Amtsblatt für das Amt

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1 Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 14 Freitag, den 17. März 2017 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 1 Windpark Sacrower Heide Seite 2 Bekanntmachung der Gemeinde Spreewaldheide/OT Sacrow und Waldow - Beschluss zur Aufstellung nach 2 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 1 Windpark Sacrower Heide Seite 3 Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk - Beschluss zur Aufstellung nach 2 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 2 Spreewaldhafen Neu Zauche Seite 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee vom 30. Januar 2017 Seite 4 Bekanntmachung des Kataster- und Vermessungsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald - Mitteilung der Fortführung Liegenschaftskataster durch Offenlegung Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Straupitz Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Briesensee-Radensdorf Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Doberburg Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Butzen Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mochow Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Caminchen Seite 6 Bekanntmachung der Einladung zur Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft Süd-Ost Oberspreewald Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen Amtsgericht Lübben - Zwangsversteigerung AZ: 52 K 10/16 Gemarkung Lieberose, Flur 3, Flurstück 230 Seite 6 Amtsgericht Lübben - Zwangsversteigerung AZ: 52 K 7/16 Gemarkung Lieberose, Flur 11, Flurstück 22/4 Seite 7 - Herausgeber: Amt Lieberose/Oberspreewald Der Amtsdirektor, Kirchstraße 11, Straupitz IMPRESSUM - Verantwortlich: Hauptamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald - Frau Chilla - Verlag und Druck: Linus Wittich Medien KG, An den Steinenden 10, Herzberg - Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, - Bezugsmögichkeiten: Das Amtsblatt ist in den Verwaltungsstellen des Amtes Lieberose/Oberspreewald in Lieberose, Markt 04 und in Straupitz, Kirchstraße 11, jeweils im Hauptamt, kostenlos erhältlich. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Mitteilungsblatt in Papierform zum Abopreis von 31,80 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.

2 Straupitz Nr. 3/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 1 Windpark Sacrower Heide Gemäß 14 des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Windpark Sacrower Heide wird eine Veränderungssperre angeordnet. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das geplante Windeignungsgebiet unter Abstimmung mit den Planungen der Nachbargemeinde Märkische Heide zu ermöglichen, die notwendigen Ersatzstandorte für den geplanten Wegfall der Windkraftanlagen Neu Zauche zu sichern sowie die städtebaulichen Interessen der Gemeinde Spreewaldheide mit denen der Investoren abzustimmen. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet laut beiliegender Übersichtskarte. 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: - Vorhaben im Sinne der 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; - keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig ist, vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung von 14 Abs.2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 Inkrafttreten Die Satzung über Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist 17 BauGB maßgebend. Lieberose, gez. Boschan Amtsdirektor Geltungsbereich

3 Nr. 3/ Straupitz Bekanntmachung der Gemeinde Spreewaldheide OT Sacrow und Waldow Beschluss zur Aufstellung nach 2 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 1 Windpark Sacrower Heide In der Gemarkung Sacrow, Flur 4, Flurstücke 10, 13, 16, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 26, 30, 31, 34 teilweise, 35, 36, 37, sowie Gemarkung Waldow, Flur 3, Flurstücke 90, 94, 95, 96/3, 98, 100, 101, 103 teilweise, 105, 106, 107, 214, 216, 218, 219, 220, 223, 224, 231, 232, 261, 263 und Flur 4, Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 4/3, 4/4, 4/5, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 22 teilweise, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 55 In Ihrer Sitzung am hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 Windpark Sacrower Heide beschlossen. Lieberose den, gez. Boschan Amtsdirektor Geltungsbereich Bebauungsplan Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk Beschluss zur Aufstellung nach 2 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 2 Spreewaldhafen Neu Zauche Gemarkung Alt Zauche, Flur 10, Flurstück 47/2 (teilweise), 47/3 (teilweise), 49/1 (teilweise), 49/2 (teilweise), 49/3 (teilweise), 49/4 (nördlicher Bereich), 55/3 (teilweise), 130 (teilweise) In Ihrer Sitzung am hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Spreewaldhafen Neu Zauche beschlossen. Lieberose den, gez. Boschan Amtsdirektor Geltungsbereich Bebauungsplan

