Verkehrswertgutachten. EZ 33 KG March BG Freistadt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkehrswertgutachten. EZ 33 KG March BG Freistadt"

Transkript

1 Verkehrswertgutachten EZ 33 KG March BG Freistadt 4271 St. Oswald bei Freistadt, Ortschaft March Land- und forstwirtschaftliche Flächen Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/1 Anteil an der Liegenschaft) Auftraggeber: Masseverwalterin RA Dr. Eva-Katrin Meusburger-Streicher, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz Bewertungsstichtag: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 1 von 17

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Bewertungszweck und Auftraggeber Bestandsverhältnisse Grundlagen Befundaufnahme Grundbuchsstand Grundstücke Vermarktungsgruppe Grünland Einzelverkauf Gutachten - Verkehrswertermittlung Vergleichswertverfahren Verkehrswert Grünland Verkehrswert Einzelverkauf Zusammenfassung der Verkehrswerte Fotodokumentation Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 2 von 17

3 1. Allgemeines 1.1. Bewertungszweck und Auftraggeber Ermittlung des Verkehrswertes des Grundbesitzes Mag. Harald Wurm im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Schriftlicher Auftrag der Masseverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Eva-Katrin Meusburger- Streicher vom Bestandsverhältnisse Die Waldflächen werden eigengenutzt. Die als Landwirtschaft genutzten Flächen wurden verpachtet. Verpachtet KG-Nr GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch Pum Martin / Pum Martin Pachtvertrag Pum Martin Datum des Vertrages Pachtfläche 6,01 ha (inkl. Flächen der EZ 66) Dauer unbestimmt Kündigungsverzicht des Verpächters, früheste Kündigung per Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende des Pachtjahres Pachtzins EUR 634,00 p.a., im vorhinein, nicht wertgesichert (inkl. Flächen der EZ 66) Nach Rücksprache mit der Masseverwalterin wird für Bewertungszwecke der Pachtvertrag mit Martin Pum wie folgt berücksichtigt: Aus dem Pachtvertrag werden die Flächenanteile der EZ 33 herausgerechnet: EZ 33 Fläche Flächenanteil 13% Pachtanteil 84 Verkehrswert % Bodenwertverzinsung 406 Anm: der Verkehrswert wird im Punkt 4. näher erläutert Der Pachtertrag ist so gering, dass nicht einmal die Bodenwertverzinsung (=Verzinsungsanspruch des Boden) verdient wird. Insofern liegt eine unterpreisige Verpachtung vor, die der Käufer, zumindest bis zum rechtlich dulden muss. In Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 3 von 17

4 der Bewertung wird somit ein Betrag von EUR 406 EUR 84 = EUR 322 p.a. mal 3 Jahre (für 2018 bis 2020) = EUR 966 für diese Flächen abgezogen. Der Abzug erfolgt in Form einer Reduktion des Verkehrswertes von EUR 0,12 pro m² an Herrn Pum verpachtete Fläche. 2. Grundlagen Erhobene Grundlagen Grundbuchsauszug vom Auszug aus der digitalen Katastermappe Digitales Orthofoto mit überlagertem digitalem Kataster Flächenwidmungsplan Örtliches Entwicklungskonzept Eintragungen im Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster (Internetabfrage vom vom Umweltbundesamt): keine Eintragung Kaufpreissammlung (ImmonetZT-Abfrage) Erkundigungen beim Bauamt Einheitswertbescheid vom Erkundigungen bei der Landwirtschaftskammer für den Bezirk Freistadt Einheitswertbescheid vom für den Grundbesitz EZ 66 und EZ 33 o Einheitswert: EUR 3.600,00 o Landwirtschaftlich genutzte Fläche: 7,2 ha Hektarsatz 374,4 Ertragswert 2.695,68 o Forstwirtschaftlich genutzte Flächen: 5,082 ha Hektarsatz 196,0 Ertragswert 996,07 Grundsteuermessbescheid vom : Steuermesszahl: 5,76 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 4 von 17

5 Literaturnachweis Liegenschaftsbewertungsgesetz ÖNORM B 1802 Liegenschaftsbewertung Stabentheiner, Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz Kranewitter, Liegenschaftsbewertung Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich, Zeitschrift Gewinn, etc. Die Preisbasis wird inklusive Umsatzsteuer ausgegeben. 3. Befundaufnahme Die Besichtigung der Liegenschaft erfolgte am , anwesend waren Fr. Dr. Eva- Katrin Meusburger-Streicher und Herr Mag. Harald Wurm, er stand auch als Auskunftsperson zur Verfügung Grundbuchsstand Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 5 von 17

6 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 6 von 17

7 Die unter C-LNR 1 eingetragene Dienstbarkeit für Kraftleitungen beeinträchtigen die landwirtschaftliche Nutzung in einem sehr geringen Ausmaß, sodass auf die gesonderte Bewertung dieser verzichtet werden kann. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 7 von 17

