94. Beilage im Jahr 2016 zu den Sitzungsunterlagen des XXX. Vorarlberger Landtags. Regierungsvorlage Beilage 94/2016

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1 Regierungsvorlage Beilage 94/2016 A N T R A G der Vorarlberger Landesregierung auf Festsetzung des Beschäftigungsrahmenplans der Landesbediensteten für das Jahr 2017 Gemäß 3 Landesbedienstetengesetz 2000 hat die Landesregierung dem Landtag alljährlich einen Vorschlag für die Beschäftigungsobergrenzen aller Landesbediensteten für das folgende Jahr vorzulegen. Der Vorschlag hat die Beschäftigungsobergrenzen der Landesbediensteten zusammengefasst für die Gehaltsklassen 1 bis 5, 6 bis 14 und 15 bis 23 sowie für Führungsfunktionen, die höher als in die Gehaltsklasse 14 eingereiht sind, zu enthalten. Mit dem Vorschlag für die Beschäftigungsobergrenzen ist über das bestehende zahlenmäßige Verhältnis von Frauen und Männern zu informieren. Der auf der folgenden Seite angeführten Tabelle kann die Entwicklung der genehmigten Beschäftigungsausmaße der Jahre 2009 bis 2016 und die voraussichtliche Veränderung für das kommende Jahr entnommen werden. Seite 1

2 Die nachstehenden Bemerkungen sollen einen kurzen Überblick über die Änderung der Beschäftigungsobergrenzen im Vergleich zu 2016 geben. Für den Beschäftigungsrahmenplan 2017 ergibt sich eine Erhöhung um 62,14 Erhöhung in der Verwaltung um 13,64. Ausweitung bei den Krankenanstalten um 48,50. Die Erhöhung in der Verwaltung ergibt sich vor allem durch Aufgabenzuwächse in den verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung, insbesondere in den Bereichen Asylwesen und Mindestsicherung. Die zusätzlichen Stellen der Landeskrankenanstalten resultieren aus der Erweiterung der Palliativabteilung am Landeskrankenhaus Hohenems und der Erweiterung der Intensivkapazitäten am Landeskrankenhaus Feldkirch. Entwicklung der genehmigten Beschäftigungsausmaße seit dem Jahr 2009: Gesamt 4.378, , , , , , , , ,89 Krankenanstalten 2.837, , , , , , , , ,55 Verwaltung 1.541, , , , , , , , ,34 Seite 2

3 VERWALTUNG Die Erhöhung in der Verwaltung beträgt in Summe 13,64. Die angegebenen Veränderungen der Beschäftigungsausmaße der einzelnen Dienststellen sind als Saldo aus neu zu schaffenden und einzusparenden Stellen dargestellt. Führungsfunktionen der Gehaltsklassen 15 bis 29 Reduktion um 0,30 Dienststelle Amt der Landesregierung - 0,30 der Gehaltsklassen 15 bis 23 Ausweitung um 2,90 Dienststelle Amt der Landesregierung + 6,15 Bezirkshauptmannschaft Bludenz - 0,70 Bezirkshauptmannschaft Bregenz + 3,10 Bezirkshauptmannschaft Dornbirn + 1,05 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch + 3,00 Landesbildungszentrum Schloss Hofen - 1,00 Landeskonservatorium - 8,40 Vorarlberger Landesbibliothek + 1,00 Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit - 1,00 Büro für Zukunftsfragen - 0,30 Seite 3

4 der Gehaltsklassen 06 bis 14 Ausweitung um 11,30 Dienststelle Amt der Landesregierung + 5,70 Bezirkshauptmannschaft Bludenz + 0,40 Bezirkshauptmannschaft Bregenz + 0,45 Bezirkshauptmannschaft Dornbirn + 1,85 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch + 0,70 Landesberufsschule Bludenz + 0,20 Landesberufsschule Feldkirch + 0,20 Landesberufsschule Dornbirn - 0,05 Vorarlberger Landesbibliothek + 0,75 Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit + 1,10 der Gehaltsklassen 01 bis 05 Reduktion um 0,26 Dienststelle Bezirkshauptmannschaft Bludenz - 0,50 Landesberufsschule Bludenz + 1,00 Landesberufsschule Feldkirch - 0,50 Landesberufsschule Dornbirn - 0,20 Landesamt für Vermessung und Geoinformation - 0,06 Seite 4

5 KRANKENANSTALTEN Die Ausweitung bei den Krankenanstalten beträgt in Summe 48,50. Die angegebenen Veränderungen der Beschäftigungsausmaße der einzelnen Krankenanstalten sind als Saldo aus neu zu schaffenden und einzusparenden Stellen dargestellt. Führungsfunktionen der Gehaltsklassen 15 bis 29 Ausweitung um 5,50 Krankenanstalten LKH Feldkirch + 4,00 LKH Hohenems + 0,50 LKH Rankweil + 1,00 der Gehaltsklassen 15 bis 23 Ausweitung um 5,60 Krankenanstalten LKH Bludenz + 0,50 LKH Bregenz + 1,50 LKH Feldkirch + 2,40 LKH Hohenems + 1,20 Seite 5

