Große Anfrage. der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks, Anja Hajduk, Jens Kerstan, Olaf Duge, Dr. Eva Gümbel (GAL) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks, Anja Hajduk, Jens Kerstan, Olaf Duge, Dr. Eva Gümbel (GAL) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Investitions- und Förderbank die Lösung für Probleme, die wir nicht haben? Der Senat plant die Umwandlung der Wohnungsbaukreditanstalt in eine Investitions- und Förderbank. Bisher ist es dem Senat nicht gelungen, sich über die konkrete Ausgestaltung der Investitions- und Förderbank zu einigen, noch darzustellen, welche Vorteile diese neue Bank für die Innovations- und Wirtschaftsförderung überhaupt mit sich bringen soll. Die Handelskammer nennt die Investitionsbank eine gute Lösung für ein Problem, das es in Hamburg nicht gebe. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aktueller Verfahrensstand 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Umwandlung der Wohnungsbaukreditanstalt zu einer Investitions- und Förderbank? Die Errichtung der Bank wird zurzeit im Rahmen eines behördenübergreifenden Projektes vorbereitet. Aktuell werden die durch das Projekt erarbeiteten Vorschläge unter anderem hinsichtlich des Geschäftsmodells, des Leistungsspektrums und des Gesetzentwurfes der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) in den Projektgremien beraten. Nach abschließender Entscheidung durch die Lenkungsgruppe wird der Senat befasst werden. 2. Wann soll die Investitions- und Förderbank ihre Arbeit aufnehmen? Die IFB soll schnellstmöglich nach Beschluss der Bürgerschaft und Abschluss der dann notwendigen Umsetzungsvorbereitungen (zum Beispiel Personalrekrutierung, Schaffung IT-Infrastruktur, neuer Marktauftritt) ihre Arbeit aufnehmen. 3. Bis wann will der Senat der Bürgerschaft endlich eine fertige Drucksache vorlegen? Die Drucksache wird aktuell erarbeitet und nach abschließenden Entscheidungen durch die Projektgremien und den Senat der Bürgerschaft im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens übermittelt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Ausgangssituation 4. Wie bewerten der Senat oder die zuständige Behörde die Ist-Situation des Förder- und Finanzierungsgeschehens in Hamburg?

2 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Bezüglich der Wohnraumförderung bewertet die zuständige Behörde das gegenwärtige Förder- und Beratungsgeschehen bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt als gut. Die Ist-Situation des Fördergeschehens im Bereich der angebotenen Energie- und Klimaschutzprogramme wird von der zuständigen Behörde als positiv eingestuft. Seitens der zuständigen Behörde wird die finanzielle Wirtschaftsförderung mit der BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH, der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbh, der Innovationsstiftung Hamburg und mit den in den Behörden aufgelegten Wirtschaftsförderungsprogrammen und -projekten als vielfältig beurteilt. Hamburg wird zudem als gut funktionierender Finanzplatz mit einer in der Regel ausreichenden Liquiditätsversorgung eingestuft. Im Bereich der Mikrokredite (bis Euro) und selbst bei Krediten bis zu 2 Millionen Euro können Finanzierungen für Unternehmen jedoch aufgrund der relativ hohen Transaktionskosten der Banken schwerer zu bekommen oder relativ teuer sein (Kontokorrent). In Hinblick auf die weiterhin unsichere Situation an den Finanzmärkten und den als Basel III bekannten Regelungen ist zudem eine Anspannung der Finanzierungssituation in den kommenden Jahren nicht auszuschließen. 5. Welchen Rang hat Hamburg im Vergleich mit anderen Bundesländern und anderen deutschen Großstädten bei a) Existenzgründungen, In den vergangenen fünf Jahren hat Hamburg im Vergleich mit den anderen Ländern gemessen an den nominellen Existenzgründungen folgende Ränge eingenommen: Existenzgründungen Hamburg Quelle: Eigene Berechnung, Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Für das Jahr 2011 waren keine Daten verfügbar. Die Daten zu den Existenzgründungen in den Ländern stammen vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn. Die Methodik des IfM ist allerdings nur als eine Näherung der Existenzgründungen aus der amtlichen Gewerbestatistik anzusehen, da diese die Gewerbeanmeldungen von rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften und BGB-Gesellschaften für Bauprojekte sowie Scheinselbstständige mit berücksichtigt. Gründungen zum Beispiel in den freien Berufen werden hingegen nicht erfasst. Vergleiche IfM Bonn, Berechnungen zum Existenzgründungsgeschehen (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes). Auf Ebene der Großstädte liegen der zuständigen Behörde keine Daten zu den Existenzgründungen vor. b) Patentanmeldungen, In den vergangenen fünf Jahren hat Hamburg im Vergleich mit den anderen Bundesländern bei den Patentanmeldungen folgende Ränge eingenommen: Patentanmeldungen Hamburg Quelle: Eigene Berechnung, Deutsches Patent- und Markenamt. Auf Ebene der Großstädte liegen der zuständigen Behörde keine Daten zu den Patentanmeldungen vor. c) Fördermitteln im Verhältnis zur Einwohnerzahl und Diese Daten werden von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Daher hat die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen an die übrigen Länder gerichtet und Daten zu Fördermitteln definiert als Zuschüsse erfragt. Da nur wenige Länder geantwortet haben, ist die sich daraus ergebene Datengrundlage nur sehr unvollständig und daher für einen Vergleich zwischen den Ländern unzureichend. Das vor diesem Hin- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 tergrund dargestellte Ranking stützt sich auf Daten des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands sowie des Statischen Bundesamtes. Es basiert auf den Zuschüssen, die von Förderbanken in den Jahren 2008, 2009 und 2010 ausgereicht wurden, im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Auf der Grundlage dieser Daten hat Hamburg in den vergangenen Jahren im Vergleich mit den anderen Ländern bei den Fördermitteln im Verhältnis zur Einwohnerzahl folgende Ränge eingenommen: