Protokollauszug. Sitzung Nr. 3 vom 11. März Schellenberg, März 2015

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1 Schellenberg, März 2015 Protokollauszug Sitzung Nr. 3 vom 11. März 2015 Anwesend: Norman Wohlwend, Vorsteher, Robert Hassler, Vizevorsteher Jürgen Goop, Marianne Hasler, Andrea Kaiser-Kreuzer, Dietmar Lampert, Patrick Risch, Mario Wohlwend, Gemeinderäte Entschuldigt: Reinold Hasler, Gemeinderat Als Gast: Martin Kaiser, Leiter Baubüro Protokoll: Karin Hassler Protokollgenehmigung Das Protokoll der Sitzung vom wird genehmigt. GEP - Bearbeitung der Phasen 2 und 3 - Arbeitsvergabe Zu Gast im Gemeinderat sind Florin Banzer und Raphael Kalberer vom Ing.-Büro Sprenger & Steiner und Thomas Meier vom Ing.-Büro Hanno Konrad. Sie erläutern dem Gemeinderat das Vorgehen im Zusammenhang mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP). Nachdem die Phase 1 des Generellen Entwässerungsplans (GEP) bald abgeschlossen ist, sind noch die Phasen 2 und 3 abzuhandeln. Diese beinhalten die Erstellung von einem Entwässerungskonzept und einer Machbarkeitsstudie. Es ist vorgesehen, die Arbeiten in derselben partnerschaftlichen Konstellation weiterzuführen, wie in Phase 1. Dadurch ist eine nahtlose Weiterführung des Projektes gewährleistet und das aus Phase 1 vorhandene Wissen kann optimal weiterverwendet werden. Die Projektleitung sowie die Federführung verbleiben beim Ing.-Büro Sprenger & Steiner, Triesen. 1

2 Gemäss Angebot vom 4. März 2015 belaufen sich die Kosten für diese Arbeiten auf 117'000.- Franken. Die Ausführung soll in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt werden. Nach der Klärung einzelner Detailfragen vergibt der Gemeinderat die Arbeiten für die Erstellung der GEP Bearbeitungsphasen 2 und 3 an die Bietergemeinschaft Ing.-Büro Sprenger & Steiner, Triesen und Ing.-Büro Hanno Konrad Anstalt, Eschen, gemäss Angebot vom 4. März 2015 zum Betrag von 117'000.- Franken inklusive MwSt. Regenrückhaltebecken St. Georg-Strasse: Durchführung einer Vorstudie Zu Gast im Gemeinderat sind Florin Banzer und Raphael Kalberer, vom Ingenieurbüro Sprenger & Steiner. Sie erläutern dem Gemeinderat das Vorgehen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Vorstudie für ein Regenrückhaltebecken an der St. Georg- Strasse. Die Abwasserhauptleitung verläuft in der St. Georg-Strasse und anschliessend entlang der Grenze zu Österreich in das Schellenberger Riet, wo es in Richtung Nofels gepumpt wird. Bereits im alten GKP (Generelles Kanalisationsprojekt) von 1974 war ein Regenrückhaltebecken im Bereich des bestehenden Buswendeplatzes geplant. Für die Platzierung des Regenrückhaltebeckens ist vorgängig der Platzbedarf zu ermitteln, damit ein geeigneter Standort gesucht werden kann. Dies kann anhand einer Vorstudie berechnet werden. Zudem können auch die Kosten grob abgeschätzt werden. Das Ing.-Büro Sprenger & Steiner, welches auch für die Erarbeitung des GEP (Generelles Entwässerungsprojekt) beauftrag wurde, hat für die Erstellung der Vorstudie eine Offerte eingereicht. Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe der Bauingenieurarbeiten für die Erstellung einer Vorstudie für das Regenrückhaltebecken an der St. Georg-Strasse an das Ing.- Büro Sprenger & Steiner, Triesen, gemäss Offerte vom für den Betrag von 18'500.- Franken inklusive MwSt. Friedhofkonzept: Projekt- und Kreditgenehmigung Die erste Etappe des Friedhofkonzeptes soll in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Friedhofkommission hat an der Sitzung vom 4. März 2015 die Höhe der Mauer und die Gestaltung der Urnengräber nochmals thematisiert und gibt folgende Empfehlungen ab: 2

