt eine Verbesserung des Deckungsgrades von 86.76% auf 90.48%. Diese Berechnungen basieren auf dem technischen Zinssatz von 3.5%, was dem Referenzzinssatz entspricht. Dieser Referenzzinssatz berechnet sich nach einer bestimmten Formel. Durch diese Formel ist bekannt, dass der Referenzzinssatz weiter sinken wird. Deshalb hat der Stiftungsrat der Comunitas auch beschlossen, den technischen Zins auf 3% zu senken. Eine entsprechende Rückstellung wurde vorgenommen. Die Aussagekraft des Deckungsgrades ist schwierig. Es gilt immer zu beachten, auf welcher Basis (technischer Zinssatz, Lebenserwartungen und Struktur einer Pensionskasse) der entsprechende Deckungsgrad ermittelt wurde. Es ist durchaus denkbar, dass sich eine Kasse mit einem Deckungsgrad von 95% in einer wesentlich besseren finanziellen Lage befindet, als eine Kasse, welche offiziell einen Deckungsgrad von 105% ausweist. Die reine Kennzahl Deckungsgrad ist ein relativ schlechter Schätzer für die tatsächliche langfristige Lage einer Pensionskasse. Weiter hat der Experte zu überprüfen und zu bestätigen, ob die reglementarischen Bestimmungen der gesetzlichen Erfordernissen eingehalten worden sind. Dies kann per vorbehaltlos bestätigt werden. Der Experte stellt im Weiteren fest, dass sich die finanzielle Lage der Comunitas im Jahr 2012 im Rahmen der Erwartungen verbessert hat. Für das Jahr 2013 werden die getroffenen Sanierungsmassnahmen als ausreichend erachtet. 4

5 Die Comunitas sollte sich auf Grund der Differenz der erwarteten Rendite und der Soll-Rendite (1.6%) ohne zusätzliche Sanierungsmassnahmen innert 3-4 Jahren selbst aus der Unterdeckung befreien können. In einem zweiten Teil zeigt der Experte Überlegungen zur Frage der Verzinsung (nominal real) auf. Das Thema ist im Moment sehr aktuell, auch bei der Comunitas. Im Grundsatz ist es die gleiche Überlegung, die alle auch beim Lohn anstellen. Es nützt nichts, wenn jemand eine Lohnerhöhung von 3% erhält, wenn die Teuerung 5% beträgt. Denn real hat man so 2% weniger Geld auf dem Konto. Der Mindestzins betrug seit 1985 bis ins Jahr %. Seither ist er tendenziell immer gesunken. Die Debatte um das Thema Rentenklau fand in den Jahren statt. Wenn wir nun in all diesen Jahren der Nominalverzinsung die Teuerung gegenüberstellen, dann wird ersichtlich, dass insbesondere anfangs 90er Jahre die Teuerung weit über der nominellen Verzinsung der Guthaben lag. So gesehen, war das letzte Jahr eines der besseren BVG-Jahre bezüglich der Kaufkraft des Guthabens in der Pensionskasse. Wenn man nun die selben Zahlen für die Comunitas darstellt, dann stellt man fest, dass - die Comunitas in den 90er Jahren Jahr für Jahr höher verzinst hat als das BVG; - dass die Null-Zins-Runde im Jahr 2012 nominell zwar sehr schlecht war, aber dass trotz dieser Null-Verzinsung die Kaufkraft des Guthabens um rund 0.7% gewachsen ist; - die reale Verzinsung bei der Comunitas über die letzten 30 Jahre rund 2.1% betrug. Unter der Langzeitoptik ist die Verzinsung der Comunitas nach wie vor höher, als die des BVGs. Fragen zum Bericht des Experten: Philippe Lanini, Spitex Unterwallis: Das eigentliche Ziel ist doch, dass sich der Deckungsgrad wieder auf 100% befindet? Er kommt Jahr für Jahr zur Delegiertenversammlung und es wird immer wieder die gleiche Frage gestellt. Muss man nicht endlich ausserordentliche Massnahmen ergreifen, um diese 100% erreichen? Martin Schnider antwortet, für eine privat-rechtliche PK ist es zwingend, einen DG von 100% auszuweisen. Wenn eine privat-rechtliche PK wie die Comunitas in eine Unterdeckung gerät, dann muss sie nach BVG in angemessener Frist (5-10 Jahre) wieder einen DG von 100% erreichen. Die Comunitas befindet sich in diesem Prozess. Neben der zu erreichenden 100% muss Comunitas auch eine Wertschwankungsreserve äufnen (zusätzliche 15%). Diese Reserve soll helfen, bei einer erneuten Krise nicht gerade wieder in eine Unterdeckung zu fallen. 5

