Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im gesteuerten Flutpolder Weidachwiesen ERLÄUTERUNGSBERICHT
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- Kathrin Engel
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1 Wasserwirtschaftsamt Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im gesteuerten Flutpolder Weidachwiesen - Gewässer I, Iller, (zwischen Fluss-km 123,4-126,7) in der Stadt Immenstadt und der Gemeinde Rettenberg, (Landkreis Oberallgäu) ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Gesetzliche Grundlage, Zuständigkeit Nach 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ 100 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete ohne Frist festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die Festsetzung hat nach Art. 46 Abs. 3 BayWG von der Kreisverwaltungsbehörde durch Rechtsverordnung zu erfolgen. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ 100 zu wählen. Hier greift die Ausnahme des Satzes 3, dass bei Gewässern und Gewässerabschnitten im Wirkungsbereich von Stauanlagen, die den Hochwasserabfluss maßgeblich beeinflussen können, für die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten jeweils ein gesondertes Bemessungshochwasser gilt, das im Einzelfall auf der Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik
2 2 Wasserwirtschaftsamt von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden festgelegt wird. Den räumlichen Umgriff für die Festsetzung geben in diesem Fall der im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegte Wasserstand und die insoweit planmäßig eingestaute Fläche vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht zum Hochwasserschutz Obere Iller ein HQ 300 vor. Das HQ 300 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/300 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 300 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 300 Jahren auch mehrfach auftreten. Da das Überschwemmungsgebiet ausschließlich im Bereich des Landkreises Oberallgäu liegt, ist für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets das Wasserwirtschaftsamt und für das durchzuführende Festsetzungs- bzw. Sicherungsverfahren die Kreisverwaltungsbehörde Oberallgäu sachlich und örtlich zuständig. Nach Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayWG entfällt die vorläufige Sicherung, soweit ein Überschwemmungsgebiet bereits in einem für verbindlich erklärten Regionalplan als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz ausgewiesen ist. Insbesondere wegen der maßstabsbedingten Unschärfe in den Randbereichen und den damit einhergehenden Unsicherheiten sind Vorranggebiete bevorzugt in festgesetzte Überschwemmungsgebiete zu überführen (so auch Ziffer 5.4 der Handreichung Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in Bayern ). Dies gilt umso mehr als mit 1. September 2013 die Verordnung über das LEP in Kraft getreten und die Verordnung über das LEP vom außer Kraft getreten ist. Im neuen LEP ist eine Festlegung eines Vorranggebietes für den Hochwasserabfluss und -rückhalt in einem Regionalplan nicht mehr vorgesehen, da das Fachrecht mit der Möglichkeit, solche Gebiete als Überschwemmungsgebiete vorläufig zu sichern und festzusetzen, ausreichende Sicherungsmöglichkeiten an die Hand gibt. Eine vorläufige Sicherung ist dabei nicht erforderlich, außer eine Herausnahme aus den Regionalplänen würde vor der Festsetzung als Überschwemmungsgebiet erfolgen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung der Überschwemmungsgrenzen für ein HQ 300 möglich.
3 3 Wasserwirtschaftsamt 2. Anlass Das sog. Pfingsthochwasser 1999 verursachte im Illertal von Sonthofen bis Neu-Ulm große Schäden an Gebäuden, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 50 Mio. geschätzt. Auslöser dieses extremen Hochwassers waren starke Niederschläge im Einzugsgebiet der Iller. Gebietsweise fielen bis zu 250 mm Regen in 24 Stunden. Die Hochwasserflut erreichte ein Ausmaß, das statistisch gesehen an der Iller nur alle 300 Jahre auftritt. Aufgrund dieses Katastrophenereignisses entwickelte die Wasserwirtschaftsverwaltung ein Konzept, das eine grundlegende Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Einbeziehung und Intensivierung der natürlich vorhandenen Retentionsräume entlang der Iller zwischen Fischen und Immenstadt/ Seifen bewirkt. Die Bayerische Staatsregierung hat auf dieses Extremereignis mit dem Bayerischen Hochwasseraktionsprogramm 2020, dem bisher größten wasserbaulichen Infrastrukturprogramm Bayerns, reagiert. Die bayerische Hochwasserschutzstrategie setzt dabei in einem integralen Ansatz auf die Kombination der drei Handlungsfelder natürlicher Rückhalt technischer Hochwasserschutz Hochwasservorsorge Insbesondere dem erweiterten Hochwasser-Rückhaltekonzept mit Maßnahmen des technischen Hochwasserrückhalts, wie z. B. Wasserspeichern bzw. Hochwasserrückhaltebecken sowie gesteuerten Flutpoldern wird dabei ein großes Gewicht beigemessen. Der Bau von gesteuerten Flutpoldern eröffnet die Möglichkeit, an größeren Gewässern gezielt und effizient Hochwasserrückhalt zu betreiben.
