Holzübernahme Quo Vadis
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- Elsa Schuster
- vor 6 Jahren
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1 Holzübernahme Quo Vadis Staatsprüfung 2015 Modul Gerald Rothleitner und Raimund Ziegler
2 Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme Tagesgeschäft HOLZ Das Holzmaß darf kein Wettbewerbsfaktor sein Die im Wald, Lager oder Werk ermittelte Quantität und Qualität von Holz muss unumstritten und transparent sein Die Regelwerke rund um die Holzübernahme sollen ein hohes Maß an Sicherheit bieten Natürlich werden Marktverhältnisse diese Thesen immer beeinflussen
3 Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme Tagesgeschäft HOLZ Von der korrekten Übernahme und dem richtigen Maß ist eine ganze Wertschöpfungskette betroffen Vertrauen und Transparenz ist das Gebot der Stunde Regelwerke, Richtlinien und freiwillige FHP- Vereinbarungen sind verfügbar Wir müssen diese gemeinsam NÜTZEN
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15 Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme Entwicklung der Instrumente für Vertrauen und Transparenz FHP Forst Holz Papier Arbeitskreis Werksübernahme Vorsitz: Präsident Felix Montecuccoli Koordination: Gerald Rothleitner LKÖ LFBÖ FVHI WVÖ Externe Partner und Experten
16 Instrumente für Vertrauen und Transparenz Vertragssicherheit Orientierung an Musterverträgen ÖHU Ö-Norm L1021 für Sägerundholz FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz FHP Richtlinie zur Vermessung von Energieholz FHP Richtlinie zur Rundholzvermessung im Raummaß Eichung (Eich- und Maßgesetz - MEG, Eichvorschriften) Kenntnis der Messanlagen Ablauf der Übernahme und Umsetzung der Instrumente an der Anlage Transparenter einheitlicher Datenaustausch (FHPDAT) Organisierte Prozesse im ganzen Holzgeschäft
17 ÖHU - Historie ÖHU sind die Spielregeln für das Holzgeschäft Hervorgegangen aus den Börsenusancen der Wiener Warenbörse erste Veröffentlichung 1882 Jahrhundertwende (1900) Holzhandelsusancen am Wiener Platz Während des 2. Weltkrieges Deutsche Holzmessanleitungen Danach von Börsenkammer und Holzwirtschaftsrat neue Holzhandelsusancen entwickelt 1951 erstmals veröffentlicht 1973 Novellierung mit Überarbeitung 1985 ÖHU Neu 2006
18 ÖHU - Historie Es war keine 1:1 Übertragung der Wald ÖHU in die Werk ÖHU möglich Ein erster Zwischenschritt war die ÖNORM L1021 im Jahr 2001 leider mit geringer Durchsetzung ÖHU 2006 integrieren die ÖNORM L1021 im 19 b
19 ÖHU und ihre Regel gelten für alle Geschäfte in Holz aller Art, die mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. gelten als Handelsbrauch zwischen Unternehmen gemäß 346 Unternehmensgesetzbuch (UGB) auch dann, wenn sie nicht vereinbart wurden und die Vertragsparteien keine Kenntnis davon haben. gelten nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen werden! abweichende Bedingungen sind entsprechend zu kennzeichnen! HIER HABEN WIR AKTUELL EINE SCHWIERIGE SITUATION Vereinbarungen der ÖHU bedeuten gleichzeitig Vereinbarungen innerstaatlichen österreichischen Rechts
20 ÖNORM L1021 verpflichtetes Regelwerk in den ÖHU Regelt die Vermessung von Rundholz im Wald und Werk Registrierung der Stämme Mittendurchmesser mit symmetrischer Mitte Längenmessung (Berücksichtigung Kappung) Abholzigkeit mit Ausgleichsgerade Mitte bis Zopf Krümmung mit der Mittellinienmethode Zopfdurchmesser mit eindeutiger Lage Rindenabzug nach Funktion und nicht mehr nach Tabellen Teilentrindung (Teillösung) Protokollinhalte Bestmögliche Abstimmung mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen. UPDATE der Instrumente - Problematik der unterschiedlichen Fristen von Eichvorschriften und ÖNORM L1021