Fördermittel im Verhältnis zur Einwohnerzahl Hamburg Quelle: Eigene Berechnung, Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands, Statistisches Bundesamt. Für die Jahre 2007 und 2011 waren keine Daten verfügbar. Auf Ebene der Großstädte liegen der zuständigen Behörde keine Daten zu den Fördermitteln im Verhältnis zur Einwohnerzahl vor. d) der Kreditintensität in den vergangenen fünf Jahren eingenommen? Der zuständigen Behörde liegen keine Daten zur Messung der Kreditintensität auf Ebene der Länder vor, die eine regionale Abgrenzung nach Unternehmenskunden ermöglicht hätte. Somit ist eine Aussage zur Kreditversorgung zum Beispiel der Hamburgischen Wirtschaft nicht möglich. Die Deutsche Bundesbank weist in ihren Regionalstatistiken lediglich die Kreditbestände der in den Ländern ansässigen Kreditinstitute und Niederlassungen von Kreditinstituten unabhängig vom Sitz der Unternehmenskunden aus. Die Erhebung nach Kreditinstituten und Niederlassungen ermöglicht aufgrund der überregionalen Unternehmenskundschaft sowie der Berücksichtigung von Direktbanken keine regionale Zuordnung der Kredite an Unternehmen. Die regionalstatistischen Ergebnisse sind daher nicht identisch mit den Krediten an Unternehmen in den betreffenden Ländern. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen an die übrigen Länder gerichtet und Daten zur Kreditintensität definiert als Kreditvergabe zu Bruttoinlandprodukt angefragt. Die aktuell vorliegende Datengrundlage ist allerdings für einen Vergleich zwischen den Ländern unzureichend, da unter anderem Rückläufe noch ausstehen. 6. Welche anderen Bundesländer haben ähnliche Investitions- und Förderbanken, wie sie für Hamburg geplant ist? Alle anderen Länder haben sogenannte Landesförderinstitute, die die Ausschöpfung des gesamten Förderspektrums der Verständigung II ermöglichen. Diese Verständigung mit der EU-Kommission über die Ausrichtung rechtlich selbständiger Förderinstitute in Deutschland vom 1. März 2002 sieht vor, dass die staatlichen Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung und andere staatliche Haftungsgarantien (Refinanzierungsgarantie) für die deutschen Förderinstitute dauerhaft und uneingeschränkt bestehen bleiben können, wenn die daraus resultierenden beihilferechtlich relevanten Vorteile in konkret bestimmten Aufgabenbereichen eingesetzt werden und die Förderinstitute ihre Tätigkeit wettbewerbsneutral ausüben. 7. Was sind ihre jeweiligen Ziele und Aufgaben? Förderbanken sind als Instrumente staatlichen Handelns den gesellschaftspolitischen Zielen ihrer öffentlichen Träger verpflichtet. Im Wesentlichen erstreckt sich das Förderspektrum der Förderbanken im Rahmen der Verständigung II auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Agrar- und Infrastrukturförderung, der Förderung von Wohnraum und Stadtentwicklung, Innovationen sowie Umwelt- und Klimaschutz. 3

4 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die individuellen Ziele und Aufgaben der einzelnen Förderbanken können in der Schwerpunktsetzung aber vielfältig sein und werden zum Teil sehr umfangreich dargestellt. Daher wird vertiefend auf die Veröffentlichungen der einzelnen Institute auf deren Internetauftritten verwiesen: L-Bank BW LfA Förderbank Bayern BY BayernLabo BY Investitionsbank Berlin BE Investitionsbank des Landes Brandenburg BB Bremer Aufbau-Bank GmbH HB Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen HE Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern MV NBank NI NRW.Bank NW Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz RP Saarländische Investitionskreditbank SL Sächsische Aufbaubank Förderbank SN Investitionsbank Sachsen- Anhalt ST Investitionsbank Schleswig- Holstein SH Thüringer Aufbaubank TH 8. Wie sind diese strukturiert? Der Senat versteht die Frage dahingehend, dass unter der Strukturierung der Förderinstitute deren innere Verfasstheit zu verstehen ist. Zur inneren Verfasstheit der Institute wird auf deren jeweiligen Internetauftritt verwiesen, siehe Antwort zu Mit wie viel Eigenkapital sind sie ausgestattet? Die Landesförderinstitute verfügten zum 31. Dezember 2010 über folgendes bilanzielles Eigenkapital: Bilanzielles Eigenkapital in TEUR ( ) L-Bank BW LfA Förderbank Bayern BY BayernLabo * BY - Investitionsbank Berlin BE Investitionsbank des Landes Brandenburg BB Bremer Aufbau-Bank GmbH HB Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen* HE - Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern* MV - NRW.Bank NW Investitionsbank Sachsen- Anhalt ST Investitionsbank Schleswig- Holstein SH Thüringer Aufbaubank TH

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Bilanzielles Eigenkapital in TEUR ( ) Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz RP Saarländische Investitionskreditbank SL Sächsische Aufbaubank Förderbank SN Quelle: Geschäftsberichte (2010) der Landesförderinstitute. * Diese Landesförderinstitute sind rechtlich unselbstständige Teile der jeweiligen Landesbanken und weisen in Ihren Geschäftsberichten kein bilanzielles Eigenkapital aus. 10. Wie hoch sind die jährlichen Zuschüsse, die sie aus dem Landeshaushalt erhalten? Diese Daten werden von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Daher hat die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen an die übrigen Länder gerichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage auf Basis der vorliegenden Zulieferungen der Länder wie folgt: Baden-Württemberg: Keine Berlin: Keine Brandenburg: Die Investitionsbank Berlin (IBB) erhält keine Zuschüsse aus dem Landeshaushalt. Bremen: Keine Niedersachsen: Sofern hierunter Zuschüsse verstanden werden, mit denen der Betrieb der NBank aufrechterhalten wird, mithin unter anderem Sach- und Personalkosten, die in Niedersachsen über Trägerleistungen derjenigen Ressorts abgedeckt werden, die Förderaufgaben auf die NBank übertragen haben, betragen die Trägerleistungen seit 2008 durchschnittlich jährlich 9,37 Millionen Euro. Unberücksichtigt bleiben hier die Strukturfondsmittel seitens der EU. Nordrhein-Westfalen: Die NRW.Bank ist als haushaltsunabhängige Förderbank konzipiert. Das heißt sie erwirtschaftet ihren eigenen Aufwand und subventioniert mit den selbst erwirtschafteten Mitteln Förderprogramme. Sie erhält daher keine globalen Zuschüsse aus dem Landeshaushalt. Es werden jedoch über die Bank Zuschussprogramme abgewickelt. Saarland: Ein zentraler Titel im Landeshaushalt, über den direkte Zuschüsse an das saarländische Förderinstitut gewährt werden, existiert nicht. Das Land vergütet vielmehr programmbezogen bestimmte insbesondere geschäftsbesorgerische Leistungen des saarländischen Förderinstitutes auf Vertragsbasis. Aufgrund der Besonderheiten in der Gesellschafterstruktur des saarländischen Förderinstitutes verfügt dieses nicht über die üblichen Sicherungsinstrumente wie Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Stattdessen hat das Land bestimmte Gewährleistungen (Bürgschaften und Garantien) übernommen, welche sich aber nicht in Ausgaben beziehungsweise als Zuschüsse niederschlagen. Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank Förderbank erhält keine Zuschüsse aus dem Landeshaushalt; vielmehr werden in den Auftragsvereinbarungen Vergütungen geregelt, die die SAB für die Erbringung konkreter Dienstleistungen vom Freistaat Sachsen erhält. Sachsen-Anhalt: Keine Schleswig-Holstein: Der Investitionsbank Schleswig-Holstein werden keine Zuschüsse aus dem Landeshaushalt gewährt. Für die Abwicklung vom Land übertragener Programme erhält sie kostendeckende Pauschalen. 5

6 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 11. Wie viel Personal beschäftigen diese Banken? Die Landesförderinstitute beschäftigten im Jahr 2010 folgende Anzahl von Mitarbeitern: Mitarbeiter (2010) L-Bank BW LfA Förderbank Bayern BY 311 BayernLabo BY 212 Investitionsbank Berlin BE 670 Investitionsbank des Landes Brandenburg BB 508 Bremer Aufbau-Bank GmbH HB 59 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen HE 400 Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern MV 252 NBank NI 414 NRW.Bank NW Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz RP 192 Saarländische Investitionskreditbank SL 66 Sächsische Aufbaubank Förderbank SN 947 Investitionsbank Sachsen- Anhalt ST 358 Investitionsbank Schleswig- Holstein SH 486 Thüringer Aufbaubank TH 349 Quelle: Geschäftsberichte (2010) der Landesförderinstitute. 12. Wie sieht deren Leistungsbilanz aus? Förderbanken weisen keine Leistungsbilanz aus. Bezüglich der jeweiligen Darstellung des Unternehmenserfolges wird auf die Veröffentlichungen der Institute verwiesen, siehe Antwort zu Wie lange dauern die jeweiligen Verfahren? Diese Daten werden von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Daher hat die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen an die übrigen Länder gerichtet und die Dauer der Verfahren definiert als Zeitraum von Antragstellung bis Bewilligung abgefragt: Danach werden die abgefragten Daten in den übrigen Ländern nicht erfasst und konnten überwiegend in der Kürze der Zeit nicht erhoben werden. Schleswig-Holstein hat diesbezüglich darauf verwiesen, dass die Bearbeitungszeiten im Rahmen banküblicher Bearbeitungszeiten liegen. Bremen hat produktabhängige Bearbeitungszeiten von zwei bis 20 Bankarbeitstagen angegeben. Niedersachsen verweist darauf, dass zu den Bearbeitungszeiten keine entsprechenden Erhebungen erarbeitet werden und die Bearbeitungszeit in höchstem Maße von den einzelnen Programmgestaltungen abhängig ist. Überwiegend ist darauf hingewiesen worden, dass eine Darstellung der durchschnittlichen Dauer der jeweiligen Verfahren nicht möglich sei, da diese von verschiedenen Kriterien abhängig sei, unter anderem vom Förderprogramm, der Art der Finanzierung oder dem Antragsverfahren (zum Beispiel: direkt oder über die Hausbank). Entstehungsprozess 14. Wer ist Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Errichtung der Investitions- und Förderbank? 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie ist die Arbeitsgruppe intern strukturiert? Die Errichtung der IFB wird im Rahmen eines behördenübergreifenden Projektes durchgeführt. Das Projekt besitzt gemäß Einsetzungsverfügung folgende Struktur: Die ordentlichen Mitglieder der einzelnen Gremien setzen sich wie folgt zusammen: Lenkungsgruppe: Präsides der Finanzbehörde (FB) (Vorsitz), der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und Chef der Senatskanzlei, Kernteam: Leitung des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement der FB (Vorsitz), Senatsdirektor der BSU, Leitung des Amtes für Wohnungswesen, Stadterneuerung und Bodenordnung oder des Amtes für Natur und Ressourcenschutz der BSU, Leitung des Amtes für Wirtschaftsförderung, Außenwirtschaft, Agrarwirtschaft und Leitung des Amtes für Innovations- und Strukturpolitik, Mittelstand und Hafen der BWVI sowie Vorstand der WK, Projektteam: Projektleitung Finanzbehörde und Projektleitung WK, jeweils Projektverantwortliche(r) der Behörden sowie die Leitungen der Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften: Die vier Arbeitsgemeinschaften setzen sich aus der jeweiligen Leitung sowie den fachlich und themenspezifisch benötigten Mitarbeitern der Behörden und der WK zusammen. Für Vertiefungsthemen können Unter-AGs/ Sonder-AGs gebildet werden. Ja. 16. Wurde im Rahmen der Planungen der Investitions- und Förderbank externe Beratung in Anspruch genommen? 17. Wenn ja, wer war beratend tätig, in welcher Form und zu welchen Preisen? Die FB hat die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (FBD), Hamburg, im Zuge der Gründung der IFB mit einer anlass- und einzelfallbezogenen Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Gestaltung des Zusammenwirkens zwischen IFB und der Innovationsstiftung Hamburg betraut. Insgesamt sind der FB aktuell daraus Kosten in Höhe von Euro zuzüglich Umsatzsteuer entstanden. Die Kanzlei ZENK Rechtsanwälte hat zudem im Auftrag der BWVI eine gutachterliche Stellungnahme zu Fragen des Zusammenwirkens der Innovationsstiftung Hamburg mit einer Investitions- und Förderbank erstellt. Die Kosten betrugen hierfür Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die WK hat bezüglich des geplanten Umbaus zur IFB Leistungen der Horn & Company Financial Services GmbH, evers & jung GmbH und der Kanzlei Art-Lawyer für Strategieberatung, Analysetätigkeiten und markenrechtliche Fragestellungen im Gesamtwert Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Anspruch genommen. 7