6 Philippe Lanini findet, dass 10 Jahre sehr lange sind. Wenn das Ziel so klar ist, wieso werden Massnahmen wie z.b. Erhöhung der Beiträge nicht jetzt getroffen? Der Experte erläutert, dass die einzige weitere Sanierungsmöglichkeit in der Tat die Erhöhung der Beiträge wäre. Diesen Punkt habe man auch ins Auge gefasst. Dies wäre aber schmerzhaft für die Arbeitgeber und auch für die Arbeitnehmer. Der Effekt von zusätzlichen Beiträgen ist relativ gering. Würden die zusätzlichen Sanierungsbeiträge zu hoch angesetzt, würde dies auch eine grosse Belastung für die Arbeitgeber bedeuten. Deshalb wurde im Stiftungsrat entschieden, dass man sich die Frist von 7-10 Jahren gibt. Immer unter der Voraussetzung, dass der eingeschlagene Pfad eingehalten wird. Es werden keine weiteren Fragen gestellt. 4. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2012 Der Stiftungsrat hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung, gestützt auf die Berichte der Revisionsstelle und des Experten, an seiner Sitzung vom 14. März 2013 genehmigt. Gisela Basler erläutert einige zusätzliche Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr. Kennzahlen Die 90%-Grenze konnte die Comunitas per überschreiten. Der Deckungsgrad betrug 90.48%. Nach dem ersten Quartal 2013 kann die Comunitas sogar einen Deckungsgrad von 92.23% ausweisen. Die finanzielle Erholung schreitet voran, wenn auch langsam. Um den Deckungsgrad zu halten, benötigt die Comunitas eine Performance von 1.6%. Diesen Wert hat die Comunitas in den vergangenen 10 Jahren praktisch immer erreicht. Per beläuft sich die Performance auf 2.36%. Swisscanto Jährlich erscheint diese Umfrage zur Situation der Schweizer Pensionskassen. 343 Vorsorgeeinrichtungen haben an dieser Umfrage teilgenommen. 86% des gesamten Vermögens dieser 343 Kassen sind in Kassen, die ein Volumen von über CHF 1 Mia. haben. Dazu gehört auch die Comunitas. Diese 343 Vorsorgeeinrichtungen verwalten ein Vermögen von CHF 481 Mia. Dieses Vermögen gehört 2.8 Mio. Versicherten (2.1 Mio. Aktive, 0.7 Mio. Rentner). Die Struktur einer Kasse, also das Verhältnis der Aktiven zu den Rentnern, ist sehr wichtig. Im Vergleich zum gesamtschweizerischen Verhältnis (76% Aktive, 24% Rentner) steht die Comunitas um einiges besser da: 82% Aktive und 18% Rentner. 6

7 Eine weitere Kennzahl sind die allgemeinen Verwaltungskosten. Der Mittelwert aller schweizerischen Kassen beträgt CHF 236 pro Person. Bei Comunitas liegt der Wert auf CHF 195 pro Person, was ein sehr tiefer Wert ist. Auch die Vermögensverwaltungskosten sind tief ausgefallen. Dieser Wert kann kaum mehr weiter sinken. Die Verminderung der Kosten von 2011 mit CHF 1.7 Mio. zu 2012 mit CHF 1.4 Mio. erklären sich im Wesentlichen durch die erhöhten Retrozessionen der Vermögensverwalter. Mit der Strukturreform sind alle Kasse gehalten, ab diesem Jahr nicht nur die offenen, verrechneten Kosten, sondern nun auch die versteckten Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Stimmrechtsausübung Ethos Comunitas hat die Aktien Schweiz nicht direkt angelegt, sondern in einem Fonds bei der UBS. In der Regel kann ein Aktionär, wenn er in einen Fond investiert ist, nicht abstimmen. Das ist eine der Umsetzungsfragen der Minderinitiative, welche zur Zeit noch gross diskutiert wird. Die UBS bietet aber seit einem Jahr an, dass der Anleger für seinen Anteil des Fonds Stimmempfehlungen abgeben kann. Comunitas macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und stützt sich dabei auf die Stimmempfehlungen von Ethos ab. Diese Empfehlungen stützen sich auf die umfangreichen Richtlinien von Ethos ab. Grundsätzlich wird immer im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates abgestimmt. Die Vergütungspolitik ist mit der Minderinitiative ganz stark in den Fokus geraten. Gründe hierfür sind z.b.: - Direkte Kosten für Aktionäre aus überhöhter Vergütung - Lohnpolitik mit falschen Anreizen verfälscht die Umsetzung der Unternehmensstrategie - Reputationsrisiko aus exzessiven Vergütungen Ethos achtet sehr genau, dass die Vergütungspolitik transparent ist. Was heisst das genau? Die Vergütungssysteme der einzelnen Firmen sollen detailliert beschrieben sein. Die Prinzipien und Mechanismen insbesondere der variablen Anteile, sollen zum Voraus klar sein. Der Fokus der individuellen Vergütungen liegt nicht nur bei den Geschäftsleitungsmitgliedern, sondern auch bei den Verwaltungsratsmitgliedern. Ethos hat für total 103 Generalversammlungen ihre Stimmempfehlung abgegeben. In 86% der Fälle hat Ethos für die Anträge des Verwaltungsrates gestimmt, lediglich in 13% dagegen. In eigener Sache Dem Stiftungsrat, aber auch der Geschäftsstelle, ist die hohe Qualität der Dienstleistungen ein sehr grosses Anliegen. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2013 wurden über 11'000 Vorsorgeausweise an die Versicherten zugestellt. 7

