Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Rüdiger Klos u. a. AfD.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Rüdiger Klos u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Einzelheiten und Erfolge der sogenannten KURS-Konzeption in Baden-Württemberg und der Kinderschänder von Freiburg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Kategorien mit welcher Definition es im KURS-Programm in Baden- Württemberg gibt; 2. wie viele Sexualstraftäter welcher Kategorie aktuell dem Programm KURS angehören; 3. welcher Kategorie der Freiburger Kinderschänder angehörte und ob er regelmäßig an therapeutischen KURS-Maßnahmen teilgenommen hat; 4. wie hoch die Rückfallquote entlassener Sexualstraftäter in Baden-Württemberg in den Jahren 2013 bis 2017 war; 5. ob auch in Baden-Württemberg verurteilte Sexualstraftäter auf Städte im ganzen Land verteilt werden, eine neue Identität und finanzielle Unterstützung ggf. außerhalb der herkömmlichen Sozialhilfestrukturen bei der Wohnungssuche erhalten können und in welcher Vorschrift das ggf. geregelt ist; 6. wie viele entlassene Sexualstraftäter in Baden-Württemberg mit welcher Kategorie derzeit unter Führungsaufsicht stehen; 7. wie viele dieser entlassenen Täter aus Ziffer 6 die unter Führungsaufsicht stehen die deutsche und wie viele eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen; 8. wie viele dieser entlassenen Täter so gefährlich waren bzw. sind, dass sie 2013 bis 2017 und aktuell Stand 31. März 2018 rund um die Uhr von der Polizei bewacht werden mussten bzw. müssen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. anhand welcher Kriterien und/oder ab welchem geschätzten Rückfallrisiko nach Prozent eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung angesetzt wird; 10. ob bei der Überwachung nach Ziffer 9 ebenfalls wie in Nordrhein-Westfalen 30 Polizisten pro Fall benötigt werden; 11. wie viele dieser entlassenen Täter so gefährlich sind, dass sie zwar nicht rund um die Uhr bewacht werden müssen, aber überwiegend oder teilweise durch Polizei bewacht werden müssen oder polizeiliche Kräfte binden; 12. wie viele Fälle von Tötungsdelikten mit sexueller Motivation, Vergewaltigungen und besonders schwerer sexueller Nötigungen es 2013 bis 2017 in Baden- Württemberg gab und wie demgemäß der tägliche Durchschnitt ist; 13. ob, in welchem Ausmaß, wie häufig und auf Grundlage welcher Weisungslage Fälle von Tötungsdelikten mit sexueller Motivation, Vergewaltigungen und besonders schwerer sexueller Nötigung von der Polizei vor der Öffentlichkeit nicht aktiv nach außen kommuniziert werden Klos, Sänze, Gögel, Dr. Podeswa, Dr. Balzer AfD Begründung Anlässlich einer zunächst geheim gehaltenen Vergewaltigung einer Frau in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch einen rückfällig gewordenen Sexualstraftäter (RP Online 28. Februar 2018) wurde das Programm KURS ( Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen ) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Nach dieser seit 2010 bestehenden, ressortübergreifenden Verwaltungsvorschrift von Innen-, Justiz und Arbeitsministerium in NRW werden die Sexualstraftäter bei KURS in die Risikogruppen A, B und C unterteilt. Kategorie A: Risikoprobanden mit herausragendem Gefahrenpotenzial. Sie können jederzeit wieder eine erhebliche Straftat begehen. Kategorie B: Risikoprobanden mit hohem Gefahrenpotenzial, die bei Wegfall vorbeugender Bedingungen (zum Beispiel Absetzung von Medikamenten) wieder rückfällig werden. Kategorie C: Risikoprobanden mit mittlerem Gefahrenpotenzial. Die Einstufung erfolgt nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. Aufgenommen in das Programm werden Personen, die wegen Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen sowie Tötungsdelikten mit sexueller Motivation verurteilt worden sind und die bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug unter Führungsaufsicht der Polizei gestellt werden. Verteilt