Klientenseminar 2/2009

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1 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitsmarktpaket 2009 (2-10) Arbeitszeitaufzeichnungen (11-15) Dienstvertrag, Dienstzettel (16-20) Änderungen beim freien Dienstvertrag (21-22) Ausländerbeschäftigung (23-28) Auftraggeberhaftung (29-32) Vorschau 2009 (33-36) Katastrophenschäden (37-39) Spenden (40-41) Folie: 1 von 42 1

2 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Kurzarbeit ist künftig nicht nur 18 sondern bis zu 24 Monate möglich. Ab dem siebenten Monat werden nun auch die Dienstgeber- Sozialversicherungsbeiträge komplett vom Arbeitsmarktservice ersetzt. Folie: 2 von 42 2

3 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Altersteilzeit - Es muss keine Ersatzarbeitskraft mehr eingestellt werden - Beim Blockmodell (Hälfte der Teilzeit-Periode volle, dann keine Arbeit mehr) werden die Zusatzkosten für die Unternehmen zu 55 % vom AMS ersetzt. - Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit werden 90 % ersetzt. Folie: 3 von 42 3

4 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Altersteilzeit - KV-Lohnerhöhungen sind ab 2010 zu berücksichtigen. - Das Zugangsalter bleibt bis Ende 2010 bei 53 Jahren bei Frauen und bei 58 Jahren bei Männern. - Altersteilzeit auch für Teilzeitbeschäftigte möglich. - Neuregelungen gültig für nach dem geschlossene Vereinbarungen Folie: 4 von 42 4

5 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Bildungskarenz gibt es künftig schon, wenn der Arbeitnehmer erst sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. - Mindestdauer 2 Monate bis ein Jahr - Ab Befristung für nach dem bis längstens vereinbarte Bildungskarenzen Folie: 5 von 42 5

6 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Entfall Bonus-Malus-System Bonus für Dienstgeber (Entfall des Dienstgeberanteils des AlV-Beitrages) bei Einstellung bzw. Malus (einmaliger Sonderbeitrag) bei Freisetzung von Arbeitnehmern nach Vollendung des 50. Lebensjahres, ist ab ersatzlos gestrichen. Folie: 6 von 42 6

7 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket AlV-Beitragsbefreiung für ältere Dienstnehmer befristete Anhebung der Altersgrenze für die Beitragsfreiheit von 57 auf 58 Jahre zwischen bis 2013, für alle Dienstnehmer, die nach dem das 57. Lebensjahr vollenden. Folie: 7 von 42 7

8 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Einpersonenunternehmen Lohnnebenkostenförderung des ersten Mitarbeiters bei Einpersonenunternehmen: - Fördergeber/Antragstellung: AMS - Frist: längstens 6 Wo nach Beschäftigungsbeginn - Dauer: je nach B.dauer bis max.1 Jahr (länger als 1 Mo) - Höhe: 25 % des Bruttobezuges 12 x p.a. Folie: 8 von 42 8

9 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Einpersonenunternehmen - förderbare Arbeitgeber: GSVG-pflichtversicherte (auch gsvg-pflichtvers. Geschäftsführer) - förderbare Dienstnehmer: Personen bis zur Beendigung des 30. Lebensjahres unmittelbar abgeschlossene Ausbildung und beim AMS arbeitslos gemeldet oder arbeitslos und bereits 1 Monat beim AMS gemeldet Folie: 9 von 42 9

10 Wichtiges zum Dienstnehmer - Das Arbeitsmarktpaket Einpersonenunternehmen - nicht förderbare Dienstnehmer: Lehrlinge freie Dienstnehmer Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte bis 2. Grad 2 Folie: 10von 42 10

11 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen verschärfte Strafbestimmungen ab Arbeitgeber hat zur Überwachung der Einhaltung der im Arbeitszeitgesetz geregelten Angelegenheiten in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen Pflicht für alle Betriebe auch mit nur einem oder wenigen Dienstnehmern. Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird vom Arbeitsinspektorat überprüft. Folie: 11von 42 11