3 Mauerhöhe Anlässlich einer Besichtigung mit der Friedhofkommission wurde für die geplante Mauer (1. Etappe) eine Schnur auf 1.80 m Höhe gespannt. Die Kommissionsmitglieder befürworten, dass die Mauer in dieser Höhe gebaut wird, um etwas mehr Privatsphäre beim Besuch der Grabplätze zu haben. Gestaltung der Urnengräber Vor der geplanten Wand sollen Urnengräber mit 80 x 40 cm Grösse entstehen. Als Grundbepflanzung soll "Immergrün" gepflanzt werden. Wenn Angehörige das Urnengrab individuell bepflanzen möchten, kann ein Stahlrahmen in der Grösse von 25 x 30 cm versetzt werden. Dieser Rahmen soll angepasst an die Grundbepflanzung ca. 3-5 cm herausragen und wird durch den Gemeindewerkhof versetzt. Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Projekt und den entsprechenden Verpflichtungskredit von 395'000.- Franken gemäss Empfehlung der Friedhofkommission. Dieser wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) sowie gemäss Art. 11 Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg vom zum Referendum ausgeschrieben. Friedhofkonzept: Arbeitsvergaben Für die Umsetzung der Arbeiten im Rahmen des Friedhofkonzeptes liegen dem Gemeinderat zwei Offerten vor. Der Gemeinderat vergibt die Aufträge unter dem Vorbehalt, dass gegen die Projektund Kreditgenehmigung kein Referendum ergriffen wird, wie folgt: Durchführung der Ausschreibung und Realisierung an die Firma PR Landschaftsarchitektur, St. Gallen zum Offertpreis von 46' Franken inkl. MwSt., gemäss Offerte vom Ausführung der Bauingenieurarbeiten (Statik) an das Ing. Büro Ferdy Kaiser, Mauren, zum Offertpreis von 17' Franken inkl. MwSt., gemäss Offerte vom Spielplatz Schule: Projekt- und Kreditgenehmigung Gemäss Rücksprache mit Schulleiter Karl Vogt soll das erarbeitete Spielplatzkonzept umgesetzt werden. Gemäss Kostenvoranschlag der Firma PR Landschaftsarchitektur vom ist mit Kosten von 119'000.- Franken zu rechnen. Im Budget 2015 sind 125'000.- Franken eingeplant. 3

4 Der Gemeinderat genehmigt das Projekt für die Anpassungen beim Spielplatz bei der Schule und den entsprechenden Verpflichtungskredit von 120'000.- Franken. Spielplatz Schule: Arbeitsvergabe Die Fa. PR Landschaftsarchitektur, St. Gallen, offeriert die Arbeiten für die Ausschreibung und die Realisierung des Spielplatzes bei der Schule zum Betrag von 16' Franken. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die Ausschreibung und Realisierung des Spielplatzes bei der Schule Schellenberg zum Betrag von 16' Franken inkl. MwSt. an die Firma PR Landschaftsarchitektur, St. Gallen. Erarbeitung Kostenverteiler Wissleguet: Vergabe der Ingenieurleistungen Die Neueinteilung der Baulandumlegung Wisslegut erlangte im Jahre 2004 mit der Eintragung im Grundbuch Rechtskraft. In diesem Jahr sollen der Deckbelag eingebaut und die Anpassungsarbeiten abgeschlossen werden. Die Baulandumlegung wurde durch das Ing.-Büro Frommelt AG, Vaduz ausgeführt. Die Gemeinde beauftragte das Ing.-Büro Frommelt eine Offerte für die Erarbeitung des Kostenverteilers einzureichen. Nun liegt eine Kostenschätzung vom 9. Februar 2015 in Höhe von 8'750 Franken inkl. MwSt. vor. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die Ingenieurarbeiten zur Erarbeitung des Kostenverteilers Wisslegut an das Ing.-Büro Frommelt gemäss Kostenschätzung vom 9. Februar 2015 zum Betrag von 8'750.- Franken inkl. MwSt. Sanierung Kappeleweg: Projekt- und Kreditgenehmigung In seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Bauingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung Kappeleweg an das Ing.-Büro Seger & Gassner AG, Vaduz vergeben. Für die Sanierung Kappeleweg liegt dem Gemeinderat der technische Bericht sowie der Kostenvoranschlag vom Ing.-Büro Seger & Gassner AG, Vaduz, zur Projekt- und Kreditgenehmigung vor. Gesamtkosten Gemeindeanteil gemäss KV CHF 682'