21 EICHUNG Messungen im Rechtsgeschäft sind eichpflichtig Maß- und Eichgesetz 2010 (MEG) Eichpflicht zur Ermittlung von wertbestimmen Merkmalen von Rundholz Davor Eichpflicht nur für Mittendurchmesser, Länge und Rauminhalt Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen (2014) Die Regelungen im MEG erforderten neue Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen. Wurden in bester Abstimmung mit der ÖNORM L1021 entwickelt und vom BEV im März 2014 erlassen. Aktuell 2 Eichsysteme (MAWM und RHMA)
22 EICHUNG Bauarten der Messanalgen werden durch das BEV zugelassen Derzeit laufen neue Zulassungsverfahren durch die neuen Eichvorschriften für bestehende Bauarten Die Eichung im Werk erfolgt durch akkreditierte Eichstellen Holzforschung Austria (HFA) Alle 2 Jahre Die HFA stellt ein Eichzeugnis aus, welches eine öffentliche Urkunde darstellt Laufende eichtechnische Prüfungen durch den Betreiber der Messanlage
23 Gewichtsvermessung von Industrierundholz In Österreich wir das Industrierundholz traditionell nach dem Gewicht übernommen. FPP Richtlinien zur Übernahme von Industrieholz 1994 Mit der Wissenschaft wurden damals Methoden entwickelt um zum richtigen Volumen Festmeter zu kommen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die FHP Richtlinien zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz neu entwickelt; rechtsgültig seit Projektpartner war die Holzforschung Austria Vollständige Überarbeitung Rechtsgeschäft läuft jetzt über die Atrotonne Umrechnung auf Festmeter im Forstbetrieb (Beispiel)
24 Übernahme von Energieholz Das Sortiment Energieholz gewinnt an Bedeutung Dabei gibt es vielfältige Sortimente Wie kann der Wassergehalt korrekt ermittelt werden Grundsätzlich wird die Spanprobe angestrebt Wenn diese möglich ist, dann Vorgangsweise wie bei Industrierundholz (Gewicht, Trockengehalt, Atrotonne) Wenn nicht möglich, welche alternative Methode ist sinnvoll (Lutro, Raummaß, etc.) Unter der Partnerschaft mit der Holzforschung Austria werden die FHP Richtlinien zur Übernahme von Energieholz aktuell entwickelt. Marktreif im Laufe des Jahres 2015
25 Übernahme Rundholz im Raummaß Wie kann Rundholz im Raummaß korrekt ermittelt werden? Ist in ÖHU nur für Brennholz geregelt In Deutschland übliches Maß (RVR Neu) Poltermaß und Maß am Trägerfahrzeug Wichtig für Zwischenerfassung (Kalamität, Lager, Energieholz) Nach Vereinbarung auch als Verkaufsabmaß möglich Internationale Methoden sichten Praxisgerechte Methoden finden Umrechnung auf Festmeter FHP Projekt in der Startphase
26 Instrumente, Neuerungen und Umstellungszeitpunkte UPDATE Regelwerke HOLZÜBERNAHME Maß- und Eichgesetz (MEG) GR/RZ 2007 ÖNORM L1021 (abgestimmt mit Eichung) Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen FHP Richtlinie zur Gewichtsübernahme von Industrierundholz FHP Richtlinie zur Energieholzübernahme 2015 FHP Richtlinie Rundholzübernahme im Raummaß 2015, 2016 Messanlagenablaufbeschreibung FHPDAT (SAEGE, INDUSTIE u. ENERGIE, LOG) UPDATE 2015 Musterverträge (Lieferschein, Schlussbrief) UPDATE FHP IWT Weiterbildungstool
27 Eigenverantwortung der Betriebe Das Tagesgeschäft machen der Lieferant und der Käufer mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung Die Instrumente für Vertrauen und Transparenz müssen von diesen gezielt genutzt und eingesetzt werden. Der Forst muss im Zuge der Schlussbriefverhandlungen gezielt nachfragen! eigener Schlussbrief? Nur was der Forst einfordert wird umgesetzt Keine Holzgeschäfte ohne auf die aktuelle Situation abgestimmte Verträge Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser Informationen einholen und Aus- und Weiterbildung forcieren
28 Umsetzung der Instrumente Beschlossene Gesetze, Richtlinien werden erst nach Fristen und Umstellungszeiten in der Praxis umgesetzt. Die Gründe dafür sind vielfältig Gesetzliche Fristen Notwendige Adaptierungen von Analgen und Software Taktik Fehlende Einforderung Zufriedenheit mit dem Bestehenden Wir haben großen Handlungsbedarf, da sich die Umsetzung der ÖNORM L zieht. Nur die Nachfrage am Markt kann hier eine Lösung bringen. Es geht um IHR HOLZ.
