Jahrgang 15 Freitag, den 24. Januar 2014 Nummer 1

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 15 Freitag, den 24. Januar 2014 Nummer 1 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Jahreswechsel 2013/14 in Riethnordhausen Pfarramt FFW-Gebäude

2 Straußfurt Nr. 1/2014 Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter erreichbar. Dort sind auch die -Verbindungen hinterlegt. Sprechstunden der Nichtamtlicher Teil Wichtige Informationen Verwaltungsgemeinschaft: (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen//polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt in Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zi. O3; Sprechzeiten dienstags von Uhr für Kinder und Jugendliche, Uhr für alle Bürger; Landratsamt: ; Polizei Sömmerda: oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft Marzahner Tor mbh, Berlin: in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di Uhr und Don Uhr, Fax-Nr /56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/ ); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel mit den Öffnungszeiten Mo Uhr, Die. und Do und Uhr sowie Mi Uhr. Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr mit der Sprechzeit Di Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ Kto.-Nr oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ Kto.-Nr Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/ oder kundenservice@thueringerenergie.de Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * Stadtwerkeunternehmen ThüWa- Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * AZV Mittlere Unstrut Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ * der in Gangloffs.+Schilfa /50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) jeden Montag von bis Uhr, /51332 Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi bzw. 1.52, Telefon 03634/ oder -111, in Notsituationen 03634/ oder die Polizeiinspektion; Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von Uhr bis Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, zimmer, Tel.-Nr. (036376) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von Uhr bis Uhr im Seniorentreff, Tel.-Nr. (036201) Henschleben dienstags von bis Uhr in Vehra mittwochs von bis Uhr in Henschleben (036376) Riethnordhausen montags von Uhr bis Uhr im amt, Tel.-Nr. (036204) Schwerstedt mittwochs von Uhr bis Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) Straußfurt dienstags von Uhr bis Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) Werningshausen mittwochs von Uhr bis Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) Wundersleben mittwochs von Uhr bis Uhr im amt, Tel.-Nr. (036376) Einwohnerentwicklung Wie immer berichten wir Anfang des Jahres über die Einwohnerentwicklung in unseren Gemeinden, die 2013 insgesamt weiterhin rückläufig war. Zum Stichtag waren in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 7221 ( Vorjahr 7235) Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz (HWS bzw. NWS) in unserem Einwohnermeldeamt gemeldet (davon HWS 7120, was ein Minus von 12 Personen bezogen auf den ergibt). Im Einzelnen ergeben sich folgende Zahlen: Gangloffsömmern mit Schilfa 1019 (1005 HWS, minus 2), Haßleben 1018 (1010 HWS, plus 15), Henschleben mit Vehra 369 (363 HWS, plus 1), Riethnordhausen 1020 (1004 HWS, minus 17), Schwerstedt 617 (605 HWS, minus 5), Straußfurt 1787 (1766 HWS, minus 20), Werningshausen 682 (675 HWS, plus 4), Wundersleben 709 (692 HWS, plus 12). Immer daran denken: Diese Zahlen sind nicht nur für die interessierten Statistiker oder Ortschronisten von Belang. Die Zahl der mit Hauptwohnsitz (HWS) gemeldeten Einwohner hat insbesondere Auswirkungen auf die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Freistaates oder die Anteile an der Einkommenssteuer, so dass der Vergleich 2013 zu 2012 nochmals extra angeführt worden ist. F. Deutsch Weitere Wahlinformationen Bezug nehmend auf die ersten Informationen im letzten Amtsblatt zu den Gemeinderatswahlen am nachfolgend einige weitere Hinweise: Die Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die einzelnen Mitgliedsgemeinden werden im Amtsblatt des Monat März (Erscheinungstag ist der ) veröffentlicht. Danach wird bis zum , Uhr, Zeit sein, die Wahlvorschläge einzureichen (etwaige Mängel lassen sich bis beseitigen). Die doch recht knappe Zeitschiene sollte Anlass sein, die notwendigen Versammlungen der Parteien oder Wählergruppen rechtzeitig und ordentlich vorzubereiten.

3 Straußfurt Nr. 1/2014 Einzelbewerbungen wie bei den wahlen, die diesmal nicht stattfinden, sind übrigens nicht möglich. Bereits im Gemeinderat oder im Kreis-, Land- bzw. Bundestag vertretene Parteien oder Gruppierungen sind ein wenig privilegiert. So benötigt man nur 10 Unterstützungsunterschriften, während neu gebildete Wählergruppen zusätzlich 4x so viele Unterstützungsunterschriften brauchen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Gemeinde zu wählen sind. Ratsam ist es insbesondere auch, bereits jetzt beginnend Mitstreiter für eine Bewerbung als eventuelles Gemeinderatsmitglied zu suchen. In unseren Gemeinden können nämlich bis zu doppelt so viele Bewerber auf dem Wahlvorschlag erscheinen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Mit einer ausreichenden Anzahl von Bewerbern wird insbesondere vermieden, dass eine Gruppierung trotz gutem Abschneiden die ihr eigentlich zustehenden Mandate eventuell nicht besetzen könnte. Laut Rundschreiben Nr. 1 des zuständigen Thüringer Innenministeriums gelten die Einwohnerzahlen nach dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung, der vom Landesamt für Statistik früher als drei Monate vor dem Wahltag veröffentlicht wurde. Dies erfolgte am (nachzulesen auf der Internetseite des TLS unter de in der Rubrik Kommunalwahlen, dort unter Informationen ). Diese Zahlen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder in Gangloffsömmern, Haßleben und Riethnordhausen: Auch wenn sie nur sehr, sehr knapp an den in der Thüringer Kommunalordnung genannten Zahlen vorbeigehen, reduzieren sich hier dennoch die zu vergebenden Sitze auf jeweils 8 (von bisher 12). Das heißt für die Größe der zukünftigen Gemeinderäte: Straußfurt 12, Gangloffsömmern, Haßleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Werningshausen und Wundersleben je 8 und Henschleben 6. Die genauen Zahlen finden sich dann nochmals in den o.g. Bekanntmachungen. Wird nur ein Wahlvorschlag oder keiner abgegeben, findet in der betreffenden Gemeinde eine sogenannte Mehrheitswahl statt. Darüber ein nächstes Mal mehr. Auf der Homepage der VG werden im Übrigen zu gegebener Zeit weitere Hinweise und Verlinkungen als Hilfe für die Bewerber veröffentlicht. Interessante Hilfestellungen bietet im Übrigen auch die Internetseite des Thüringer Landesamtes für Statistik. Wie immer werden auch ausreichend Wahlhelfer zur Mitarbeit in den Wahlvorständen gesucht. Inhaltliche Fragen rund um die Wahlen werden gern im Hauptamt der VG (036376/51315) beantwortet. Alle technischen Details werden dann wie immer im Ordnungsamt geklärt. F. Deutsch und Lacke (nur im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe, Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung abgegeben werden. Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im Internet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein. Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden. Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten: Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behältergröße. Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen. Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt zu übergeben. Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden. Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich. Gaudiolympiade an der Regelschule Straußfurt Die Klassen 5 bis 7 trafen am in der Turnhalle, um bei Übungen der etwas anderen Art ihren Sieger zu ermitteln. Büchsenwerfen und Bierdeckellauf, Hockeyslalom und Rollbrettpaddeln machten Spaß und hatten es trotzdem in sich. Die Sieger wurden im Schaukasten im Schulhaus veröffentlicht. Das anschließende kleine Zweifelderball-Turnier war ein schöner Abschluss des alten Kalenderjahres. W. Trummer, Sportlehrer Abfallumladestation Michelshöhe Auf der Abfallumladestation Michelshöhe stehen Container für Baum- und Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme zu folgenden Zeiten bereit: Frühjahr vom bis Herbst vom bis Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauchschnitt. Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B. für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste zu nutzen sind. Nur der Baum- und Strauchschnitt wird in dieser Zeit kostenlos vom angenommen. Selbstverständlich ist die Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich. Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda Vom bis und vom bis erfolgt im die mobile Sonderabfallkleinmengensammlung. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben Liebe Bürgerinnen und Bürger, nun sind wir schon ein Stück des Weges im neuen Jahr gegangen und der Alltag hat wieder begonnen. Schnell ist die heilige, stille Zeit - Advent und Weihnachten - vergangen. Diese Zeit der Ruhe und Besinnung ist für uns wichtig, aber auch die Zeit des Schaffens. Wir Mitarbeiter der Diakonie Sozialstation St. Elisabeth in Gebesee möchten das vergangene Jahr dankbar in Gottes Hand zurücklegen. Ihnen, hier aus der Region, möchte ich noch einmal für alle Unterstützung, sei es ideell oder finanziell, die unserem Haus zu Teil wurde, danken. Besonders möchte ich die Mitglieder der Fördervereine und deren Vorsitzende, die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchgemeinden und die, die gespendet haben, erwähnen. Ich grüße Sie mit unserer Jahreslosung Gott nahe zu sein ist mein Glück Ps In der Hoffnung auf ein weiteres gutes Miteinander verbleibe ich mit lieben Grüßen und Gottes Segen für das neue Jahr B. Schröter u. Mitarbeiter