5 Im Budget 2015 sind 375'000.- Franken vorgesehen. Bisher ist man von einem Gesamtbudget von 495'000.- Franken ausgegangen. Beschlüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat genehmigt das Projekt und den Verpflichtungskredit von 682'000.- Franken. Im Rahmen der Debatte wird angeregt, im nördlichen Bereich der Kapelle, den Naturfels zu belassen, anstatt eine Stützmauer zu bauen, wenn dies möglich ist. Ein Mitglied des Gemeinderates regt zudem an, zu prüfen, ob nicht eine passende Bruchsteinmauer Sinn machen könnte. Der Gemeinderat genehmigt einen budgetbezogenen Nachtragskredit für das Jahr 2015 von 275'000.- Franken. Dieser wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) sowie gemäss Art. 11 Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg vom zum Referendum ausgeschrieben. Vorplatzgestaltung Kapelle St. Georg - Meinungsbildung Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der 1. Etappe des Kappeleweges. In diesem Zusammenhang würde es sich anbieten, über eine Umgebungsgestaltung bei der Kapelle St. Georg nachzudenken. Zur Diskussion steht beispielsweise auch ein Abstellplatz für Fahrzeuge, welcher bei Reinigung, Unterhalt, etc. benötigt wird. Dieser Abstellplatz könnte kombiniert auch als eine Art Ausweichstelle für die ohnehin schmale Strasse genutzt werden. Des Weiteren soll über Themen wie Sitzgelegenheit, Bepflanzung bis hin zu einer Art Parkgestaltung diskutiert werden. Hierzu könnten durch einen Landschaftsarchitekten Studien mit groben Kostenrahmen ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat gelangt im Rahmen der Debatte zum Schluss, dass der Vorplatz bei der Kapelle St. Georg nicht verändert werden soll. Im Frühling soll die Sitzbank wieder aufgestellt werden, weitere Massnahmen werden nicht als notwendig erachtet. Jedoch soll oberhalb der Kapelle ein naturnah gestalteter Abstellplatz (mit Rasensteinen oder ähnlichem) längs des Kappelewegs realisiert werden, der auch als Ausweichstelle nutzbar sein soll. Ein entsprechender Vorschlag wird erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Alpe Dürrwald: Neuanstellung Alphirt In seiner Sitzung vom 11. Februar 2015 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die auf den Alpsommer 2016 frei werdende Stelle des Alphirten öffentlich ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung wurde vom Gemeinderat genehmigt. 5

