Wirtschaftsingenieurwesen Steuerlehre Prüfungsleistung WI-STL-P

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Steuerlehre Prüfungsleistung Datum Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf den Klausurblättern und geben Sie diese zum Schluss der Klausur vollständig bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Verwenden Sie bei Bedarf ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel, nicht gebrauchte Blätter sowie die Klausur) ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Schreiben Sie jeweils zu Ihren Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese beziehen. Schreiben Sie unbedingt leserlich. Viel Erfolg! Ausgegebene Arbeitsblätter Abgegebene Arbeitsblätter Ort, Datum Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) AUFGABENSPIEGEL Aufgabe insg. max. erreichbare Punkte Note: erreichten Punkte 1. Prüfer erreichten Punkte 2. Prüfer BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Datum, Unterschrift 1. Prüfer Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung Steuerlehre, Wirtschaftsingenieurwesen

2 Anmerkungen des ersten Prüfers: Datum, Unterschrift 1. Prüfer Anmerkungen des zweiten Prüfers: Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung Steuerlehre, Wirtschaftsingenieurwesen

3 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Sie müssen alle 6 Aufgaben lösen, wofür Ihnen 90 Minuten zur Verfügung stehen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie unbedingt leserlich. Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer. Bearbeitungszeit: 90 Minuten zulässige Hilfsmittel: Anzahl der Aufgaben: 6 Steuergesetze, Taschenrechner Höchstpunktzahl: Bewertungsschlüssel Aufgaben insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 KLAUSURAUFGABEN STEUERLEHRE

4 Aufgabe 1 (9 Punkte) Erläutern Sie kurz die Begriffe Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag im Einkommensteuergesetz. Aufgabe 2 (5 Punkte) Welche Rechtsquellen der Besteuerung kennen Sie? (bitte keine näheren Erläuterungen) Aufgabe 3 (26 Punkte) Die alleinstehende Rentnerin Marie Weise, 67 Jahre alt, erhält seit Beginn ihres 64. Lebensjahres normale Altersrente. Im Jahr 2000 erhielt sie monatlich 1.800,-- DM. Außerdem bekam sie in 2000 eine Betriebsrente von ihrem früheren Arbeitgeber i. H. von monatlich 300,-- DM. Frau Weise hatte in 2000 Zinseinnahmen i. H. von 9.800,-- DM. Von diesen Zinsen wurden 2.010,-- DM Kapitalertragsteuer und 110,55 Solidaritätszuschlag einbehalten. Aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses in Celle erzielte sie einen Überschuss von ,-- DM und aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in Lüneburg einen Verlust von ,-- DM. Frau Weise selbst bewohnt in Hannover ein Einfamilienhaus. Sonstige Angaben für das Jahr 2000: Sonderausgaben: 5.000,-- DM Kirchensteuer: keine Spenden (DRK): 250,-- DM Arztkosten (Eigenanteil): 4.200,-- DM Keine Einkommensteuervorauszahlungen Bitte ermitteln Sie die Einkommensteuerschuld bzw. -erstattung von Frau Weise für das Jahr 2000! Stellen Sie den Lösungsweg dar. Aufgabe 4 (20 Punkte) Eine Kapitalgesellschaft erzielt im Jahr 2000 ein zu versteuerndes Einkommen von ,-- DM, welches ungemildert der KSt unterliegt. Die Gesellschaft will den gesamten Gewinn zur Ausschüttung verwenden. Außer dieser Ausschüttung erzielen die Gesellschafter keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erläutern Sie mit Hilfe dieses Beispiels das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren (persönlicher Steuersatz des Anteilseigners Fall 1: 40% und Fall 2: 20%). Stellen Sie den Lösungsweg dar. Bitte berücksichtigen Sie auch den anrechenbaren Solidaritätszuschlag. AUFGABEN SEITE 2 VON 3

5 Aufgabe 5 (20 Punkte) Die Reiner Krise GmbH, Hamburg, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, legt Ihnen für den Ermittlungszeitraum 2000 folgende Zahlen vor: 1. Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- DM 2. Verlustanteil aus OHG- Beteiligung ,-- DM 3. Gewinnanteil aus KG- Beteiligung ,-- DM 4. Einheitswert des Betriebsgrundstückes ,-- DM 5. Gewinnanteil eines atypischen stillen Gesellschafters ,-- DM 6. Dauerschuldzinsen ,-- DM 7. Vorfälligkeitsentschädigung für ein langfristiges Darlehen 5.000,-- DM 8. Miete für eine Lagerhalle ,-- DM (Vermieter ist Privatperson) Wie hoch ist die Gewerbesteuer für 2000, wenn der Hebesatz 370% beträgt? Stellen Sie den Lösungsweg dar. Aufgabe 6 (20 Punkte) Der Unternehmer Walter Kreide hat die folgenden Bruttoumsätze im Sinne von 19 Abs.1 UStG. Jahr Gesamtumsatz Nehmen Sie bitte an, dass der zu Beginn des Jahres erwartete Bruttoumsatz dem tatsächlich dann erzielten Bruttoumsatz entspricht. In welchen Jahren ist Kreide Kleinunternehmer gem. 19 UStG? Bitte erläutern Sie auch den Begriff Kleinunternehmer i.s.d. Umsatzsteuergesetzes. AUFGABEN SEITE 3 VON 3

