Jahrestagung EFWE Parteilichkeit, Anwaltschaft, Rechtverwirklichung Loccum vom

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1 Jahrestagung EFWE Parteilichkeit, Anwaltschaft, Rechtverwirklichung Loccum vom Podiumsgespräch Initiativen zur Wohnraumversorgung Erfahrungen und Perspektiven Montag, (16:00 18:30) Einführung: Dr. Peter Szyncka, Diakonie in Niedersachsen, Teilnehmer: Bodo v. Bodelschwingh, Heimstätte Dünne ggmbh, Reiner Braungard, stadt.mission.mensch ggmbh, Diakonisches Werk Kiel, Michael Elsner, Herbergsverein Wohnen und Leben Lüneburg e.v., Maik Gildner, Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh, Matthias Mente, Herbergsverein Nienburg e.v., Andreas Sonnenberg, Werkheim e.v. Hannover, Moderation: Prof. Dr. Eckart Güldenberg, ZEW Leibniz-Universität Hannover, Ausgangslage: In den Städten und Gemeinden beobachten wir die fortschreitende Entstehung von Armutsprozessen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit die Hilfsangebote strukturell weiter zu entwickeln und vor Ort differenzierter zu gestalten. Besondere Bedeutung kommt dabei einer konzeptionellen und quantitativen Fortentwicklung der sozialen Wohnraumversorgung zu. Zielgruppe der sozialen Wohnraumhilfe sind am Wohnungsmarkt Benachteiligte, insbesondere Wohnungslose. Strukturierte Fragestellungen für die Kurzvorstellung (ca. 5 Minuten) der Initiativen zur sozialen Wohnraumhilfe (1 bis 3) sowie Stichworte für die Diskussion (4) : 1. Welche Rolle spielt Ihre Initiative/Einrichtung (Verein, ggmbh, Stiftung etc.) innerhalb des Hilfesystems sozialer Wohnraumversorgung Benachteiligter, insbesondere Wohnungsloser vor Ort? (Bedeutungsanteil: ordnungsrechtlich, stationär, ambulant). Bleiben bestimmte Gruppen Benachteiligter bei der sozialen Wohnraumversorgung o.g. Initiativen/Einrichtungen trotzdem 1

2 unzureichend berücksichtigt? (z.b. Obdachlose mit Hund, Alleinerziehende mit Kind, EU-Zwei-Migranten ). 2. Mit welchen Instrumenten greifen sie ein? a) baulich (Umbau/Modernisierung, Neubau, Selbsthilfe etc.) b) organisatorisch (Erwerb, Anmietung, Kooperation) c) finanziell (Eigenmittel, Fördermittel, Zustiftungen, Spenden) d) politisch, meinungsbildend Beschafft sich Ihre Initiative/Einrichtung zusätzlichen sozialen Wohnraum? Wie akquirieren Sie Wohnungen? (ggf. Projektbeispiel) 3. Wie stellt sich der Bezug Ihrer Initiative/Einrichtung zum Housing-First- Konzept dar? (vgl. ppt-housing first der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. (GISS) unter Gibt es in Ihrer Stadt/Gemeinde/Region ein (vergleichbares) übergeordnetes Konzept der Leistungsträger? Ambulant vor stationär? Dezentral stationär vor stationär? Begleitet ordnungsrechtlich vor ordnungsrechtlich? (vgl. Regionales Konzept für die Hilfen nach 67 ff. SGB XII, Hrsg. Region Hannover, Hannover 2014) 4. Empfehlungen und Vorschläge: a) zur Konzeption und Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumhilfe aa) Prävention von Wohnungslosigkeit und Hilfe aus der Wohnungslosigkeit durch dezentrale ambulante Beratung für Menschen in sozialen Notlagen. Beispiel: Projekt RE_StaRT der Region Hannover gefördert durch EHAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen. Präventive Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust durch Mobile Wohnbegleitung als Angebot der LH Hannover an Vermieter. Beispiel: ambulante Beratung und Begleitung durch private Anbieter (u.a. Karl- Lemmermann-Haus). ab) Einrichtung eines zentralen Dienstleisters für gemeinnützige Gesellschaften mit unterschiedlichen Arbeitsbereichen (Kita, Bildung, Pflege, Flüchtlinge, Wohnungslosenhilfe), um personelle und inhaltliche Synergieeffekte besser nutzen zu können. Beispiel: Dachstiftung Diakonie mit der Stiftung Wohnen und Beratung /Braunschweig. ac) Hilfe aus der Obdachlosigkeit und aus der ordnungsrechtlichen Unterbringung mit dem konzeptionellen Ziel, Unterkünfte möglichst weitgehend zu reduzieren. Beispiel: früherer Ratsbeschluss LH Hannover zur Neukonzeption für die Unterkunftsgebiete (Drs. 1183/1987!). 2

