VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE

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1 VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE VRM Maler & Gipser Jürg Lehmann, Geschäftsführer

2 Warum ein Vorruhestandsmodell Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Ältere Mitarbeiter sind loyal und verfügen über ein grosses Fachwissen sie können z.b. selbständig auch für sensitivere Kundenaufträge eingesetzt werden ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind für jüngere Berufskolleginnen und -kollegen wertvoll und gefragt 2

3 Rechtlich / Organisatorisch Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (mit analogen Sozialpartnern Unia und Syna) der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab für 10 Jahre und wird durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) Die Durchführung erfolgt über eine separate Stiftung (Sitz in St. Gallen) und ist paritätisch geführt und finanziert Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) AXA hat das Mandat als operative Durchführungsstelle per übernommen wir arbeiten daran 3

4 Geltungsbereich Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes! Geltungsbereich Ausschlüsse Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes a) Lehrlinge b) kaufmännisches Personal c) Berufsangehörige in höherer leitender Stellung d) Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben inkl. der in der Geschäftsleitung mitarbeitenden Aktionäre und Gesellschafter von Aktiengesellschaften und GmbH, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt Unterstellung im Kaderbereich unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung unter findet sich ein entsprechendes Grundlagenpapier des SMGV 4

5 Freiwillige Unterstellung Ist durch den Betrieb bei der Durchführungsstelle für die gesamte Personengruppe b) - d) zu beantragen Inhaber können sich ab 55. Geburtstag nicht mehr unterstellen! Wird in Form einer Unterstellungsvereinbarung bestätigt Ab Unterstellungsmonat sind 1.70% Beiträge geschuldet (Lohnabzug bei betroffenen Mitarbeitenden) Mindestlaufzeit 5 Jahre Unterstellung jeden Monatsanfang möglich, aber nie rückwirkend frühestens Monatserster nach Antragstellung Ausnahme während Einführung: bei Antrag bis Unterstellung ab Frühestmögliche Leistung 12 Monate ab erster Beitragszahlung Freiwillige Unterstellung muss beim Leistungsbezug noch bestehen Formulare ab sofort unter 5

6 Beiträge 1/2 Meldung der Löhne Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Jahreslohnes Beitragspflicht ab Lohnmeldung wird von der Durchführungsstelle aktiv eingefordert: getrennt nach GAV- und freiwillig unterstellten Mitarbeitenden Ziel: elektronisches Meldetool nebst Formularweg Reglementarische Bestimmungen zur Lohnmeldung Die Beiträge und Leistungen richten sich nach dem massgeblichen Lohn. Massgeblicher Lohn für die Ermittlung der Beiträge ist der SUVA-pflichtige Jahreslohn. Der Beitrag wird auch für Bezüger von Überbrückungsrenten auf dem verbleibenden Erwerbseinkommen geschuldet. Für Personen, die über das ordentliche AHV-Pensionsalter (Frauen 64, Männer 65 Jahre) hinaus weiterarbeiten, ist kein Beitrag zu entrichten Der Betrieb hat die massgeblichen Jahreslöhne der dem GAV-VRM unterstellten Mitarbeitenden jeweils bis 31. Januar des Folgejahres der Durchführungsstelle zu melden. Er stellt der Stiftung VRM hierfür seine Meldung der SUVA-pflichtigen Jahreslöhne zur Verfügung, korrigiert um allenfalls nicht unterstellte Personen (siehe auch Ziffern und 7.1.2). 6

7 Beiträge 2/2 Zahlung der Beiträge Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Lohnes Arbeitgeberbeitrag 0.85% Arbeitnehmerbeitrag 0.85% Beitragspflicht ab Ausgenommen: Mitarbeitende, welche noch im /64 werden Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden (erstmals Januarlöhne 2017) Zu verbuchen unter gleicher Kategorie wie BVG-Beiträge, separater Titel «VRM-Beitrag» Rechnungstellung beim Arbeitgeber: Akonto jährlich ; 67% des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsummen 2016 ~Juni 2017 Schlussrechnung jährlich auf Basis des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsumme 2017 im Januar