8 Ein grosser Erfolg waren die durchgeführten Pensionierungsseminare (Herbst 2012: 9 Seminare; 357 Versicherte, davon 110 französisch Sprechende). Anfangs 2013 wurden noch einmal 7 Seminare durchgeführt (279 Teilnehmende). Im Weiteren wurden auch 30 individuelle Personalorientierungen durchgeführt. Neu eingeführt hat die Comunitas auch Schulungen für Personalvorsorgekommissionen. Kapitalbezug Die Comunitas ist immer bemüht, den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Wie bekannt ist, müssen sich alle Personen sechs Monate vor dem Pensionierungsdatum entscheiden, ob sie eine Rente oder das Kapital beziehen wollen. Sechs Monate sind relativ kurzfristig. Es gibt Kassen die haben noch eine Frist von einem Jahr oder sogar noch länger. Trotzdem ist festzustellen, dass es vielen Personen schwer fällt, sich sechs Monate vor der Pensionierung zu entscheiden. Deshalb hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2013 entschieden, die Frist ab dem von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Die Frist ist damit gleich wie diejenige, binnen welcher sich die Mitarbeitenden entscheiden müssen, wann sie definitiv in die Pension gehen. ALM Christian Bodmer von Mercer erläutert die Hintergründe zur Asset-Liability-Studie (ALM). Alle Menschen sind einer immer grösser werdenden Informationsflut ausgesetzt. Die grosse Kunst ist es, nicht alle Themen aufzugreifen und auch nicht alle Themen umsetzen zu wollen. Und um genau das geht es auch in einer ALM-Studie. Es gibt so viele Themen, die man aufgreifen könnte. Daraus ergeben sich viele Diskussionen innerhalb des Stiftungsrates. Um sich bei all diesen Themen nicht zu verlaufen, gibt es einen Wegweiser, hier: die Anlagestrategie, die aus einer ALM- Studie resultiert. Was ist eine ALM-Studie? Christian Bodmer verwendet als vereinfachtes Beispiel eine Bilanz einer Pensionskasse. Auf der Passivseite sind die Vorsorgekapitalien ganz entscheidend. Im Gegenzug muss auf der Aktivseite genügend Vermögen vorhanden sein, um sämtliche Verpflichtungen erfüllen zu können. Die Balance muss ausgeglichen sein. Das Gesetz gibt vor, dass es Aufgabe des Stiftungsrates ist, die mittel- und langfristige Übereinstimmung zwischen der Anlage des Vermögens und den Verpflichtungen periodisch zu überprüfen. Dabei gilt es in die Zukunft zu blicken. Wie werden sich die passivseitigen Verpflichtungen entwickeln? Dies ist sicher ein schwieriges Unterfangen. Aber es gibt heute Instrumentarien, um dies umzusetzen. Trotz dieser Modelle, in welche man all die Inputs und Kriterien erfassen kann, ist diese Aufgabe nicht zu unterschätzen. Was kann man von so einer Studie erwarten? Wo sind die Grenzen einer ALM-Studie? Eine solche Studie liefert lediglich Entscheidungsgrundlagen. Vor allem die Scheingenauigkeit ist zu relativieren. Dennoch ist dieses Instrument zur Zeit das beste, um mit den Unsicherheiten der Zukunft effizient umgehen zu können. Die Wahl der Anlagestrategie ist auch eine Frage des Risikos und als Ausgangspunkt gilt der gegenwärtige Deckungsgrad. 8