8 Zu C-LNR 2 und 3 Für die beiden Dienstbarkeiten wird beim dienenden Grundstück ein Wert von pauschal 5% abgezogen Grundstücke Der gesamte Grundbesitz stellt sich wie folgt dar: Der Grundbesitz liegt in der Katastralgemeinde March, dieser befindet sich südöstlich des Ortszentrums der Gemeinde St. Oswald bei Freistadt. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 8 von 17

9 Im Folgenden werden die einzelnen Grundstücke hinsichtlich ihrer Form (digitale Katastermappe) und ihrer Widmung (Auszug aus dem Flächenwidmungsplan) wiedergegeben. Die Reihenfolge orientiert sich aber nicht an den Grundstücksnummern, sondern am geographischen Kontext, das bedeutet, dass räumlich zusammenhängende Grundstücke zu einer Vermarktungsgruppe zusammengefasst werden Vermarktungsgruppe Grünland Teilfläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung Verwertungsgruppe 1180/ March Grünland gemeinsam mit 1177/ / March Grünland gemeinsam mit 1180/5 Luftbild mit Katastermappe: Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 9 von 17

10 Flächenwidmung: Einzelverkauf Diese Grundstücke stehen in keinem regionalen Kontext zu den anderen Grundstücken aus dieser EZ, daher könnte es zum Einzelverkauf gelangen. Teilfläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung Verwertungsgruppe 1926/ March Grünland Einzelverkauf March Grünland Einzelverkauf Luftbild überlagert mit der Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 10 von 17

11 Mag. Christian Haidinger-Wiesinger Katastermappe Flächenwidmungsplan: Anm: das Gst 1926/2 ist als landwirtschaftliche Nutzfläche gewidmet tatsächlich ist es aber bewaldet. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) 1/1 Anteil an der EZ 33 KG March, BG Freistadt Seite 11 von 17 Stichtag:

12 Auszug aus dem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK): Es sind im ÖEK keine Änderungen der Flächenwidmung geplant, welche die bewertungsgegenständlichen Grundstücke anbelangt. Hochwassergefährdung: Nach der Informationsplattform des Lebensministeriums ( ist keine Hochwassergefährdung gegeben. 4. Gutachten - Verkehrswertermittlung Die nachstehende Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz. 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Bewertungsgrundsatz 2. (1) Sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, ist der Verkehrswert der Sache zu ermitteln. (2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. (3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. 3 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Allgemeine Regeln für die Bewertung 3. (1) Für die Bewertung sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 12 von 17

13 Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren ( 4), das Ertragswertverfahren ( 5) und das Sachwertverfahren ( 6) in Betracht. (2) Wenn es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert der Sache bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden. (3) Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen. Wenn eine Bewertung von Rechten und Lasten nach den in den 2 bis 7 enthaltenen Regeln nicht möglich ist, muss der vermögenswerte Vorteil des Berechtigten beziehungsweise der vermögenswerte Nachteil des Belasteten herangezogen werden. (4) Ist nur ein Teil einer Liegenschaft, ein mit einer Liegenschaft verbundenes Recht oder eine darauf ruhende Last oder ein Teil eines Rechtes oder einer Last zu bewerten, so ist auch der Wert der ganzen Liegenschaft beziehungsweise des ganzen Rechtes oder der ganzen Last zu ermitteln, wenn dies für die Bewertung von Bedeutung ist. 4 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Vergleichswertverfahren 4. (1) Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert). Vergleichbare Sachen sind solche, die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. (2) Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten. (3) Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder persönliche Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse und Umstände wertmäßig erfasst werden kann und die Kaufpreise entsprechend berichtigt werden. 5 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Ertragswertverfahren 5. (1) Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert). (2) Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich erzielt wurden (Rohertrag). Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung der Sache (Bewirtschaftungsaufwands) und der Abschreibung vom Rohertrag errechnet sich der Reinertrag; die Abschreibung ist nur abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der Kapitalisierung berücksichtigt wurde. Bei der Ermittlung des Reinertrags ist überdies auf das Ausfallwagnis und auf allfällige Liquidationserlöse und Liquidationskosten Bedacht zu nehmen. (3) Sind die tatsächlich erzielten Erträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen ab, so ist von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt werden können, und dem bei einer solchen Bewirtschaftung entstehenden Aufwand auszugehen; dafür können insbesondere Erträge vergleichbarer Sachen oder allgemein anerkannte statistische Daten herangezogen werden. (4) Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 13 von 17