6 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die als richtig angegebene Lösung, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Richtige Gedanken und Lösungsansätze sollten positiv bewertet werden. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. 50 % der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen. Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel Aufgaben insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Korrekturrichtlinie Steuerlehre

7 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 1, S (9 Punkte) Der Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage oder eines Teils der Bemessungsgrundlage abgezogen wird und daher steuerfrei bleibt. So bleiben z. B. bei der Einkommensteuer bestimmte Zinseinkünfte bis zu 3.000,-- DM (bei Ehegatten 6.000,-- DM) steuerfrei. Die Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dessen Erreichen ein bestimmter Bemessungsgrundlagenteil steuerfrei bleibt; bei Überschreiten der Freigrenze ist jedoch (anders als beim Freibetrag) die volle Bemessungsgrundlage steuerpflichtig. So bleiben z. B. bei der Einkommensteuer bestimmte Spekulationsgewinne bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM jährlich steuerfrei; erzielt der Steuerpflichtige jedoch Spekulationsgewinne in Höhe von 1.001,-- DM, sind diese in voller Höhe steuerpflichtig, weil die Freigrenze überschritten ist. Der Pauschbetrag ist ein aus Vereinfachungsgründen ohne Nachweis gewährter fester Abzugsbetrag. In einigen Fällen kann anstatt des Pauschbetrags der Nachweis der tatsächlich anfallenden Kosten erbracht werden, in anderen Fällen ist lediglich der Ansatz des Pauschbetrags möglich. Ein Beispiel ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gem. 9a Nr. 1 EStG. 3 Punkte 3 Punkte 3 Punkte Lösung Aufgabe 2 vgl. SB STL 1, S. 30 ff. (5 Punkte) 1.) Rechtsnormen (Gesetze): Abgabenordnung Einkommensteuergesetz etc. Rechtsverordnungen: ESt-Durchführungsverordnung USt-Durchführungsverordnung etc. 2.) Verwaltungsanweisungen: ESt-Richtlinien USt-Richtlinien etc. 3.) Rechtsprechung: Bundesfinanzhof 4.) Schrifttum: Kommentare und Fachzeitschriften Korrekturrichtlinie Seite 2 von 5

8 Lösung Aufgabe 3 vgl. SB STL 2 (26 Punkte) Ermittlung der Einkommensteuerschuld bzw. -erstattung 2000 von Frau Weise Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit gem. 19 EStG Versorgungsbezüge 3.600,-- DM (./.) WK-P ,-- DM (./.) Vers.-FB 40% v , ,-- DM 160,-- DM max ,-- Einkünfte aus Kapitalv. gem. 20 EStG Zinsen 9.800,-- DM (./.) Sparer-FB 3.000,-- DM (./.) WK-P. 100,-- DM 6.700,-- DM Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung gem. 21 EStG Mietüberschuss Celle ,-- DM Verlust Lüneburg horizontaler Verlustausgleich ,-- DM 6.100,-- DM Sonstige Einkünfte gem. 22 EStG Altersrente: ,-- DM Ertragsanteil 29% 6.264,-- DM (./.) WK-P 200,-- DM 6.064,-- DM Summe der Einkünfte ,-- DM (./.) Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) 40% v ,-- DM 5.120,-- DM, aber max ,-- DM Gesamtbetrag der Einkünfte ,-- DM (./.) Sonderausgaben 5.000,-- DM (./.) Spenden 250,-- DM (./.) Krankheitskosten z.eb. 5% v ,-- DM 765,2 (gerundet) 3.435,-- DM 2 Punkte zu versteuerndes Einkommen 6.619,-- DM Steuer gem. Grundtabelle 0,-- DM Erstattung von 2.010,-- DM Kapitalertragsteuer und 110,55 Solidaritätszuschlag. 2 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 3 von 5