4 Straußfurt Nr. 1/2014 Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Wundersleben, Henschleben, Vehra sowie Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt Gottesdienste Sonntag, Uhr Straußfurt Uhr Schwerstedt Uhr Henschleben Sonntag, Uhr Gangloffsömmern Uhr Weißensee, Nicolaikirche (am Friedhof) Einführung Pfarrer Salomon Gemeindenachmittag für alle Interessenten Dienstag, Uhr im Pfarrhaus Straußfurt Kinderkirche/Christenlehre Mittwoch, Uhr im Pfarrhaus Straußfurt Mittwoch, Uhr im Pfarrhaus Straußfurt Konfirmandenvormittag Samstag, ab 9.30 Uhr in Sömmerda, Markt 5 Otfried Heinrich, Pfarrer Tel.: /52025 oder /50131 Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Frau Therese Zimmermann am zum 75. Geburtstag Herrn Edgar Müller am zum 80. Geburtstag Herrn Heinz Hoppe am zum 77. Geburtstag Herrn Heinz Schacke am zum 73. Geburtstag Frau Elli Bethke am zum 74. Geburtstag Frau Herta Wiegand am zum 88. Geburtstag Frau Monika Pfeiffer am zum 71. Geburtstag Frau Elvira Guhr am zum 79. Geburtstag Frau Renate Bauer am zum 77. Geburtstag Frau Karin Aweh am zum 73. Geburtstag Schilfa Herrn Karl-Heinz Triebel am zum 77. Geburtstag Schilfa Frau Ruth Keitel am zum 81. Geburtstag Schilfa Herrn Manfred Rechtenbach am zum 69. Geburtstag Schilfa Frau Marianne Hupel am zum 75. Geburtstag Schilfa in Haßleben Frau Toni Kott am zum 85. Geburtstag Frau Ursula Lein am zum 79. Geburtstag Herrn Dieter Wolf am zum 65. Geburtstag Herrn Herbert Thiemrodt am zum 83. Geburtstag Frau Edeltraud Brück am zum 73. Geburtstag Herrn Wolfram Mönchgesang am zum 76. Geburtstag Frau Edith Wenzel am zum 66. Geburtstag Frau Irmgard Werner am zum 86. Geburtstag Frau Gisela Weber am zum 72. Geburtstag Frau Leonore Ostermann am zum 90. Geburtstag Frau Iris John am zum 68. Geburtstag Herrn Alfred Kurbjuhn am zum 79. Geburtstag Herrn Konrad Wenzel am zum 74. Geburtstag Frau Hannelore Schröder am zum 66. Geburtstag in Henschleben und Vehra in Riethnordhausen Herrn Rudi Müller am zum 87. Geburtstag Herrn Hans-Jörg Bähringer am zum 70. Geburtstag Frau Manuela Globisch am zum 68. Geburtstag Frau Ruth Wäldchen am zum 82. Geburtstag Frau Rita Kraft am zum 76. Geburtstag Frau Barbara Ehrich am zum 77. Geburtstag Frau Lisa Rudolph am zum 76. Geburtstag Herrn Kurt Henne am zum 77. Geburtstag Herrn Martin Thormann am zum 87. Geburtstag Frau Ingeburg Schäffner am zum 85. Geburtstag Herrn Gerold Schultze am zum 79. Geburtstag Herrn Dieter Frankenhäuser am zum 66. Geburtstag Frau Luise-Charlotte Koch am zum 88. Geburtstag in Schwerstedt Herrn Manfred Stadtermann am zum 67. Geburtstag Frau Brigitte Brabandt am zum 73. Geburtstag Frau Ella Meyer am zum 80. Geburtstag Frau Christa Kranold am zum 71. Geburtstag Herrn Rudi Sennewald am zum 82. Geburtstag Herrn Joachim Thormann am zum 71. Geburtstag Herrn Gerald Kühm am zum 65. Geburtstag Herrn Gerhard Meckling am zum 69. Geburtstag Frau Anni Beyer am zum 78. Geburtstag Herrn Heinz Thomas am zum 88. Geburtstag Frau Rosemarie Sprachmann am zum 77. Geburtstag Herrn Friedrich Swoboda am zum 75. Geburtstag Frau Hildegard Schmidt am zum 77. Geburtstag in Straußfurt Frau Dagmar Schmidt am zum 69. Geburtstag Frau Ruth Seidler am zum 79. Geburtstag Herrn Jahn Brückner am zum 68. Geburtstag Herrn Alfred Tentscher am zum 75. Geburtstag Frau Elke Neubauer am zum 67. Geburtstag Frau Gertraud Kreis am zum 78. Geburtstag Frau Ingrid Schubert am zum 66. Geburtstag Herrn Karlheinz Salzmann am zum 78. Geburtstag Frau Gertrud Kupke am zum 87. Geburtstag Herrn Josef Gast am zum 74. Geburtstag Herrn Alexander Dr. Albrecht am zum 79. Geburtstag Herrn Bernhard Hildebrand am zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Seyffarth am zum 78. Geburtstag Herrn Winfried Hartmann am zum 72. Geburtstag Frau Alice Müller am zum 79. Geburtstag Frau Martha Beirith am zum 88. Geburtstag Frau Liesbeth Klehm am zum 77. Geburtstag Frau Bärbel Huth am zum 71. Geburtstag Herrn Jürgen Helfer am zum 70. Geburtstag Herrn Klaus Thun am zum 65. Geburtstag Frau Ursula Hildebrandt am zum 66. Geburtstag in Werningshausen Frau Gertrud Großheim am zum 78. Geburtstag Frau Marion Netz am zum 66. Geburtstag Herrn Alfred Trost am zum 69. Geburtstag Herrn Gerd Kupietz am zum 72. Geburtstag Herrn Heinz Lein am zum 66. Geburtstag Frau Gerda Krieg am zum 90. Geburtstag Frau Luise Zorn am zum 78. Geburtstag Frau Käthe Ulzenheimer am zum 92. Geburtstag in Wundersleben Herrn Johann Latsch am zum 79. Geburtstag Frau Ingeborg Trunzer am zum 81. Geburtstag Frau Irmgard Koch am zum 73. Geburtstag Herrn Robert Bauer am zum 77. Geburtstag Frau Edeltraud Poser am zum 67. Geburtstag Vehra Herrn Egon Krenz am zum 72. Geburtstag Herrn Frank Beutler am zum 66. Geburtstag Herrn Uwe Bernecker am zum 70. Geburtstag Vehra Frau Silvia West am zum 82. Geburtstag Herrn Max Brand am zum 85. Geburtstag Frau Ruth Baumbach am zum 75. Geburtstag Vehra Frau Maja Mückenheim am zum 72. Geburtstag u u u u u u u u u u u u u u u u