6 der Gehaltsklassen 06 bis 14 Ausweitung um 43,90 Krankenanstalten LKH Bludenz + 3,15 LKH Bregenz + 1,50 LKH Feldkirch + 26,00 LKH Hohenems + 8,95 LKH Rankweil + 4,30 der Gehaltsklassen 01 bis 05 Reduktion um 6,50 Krankenanstalten LKH Bludenz - 3,50 LKH Bregenz - 1,50 LKH Feldkirch + 0,50 LKH Hohenems + 1,00 LKH Rankweil - 3,00 Seite 6

7 Die Vorarlberger Landesregierung stellt daher den Antrag, der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Beschäftigungsrahmenplan 2017 der Bediensteten des Landes Vorarlberg wird laut Anlage festgesetzt. 2. Die Landesregierung wird ermächtigt, unter Anrechnung auf einen höheren Gehaltsklassenbereich Bedienstete über die für einen niedrigeren Gehaltsklassenbereich festgelegte Beschäftigungsobergrenze hinaus aufzunehmen. 3. Die Landesregierung wird ermächtigt, in Berufsausbildung stehende Personen (Ausbildungsärzte, Famuli, Ferialpraktikanten usw) auf begrenzte Zeit zu beschäftigen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zweckmäßig ist. 4. Die Landesregierung wird ermächtigt, zur vorübergehenden Aushilfe oder bis zu zwei Jahre vor dem Ausscheiden von Landesbediensteten zu Einschulungszwecken bis zu 15 Ersatzkräfte ohne Anrechnung auf den Beschäftigungsrahmenplan einzustellen. 5. Die Landesregierung wird ermächtigt, 20 Arbeitslose oder Schulabgänger längstens auf die Dauer eines Jahres ohne Anrechnung auf den Beschäftigungsrahmenplan zu beschäftigen. 6. Die Landesregierung wird ermächtigt, bei Vorliegen sozialer Gründe bis zu 60 vollbeschäftigte Personen (bei Teilbeschäftigungen entsprechend mehr) ohne Anrechnung auf den Beschäftigungsrahmenplan zu beschäftigen, soweit deren Vermittlung auf einen Arbeitsplatz zufolge geistiger oder körperlicher Behinderung nur erschwert möglich ist. 7. Die Landesregierung hat dem Finanzausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten, inwiefern von den in den Punkten 2. bis 6. eingeräumten Ermächtigungen Gebrauch gemacht wurde. Seite 7

8 Beschäftigungsrahmenplan 2017 der Landesbediensteten Beschäftigungsobergrenze gesamt 4.889,89 * Verwaltung Führungsfunktionen der Gehaltsklassen 15 bis ,75 der Gehaltsklassen 15 bis ,90 der Gehaltsklassen 06 bis ,65 der Gehaltsklassen 01 bis 05 76,04 Gesamt 1.633,34 Krankenanstalten Führungsfunktionen der Gehaltsklassen 15 bis ,50 der Gehaltsklassen 15 bis ,20 der Gehaltsklassen 06 bis ,92 der Gehaltsklassen 01 bis ,93 Gesamt 3.256,55 * Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsausmaßen Seite 8

9 Gesamtübersicht über die nach dem Landesbedienstetengesetz beschäftigten Frauen und Männer (Stand: ) Verwaltung und Krankenanstalten gesamt Frauen Männer Gesamt Beamte 20 6, , ,80 Angestellte , , ,94 Angestellte ihv , , ,26 Summe , , ,00 Verwaltung Bed. innerhalb des BRP* Bed. außerhalb des BRP* Führungsfunktionen GKl 15 bis 29 GKl 15 bis 23 GKl 06 bis 14 GKl 01 bis 05 Beamte Angestellte Angestellte ihv Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Aktionskräfte Sozialstellen beurlaubte Bedienstete Summe Krankenanstalten Bed. innerhalb des BRP* Bed. auß. BRP* Führungsfunktionen GKl 15 bis 29 GKl 15 bis 23 GKl 06 bis 14 GKl 01 bis 05 Beamte Angestellte Angestellte ihv Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Sozialstellen beurlaubte Bedienstete Summe * BRP... Beschäftigungsrahmenplan Seite 9

10 Der XXX. Vorarlberger Landtag hat in seiner 9. Sitzung im Jahr 2016, am 14. Dezember, den in der Vorlage der Landesregierung, Beilage 94/2016, enthaltenen Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2017 mit den Stimmen der VP- und der FPÖ-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen mehrheitlich beschlossen (dagegen: SPÖ und NEOS).

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