Geschäftsbericht Maximale Individualisierung in der beruflichen Vorsorge

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1 Geschäftsbericht 2015 Maximale Individualisierung in der beruflichen Vorsorge

2 2 Sammelstiftung PensFlex Organe und Organisation Stifterinnen Privatbank Reichmuth & Co, Luzern PKG Pensionskasse, Luzern PensExpert AG, Luzern Stiftungsratspräsident Jean Wey, Luzern (bis ) Marcus Waldispühl, Meggen (ab ) Stiftungsratsmitglieder Dionys Berwert, Meggen Mario Lazzarini, Aeugst am Albis Marcus Waldispühl, Meggen (bis ) Jean Wey, Luzern (ab ) Geschäftsführung PensExpert AG, Luzern Verwaltung und Rechnungsführung PKG Pensionskasse, Luzern Versicherungsexperte Dominique Koch, dipl. Pensionsversicherungsexperte, Dipeka AG, Basel Kontrollstelle CONVISA Revisions AG, Schwyz Aufsichtsbehörde Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern Kapitalanlagen Sparkontolösungen: Sparkasse Schwyz AG, Schwyz Walliser Kantonalbank, Sitten Depotbanken und Vermögensverwalter: Privatbank Reichmuth & Co, Luzern Notenstein La Roche Privatbank AG, St. Gallen Zähringer Privatbank AG, Bern Edmond de Rothschild (Suisse) S.A., Genf

3 3 Transparenz keine Umverteilung Bericht des Stiftungsratspräsidenten Per 1. Januar 2016 durfte ich das Amt des Präsidenten des PensFlex Stiftungsrates übernehmen. In den vergangenen vier Jahren konnte ich bereits als Stiftungsrat Erfahrung sammeln und wurde dabei sorgfältig auf meine neue verantwortungsvolle Rolle vorbereitet. An dieser Stelle danke ich meinem Vorgänger Jean Wey ganz herzlich für seine langjährigen Verdienste für die individuelle berufliche Vorsorge im Allgemeinen und für die PensFlex im Speziellen. Ohne seinen Einsatz für die PensFlex seit deren Gründung vor 16 Jahren und ohne seinen immensen Erfahrungsschatz wäre die Sammelstiftung PensFlex heute nicht als eine der innovativsten Bel-Etage Lösungen der Schweiz bekannt. Ich bin deshalb sehr froh, dass uns Jean Wey als Mitglied des Stiftungsrates auch in Zukunft mit seinem Wissen und seinem Beziehungsnetz unterstützen wird. Das Jahr 2015 brachte für die Stiftung PensFlex wieder viel Erfreuliches: 817 Vorsorgewerke mit fast versicherten Personen vertrauten ihr Vorsorgevermögen der Stiftung an. All diese Versicherten profitieren bereits seit Gründung unserer Sammelstiftung von vollständiger Kostentransparenz. In Zeiten mit historisch tiefen Anlagerenditen sollte ein besonderes Augenmerk auf die Kosten einer Anlagestrategie geworfen werden. Für PensFlex Versicherte sind allfällige «Renditefresser» leicht zu entdecken. Alle von unseren Bankpartnern direkt erhobenen Gebühren für Vermögensverwaltung und Depotführung sind auf jedem individuellen Depotauszug ausgewiesen. Zudem werden die Gesamtkosten bei den von PensFlex angebotenen Anlagestiftungen und Fonds in diesem Geschäfts bericht und auch auf der Performanceübersicht unserer Homepage vermerkt. Nebst den Anlagekosten beschäftigt sich die Schweizer Vorsorgewelt immer kritischer mit der zunehmenden Umverteilung in der zweiten Säule. Schätzungen aus zuverlässigen Quellen gehen davon aus, dass derzeit pro Jahr rund CHF 3.5 Mia von aktiv Versicherten zu Rentnern transferiert werden. Somit subventioniert jeder Aktive die Rentenbezüger von Vorsorgeeinrichtungen mit durchschnittlich fast CHF Diese systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt wird aufgrund der herrschenden Tiefzinsphase und der weiter steigenden Lebenserwartung wohl noch lange bestehen bleiben. Die zahmen Reform vorschläge der BVG-Reform 2020 werden diesen Missstand leider nicht be- heben. PensFlex will solche Umverteilungen unbedingt vermeiden. Entsprechend wird u.a. bei den Altersrentnern mit einem marktkonformen technischen Zinssatz von 0,5 % kalkuliert. Wir wollen unsere Spitzenposition im überobligatorischen Bereich weiter behalten. Dazu gehört nebst der steten Suche nach neuen innovativen Anlagelösungen auch die konstante Optimierung der operativen Abläufe. In den nächsten zwei Jahren werden wir diesbezüglich einen Schwerpunkt bei der weiteren Digitalisierung unseres Geschäftsmodells setzen. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie uns in der Vergangenheit entgegenbrachten. Und wir freuen uns, Sie auch in Zukunft in allen Bereichen der überobligatorischen Vorsorge begleiten zu dürfen. Marcus Waldispühl Stiftungsratspräsident