3 Ambulante Beratung und Begleitung für Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung zum Erhalt einer eigenen Wohnung und Begleitung im Mietverhältnis. Beispiel: MoWo-Obdach der LH Hannover in Kooperation mit privaten Trägern (u. a. Karl-Lemmermann-Haus). Ambulante Beratung und Begleitung bei bevorstehendem Wohnungsverlust mit dem Ziel möglichst umgehender Wiedervermittlung in Mietwohnraum. Beispiel: Projekt MoWo-Prekär der LH Hannover mit dem Karl- Lemmermann-Haus. ( ad) Ausbau von Einrichtungen mit fließenden Übergängen vom Obdach über stationäre bis zur ambulanten Wohnraumversorgung: Beispiel: Alte Kämmerei /Bardowick (Herbergsverein Wohnen und Leben Lüneburg e.v.) ae) Absicherung struktureller Umstrukturierungsprozesse mit dem Ziel dezentral stationär sowie ambulant vor stationär durch ein langfristiges Trägerbudget unter Zugrundelegung bisheriger Kosten für stationäre Einrichtungen. Beispiel: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Bericht der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, 2017, S. 17 f. b) zur bedarfsgerechteren Bereitstellung von sozialem Wohnraum auf dem 1. Wohnungsmarkt (mit Mietvertrag) für Benachteiligte, insbesondere Wohnungslose ba) Kooperationsverträge institutioneller Wohnraumhilfen z.b. Soziale Wohnraumhilfe ggmbh Hannover/ Nienburger WohnRaumhilfe ggmbh Nienburg/ Wohnkontaktstelle Kiel mit Haus&Grund, privaten Vermietern sowie Wohnungsunternehmen. Nachhaltiges Ziel ist die Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit durch z.b. Wohnungsakquise, soziale Wohnungsverwaltung, Technische Dienste, Soziale Mieterbetreuung. Die Wohnraumhilfe tritt ggf. als Zwischenmieter ein. Absicherung der Anmietungsrisiken durch einen Fonds ist wünschenswert. bb) Gründung von - bzw. Nutzung vorhandener - Stiftungen um Investitionen, Zustiftungen und Spenden zu akquirieren. Beispiel: Kooperation Soziale Wohnraumhilfe Lüneburg ggmbh mit der Reinhard-Sieb-Meyer-Stiftung. bc) Förderung von Wohnungsbauprojekten in Gruppen-Selbsthilfe Wohnungsloser mit dem Ziel ihrer Integration und Qualifizierung. Einfache, Baukonstruktion kostensparender Typenhäuser als Voraussetzung für die Kombination Bauen, Wohnen, Arbeiten. Beispiel: Heimstätte Dünne ggmbh /Bünde in Kombination mit der Heimstatt Stiftung (u.a. Projekt im Auftrag Diakonieverbund Schweicheln) und z.b. Initiative Bauen Wohnen Arbeiten e.v. /Köln. bd) Förderung von Projekten, die Wohnen und Arbeiten miteinander 3