5 Straußfurt Nr. 1/2014 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern I. Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2014 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung ergibt sich gemäß 57 Abs. 3 ThürKO. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Tornack Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Nichtamtlicher Teil Alles auf Anfang willkommen 2014 obwohl, solange ist Weihnachten noch nicht vorbei. In manch Wohnzimmern leuchten noch die Lichter am Baum und hier und da finden sich noch weihnachtliche Dekorationen. Und so wollen wir auch diesmal unsere Kinder- und Familienweihnachtsfeier, am , nicht vergessen. Jedes Jahr bereiten sich Kinder, Eltern und fleißige Helfer auf dieses Event vor und sorgen so für einen schönen und besinnlichen Nachmittag. Am Nikolaustag stand alles ganz im Zeichen der Märchen. Welches Kind liebt es nicht, wenn Oma oder auch Mama und Papa Märchen und Geschichten erzählen. Die Gäste trafen auf Rapunzel, die goldene Gans, das verbitterte Rumpelstilzchen und den König des Dschungels. Es fiel Kindern und Publikum auch nicht schwer, das traditionelle Märchen der Eltern zu erraten. Na, als da so ein lustiges, ganz in grün gekleidetes Wesen mit Schwimmflossen empor stieg, war das ja auch eindeutig. Das konnte doch nur der Froschkönig sein. Dieser war mit entsprechendem Equipment ausgestattet - Taucherbrille für bessere Sicht und ein Schnorchel für längere Tauchgänge. Schließlich sollte die goldene Kugel gefunden und das das Herz der Prinzessin erobert werden. Erstmalig veranstaltete die Kita Wirbelwind auf Initiative der Eltern eine Tombola. Dabei wurden guterhaltene Spielsachen, Bücher und Dekoartikel für 1 je Los verkauft. Der Andrang war gigantisch und der Erlös ein willkommener Zuschuss für die Kinderweihnachtsgeschenke u. ä.. In diesem Sinne einen Dank an alle Tombola- Sponsoren. Natürlich sagen wir auch vielen lieben Dank an ALLE, die in irgendeiner Form zum Gelingen dieses Nachmittags beigetragen und uns über das ganze Jahr unterstützt haben. Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014 wünscht das gesamte Team der Kita Wirbelwind Gangloffsömmern 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle, In diesen Fällen ist der ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Gangloffsömmern, den Tornack Siegel

6 Straußfurt Nr. 1/2014 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2013 Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr /2013 Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 1 Nr / Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben stellt die Jahresrechnung 2011 fest. 2. Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt , Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt , Soll-Ergebnis 0, Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben stellt die Jahresrechnung 2012 fest. 6. Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt , Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt , Soll-Ergebnis 0, Der Prüfbericht der Jahresrechnung wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr /2013 Der Gemeinderat stimmt dem Zuteilungsentwurf, Planwunschbogen der Thüringer Landgesellschaft mbh zu, um die Straßenfläche Vor dem Obertore mit einer Fläche von ca. 780 m 2 für einen Wert von ca. 5,00 /m 2 zu erwerben. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 2 Nein-Stimmen:... 2 Stimmenthaltungen:... 3 Es wird festgestellt, dass ein Beschluss wegen fehlender Mehrheit an Ja-Stimmen nicht zustande gekommen ist. Nr /2013 Die Vereine Heimatverein Edelweiß e.v. Haßleben, SV Olympia Haßleben e.v., Kirmesverein Haßleben e.v., Feuerwehr Haßleben und Hundesportverein Haßleben e.v. erhalten je 100,00 Euro zur Vereinsunterstützung entsprechend ihrer gestellten Anträge. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 4 Nein-Stimmen:... 1 Stimmenthaltungen:... 2 Nr /2013 Herr Kai Dittmar wird als stellvertretendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt (Vertreter für Herrn Horst Burghardt) bestellt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 1 Nichtamtlicher Teil Spieglein, Spieglein an der Wand... Mittlerweile ist es in der Haßlebener Kita Sonnenhof zur schönen Tradition geworden, dass die Eltern zur Weihnachtsfeier ein Märchen für die Kinder spielen. Bereits im Oktober begannen die Vorbereitungen und Proben. 12 Mamas und Papas studierten Schneewittchen ein. Unterstützt wurden sie dabei von Erzieherin Frau Zimmer, die die Darbietung mit Musik (auch live auf dem Akkordeon) untermalte. Am Tag der Aufführung war die Aufregung groß, denn niemand ist kritischer als die eigenen Kinder. Doch die Eltern wussten ihren Nachwuchs zu begeistern mit einer fantasievollen und witzigen Interpretation des Märchenklassikers. Die Vorweihnachtszeit wurde aber nicht nur von den Eltern unterhaltsam gestaltet, auch Erwin der Schneemann bemühte sich fleißig. So lud er die Kinder zum gemeinsamen Plätzchen backen ein. Alle waren in der Weihnachtsbäckerei mit Freude und Eifer dabei. Auch ein Kinobesuch im Gemeindehaus stand auf Erwins Programm und er präsentierte den Kleinen den Zeichentrickfilm Alice im Wunderland. Ein tolles Erlebnis für die Häschen-,die Maus- und die Igelgruppe. Bald darauf überraschten die Erzieherinnen ihre Schützlinge mit dem Schattenspiel von Singeschön und Springeschön. Dem wollten die Kinder in nichts nachstehen und sie übten fleißig für die Oma-/Opa-Nachmittage, an denen sie ihren Großeltern mit viel Freude ihr Können zeigten. Mit Gedichten, Liedern und einer Klang-Geschichte der Igelgruppe boten die Kleinen ein abwechslungsreiches Programm. Der leckere, von den Muttis selbst gebackene Kuchen machte das gemütliche Beisammensein perfekt. Erwin, der Schneemann hat sich verabschiedet und hat uns tolle Erinnerungen an eine wunderschöne, liebevoll gestaltete Adventszeit für unseren Nachwuchs hinterlassen.