4 4 Stetiges Wachstum bei PensFlex Bericht des Geschäftsführers Die PensFlex Vorsorgelösungen stossen nach wie vor auf reges Interesse. Die Sammelstiftung verzeichnete auch im Geschäftsjahr 2015 ein erfreuliches Wachstum. Die Bilanzsumme erhöhte sich um CHF 141 Mio auf CHF 1,376 Mia. Neuer Rückversicherungsvertrag Per 1. Januar 2015 wurde der Rückversicherungsvertrag mit der Mobiliar erneuert. Um die Risikobeiträge für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten, beteiligt sich die Stiftung bei Schadenfällen in einem be grenzten Umfang an den Versicherungsleistungen. Zu diesem Zweck hatten wir für allfällige Abdeckungen in der Vergangenheit einen Überschadenfonds in der Höhe von CHF 3 Mio gebildet. Die im Kalenderjahr 2015 zu entrichtenden Versicherungsleistungen fielen minimal aus. Entsprechend blieb der Überschadenfonds unangetastet und der Überschuss des Rückversicherers fiel höher aus. Neue Bankpartner Im Jahr 2015 ging die Sammelstiftung PensFlex eine weitere Kooperation ein: Auch die Zähringer Privatbank AG ist neu Depotbank und Vermögensverwalterin. Zusätzlich gleisten wir Anfang 2016 die Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Basel auf. Ziel ist eine reine Sparkontolösung. Attraktive Anlageidee Kollektivdarlehen Die Ertragsaussichten festverzinslicher Anlagen sind schlecht, eine Entspannung ist nicht absehbar. Sollte sich das Zinsniveau mittelfristig erhöhen, ist mit erheblichen Kursverlusten zu rechnen. PensFlex bietet mit den Kollektivdarlehen eine interessante und risikolose Alternative mit attraktiver Rendite an. Diese Anlagekategorie stabilisiert das Portefeuille. Die Hypothekarzinsen und -kosten können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Möglich ist diese Form der Finanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder Renditeobjekte im Wohnbereich. Lassen Sie sich von Ihrem Kunden berater über die Möglichkeiten und Rahmen bedingungen orientieren. Erhalt des Versicherungsschutzes In folgenden Situationen kann der bisherige Versicherungsschutz im Rahmen der Sammelstiftung PensFlex weitergeführt werden: für Entsandte, welche vorübergehend im Ausland für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und weiterhin der AHV unterstellt bleiben bei unbezahltem Urlaub für maximal 12 Monate (z.b. Sabbatical, Weiterbildung usw.) für ausgetretene Versicherte mit Abschluss der Abredeversicherung für maximal 6 Monate (analog der Unfallversicherung). Mit diesen Zusatzdeckungen kann sichergestellt werden, dass keine unerwarteten Versicherungslücken entstehen. Die versicherten Personen fallen damit nicht durch die «Versicherungsmaschen» und können sich unbeschwert ihren persönlichen Interessen widmen. Beim Austritt aus einer Pensionskasse besteht die Möglichkeit, das Vorsorgevermögen auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen zu übertragen mit interessanten Möglichkeiten für die persönliche Vorsorgeplanung. Eine Anlagestrategie mit maximaler Individualität kann bei den beiden Freizügigkeitsstiftungen PensFree und Independent umgesetzt werden. Zusätzlich können bei Independent exklusiv die Risiken Tod und Invalidität sowie auch eine Altersrente versichert werden. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit! Walter Blum Geschäftsführer