12 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen verschärfte Strafbestimmungen ab Nichteinhaltung führt zu Strafsanktionen gegen den Arbeitgeber (Bestrafung pro einzelnen Dienstnehmer) Es genügt nicht, auf im Vorhinein festgesetzte fixe Arbeitszeiten in den Lohnkontoblättern hinzuweisen Auch Ruhepausen sind festzuhalten (außer Beginn und Ende der Ruhepause werden durch Betriebsvereinbarung festgelegt und die Pause dauert nicht länger als 30 min) Folie: 12von 42 12

13 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen verschärfte Strafbestimmungen ab Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer zu führen auch für solche, die fixe Arbeitszeiten haben, eine Mehr- oder Überstundenpauschale im Dienstvertrag vereinbart haben All-in-Verträge vereinbart haben Teilzeitbeschäftigte sind (auch geringfügige DN) Folie: 13von 42 13

14 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen verschärfte Strafbestimmungen ab Nicht diesen Bestimmungen unterliegen: Leitende Angestellte (mit personellem Weisungsrecht gegenüber den hierarchisch untergeordneten DN) Geschäftsführer Prokuristen mit Dispositionsfunktion im Personalbereich Folie: 14von 42 14

15 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen verschärfte Strafbestimmungen ab Für jeden Arbeitstag Beginn und Ende der Arbeitszeit (Uhrzeit) Für jeden Arbeitstag Beginn und Ende der Pausen (außer Betriebsvereinbarung) Folie: 15von 42 15

16 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeits-/Dienstvertrag grundsätzlich formfrei (schriftlich, mündlich) Empfehlung: schriftlicher Arbeits-/Dienstvertrag aus Gründen der besseren Beweiskraft Folie: 16von 42 16

17 Wichtiges zum Dienstnehmer Arbeits-/Dienstvertrag Zwingend schriftlich: Rückzahlung Ausbildungskosten Verbot Internetnutzung, PC, Telefon Konkurrenzverbot, -klausel, Konventionalstrafen Abträgliche Nebentätigkeiten (gefährliche Sportarten) Vereinbarung Betriebsurlaub Probemonat Entfall von Bezügen, Zulagen bei Funktionsverlust, etc. Folie: 17von 42 17

18 Wichtiges zum Dienstnehmer Dienstzettel Wenn kein schriftlicher Dienstvertrag Pflicht zur Aushändigung eines Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses = schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten des Dienstnehmers, außer das Arbeitsverhältnis dauert höchstens einen Monat. Folie: 18von 42 18

19 Wichtiges zum Dienstnehmer Dienstzettel Mindesterfordernisse Name, Adresse des Arbeitgebers Name, Adresse des Arbeitnehmers Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit: das Ende des Arbeitsverhältnisses Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin Gewöhnlicher Arbeitsort bzw. Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte Einstufung Folie: 19von 42 19

20 Wichtiges zum Dienstnehmer Dienstzettel - Mindesterfordernisse Vorgesehene Verwendung Anfangsbezug: Grundgehalt/lohn, weitere Entgeltsbestandteile (SZ) Fälligkeit des Entgelts Ausmaß des jährlichen Urlaubs Vereinbarte tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrages Name und Anschrift der betrieblichen Vorsorgekasse bzw. der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse des Arbeitnehmers Folie: 20von 42 20

21 Wichtiges zum Dienstnehmer Änderung beim freien Dienstnehmer Sind nicht im Betrieb eingegliedert, sind weitgehend frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens (Arbeitszeit, -ort, Weisungen), = Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Sozialversicherung GKK freie DN werden dem echten DN angeglichen und somit für den DG teurer: ab bereits seit Kommunalsteuer - Abfertigung neu Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum DB - Arbeitslosenversicherung - Arbeiterkammer-Umlagepflicht - IESG-Beitragspflicht Folie: 21von 42 21

22 Wichtiges zum Dienstnehmer Änderung beim freien Dienstnehmer Vorteil: Gewinnfreibetrag ab 2010 Angestellten-, Urlaubs-, Arbeitszeit-, Arbeitsverfassungsgesetz kommen nicht zur Anwendung Folie: 22von 42 22