4 Straupitz Nr. 3/2017 Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee vom 30. Januar 2017 Öffentlicher Teil TOP 4) Beschlussempfehlung: Klage gegen den Bescheid Feststellung der Zugehörigkeit der Gemeinde Schwielochsee zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/ Wenden) Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig Klage gegen den Bescheid vom 2. Januar 2017 zur Feststellung der Zugehörigkeit der Gemeinde Schwielochsee zu angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden einzureichen. TOP 5) Beschlussempfehlung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 31 Seeweg 5 im OT Jessern, Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 136/13 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Seeweg 5 für das Gebiet in der Gemarkung Jessern, Flur 1, Flurstück 136/13. TOP 6) Beschlussempfehlung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 11 Goyatzer Dorfstraße im OT Goyatz, Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 38 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Goyatzer Dorfstraße für das Gebiet in der Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstück 38. TOP 7) Beschlussempfehlung: Antrag auf Übernahme der Betriebskosten des Goyatzer Sportverein e. V. in den Haushalt der Gemeinde Schwielochsee für das Haushaltsjahr 2017 Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die laufenden Betriebskosten des Goyatzer Sportverein e. V. für das Sportplatzgelände sowie der dazugehörigen Gebäude für das Jahr 2017 in Höhe von 4.000,00 in den Haushalt der Gemeinde Schwielochsee nicht zu übernehmen. TOP 8) Beschlussempfehlung: Wegenutzungsvertrag für Erdgas Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit dem Unternehmers EWE NETZ GmbH den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Versorgung mit Erdgas innerhalb des Gemeindegebietes mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Öffentliche Bekanntmachung Die Grenze des Flurstücks 91 in der Gemarkung Straupitz, Flur 3 ist vermessen worden. Gemäß 17 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl.I 1998 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I S. 74,76) wird die Mitteilung der Fortführung des Liegenschafskatasters Herrn Martin Dommaschk durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in Lübben) in der Zeit vom bis Hinweis über Einwendungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters Gegen die vorgenommene Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Dahme-Spreewald Der Landrat-; Kataster- und Vermessungsamt, Reutergasse 12 in Lübben schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte die Frist durch das Verschuldeneines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet /13 Im Auftrag gez. Schreiber Jagdgenossenschaft Straupitz Einladung Jahreshauptversammlung 2017 Alle Flächenbesitzer der Gemarkung Straupitz werden hiermit eingeladen, an der Jahreshauptversammlung am Sonnabend, dem um 15:30 Uhr in der Gaststätte Zur Byttna in Straupitz teilzunehmen. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Abstimmung über die Tagesordnung 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht der Kassenführerin 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Bericht der Jagdpächter 7. Haushaltsplan 2017/ Personelle Veränderungen im Vorstand 9. Diskussion 10. Entlastung des Vorstandes, Kassierer, Kassenprüfer 11. Schlusswort Nach der Versammlung wird die Jagdpacht ausgezahlt. Jeder berechtigte Flächenbesitzer kann seinen Pachtbetrag abholen. Bei Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen (Eigentümer, Flächengröße) ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht mitzubringen. Bei Erbgemeinschaften sind die Unterschriften aller Erbberechtigten notwendig. Die Essen- und Getränkemarken werden nur bis 1 Stunde nach Beginn der Versammlung ausgegeben. Anschließend, etwa gegen Uhr, gemeinsames Abendessen und danach gemütliches Beisammensein. Dazu sind die Ehepartner und die Jagdpächter mit Ehefrauen herzlich eingeladen. Ein weiterer Auszahlungstermin für die Jagdpacht ist Sonntag, der von Uhr in der Gaststätte Zur Byttna in Straupitz. gez. Manfred Schulze Vorsitzender Jagdgenossenschaft Briesensee-Radensdorf Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016/2017 Hiermit lädt der Vorstand alle Jagdgenossen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter der Jagdgenossenschaft Briesensee-Radensdorf zur Jahreshauptversammlung 2016/2017 am Freitag, dem 24. März 2017 in die Gaststätte Kaiser s Restaurant in Radensdorf ein. Tagesordnung 18:00 Uhr Auszahlung der Jagdpacht für das zu Ende gehende Jagdjahr 19:30 Uhr Versammlungsbeginn