9 Pierre Spielmann, Leiter Delegation Anlagen, zeigt nun die konkrete Umsetzung der neuen Anlagestrategie von Comunitas auf. Er beginnt mit einem kurzen Rückblick auf die Faktoren, die es vor einigen Jahren noch zu berücksichtigen galt. Die verfügbaren Anlageinstrumente waren eher einfacher Art. Die Konjunktur folgte einem Muster von Hausse und Baisse, das auf mehr oder weniger klar umrissene Ereignisse wie beispielsweise die Depression der 30er Jahre, die Ölkrise und der Nahostkonflikt der 70er Jahre sowie die Japankrise in den 90er Jahren zurückging. Heute stehen andere Faktoren gegenüber: Die Finanzbranche entwickelte Instrumente, die doch recht schwer zu verstehen sind. Der Leiter Delegation Anlagen hat hie und da Zweifel, ob die Experten auch wirklich in der Lage sind, je nach Entwicklung der Marktlage den zugrunde liegenden Mechanismus und die Auswirkungen auf diese Instrumente richtig einzuschätzen. Die Globalisierung und insbesondere die IT-Technologien machen es möglich, dass alle rund um die Uhr und rund um den Globus online sind. Die Märkte reagieren stärker und sehr viel schneller als früher. Europa wurde in Windeseile aufgebaut, und es entstand eine Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regierungen zahlreicher Länder müssen sich nach den Erwartungen, ja sogar nach den Anordnungen des Europäischen Rates richten. Die traditionelle Konjunkturlokomotive USA hat an Bedeutung verloren, während die neuen Schwellenmärkte wie China und Indien nicht nur mehr und mehr Gewicht erhalten, sondern auch Anlagechancen bieten natürlich mit entsprechenden Risiken. Die derzeit ausgesprochen hohe Arbeitslosigkeit in Europa und den Vereinigten Staaten und die Schuldenkrise stellen die Risikoeinschätzungen in Frage und diese Unsicherheit erreicht auch Anleihen von Ländern, die noch vor kurzem als sichere Werte galten. Deshalb wird es immer komplexer, eine langfristige Strategie zu erarbeiten, die auch Bestand hat. Entsprechend stellt sich Comunitas regelmässig die Frage, wo und wie die beispielsweise vor drei Jahren beschlossene Strategie angepasst werden muss. Unter diesen neuen Umständen muss die Definition der richtigen Strategie und die Entscheidungsfindung in einem klar strukturierten Prozess erfolgen. Hierzu wurden fünf Schritte erarbeitet: 1. Definition der Hypothesen 2. Festlegung der zu berücksichtigenden Einschränkungen 3. Präsentation und Auswertung der ersten Resultate 4. Diskussion und Entscheid der Arbeitsgruppe bestehend aus Anlagekommission, Comunitas-Geschäftsführung und Experten zwecks Unterbreitung an den Stiftungsrat 5. Präsentation an den Stiftungsrat zwecks abschliessendem Beschluss Definition der Hypothesen Bezüglich der Verbindlichkeiten, d.h. der Leistungen für die aktiven und pensionierten Mitglieder, wurden folgende Hypothesen festgelegt: - Die Konjunkturentwicklung dürfte weiterhin mässig verlaufen (ca. 1% Wachstum pro Jahr); - Die Löhne der Versicherten werden mehr oder weniger diesem Trend folgen; - Der technische Zinssatz, der den aktuellen Wert künftiger Verbindlichkeiten berechnet, wird von 3.5% auf 3% gesenkt; - Für Frauen wie Männer wird das Rentenalter 65 gelten; 9

10 - Alternative Anlageinstrumente, besser bekannt als «Hedge Funds», sollen nicht länger berücksichtigt werden. Die jetzigen Bestände dieser Kategorie werden verkauft. Für die Anlagen, d.h. das Vermögen zur Deckung der Verpflichtungen, wurden folgende Hypothesen erstellt: - In Übereinstimmung mit den Konjunkturerwartungen wird von einer Inflation von 1% ausgegangen; - Auf den Finanzmärkten ist weiterhin mit sehr grossen Schwankungen und Risiken zu rechnen; - Die Renditeerwartungen bleiben unter dem Durchschnitt. Festlegung der zu berücksichtigenden Einschränkungen - Es wurden Anlagekategorien definiert, die für die neue Anlagestrategie in Frage kommen; - Schwer veräusserliche oder nicht liquide Anlagekategorien wurden eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Präsentation und Auswertung der ersten Resultate Die Arbeitsgruppe legte erste Resultate vor, wobei Auswirkungen und Risiken der verschiedenen Strategievarianten in Bezug auf den Deckungsgrad eingehend diskutiert wurden. Die Modelle zeigen auf, dass der Deckungsgrad je nach der tatsächlichen Entwicklung der Konjunktur und der Finanzmärkte stark variieren kann. Dies unter der Annahme, dass Comunitas bis ins Jahr 2021 an der Strategie festhalten kann und die Arbeitshypothesen plausibel bleiben. Diskussion und Vorschläge der Arbeitsgruppe zuhanden des Stiftungsrates Gestützt auf die verschiedenen Szenarien kommen vier Portfolios mit unterschiedlichen Renditeaussichten, aber auch unterschiedlichem Risikopotenzial in Frage. Die Anlagekommission entschied sich für das Portfolio 3+. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu der bis 2012 geltenden Strategie: - Senkung des Anteils festverzinslicher Anlagen in CHF von 27% auf 14% - Erhöhung des Anteils festverzinslicher Anlagen in Fremdwährungen von 15% auf 25% - Verringerung des Anteils Schweizer Aktien von 13% auf 9% - Erhöhung des Anteils Aktien Welt von 13% auf 21% - Immobilienanlagen bleiben sozusagen unverändert bei 15% - Alternative Anlagen entsprechen 14% Die erwartete Rendite soll von 3.7% auf 4.25% und das Risiko von 7.3% auf 8.8% steigen. 10