23 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Das Kontrollorgan zur Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) überprüft verstärkt die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Kontrollen werden nicht angekündigt Betriebe werden vielfach zuvor anonym besichtigt Folie: 23von 42 23

24 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Beschäftigungsbewilligung: für eine konkrete Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsort bei einer bestimmten Firma muss vom Arbeitgeber beim zuständigen AMS beantragt werden Folie: 24von 42 24

25 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Beschäftigungsbewilligung wird erteilt, wenn: weder ein Inländer noch ein am Arbeitsmarkt verfügbarer Ausländer zur Verfügung stehen wichtige öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen der Arbeitgeber eine Reihe zusätzlicher besonderer Voraussetzungen erfüllt (keine illegale Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres, etc.) Folie: 25von 42 25

26 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Beschäftigungsbewilligung wird erteilt, wenn: Wenn der Ausländer bereits einen Aufenthaltstitel besitzt. Erstmalige Antragstellung auf Aufenthalt: durch den Ausländer bereits vor der Einreise nach Ö. Die Beschäftigungsbewilligung wird für die Dauer eines Jahres erteilt der Verlängerungsantrag muss vor Ablauf beim AMS eingebracht werden. Folie: 26von 42 26

27 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Keine Beschäftigungsbewilligung benötigen: Personen, die in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind Ausländer die den Aufenthaltstitel Niederlassungsbewilligungunbeschränkt, Daueraufenthalt EG oder einen Niederlassungsnachweis besitzen freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt Folie: 27von 42 27

28 Wichtiges zum Dienstnehmer Ausländerbeschäftigung Gilt nicht für die neuen Mitgliedsstaaten seit : Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, griech. Zypern, Bulgarien, Rumänien Diese haben zwar das Recht auf uneingeschränkten Aufenthalt in Österreich (Niederlassungsfreiheit), benötigen jedoch eine Beschäftigungsbewilligung. Folie: 28von 42 28

29 Auftraggeberhaftung zur Erinnerung ab wann? Zweck? Bekämpfung der systematischen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen Wer? Auftraggeber von Bauleistungen an Subunternehmer Ausmaß? 20% des Werklohnes Wann wird die Haftung schlagend? Bei bereits erfolgloser Exekution durch den KV-Trägers Folie: 29von 42 29

30 Auftraggeberhaftung zur Erinnerung Befreiung von der Haftung? Der Subunternehmer befindet sich auf der HFU(haftungsfreistellende Unternehmen)-Liste oder Überweisung 20% des Werklohnes direkt an DL- Zentrum (WGKK) Folie: 30von 42 30

31 Auftraggeberhaftung zur Erinnerung HFU-Liste - Voraussetzungen Drei volle Jahre Bauleistungen gem. 19(1a) UStG (Umsatzsteuerbescheide!) keine Beitragsrückstände, Beitragsnachweisungen werden eingebracht Stundung, Ratenzahlung sind nicht schädlich Folie: 31von 42 31

32 Auftraggeberhaftung zur Erinnerung HFU-Liste: Suche in HFU-Liste: Antrag HFU-Liste: Folie: 32von 42 32

33 RECHTZEITIG REAGIEREN VORAUSSCHAUEND PLANEN STEUERN SPAREN! um das vorläufige Betriebsergebnis per oder zu ermitteln, das Jahresergebnis 2009 zu planen und notwendige Maßnahmen zur Steueroptimierung noch heuer durchführen zu können, empfehlen wir die Erstellung der VORSCHAU 2009 Folie: 33von 42 33

34 VORSCHAU 2009: Bis 2009 Freibetrag für investierte Gewinne neu ab 2010 Gewinnfreibetrag Wer? Einnahmen/Ausgabenrechner neu: auch Bilanzierer und Pauschalierer (nicht aber Kapitalgesellschaften) Wann? Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung neu: bis zu einem Gewinn von automatisch auch ohne Investition Gewinn zw u > Ersparnis bei ESt + SV Gewinn über ,00 -> Ersparnis bei ESt Höhe? 10% neu: 13 % des Betriebsgewinnes max Folie: 34von 42 34