8 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Welche Rolle spielt Dr. Bernd Lüthje bei der Ausgestaltung der geplanten Investitions- und Förderbank? 19. Wer hat ihn in die Arbeitsgruppe zur Errichtung der Investitions- und Förderbank berufen? 20. Ist seine Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe ehrenamtlich? Herr Dr. Lüthje ist kein Mitglied eines der in der Antwort zu 14. und 15. genannten Gremien. Er berät anlassbezogen die innerhalb der FB für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unentgeltlich im Zusammenhang mit der Gründung der IFB. Er ist durch die Finanzbehörde mit Verpflichtungserklärung (Unterzeichnung am 7. Juli 2011/8. Juli 2011) als ehrenamtlicher Berater der FB berufen worden. 21. Sind mögliche Interessenskollisionen geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde hat das Vorliegen von Interessenkollisionen eingehend geprüft. In diesem Zusammenhang hat Herr Dr. Lüthje sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender der IKOR Management- und Systemberatung GmbH aufgrund möglicher in Zukunft nicht ausgeschlossener Überschneidungen mit dem Projekt (Implementierung von SAP-Banking-Prozessen) vor Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung aufgegeben. Weitere Interessenkollisionen waren und sind nicht ersichtlich. 22. Gibt es weitere ehrenamtliche Mitglieder in dieser Arbeitsgruppe? 23. Welchen Rechten und Pflichten unterliegen ehrenamtliche Mitglieder dieser Arbeitsgruppe? Es gibt keine ehrenamtlichen Mitglieder. Im Übrigen: entfällt. 24. In welcher Form wurden die bestehenden Institutionen der Wirtschaftsund Innovationsförderung, Banken, Verbände und Kammern in den Entstehungsprozess der Investitions- und Förderbank eingebunden? Mit Vertretern der Wirtschafts- und Innovationsförderung, der Wohnungswirtschaft, Hamburger Banken, Verbänden, Kammern und der Bundesbank wurden Gespräche auf Spitzenebene geführt. Zudem erfolgt auf Arbeitsebene eine Dialogreihe mit Kammervertretern und Förderberatern der Hamburger Banken. 25. Wie haben sich diese Akteure zu den Plänen des Senat oder der zuständigen Behörde geäußert? Zu den Äußerungen Dritter nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung. Außerdem wurden die Gespräche zwischen den Beteiligten auf vertraulicher Basis geführt. Ziele und konkrete Ausgestaltung 26. Welche Ziele verfolgen der Senat oder die zuständige Behörde mit der geplanten Umwandlung der Wohnungsbaukreditanstalt in eine Investitions- und Förderbank? Welche möglichen Vorteile und Nutzen verbinden der Senat oder die zuständige Behörde mit einer Investitions- und Förderbank gegenüber den bestehenden Strukturen? Mit dem Umbau der bestehenden WK zur IFB wird ein Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm des Senats umgesetzt. In diesem Zusammenhang soll die bestehende Wohnungsbauförderung mit der Wirtschaftsförderung und der Förderung des Umwelt- und des Klimaschutzes unter einem Dach zusammengeführt werden. Die gegebenen dezentralen Strukturen sollen von einer zentralen Beratung und Vermarktung aus einer Hand abgelöst, potenziellen Förderkunden soll der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln durch den Abbau von Informationsbarrieren erleichtert (One-Stop-Shop) und der Wirtschafts- und Finanzstandort Hamburg soll in seiner Attraktivität gestärkt werden.

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Das Leistungsspektrum soll im Rahmen der stufenweisen Fortentwicklung der IFB neben den zu überführenden Fördermaßnahmen um weitere Förderaktivitäten erweitert werden, um sowohl eine qualitative wie auch quantitative Verbesserung der Förderung zu erreichen. Insbesondere die Finanzierungssituation für kleine und junge Unternehmen steht im Fokus, unter anderem aufgrund der steigenden Eigenkapitalanforderungen durch BASEL III und der sich hieraus möglicherweise ergebenden Restriktionen bei der Kreditvergabe. Zudem sollen programmebezogene Fördermittel (zum Beispiel der KfW) in stärkerem Maße als bisher nach Hamburg geleitet werden und Hamburger Unternehmen im Rahmen ihrer Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen im weiteren Ausbau der IFB verstärkt Darlehen als Mittel der Förderung eingesetzt werden (substitutiv oder komplementär zu Zuschüssen), um den Haushalt mittelfristig zu entlasten. 27. Welches Geschäftsmodell sieht der Senat für die geplante Investitionsund Förderbank vor? Planen der Senat oder die zuständige Behörde eine überwiegende Haushaltsfinanzierung, um so Kredite zu günstigen Konditionen vergeben zu können, oder soll die zukünftige Investitionsund Förderbank auf die Erwirtschaftung von Erträgen ausgerichtet sein? Die durch das Projekt erarbeiteten Vorschläge zum Geschäftsmodell werden aktuell in den Projektgremien beraten. Der Bürgerschaft werden die Ergebnisse im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Planungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. 28. Welche Benchmarks haben der Senat oder die Behörde sich mit der Umwandlung gesetzt? Im Zuge der Projektarbeit wurden die Tätigkeitsbereiche und Geschäftsmodelle einzelner Landesförderinstitute untersucht. Da die Rahmenbedingungen und Ausgangslagen in den einzelnen Ländern und ihren Förderinstituten aber nicht vergleichbar sind, ist auch ein Benchmark für die IFB als Ganzes vor deren Gründung nicht zielführend. Es ist aber geplant, nach Aufstellung der Bank und einer Anlaufphase benchmarkfähige Produkte oder Prozesse der IFB mit anderen Förderbanken zu vergleichen, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen. 29. Welche Bilanzsumme hat die Wohnungsbaukreditanstalt aktuell? Die Bilanzsumme der WK betrug zum 31. Dezember ,988 Milliarden Euro. 30. Welche Bilanzsumme streben der Senat oder die zuständige Behörde für die Investitions- und Förderbank an? Die Bilanzsumme eines Kreditinstituts wird wesentlich durch das zugrundeliegende Geschäftsmodell sowie die durch den Vorstand zu verantwortende Strategie der Bank determiniert. Die Planungen bezüglich des Geschäftsmodells sind noch nicht abgeschlossen. 