11 Präsentation an den Stiftungsrat und abschliessende Beschlussfassung Dem Stiftungsrat wurden alle Varianten vorgelegt, welche für die Festlegung der Anlagestrategie in Frage kamen. Die Delegation Anlagen hat die Variante 3+ vorgeschlagen. Nach eingehenden Diskussionen war der Stiftungsrat überzeugt, dass die Variante 3+ auf eine gute Risikoverteilung abzielt und höhere Renditen als bei der bestehenden Strategie ermöglicht, ohne übermässige Risiken einzugehen. Zudem könnte in einigen Jahren ein Deckungsgrad von 100% erreicht und allenfalls auch Wertschwankungsreserven gebildet werden. Die Risikolimite der Comunitas beträgt ungefähr 11%, während das ausgewählte Portfolio 3+ ein Risiko von 8.8% besitzt. Unter dieser Risikolimite von 11% versteht die Comunitas das maximale Risiko, das die Comunitas angesichts ihrer finanziellen und strukturellen Lage bei den Renditeerwartungen der nächsten Jahre gegenwärtig eingehen kann. Dieses Limit liegt für jede Pensionskasse anders. Was die entsprechenden Renditen angeht, beläuft sich die Mindestrendite, die zur Erhaltung des gegenwärtigen Deckungsgrads nötig ist, auf 2.6% mit einer Verzinsung der Guthaben der erwerbstätigen Versicherten. Mit einer Rendite von 4.25% kann innerhalb der nächsten Jahre ein Deckungsgrad von 100% erreicht werden. Pierre Spielmann zeigt die Anlagekategorien mit ihrer jeweiligen Gewichtung in Tabellenform auf. Im Speziellen weist er noch darauf hin, ob die einzelnen Anlagekategorien aktiv oder passiv verwaltet werden. Passive Verwaltung bezeichnet die möglichst getreue Nachbildung der Entwicklung eines Referenzindexes. Derartige Anlagen haben vorteilhafte Verwaltungsgebühren. Mit Hilfe einer aktiven Verwaltung soll eine höhere Performance erzielt werden als in einem Referenzmarkt und gegenüber der entsprechenden Benchmark (beispielsweise einem Börsenindex). Dazu wählen die Anlageverwalter aktiv Titel, Instrumente, geografische Märkte und Branchen aus, die für einen bestimmten Zeitraum höhere Renditen versprechen. Für eine aktive Verwaltung fallen denn auch höhere Gebühren an. Comunitas entschied sich für eine eher defensive Verwaltung. Der grösste Teil der Anlagekategorien wird passiv verwaltet. Schlussfolgerung Pierre Spielmann schliesst mit den Worten, dass er hofft, dass heute ein Überblick über die Umsetzung unserer Anlagestrategie gegeben werden konnte und die anwesenden Delegierten von dieser Strategie überzeugt sind. Der Stiftungsrat nimmt seine Verantwortung wahr. Zusammen mit der Geschäftsführung der Comunitas und den wichtigsten Partnern, der Credit Suisse und Mercer, wird seriöse und effiziente Arbeit geleistet. Die Entwicklung der Märkte, der Konjunktursituation und der Anlageinstrumente müssen systematisch überprüft werden, damit Comunitas gegebenenfalls schnell auf Änderungen reagieren kann. Derartige Änderungen wird es geben, da alle Arbeitshypothesen auf den derzeit bekannten Umständen aufbauen. Fragen: René Weber, SAZ Am Schluss des Geschäftsberichts 2012 wird auf ein Austritt eines grösseren Anschlusses hingewiesen. Und auch, dass ein Verfahren im Zusammenhang mit der Teilliquidation am Laufen ist. Es 11