werden die Sexualstraftäter anschließend auf Städte im ganzen Land. Sie erhalten in Freiheit häufig einen neuen Namen. In den meisten Fällen trägt der Staat die Wohnkosten. Und die Nachbarn wissen nichts von ihrer Vergangenheit. Der Täter in NRW war ein KURS-Proband. Die Zentralstelle ist beim Landeskriminalamt NRW angesiedelt. Wie erst auf öffentlichen Druck bekannt wurde (RP Online vom 1. März 2018) stehen in NRW Sexualstraftäter unter Aufsicht. Wie viele KURS -Probanden es davon gibt, wird von den Sicherheitsbehörden aus Täterschutzgründen geheim gehalten. Selbst innerhalb der Polizei werden die Zahlen nicht ohne Weiteres kommuniziert. Schätzungen belaufen sich auf mehrere Hundert. Die Rückfallquote ohne KURS -Programm soll sich auf 20 bis 24 Prozent belaufen, jene der Probanden auf etwa 3 Prozent. 2

3 Nicht wenige Sexualstraftäter seien sogar so gefährlich, dass sie 24 Stunden am Tag von der Polizei observiert werden müssen. Für die Überwachung eines Einzigen benötigen wir pro Tag 30 Polizisten, wird ein leitender Ermittler zitiert. Bei vielen gelte ein Rückfallrisiko von über 50 Prozent. Über jeden einzelnen KURS -Probanden liege den Sicherheitsbehörden ein mehrseitiges Dossier vor, ein sogenanntes Personagramm, in dem unter anderem die einschlägigen Straftaten, Personendaten und Kontaktpersonen vermerkt seien. Drei Monate vor der Entlassung setze die Vollstreckungsbehörde die zuständige Führungsaufsichtsstelle des neuen Wohnorts (unter anderem die örtliche Polizeibehörde) und das Landeskriminalamt über die baldige Freilassung in Kenntnis. Offenbar werden zumindest in NRW nach diesen Presseberichten nur ein Teil der Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Nötigungen bekannt, da die Gesamtzahl dieser Fälle 2017 (dies waren 2.320) auf Tage berechnet sechs dieser Verbrechen pro Tag bedeuten. Wie aus der Drucksache 16/3340 hervorgeht, gibt es in Baden-Württemberg ebenfalls ein KURS-Programm, zu dem weitere Einzelheiten nicht bekannt sind, insbesondere nicht die nun in NRW ans Licht gekommenen Informationen. Der Freiburger Kinderschänder soll der mittleren Kategorie angehören. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. April 2018 Nr /292/1 nimmt das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Kategorien mit welcher Definition es im KURS-Programm in Baden- Württemberg gibt; Zu 1.: Die KURS-Probanden werden in die Gefahrenkategorien 1 (herausragendes Gefahrenpotenzial), 2 (hohes Gefahrenpotenzial) und 3 (mittleres Gefahrenpozential) eingestuft. 2. wie viele Sexualstraftäter welcher Kategorie aktuell dem Programm KURS angehören; Zu 2.: Grundsätzlich handelt es sich um eine dynamische Gesamtzahl, die sich täglich ändern kann. Die Größenordnung in den einzelnen Kategorien kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden (Stand: 29. März 2018). Kategorie 1: einstellige Zahl Kategorie 2: niedrige dreistellige Zahl im untersten Bereich Kategorie 3: sehr niedrige dreistellige Zahl 3

4 4 3. welcher Kategorie der Freiburger Kinderschänder angehörte und ob er regelmäßig an therapeutischen KURS-Maßnahmen teilgenommen hat; Zu 3.: Der in Rede stehende Beschuldigte war in Kategorie 2 eingestuft, im Übrigen wird auf die Drucksache 16/3340 verwiesen. Dem genannten Beschuldigten wurde durch Ziffer 6 des Führungsaufsichtsbeschlusses des Landgerichts Freiburg Strafvollstreckungskammer vom 9. Januar 2014 eine nach 145 a Strafgesetzbuch (StGB) nicht strafbewehrte Therapieweisung gemäß 68 b Abs. 2 StGB erteilt. Der Beschuldigte wurde angewiesen, eine ambulante Therapie mit einer Gesprächsfrequenz von mindestens einem Termin pro Monat bei der für ihn zuständigen Forensischen Ambulanz oder bei einem von dieser benannten oder sonst anerkannten niedergelassenen Psychotherapeuten durchzuführen. Nach Mitteilung des Landgerichts Freiburg Strafvollstreckungskammer kam der Beschuldigte dieser Weisung anfangs nicht konsequent nach. Nach einer entsprechenden