7 Straußfurt Nr. 1/2014 Wir bedanken uns herzlich bei allen Erzieherinnen, Eltern und Großeltern, die sich nicht nur in der Adventszeit für unsere Kinder engagiert haben und wünschen allen ein gutes und gesundes neues Jahr. Der Elterbeirat Veranstaltungskalender Haßlebener Carnevalsverein 1955 e.v Saison 2013/2014 Alle Veranstaltungen finden auf dem Saal des Partyservice Finke in Haßleben statt Narrencocktail - Große Prunksitzung mit Uhr Programm und Tanz für Jung und Alt mit Simon und Garfrankel Männerfasching - mit allerhand weiblichen Showacts nicht nur für Männeraugen, mit DJ RIC.S & WILL.C ein Muss für alle Männer!!! Finne Tanzwettbewerb - Show- und Uhr Gardetanz in 3 Altersstufen Kinderfasching - rauchfreier Erlebnisnachmittag Uhr mit Spiel und Spaß für unsere Kleinen mit DJ Otto Weiberfastnacht - Partymusik non stop mit Man an the Maschine sowie Showacts verschiedener Männerballetts der Umgebung Traditionelle Prunksitzung Uhr Programm und Tanz mit Rennsteigfeuer Traditionelle Prunksitzung Uhr Programm und Tanz mit Rennsteigfeuer Umzug in Haßleben mit darauffolgendem Uhr zünftigem Frühschoppen mit den Original Thüringer Oldies Große Rosenmontagssitzung Uhr Programm und Tanz mit Rennsteigfeuer weitere Informationen findet Ihr auch im Internet unter hcv-hassleben.de Kartenbestellung bei Catarina Brendel unter Tel.Nr /62403 oder Mail catarina.brendel@web.de Der Kartenvorverkauf findet am und am von Uhr Uhr in der Grundschule in Haßleben statt. Wochenendticket zum Preis von 25 Euro zum Kartenvorverkauf. Es lädt recht herzlich ein und wünscht närrische Tage der Haßlebener Carnevalsverein 1955 e.v. und der Partyservice Finke.

8 Straußfurt Nr. 1/ Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h. Amtlicher Teil 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Henschleben Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben in der Sitzung vom die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom beschlossen: Artikel 1 In 6 Absatz 2 Punkt e) erhalten die Aufzählungen a) bzw. b) folgende Fassungen: a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Henschleben, den Bauersfeld Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Henschleben I. Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Henschleben Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Henschleben folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle. In diesen Fällen ist der ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Straußfurt, den Bauersfeld Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2014, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, sowie den Haushaltsplan 2014 gewürdigt. Rechtsaufsichtliche Bedenken wurden nicht erhoben. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Bauersfeld Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates Riethnordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2013 Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0

9 Straußfurt Nr. 1/2014 Nr /2013 Der Gemeinderat Riethnordhausen stimmt dem Verkauf der Grundstücke 570, 571, 574 und 578 in der Flur 8 in der Gemarkung Riethnordhausen mit einer Gesamtfläche von m 2 zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,30 /m 2 (15.921,10 Euro) an die K+B Kies und Beton GmbH, mit Firmensitz in Erfurt, Schwerborner Str. 25, zu. Das bestehende Pachtverhältnis mit der Universal-Agrar Mittelhausen e. G. für die Flurstücke 574 und 578 wird vom Erwerber übernommen. Die entstehenden Notar- und Grundbuchamtskosten sind vom Erwerber zu übernehmen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nr /2013 Der Gemeinderat Riethnordhausen beschließt folgenden Investitionsplan : Investition Eigen- Fördermittel mittel 01 - Nebenfläche Bürgerhaus , Freiwillige Feuerwehr lt. Antrag Schiebeschild für Sprinter Fassade Bäckerei Borde Erfurter Straße Lampen Dorfgemeinschaftshaus Baumpflanzung Erf. Straße Brunnengestaltung Spiellandschaften Kita und Abenteuer Brücke Zwergen- Haus = SV Concordia lt. Antrag FFW-PC (Drucker/Monitor) 800 Gesamt: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nein-Stimmen:... 0 Stimmenthaltungen:... 0 Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeinderatssitzung Dezember 2013 In Riethnordhausen erhalten Neugeborene ab Januar dieses Jahres ein Begrüßungsgeld in Höhe von Euro. Darauf haben sich die Abgeordneten der Gemeinde in ihrer Ratssitzung im Dezember vorigen Jahres geeinigt. Ein entsprechender Beschluss wird gegenwärtig vorbereitet und soll noch in diesem Monat gefasst werden. Über die Zahlung des Babygeldes wird der Rat jedes Jahr neu entsprechend der Finanzlage des Ortes entscheiden. In Riethnordhausen gibt es seit einigen Jahren steigende Geburtenzahlen waren es fünf, 2012 acht und 2013 waren es neun Mädchen und Jungen, die das Licht der Welt erblickten. Der Gemeinderat hat außerdem einstimmig den Investitionsplan für 2014 beschlossen. So sollen unter anderem für die Freiwillige Feuerwehr moderne Sprechfunkgeräte und ein Teleskoplichtmast sowie für den Kindergarten Spiel- und Klettergeräte angeschafft werden. Außerdem ist vorgesehen, die Fassade der Bäckerei zu erneuern. Insgesamt sind Ausgaben von fast Euro vorgesehen. Riethnordhausen gehört zu den wenigen Orten rund um Erfurt und im, die schuldenfrei sind. Informiert wurde der Rat darüber, dass der Antrag zum Umbau der Schule zu einem Wohngebäude zurückgezogen wurde. Beraten wurde der Antrag von Pfarrer Matthias Polney auf Unterstützung für den Einbau einer speziellen Heizung in das Kirchenschiff, die zum Schutz der Orgel erforderlich ist. Gegenwärtig treten in dem großen Raum starke Temperaturunterschiede auf, die dem wertvollen Musikinstrument nicht gerade zuträglich sind. Die neue Heizung würde etwa Euro kosten. Eine Summe, die die Kirchengemeinde nur zu rund der Hälfte aufbringen kann. Zur Debatte steht eine Spende der Gemeinde von Euro und ein zinsloser Kredit in noch einmal der gleichen Höhe. H. Johr Weihnachtsfeier des Sportvereins Die Mitglieder des Sportvereins Concordia (SVC) haben sich Mitte Dezember im Bürgerhaus zu einer geselligen Weihnachtsfeier zusammengefunden. Im festlich geschmückten Saal mit einer großen Blautanne, die bis an die Decke reichte, war ein leckeres Buffet aufgebaut. Zu Diskoklängen amüsierten sich die Sportler mit ihren Frauen und Männern bis weit nach Mitternacht. SVC-Präsident Nils Pfeifer hatte zu Beginn der Feier einen Dank für das ehrenamtliche Engagement an alle Trainer, Übungsleiter, Sponsoren und auch an die Frauen gerichtet, die stets für saubere Trikots der Fußballmannschaften sorgen. Der Dank gilt allen, die den Verein in irgendeiner Weise mit Leben erfüllen, sagte der Präsident. H. Johr Zu einer guten Feier gehört auch ein zünftiges Büffet. (Foto: H. Johr) Der Vorstand des SV-Concordia Riethnordhausen gratuliert seinen Mitgliedern zum Geburtstag Maik Bödding Jahre Martin Sonntag Jahre Hans-Jürgen Josten Jahre Tobias Walther Jahre Nina Rößler Jahre Sisco Richter Jahre Maik Henne Jahre Niklas Klehm Jahre Sarah Aschenbach Jahre Siegrid Scheide Jahre Irene Blechschmidt Jahre Tobias Pfeifer Jahre Kornelia Witzmann Jahre Dieter Domann Jahre Ehrenmitglied Sandro Metz Jahre Michele Machts Jahre Uwe Haubeiß Jahre Stefan Bethke Jahre Uwe Koch Jahre Veronika Machts Jahre Annalena Dingeldein Jahre Claudia Rau Jahre Carsten Schlegel Jahre