14 6 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Sachwertverfahren 6. (1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermitteln (Sachwert). (2) Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter und unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich demgegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen. (3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen. 7 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Wahl des Wertermittlungsverfahrens 7. (1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der Sachverständige das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. (2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden ( 3 Abs. 2), so ist aus deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. Bei diesem Gutachten wird auf das Sach- und Ertragswertverfahren abgestellt. Das Ergebnis dieser Berechnungen wird mit dem aktuellen Marktgeschehen verifiziert. Diese Wertermittlung ist kein Bausubstanzgutachten. Die Gebäudebeschreibung im Befund stellt eine Kurzbeschreibung dar und basiert auf der Besichtigung. Untersuchungen hinsichtlich Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz, Funktion der technischen Einrichtungen, wie Heizung, Wasserversorgung, Elektroinstallationen, Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge und Rohrfraß wurden nicht vorgenommen. Dieses Gutachten gilt nur für den angegebenen Zweck und ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Lt. Sachverständigenvertrag können Dritte, auch nicht im Wege der Abtretung, irgendwelche Ansprüche aus diesem Gutachten gegen den Unterzeichner ableiten. Anmerkung Genauigkeitsanforderungen und Hinweispflicht (ÖNORM B 1802 Pkt. 3.3) Angesichts der Unsicherheit einzelner in der Bewertung einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, kann das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 14 von 17

15 Weiters weise ich darauf hin, dass der ermittelte Verkehrswert nicht notwendigerweise bedeutet, dass ein entsprechender Preis auch bei gleichbleibenden äußeren Umständen im Einzelfall jederzeit, insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist Vergleichswertverfahren Für die Herleitung der Bodenpreise wurden folgende Quellen herangezogen: Auskunft der Landwirtschaftskammer für den Bezirk Freistadt, erteilt von DI Gruber: landwirtschaftliche Nutzung: Bandbreite EUR 2,00 EUR 3,00 forstwirtschaftliche Nutzung: EUR 1,00 plus Bestockung Aus der Kaufpreissammlung des Grundbuches und ImmonetZT können folgende Preise gefunden werden: landwirtschaftliche Nutzung: EUR 1,20 EUR 2,74 forstwirtschaftliche Nutzung: EUR 0,60 EUR 0, Verkehrswert Grünland Fläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Preis / m² Abschlag w/verpachtung Verkehrswert Verwertungsgruppe 1180/ March Grünland 2,5 423 gemeinsam mit 1177/ / March Grünland 2,5-0, gemeinsam mit 1180/ Verkehrswert Einzelverkauf Fläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Preis / m² Abschlag w/verpachtung Verkehrswert Verwertungsgruppe March Grünland 2,375-0, Einzelverkauf 1926/ March Grünland 2, Einzelverkauf Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 15 von 17

16 5. Zusammenfassung der Verkehrswerte Fläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Verkehrswert Verwertungsgruppe 1180/ March Grünland 423 gemeinsam mit 1177/ / March Grünland gemeinsam mit 1180/5 1926/ March Grünland Einzelverkauf March Grünland Einzelverkauf Verkehrswert unter Berücksichtigung der Dienstbarkeiten C-LNR 1-3: EUR gerundet EUR ,00 Linz, Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 16 von 17

17 6. Fotodokumentation Gst 1926/2 Gst 1177/12 Gst 570 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 17 von 17

G U T A C H T E N. Sachverständigenbüro Kalcher. Mag. Mario Kapp 17 S 71/09y Masseverwalter, Rechtsanwalt. Kärtnerstraße Graz-Seiersberg

G U T A C H T E N. Sachverständigenbüro Kalcher. Mag. Mario Kapp 17 S 71/09y Masseverwalter, Rechtsanwalt. Kärtnerstraße Graz-Seiersberg Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg

Mehr

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung - zur Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien Dr. Johannes Stemmler 1 Novellierung der WertR Ziele: Verständlichkeit Transparenz Nachvollziehbarkeit

Mehr

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale

Mehr

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Die Praxis der Immobilienbewertung nach ImmoWertV Bearbeitet von Bernhard Bischoff überarbeitet 2010. CD. 408 S. ISBN 978 3 7892 2016 6 schnell und portofrei

Mehr

Grundstücke mit abbruchreifem Objekt Donawitzertstraße 41a, 8700 Leoben EZ 241, KG 60365, Waasen G U T A C H T E N

Grundstücke mit abbruchreifem Objekt Donawitzertstraße 41a, 8700 Leoben EZ 241, KG 60365, Waasen G U T A C H T E N Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg Tel.: 03142/21354-0,

Mehr

Zur Ermittlung des Zugewinnes während der Ehezeit bei landwirtschaftlichen Betrieben. Ertragswert Verkehrswert

Zur Ermittlung des Zugewinnes während der Ehezeit bei landwirtschaftlichen Betrieben. Ertragswert Verkehrswert Mitglied im Zur Ermittlung des Zugewinnes während der Ehezeit bei landwirtschaftlichen Betrieben Ertragswert Verkehrswert von Sebastian Krebs erschienen in: Agrar- und Umweltrecht, Ausgabe 10/2013, Seite

Mehr

WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN

WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN Bezirksgericht Güssing Grabenstraße 2 7540 Güssing GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 16.06.2015/evb WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN betreffend

Mehr

Mag. Mario Kapp 17 S 68/09g Masseverwalter, Rechtsanwalt G U T A C H T E N

Mag. Mario Kapp 17 S 68/09g Masseverwalter, Rechtsanwalt G U T A C H T E N Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg

Mehr

Die Chimäre des Liegenschaftszinssatzes im Ertragswertverfahren gem. 5 LBG

Die Chimäre des Liegenschaftszinssatzes im Ertragswertverfahren gem. 5 LBG Die Chimäre des Liegenschaftszinssatzes im Ertragswertverfahren gem. 5 LBG Die normierten Verfahren des Liegenschaftsbewertungsgesetzes sehen einen strukturierten, vorgegebenen Ablauf der Bewertung vor.