6 Auf die Ausschreibung der Stelle ist bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am ist eine Bewerbung eingegangen. Anstellung von Ingo Vaschauner, Satteins, als Alphirt ab dem Alpsommer Forstgemeinschaft Gamprin-Ruggell-Schellenberg - Ersatzanschaffung Säge- Spaltautomat Die Weichen für eine effiziente Brennholzaufbearbeitung wurden 2009 mit der Anschaffung des Spaltautomaten Hakki Pilke OH richtig gesetzt. Nebst der Verarbeitung von trockenem Brennholz beim Werkhof wurde in den letzten Jahren der Arbeitseinsatz des Spaltautomaten sukzessiv auch für das frische Brennholz im Wald erweitert. Hier zeigt es sich nun, dass die Forstgemeinschaft mit diesem kleinen Maschinentyp an die Grenzen kommt. Damit der eingespielte Arbeitsablauf für die Brennholzaufbearbeitung im Werkhof wie im Wald auch in Zukunft reibungslos durchgeführt werden kann, wurde im Budget 2015 ein neuer Spaltautomat Hakki Pilke 38 ZE aufgenommen. Direktvergabe für die Lieferung vom Säge-Spaltautomat Hakki Pilke 38 ZE (Neugerät) und Stammauflage Hakki Feed 422 (Vorführgerät) zum Preis von 23' Franken (inkl. MwSt.) an die Firma Sentitechnik Anstalt, Bahnweg 32, 9486 Schaanwald. Die Investition wird gemäss speziellem Schlüssel wie folgt verteilt: Gamprin: 66 % CHF (Brennholzverarbeitung Werkhof und Frischholz im Wald) Ruggell: 17 % CHF 3' (Verarbeitung von Frischholz im Wald) Schellenberg: 17 % CHF 3' (Verarbeitung von Frischholz im Wald) Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag. Varia - Bauwesen Buswartekabine Haltestelle Klenn Gemeinderat Dietmar Lampert fragt an, wie der Stand der Dinge in Sachen Bau Buswartekabine bei der Bushaltestelle Klenn sei. Bauführer Martin Kaiser informiert den Gemeinderat, dass er zwischenzeitlich mit den betroffenen Grundeigentümern Kontakt aufgenommen habe und noch auf die definitive Zusage warte. Sobald die Bodenauslösung durch die Gemeinde durchgeführt sei, nehme das Amt für Bau und Infrastruktur das Projekt in das Budget auf. 6

7 Familien und Ahnenforschung Vorsteher Norman Wohlwend informiert den Gemeinderat darüber, dass sich mit vom 23. Februar 2015 Karin Wohlwend, Kesse 12, Schellenberg, für die Leitung des Projektes Familien- und Ahnenforschung beworben hat. Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis. Festlegen der Vereinsbeiträge für das Jahr 2015 Der Gemeinderat genehmigt die Vereinsbeiträge für das Jahr 2015 gemäss folgender Liste: Verein EHC Vaduz-Schellenberg CHF Feuerwehr CHF Kirchenchor CHF Musikverein Cäcilia CHF Pfadfinderschaft St. Georg CHF A bis Z Verein CHF Elternvereinigung CHF Frauengruppe CHF Funkenzunft CHF HC Hockeyclub CHF Imkerverein CHF Jugendgruppe Matrix CHF Samariterverein CHF Volkstanzgruppe CHF Zivilschutzgruppe CHF Anpassung der Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg Der Landtag hat mit Gesetz vom 19. September 2012, LGBl Nr. 356, verschiedene Anpassungen im Gemeindegesetz beschlossen. Zudem wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) das Pensionsversicherungsgesetz vom 20. Dezember 1988 aufgehoben und die relevanten Bestimmungen in das Besoldungsgesetz (Gesetz vom 6. September 2013 über die Abänderung des Besoldungsgesetzes, LGBl Nr. 330) übernommen. Einzelne Festlegungen dieser beiden Gesetzesrevisionen tangieren die Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg und sind im Nachvollzug anzupassen. Nachstehend aufgeführte Artikel der Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg vom 17. September 1997 sind abzuändern: 7