29 Eichvorschriften und ÖNORM L1021 ÖNORM L ersetzt ÖNROM L :12 ÖNORM L Okulare Ansprache Bei der okularen Ansprache wertbestimmender Merkmale dürfen dem Übernehmer (Beurteiler) nur solche Messwerte bzw. daraus abgeleitete Informationen optisch oder akustisch angezeigt werden, die geeicht ermittelt werden. G ü l t i g Nacheichung unter Einhaltung der Fehlergrenzen MEG 18 für Mittendurchmesser, Länge, Rauminhalt möglich Nacheichung möglich wenn die Bestimmungen für Anzeigeeinrichtungen MEG 15 erfüllt sind Nacheichung möglich wenn zusätzlich die Bestimmungen für Anzeigeeinrichtungen 16 und Aufschriften 17 erfüllt sind Eichvorschriften Anzeige nicht geeicht ermittelter wertbestimmender Parameter ist möglich Ü b e r g a n g s f r i s t e n Verpflichtende Anzeige der geeicht ermittelten wertbestimmenden Parameter. Alte Anlagen die Krümmung, Abholzigkeit, Zopfdurchmesser als nichtgeeichte Messgröße anzeigen, dürfen nicht mehr geeicht werden. Sehr wohl darf der nicht geeichte Wert gedruckt werden. Eichung für MDM u. Länge möglich, wenn die nicht geeichten Werte nicht angezeigt werden! 29
30 Eichung der Messanlagen 2 Arten von Messanlagen zur Rundholzvermessung RHMA Messanlage MAWM Messanlage MEG alt - Eichvorschriften alt Eichpflicht: Messanlagen zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes Vorerst alle bestehenden Messanlagen (Unabhängig von der Gattung J24, J25, J26) Nacheichungen durch die HFA bis (2016) 2023 möglich Mittendurchmesser Messgutlänge Rauminhalt MEG 2010 Eichvorschriften 2014 Eichpflicht: Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz Neuzulassung der Bauarten durch das BEV notwendig (auf Antrag der Hersteller) Neueichung durch HFA in den Sägewerken Umstellungsfristen sind erforderlich Mittendurchmesser Messgutlänge Rauminhalt Zopfdurchmesser Abholzigkeit Krümmung (Ovalität nicht ÖHU konform) 30
31 Prozess der Eichung Was muss der Betrieb tun Die Messanlagenhersteller müssen für ihre Messanlagen eine neue Bauartenzulassung beim BEV beantragen Für modernste Anlagen ist die Zulassung da. Für bestimmte Anlagen ist der Zulassungsprozess im Behördenverfahren. Die Anlagenhersteller sind sehr aktiv Für ältere Anlagen wird es keine Bauartenzulassung nach den neuen Eichvorschriften geben Diese Anlagen werden weiter nach RHMA geeicht Gewisse eichtechnische Anforderungen sind einzuhalten (Anzeigen) Viele kleinere aber wichtige Werke sind betroffen.
32 Prozess der Eichung Was muss der Betrieb tun Nach der Zulassung erfolgt die Umstellung bei den Werken, dieser Prozess wird aber bis Ende 2018 dauern. Ziel muss es sein, das möglichst viele Messanlagen nach MAWM geeicht werden. FORST MUSS BEIM SÄGEWERK DIE AKTUELLE EICHSITUATION NACHFRAGEN UND AUCH DIE MÖGLICHE NEUZULASSUNG EINFORDERN (Fristen aber zugestehen) Anlagen, die weiter nach RHMA geeicht werden, bedürfen gesonderter Verträge Keine Möglichkeit zur Eichung nach MAWM durch fehlende Bauartenzulassung Bewusstes Festhalten im alten System trotz Bauartenzulassung ist rechtlich in Ordnung, aber???
33 ÖNORM L Was muss der Betrieb tun Eigentlich gilt die ÖNORM L seit dem August Die Umstellung bei den Sägewerken erfolgte kaum. Diese Umstellung erfolgt nur mit der Neuzulassung der Messanlagen Auch dieser Prozess wird bis Ende 2018 dauen Ältere Anlagen werden nie der ÖNORM L entsprechen hier werden Lösungen gesucht. Vertragliche Sonderregelung durch gesonderten Schlussbrief. Bezug zur Messanlagenbeschreibung Beides sollte in diesem Fall vom Forst eingefordert werden
34 ÖNORM L Was muss der Betrieb tun Die Neueinstellungen für die ÖNORM L1021 werden durch den Hersteller Messanalagen unmittelbar vor dem nächsten Eichtermin an der Messanlage eingestellt und getestet. Auch dieser Prozess wird bis Ende 2018 dauen FORST MUSS BEIM SÄGEWERK DIE RASCHE UMSTELLUNG AUF ÖNORM L PARALLEL ZUR EICHUNG EINFORDERN (Abgestimmt mit Eichfristen) Es Muss nach der Herstellererklärung gefragt werden. In dieser erklärt der Hersteller der Messanlage, dass die Anforderungen der ÖNORM L1021 umgesetzt sind. Die Umsetzung durch Herstellers erfolgt nach einer FHP Checkliste.