5 5 Kennzahlen Per Jahresende bestanden 817 Anschlüsse (Vorjahr 767) mit versicherten Personen (Vorjahr 2 690) und einer Bilanzsumme von CHF 1,376 Mia (Vorjahr CHF 1,235 Mia) Anzahl angeschlossene Firmen Anzahl versicherte Personen Bilanzsumme in Mio CHF

6 6 Bilanz Aktiven (CHF) Vermögensanlagen Flüssige Mittel Anlagevermögen Total Vermögensanlagen Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Total Aktiven Aufteilung der Vermögensanlagen von CHF Aufteilung des Vorsorgevermögens von CHF Der Anteil der individuellen Schwankungsreserven am Vorsorgevermögen der Versicherten (Altersguthaben plus individuelle Schwankungsreserven) beträgt 28 % und ist damit sehr komfortabel. Anlagevermögen Flüssige Mittel Altersguthaben Versicherte Individuelle Wertschwankungsreserven Versicherte Passiven (CHF) Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserven Altersguthaben Versicherte Individuelle Wertschwankungsreserven Versicherte Kollektive Wertschwankungsreserven Vorsorgewerke Überschadenfonds Stiftungskapital Freie Mittel Rückstellungen FZG Art. 17 Total Passiven

7 7 Betriebsrechnung Alle Angaben in CHF Ordentliche Beiträge Eintrittsleistungen und Einlagen Zufluss aus Beiträgen, Eintrittsleistungen und Einlagen Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven Ertrag aus Versicherungsleistungen Überschussanteile aus Versicherung Versicherungsaufwand Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil Total Anlageerfolg Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage Netto-Ergebnis aus Vermögensteil Rückvergütungen Verwaltungsaufwand Revision, PK-Experte, Aufsicht Marketing- und Werbeaufwand Maklercourtagen Ertragsüberschuss vor Bildung Rückstellungen Bildung Rückstellungen FZG Art Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Ergänzende Bemerkungen zu Bilanz und Betriebsrechnung Die ordentlichen Beiträge erhöhten sich auf CHF 84 Mio (Vorjahr CHF 67 Mio). Das Total der Eintrittsleistungen (eingebrachtes Vorsorgevermögen) von Einzelpersonen und neu angeschlossenen Vorsorgewerken zusammen mit den Einlagen der versicherten Personen konnte ebenfalls auf neu CHF 176 Mio gesteigert werden (Vorjahr CHF 144 Mio). Der Abfluss für Leistungen und Vorbezüge hat sich auf CHF 111 Mio reduziert (Vorjahr CHF 118 Mio). des Anlagereglements der Sammelstiftung PensFlex ist die Zielgrösse auf 1,5 % des Vorsorgekapitals sämtlicher Versicherten festgelegt. Dies entspricht ca. CHF 20 Mio. Im Rechnungsjahr 2015 konnten diese Rückstellungen um ca. CHF 1,6 Mio erhöht werden (Vorjahr CHF 1,0 Mio) auf CHF 15,7 Mio. Diese Erhöhung wurde auch mitfinanziert durch die Auflösung von freien Mitteln in der Höhe von CHF Überschuss und Rückstellungen Gemäss Rechnungslegungsvorschriften dürfen keine freien Mittel ausgewiesen werden, solange die Rückstellungen FZG Art. 17 nicht vollumfänglich aufgebaut sind. In Art. 13 Die Rückstellungen FZG Art. 17 entsprechen 1,2 % des Vorsorgevermögens sämtlicher aktiven Versicherten.