Ermahnung vom 20. August 2015 habe er die Weisung jedoch ausreichend befolgt. Auch die Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Freiburg stellte vereinzelte Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Therapietermine fest. So sei in den Jahren 2014, 2015 und 2016 die vorgeschriebene Gesprächsfrequenz nicht immer eingehalten worden. Zum Teil sei dies durch Erkrankungen des Therapeuten bedingt gewesen. Auf entsprechende Mitteilungen der Forensischen Ambulanz über nicht eingehaltene Termine seien jeweils die Gemeinsame Zentralstelle KURS (GZS KURS), die Kriminalpolizeidirektion Freiburg, die zuständige Strafvollstreckungskammer sowie die Bewährungshelferin in Kenntnis gesetzt worden. 4. wie hoch die Rückfallquote entlassener Sexualstraftäter in Baden-Württemberg in den Jahren 2013 bis 2017 war; Zu 4.: Es liegen keine Erkenntnisse zur Rückfallquote von entlassenen Sexualstraftätern in Baden-Württemberg vor. 5. ob auch in Baden-Württemberg verurteilte Sexualstraftäter auf Städte im ganzen Land verteilt werden, eine neue Identität und finanzielle Unterstützung ggf. außerhalb der herkömmlichen Sozialhilfestrukturen bei der Wohnungssuche erhalten können und in welcher Vorschrift das ggf. geregelt ist; Zu 5.: In Baden-Württemberg erfolgt weder eine Verteilung von Sexualstraftätern auf die Städte im Land, noch die Schaffung neuer Identitäten oder zusätzliche finanzielle Unterstützung. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des damaligen Innenministeriums, des damaligen Justizministeriums und des damaligen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu einer ressortübergreifenden Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (VwV KURS) vom 29. August 2012 sieht dies nicht vor. Grundsätzlich dient Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum und soll all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieter oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von den folgenden drei Voraussetzungen ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Höhe des Gesamteinkommens, Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

5 Beim Wohngeld handelt es sich daher nicht um eine finanzielle Unterstützung bei der Wohnungssuche, sondern ein Anspruch auf Wohngeld kommt nur in Betracht, sofern Wohnraum bereits angemietet wurde und selbst genutzt wird. 6. wie viele entlassene Sexualstraftäter in Baden-Württemberg mit welcher Kategorie derzeit unter Führungsaufsicht stehen; Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. wie viele dieser entlassenen Täter aus Ziffer 6 die unter Führungsaufsicht stehen die deutsche und wie viele eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen; Zu 7.: Bezogen auf die Gesamtanzahl der KURS-Probanden haben rd. 13 % keine deutsche Staatsangehörigkeit. 8. wie viele dieser entlassenen Täter so gefährlich waren bzw. sind, dass sie 2013 bis 2017 und aktuell Stand 31. März 2018 rund um die Uhr von der Polizei bewacht werden mussten bzw. müssen; Zu 8.: Im Zeitraum von 2013 bis zum 31. März 2018 wurden in Baden-Württemberg keine KURS-Probanden von der Polizei rund um die Uhr bewacht. 9. anhand welcher Kriterien und/oder ab welchem geschätzten Rückfallrisiko nach Prozent eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung angesetzt wird; Zu 9.: Liegen im Einzelfall konkrete Gefahren vor, richten sich etwaige Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren und zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nach den Vorschriften des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. 10. ob bei der Überwachung nach Ziffer 9 ebenfalls wie in Nordrhein-Westfalen 30 Polizisten pro Fall benötigt werden; Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. wie viele dieser entlassenen Täter so gefährlich sind, dass sie zwar nicht rund um die Uhr bewacht werden müssen, aber überwiegend oder teilweise durch Polizei bewacht werden müssen oder polizeiliche Kräfte binden; Zu 11.: Die Anzahl der im Zeitraum 2013 bis zum 31. März 2018 zeitweise überwachten KURS-Probanden beläuft sich ausweislich der vorhandenen Unterlagen auf eine niedrige zweistellige Zahl. Aufgrund von Datenschutzrichtlinien sind die Akten nach Beendigung der Führungsaufsicht unmittelbar zu löschen. Eine statistische Erfassung des Umfangs der geleisteten Stunden sowie der eingesetzten Beamtinnen und Beamten bezogen auf das KURS-Programm erfolgt nicht. 5