35 FHP Musterverträge als Basis für eigene Verträge
36 Verträge und ihre Tücken Verträge müssen die aktuelle Situation der Regelwerke berücksichtigen. Grundsatz: Es gelten die ÖHU und damit auch die ÖNORM L1021 in der gültigen Fassung von Wenn das noch nicht erfüllt ist, sind die Abweichungen im Vertrag festzuhalten. Möglicher Ergänzung: Die Übernahme erfolgt nach ÖHU und auf Basis der aktuellen Messanlagenablaufbeschreibung. Setzt das Vorhandensein einer FHP Messanlagenablaufbeschreibung voraus. Die Beschreibung ist nicht öffentlich; sie dient nur der bilateralen Vertragsgestaltung. Der FORST MUSS die Messanlagenablaufbeschreibung gezielt einfordern und mit dem Kunden als Basis für die Verträge besprechen.
37 WEITERBILDUNG (LFBÖ FHP) Für unsere Betriebe bieten wir Vorsprung durch Kompetenz Intensivseminare (auf Wunsch) Eichung und ÖNORM L und ihre Auswirkungen Die Messanlage und das Messprotokoll bestimmen Qualität und Quantität ihre Lieferung Der elektronische Lieferschein, Sicherheit und Datenschutz Schutz des Eigentums durch optimalen Vertrag Das Messprotokoll und seine Botschaften FHP Schulungsunterlagen (Präsentationen, Broschüren, Sortierprogramm)
38 Verträge und ihre Tücken Vorsicht vor abweichenden Vertragsklauseln Übermaß von 10 cm wird gefordert (ÖHU 1% der Nennlänge aber mindestens 6 cm). Beladungsstellen von LKW (ÖHU 3 LKW, 6 mit Hänger). Reduktion des Volumens anhand von Qualitätseigenschaften. 3m Bloche müssen inkl. Rückstufungen vereinbart werden. Unbekannte Rindenabzugsfunktionen. Längere Fristen für Zwischenlagerung Falsche Kalamitätsklauseln Spezialsortimente
39 LIEFERSCHEIN - Eigenverantwortung der Betriebe Keine Lieferung ohne Lieferschein Eigentumssicherheit Eigentlich gesetzlich verpflichtet ( 19 c ÖHU) FHP Musterlieferschein zur Orientierung aber betriebsindividuell organisieren Fotos der fertigen Fuhre sehr hilfreich zu Analyse Mehrfache Ausfertigung und Gegenzeichnungen (Betrieb, Frächter, Abnehmer, ) Der Lieferschein erwartet ein Protokoll! Das Protokoll erwartet die Gutschrift!
40 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
41 Eigenverantwortung der Betriebe Liegt die Zukunft in der Elektronik? FHP hat eine Austauschformat FHPDATLOG definiert Forst muss diesen Prozess aktiv begleiten - Datensicherheit Die Industrie wird diesen Prozess umsetzen kann der Forst noch den Frächter bestimmen und steuern? Wer weiß von meinen Lieferungen?
42 LIEFERSCHEIN - Eigenverantwortung der Betriebe
43 LIEFERSCHEIN - Eigenverantwortung der Betriebe
44 LIEFERSCHEIN - Eigenverantwortung der Betriebe
45 KONTROLLEN - Eigenverantwortung der Betriebe Kontrollmessungen nach Qualität und Quantität im Wald vor der Vermessung im Werk Lieferschein Plausibilitäsprüfungen (Fotorückkoppelung) Führen eines Materialbuches mit laufender Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung ACHTUNG: Pflicht für den Nachweis: gemäß Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen von Holz aus legaler Nutzung Um-und Abrechnungsprozesse bei Industrie- und Energieholz umsetzen. FHPDAT UNBEDINGT NUTZEN
46 Aktive Übernahme - Eigenverantwortung der Betriebe Öfters bei der Übernahme im Werk dabei sein Grundeinstellungen an der Anlage? Sehr wichtig für die okulare Beurteilung und Fehlergrenzen Gute Kenntnis der ÖHU erforderlich (Fuhr)-getrennte Zwischenlagerung des Holzes vereinbaren. Rasche Analyse der elektronischen Protokolle Fotos an der Messanlage bei Unstimmigkeiten prüfen Messanlagenablaufbeschreibung einfordern, analysieren und Verträge darauf abstimmen.