8 Leistungen 1/3 Frühester Leistungsbezug ab ! Leistungsbezug 5 Jahre vor ordentlicher Pensionierung, d.h Jahre ungekürzte Leistung max 2 Jahre vor ordentlicher Pens. (63 bzw 62 Jahre) Leistungsziel ~65-70% des ausfallenden Bruttolohnes maximale BG-Reduktion ohne Leistungskürzung: Jahre 40% Jahre 50% Jahre 66.67% Minimale Reduktion 20%; danach in weiteren 10%-Schritten möglich Schrittweiser vorzeitiger Ruhestand möglich (ab 3. Schritt zusätzliche Kosten) Leistungen Überbrückungsrente Sockel = anteilige AHV-Altersrente (2016 CHF 1'175) + 50% des ausfallenden Lohnes (1/12 Jahreslohn) definitive Leistung wird von Durchführungsstelle ermittelt und dem Bezüger mitgeteilt BVG-Sparbeitrag 18% der Überbrückungsrente an PK des Betriebs oder Stiftung Auffangeinrichtung 8

9 Leistungen 2/3 Leistungsantrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Leistungsvariante zwischen AG und AN abzusprechen Thema vorzeitig aktiv mit dem Leistungsbezüger ansprechen Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) Vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn Massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn (1/12 JL) vor Leistungsbeginn bei Lohnschwankung vor Bezug (20%+) Mittelwert der letzten 4 Jahre bei schwankendem Beschäftigungsgrad: mittlerer BG über 15 Jahre maximaler Leistungslohn: 3.30x max. AHV-Altersrente (= CHF 7 755); entspricht Monatslohn CHF Antragsformular + Merkblätter werden ab Februar/März 2017 verfügbar Unterlagen zum Antrag v.a. durch Arbeitgeber (mit AN) beizubringen 9

10 Leistungen 3/3 Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungen in CHF pro Jahr Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Alter bei Arbeitszeitreduktion Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% 1653% 1653% 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175 * 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 50% 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Max in % des ausfallenden Bruttolohnes 27.6% 34.4% 45.9% 68.9% Gesamtbetreffnis ** in % des vorherigen Nettolohnes 94.4% 93.1% 90.4% 86.1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente 10

11 Vorbereitung des Leistungsbezugs Bei Reduktion des Beschäftigungsgrades Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag anpassen auf neuen Beschäftigungsgrad; Lohn gemäss neuem BG wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt (vorbehältlich Überstunden o.ä.) allenfalls BVG-Vorsorgeplan anpassen auf beschäftigungsgradabhängige Lohnkoordination Bei vorzeitigem vollständigem Ruhestand Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag kündigen auf Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Achtung: Kündigungsfrist einhalten) Austritt bei der Pensionskasse des Betriebes (Weiterführung bis ordentliche Pensionierung möglich?); Freizügigkeitsleistung geht an Stiftung Auffangeinrichtung Sporadische Weiterbeschäftigung bis rund CHF pro Jahr möglich 11

12 Leistungserbringung Überbrückungsrente monatlich direkt an den Rentenbezüger, um 25. des Monats; Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) bei Reduktion des BG: verbleibender Lohn durch Arbeitgeber ausbezahlt, monatlich um 25. des Monats BVG-Sparbeitrag entsprechend 18% der erbrachten Überbrückungsrente; Zahlung direkt durch die Stiftung VRM Bei Reduktion: jährliche Zahlung direkt an die Vorsorgeeinrichtung des Betriebes Bei vorzeitigem vollem Ruhestand: quartalsweise Zahlung direkt an die Stiftung Auffangeinrichtung Mitarbeiter ist bei der PK abzumelden Anmeldung Stiftung AE direkt durch die Stiftung VRM 12

13 Was können wir für Sie tun? Die Website wird laufend aktualisiert. Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach Winterthur Telefon

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