Mehr

Online-Wertermittlung

Online-Wertermittlung Online-Wertermittlung Objekt: Einfamilienhaus in Musterstadt Datum: 03. 12. 2004 Auftrags-Nr.: 041203-OW-301 In der vorliegenden Schätzung ist es nicht möglich, Einflussgrößen wie die sonstige Beschaffenheit,

Mehr

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo Bewertungsgrundlagen g g für die Besteuerung Workshop am 10.05.2012 in Valjevo Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München

Mehr

Gutachten durch GeoInformation

Gutachten durch GeoInformation BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/201 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 17.07.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Gutachten durch GeoInformation Antwort des Senats auf

Mehr

Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie

Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Sehr geehrte Verkäufer, die Ermittlung des Angebotspreises ist die wichtigste Aufgabe beim Verkauf der eigenen Immobilie. Oftmals lassen sich Privatpersonen von selbsternannten

Mehr

hsp immowert Ermittlung

hsp immowert Ermittlung hsp immowert Ermittlung Steuerliche Wertermittlung über den Grundbesitzwert gemäß 189-191 Bewertungsgesetz des Objekts Bahnhofstr. 900, 98765 Westersund Einfamilienreihenhaus Objektfoto Grundbesitzwert:

Mehr

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1)

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1) Wertermittlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Überblick B. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, allg. Verfahrensgrundsätze

Mehr

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes

Mehr

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-

Mehr

Verkehrswertermittlung eines Grundstücks mit aufstehender Putenmastanlage. Andreas Gottensträter Koesling Anderson LEBG mbh

Verkehrswertermittlung eines Grundstücks mit aufstehender Putenmastanlage. Andreas Gottensträter Koesling Anderson LEBG mbh Verkehrswertermittlung eines Grundstücks mit aufstehender Putenmastanlage Andreas Gottensträter Koesling Anderson LEBG mbh Gliederung Beschreibung der Putenmastställe Beschreibung des Mastverfahrens Ermittlung

Mehr

Liegenschaftsbewertung

Liegenschaftsbewertung Liegenschaftsbewertung Anita Immobilien- und Vermögenstreuhänderin gerichtl. zert. Sachverständige für Immobilien Grund- und Gebäudeschätzungen Auftraggeber: Geschäftszahl: Liegenschaft: Anton-Schneider-Strasse

Mehr

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:

Mehr

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens 32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient 2015 Besteuerung des Grundvermögens Grundsätzliches Erläuterung der Begriffe Hinweise auf rechtliche Grundlagen Besteuerung des Grundvermögens Unbebauter

Mehr

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013 Immobilienbewertung November 2013 1 Inhalt Anlässe für eine Verkehrswertschätzung Begrifflichkeiten Wahl der Wertermittlungsverfahren Beispiel für eine Sachwertermittlung Beispiel für eine Ertragswertermittlung

Mehr

Gebäudebewertung direkt

Gebäudebewertung direkt Gebäudebewertung direkt Vorbereitete Schemata für die schnelle Grundstücks- und Gebäudebewertung von Bruno Stubenrauch überarbeitet Gebäudebewertung direkt Stubenrauch schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Immobilienbewertung auf den ersten Blick. DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016

Immobilienbewertung auf den ersten Blick. DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016 Immobilienbewertung auf den ersten Blick DI Anton Schwarzmayr Immobilien-Foren 2016 1 Kurzportrait Dipl. Ing. Anton Schwarzmayr Immobilientreuhänder u.sachverständiger Wo bin ich daheim: Gmunden am Traunsee

Mehr

Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Gemeinsame Arbeitstagung der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen in Hessen Alsfeld, 30.09.2010

Mehr

Dipl.-Ing. Bernhard Gassler

Dipl.-Ing. Bernhard Gassler Dipl.-Ing. Bernhard Gassler Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land-Forstwirtschaft und Immobilienwesen Gruberweg 7, 9521 Treffen Telefon und Fax: 04248/3501 Mobil:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 9 GZ. RV/0230-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der E Bw, Landwirte in Adresse, vertreten durch Holzinger & Partner Steuer- und

Mehr

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft. GB 01515 Weinhaus, EZ 32, Bezirksgericht Döbling

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft. GB 01515 Weinhaus, EZ 32, Bezirksgericht Döbling Gutachten Zinshaus Liegenschaft 1180 Wien, Gentzgasse 115 und 117 GUTACHTEN zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft GB 01515 Weinhaus, EZ 32, Bezirksgericht