47 MESSANLAGE und MESSPROZESS Wie ist die Messanlage aufgebaut Nach welcher Art (RHMA oder MAWM) ist die Anlage geeicht. Wie wird das Holz vermessen (2-D, 3-D) Arbeitet die Messanlage schon nach der ÖNORM L Welche Informationen hat der Übernehmer bei der Qualitätseinstufung (gesetzliche Einschränkungen) Welche Umreihungen sind eingestellt, sind diese im Schlussbrief vereinbart? Firsten für die Übernahme (Wann wird die Qualität bestimmt, welche Qualität gilt)?
48 MESSANLAGE und MESSPROZESS A B Anmeldung Vorlager Übernahmezonen C D E F G H I J K L M N O Aufgabe Sortierbox 2D Messanlage Entrindung Splittersuchgerät Sortierkran Förderer Sortierer 3D Messanlage Kappung Handvermessung 48
49 Eigenverantwortung der Betriebe PROTOKOLLE FHPDAT sollte ein MUSS sein Vollständige elektronische Messprotokolle einfordern Z.B.: alle Qualitäten, Messwerte und Umreihungen Raschen Datenfluss sichern Gezielte schnelle Prüfungen durchführen Eigene Ausformung prüfen (z.b.: Längenausformung) Übernahme durch den Kunden FELIXFORST Analyse wird über FHP zur Verfügung gestellt werden FRAGE: Warum wird FHPDAT wenig genutzt?
50 FHPDAT Nutzen
51 FHPDAT Nutzen
52 Daten der Rundholzvermessung Nutzen Messgutlänge 407 cm, Gestufte Länge 400 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm AB 0, % Messgutlänge 402 cm, Gestufte Länge 300 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, AB 0, Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, CX 0, ,1 Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, IF 0, ,2 77% 54% 31%
53 Gewichtsvermessung von Industrierundholz Eingangsverwiegung - Bruttogewicht Probenentnahme (Lutro) Trockengewichtsbestimmung (Atro) Ausgangsverwiegung - Taragewicht Nettogewicht & Übernahmemenge in Atro
54 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Ein Praxisbeispiel Fotos: Anna Schreiner Mit freundlicher Genehmigung von Mondi
55 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Der Wiegeprozess Bruttogewicht Taragewicht Nettogewicht Kg Kg Kg Nettogewicht = Lutrotonne = Kg Ermittlung des Holzartenanteiles nach Volumsprozent 60% Fichte, 40% Kiefer (okulare Schätzung)
56 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Die Ermittlung des Trockengehaltes Trockengehalt: TG = g o g u 100 go gu Trockengewicht (Darrgewicht, Auswaage) [g] Frischgewicht (Einwaage) [g] TG = 60 o 109 u 100 = 55%
57 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Ermittlung des Atrogewichtes: G atro = (G B) x TG netto G atro G netto 100 Atrogewicht [kg] Nettogewicht [kg] Ballast (Nichtholzmasse wie z.b. Schnee 1, Kohle, ) B [kg] TG Trockengehalt [%] G atro = ( ) x 55% netto 100 = Kg
58 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Ermittlung der Gewichte der Holzarten: (Atro: Kg) Holzartenanteil: Fichte Kiefer Volums prozent: 60% 40% Umrechnungsfaktoren: 475 kg/m 3 [FMO] 570 kg/m 3 [FMO] Gewichtsanteile: Fichte 60% x 475 = 285 Kiefer 40% x 570 = ,56 Gewichtsprozent 44,44 Gewichtsprozent Gesamt = 513 Kg/m3 Atrogewichte: Fichte Kg x 55,56% = Kg Kiefer Kg x 44,44% = Kg Gesamt = Kg
59 FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz Ermittlung der Festmeter der Holzarten: (Atro: Kg) Holzartenanteil: Fichte Kiefer Volums prozent: 60% 40% Umrechnungsfaktoren: 475 kg/m 3 [FMO] 570 kg/m 3 [FMO] Festmeter: Fichte = Kg / 475 Kg = 15,44 Fm Kiefer = Kg / 570 Kg = 10,29 Fm Gesamt = 25,73 Fm
60 Danke für Ihre Aufmerksamkeit NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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