10 Straußfurt Nr. 1/2014 Jenny Seiring Jahre Volker Wäldchen Jahre Marina Fischer Jahre Uta Kosbab Jahre Patrick Schwarz Jahre Ingrid Falk Jahre Aniko Lembke Jahre a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle; b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle, In diesen Fällen ist der ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt I. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Straußfurt, den List Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2014 zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. List Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut mit Sitz in Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 12 vom 17. Dezember 2013 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Öffentliche Zustellungen nach 15 Abs. 1 Nr. 3 b ThürKAG i. V. m. 122 Abs. 5 AO i. V. m. 15 ThürVwZVG (näheres über die Homepage abrufen) Nichtamtlicher Teil: - 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; a) innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620, Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt I. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 21. November 2013 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Straußfurt Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Straußfurt folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2014:

11 Straußfurt Nr. 1/ Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle. In diesen Fällen wird der ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Straußfurt, den Starroske Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2014, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, zur Kenntnis genommen. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Starroske Stellenausschreibung der Gemeinde Straußfurt Bei der Gemeinde Straußfurt ist zum , befristet für 12 Monate, folgende Stelle in der Kindertageseinrichtung Regenbogenland zu besetzen: pädagogische Fachkraft mit einer flexiblen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 bis zu 40 Stunden. Fachkraft in diesem Sinne sind staatlich anerkannte Erzieher sowie Diplompädagogen und Diplomsozialpädagogen/ -sozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodisch-didaktischen Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen, Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger, darüber hinaus Krippenerzieher und Kindergärtner. Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Bei dem /r Bewerber/in sollte es sich um eine aufgeschlossene, engagierte Personen handeln, deren Arbeitsverhalten sich auszeichnet durch Verantwortungsbewusstsein, Geduld, Selbstkontrolle, Durchsetzungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen sowie Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Sozial- und Erziehungsdienst. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum an folgende Adresse: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personalamt Kennwort Erzieher/in Straußfurt Bahnhofstraße Straußfurt Starroske Verkehrslärmsanierung B 4 / B 176 in der Ortslage Straußfurt Das Straßenbauamt Mittelthüringen beabsichtigt ab dem Jahre 2014 auf freiwilliger Basis Lärmsanierungsmaßnahmen in o. g. Straßenzüge durchzuführen. Gemäß der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Im Ergebnis dieses Gutachtens wurde festgestellt, dass an den Gebäuden * Ernst-Thälmann-Straße 1 und 2, * Florian-Geyer-Straße 1, 3 und 10 a, * Mühlenstraße 1, * Straße der Jugend 1, 2, 3, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 44, 46, * Straße des Friedens 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 18a, 19, 21, 21a, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 39, 39a, 39b, 39c, 40, 42, 44, 46, 48, 50, 50a, 52a, * Thomas- Müntzer- Siedlung 1, 2, 25, 26 die maßgebenden Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung überschritten werden. Wenn diese Gebäude nur für Wohnzwecke genutzt werden, besteht die Möglichkeit, passiven Lärmschutz ausführen zu lassen. Als Schallschutzmaßnahmen kommt nach der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Verkehrslärmschutzrichtlinie 97) der Einbau von Schallschutzfenstern, Schallschutzlüftern und ggf. Dämmung in Betracht. Hierfür übernimmt die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast die Kosten zu 75 %, sofern die folgenden Grundsätze von Ihnen beachtet und anerkannt werden: 1. Erstattungsberechtigt ist der Eigentümer der betroffenen baulichen Anlage (Errichtung der baul. Anlage vor dem ), ebenso der Erbbauberechtigte, nicht jedoch der Mieter. 2. Voraussetzung für die Abwicklung finanzieller Leistungen durch das Straßenbauamt ist die Vorlage eines Antrages mit aktuellem Grundbuchauszug neusten Datums innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Information beim