4 4 Wasserwirtschaftsamt 3. Ziel Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit sollen insbesondere: ein schadloser Hochwasserrückhalt sichergestellt werden, Gefahren kenntlich gemacht werden, freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Mit Flutpoldern sollen steuerbare Hochwasserrückhalteräume im Nebenschluss aktiviert werden, deren Zweck und Wirkung wie folgt beschrieben werden: Flutpolder sind hocheffektive Maßnahmen beim Umgang mit großen Hochwasserereignissen. Sie haben eine vielfach höhere Wirkung bei gleichem Retentionsvolumen im Vergleich zu Deichrückverlegungen und ungesteuerter Retention. Sie werden nur bei großem Hochwasser zur Kappung der Spitze aktiviert, um ein Überströmen und Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen und damit verbundene katastrophale Auswirkungen auf Leib und Leben sowie Sachwerte für Unterlieger zu verhindern. Flutpolder ergänzen die bewährten Schutzsysteme, bieten zusätzliche Sicherheit, schaffen zusätzliche Handlungsoptionen bei Extremhochwasser und reduzieren das Restrisiko. Mit gesteuerten Flutpoldern lassen sich durch den Klimawandel zu erwartende höhere und häufigere Hochwasserabflüsse besser beherrschen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwemmungsgebiet im Polder Weidachwiesen an der Iller nicht um eine neue behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung und Darstellung der sich aus dem Bau und Betrieb des planfestgestellten Polders ergebenden Überflutungsflächen. (Planfeststellungsbeschluss vom 30. Juni 2004 / GZ /88).
5 5 Wasserwirtschaftsamt 4. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 4.1 Örtliche Verhältnisse Die festzusetzenden Flächen umfassen einen Teil des früheren Überschwemmungsgebiets rechtsseitig der Iller bei Untermaiselstein. Die Gesamtfläche des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes beträgt insgesamt rund 180 ha. Der Flutpolder Weidachwiesen befindet sich auf der orographisch rechten Seite der Iller. Maßgebend für die Steuerung ist der Abfluss der Iller am Pegel Immenstadt Zollbrücke. Der gesteuerte Flutpolder Weidachwiesen umfasst ein Rückhaltevolumen von 0,8 Mio. m³ im Binnenpolder, welcher primär zur Reduktion der Hochwasserspitze im Bereich von 340 m³/s 570 m³/s um ca. 35 m³/s verwendet wird, und 6,3 Mio. m³ im gesamten Polder, der bei Abflussereignissen > 570 m³/s zum Einsatz kommt. 4.2 Hydrogeologie Hinsichtlich des Bodens ist festzustellen, dass der betroffene Raum einen abwechslungsreichen und schwierigen geologischen Bau aufweist. Es bestehen Felsformationen der Tertiärzeit, die teilweise von eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Lockerböden überdeckt sind. Im Polderbereich bestehen überwiegend reine Lehmböden. Sie dominieren vor allem die Hochflächen (Molasse- und Moränenbereiche) und die Bereiche westlich der Bundesstraße 19 (Beckenablagerungen). Direkt an der Iller treten dagegen vermehrt lehmige Sande auf (Auenböden). Im Polderbereich befinden sich unterschiedliche Grundwasserverhältnisse. Während im Talbereich überwiegend ein sehr ergiebiger und empfindlicher Grundwasserstock vorliegt, haben die Moorgebiete und das westliche Seifener Becken eine geringe Ergiebigkeit und eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit. Auf den Hochflächen wechseln sich gering bis hoch ergiebige Grundwasserleiter kleinteilig ab und auch die Empfindlichkeit schwankt hier stark.