6 12. wie viele Fälle von Tötungsdelikten mit sexueller Motivation, Vergewaltigungen und besonders schwerer sexueller Nötigungen es 2013 bis 2017 in Baden- Württemberg gab und wie demgemäß der tägliche Durchschnitt ist; Zu 12.: Tötungsdelikte mit sexueller Motivation Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine so genannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. In der PKS wird bei Tötungsdelikten lediglich zu den Tatbeständen des Mordes ein Tatzusammenhang mit Sexualdelikten statistisch ausgewiesen. Im Zeitraum von 2013 bis 2017 wurden insgesamt neun entsprechende Fälle erfasst, davon in den Jahren 2013 und 2016 jeweils vier Fälle sowie ein Fall im Jahr Darüber hinaus war im Jahr 2013 eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Todesfolge zu verzeichnen. Vergewaltigungen und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung In der PKS werden Vergewaltigungen und qualifizierte Fälle der sexuellen Nötigung unter einem Deliktsschlüssel erfasst. Im Zeitraum von 2013 bis 2016 wurden folgende Fallzahlen registriert: Vergewaltigung/ Sexuelle Nötigung Im Jahr 2017 trat das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch der PKS-Straftatenkatalog angepasst und oben genannter Deliktsschlüssel ab dem 1. April 2017 um sexuelle Übergriffe erweitert. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich. Im Jahr 2017 wurden Fälle der Vergewaltigung/Sexuellen Nötigung/Sexuellen Übergriffe registriert. Rein statistisch ereigneten sich im Jahr 2017 in Baden-Württemberg demnach täglich circa drei Vergewaltigungen/Sexuelle Nötigungen/Sexuelle Übergriffe. 13. ob, in welchem Ausmaß, wie häufig und auf Grundlage welcher Weisungslage Fälle von Tötungsdelikten mit sexueller Motivation, Vergewaltigungen und besonders schwerer sexueller Nötigung von der Polizei vor der Öffentlichkeit nicht aktiv nach außen kommuniziert werden. Zu 13.: Die Verantwortung für die Berichterstattung über allgemeine polizeiliche Tätigkeiten (z. B. Tages- oder Wochenberichte, präventive Maßnahmen, verkehrspolizeiliche Meldungen) liegt in Baden-Württemberg bei den Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit (Pressestellen) der regionalen Polizeipräsidien bzw. des Landeskriminalamtes. In Strafverfolgungssachen richtet sich die Pressearbeit der Polizei nach der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Justizministeriums über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen vom 30. Dezember Demnach obliegt die Berichterstattung über schwerwiegende oder überörtlich bedeutungsvolle Straftaten, worunter z. B. Tötungsdelikte mit sexueller Motivation, Vergewaltigungen und besonders schwerer sexueller Nötigung fallen, grundsätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft, die hierüber in enger Abstimmung mit der jeweils ermittelnden Polizeidienststelle entscheidet. Ob und in welchem Umfang über ein laufendes Verfahren berichtet werden kann, ist stets in einer Einzelfallbetrachtung abzuwägen. Sowohl ermittlungstaktische Aspekte als auch der Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere des Opfers, spielen dabei eine wichtige Rolle. 6

7 Eine Aussage über die Häufigkeit der Fälle, bei denen aus den genannten Gründen auf eine Publikation verzichtet wird, ist nicht möglich bzw. kann im Nachhinein nicht valide nachvollzogen werden, da hierzu keine statistische Erfassung erfolgt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 7

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