12 wird geschrieben, dass der Ausgang dieses Verfahrens keinen Einfluss auf Arbeitgeber und Versicherte haben wird. Herr Weber fragt sich, ob das wirklich sein kann? Im Vorfeld der heutigen Delegiertenversammlung hat die Geschäftsstelle genau diese Frage zugestellt erhalten. Die Antwort darauf wird unter Traktandum 5 wiedergegeben. Gisela Basler gibt vorweg ein paar Informationen ab. Im Rahmen der Teilliquidation hat Comunitas die Altersguthaben der ausgetretenen Versicherten auf den Deckungsgrad gekürzt. Dies erfolgte auch auf dem Deckungskapital der Rentner. Der betroffene Anschluss ist damit nicht einverstanden. Deshalb ist heute das Verfahren noch hängig. Ursula Schaffner, AGILE Sie dankt als Erstes für die sehr interessanten Ausführungen zum Thema ALM. Sie hat zwei Fragen z.h. Pierre Spielmann: - Der Leiter Delegation Anlagen hat mehrere Schritte zur Umsetzung der neuen Anlagestrategie dargelegt. Für Frau Schaffner sind all diese Schritte nach wie vor sehr technisch. Frau Schaffner möchte wissen, ob auch die psychologischen Effekte ein Thema gewesen sind? Denn was ein Risiko ist, ist ja gerade nicht nur eine technische Frage, sondern durchaus eine psychologische. Pierre Spielmann antwortet, dass dieser Effekt selbstverständlich miteinbezogen wurde. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Es wurden die Risiken und das Problem Zinssatz berücksichtigt. Dann wurden auch die Länder angeschaut, die heute Probleme haben. All diese Elemente sind in diese Strategie eingeflossen. Deshalb waren es sehr viele und sehr intensive Gespräche zwischen den einzelnen Partnern. - In welchem Rhythmus wird diese Strategie überprüft, um festzustellen, ob sie hält was sie verspricht oder ob sie angepasst werden muss? Hier antwortet Pierre Spielmann, dass die letzte Anlagestrategie vor drei Jahren erstellt wurde. Die letzte Analyse hat aufgezeigt, dass es viel zu tun gibt. Die Delegation Anlagen trifft sich vier Mal im Jahr und diskutiert auch sehr ausführlich über die Anlagestrategie. Es wird laufend sehr genau überwacht, wie sich die Strategie entwickelt. Kurt Helg, Gemeinde Salmsach Er stellt fest, dass auf Seite 5 des Geschäftsberichts (Entwicklung Versichertenbestand) und im Anhang Seite 27 (1.6 Angeschlossene Arbeitgeber und 2.1 Aktiv Versicherte) ein starker Rückgang zu verzeichnen ist. Aus der Frage von René Weber hat man heute erfahren, dass es um einen grossen Austritt geht. Aber es geht ja um die Gesamtheit der Arbeitgeber. Kann man die Begründung nicht etwas detaillierter darstellen? Der Präsident teilt mit, dass auch diese Frage im Vorfeld gestellt wurde. Deshalb schlägt er auch hier vor, diese Frage unter Traktandum 5 zu beantworten. Remo Gubler, Lungenliga Schweiz Frage an Martin Schnider: Er habe das Verhältnis von Rentnern zu aktiv Versicherten aufgezeigt. Was ist der Grund, dass das Verhältnis von Rentnern zu aktiv Versicherten bei Comunitas im ge- 12

13 samtschweizerischen Vergleich geringer ist? Gibt es viele Personen, die sich für das Kapital entscheiden, an Stelle von einer Rente? Hat es viele Versicherte mit tiefem Einkommen (Teilzeiter)? Martin Schnider gibt zur Antwort, dass genau diese Zahlen auf der Seite 5 des Geschäftsberichts ersichtlich sind. Comunitas hat in den letzten Jahren einen sehr starken Zuwachs an aktiv Versicherten über Neuanschlüsse. Comunitas ist stark gewachsen. Und aus diesen Neuanschlüssen ergeben sich erst künftig wieder neue Rentenverpflichtungen. Das Verhältnis wird sich über die Dauer verschlechtern, wie das bei den meisten Pensionskassen der Fall sein wird. Die berufliche Vorsorge ist nach wie vor im Aufbau. Aber wer letztlich bei der Comunitas versichert ist (ob Tieflöhner oder Teilzeitbeschäftigte), das ist nicht im Ermessen der Comunitas. Das liegt im Ermessen der angeschlossenen Arbeitgeber. Die Analyse des Bestandes zeigt, dass das durchschnittlich versicherte Einkommen bei der Comunitas sehr ähnlich ist wie z.b. bei der Previs und der kantonalen Kasse des Kantons Bern. Zu den angesprochenen Austritten informiert der Experte, dass Comunitas hinsichtlich der Struktur in den Anschlussverträgen vorgesorgt hat. Jeder Austritt aus der Comunitas muss zwingend seine Rentenbezüger mitnehmen. Revisionsstelle Die Wahl der Revisionsstelle für das laufende Geschäftsjahr 2013 ist gemäss Organisationsreglement bereits durch den Stiftungsrat erfolgt. Der Stiftungsrat hat sich für eine Weiterführung des Mandats der BDO AG entschieden. 5. Verschiedenes a. Vorschlagsrecht der Delegierten Im Vorfeld der Versammlung hat der schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen, St. Gallen, heute vertreten durch Laurent Norbert, zwei Fragen eingereicht. Diese Fragen wurden vorab beantwortet. In Absprache mit dem SZB werden diese z.h. Protokoll zusammengefasst: Vermögensanlagen Gemäss Entwicklung seit und gemäss Strategie werden die Aktienanteile Ausland stark erhöht. Welche Überlegungen stehen hinter dieser deutlichen Erhöhung? Das heutige Hauptthema war den Veränderungen in der Anlagestrategie gewidmet. Die Ausführungen zur Asset-Liability-Analyse (ALM) haben gezeigt, wie aus dieser Analyse der künftigen Entwicklungen der Kasse eine neue, optimierte Anlagestrategie resultiert. Hauptgrund für die Verschiebungen sind die Probleme, die sich im Obligationen-Bereich anbahnen (tiefe Zinsen, mögliche Zinswende, Verschuldensproblematik vieler Staaten). Mit einem (zu) hohen Obligationen-Anteil können die notwendigen Renditen nicht mehr erreicht werden. 13