Mehr

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft Gutachten Zinshaus Liegenschaft 1090 Wien, Müllnergasse 5-7 GUTACHTEN zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft GB 01002 Alsergrund, EZ 1557, Bezirksgericht Josefstadt

Mehr

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft Gutachten Bürogebäude Liegenschaft 1030 Wien, Am Modenapark 1-2 GUTACHTEN zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft GB 01006 Landstraße, EZ 3833, Bezirksgericht

Mehr

Fritz G. Piwetz. Konkurssache: Seminarhotel Pichlingerhof GmbH GUTACHTEN

Fritz G. Piwetz. Konkurssache: Seminarhotel Pichlingerhof GmbH GUTACHTEN Fritz G. Piwetz STAATL. GEPR. IMMOBILIENMAKLER IMMOBILIENVERWALTER BAUTRÄGER Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen Liegenschaftsschätzungen Wohnungseigentum

Mehr

V E R K E H R S W E R T S C H Ä T Z U N G

V E R K E H R S W E R T S C H Ä T Z U N G DIPL.- ING. ROBERT BISCHOF STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER INGENIEURKONSULENT FÜR BAUINGENIEURWESEN ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER GUTACHTEN GZ. 77/09 28 E 1737/09

Mehr

Wolfram W. Wiedenbeck 0221 / 99 20 93 27 Paul-Nießen-Straße 54. 50969 Köln Datum: Auftrag

Wolfram W. Wiedenbeck 0221 / 99 20 93 27 Paul-Nießen-Straße 54. 50969 Köln Datum: Auftrag Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Wolfram W. Wiedenbeck 0221

Mehr

5 Kontrollen und Analysen

5 Kontrollen und Analysen 5 Kontrollen und Analysen Ein Gutachten muss plausibel und prüffähig gestaltet sein. Aufbau und Inhalt müssen daher so dargestellt werden, dass auch der Empfänger und interessierte Laie das Gutachten verstehen

Mehr

Der landwirtscha/liche Bodenmarkt in Österreich

Der landwirtscha/liche Bodenmarkt in Österreich Der landwirtscha/liche Bodenmarkt in Österreich 24. Jahrestagung der Österreichischen Gesellscha/ für Agrarökonomie an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) am 25. und 26 September 2014 DI Thomas

Mehr

Grundsteuer in Berlin

Grundsteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 22679 Grundsteuer in Berlin Die Gemeinden (in Berlin: das Land Berlin) erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer

Mehr

Auftrag. Die Haftung des Sachverständigen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Auftrag. Die Haftung des Sachverständigen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Nico Gallandt 04158 881070 Roseburger Str. 10 21514 Güster Auftrag Datum: zur Erstellung einer

Mehr

Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform Erbschaftsteuerreform Die individualisierte Pauschalierung oder Die Bewertung von selbstgenutzten oder vermieteten Grundstücken zu Wohnzwecken 55. Sachverständigen- und Berater- Fachtagung des HLBS Göttingen,

Mehr

Auftrag einer Marktwertermittlung

Auftrag einer Marktwertermittlung TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Merkurstr. 45 Abt. Immobilienbewertung 67663 Kaiserlautern Tel. 0631 3545-3545 Fax 0631 3545-3540 e-mail: immobilienwert@de.tuv.com Auftrag einer Marktwertermittlung

Mehr

Beim Wohnungsrecht wird dem Berechtigten das Recht eingeräumt, eine Immobilie als Ganzes oder einzelne Räume zu Wohnzwecken zu nutzen.

Beim Wohnungsrecht wird dem Berechtigten das Recht eingeräumt, eine Immobilie als Ganzes oder einzelne Räume zu Wohnzwecken zu nutzen. Titel: Bedeutung von Rechten und Belastungen für den Immobilienwert: Wohnungsrecht erschienen in: Bayerische Hausbesitzer-Zeitung, Offizielles Organ des Landesverbandes Bayerischer Haus-, Wohnungs- und

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT

VERKEHRSWERT-BERICHT VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Brüchhorststraße 22 24641 Sievershütten Wertermittlungsstichtag: 18. Mai 2015 Verfasser: Inhaltsverzeichnis 1 Bewertungsobjekt...1 2

Mehr

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt

Wertermittlungsrecht in Deutschland. Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Wertermittlungsrecht in Deutschland Workshop am 01.03.2012 03 in Belgrad. Gutachtenerstellung, wer für wen? Form und Inhalt Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur

Mehr

WERT EINER MIT EINEM FRUCHTGENUSSRECHT BELASTETEN EIGENTUMSWOHNUNG

WERT EINER MIT EINEM FRUCHTGENUSSRECHT BELASTETEN EIGENTUMSWOHNUNG WERT EINER MIT EINEM FRUCHTGENUSSRECHT BELASTETEN EIGENTUMSWOHNUNG FH-Prof. Dr. Otto Bammer I. ALLGEMEINES In der Bewertungspraxis ist die Bewertung von Wohnungseigentumsobjekten, insbesondere von Eigentumswohnungen,