6 6 Wasserwirtschaftsamt 4.3 Hydrologische Daten Die festzusetzenden Flächen liegen rechtsseitig der Iller bei Untermaiselstein (siehe Lageplan). Der relevante Abfluss wird stromaufwärts bei Flusskilometer 127,80 km am Pegel Zollbrücke ermittelt, dessen Einzugsgebiet 724,00 km² umfasst. Im festzusetzenden Überschwemmungsgebiet liegen diese Gewässer mit folgenden Eckdaten: Gewässername Gewässerordnung EZG (km²) HQ 5 HQ 20 HQ 50 HQ 100 HQ 200 HQ 300 HQ 500 HQ 1000 Iller ( bei B19- Brücke) I Untermaiselsteiner Mühlbach III 3, , Bellener Graben III Tabelle 1: Im Polderbereich liegende Gewässer Diese Werte stammen aus der Hydraulischen Berechnung zum HWS-Projekt Obere Iller vom Institut für Hydrotechnik GmbH (Ingenieurgemeinschaft Univ. Prof. Dr.-Ing. Bechteler) vom März 2002 für den damaligen Planungszustand (heute Ist-Zustand). 4.4 Sonstige Daten Für die Modellierung des Zulaufgerinnes zum Flutpolder wurden hier Profildaten mit dem Stand verwendet. Die Ausdünnung und Interpolation wurde automatisiert für den Bestand vorgenommen. Hierbei wurden die Fläche des Fließquerschnitts sowie die Lage von Ufer- und Wasserlinie konserviert. Die resultierenden Querprofile wurden visuell auf Übereinstimmung mit den Ausgangsdaten überprüft und ggf. korrigiert. Lokale Vermessungen von Schwellen wurden berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wurde das Gerinneberechnungsnetz erstellt.
7 7 Wasserwirtschaftsamt Das Vorlandhöhenmodell basiert auf den 1x1m Rasterdaten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern von 2008 und Die automatisiert abgeleiteten Spuren wurden um weitere Bruchlinien von Straßen, Deichen und Wasserlinien sowie Gebäudeumrisslinien erweitert. 5. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer instationären zweidimensionalen Wasserspiegelberechnung (Programm Hydro AS 2-D). Die aus den hydraulischen Berechnungen gewonnenen Wasserspiegelhöhen wurden mit dem Geländemodell verschnitten und so die Überschwemmungsgrenzen ermittelt. Die Berechnung erfolgte im Jahr Grundlage der Pläne sind digitale Flurkarten. Die festzusetzenden Bereiche sind dunkelblau schraffiert. Alle vom Hochwasser ganz oder teilweise berührten Gebäude werden rosafarben hervorgehoben. 6. Rechtsfolgen Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets gelten die Regelungen des 78 WHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets. 7. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht Zur Kappung der Spitzen von Hochwasserereignissen der Iller < 570 m³/s (Pegel Immenstadt Zollbrücke) wird primär der keiner anderen Nutzung unterliegende Binnenpolder verwendet, der aber je nach Höhe und Fülle des Scheitels evtl. nicht ausreicht. Der Hauptpolder wird in der Regel erst bei großen Ereignissen ab 570 m³/s gezielt geflutet. Die Flächen sind also statistisch nur etwas häufiger als einmal in hundert Jahren in vollem Umfang von einem Einstau betroffen. Zudem sind die Flächen im nördlichen Teil des Polders im Besitz des Freistaates Bayern. Deshalb wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht, außer einem Verbot von Kiesabbau und der auch nur temporären Errichtung baulicher Anlagen (wie Festzelten etc.), von weitergehenden Regelungen abgesehen.
8 8 Wasserwirtschaftsamt 8. Sonstiges Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft zu beteiligen Wasserwirtschaftsamt, Schindele Leitender Baudirektor
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