14 Rückgang Aktiv Versicherte Wie erklärt sich der massive Rückgang an aktiv Versicherten im 2012 und welche Auswirkungen hat dieser Rückgang u.a. auf die Finanzierungsstruktur der Comunitas? Comunitas hatte per Ende 2011 den Austritt eines grossen Arbeitgebers zu verzeichnen. Formell wurden die Austritte erst im 2012 verbucht und sie haben einen grossen Teil zum Rückgang der aktiv Versicherten beigetragen. Dieser Austritt hat im Umfeld des Anschlusses zudem einige weitere Austritte nach sich gezogen. Weiter hat Comunitas auch im 2012 wie schon in den Vorjahren verschiedene Arbeitgeber aus Fusionsgründen verloren. Traditionell ist Comunitas die Vorsorgeeinrichtung der kleinen Gemeinden. Bei Fusionsprojekten führt dies oft dazu, dass die Versicherten an die Vorsorgeeinrichtung des grösseren Fusionspartners abgegeben werden müssen. Der Austritt des grossen Arbeitgebers hat zu einer Teilliquidation geführt, die immer noch hängig ist. Teilliquidation bedeutet, dass die Altersguthaben der aktiv Versicherten und die Rentendeckungskapitalien auf den Grad der Unterdeckung gekürzt wurden, ebenso die mitzugebenden Rückstellungen. Der Austritt hat für die anderen Versicherten dadurch keine finanziellen Konsequenzen. Bei allen Austritten müssen auch die Rentner die Comunitas verlassen, so dass eine schleichende Verschlechterung der Altersstruktur vermieden wird. Der Präsident erkundigt sich bei Norbert Laurent, ob diese Antwort für ihn zufriedenstellend sei. Norbert Laurent ist zufrieden. Die Ausführungen zur ALM-Studie waren sehr interessant und sein Bauchgefühl fühlt sich gut an. b. Nächste Delegiertenversammlung Die nächste Delegiertenversammlung findet am Mittwoch, 25. Juni 2014 in Bern (BERNEXPO) statt. Stefan Christen dankt den Delegierten und Gästen für ihr Erscheinen. Er schliesst die Versammlung um 12:10 Uhr und lädt alle Anwesenden zum Apéro und anschliessendem Mittagessen ein. Für das Protokoll Stefan Christen Präsident Maja Stähli Protokollführerin 14

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2011: Rückgang der durchschnittlichen Deckungsgrade Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...

Mehr

Bildung von Rückstellungen. Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT

Bildung von Rückstellungen. Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT Bildung von Rückstellungen Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Definitionen und Grundsätze 3 Art. 2 Technische Grundlagen und Berechnungsannahmen

Mehr

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation

Mehr

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN Gültig ab 31. Dezember 2013 INHALTSVERZEICHNIS Seite A ALLGEMEIN 1 1. Ziel 1 2. Definition 1 3. Versicherungstechnische Grundlagen 1 4. Technische

Mehr

Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013

Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013 der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 15.5.2013 INHALT 1. Ziel 3 2. Definitionen 3 3. Versicherungstechnische Grundlagen 3 4. Zuständigkeiten 4 5. Rückstellungsarten 4 6. Vorsorgekapitalien

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT Pensionskasse RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Rückstellungsreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Grundsätze und Ziele 3 2 Technische Grundlagen,

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen

FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d (Abs. 4) BVV 2 Art. 27h, 48, 48e Swiss GAAP FER 26 in der gemäss Art. 47 BVV 2 anwendbaren Fassung

Mehr

Senkung technischer Zinssatz und

Senkung technischer Zinssatz und Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.

Mehr

Dr. sc. math. Ernst Welti

Dr. sc. math. Ernst Welti Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz

Mehr

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft

Mehr

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009 com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4

Mehr

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird. PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in

Mehr

Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve

Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Aon Hewitt Investment Consulting Urheberrechtlich geschützt und vertraulich Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Pensionskasse XY, Januar 2015 Risk. Reinsurance. Human Resources. Inhaltsverzeichnis

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten

Mehr

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Innovation zweite Säule

Innovation zweite Säule Innovation zweite Säule BVG - Apéro Wertschwankungsreserven und Anlagestrategie Wie sollen sich Pensionskassen verhalten? Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Zürich, 6. Oktober 2008 Chancen und Risiken

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 36.2014 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2014: Leichte Verbesserung der Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Pensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz

Pensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement..00 Bildung von Erstellt von Swisscanto Vorsorge AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 31.03.2015

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 31.03.2015 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 31.03.2015 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das erste Quartal 2015: Unveränderte Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade Vorsorgeeinrichtungen

Mehr

invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement")

invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen (Rückstellungsreglement) invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement") gültig ab 7. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2.