31. Wie hoch ist aktuell das Eigenkapital der Wohnungsbaukreditanstalt? Wie hoch ist die Eigenkapitalquote? Wie hoch muss die Eigenkapitalquote für eine Bank mindestens sein? Das haftende Eigenkapital beträgt aktuell 751,7 Millionen Euro, die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2011 betrug 19,4 Prozent, die Mindestquote ist aktuell 8 Prozent, zukünftig ansteigend auf bis zu 13 Prozent ab 2019 (Basel III). 32. Welche Eigenkapitalquote streben der Senat oder die zuständige Behörde für die geplante Investitions- und Förderbank an? Wie viel zusätzliches Eigenkapital ist dafür notwendig? Woher soll dieses Eigenkapital kommen? Die Eigenkapitalquote der IFB soll sich oberhalb des zulässigen aufsichtsrechtlichen Rahmens bewegen. Diese Anforderung an die Eigenkapitalquote kann in der IFB aufgrund der bereits bestehenden guten Kapitalstruktur der WK ohne Zuführung zusätzlichen Eigenkapitals erreicht werden. 9

10 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 33. Welche Risiken sind nach den Erfahrungen mit der HSH Nordbank mit der Investitions- und Förderbank für den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg verbunden? ln welcher Form soll die Freie und Hansestadt Hamburg für die Investitions- und Förderbank haften? Die IFB wird aufgrund des durch die Verständigung II begrenzten und für sie bindenden Wirkungskreises kein Risikopotenzial wie eine am Markt im Wettbewerb stehende Geschäftsbank, wie zum Beispiel die HSH Nordbank AG, haben. Zudem soll das Volumen der Kreditaufnahme und Sicherheitsleistungen weiterhin jährlich durch die Bürgerschaft im Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans festgesetzt werden. Der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für die IFB obliegen. Zudem gibt die Freie und Hansestadt Hamburg der Bank eine Refinanzierungsgarantie. 34. Wie sollen das Risikomanagement und die Risikoabsicherung der Bank aussehen? Das Risikomanagement und die Risikoabsicherung werden wesentlich durch das zugrundeliegende Geschäftsmodell sowie die durch den Vorstand zu verantwortende und den Verwaltungsrat zu überwachende Risikostrategie determiniert. Die Planungen diesbezüglich sind noch nicht abgeschlossen, wobei die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Standards definieren, die von Kreditinstituten gefordert werden. Sowohl die WK als auch die IFB haben als Kreditinstitut mit Vollbanklizenz diese Mindeststandards einzuhalten. Die MaRisk sehen unter anderem eine Funktionstrennung bis hin zum Vorstand in einen Markt- und einen Marktfolgebereich vor, damit eine weitere Beurteilung der Risiken durch den Marktfolgebereich erfolgen kann. 35. Welche Geschäftsfelder und Tätigkeitsbereiche soll die Investitions- und Förderbank in Zukunft abdecken? Gemäß Arbeitsprogramm des Senats werden sich die Förderbereiche der IFB auf den Wohnungsbau, die Wirtschaftsförderung, den Umwelt- und den Klimaschutz erstrecken. Inwieweit die IFB den Bereich der Innovationsförderung zukünftig auch abdecken wird, hängt von der noch zu entscheidenden konkreten Ausgestaltung des Zusammenwirkens zwischen Innovationsstiftung und IFB ab. 36. Welche konkreten Leistungen soll die zukünftige Investitions- und Förderbank anbieten? Welche dieser Leistungen wurden bisher in Hamburg nicht angeboten? 37. Welche bestehenden Förder- und sonstigen Programme sollen in Zukunft durch die Investitions- und Förderbank umgesetzt werden? Was sind die konkreten Zielsetzungen dieser Programme? Seit wann laufen sie? Bitte einzeln aufführen. 38. Welche neuen Förderprogramme sollen geschaffen werden? Was soll die konkrete Zielsetzung dieser Programme sein? Woraus ergibt sich ein entsprechender, bisher nicht gedeckter Bedarf? Bitte einzeln aufführen. 39. Wie attraktiv sind diese Geschäfte? Welche Risiken sind mit ihnen verbunden? 40. Welche Erfahrungen wurden damit in anderen Bundesländern gemacht? Für den Bereich der Wohnraumförderung wird die IFB das gesamte Wohnraumförderprogramm des Senats anbieten und die damit zusammenhängenden Beratungsaufgaben fortführen. Die Planung für die Programmstruktur für die kommenden Jahre ist noch nicht abgeschlossen. Bezüglich des übrigen Leistungsspektrums der Bank, der aus dem Bestand der Behörden zu übernehmenden und der neu zu schaffenden Fördermaßnahmen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss wird sich der Senat mit den Ergebnissen befassen. Die Bürgerschaft wird im Rahmen der Drucksache über die Ergebnisse informiert werden. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Folgen für die bisherigen Institutionen der Wohnungsbauförderung, der Stadtentwicklung und des Klimaschutzes 41. Welche Aufgaben der Wohnungsbaukreditanstalt soll die Investitionsund Förderbank übernehmen? Wird die Investitions- und Förderbank alle Aufgaben der Wohnungsbaukreditanstalt vollständig übernehmen? Wenn nein, welche nicht und warum nicht? 42. Welche Veränderungen werden sich durch die Gründung einer Investitionsbank ergeben? Welche der bisherigen Aufgaben werden aufgegeben beziehungsweise ausgegliedert? Siehe Antwort zu 36. bis 40. Nein. 43. Gibt es zusätzliche Aufgaben, die die Investitionsbank im Rahmen von Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Sozialraumentwicklung wahrnehmen soll? 44. Sollen Umwelt-, Energie- und Klimaschutzprogramme aus der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in die Investitions- und Förderbank verlagert werden? Wenn ja, welche Aufgaben soll die Investitions- und Förderbank übernehmen? Welche Bereiche geben Aufgaben an die Investitions- und Förderbank ab beziehungsweise werden vollständig in diese integriert? Welche Programme und Institutionen bleiben unverändert bestehen? Die konkreten Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 45. Welche Programme zur Förderung a. der Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Hinblick auf Energieeffizienz und Wohnstandard, b. besonderer Wohnformen, c. von Wohnraum für Studierende auf der Veddel und im Wilhelmsburger Reiherstiegviertel, d. von Geschosswohnungsbau im innerstädtischen Bereich und der Umwandlung von leer stehenden Immobilien zu Geschosswohnungen, e. von Investitionen in soziale Infrastruktur, die einem gemeinnützigen Zweck dient, f. des Ankaufs von Belegungsbindungen im Wohnungsbestand soll die Investitions- und Förderbank in Zukunft in jeweils welchem Umfang übernehmen? 46. Wird die Investitions- und Förderbank in Zukunft Darlehen, Zuschüsse und KfW-Kredite vermitteln? Wenn ja, welche Programme bestehen hierbei? Wie sind sie ausgestattet? Wenn nein, warum nicht? 47. Welche Beratungsaufgaben übernimmt die Innovations- und Förderbank in Zukunft? Siehe Antwort zu 36. bis Wie werden die Umwelt-, Klimaschutz- und energiepolitischen Aufgaben zwischen der BSU und der Investitions- und Förderbank abgegrenzt? Zur Aufgabenabgrenzung sind noch keine Festlegungen erfolgt. 11