Mehr

Marktwertreport Lottstetten, Laubschochenstraße 3. Stichtag:

Marktwertreport Lottstetten, Laubschochenstraße 3. Stichtag: Marktwertreport 79807 Lottstetten, Laubschochenstraße 3 Stichtag: 24.08.2014 RE/MAX freundliche Spezialisten Herr Thomas Nägele Hauptstraße 12, 79761 Waldshut-Tiengen Thomas.Naegele@Remax.de 0049 7741

Mehr

Wirtschaftliche Einheit - Begriff

Wirtschaftliche Einheit - Begriff Hauptfeststellung 2014 Landwirtschaft NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Wirtschaftliche Einheit - Begriff Im Bewertungsrecht bilden wirtschaftliche Einheit und Vermögensart den Besitz eines Eigentümers nach

Mehr

Beratung. Immobilienbewertung

Beratung. Immobilienbewertung Beratung Immobilienbewertung Immobilienbewertung Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilien? Für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften gilt: Ausreichende Informationen über Zustand, Wert und werttreibende Parameter

Mehr

Bewertung von Grundbesitz. für Zwecke der Erbschafter und Schenkungsteuer

Bewertung von Grundbesitz. für Zwecke der Erbschafter und Schenkungsteuer Bewertung von Grundbesitz 1 Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschafter und Schenkungsteuer 1. Allgemeines Unter den Begriff des inländischen Grundbesitzes sind nach 19 BewG zu fassen: Betriebe

Mehr

I. Zivilrechtliche Grundlagen

I. Zivilrechtliche Grundlagen 13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.

Mehr

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim

Damit möchte der Gutachterausschuss zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Rutesheim Stadt Rutesheim Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Grundstücksmarktbericht 2015 für die Berichtsjahre 2013 und 2014 Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Stadt Rutesheim Leonberger Straße 15 Gutachterausschuss

Mehr

Online-Immobilienbewertung

Online-Immobilienbewertung Herr Josef Muster Hauptplatz 1 8010 Graz Immowert123 OG Siebenhügelstraße 107 9020 Klagenfurt am Wörthersee service@immowert123.at www.immowert123.at Online-Immobilienbewertung Referenznummer: 56D45069BA34A

Mehr

Leseprobe zu "Rechte und Belastungen bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken" Seite 1

Leseprobe zu Rechte und Belastungen bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken Seite 1 Leseprobe zu "Rechte und Belastungen bei der ermittlung von Grundstücken" Seite 1 1 Einleitung In dieser Einleitung wird gezeigt: dass Rechte und Belastungen als wertbeeinflussende Zustandsmerkmale in

Mehr

Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22

Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22 Wertermittlungsrichtlinien Anlagen 12-22 Stand: März 2006 Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Presse- und Informationsstab Stresemannstraße 128-130

Mehr

S C H Ä T Z G U T A C H T E N

S C H Ä T Z G U T A C H T E N Hornstein, am 02.02.2014 Gutachten Nr. I/S/Gansrigler/2 S C H Ä T Z G U T A C H T E N W O H N U N G S I N V E N T A R V E R K E H R S W E R T Insolvenzverfahren: Dr. Franz Michael GANSRIGLER Journalist

Mehr

Pachtvertrag Rechnungsnummer:.

Pachtvertrag Rechnungsnummer:. Pachtvertrag Rechnungsnummer:. Zwischen - Verpächter - über die Zupacht von Land zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und - Pächter - Steuernummer: Steuernummer: wird folgender Pachtvertrag geschlossen:

Mehr

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar

GUTACHTEN 1. über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Steinweg 5, 12345 Wendlingen am Neckar Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Herr Karl Muster Steinweg 5 12345 Wendlingen am Neckar

Mehr

Was ist meine Immobilie wert?

Was ist meine Immobilie wert? S Kreissparkasse Heilbronn S Kreissparkasse Heilbronn Was ist meine Immobilie wert? Armin Knoll Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke s Kreissparkasse Heilbronn Aktuelle Lage am

Mehr

Es kommt also besonders darauf an, dass diese Gutachten den Vorschriften des Normativen Dokuments entsprechen.