8 Art. 14 Gemeindeordnung abgeändert durch LGBl Nr. 356 Gesetz vom 19. September 2012 über die Abänderung des Gemeindegesetzes Art. 16 Abs. 1 Gemeindeordnung abgeändert durch LGBl Nr. 330 Gesetz vom 6. September 2013 über die Abänderung des Besoldungsgesetzes Art. 16 Abs. 2 Gemeindeordnung abgeändert durch LGBl Nr. 330 Gesetz vom 6. September 2013 über die Abänderung des Besoldungsgesetzes Art. 16 Abs. 3 Gemeindeordnung abgeändert durch LGBl Nr. 330 Gesetz vom 6. September 2013 über die Abänderung des Besoldungsgesetzes Der Gemeinderat nimmt die Anpassung der Gemeindeordnung basierend auf den Gesetzesanpassungen zur Kenntnis. Anpassung vom Kundmachungsreglement Die Gemeinden haben sich mit der Veröffentlichung von Ausschreibungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge) auseinandergesetzt. Ausgangspunkt für diese Abklärungen waren die Regelungen im ÖAWG sowie im Kundmachungsgesetz bzw. die Einführung des elektronischen Amtsblattes (Amtsblatt, auf Landesebene. Es handelt sich dabei ausschliesslich um die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Bekanntmachung über vergebene Aufträge. Wenn weitere Inhalte im Amtsblatt kundgemacht werden sollen, muss dies vorab mit dem Ministerium abgestimmt und das Kundmachungsreglement entsprechend angepasst werden. Es ist zu betonen, dass es sich bei der Kundmachung im Amtsblatt um eine rechtsverbindliche Kundmachung handelt (nicht um eine Veröffentlichung - siehe Art. 11, Abs. 2, Gemeindegesetz). Die Gemeinden sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass diese Kundmachungen mit den Kundmachungen auf der Behördenwebseite übereinstimmen. Der Gemeinderat genehmigt das Kundmachungsreglement gemäss Vorschlag vom auf den 1. April Der Gemeinderat bevollmächtigt Martin Kaiser, Bauverwaltung und Karin Hassler, Gemeindesekretariat die amtlichen Kundmachungen im Amtsblatt des Landes zu publizieren. 8

9 Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV Der eingangs erwähnte Vernehmlassungsbericht wird von der Regierung wie folgt zusammengefasst: "Zur Beurteilung der finanziellen Entwicklung der AHV wurde ein versicherungstechnisches Gutachten erstellt. Dieses kommt zum Schluss, dass mit der geltenden Gesetzeslage die Finanzierung der liechtensteinischen AHV langfristig nicht gesichert ist. In der Revision 2011 wurde vom Landtag der Staatsbeitrag nur bis und mit 2017 gesprochen. Ab 2018 ist kein Beitrag des Staates mehr vorgesehen. Die Rentenausgaben der AHV sind heute schon nicht mehr durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gedeckt. Durch den Verzicht auf den Staatsbeitrag müsste die Lücke in der Finanzierung durch Kapitalerträge des AHV-Fonds und nötigen-falls auch durch das Fondskapital ausgeglichen werden. Dadurch würde der Fonds stetig verringert und durch den Abbau der Substanz würden auch die Kapitalerträge geringer ausfallen. Die Finanzierung der AHV würde in eine Abwärtsspirale geraten, an dessen Ende der Verlust des Fondsvermögens von heu-te 2.7 Milliarden Franken stünde. Die Regierung hat daher verschiedenste Massnahmen zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der AHV auf ihre Wirkung über den Zeitraum der kommenden 20 Jahre geprüft und Kombinationen davon als mögliche Massnahmenbündel definiert. Die Wirkung dieser Bündel wurde untersucht und die Regierung schlägt mit diesem Vernehmlassungsbericht vor, dass folgende Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV umgesetzt werden sollen: - Festlegung des Staatsbeitrags auf 20 Mio. Franken mit Anpassung an die laufende Teuerung - Anhebung der Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 0.15 Prozentpunkte auf insgesamt 8.1% - Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf 65 Jahre für Jahrgänge 1958 und jünger - Einführung einer Beitragspflicht auf Erwerbseinkommen, welche im Rentenalter erzielt werden - Umlegen des Weihnachtsgelds auf die 12 Monatsrenten und Aussetzen der Teuerungsanpassung, bis das Weihnachtsgeld kompensiert ist Durch diese Massnahmen kann erreicht werden, dass gemäss dem verwendeten Berechnungsmodell der AHV-Fonds von heute über 10 Jahresausgaben in rund 20 Jahren immer noch bei rund acht Jahresausgaben gehalten werden kann. Auch am Ende der Betrachtungsperiode (Ende 2032) ist nur ein Teil der Kapitalmarktrenditen konsumiert, die Substanz des Fonds und ein grosser Teil der erwirtschafteten Renditen sollte gemäss den Berechnungen noch vorhanden sein. Zudem soll ein Interventionsmechanismus eingeführt werden: Die Regierung wird verpflichtet, alle fünf Jahre ein versicherungstechnisches Gutachten mit einem Zeithorizont von 20 Jahren einzuholen. Fallen die Reserven der AHV am Ende der 9