12 Straußfurt Nr. 1/2014 Straßenbauamt Mittelthüringen Warsbergstraße Erfurt Der Antrag wird den o.g. Eigentümern per Post zugesandt. 3. Die Erstattung von Aufwendungen erfolgt grundsätzlich nur für Lärmschutzmaßnahmen, mit deren Realisierung noch nicht begonnen worden ist. 4. Als schutzwürdig gelten gemäß den Richtlinien Innenräume, die zum nicht nur vorrübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und die aufgrund ihrer Nutzung keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt sein sollen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Wohn-, Schlaf und Kinderzimmer sowie Wohnküchen. Gewerblich genutzte Räume sind von der Lärmsanierung grundsätzlich ausgenommen. Die Anspruchsvoraussetzungen werden seitens des Amtes festgestellt. Die Entscheidung wird Ihnen bekannt gegeben. Die Schalltechnische Untersuchung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zu den üblichen Öffnungszeiten aus und kann dort eingesehen werden. Zur Feststellung des Sanierungsumfanges wird durch das Straßenbauamt Mittelthüringen nach Vorlage des Antrages ein Ortstermin mit Ihnen vereinbart. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Straßenbauamt Mittelthüringen, Frau Pischl, Tel.: 0361/ Kindergartenzeit in die Schule mit der gleichen Begeisterung meistern. Dank gilt allen Beteiligten: Erziehern und Eltern für die tolle Unterstützung und das Anfertigen von Kostümen und Bühnendekoration, den Kindern für die wunderbaren Aufführungen und den Besuchern der Veranstaltungen für den Beifall und die Anerkennung der Leistungen der Kinder. Nicole Füllborn Nichtamtlicher Teil Auf einmal ist uns der Himmel so nah Unter diesem Motto entführten die Vorschulkinder des Regenbogenlandes Straußfurt die Besucher von insgesamt vier Aufführungen an tristen, verregneten Wintertagen nach Bethlehem. Die Besucher erlebten gemeinsam mit Maria und Josef die Geburt des Jesuskinds im Stall. 17 Kinder im Alter von 5 und 6 Jahren hatten mit viel Eifer, Freude und der geduldigen Unterstützung im Vorschulunterricht die Weihnachtsgeschichte einstudiert. Völlig euphorisch und auch ein wenig aufgeregt präsentierten sie eine Vielzahl an passenden Liedern und unter anderem sogar einen anspruchsvollen Kanon. Wie immer war die Bühne von den Erziehern der Kita entsprechend gestaltet worden, und jedes Kind hatte ein passendes Kostüm. So gab es Hirten mit kunstvoll geschnitzten Stöcken, Engel in weißen Gewändern und Flügeln, Maria mit einem dicken Schwangerenbauch, und auch der kleine Josef sah mit seinem Hut einfach umwerfend aus. Für die Besucher war es beeindruckend zu erleben, mit welchem Spaß die Kinder bei der Sache waren, wie gut sie die Geschichte ganz ohne Lesekenntnisse auswendig gelernt hatten und souverän wiedergaben. Alle Kinder überzeugten mit lauter und deutlicher Sprache, jedes kannte seinen Einsatz und trotz großer Aufregung im Vorfeld lief alles perfekt. Die stolzen Eltern konnten darüber hinaus in den wenigen Wochen der Probe und des Einstudierens miterleben, wie aus einer einfachen Geschichte mit viel Liebe zum Detail, viel Engagement der Erzieher und der Begeisterung der Kinder etwas Außergewöhnliches und sehr Berührendes entstanden ist. Eltern, Kinder und Besucher hatten sehr viel Spaß an den Aufführungen. Mit Hinblick auf die Einschulung der Kinder im kommenden Sommer konnte die Vermittlung der Freude am Lernen vielleicht dazu beitragen, dass die Kinder den Übergang von der Heimatverein blickt auf ein gutes Jahr 2013 zurück Der Heimatverein Straußfurt kann auf ein gutes und erfolgreiches Jahr 2013 zurückblicken. Auch die beiden letzten Höhepunkte dieses Jahres, der Weihnachtsmarkt und die Seniorenweihnachtsfeier, waren ein voller Erfolg und wurden mehr als gut besucht. Wir freuten uns, dass beim Weihnachtsmarkt in diesem Jahr einige neue Stände ihre Angebote an den Mann bringen konnten und auch unser Weihnachtsmann Eberhard hatte zum Weihnachtsmarkt sehr viel zu tun. Zur Seniorenweihnachtsfeier bereitete der Kindergarten unseren Gästen eine ganz tolle Überraschung. Die große Gruppe führte ein tolles und sehr schönes Krippenspiel mit Gesang durch, das immerhin fast eine halbe Stunde dauerte und den kleinen Schauspielern und Sängern sehr viel abverlangte. Vielen Dank an die kleinen Künstler. Auch ein großes Dankeschön an den Chor des Hortes der Grundschule unter der Leitung von Heidrun Hirt, der anschließend ein sehr schönes Programm aufführte. Wir hatten 2013 zu unseren Veranstaltungen und zusätzlichen Maßnahmen sehr viele Besucher und Gäste und zwar nicht nur aus Straußfurt. Nun wird es aber Zeit, dass wir allen denen danken, die uns geholfen und unterstützt haben. Das sind natürlich erst einmal alle unserer Vereinsmitglieder, die bei Aktionen wie dem großen Saubermachen oder auch bei Veranstaltungen und Höhepunkten immer zur Stelle waren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten oder besondere Höhepunkte, vor allem für die Kinder, zu organisieren. Wir denken dabei unter anderem an Eberhard Klett, Reiner Carl, Edeltraut Böhm, Erika Pusch und Gerhard Richter. Mögen uns die verzeihen, die nicht genannt wurden. Aber auch von anderen Personen, die keine Vereinsmitglieder sind, erhielten wir in allen Bereichen massive Hilfe und Unterstützung. Wir danken an dieser Stelle unserem, Olaf Starroske, der immer ein offenes Ohr für uns hatte und uns unterstützte, sowie an Michael Pusch, der immer hilfsbereit war und auch an Wochenenden kräftig mit angepackt hat. Wir danken der Evangelischen Kirchengemeinde, hier vor allem Iris Schubert, der Grundschule Straußfurt und dem Hort der Grundschule für die gute Zusammenarbeit. Aber auch finanziell wurden wir unterstützt. Unser Dank gilt der Nordthüringer Volksbank und der Sparkasse Mittelthüringen für ihre Finanzspritzen. Wir danken auch Privatpersonen wie Herr Klaus Piotrowski von EDEKA und der Familie Konrad Weber für ihre mehr als großzügigen Spenden zu Weihnachten, der Familie Ernst und Herr Otto Quator-Borst und Frau Herta Zinn für ihre regelmäßigen Zuwendungen für den Futterkauf.