Es kommt also besonders darauf an, dass diese Gutachten den Vorschriften des Normativen Dokuments entsprechen. Immbilienbewertung GRAF Anfrderungen an Gutachten Rösrather Straße 686 51107 Köln (Rath) Telefn 0221-778 9997-10 Telefax 0221-778 9997-19 inf@immbilienbewertung-graf.de www.immbilienbewertung-graf.de Gutachten

Mehr

L a n d p a c h t v e r t r a g

L a n d p a c h t v e r t r a g L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde M i c h e l b a c h, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Hans Jürgen Härter, Südhang 6, 56288 Michelbach

Mehr

Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung. Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009

Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung. Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009 Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009 Wie erfasst und bewertet man verschiedene Zustände desselben Gebäudes? Inhalt

Mehr

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Bodenrichtwerte für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gemäß 196 BauGB

Mehr

Verkehrswertermittlung

Verkehrswertermittlung Seite 1 von 1 Seiten Verkehrswertermittlung 1. Allgemeine Angaben zum Bewertungsobjekt: Bewertungsobjekt: Wohnhaus am Campingplatz Straße / Hausnummer: Stettiner Str.12 Postleitzahl / Ort: 34621 Frielendorf

Mehr

Anforderungen an Wertgutachten

Anforderungen an Wertgutachten DIAZert - Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG Eisenbahnstraße 56 D 79098 Freiburg Tel. 0761 211069-46 Fax 0761 211069-99 zertifizierung@dia-consulting.de Anforderungen an Wertgutachten Entspricht

Mehr

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien

11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz

Mehr

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN An das Bezirksgericht Neunkirchen Triester Straße 16 2620 Neunkirchen GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 16.03.2016/ank SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat (Innsbruck) 2 GZ. RV/0400-I/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 15. Juli 2003 betreffend

Mehr

Dr. Friedhelm Fabers

Dr. Friedhelm Fabers Dr. Friedhelm Fabers Dipl..-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur Am Grenzstück 25 D-45229 HATTINGEN. Dr. F. Fabers, Am Grenzstück 25, D-45229 Hattingen Telefon: (02324) 39 20 76 Fax: (02324) 39 20 75 Mobilphone:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 27. Dezember 2010 Teil II 471. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land-

Mehr

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert Wolfgang Crimmann Der Beleihungswert Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung und Zielsetzung 17 1 Immobilienvermögen und Immobilienbewertung 19 1.1 Geschäftsfelder rund um die Immobilie 19 1.2 Bedeutung

Mehr

Zur Absicherung und weiteren Spezifizierung der Wertermittlung ist ein Abgleich mit den originären Kaufpreisdaten des näheren Umfeldes zweckmäßig.

Zur Absicherung und weiteren Spezifizierung der Wertermittlung ist ein Abgleich mit den originären Kaufpreisdaten des näheren Umfeldes zweckmäßig. Vergleichswertverfahren Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0153-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Feststellung des Einheitswertes

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen, Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung

Immobilienwertermittlungsverordnung Jobname: _12-2010.3d 10.11.2010 11:05:05 Im Problemkreis»Selbstanzeige«ist zu differenzieren. Wenn sie nur den Sinn hat, dem Ehepartner zu schaden, fehlt das Eigeninteresse und führt richtigerweise zum

Mehr

BEWERTUNG Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Jedes Objekt muss individuell betrachtet

BEWERTUNG Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Jedes Objekt muss individuell betrachtet was schlagen basierend Immobilien Magazin (Österreich) Seite 5055 Artikelfläche 212815 mm² richtig herausgestellt, erklärt Reinberg: "Der Immobilienmarkt ist ein eigen WERTE BEWERTUNG Immobilie ist nicht

Mehr

Bewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht

Bewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht Referat anlässlich der Informationsveranstaltung und Netzwerkbildung für Regionalleiter der Agrarboden GmbH & Co. KG Freitag, 18. Juni 2010, 14.00 Uhr Referent: Nico Wolbring von der Landwirtschaftkammer

Mehr

Sachverständigenbüro Wolfram W. Wiedenbeck. Paul-Nießen-Straße 54 Fax: 0221 / Auftrag

Sachverständigenbüro Wolfram W. Wiedenbeck. Paul-Nießen-Straße 54 Fax: 0221 / Auftrag Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro Wolfram W. Wiedenbeck per Post oder Fax: Paul-Nießen-Straße 54 Fax: 0221 / 99 20 93 27 50969 Köln Auftrag Datum: zur Erstellung

Mehr

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ImmoWertV Ausfertigungsdatum: 19.05.2010 Vollzitat: "Immobilienwertermittlungsverordnung

Mehr

Sachverständigenbüro Kalcher Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA

Sachverständigenbüro Kalcher Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg

Mehr

Immobilien. verschenken, vererben oder verkaufen?

Immobilien. verschenken, vererben oder verkaufen? Immobilien verschenken, vererben oder verkaufen? Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht Deutschherrenstr. 37, Bad Godesberg Tel. 0228-371107 www.dr-erbrecht.de kanzlei@gutjur.de die

Mehr

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH FRAGENLISTE - GRUNDBUCH 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was bedeutet folgende Aussage?