4 verbinden und durch Qualifizierung zum selbständigen Wohnen beitragen. Beispiel: Neue Arbeit Lüneburg ggmbh, die Benachteiligte in unterschiedlichen Berufen ausbildet. be) Die Kommunen legen bei Bauleitplanverfahren für Wohngebiete (allgemeines Städtebaurecht, 1 BauGB) eine mind. 20%ige Quote öffentlich geförderter Sozialwohnungen fest und erwirken bei städtebaulichen Förergebieten im Rahmen des besonderen Städtebaurechts ( 136 ff BauGB) ebenfalls eine mind. 20%ige Quote öffentlich geförderter Sozialwohnungen. bf) Aktivierung von derzeit freigestellten Belegungsbindungen als Verhandlungsoption mit den Wohnungsunternehmen; Ankauf von auslaufenden und neuen Belegungs- und Mietpreisbindungen unter Berücksichtigung sozialer Mischung. bg) Konzeptvergabe kommunaler Grundstücke zugunsten einer 20%-Quote für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. bh) Bereitstellung von z.b. 3 frei werdenden Wohnungen pro Monat aus dem Bestand kommunaler Wohnungsunternehmen für die Wohnungslosenhilfe. bi) Berücksichtigung einer z.b. 20% Quote der öffentlich geförderten Sozialwohnungen mit Belegrechten für Berechtigte nach 3 Abs. 2 des NWoFG für die Wohnungslosenhilfe/ Wohnungslose. bj) Die Soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen/NBank und der Kommunen sichert auf Basis von Kooperationsverträgen mit den Investoren/ Wohnungsunternehmen eine Versorgungsquote XX für Benachteiligte, insbesondere Wohnungslose bei gleichzeitiger ambulanter Begleitung durch die z.b. Soziale Wohnraumhilfe ggmbh / Wohnkontaktstelle. bk) Umwidmung langfristiger Mietverträge für Flüchtlinge, die für diese nicht mehr benötigt werden, zugunsten von institutionellen Wohnraumhilfen bzw. Wohnungslosen. c) zum verstärkten Engagement von Evangelischer Kirche und Diakonie für die soziale Wohnraumversorgung und die politisches Debatte ca) Bereitstellung von kirchlichen Grundstücken und geeigneten Gebäuden vorrangig für Träger/ Einrichtungen der sozialen Wohnraumhilfe (bei entsprechender Kompensation, z.b. Ausgleich der Differenz zum Verkehrswert für die Kirchengemeinden durch die Landeskirche). cb) Beteiligung der Kirche am Wohnungsbau, z.b. durch Gründung eines Wohnungsunternehmens/einer Bau- bzw. Immobiliengesellschaft. Beispiel: Kirchliche Wohnungswirtschaft Bielefeld (KWW) und Hilfswerk Siedlung GmbH /Berlin. cc) Forderung an das Land, die (lediglich noch bis 2019 gewährten) 4

5 Bundesmittel für die Soziale Wohnraumförderung durch eigene Haushaltsmittel (mind. im Verhältnis 1:1) zu komplementieren und danach aus Eigenmitteln in entsprechender Höhe fortzusetzen. cd) Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Baukostensenkung, insbesondere durch die Möglichkeit reduzierter Standards im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. ce) Bindung möglicher (zeitlich befristeter) zusätzlicher Steuervorteile (erhöhte Abschreibungen) an den öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsneubau (entsprechend dem früheren 7k EStG). cf) Plädoyer für die Einführung der Mietermitbestimmung bei größeren Wohnungsunternehmen (ab z.b Wohneinheiten) mit einem Vetorecht bei Verkaufsabsichten. cg) Plädoyer für die Einführung eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors. ch) Plädoyer für die Wiedereinführung der Zuständigkeit des Bundes für die Soziale Wohnraumförderung (Rahmenkompetenz). Eckart Güldenberg (Stand ) 5

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