10 Betrachtungsperiode gemäss diesen Berechnungen unter fünf Jahresausgaben, so ist sie verpflichtet, dem Landtag ein Massnahmenpaket vorzulegen. Die Regierung ist der Ansicht, dass ohne weitere Verzögerung gehandelt werden sollte, damit die zur Verfügung stehende Zeit genutzt wird. Zeitnah ergriffene Massnahmen können über Jahrzehnte ihre Wirkung entfalten. Ein untätiges Zuwarten hätte zur Folge, dass in Zukunft wesentlich weitreichendere Massnahmen ergriffen werden müssten, um denselben Effekt zu erzielen. Parallel zu dieser Vernehmlassung über Massnahmen im Bereich der AHV führt die Regierung auch eine Vernehmlassung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge durch, um Veränderungen an der ersten und zweiten Säule zu koordinieren." Stellungnahme Gemeinde Schellenberg Das vorgeschlagene Massnahmenpaket der Regierung zur langfristigen Sicherung des wichtigsten Sozialwerkes wird aus Sicht der Gemeinde als gut durchdachter Vorschlag bewertet. Vor allem werden die Massnahmen sehr diversifiziert und zu einem frühen Zeitpunkt ergriffen und können damit ihre Wirkung über Jahrzehnte entfalten. Ein untätiges Zuwarten hätte zur Folge, dass in Zukunft wesentlich weitreichendere Massnahmen ergriffen werden müssten, um denselben Effekt zur nachhaltigen Finanzierung der AHV zu erzielen. Die Lasten werden auf die Schultern aller Parteien gleichmässig verteilt, so dass jeder einen Beitrag leistet. Mit dem Massnahmenpaket der Regierung kann eine langfristige Planung für die AHV in Angriff genommen werden. Zusätzlich kann mit diesen Massnahmen ein ähnliches Debakel wie bei der staatlichen Pensionsversicherung vermieden werden. Denn der Staat wird es sich zukünftig schlichtweg nicht leisten können, einen jährlichen Beitrag von bis zu 60 Mio. Franken in die AHV einzuschiessen. Die Fixierung auf 20 Mio. Franken Staatsbeitrag pro Jahr (angepasst an die Teuerung) wird als vertretbar erachtet und auch die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für die Jahrgänge 1958 und jünger wird aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung ebenfalls befürwortend zur Kenntnis genommen. Die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden je 0.15% auf gesamthaft 8.1% angehoben. Im Vergleich dazu werden in der Schweiz für die AHV bereits heute Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 8.4% eingezogen. Für die Gemeinde Schellenberg steigen die Lohnnebenkosten durch die 0.15%-ige Beitragserhöhung jährlich um rund 2'500.- Franken. Für die Angestellten erhöhen sich die Lohnabzüge in Summe ebenfalls um den gleichen Betrag. Im Gegensatz dazu werden die Pensionisten erst im Laufe der Zeit einen Beitrag leisten müssen. Gemäss Vorschlag der Regierung wird die 13. AHV-Rente nicht gestrichen, sondern auf 12 Renten pro Jahr aufgeteilt. Die Teuerungsanpassung auf die AHV-Renten wird in den Folgejahren solange ausgesetzt, bis das Weihnachtsgeld kompensiert ist. Die Pensionisten tragen damit einen um viele Jahre verzögerten Anteil zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der AHV bei. Bis der Kaufkraftverlust durch die Nichtanpassung der Teuerung voll zum Tragen kommt, wird die Mehrheit der Rentner eine bessere Absicherung über die 2. und allenfalls 3. Säule haben. Gesamthaft erachtet die Gemeinde Schellenberg das vorgeschlagene Massnahmenpaket der Regierung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung 10