13 Straußfurt Nr. 1/2014 Auch materielle Mittel erhielten wir reichlich, ein Dankeschön an das EDEKA-Lager und Herrn Klaus Piotrowski (EDEKA), die unsere Veranstaltungen mit Kuchen, Schokolade, Kaffee und vielen anderen Sachen unterstützten. Ein Danke auch Herrn Hartmut Müller aus Berlin, der uns immer wieder mit Preisen und Geschenken für die Kinder vorbeibrachte. Auch mit Futter wurden wir privat unterstützt. Wir danken Herrn Klaus Piotrowski und seinem EDEKA-Team für die täglichen Futterspenden, Herrn Reinhard Triebel, Frau Gabriele Engel und Frau Ellen Klauser sowie auch Familie Lappnau für das regelmäßige Futter aus ihren Gärten. Ihr alle habt uns bei unserer Arbeit sehr geholfen und unterstützt. Nun ruht zwar der Vereinsbetrieb, aber hinter den Kulissen wird natürlich auch weiter gearbeitet und das neue Vereinsjahr vorbereitet. Immerhin hat der Verein ja 2014 sein zehnjähriges Bestehen und möchte da natürlich allen etwas Besonderes bieten. Wir sind noch am beraten und nachdenken, lassen Sie sich also überraschen. Auf jeden Fall findet am unser erstes Seniorentreffen statt. Der Vorstand des Heimatverein Straußfurt e.v. Am Neujahrstag aß man früher Hirse, um reich zu werden. Auch Graupen sollten dazu beitragen, stets Geld zu haben. Der Glaube war verbreitet, dass an diesem Tage Frau Holle umging. Sie musterte dabei besonders die Spinnstuben, ob die Mädchen fleißig gesponnen haben. Faule Spinnerinnen wurden durch Verzottelung des Gespinstes bestraft. Lothar Dillenberger 12. Kinderflohmarkt in Straußfurt mit Kuchenbasar bis 12 Uhr Wo: Speiseraum der Regelschule (Feldstraße) Thema: Frühjahr/Sommer Hier finden Sie alles, was Sie für Ihr Baby/Kind brauchen (Kleidung Gr , Schuhe, Spielzeug, Bücher, Kinderfahrzeuge, Kinderwagen, Babyausstattung u. v. m.). ACHTUNG!!! Die Ausgabe der Teilnehmernummern findet in der Kita Regenbogenland in Straußfurt am von Uhr statt. Die Startgebühr in Höhe von 3 muss bei der Nummernausgabe bezahlt werden. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte unter der Nummer: % der Einnahmen und der Erlös aus dem Kuchenbasar werden in voller Höhe gespendet. Danke Am fand auf dem Saal der Gemeindeschänke die Weihnachtsfeier für die Senioren unserer Gemeinde statt. Pünktlich um Uhr wurden die zahlreich erschienenen Gäste begrüßt. Zunächst führten die Kinder unseres Kindergartens Regenbogenland ein kleines Programm auf. Sie hatten unter der Leitung des Erziehers Fabian Ullrich das Krippenspiel einstudiert. Die gelungene Aufführung mit den tollen Requisiten und den liebevoll gestalteten Kostümen kam bei den Senioren sehr gut an und wurde mit viel Beifall belohnt. Am späten Nachmittag präsentierte auch unser Gesangsverein sein weihnachtliches Programm und stimmte alle mit Liedern und Gedichten auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. Der Dreikönigstag Der Tag der Heiligen Dreikönige, den wir am 6. Januar begehen, ist eines der ältesten Feste der Christenheit. Schon im 3. Jahrhundert feierten unsere Vorfahren diesen Tag, und zwar als Fest der Geburt und Taufe Christi. Daher auch sein eigentlicher Name: Epiphaniasfest, das Fest der Erscheinung. Erst als im 4. Jahrhundert das Christfest aufkam,verlor der Epiphaniastag diese Bezeichnung und wurde zu den Heiligen Drei Königen. Das kommt auch in den Volksbräuchen dieses Tages zum Ausdruck, die ihren Höhepunkt im Umzug der drei Könige fanden. Dabei wurde häufig auf einer Art kleinen Bühne mit beweglichen Puppen die Anbetung Jesu durch die drei Könige versinnbildlicht. Den Hintergrund bildete ein Schloss, aus dessen Fenster König Herodes finster herausschaute. Auf einer Seite war der Stall mit Joseph, Maria und dem Kindlein zu sehen. Die Träger der kleinen Bühne hatten dazu lange weiße Hemden an.

14 Straußfurt Nr. 1/ Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Bei Kaffee und Gebäck sowie angeregten Gesprächen verging der Nachmittag wie im Fluge. Für die musikalische Umrahmung sorgte Alleinunterhalter Andreas Daume. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die zum Gelingen der Veranstaltung beitrugen. Besonderen Dank an Renate und Paul vom Durstigen Willi sowie den vielen fleißigen Helfern, welche bei der Vorbereitung der Feier mitgeholfen haben. Einen recht herzlichen Dank auch an die Sponsoren, - Agrargenossenschaft Straußfurt, - LDZ der EDEKA Straußfurt, - EDEKA Markt Piotrowski, - Bäckerei Andreß, die uns finanziell und materiell unterstützt haben. Olaf Starroske Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Werningshausen I. Der Gemeinderat der Gemeinde Werningshausen hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Auf Grund der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Werningshausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltstelle. In diesen Fällen wird die in ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Straußfurt, den Rost in - Siegel - II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2014 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung ergibt sich gemäß 57 Abs. 3 ThürKO. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Rost in Nichtamtlicher Teil Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr und vielen Dank Am fand traditionsgemäß die Weihnachtsfeier unserer Jugendfeuerwehr statt. Die Kinder waren schon sehr neugierig, denn sie wussten nicht, was geplant war. Alle trafen sich um 9.00 Uhr am Feuerwehrhaus. Wir fuhren mit zwei Feuerwehrauto s in Richtung Erfurt und stoppten an der Feuerwache Erfurt. Hier hatte unser Kamerad Lars Kühl eine Führung organisiert. Die Kinder waren happy und während der Führung sehr aufmerksam. Nach ca. 2 Stunden fuhren wir zurück. Im Feuerwehrhaus hatten bereits 2 Mütter für die Kinder das Mittagessen vorbereitet. Es gab Nudeln mit Tomatensoße. Danach verbrachten wir noch einen schönen Nachmittag im Feuerwehrhaus mit Kuchen und Kakao. Natürlich gab es für die Kinder auch ein kleines Weihnachtsgeschenk. Die Kinder haben sich sehr über die Geschenke und die Weihnachtsfeier gefreut. Unserer besonderer Dank geht an: - alle Sponsoren der Feier - die Kuchenbäckerinnen - die Mütter Frau Nicole Kühl, Eileen Schütze-Kühl, Daniela Zimmer und Sandra Köthe - die Fahrer der Feuerwehrautos - alle Organisatoren und Helfer der Weihnachtsfeier