35 Vorschau 2009: Gewinnfreibetrag (FBIG) - Begünstigte WG: OK Wertpapiere (4 J. BF) Maschinen LKW isd Verordnung abnutzbare, körperliche Anlagegüter neu: Gebäude (Bauausführung nach ) NEIN Gebäude Mieterinvestitionen Reparaturen Gebrauchte Wirtschaftsg. GWG PKW isd Verordnung Forschungsprämie/freibetrag geltend gemacht Folie: 35von 42 35

36 Vorschau 2009: vorzeitige Abschreibung begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter (wie FBIG) zwischen und % der AK/HK (inkl. lfd. AFA) können im ersten Jahr gewinnmindernd geltend gemacht werden zwar keine Steuerersparnis aber Steuerverschiebung durch Verkürzung des Abschreibungszeitraumes abnutzbare, körperliche WG des AV Anschaffung (Beginn) nach und vor ausgenommen: Gebäude u. Mieterinvestitionen, PKW, Luftfahrzeuge und GWG Folie: 36von 42 36

37 Katastrophenschäden Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können im Privatbereich ohne Kürzung um Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen Voll absetzbar, auch wenn es sich um ein Luxusgut handelt (Reinigung eines durch Hochwasser verschlammten Schwimmbades) Folie: 37von 42 37

38 Katastrophenschäden Kosten für die Reparatur und Sanierung der beschädigten aber weiter nutzbaren Vermögenswerte: Sind nur insoweit absetzbar, als sie für die übliche Lebensführung benötigt werden (Ersatz Fußboden, Ausmalen, Reparatur Pkw, ) Kosten für die Ersatzbeschaffung der zerstörten Vermögensgegenstände: Sind nur insoweit absetzbar, als sie für die übliche Lebensführung benötigt werden (Neubau Gebäude, Neuanschaffung Möbel, Kleidung, Geschirr, Pkw, ) Sofern funktionierender Gebrauchtwarenmarkt vorhanden, ist nur der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren gebrauchten WG absetzbar (Pkw) Folie: 38von 42 38

39 Katastrophenschäden Werden Unternehmen von einer Katastrophe getroffen, sind sämtliche Ausgaben für die Beseitigung der Schäden steuerlich voll absetzbar. Erhält das Unternehmen Spenden (egal von wem), sind diese zur Gänze steuerfrei. Werden die Spenden ausdrücklich für Instandsetzungen oder Wiederbeschaffungen gewährt, so kürzen sie die Instandsetzungskosten bzw. Investitionskosten und damit auch die künftig absetzbaren Anlagenabschreibungen. Folie: 39von 42 39

40 Spenden steuerlich absetzbar ab Liste Forschung und Erwachsenenbildung Liste NEU unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe 1 Liste NEU Sammelverein Mildtätigkeit, Entwicklungs- u Katastrophenhilfe 1 Regelung gilt ab bereits vor absetzbar sind als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben Geld- und Sachspenden Private: Geldspenden Unternehmen: Geld- und Sachspenden Geldspenden Höchstbetrag Private Spenden 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte (mit Anrechnung von betrieblichen Spenden) 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte (ohne Anrechnung von betrieblichen Spenden) Folie: 40von 42 40

41 Spenden steuerlich absetzbar ab Höchstbetrag betriebliche Spenden Listen werden veröffentlicht Weitere begünstigte Spendenempfänger außerhalb der Liste Liste Forschung und Erwachsenenbildung 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres einmal jährlich (auf der BMF- Homepage) ja, unmittelbar gesetzlich bestimmte Spendenempfänger, zb Universitäten, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liste NEU unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs- und Katastrophen-hilfe 1 mindestens einmal jährlich (auf der BMF- Homepage) 1) Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar, wenn sie mit einer Werbewirkung verbunden sind. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns. nein 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres 1) Liste NEU Sammelverein Mildtätigkeit, Entwicklungs- u Katastrophenhilfe 1 mindestens einmal jährlich (auf der BMF- Homepage Nein Folie: 41von 42 41

42 Vorschau: Steuersparcheckliste Änderung bei der USt ab Folie: 42von 42 42

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