12 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 12 Folgen für die bisherigen Institutionen der Innovations- und Wirtschaftsförderung 49. Welche Aufgaben bestehender Institutionen soll die Investitions- und Förderbank übernehmen? Welche Institutionen geben Aufgaben an die Investitions- und Förderbank ab beziehungsweise werden vollständig in diese integriert? Welche Institutionen der Innovations- und Wirtschaftsförderung bleiben unverändert bestehen? 50. Wie werden die Aufgaben der Innovations- und Wirtschaftsförderung zwischen der zuständigen Behörde und der Investitions- und Förderbank abgegrenzt? Die konkreten Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Siehe Antwort zu 35. Im Übrigen erfolgt sowohl derzeit als auch nach Errichtung der IFB die Steuerung von Förderprogrammen grundsätzlich im Rahmen der Wahrnehmung ministerieller Aufgaben durch die Fachbehörden. Innovationsstiftung 51. Ist es richtig, dass die Innovationsstiftung in Form einer Innovationsagentur in die Investitions- und Förderbank integriert beziehungsweise aufgelöst werden soll? 52. Welche Aufgaben soll die Innovationsagentur übernehmen? 53. Was soll mit dem Vermögen der Innovationsstiftung von rund 60 Millionen Euro passieren? 54. Ist geplant, einen Teil dieses Geldes zu verbrauchen? Wenn ja, wie groß ist dieser Anteil? Womit rechtfertigt der Senat diesen Schritt? 55. Wie viel Stiftungskapital soll als Eigenkapitalunterlegung für Darlehen genutzt werden? 56. Welche Szenarien oder Modelle für die künftige Rolle der Innovationsstiftung haben der Senat oder die zuständige Behörde bisher geprüft? 57. Welche Vor- und Nachteile hätte ein Kooperationsmodell, nach dem die Innovationsstiftung nur räumlich mit der Investitionsbank zusammengelegt werden soll, aber organisatorisch eigenständig weiter besteht? 58. Welche Vor- und Nachteile hätte ein Geschäftsbesorgungsvertrag, nach dem die Stiftung zwar erhalten bleibt, aber von der Investitionsbank geführt wird? 59. Welche Vor- und Nachteile hätte die Auflösung der Innovationsstiftung? 60. Wie will der Senat sicherstellen, dass im Fall einer Integration der Innovationsstiftung in die Innovations- und Förderbank Verfahrensverlängerungen bei der Abwicklung von Innovationsförderprogrammen ausgeschlossen werden können? 61. Hat die Zerschlagung der Innovationsstiftung Einfluss auf die Nutzung Europäischer Fördermittel insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)? Die konkreten Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 62. Wie wollen der Senat oder die zuständige Behörde die Nutzung Europäischer Fördermittel insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stärken? Siehe Drs. 20/3729.

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Kreditkommission 63. Seit wann besteht die Kreditkommission? Die Kreditkommission besteht seit September Was sind ihre Aufgaben? Gemäß 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Kreditkommission entscheidet die Kreditkommission im Rahmen der Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der Wirtschaft über die Übernahme von Sicherheitsleistungen, die Gewährung von Krediten, die Gewährung von Zuschüssen, soweit sie nicht im Einzelfall im Haushaltsplan aufgeführt sind, sowie über die Änderung der genannten Finanzierungshilfen. 65. Wie oft hat sie seit dem Jahr 2000 jeweils pro Jahr getagt? Jahr Anzahl der Sitzungen bis Juni Wie bewertet der Senat ihre bisherige Bilanz? Die Kreditkommission ist ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsförderung, durch deren Beschlüsse volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen von Unternehmen, die im Interesse Hamburgs sind, ermöglicht werden. Darüber hinaus berichtet der Senat der Bürgerschaft jährlich über die Tätigkeit der Kreditkommission. 67. Welche Bürgschaften hat sie seit dem Jahr 2000 jeweils übernommen? Welche Ausfälle waren in dieser Zeit zu verzeichnen? Welche Unternehmen, für die gebürgt wurde, haben zwischenzeitlich positive Entwicklungen genommen? 68. Wie viele Arbeitsplätze konnten jeweils gesichert werden? Wie viele Arbeitsplätze konnten in den Unternehmen jeweils neu geschaffen werden? Wie viele Arbeitsplätze sind weggefallen? Jahr 1) übernommene Bürgschaften 2) Bürgschaftsvolumen Ausfälle 3) in in Mio. Mio. Euro Euro Arbeitsplätze bei übernommenen Bürgschaften 4) neu gesicherte geschaffene ,27 2 2, , , ,20 1 0, , , weggefallene Anzahl Anzahl 13