8 8 Kapitalanlagen Das Vorsorgevermögen der Sammelstiftung PensFlex ist gemäss folgender Aufteilung investiert: Total Liquidität TER * % % Benchmarkorientierte Strategieprofile Swisscanto AST Avant BVG Portfolio % % % Total Low Risk % % Swisscanto AST Avant BVG Portfolio % % % CSA 2 Mixta-BVG % % % IST Mixta Optima % % % Total Medium Risk % % IST Mixta Optima % % % Swisscanto AST Avant BVG Portfolio % % % CSA 2 Mixta-BVG % % % Total Higher Risk % % Total Benchmarkorientierte Strategieprofile % % Diverse Strategieprofile % 0 0.0% Zielorientierte Strategieprofile Reichmuth Alpin 1.18 % % % Reichmuth Alpin Classic 0.89 % % % RealUnit 0.90 % % % Total Zielorientierte Strategieprofile % % Gesamttotal Strategieprofile % % Direktanlagen Obligationen CHF Schweiz % % Obligationen CHF Ausland % % Obligationen Fremdwährungen % % Pfandbriefe % % Hypothekardarlehen % % Immobilien % % Aktien Schweiz % % Aktien Ausland % % Alternativanlagen % % Total Direktanlagen % % Gesamtvermögen per Ende Jahr % % * TER: Total Expense Ratio, Gesamtkostenquote für Vermögensverwaltung im Investmentfonds Wert ermittelt gemäss Weisung OAK-BV (Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge)

9 9 Strukturierung der Kapitalanlagen Aufteilung der Gesamtinvestitionen von CHF Liquidität Anlagestiftungen, Fonds Direktanlagen Aufteilung der Anlagestiftungen/Fonds von CHF Low Risk Medium Risk Higher Risk Zielorientierte Strategie Diverse Strategieprofile Aufteilung der Direktanlagen von CHF Obligationen CHF Schweiz Obligationen CHF Ausland Obligationen Fremdwährungen Pfandbriefe Hypothekardarlehen Immobilien Aktien Schweiz Aktien Ausland Alternativanlagen Risikodeckung und Rückversicherung Mit Ausnahme der Altersrenten sind sämtliche versicherungstechnischen Risiken vollumfänglich rückversichert bei der Schweizerischen Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft, Nyon, bzw. bei den Generali Versicherungen, Adliswil.

10 10 Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2015 An den Stiftungsrat der PensFlex Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge, Luzern Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der PensFlex Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Stiftungsrates Der Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung einer internen Kontrolle mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Verantwortung des Experten für berufliche Vorsorge Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vorsorge. Dieser prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die für versicherungstechnische Risiken notwendigen Rückstellungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufliche Vorsorge nach Artikel 52e Absatz 1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV2 massgebend. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

11 11 Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung (Art. 52b BVG) und die Unabhängigkeit (Art. 34 BVV2) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. Ferner haben wir die weiteren in Art. 52c Abs. 1 BVG und Art. 35 BVV2 vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen. Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Vermögensanlage verantwortlich. Wir haben geprüft, ob die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert; Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird; die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden; die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden; in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Vorsorgeeinrichtung gewahrt sind. Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten sind. die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entspricht; Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Schwyz, 25. April 2016 CONVISA Revisions AG Thomas Sicher Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Markus Schuler Zugelassener Revisionsexperte CONVISA Revisions AG Schwyz Herrengasse 14, 6430 Schwyz Telefon Altdorf Schiesshüttenweg 6, 6460 Altdorf Telefon Pfäffikon Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon Telefon Ein Unternehmen der CONVISA Holding AG Mitglied der Treuhand-Kammer

12 12 KONTAKT PensFlex Sammelstiftung Kauffmannweg 16 CH-6003 Luzern Tel Fax Head Office PensExpert AG Kauffmannweg 16 CH-6003 Luzern Tel Fax Office PensExpert AG Steinenring 52 CH-4051 Basel Tel Fax PensExpert SA Avenue de Rumine 60 CH-1005 Lausanne Tel Fax PensExpert AG Tödistrasse 63 CH-8002 Zürich Tel Fax pens-expert-blog.ch Eine Innovation der PensExpert Vorsorgelösungen mit Mehrwert

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