Mehr

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner

Mehr

PKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.

PKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse. PKS CPS 1. Juni 2009 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements.

Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. Veska Pensionskasse Teilliquidationsreglement Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. 1. Voraussetzungen

Mehr

Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr

Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr Der PFS Pensionskassen Index: Starke Performance im 1. Halbjahr Für das erste Halbjahr 2014 verzeichnete der PFS Pensionskassen Index eine Rendite von 4,10%. Die BVG-Mindestverzinsung wurde somit deutlich

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

I. STELLUNGNAHME. Vaduz, 31. Oktober 2000 P. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete

I. STELLUNGNAHME. Vaduz, 31. Oktober 2000 P. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete 1 Vaduz, 31. Oktober 2000 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich

Mehr

Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung

Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung Dr. Christian Heiniger Praktische Auswirkungen auf Pensionskassen und Umsetzungspotential Ausgangslage Demographie Tiefe Geburtenrate Zunehmende

Mehr

Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation

Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen

Mehr

Swisscanto Pensionskassen-Monitor. per 30.09.2013

Swisscanto Pensionskassen-Monitor. per 30.09.2013 Swisscanto Pensionskassen-Monitor per 30.09.2013 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das dritte Quartal 2013: Leichte Verbesserung der Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Teilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Dr. Thomas König Chief Executive Officer Sydbank (Schweiz) AG Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Und willkommen in einer Welt besonderer Kompetenzen und erstklassiger Beratung mit nur einem Ziel:

Mehr

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse Am 7. Mai

Mehr

PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen 2014

PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen 2014 PFS Pensionskassen Monitor Resultate und Entwicklungen 2014 PFS Pension Fund Services AG Sägereistrasse 20 CH-8152 Glattbrugg T +41 43 210 18 18 F +41 43 210 18 19 info@pfs.ch www.pfs.ch Inhalt PFS Pensionskassen

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Vorsorge- und Finanzrisiken

Vorsorge- und Finanzrisiken 11. März 2010 Prof. em. Dr. Alex Keel Verschiedene Risiken Agenda Verschiedene Risiken Vorsorge- und Finanzrisiken Fazit Finanzanlagerisiken Versicherungstechnische Risiken Regulatorische und betriebliche

Mehr

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre

Mehr

Technischer Zinssatz (Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Leistungen der Pensionskassen)

Technischer Zinssatz (Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Leistungen der Pensionskassen) Technischer Zinssatz (Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Leistungen der Pensionskassen) Arbeitsgruppe Prüfung des Umwandlungssatzes auf seine technische Grundlagen Hearing

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt

Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt Medienorientierung vom 3. September 2013 Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Agenda Ausgangslage Gesetzliche Rahmenbedingungen Technischer

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

indexplus the economical timing

indexplus the economical timing indexplus the economical timing Aktien mit Absicherung Exklusiv bei uns indexplus bietet eine neue Anlagestrategie im Schweizer Kapitalmarkt - Schutz vor schweren Verlusten inklusive. Einfach und umfassend.

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

PKS CPS. Rückstellungsreglement. 1. Januar 2012. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.

PKS CPS. Rückstellungsreglement. 1. Januar 2012. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse. PKS CPS 1. Januar 2012 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031

Mehr

Abacus GmbH Mandanten-Informationen

Abacus GmbH Mandanten-Informationen Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2013 3. September 2013 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht

Mehr

7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau!

7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau! 7. März 2010 NEIN zum Rentenklau! Rentensenkung von über 10 % 2005: Umwandlungssatz wird von 7,2 auf 6,8 gesenkt = 5,5% der jährlichen Rente Jetzt: Erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4%

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Ausgabe 1. Januar 2005 Pensionskasse Bühler AG Uzwil CH-9240 Uzwil/SG Tel. + 41 71 955 27 61 Fax + 41 71 955 26 80 info.pensionskasse@buhlergroup.com

Mehr

Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation H:\DIVOR BADEN\Kunden\EMK\Reglemente\Definitive Reglemente\Teilliquidationsreglememt\Teilliquidationsreglement

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell

Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell Info-Broschüre Teil 2 Das VBV-Lebensphasenmodell Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell Das Info-Video zum Thema: Das VBV-Lebensphasenmodell 1 DAS VBV-Lebensphasenmodell 1. Was ist das Lebensphasenmodell?

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente. Für 2,60 Euro mehr im Monat: Stabile Beiträge sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.net Fürs Alter vorsorgen: Ja, aber gemeinsam.

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen. Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016

Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen. Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016 Gothaer Studie zum Anlageverhalten der Deutschen Gothaer Asset Management AG Köln, 11. Februar 2016 Agenda 1. Studiendesign 2. Studienergebnisse 3. Fazit 1. Studiendesign Repräsentative Studie über das

Mehr