Dr. med. Gabriela Förster Fachärztin für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin
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- Ingrid Meyer
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1 Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen Internationale Perspektiven "Die Rolle der Arbeits- und Sozialmedizin für die berufliche und betriebliche Rehabilitation und Inklusion Dr. med. Gabriela Förster Fachärztin für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin Stv. Vorsitz im Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Stv. Vorsitz im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) Stv. Mitglied im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Stv. Mitglied im Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED GUV) 9. März 2017
2 Arbeitsmedizin Rahmenbedingungen Arbeitsmedizin ist eine Facharztbezeichnung. Die Weiterbildungszeit beträgt 5 Jahre. Arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitsmediziner sind Experten für Prävention, Rehabilitation und Inklusion. kennen die betreuten Arbeitsplätze, sind an Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen beteiligt. bewerten Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit der Beschäftigten. führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. stellen Anträge zur Rehabilitation. beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. arbeiten fachlich weisungsfrei. unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 2
3 Gesund Arbeitsmediziner regelmäßige Vorsorge, Arbeitsplatzkenntnisse Beschwerden Konsultation Hausarzt regelmäßige Vorsorge durch Arbeitsmedizin, Arbeitsplatzkenntnisse prüft Möglichkeiten verbesserter Arbeitsbedingungen Erkrankung, konservative Therapie adäquate Befundbeurteilung adäquate Therapie regelmäßige Vorsorge prüft Möglichkeiten verbesserter Arbeitsbedingungen 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 3
4 Interventionelle Therapie Wahl bester verfügbarer Therapien Prüft verbesserte Arbeitsbedingungen Beeinflussung weiterer Risikofaktoren Beratung zum Verbleib am Arbeitsplatz Reha-Antragstellung Reha Kontaktaufnahme zu Betriebsteam Zeitplanung Berücksichtigung und Simulation der Arbeitsanforderungen im Therapieplan Ermöglicht berufsorientierte Reha durch Anforderungsweitergabe Eingliederungsgespräch vorbereitende Maßnahmen Information und Koordination im Betrieb Evaluation Reintegration 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 4
5 Betriebliches Eingliederungsmanagement Nach 6-wöchiger Erkrankung eines Mitarbeiters bzw. wiederholter Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 6 Wochen in 12 Monaten ( 84 Abs. 2 SGB IX). Maßnahmen sind z. B. Arbeitsplatzveränderungen, Rehabilitation, Stufenweise Wiedereingliederung. Voraussetzung einer erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung ist die enge Kooperation von Personalwesen, Arbeitnehmervertretung, Arbeitsmedizin, betriebliche(r) Vorgesetzte(r), Schwerbehindertenbetreuung, Arbeitssicherheit, Integrationsamt, Krankenkasse/MDK, Krankenhaus/Reha-Klinik. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 5
6 Stufenweise Wiedereingliederung 74 SGB V und 28 SGB IX Nach längerdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder nach medizinischer Reha-Maßnahme. Wiedereingliederungsplan enthält tägliche Stundenzahl, Steigerung der Stundenzahl bis zur vollen Arbeitszeit. Arbeitnehmer gilt während Wiedereingliederung als krank und bezieht Krankengeld von der Krankenkasse. Dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit. Ziel ist auf dem bisherigen Arbeitsplatz die bisherigen Leistungen wieder zu erbringen. Teilnahme ist freiwillig und nur nach Abstimmung mit behandelnden Arzt und Zustimmung Arbeitgeber möglich. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 6
7 Hilfen zur beruflichen Integration durch Integrationsämter Aufgabe ist die Förderung und Sicherung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ( 101 SGB IX). Leistungen werden durch die Ausgleichsabgabe finanziert. Diese ist zu entrichten, wenn die vorgeschriebene Beschäftigungspflicht ( 71 SGB IX) nicht eingehalten ist. Folgende Leistungen sind z. B. möglich: Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Zuschuss für befristete Probebeschäftigung. Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen. Eingliederungszuschuss. Förderung der beruflichen Wiedereingliederung durch Vertretung. Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb. Behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 7
8 Arbeitsplatzoptimierung Ergonomie Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsplatzänderung/Verhältnisprävention Vorher : Tiefes Bücken mit Verdrehen der Lendenwirbelsäule zum Aufnehmen von Teilen. Nachher : Durch erhöht aufgestellten Container geringeres Bücken in der Lendenwirbelsäulen. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 8
9 Arbeitsplatzoptimierung Ergonomie Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsplatzänderung/Verhältnisprävention Vorher: Häufiges Bücken beim Entnehmen von Blechteilen für die Abgasanlage. Nachher: Einsatz eines stationären Hub-Kipp-Neigegerätes und Verwendung eines mobilen Transportwagen. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 9
10 Arbeitsplatzoptimierung Ergonomie Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsplatzänderung/Verhältnisprävention Vorher: Manuelles Heben und Tragen von Autobatterien im Gefahrgutlager ohne technische Hilfsmittel Nachher: Einsatz einer mobilen Hebehilfe 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 10
11 Arbeitsplatzoptimierung Ergonomie Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsplatzänderung/Verhältnisprävention Im Getriebebau werden mobile Hebehilfen zum Werkzeugwechsel an Schleifmaschinen eingesetzt. Die Schleifschnecken müssen nach Verschleiß aus den unterschiedlichen Bearbeitungsmaschinen ausgebaut werden und wiegen zum Teil > 50 kg. Einsatz einer mobilen Hebehilfe mit Schwenkmechanismus. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 11
12 Höhenverstellbares Transportsystem Türenvormontage mit Sitzmöglichkeit 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 12
13 Montagetools, Fahrwerksmontage Montagetools, Radmontage 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 13
14 Beeinflussung weiterer Risikofaktoren Gefährdungsbeurteilung: Verhaltensprävention Beispiel Hauterkrankung Besondere Hautpflege, Baumwollhandschuhe zum Unterziehen Beispiel Lärmerkrankung Besondere Beachtung persönlicher Schutzmaßnahmen, Otoplastik Beispiel Erkrankung Bewegungsapparat Besondere Trainingsmaßnahmen (Heben und Tragen), Rückenschule, Beispiel Erkrankung, die durch Stress mitbedingt wird Autogenes Training, Entspannungstechniken 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 14
15 Beeinflussung weiterer Risikofaktoren Bei der arbeitsmedizinischen Beurteilung können Tätigkeiten und Einsatzbereiche definiert werden. Dies bedarf der vorherigen betrieblichen Abstimmung. keine Nachtarbeit, keine Überkopfarbeit, ohne strenge Taktbindung, in vorwiegend sitzender Körperhaltung, ohne Heben und Tragen schwerer Teile, ohne besondere Anforderung an die Fingerfertigkeit, ohne besonderen Hautkontakt mit Öl, Fett, Schmierstoffe, ohne besondere Unfallgefahr Leitern/ Gerüste. 9. März 2017 Dr. Gabriela Förster Seite 15
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