14 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Jahr 1) übernommene Bürgschaften 2) Bürgschaftsvolumen Ausfälle 3) weggefallene Anzahl Anzahl in Mio. Euro Arbeitsplätze bei übernommenen Bürgschaften 4) in Mio. Euro gesicherte neu geschaffene , , , , , ,77 1 0, , bis Juni , ) 2) 3) 4) Das Jahr der Bewilligung und das Jahr der Ausstellung der Bürgschaftsurkunde können voneinander abweichen. Für diese Aufstellung wurde auf das Jahr der Bewilligung durch die Kreditkommission abgestellt. Hier sind die bewilligten Bürgschaften an Unternehmen, für die auch eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt wurde oder die Ausstellung gerade vorbereitet wird (eine in 2011), aufgeführt. Bewilligungen, die nicht zu einer Bürgschaftsübernahme führten, sind nicht enthalten. Ebenfalls nicht mit aufgeführt sind Rückbürgschaften- und Rückgarantien für die BG Ausfälle werden in dem Jahr erfasst, in dem die Zahlung erfolgt (nicht im Jahr der Bewilligung). Angegeben sind die tatsächlich geleisteten Zahlungen Hamburgs. Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wird bei Bewilligung der Bürgschaft erhoben. Ein Wegfall von Arbeitsplätzen wird in der Regel bei Sanierungsfällen erhoben. Zweck der Übernahme einer Bürgschaft ist es, dem jeweiligen Unternehmen eine benötigte Finanzierung (einschließlich positiv bewerteter Sanierungsmaßnahmen) zu ermöglichen, die es ohne eine Bürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund von unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten nicht erhalten würde. Als positive Entwicklung kann bezeichnet werden, wenn das jeweilige Unternehmen weiterhin am Wirtschaftsleben teilnimmt, den Kapitaldienst leisten kann und die Bürgschaft planmäßig zurück gegeben wird. Eine systematische Beobachtung und Erhebung der Entwicklung der geförderten Unternehmen unter dem unbestimmten Begriff positive Entwicklungen liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 17/24, 17/2060, 17/2873, 18/378, 18/2380, 18/3963, 18/6006, 19/200, 19/2991, 19/3523, 19/5947, 20/193 und 20/3938 sowie Antwort zu Welchen Sinn und Zweck hat die Beteiligung der Fraktionen an der Kreditkommission? 70. Hält der Senat an dieser Beteiligung fest? Die Kreditkommission wurde durch Gesetz errichtet, um die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Gewährung von Finanzierungshilfen durch die Wahl ehrenamtlicher Mitglieder sicherzustellen. Gemäß 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Kreditkommission werden ehrenamtliche Mitglieder der Kreditkommission von der Bürgerschaft für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Eine Beteiligung der Fraktionen ist für die Kreditkommission nicht explizit gesetzlich vorgegeben. Der Senat hat keinen Einfluss auf die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder durch die Bürgerschaft. 71. Ergeben sich aus der geplanten Investitions- und Förderbank Veränderungen für die Kreditkommission? Wenn ja, welche? 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Die der Kreditkommission per Gesetz übertragenen Aufgaben bleiben unverändert. Allerdings werden die Entscheidungsvorbereitung der Kreditkommission und die Umsetzung der Beschlüsse der Kreditkommission zukünftig anstatt durch die BWVI durch die IFB erfolgen. Die Kreditkommission kann zudem für bestimmte Fälle auf ihre Beteiligung verzichten und die Gewährung von Finanzierungshilfen im Rahmen von Programmen auf die IFB übertragen. Bürgschaftsgemeinschaft 72. Seit wann besteht die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH? Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) besteht seit Was sind ihre Aufgaben? Die BG übernimmt für Hamburger Existenzgründerinnen und -gründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen Kreditgarantien in Form von Ausfallbürgschaften gegenüber deren Hausbank (bis zu 80 Prozent des Kreditbedarfs), wenn bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Der Bürgschaftshöchstbetrag beträgt 1,0 Millionen Euro. 74. Wie bewertet der Senat ihre bisherige Bilanz? Die zuständige Behörde bewertet die bisherige Bilanz der BG positiv. Die Bürgschaften der BG, die durch das Land Hamburg und den Bund rückverbürgt werden, ermöglichen es Hamburger Existenzgründerinnen und -gründern und kleinen und mittleren Unternehmen, eine Finanzierung zu erlangen. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 1) 2) 75. Welche Ausfallbürgschaften hat sie seit dem Jahr 2000 jeweils übernommen? In welchen Fällen mussten die Bürgschaften gewährt werden? Übernommene Ausfallbürgschaften 1) Ausfälle 2) Jahr Anzahl Volumen in Tsd. Anzahl Volumen in Tsd Einschließlich Garantien. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage, in welchen Fällen Bürgschaften gewährt werden mussten, die Ausfälle gemeint sind. Hier handelt es sich um Bürgschaften, die im jeweiligen Jahr ausgefallen sind. 76. Welche Unternehmen, für die gebürgt wurde, haben zwischenzeitlich positive Entwicklungen genommen? Als positive Entwicklung kann bezeichnet werden, wenn das jeweilige Unternehmen weiterhin am Wirtschaftsleben teilnimmt, den Kapitaldienst leisten kann und die Bürgschaft planmäßig zurück gegeben wird. Eine systematische Beobachtung und Erhebung der Entwicklung der geförderten Unternehmen unter dem unbestimmten Begriff positive Entwicklungen liegt nicht vor. 77. Wie viele Arbeitsplätze konnten jeweils gesichert werden? Wie viele Arbeitsplätze konnten in den Unternehmen jeweils neu geschaffen werden? Wie viele Arbeitsplätze sind weggefallen? 15

16 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 1) 2) Jahr Gesicherte Arbeitsplätze 1) Neu geschaffene Arbeitsplätze 2) Gesicherte Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Übernahme der Ausfallbürgschaft Neu geschaffene Arbeitsplätze (Plan) zum Zeitpunkt der Übernahme der Ausfallbürgschaft Ein Wegfall von Arbeitsplätzen während der Laufzeit einer Bürgschaft wird von der BG nicht erfasst. 78. Ergeben sich aus der geplanten Investitions- und Förderbank Veränderungen für die Bürgschaftsgemeinschaft? Wenn ja, welche? Die konkreten Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Siehe im Übrigen Antwort zu 1. Beteiligungsgesellschaft Hamburg GmbH 79. Seit wann besteht die Beteiligungsgesellschaft Hamburg GmbH? Die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbh (BTG) besteht seit Was sind ihre Aufgaben? Die BTG stellt für den Hamburger Mittelstand haftendes Eigenkapital in Form von überwiegend stillen Beteiligungen zur Verfügung, und zwar insbesondere an technologisch orientierten, innovatorisch ausgerichteten Unternehmen sowie Unternehmen mit besonderen Wachstumschancen. Die BTG stellt ihren Kunden neben Kapital auch Beratung zur Verfügung. Obligatorisch erfolgt eine Risikoteilung mit der BG, die gegenüber der BTG Garantien bis zu 70 Prozent des Beteiligungsbetrages übernehmen kann. 81. Wie bewertet der Senat ihre bisherige Bilanz? Die zuständige Behörde bewertet die bisherige Bilanz der BTG positiv. Durch die Zuführung eigenkapitalähnlicher Mittel für kleine und mittlere Unternehmen können diese, insbesondere in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, ihr Wachstum stabilisieren, indem durch Stärkung der Eigenkapitalbasis die Kreditwürdigkeit verbessert wird. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 82. In wie vielen Fällen und in welcher jeweiligen Höhe hat die Beteiligungsgesellschaft seit dem Jahr 2000 Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen bereitgestellt? Übernommene Beteiligungen Jahr Anzahl Volumen in Tsd