5 Nr. 3/ Straupitz Programmpunkte 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Abstimmung über die Tagesordnung 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenführers und der Kassenprüfer 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 7. Beschlussfassung 8. Entlastung von Vorstand und Kassenführer 9. Vorstellung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung ab 01. April Schlusswort und gemeinsames Essen J. Piesker Jagdvorsteher Einladung zur Jahresversammlung 2017 der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Alt Zauche findet am Freitag, dem um Uhr im Gasthaus Hempel in Alt Zauche statt. Alle Flächenbesitzer und Jagdpächter der Gemarkung Alt Zauche sind hierzu eingeladen. 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiter 2. Rechenschafts-, Kassen- und Kassenprüfbericht 3. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 16/17 4. Berichte und Auswertung der einzelnen Jagdpächter über das Jagdjahr 2016/ Auswertung Jagdjahr 2016/2017 durch den Vorstand 6. Veränderung im Vorstand für 2017/2018 (Schriftführer) 7. Pachtauszahlung für 2017, 8. Eventuell Jagdvergnügen Informationen/Anfragen 10. Schlusswort Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Alt Zauche Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Doberburg Am Freitag, 24. März 2017 um 18 Uhr im Gemeindehaus Doberburg. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Doberburg gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bericht des Vorstandes über das Jagdjahr 2016/17 4. Bericht des Kassenführers des Jagdjahres 2016/17 5. Bericht der Jagdpächter 6. Wahl des Vorstandes, des Kassenführers, des Schriftführers und der Kassenprüfer 7. Schlusswort des Jagdvorstehers 8. Auszahlung der Jagdpacht Hinweis: - Vertreter von Eigentümern, Erbengemeinschaften und Körperschaften müssen eine aktuelle Vollmacht vorlegen. Nach der Versammlung lädt die Pächtergemeinschaft alle Anwesenden zum gemeinsamen Essen mit gemütlichem Beisammensein ein. Bitte bringen Sie Teller und Besteck mit. Der Vorstand Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Butzen am Samstag, dem um 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 39a, in Butzen, Spreewaldheide Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Butzen gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. 1. Begrüßung, Geschäftsordnung - Abstimmung über das Protokoll der JH-Versammlung v Feststellung der Tagesordnung 2. Jahresbericht des Vorstandes über das Jagdjahr 2016/17 3. Jahresbericht des Kassenführers des Jagdjahres 2016/17 4. Bericht über die Kassenprüfung 5. Entlastung des Vorstandes, des Kassenführers sowie der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2016/17 6. Beschluss des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2017/18 7. Jahresbericht der Jagdpächter 8. Schlusswort 9. Auszahlung der Jagdpacht Hinweis: - Bei Eigentumsänderungen ist ein aktueller Nachweis zu erbringen. - Vertreter von Erbengemeinschaften und Körperschaften müssen eine aktuelle Vollmacht vorlegen Nach der Versammlung laden wir alle anwesenden Jagdgenossen mit Partnern zum gemeinsamen Essen mit gemütlichem Beisammensein ein. Der Vorstand Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mochow Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mochow findet am Samstag, dem um Uhr im Gasthof Graßmel, Mochower Dorfstraße 02 in Schwielochsee statt. Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen, das heißt Eigentümer bejagdbarer Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mochow. Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) auf Anfrage vorzulegen. Bei Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen (Eigentümer, Flächengröße) ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. 1. Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung sowie der fristgemäßen Ladung 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Kassenprüfung 2016/ Beschlussfassungen: Entlastung von Vorstand und Kassenführer 7. Beschlussfassung: Haushaltsplan 2017/ Beschlussfassung: Antrag der Jagdpächter auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages 9. Beschlussfassung: Wechsel des Finanzdienstleisters 10. Neuwahl der Rechnungsprüfer 11. Bericht der Jagdpächter 12. Diskussion, Schlusswort Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Mochow