11 der AHV als wegweisend und zukunftsgerichtet. Der Staat steht in der Verantwortung, seine Sozialwerke zu sichern und mit allen Mitteln zu schützen. Antrag an den Gemeinderat Genehmigung der Stellungnahme und Weiterleitung an die Regierung. Anregung 1 Ein Mitglied des Gemeinderates regt im Rahmen der Debatte an, dass der Regierung mitgeteilt werden soll, für erwerbstätige AHV-Rentner, die neu AHV-beitragspflichtig sein sollen, einen Freibetrag von 5'000.- Franken zu prüfen. Dies würde bedeuten, dass Personen, die im Rentenalter noch einer kleinen Beschäftigung nachgehen und damit ein Einkommen von bis zu 5'000.- Franken erzielen, nicht AHV-pflichtig wären. Anregung 2 Ein anderes Mitglied des Gemeinderates bringt im Rahmen der Debatte folgenden Vorschlag ein: Die Regierung möge prüfen, den geplanten Staatsbeitrag von 20 Mio. Franken an die AHV ganz abzuschaffen. Aufgrund dieser Abschaffung müssten die Renten für alle Rentenbezüger entsprechend gekürzt werden, wobei im Rahmen eines Umlageverfahrens die in Liechtenstein wohnhaften Rentenbezüger einen finanziellen Ausgleich für diese Kürzung (entkoppelt von der AHV) erhalten könnten. Einzelne Mitglieder des Gemeinderates erachten es als unfair, dass mit diesem Vorschlag der Hebel bei den Rentenbezügern angesetzt und zugleich eine Ungleichbehandlung eingeführt würde. Im Rahmen der Debatte wird Anregung 2 sehr kontrovers diskutiert, so dass der Vorsitzende den Vorschlag macht, über die Aufnahme der Anregung 2 in die Stellungnahme an die Regierung separat abzustimmen. Abstimmung: 4 Ja (3 FBP, 1 VU), 4 Nein (1 FBP, 1 FL, 2 VU). Stichentscheid Vorsteher: Ja. Die im Antrag formulierte Stellungnahme wird mit den Anregungen 1 und 2 an die Regierung weitergeleitet. Temporäre Beschäftigung von Tanja Krässig Der Lehrvertrag von Tanja Krässig läuft am aus. Für die Suche nach einer neuen Stelle ist es noch zu früh, da die Firmen jetzt Personal auf Anfang Juni 2015 suchen. Tanja Krässig hat sich in ihrer Lehrzeit zu einer vollwertigen Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung entwickelt. Sie ist sehr gut mit den Abläufen in der Gemeindeverwaltung vertraut und auch im Team vollständig integriert. Mit der Einführung der Elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) auf die ELO Software stehen in der Gemeindeverwaltung zahlreiche Arbeiten an, die nicht neben dem regulären Tagesgeschäft bewältigt werden können. 11

12 Der Gemeinderat beschliesst, Tanja Krässig, nach Ablauf ihrer Lehrzeit am , für rund vier Monate weiter zu beschäftigen. Varia Abgabe von Unterlagen Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten folgende Unterlagen: - Jahresbericht 2014 Gesangsverein - Jahresbericht 2014 Hockeyclub Schellenberg - Jahresbericht 2014 Volkstanzgruppe - Jahresbericht 2104 der Pfadfinder St. Georg - Jahresbericht 2014 der Kommission für Sport- und Freizeit Der Gemeinderat bedankt sich für diese Unterlagen und dankt den Vereinen und Kommissionen für ihren tollen Einsatz in der Gemeinde Schellenberg. Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher 12

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