15 Straußfurt Nr. 1/2014 Auch im Jahr 2014 wollen wir mit der Jugendfeuerwehr wieder viele Aktivitäten durchführen und hoffen auf eure Unterstützung. Neujahrsgrüße Wir wünschen allen Mitgliedern mit ihren Familien, den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr, allen Sponsoren, Freunden und Helfern zum neuen Jahr 2014 Gesundheit, Glück, persönliches Wohlergehen und Zufriedenheit. Wir hoffen, auch im Jahr 2014 wieder viele Helfer und Unterstützer für die Arbeit unserer Freiwilligen Feuerwehr zu haben. Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Werningshausen e. V. Seniorenadventsfeier in Werningshausen 2013 Es ist schon eine Tradition, dass in Werningshausen mit den Senioren von Haßleben, Straußfurt und Werningshausen in der Adventszeit gefeiert wird. Die Senioren trafen sich am auf dem Saal der Dorfschänke Heinemann. Keinen der anwesenden Gäste ist es ergangen, dass der Saal sehr liebevoll und weihnachtlich geschmückt war. Die Tische waren sehr dekorativ und einladend zum Kaffee trinken mit Weihnachtsgebäck eingedeckt. Durch die weihnachtlichen Lieder von dem Alleinunterhalter Herrn Kaufmann stellte sich schon bald eine festliche Stimmung auf dem Saal ein. Da begrüßte die Vorsitzende des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e. V. alle Gäste ganz herzlich und besonders die Ehrengäste: - den Landrat Herrn Henning aus Sömmerda - die in Frau Rost aus Werningshausen - die Geschäftsführerin der ggmbh Diakoniestation Gebesee, Frau Schröter - die Geschäftsführerin der Wohngemeinschaft Johannesgarten e. V. Werningshausen, Frau Krajewski Anschließend begrüßte der Landrat, Herr Henning, die in Frau Rost und die Geschäftsführerin Frau Schröter alle Gäste. Sie bedankten sich für die Einladung und für die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Nach der Begrüßung konnten dann die Senioren und Gäste den wohl duftenden Kaffee und das weihnachtliche Gebäck genießen. Nach all diesen schönen Ereignissen lud Herr Kaufmann zum Tanz ein und viele Senioren schwangen das Tanzbein. Nach dem reichlich schmackhaften Abendbrot erreichte der Nachmittag seinen Höhepunkt. Der Gesangsverein e. V. aus Straußfurt erfreute mit seinem herrlich adventlichen Programm bei Dämmerung und Kerzenschein alle Herzen. Zu schnell vergingen die gemeinsamen, gemütlichen Stunden, die den Seelen gut taten. Es ist uns gewiss wieder gelungen, die mitmenschlichen Beziehungen enger zu binden. Herzlichen Dank - allen, die zu dieser sehr schönen Adventsfeier beigetragen haben. - den Spendern für die finanzielle Zuwendung - dem Landrat Herrn Henning, - den innen und Gemeinderäten von Werningshausen und Haßleben, - der Agrargenossenschaft Straußfurt e.v., - der Nordthüringer Volksbank e.g., - der Sparkasse Mittelthüringen Erfurt, - und Rheingas Handel GmbH & Co. KG Dresden Mit ihren Spenden unterstützen sie die Seniorenbetreuung, das FV-Fest und die Adventsfeier. - allen fleißigen Helfern, die mich über das ganze Jahr bei allen Veranstaltungen unterstützen - dem Alleinunterhalter Herrn Kaufmann, - dem Gesangsverein e.v. Straußfurt, - der Dorfschänke Familie Heinemann, - den Kassiererinnen Frau S. Köthe, Frau G. Fiedler, der Hauptkassiererin Frau B. Krajewski in Werningshausen, in Haßleben Frau E. Pauße und Frau A. Voigt für die wöchentlichen Seniorentreffs - allen Kuchenbäckerinnen für den selbst gebackenen und wohlschmeckenden Kuchen - allen treuen Mitgliedern, die durch die Beiträge aktiv die Seniorenbetreuung unterstützen - allen Kindern und Erzieherinnen der Kindereinrichtung Wiesenkobolde Werningshausen, die über das ganze Jahr unsere Senioren erfreuen, an Geburtstagen, Goldenen Hochzeiten, zum Muttertag und zum Herbstfest mit ihren kleinen musikalischen Darbietungen Dankbarkeit und Liebe bleiben die beiden großen Kräfte, die in unserer Welt oft mehr bewirken als viele scheinbar wichtigen Werke. Den Dankbaren zeigt Gott den Weg zu seinem Heil. Adventssingen Auch im Jahr 2013 führten die Kinder mit den Erzieherinnen der Kindereinrichtung Wiesenkobolde und der Vorsitzenden des FV das Adventssingen bei den kranken Senioren durch. Es wurden 15 Senioren zu Hause aufgesucht und in der Wohngemeinschaft Johannesgarten 19 Senioren. Die Kinder erfreuten die Senioren mit einem kleinen Programm, einem Adventsbeutel, einer leuchtenden Kerze sowie vielen lieben Grüßen von dem Förderverein, der Gemeinde und der Kirchgemeinde Werningshausen. Auch in Haßleben wurden die kranken Senioren durch einen Besuch und einen liebevoll gepackten Adventsbeutel von Frau e. Pauße überrascht und erfreut. Das sich die Senioren auch in diesem Jahr sehr gefreut haben, war ihnen sichtlich anzusehen, denn die Freudestränen zeigten es. Die Senioren bedankten sich bei allen kleinen Sängern mit lieben Worten, Süßigkeiten und Geldspenden. Die Kinder und Erzieherinnen bedanken sich ganz lieb bei den Senioren dafür, können doch die Augen der Kinder bei Veranstaltungen nochmals leuchten. Auch die Senioren aus Haßleben bedanken sich ganz herzlich für diese Überraschung. Zum Schluss möchte ich sagen: Menschen brauchen Menschlichkeit. Sie brauchen die Zuwendung der Herzen, denn hilfsbereite Menschen sind ein Segen und ein großes Geschenk. Ich hoffe, auch im Jahr 2014 viele hilfsbereite Menschen für die ehrenamtliche Arbeit in unserem Förderverein zu haben. Mit herzlichen Grüßen und vielen Dank Ihre Vorsitzende des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e. V. Karin Zimmer Einladung zur kleinen Faschingsfeier der Senioren Wir laden Euch ein, seid unsere Gäste, zu unserem kleinen Faschingsfeste. Kommt allein oder gemeinsam. Bleibt gesund auf jeden Fall, denn am 07. Februar 2014 um Uhr geht s in der Gaststube der Dorfschänke mit Überraschungen so richtig rund. Eure Vorsitzende des Fördervereins Karin Zimmer

16 Straußfurt Nr. 1/2014 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben I. Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende Haushaltssatzung Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. III. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2014 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Breternitz in Öffentliche Bekanntmachung gemäß 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Gemeinde Wundersleben Landkreis Sömmerda Die festgestellten Jahresrechnungen 2011 und 2012 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des s liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die festgestellten Jahresrechnungen 2011 und 2012 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des s werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Breternitz in Nichtamtlicher Teil 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Haushaltsstelle. In diesen Fällen ist der ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Straußfurt, den Breternitz in Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2014, welche keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielt, zur Kenntnis genommen. 9. Wunderslebener Kinderbasar Thema Frühjahr/Sommer am 01. März 2014 von Uhr bis Uhr ab 9.30 Uhr für Schwangere (Mutterpass nicht vergessen) auf dem Saal der Dorfschänke in Wundersleben Hier gibt es alles rund ums Kind - Baby- und Kinderbekleidung (alle Größen, sortiert) - Babyausstattung - Schuhe - Umstandsbekleidung - Fahrradsitze, Kinderwagen, Autositze - Dreiräder, Fahrräder, Roller, Spielzeug aller Art - Schulartikel und vieles mehr Haben auch Sie etwas zu verkaufen? Die Nummernausgabe findet am von Uhr bis Uhr im Kindergarten Bummi in Wundersleben (Kirchplatz) statt. Die Startgebühr von 3,00 wird bei der Nummernausgabe kassiert. 10% Ihres Umsatzes werden einbehalten und gelten als Spende. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung 0152/

17 Straußfurt Nr. 1/2014 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13, Straußfurt, Tel /513-0, Fax / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen.

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