9 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 3, S. 41 ff. (20 Punkte) Eine Kapitalgesellschaft erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von ,-- DM. Dieses soll voll ausgeschüttet werden. Ebene der Kapitalgesellschaft: Gewinn vor KSt ,-- DM (./.) KSt ,-- DM Bardividende ,-- DM (./.) Kapitalertragsteuer (25% der Bardividende) ,-- DM (./.) Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragst.) 962,50 DM Nettodividende ,50 DM 5 Punkte Ebene des Anteilseigners: (ledig) Nettodividende ,50 DM (+) Solidaritätszuschlag 962,50 DM (+) Kapitalertragsteuer ,-- DM Bardividende ,-- DM KSt-Gutschrift ,-- DM Einnahme aus Kapitalvermögen ,-- DM (./.) Sparer-FB 3.000,-- DM (./.) WK-P. 100,-- DM Einkünfte aus Kapitalvermögen ,-- DM 5 Punkte stark vereinfacht Fall 1: persönlicher ESt-Satz z. B. 40% Steuer ,-- DM Kapitalertragsteuer Anrechnung ,-- DM Solidaritätszuschag Anr. 962,50 DM KSt-Anrechnungsguthaben ,-- DM ESt-Erstattungsanspruch 9.702,50 DM Nettodividende ,50 DM Einkommen nach Einkommenst ,-- DM 4 Punkte Fall 2: persönlicher ESt-Satz z. B. 20% Steuer ,-- DM Kapitalertragsteuer Anr ,-- DM Solidaritätszuschlag Anr. 962,50 DM KSt-Anrechnungsguthaben ,-- DM ESt-Erstattungsanspruch ,50 DM Nettodividende ,50 DM Einkommen nach Einkommenst ,-- DM 4 Punkte Im Ergebnis hat der von der Kapitalgesellschaft ausgeschüttete Gewinn von ,-- DM (abzgl. Sparer-FB und WK-P.) dem persönlichen ESt-Satz von 40% (Fall 1) bzw. 20% (Fall 2) des Anteilseigners unterlegen. Ziel des Anrechnungsverfahrens ist es, die von der Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Gewinne vollständig von der KSt zu entlasten und mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Anteilseigners zu belasten. 2 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 4 von 5

10 Lösung Aufgabe 5 vgl. SB STL 4 (20 Punkte) Gewinn vor Gewerbesteuer ,-- DM (+) Hinzurechnungen 8 GewStG: Dauerschuldzinsen zu 50% Zinsen ,-- DM 2 Punkte Vorfälligkeitsentschädigung 2.500,-- DM 2 Punkte Verlustanteil OHG ,-- DM 2 Punkte Zwischensumme ,-- DM (./.) Kürzungen 9 GewStG: Grundbesitzkürzungen 1,2% v ,-- DM (80.000,-- DM x 1,4) 1.344,-- DM 2 Punkte Gewinnanteil KG ,-- DM 2 Punkte Gewerbeertrag ,-- DM Abrund.( 11 Abs.1 S.3 GewStG) ,-- DM kein FB verbleiben ,-- DM 5% v ,-- DM Steuermessbetrag: ,-- DM x Hebesatz (370%) Gewerbesteuer ,-- DM Mieten für Grundbesitz werden nicht hinzugerechnet. Ist die stille Gesellschaft an den stillen Reserven beteiligt, liegt einkommensteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft vor. Die Gewinnanteile des atypisch stillen Gesellschafters haben den Gewinn gem. 7 GewStG nicht gemindert. Daher erfolgt keine Hinzurechnung des Gewinnanteils des atypischen stillen Gesellschafters. 2 Punkte Lösung Aufgabe 6 vgl. SB STL 5, S. 33 f. (20 Punkte) 1.) Kreide ist in den Jahren 01,02 und 04 Kleinunternehmer im Sinne des 19 UStG, weil in diesen Jahren der voraussichtliche Gesamtumsatz ,-- DM und der Vorjahresumsatz die Grenze von ,-- DM nicht überschreitet. Im Jahr der Unternehmensgründung darf die Gesamtumsatzgrenze in Höhe von ,-- DM als voraussichtlicher Jahresumsatz nicht überstiegen werden. Im Jahr 03 ist Kreide kein Kleinunternehmer, da er einen Gesamtumsatz im Jahr 02 von mehr als ,-- DM hatte. Im Jahr 05 ist Kreide kein Kleinunternehmer, da er einen Gesamtumsatz im Jahr 04 von mehr als ,-- DM hatte und im Jahr 05 voraussichtlich von mehr als ,-- DM haben wird. 2.) Nach 19 UStG sind alle Unternehmer Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz gem. 19 Abs.1 UStG zuzüglich Umsatzsteuer im vergangenen Jahr ,-- DM nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich ,-- DM nicht übersteigen wird. Bei diesen wird die eigentlich entstandene Umsatzsteuer nicht erhoben. Das heißt, sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug bleibt ihnen aber auch das Recht verwehrt, Rechnungen im Sinne des 14 UStG auszustellen und Vorsteuerabzug nach 15 UStG geltend zu machen. Die Umsatzgrenzen sind Bruttogrenzen, also sämtliche Beträge, die der Kleinunternehmer vereinnahmt hat (Ist-Versteuerung). 9 Punkte 3 Punkte 3 Punkte 5 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 5 von 5

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