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4582 Jahr Anzahl Volumen in Tsd Welche Unternehmen, denen auf diesem Weg Eigenkapital zur Verfügung gestellt wurde, haben zwischenzeitlich positive Entwicklungen genommen? Das Kriterium positive Entwicklung während der Laufzeit einer Beteiligung wird von der BTG nicht erfasst. 84. Wie viele Arbeitsplätze konnten jeweils gesichert werden? Wie viele Arbeitsplätze konnten in den Unternehmen jeweils neu geschaffen werden? Wie viele Arbeitsplätze sind weggefallen? Jahr Gesicherte Arbeitsplätze 1) Neu geschaffene Arbeitsplätze 2) ) Gesicherte Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Beteiligungsübernahme 2) Neu geschaffene Arbeitsplätze (Plan) zum Zeitpunkt der Beteiligungsübernahme Ein Wegfall von Arbeitsplätzen während der Laufzeit einer Beteiligung wird von der BTG nicht erfasst. 85. Ergeben sich aus der geplanten Umwandlung der Wohnungsbaukreditanstalt in eine Investitions- und Förderbank Veränderungen für die Beteiligungsgesellschaft? Wenn ja, welche? Die konkreten Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Siehe Antwort zu 1. Länderübergreifende Kooperation 86. In welcher Form kooperiert die Wohnungsbaukreditanstalt heute schon mit anderen Förderbanken insbesondere mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein? 87. Welche Erfahrungen hat man im Rahmen dieser Kooperationen sammeln können? Die beiden Förderinstitute WK und Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) kooperieren bereits erfolgreich seit mehreren Jahren miteinander. Aktuell arbeiten die Förderinstitute in der Geschäftsbesorgung für den HSH Finanzfonds AöR eng zusammen. Im IT-Bereich gibt es eine Reihe von Kooperationen, beispielsweise migrierte die IB SH auf die gleiche IT-Plattform wie die WK. Es gibt gemeinsame Entwicklung von Software. Darüber hinaus sind WK und IB SH Mitglieder in einer IT-Kooperation, in der rund zehn Förderinstitute zusammenarbeiten. In der Produktentwicklung existierten weitere Kooperationen, zum Beispiel in der Wohneigentümerfinanzierung oder zur umgekehrten Hypothek. Aktuell wurden beispielsweise Kooperationsmöglichkeiten zur Vermeidung von Geldwäsche und zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen 17

18 Drucksache 20/4582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode untersucht. Entsprechend den guten Erfahrungen werden diese Kooperationsmöglichkeiten fortgesetzt und weiter ausgebaut. 88. Welche neuen Kooperationsmöglichkeiten sehen der Senat oder die zuständige Behörde für die Investitions- und Förderbank? Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bank ist explizit vorgesehen, neue Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren und auf ihren Nutzen zu prüfen. In diesem Zusammenhang können bereits durch die WK erfolgreich geführte Kooperationen mit anderen Förderbanken bei der gemeinsamen Entwicklung von Softwarearchitekturen und im Bereich des Wohnungsbaus verstärkt und auf die neuen Förderbereiche ausgedehnt werden. Neue Kooperationsmöglichkeiten entstehen zudem auch bei EU-Förderthemen, die nur Finanzintermediäre (wie die IFB) in Anspruch nehmen können (zum Beispiel COSME Programme for the Competitiveness of enterprises and SMEs). So haben sich mehrere Förderbanken konsortial zusammengeschlossen, um ein adäquates Größenvolumen für Rückbürgschaften der EU zu erhalten. Aufgrund des erweiterten Tätigkeitsfeldes ergeben zudem sich neue Kooperationsmöglichkeiten mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds. Des Weiteren wird sich der fachbezogene Austausch der IFB über den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) zu den neuen Produktfeldern erweitern, sodass gemeinsame Produktentwicklungen auch in der Wirtschaftsförderung entstehen können. Darüber hinaus können bei Investitionen, an denen die angrenzenden Länder und Hamburg Interesse haben, die Förderbanken gemeinsam mit anderen Marktbanken Konsortialkredite vergeben. Personal 191 Mitarbeiter. 89. Wie ist der aktuelle Personalbestand der Wohnungsbaukreditanstalt? 90. Wie viel zusätzliches Personal wird durch die Umwandlung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt in eine Investitions- und Förderbank benötigt? Woher soll es jeweils kommen? 91. Wie viel Personal wird bei den Institutionen und Behörden, die bisher entsprechende Aufgaben erfüllt haben, freigesetzt? 92. Soll die Investitions- und Förderbank Personal dieser Institutionen und Behörden übernehmen? Wenn ja, wie viel jeweils? Bitte nach Institution und Behörde aufschlüsseln. 93. Werden durch den Umbau der Wohnungsbaukreditanstalt in eine Investitions- und Förderbank Stellen in Behörden überflüssig? Wenn ja, wie viele Stellen sollen in den betreffenden Bereichen reduziert werden? Bitte einzeln für jede Behörde aufführen. Der genaue Personalbedarf der IFB wird sich aus dem Leistungsspektrum der Bank ableiten. Bezüglich des Leistungsspektrums sind die Planungen und Beratungen innerhalb der Projektgremien allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Planungsstand soll das für Fachaufgaben erforderliche Personal, soweit bestehende Programme der Behörden auf die IFB übertragen werden, durch Personalübergang aus den Behörden rekrutiert werden (Personal folgt Aufgabe). Entsprechend sollen diese Stellen in den Behörden eingespart werden. Für Beschäftigte anderer potenziell zu integrierender Institutionen, deren Stellen zukünftig bei der IFB angesiedelt werden, soll ebenfalls der Grundsatz Personal folgt Aufgabe gelten. Es sind keine Kündigungen (Freisetzungen) vorgesehen. 18

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