Mehr

Info-Abend Grundbuch-NEU

Info-Abend Grundbuch-NEU Info-Abend Grundbuch-NEU Diplomrechtspfleger ADir. Werner Schmid 09. Mai 2012 Rechtliche Änderung/Neuerungen hins. GB-Neu 2 BGBL 26/2012 (Änderung der GOG) gem. 89 c Abs. 5 GOG sind die Kredit und Finanzinstitute

Mehr

An das Bezirksgericht Haag. Höllriglstrasse 7 3350 Haag. Melk, am 14. März 2011 BEWERTUNGSGUTACHTEN

An das Bezirksgericht Haag. Höllriglstrasse 7 3350 Haag. Melk, am 14. März 2011 BEWERTUNGSGUTACHTEN An das Bezirksgericht Haag Höllriglstrasse 7 3350 Haag Melk, am 14. März 2011 BEWERTUNGSGUTACHTEN Rechtssache: 8 E 16/10 z 7 Baurechtseinlage EZ 402, Grundbuch 03106 Dorf an der Enns Bezirksgericht Haag

Mehr

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis)

Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Rahmendaten: Wertexpertise (mit 200,-- je m² Bodenpreis) Möllersstieg, 21509 Glinde (Kreis Stormarn) Immobiliennutzung: Selbstnutzung Verwendete Methode: Sachwertverfahren (das ergibt sich aus der Immobiliennutzung)

Mehr

Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden

Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden Dipl. Ing. (FH) Frank Rixen Parkweg 3 18190 Groß Lüsewitz Mitglied im Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden Von der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Mehr

Ertragswertverfahren nach WertV mit unendlicher Restnutzungsdauer, z.b. bei denkmalgeschützten Ojekten

Ertragswertverfahren nach WertV mit unendlicher Restnutzungsdauer, z.b. bei denkmalgeschützten Ojekten Ertragswertverfahren nach WertV mit unendlicher Restnutzungsdauer, z.b. bei denkmalgeschützten Ojekten Dirk Loose, Leipzig Im Folgenden wird dargestellt, daß in der Ertragswertermittlung bei Verwendung

Mehr

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft

GUTACHTEN. zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft Gutachten Zinshaus Liegenschaft 1060 Wien, Nelkengasse 2/ Schadekgasse 12 GUTACHTEN zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend angeführter Liegenschaft GB 01009 Mariahilf, EZ 860, Bezirksgericht

Mehr

Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf

Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Bodenrichtwerte Mietwerte Pachtwerte Herstellungswert einer Wohnung Datenrei hen1 1 7 1319253137434955616773 4; 21 1; 33 3; 1 2; 11 Stand: 31.12.2014 Impressum

Mehr

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien

Profi-Handbuch. Wertermittlung von Immobilien Wilfried Mannek Profi-Handbuch i Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 5.,

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Geltungsbereich. [BGBl 1992/150] 1 Geltungsbereich

Geltungsbereich. [BGBl 1992/150] 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Geltungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Überbauten im Sinn des 435 ABGB sowie von damit verbundenen

Mehr

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Vernehmlassungsvorlage 511.1 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I.

Mehr

Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht

Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht von Daniel Simon 1 1. Der Urknall in Kraft treten des ErbStRG zum 1. Januar 2009 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus November 2006: ErbStG ist in bisheriger Form verfassungswidrig drei Eckpunkte

Mehr

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen Immobilienbewertung Ein Buch mit sieben Siegeln? Nadine Dauk, geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (GIS Akademie) Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung Walkenhausweg

Mehr

Erben und Vererben ohne Sorgen

Erben und Vererben ohne Sorgen Erben und Vererben ohne Sorgen Wann bleibt unser Haus steuerfrei? Immobilienbewertung, Vergünstigungen, Vorabschenkung Referent: Dr. Joachim Wüst Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

Zertifizierung zum Sachverständigen Immobilienbewertung

Zertifizierung zum Sachverständigen Immobilienbewertung Zertifizierung zum Sachverständigen Immobilienbewertung Darstellung der Anforderungen an Gutachten zur Marktwertermittlung für die: -Zertifizierungsstufe 1 (DEKRA Standard): Sachverständiger Immobilienbewertung

Mehr

Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB) Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB) Der Sachverständige hat grundsätzlich auf eine sachgerechte Auftragsgestaltung und -abwicklung hinzuwirken die Wertermittlungsgrundlagen

Mehr

Marktwertermittlung. weststadtmakler.de

Marktwertermittlung. weststadtmakler.de weststadtmakler.de Auftraggeber/Eigentümer Marktwertermittlung Eigentumswohnung Nr. 4, Keller, XXXstr. XX in 76133 Karlsruhe Herr XXX Besichtigungstermin und Wertermittlungsstichtag 17.08.2010 Allgemeine

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

zu Punkt... der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

zu Punkt... der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009 Bundesrat Drucksache 296/1/09 04.05.09 Empfehlungen der Ausschüsse - A zu Punkt der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von

Mehr

ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz

ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz 1. Vorbemerkungen Die Bemessungsgrundlage der meisten österreichischen Steuern besteht in Geldbeträgen (z.b. Einkommen bei ESt, Entgelt bei USt etc.). Wenn aber der

Mehr

212.478.41 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung

212.478.41 Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung .78. Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung RRB vom. Juli 978 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen

Mehr