6 Straupitz Nr. 3/2017 Jagdgenossenschaft Caminchen Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Caminchen findet am Samstag, dem 22. April 2017, um Uhr im Gemeindezentrum Caminchen statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Caminchen und deren (Ehe-)Partner eingeladen. TOP 1: Begrüßung TOP 2: Zur Geschäftsordnung - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung - Bestätigung der Tagesordnung TOP 3: Bericht des Vorstandes TOP 4: Kassenbericht für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 TOP 5: Bericht über die Kassenprüfung TOP 6: Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Wirtschaftsjahr TOP 7: Haushaltsplan 2017/2018 TOP 8: Bericht der Jagdpächter TOP 9: Neuwahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft und der Kassenprüfer TOP 10: Sonstige Informationen, Anfragen und Diskussion TOP 11: Schlusswort/Gemeinsames Essen Jagdgenossenschaft Caminchen Vorsitzender: L. Martin Caminchener Dorfstr. 24, Neu Zauche Tel Caminchen, den Der Vorstand Einladung an die Mitglieder und Jagdgenossenschaften der HG Zur Trophäenschau und Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft in der Gaststätte Zur Radfahrstation in Caminchen. Am um Uhr Die Anlieferung der Trophäen erfolgt am von Uhr. Auswärtige Jäger sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Trophäen durch ortsansässige Mitglieder mit abgeben zu lassen. Wir bitten darum den Termin einzuhalten um für den Aufbau und die Auswertung der Schau ausreichend Zeit zu haben. Die Trophäen ab AK 2 sind aufgesetzt, mit Unterkiefer und beschriftet abzugeben. Trophäen der AK 1 entfallen. Erinnerung: Die Kassierung der Beiträge erfolgt auch am Für 2016 Tagesordnung - Begrüßung - Auswertung Jagdjahr 2016/17 - Auswertung Trophäenschau - Bericht Kassenwart - Entlastung des Vorstandes - vorstellen der Neumitglieder - Informationen und Anfragen Amtliche Bekanntmachungen Amtsgericht Lübben (Spreewald) 52K 10/16 Lübben (Spreewald), den Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem , Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald), Gerichtsstr. 2-3, Erdgeschoss, Saal II das in Lieberose liegende, im Grundbuch von Lieberose, Blatt 545 eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 1 Gemarkung Lieberose Flur 3 Flurstück 230 Friedrich-Ebert-Straße 5 groß 653 m versteigert werden. Bebauung: Massives unterkellertes eingeschossiges Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) mit ausgebautem Dachgeschoss und Nebengebäude, Baujahr 1930, Modernisierung Sanierung 2002, 2005, 2013 Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf: ,00 Euro Zusatz: im Internet unter und Wichtige Hinweise: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung über die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht das nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Wilde, Rechtspflegerin Mit freundlichen Grüßen Buder Vorsitzender der Hegegemeinschaft Ab Uhr Öffnung der Trophäenschau für alle Waidgenossen und interessierte Bürger der Jagdgenossenschaften.

7 Nr. 3/2017 Amtsgericht Lübben (Spreewald) 52 K 7/16 Lübben (Spreewald), den Straupitz Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, dem , Uhr, im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Lübben (Spreewald), Gerichtsstr. 2-3, Erdgeschoss, Saal II das in Lieberose liegende, im Grundbuch von Lieberose, Blatt 1443 eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück Bestandsverzeichnis Nr. 3 Gemarkung Lieberose Flur 11 Flurstück 22/4 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche Cottbuser Straße 69 groß 877 m 2 versteigert werden. Bebauung: Wohn- und Geschäftshaus mit Keller-/Erd-/Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss nähe des Stadtkerns in massiver Bauweise Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf: ,00 Euro Im Internet unter www. zvg. portal. de. und www. zvg. com Wichtige Hinweise: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung über die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht das nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Wilde, Rechtspflegerin

8 Straupitz Nr. 3/2017

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